Welche PKV-internen Tarifwechseloptionen existieren?
Je älter Ihr Tarif ist, umso mehr Wechseloptionen haben Sie. In dieser Matrix finden Sie eine Kurzübersicht, in welche Tarifkalkulationen Sie wechseln können, aus dem jeweiligen Quadranten kommend.
Gibt es einen Tarif nicht in einer bestimmten Kombination, können Sie zzt. nicht dort hereinwechseln. Der Autor glaubt, dass diese Auslegung der PKVUs gegen den Willen des Gesetzgebers verstößt, jedoch hat noch kein Versicherter sich bis zum BGH durchgeklagt.
Für die verschiedenen Tarife gilt eine ähnliche Logik. Von außen (Oberklasse) nach innen (schlechtere Klasse) wechseln ist einfach. Andersherum ist es schwer bis unmöglich.
Grafik 102 – Wechseloptionen nach Tarif-Klasse
§204 VVG- Tarifoptimierung mildert das BAP-Problem vorläufig
Durch kluge Tarifoptimierungen gem. §204 VVG können so für Versicherte (trotz etwaiger Erhöhung der Selbstbeteiligung) massive Einsparungen erzielt werden, wie Sie am u. g. Bildbeispiel sehen können. Mehr dazu im Kapital Tarifoptimierung.
Versicherungsnummer: KV[Anonymisiert] Seite 1/1
Beitrag bei Tarifumstellung der Krankenversicherung von [Anonymisiert]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom [Anonymisiert]. Gerne geben wir Ihnen die gewünschte Auskunft.
Der monatliche Gesamtbeitrag für Krankheitskostenvollversicherung (KKV) und private Pflegepflichtversicherung (PPV) liegt 2020 bei 911,19 Euro, ab 1.1.2021 beträgt er 906,96 Euro. Dabei entfallen 121,92 Euro bzw. 126,50 Euro auf die PPV.
Bei einer Umstellung der KKV in den Tarif [Anonymisiert] ergibt sich für 2020 ein Monatsbeitrag von 19,24 Euro (in 2021 würde er 20,82 Euro betragen). Der Beitrag für die PPV bleibt unverändert und ist zusätzlich zu zahlen. Die genannten Beträge sind unverbindlich und gelten vorbehaltlich einer Gesundheitsprüfung.
Grafik 103 – DKV §204-Tarifoptimierung mit nahezu beitragsfreiem ü90-Versichertem
Dennoch sind Kunden nicht ungeschützt, denn es gibt eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle damit das Unternehmensrisiko nicht durch zu viel BAP auf den Versicherungsnehmer umgelegt werden kann.[1] Die PKV darf sich also Mitnichten beliebig verzocken und es auf den Kunden umlegen! Wenn der Anpassungsbedarf bereits bei der Tariferstellung hätte bekannt sein müssen, dann darf die Anpassung nicht durchgeführt werden, sondern geht zu Lasten der Versicherung.[2] Die Kontrolle erfolgt durch drei Organe:
- Verantwortlicher Aktuar des Versicherungsunternehmens[3]
- Unabhängiger, mathematischer Treuhänder[4]
- Aufsichtsbehörde BaFin[5]
In jüngster Zeit haben Versicherte versuchten sich gegen die Beitragsanpassungen zu wehren – teils begründet mit Formfehlern,[6] teils wg. inhaltlicher Fehler[7] – da Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der BAP sowie deren Überprüfung hatten. Die Kläger unterlagen mehrheitlich, woran auch Etappensiege vereinzelter LGs/OLGs nichts ändern. So hat z. B. das LG Hannover behauptet, dass die Nennung einer neuen Sterbetafel als Grund nicht ausreichend sei.[8] Das OLG Celle hat sogar festgestellt, dass es genügt, wenn die Gründe für eine BAP mitgeteilt werden, ohne dass die konkreten Werte oder die Berechnungsgrundlage mitgeliefert werden,[9] da der Laie ohnehin nichts mit den Werten anfangen könnte. Unter den Mythen zur PKV finden Sie weiterführende Informationen zur vermeintlichen Ungültigkeit der Beitragsanpassungen. Der BGH hat Formfehler aber keine Rechenfehler festgestellt. Eine Klage gegen die Beitragsanpassung ist mehrheitlich sinnlos.[10] Die Anfang 2022 insgesamt 14 Treuhänder werden von der Bundesregierung als ausreichend unabhängig betrachtet, wobei man die Unabhängigkeit durch kleine Anpassungen noch verbessern will.[11]
Die Beitragsanpassung kommt sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung vor. Es ist unmöglich diese zu verhindern! Sie ist insofern auch gut, weil sie die Leistungen langfristig finanziert. Ansonsten müssten Leistungskürzungen angewandt werden, wie es bei den gesetzlichen Krankenkassen geschieht.
