Die soziale Pflegeversicherung wird teurer; noch teuer?
Einführung der Pflege ohne sinnvolle Finanzierung Was zum Geier soll das? Ernsthaft, was soll der Scheiß! Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 eingeführt, ohne dass eine Sekunde an eine nachhaltige Finanzierung gedacht wurde. Ein Viertel Jahrhundert später ist das System marode und quasi bankrott. Was liegt da näher, als die Beiträge zu erhöhen? Zum 01.07.2023 wird die Pflege teurer Und der Klabautermann - der mMn nicht nur Unfug produziert, jedoch eine Menge – plant die u. g. Änderungen, wo er die SPV teurer machen will.[1] Kinderlose müssten zzt. 3,4% des Bruttolohns zur PV zahlen, künftig werden es mit dem Zuschlag 4,0% des Bruttolohns sein. Wer Kinder hat, soll vom 2. bis 5. Kind pro Kopf 0,15% Prämiennachlass auf die o. g. 3,4% Grundbeitrag bekommen, sprich zw. 0,15% bis 0,6% Nachlass. Effektiv müsste eine Familie mindestens 3 (!) Kinder haben, um weniger zu zahlen, wie vor der Reform. Sportlich! Es [ ... ]
Barmenia Beitragsanpassung (BAP) – Hilfe, was soll ich tun?
Wird es bei der Beitragsanpassung (BAP) der privaten Krankenversicherung (PKV) immer nur teurer? Nein, denn auch Beitragssenkungen müssen weitergegeben werden, wenn ein Schwellenwert gerissen wird. Dieses Schwellenwerte heißen auslösender Faktor und beziehen sich auf die Kosten oder die Übersterblichkeit (Sterbewahrscheinlichkeit gem. Abgangsordnung). Dieses Jahr hat des die Barmenia PKV stark erwischt und es gab massive Bestandsbewegungen. Dazu ein Auszug aus einer meiner Bestandslisten bei der Barmenia. BAP = Steigerungen und Senkungen Mitnichten geht es nur nach oben. So extrem, wie es in der Spitze an einigen Stellen steigt, so ist es auch an anderer Stelle gefallen. Die höchste Steigerung war bei +30% BAP nach oben. Gleichzeitig war die stärkste Senkung mit -28% nach unten. Gesamtbetrag alt Gesamtbetrag neu Beitragsänderung Vertrag Differenz 33,90 26,60 -7,30 -27,44% 5,45 4,55 -0,90 -19,78% 34,66 27,36 -7,30 -26,68% 34,71 27,41 -7,30 -26,63% 334,64 344,87 10,23 2,97% 5,45 4,55 -0,90 -19,78% 35,33 28,03 -7,30 -26,04% [ ... ]
Weder Cyborgs noch Jesus-Wiederauferstehung auf GKV-Kosten
Weder Cyborg-Warrior noch Jesus-Widerauferstehung durch die GKV Was machen #Versicherungsmakler eigentlich den ganzen Tag? Neben Geldscheinen zählen… [ … ]
Sozialversicherungswerte 2023
Alle Jahre wieder. Hier die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2023. Natürlich unter dem Vorbehalt der Änderung bis zur Verabschiedung, was aber selten geändert wird. Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) Beitragsbemessungsgrenzen Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung West Ost jährlich 59.850,00 € 59.850,00 € monatlich 4.987,50 € 4.987,50 € Rentenversicherung (allgemein) West Ost jährlich 87.600,00 € 85.200,00 € monatlich 7.300,00 € 7.100,00 € Knappschaftliche Rentenversicherung West Ost jährlich 107.400,00 € 104.400,00 € monatlich 8.950,00 € 8.700,00 € Arbeitslosenversicherung West Ost jährlich 87.600,00 € 85.200,00 € monatlich 7.300,00 € 7.100,00 € Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG bzw. JAG) Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG | JAG) in der KV (Versicherungspflichtgrenzen) 66.600,00 € jährlich; Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze; § 6 Abs. 6 SGB V 59.850,00 € jährlich; Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle der PKV; § 6 Abs. 7 SGB V Beitragssätze & Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V | § 61 SGB XI) Beitragssätze Krankenversicherung > Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % > Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % > Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,6 % Pflegeversicherung 3,05 % > Beitragszuschlag für [ ... ]
Reichsbürger und die Krankenversicherung
Soll ich lachen oder weinen? Reichsbürger in freier Wildbahn… [ … ]
Krankenhaus muss Leistungen der Planversorgung selbst erbringen, statt sie auszulagern
Krankenhaus darf keine Standard-Leistungen zur Gewinnmaximierung auslagern Was geschah bisher? Es klagte die Daimler Betriebskrankenkasse gegen eine gGmbH, ein Krankenhaus in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es ging um unrechtmäßige Gebührenmaximierung durch permanente Auslagerung von Leistungen, die als Standard-Leistungen der Planversorgung selbst erbracht werden müssten. Das Krankenhaus nahm an der Planversorgung des Bundeslandes Baden-Württemberg Teil, weshalb es gewisse Leistungen bereitstellen muss. Seit 2005 hatte es aber keine eigene Strahlentherapieabteilung mehr. Sprich wer Krebs hatte, eine durch Unfall bedingte Ganzkörperaufnahme benötigte etc., hatte entweder pP (persönliches Pech) oder musste woanders hin. Daher schloss das Krankenhaus seit 2008 mit einer vertragsärztlich zugelassenen Gemeinschaftspraxis in der Nähe einen Kooperationsvertrag. Wo ist das Problem? Eine Versicherte der BKK hatte Brustkrebs und ließ sich im o. g. KH behandeln, wozu auch die Behandlung mit der Praxis gehört. Das Krankenhaus indes berechnete erst ca. 3.500€ für die DRG-Fallpauschale I65B. Die Kooperationspraxis stellt [ ... ]