Möglichkeiten zur Beitragsreduktion mit Tarifwechsel nach §204 VVG
Um zu verhindern, dass Privatversicherte zu „Gefangenen“ ihrer PKV werden, wurde mit der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes das Tarifwechselrecht eingeführt,[12] früher unter §178f VVG alte Fassung.[13] Heute ist es der interne Tarifwechsels gem. § 204 VVG. Demnach kann der Versicherte ohne Gesundheitsprüfung in alle gleichwertigen Tarife wechseln.
Auch in bessere Tarife könnte er wechseln, wobei nur für die Mehrleistungen Ausschlüsse bzw. Wartezeiten verlangt werden könnten, wenn die Gesundheitsprüfung nicht bestanden würde. Dies nennt sich dedizierter Mehrleistungsverzicht. Einige Versicherungen können dies technisch nicht darstellen, andere verstoßen schlicht gegen gesetzliche Vorgaben. Oft wird versucht pauschal alle Mehrleistungen abzugelten, was zumeist nicht rechtens ist, wie im u. g. Bsp. der AXA.
AXA Maßstäbe / neu definiert
Versicherungsnummer [anonymisiert] Blatt 2 [anonymisiert]
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LE/ 3
Die im Tarif Vision1-4500 vorgesehenen Mehrleistungen im Verhältnis zum Tarif/zu den Tarifen ECO2600 sind insgesamt vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die ausgeschlossenen Mehrleistungen ermitteln Sie bitte durch den Vergleich der Tarifblätter/Tarifbedingungen für Tarif Vision1-4500 gegenüber den Tarifblättern/Tarifbedingungen für den/die hierdurch ersetzten vormals bestehenden Tarif(e) ECO2600.
Grafik 104 – Unerlaubter pauschaler Mehrleistungsverzicht der AXA
Da es zumeist nicht rechtens ist; wehren Sie sich! Kann der Laie wirklich die Tarifunterschiede aus den Bedingungen herausarbeiten und ableiten, was es bedeutet? Darf die Versicherung diese Kardinalspflicht auf den Verbraucher delegieren? Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht!
Beauftragen Sie einen Versicherungsberater oder Fachanwalt. Da es um die Gesundheit geht, sollte man es nicht auf eigene Faust versuchen, wie zweifelhafte Influencer vorschlagen.[14] Ist dieser Unsinn erstmal unterschrieben, kann man es höchstwahrscheinlich nicht mehr heilen. Fehler können sich also ein Leben lang rächen!
Korrekt wäre, jedoch selten von PKVU so angeboten, wenn bestimmte Wechsel ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Dafür gibt es zuweilen eigene Antragsformulare, wie im u. g. Beispiel. Leider ist es die Ausnahme, dass dies Versicherten so angeboten wird und einen Rechtsanspruch haben Sie leider nicht.
[1] §155 VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html iVm §203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassungen https://dejure.org/gesetze/VVG/203.html iVm §15 KVAV Verfahren zur Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__15.html
[2] §155 III VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html
[3] §156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/156.html
[4] §157 VAG Treuhänder in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/157.html
[5] §158 I VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif https://dejure.org/gesetze/VAG/158.html
[6] 2020-04-15 https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/,
[7] 2020-05-06 https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/
[8] 2021-07-21 IWW – LG Hannover 23.04.2021 – Az. 6 O 155/20 https://www.iww.de/quellenmaterial/id/223603
[9] 2018-08-20 OLG Celle Az 8 U 57/18 https://openjur.de/u/2185353.html
[10] 2021-03-10 Die Finanzprüfer e.K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/
[11] 2022-02-25 procontra PKV: Bundesregierung verneint Treuhänder-Problem https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/02/pkv-bundesregierung-verneint-treuhaender-problem/
[12] 1994-03-04 Deutscher Bundestag – Drucksache 12/6959 – Zu §178f VVG – S. 105 https://dserver.bundestag.de/btd/12/069/1206959.pdf
[13] 2007-12-31 §178f VVG – Ohne Titel https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/178f.html
[14] 2022-04-27 Versicherungsbote – Wie sich Finanztip PKV Tarifwechsel-Beratung vorstellt https://www.versicherungsbote.de/id/4905772/Opa-traut-sich-nicht-den-PKV-Tarif-zu-wechseln/?partnerid=nl6495282
Grafik 105 – Umstellungsantrag ohne Risikoprüfung der BBKK[1]
Mit dem Tarifwechsel gem. §204 VVG können Sie später den Beitrag senken, bspw. in dem Sie in günstigere Tarife wechseln. Dies müssen nicht die verkaufsoffenen, aktuellen Tarife sein. Oft lungern gute Potentiale in den geschlossenen Tarifen. So ist es oft möglich die Leistung zu verbessern und gleichzeitig den Beitrag zu senken. Versuchen Sie Downgrades zu vermeiden! Nachweislich haben „Downgrader“ eine ausgeprägtere Inanspruchnahme als die originär billig Versicherten,[2] was zu Problemen führen kann. Auch ist es schwer später wieder Mehrleistungen zu erhalten, weil diese von einer Gesundheitsprüfung abhängig sind.
Generell lässt sich als Faustformel festhalten: Wer sein Leben lang gut versichert war, hat hohe Alterungsrückstellungen aufgebaut. Ein interner Tarif-Wechsel kann dazu führen, dass sehr geringe oder vereinzelt gar keine Prämien mehr zu entrichten sind.[3]
Wer aus einem Billig-Tarif kommt, hat diesen Vorteil nicht.
Versicherung sind verpflichtet im Rahmen der BAP den Versicherten darüber zu informieren, dass es diese Möglichkeiten gibt. Bei Personen über dem 60. Lebensjahr müssten konkrete Vorschläge beigefügt werden.[4] Leider steht nirgends, dass diese Vorschläge wirtschaftlich sinnvoll sein müssen. Auch ist keine Strafe definiert, wenn dies nicht erfolgt. Klagen, die einen Vermögensschaden wegen Nichtinformation geltend gemacht hätten, sind zzt. nicht anhängig.
Behinderungen der PKV beim Tarifwechsel
Trotz der Tarifwechsel-Leitlinien[5] vom PKV-Verband kommen in der Praxis gezielte Behinderungen der Wechselversuche sowie Falschaussagen vor. Nicht alle PKVU sind Mitglieder des PKV-Verbands, z. B. fehlen die Arag oder die LKH. Inhaltlich sind die Leitlinien für den Verbraucher oder Vermittler nicht von Bedeutung, da nur Floskeln ohne belastbaren Rechtsanspruch verwendet werden.[6] Die Tarifwechsel-Leitlinien bieten keinen Rechtsanspruch! Außerdem vergibt der PKV-Verband regelmäßig Auftragsgutachten an sog. externe Prüfer, welche die eigene Tadellosigkeit bescheinigen. Sowird dort regemäßig eine Beanstandungsfreiheit attestiert, welche mit schwammigen Worthülsen begründet wird, wo es heißt, dass die „PKV-Leitlinien in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt.“ seien oder das „mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Verstöße“ zu erkennen und verhindern seien.[7]
Das heutige Tarifwechselrecht wird vermutlich nicht dauerhaft so fortbestehen, da die ausgelösten Wechselbewegungen die Kalkulation der PKV nachhaltig stören, da sie einen negativen Selektionseffekt auslösen. Vereinfacht: die bei der Kalkulation getroffenen Annahmen werden durcheinandergeworfen. Es können Wechsel auftreten, die nie angedacht waren. Tarifwechsler führen deshalb in Relation zu größeren BAP in der PKV, als wenn es die Wechsler nicht gäbe.
Es betrifft Sie nicht direkt. Es ist Problem aller Versicherungen, welches die Aktuare im Sinne von Bestandssicherheit lösen müssen.[8] Lassen Sie sich deshalb nicht von einem sinnvollen Wechsel abhalten!
Es folgen einige Beispiele von gezielten Behinderungen durch Versicherungen, wobei diese wegen der kurzen Darstellungslänge präsentiert werden. Oft ist mehrseitiger Schriftverkehr zum Verständnis notwendig. Das liegt unter anderem daran, dass versucht wird, dass Sie entweder keine Mehrleistungen bekommen und Ausschlüsse dulden sollen; vgl. Schaubild:
[1] 2022-12 BBKK – Dokument FNR318283 (SAP-Nr. 318283) – Stand 12.2022 – S. 1
[2] 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 62
[3] 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 184
[4] §6 II VVG-InfoV Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrags https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/6.html
[5] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Tarifwechsel-Leitlinien der PKV https://www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv/#:~:text=Tarifwechsel%2DLeitlinien%20der%20PKV&text=Das%20Tarifwechselrecht%20gibt%20den%20Versicherten,beim%20Wunsch%20nach%20einem%20Tarifwechsel.
[6] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel https://www.pkv.de/w/files/verband/tarifwechsel/leitlinientarifwechsel.pdf
[7] 2020-02-28 Zitat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Angemessenheitsprüfung GDV-Verhaltenskodex nach IDW PS 980 inkl. PKV-Tarifwechselleitlinien – S. 13
[8] Aktuar Aktuell 28 PKV: Neuer Ansatz verstetigt Beitragsentwicklung bei Tarifwechsel – S. 8 – S. 9
Grafik 106 – Mögliches Ergebnis von §204 VVG-Tarifwechseln
Ziel der Versicherungen ist oft, dass Sie im Kasten unten rechts landen (Ausschluss UND Zuschlag). Teils ist es jedoch möglich, dass dieses Schicksal vermieden wird!
Zu fast jeder PKV liegen Informationen vor, die auf gezielte Behinderungen beim Tarifwechsel hindeuten. Lediglich bei der DKV gibt es eine gute Lösung, da den Kunden im internen Login ein Portal mit Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Dort wird das Thema vereinfachte Gesundheitsprüfung aktiv angeboten. Anbei ein Bildbeispiel aus dem internen Bereich der DKV:
Grafik 107 – 204er Tarifwechsel DKV Kunden-Login
Leider geht bisher keine andere PKV so transparent vor. Behinderungen von Kunden oder Vermittlern sind an der Tagesordnung.
Tarifwechsel-Behinderung der ARAG
Es wird auch nicht vor Euphemismen zurückgeschreckt. So heißt es im u. g. Dokument, dass die ARAG bitten würde. Fakt ist, dass ohne die zusätzliche Erklärung eine Antragsbearbeitung nicht erfolgte. Von „bitten“ konnte keine Rede sein!
Falls Sie trotz der Für Sie entstehenden Nachteile eine Umstellung Ihres bestehenden Versicherungsschutzes in Tarif K wünschen, bitten wir Sie, die beiliegende Bestätigung zu unterschreiben. Damit möchten wir gewährleisten, dass Sie über die mit dem Tarifwechsel verbundenen Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsvolumens informiert wurden und Sie dennoch in Tarif K wechseln möchten.
Grafik 108 – Nachteilsinformation ARAG
Tarifwechsel-Behinderung der AXA
Anbei ein Beispiel der AXA, die einen bereits eingereichten Umstellungsantrag ablehnen wollte.
AXA Maßstäbe / neu definiert AXA Krankenversicherung AG
51069 Köln
Telefon [anonymisiert]
Telefax [anonymisiert]
Frau Es betreut Sie:
[anonymisiert] [anonymisiert]
[anonymisiert] [anonymisiert]
[anonymisiert] [anonymisiert]
01.09.2011
Kranken-/Pflege-Versicherung Nr. XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Unser Zeichen: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Frau XXXXXXXXXXXXXXXX,
Sie möchten Ihren Vertrag erweitern. Ein höherer oder umfassender Versicherungsschutz kostet natürlich mehr, doch sollte dieser Mehrbeitrag auch angemessen sein.
Dazu können wir Ihnen heute schon sagen, dass Sie für den erweiterten Versicherungsschutz mit einem Zuschlag rechnen müssen, der den Beitrag insgesamt unattraktiv werden lässt.
Die Umstellung bietet Ihnen keinen Vorteil. Deshalb raten wir Ihnen, den Vertrag unverändert zu lassen. Wünschen Sie die Änderung trotzdem? Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir unterbreiten Ihnen dann natürlich gerne eine Angebot.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. Wir sind gerne für Sie da.
Freundlich grüßt Sie Ihre
AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Grafik 109 – 2011-09-01 Abwehrschreiben AXA um §204-Antrag zu verhindern
Die AXA wollte den o. g. Antrag erst gar nicht bearbeiten! Dieser Abwehrversuch ging ohne Rücksprache am Vermittler vorbei direkt an den Versicherungsnehmer. Zudem versuchte die AXA die Kommunikation mit dem Vermittler zu stören, um den Wechsel zu verhindern.
Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche
Auch die Hallesche hat versucht den sinnvollen Wechsel eines Kunden zu behindern, indem sie im Vorfeld nur auf negative Bestandteile hinwies, die Vorteile relativierend oder gar auslassend.
Wichtige Hinweise zum Tarif(stufen)wechsel aus/ Tarif NK (Bisex) in Tarif NK (Unisex)
(Unbedingt vor Vertragsänderung vom Versicherungsnehmer unterzeichnen lassen!)
Name des Versicherungsnehmers: [geschwärzt] Versicherungsnummer: [geschwärzt]
Ich bestätige:
Mein Versicherer hat mich auf die Leistungsunterschiede zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif bzw. der bisherigen und der neuen Tarifstufe hingewiesen.
-
Vergrößert sich durch den Tarif(stufen)wechsel der Leistungsumfang, löst dies eine neue Risikoprüfung aus, die zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen kann. Gleiches gilt, wenn sich der vereinbarte Selbstbehalt durch den gewünschten Wechsel vermindert.
-
Mir ist bekannt, dass ich durch den Tarif(stufen)wechsel u.U. niedrigere Leistungen als bisher versichere und ein späterer Wechsel in Tarife mit besseren Leistungen oder einem niedrigeren Selbstbehalt nur noch mit einer Risikoprüfung auf Grundlage der dann bestehenden Gesundheitsverhältnisse (einschließlich der bis dann hinzugekommenen Erkrankungen und Beschwerden) erfolgen kann. Dies kann zu Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen führen.
-
Ein vertraglich bereits vereinbarter Risikograd wird auch im Zieltarif / in der Zieltarifstufe berücksichtigt. Durch die Risikoprüfung kann sich dieser ggf. noch erhöhen, wodurch sich auch der Risiko-Zuschlag erhöht.
-
Ich wurde darüber informiert, dass ggf. bestehende Beitragsunterschiede zwischen Bisex- und Unisex-Tarifen nicht dauerhaft garantiert werden können und sich daher künftig auch umkehren können.
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Mir ist bekannt, dass ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif in einen Bisex-Tarif aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das bedeutet auch, dass ein Wechsel in den Standardtarif zukünftig nicht mehr möglich ist. Für die künftige Vertragsgestaltung stehen mir nach einem Wechsel ausschließlich Unisex-Tarife zur Verfügung.
-
Mein Versicherer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Wechsel in die Unisex-Variante meines bisher versicherten Tarifes auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
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Über sonstige vertragliche Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung innerhalb des bisherigen Tarifprogramms wurde ich ausführlich beraten und möchte diese nicht wahrnehmen.
Grafik 110 – Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche aus 2020
Sie finden im o. g. Text nur negative Aussagen. Zufall? Beigefügt hat man o. g. Schreiben noch zwei Seiten mit Tarifunterschieden, wo überwiegend die Nachteile des neuen Tarifs aufgelistet sind, die Vorteile niederschwellig versteckend oder verschweigend. Auch dieses Verhalten ist höchst fragwürdig.
Tarifwechsel-Behinderung der Generali (ex Central)
Als die Central noch mit freien Vermittlern zusammengearbeitet hat, hat sie Tarifwechsel anständig bearbeitet. Es wurden nur die u. g. Angaben geschuldet.
Zur abschließenden Prüfung benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Bei einer Tariferhöhung:
– einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit Antragsdeckblatt
– Beratungsprotokoll oder Verzichtserklärung
– evtl. notwendige Formulare, Bescheinigungen und Nachweise
- Bei einer Tarifreduzierung entfällt die Risikoprüfung; bitte eine Willenserklärung des Versicherungsnehmers beifügen und die ausgefüllte Empfangsbestätigung unterschreiben lassen.
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Empfangsbestätigung (folgende Unterlagen habe ich erhalten):
☐ Tarife mit AVB, Kundeninformation mit Informationsblatt BaFin und Merkblatt Datenverarbeitung
☐ Beratungsdokumentation zu diesem Antrag ☐ Verzicht Beratungsdokumentation (Verzichtserklärung anbei)____________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers
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Bitte dieses Blatt dem Änderungsantrag oder bei einer Tarifreduzierung der Willenserklärung des Versicherungsnehmers beilegen. Vielen Dank.
Grafik 111 – Anforderungen der Central für Tarifwechsel vor Exklusivvertrieb
Dann hat die damalige Central dem freien Vertrieb den Rücken gekehrt und sich 2012 in die Abhängigkeit zur Deutsche Vermögensberatung (DVAG) begeben.[1] Plötzlich änderte sich das Geschäftsgebaren und das u. g. Dokument wurde Teil des Antragsprozesses. Obwohl widerrechtlich, wurde der Antrag nicht bearbeitet, wenn dieses Dokument nicht beigefügt wurde. Es kam zu unerlaubter Weitergabe des Vorgangs an Vermittler der DVAG. Auch andere unerlaubte Handlungen haben zur Abmahnung gegenüber der Central geführt.[2]
„Nachteilsinformation zum Antrag auf Reduzierung von tariflichen Leistungen vom XXXXXXXXXXXX“
☐ Verlust von Leistung und Sicherheit
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxX
☐ Erhöhung von Leistungen nur mit einer Gesundheitsprüfung
☐ Senkung des Beitrags führt zu Erhöhung der Selbstbeteiligung
Ich wurde über die wesentlichen, auf mich zutreffenden Nachteile ausführlich aufgeklärt. Dennoch entscheide ich mich für die Umstellung.
Grafik 112 – Tarifwechsel-Behinderung der Central durch einseitige Nachteilserklärung
Tarifwechsel-Behinderung der Gothaer
An anderer Stelle wurde bereits darüber informiert, dass PKVUs versuche eine BAP durch eine einmalige Finanzspitze zu verschleiern, um so Kunden von einem möglichen Wechsel abzuhalten. Vereinzelt geschieht dies auch bei Tarifwechslern.
Grafik 113 – Gothaer Tarifwechsel-Behinderung durch intransparente Boni
Diese Police wirft diverse Fragen auf. Welche Art der befristeten Beitragsfinanzierung? Wie lange? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso steht diesbezüglich nichts in den MediVita-Tarifbedingungen? Worauf hat der VN einen Anspruch? Wie wirkt sich die Minderung der Tarifprämie auf die anteiligen Alterungsrückstellungen aus? Wie verhält es sich bei einer BAP?
Auf Nachfragen wendet die Gothaer die Vogel-Strauß-Taktik an. Lediglich auf telefonische Nachfrage (2023-02-20) gab die Vertragsabteilung an, dass bei einem §204 VVG-Tarifwechsel der komplette Bonus ersatzlos entfällt. Eine E-Mail des gleichen Tages, wo es als Gedächtnisprotokoll erfasst sowie um Bestätigung gebeten wurde, ist ebenfalls nicht beantwortet.
Der Autor vermutet, dass dieses Vorgehen so nicht rechtskonform ist.
Tarifwechsel-Behinderung der Union Krankenversicherung
Die Union Krankenversicherung AG hatte seinerzeit unterschwellig versucht den Wechsel zu behindern. Obwohl der Wechsel durch einen freien Vermittler initiiert wurde, und die Versicherung damit weder Beratungspflicht noch Haftung unterliegt, versuchte sie gezielt zu verunsichern.
Bestätigung zur Umstellung
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von der Union Krankenversicherung AG über mögliche Nachteile, die für mich mit einem Tarifwechsel verbunden sind, informiert wurde. Ich beantrage dennoch die Umstellung in Tarif [anonymisiert].
Grafik 114 – Nachteilsinformation Union Krankenversicherung AG
Was ist eine angemessene Vergütung einer 204er Beratung?
Nutzen Sie einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Sie können in Eigenregie viel falsch machen, was teilweise irreparabel ist.
Zahlen Sie Stundenvergütungen oder Aufwandspauschalen, jedoch keine Erfolgshonorare. Die meisten Verkäufer versuchen Ihnen eine prozentuale, erfolgsabhängige Vergütung zu verkaufen. Die prozentuale, erfolgsabhängige Vergütung bei erfolgreicher Umstellung ist oft mit Abstand die teuerste Vergütung. Hinzu kommt, dass der Verkäufer hier den Interessenkonflikt einer maximalen Ersparnis zu Lasten der Leistung verfolgen könnte, was die Gefahr einer nicht objektiven Beratung zur Folge hat. Gerade die großen Anbieter sind bereits mehrfach negativ aufgefallen.
Ein glatter Vorgang, d. h. eine unkomplizierte Gesundheitshistorie mit geringem Aufwand, ist in der Regel binnen fünf bis sechs Zeitstunden zu erledigen. Selbst komplexe Fälle kommen selten über zehn Stunden Zeitaufwand. Die Ersparnis ist aber regelmäßig vierstellig pro Jahr.
Wir empfehlen die Orientierung an der Vergütung für Sachverständige (JVEG)[1], hilfsweise die (teurere) RVG der Anwälte.[2]
Vorsicht Falle beim §204 VVG Tarifwechsel
Negative Klauseln der Berater, die Sie als Verbraucher nicht akzeptieren sollten:
- Nichtverrechnung des Selbstbehalts: Achten Sie darauf, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung honorarmindernd verrechnet wird.
- Wettbewerbsklausel: Klauseln, welche Sie zwingen ein Honorar zu zahlen, wenn Sie binnen XX Monaten eine Umstellung vornehmen, die Ähnlichkeit mit dem Vorschlag hat, der Ihnen unterbreitet wurde. Einige Anbieter versuchen Sie bis zu 48 Monate zu binden.
- Knebel-Klausel: Klauseln, welche Sie zu einer Vergütung zwingen sollen, wenn Sie binnen XX Monaten irgendeinen Tarifwechsel durchführen, auch wenn er nichts mit den Angeboten des Dienstleisters zu tun hat, noch von ihm begleitet wurde.
Dienstleister, die unwirksame Klauseln verwenden, sind nicht seriös.
Anbei ein Screenshot[3] eines bundesweit tätigen Anbieters, der sich laut eigenen Aussagen auf §204-Tarifwechsel spezialisiert hat, und der teils Kooperationen mit Großhändlern (sog. Pools) unterhält.
Die [anonymisiert] Vorschläge zur Prämienreduzierung innerhalb meiner bestehenden privaten Krankenversicherung zu verschaffen.
Setze ich einen durch die [anonymisiert] verschafften Vorschlag innerhalb der nächsten 36 Monate mit oder ohne weiteres Zutun der [anonymisiert] um, so wird ein einmaliges Beratungshonorar fällig, mit dem alle Kosten vollständig gedeckt sind.
Das Beratungshonorar berechnet sich wie folgt:
(AKTUELLER Monatsbeitrag zum Zeitpunkt der Umstellung minus NEUER Monatsbeitrag) x 12,
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer
Das Angebot gilt als in Anspruch genommen, wenn eine Umstellung in einen vorgeschlagenen Tarif erfolgt, und zwar unabhängig von der gewählten Selbstbeteiligung des neuen Tarifes. Soweit ich freiwillige Zuschläge für Mehrleistungen akzeptiere, bleiben diese bei der o. g. Berechnung unberücksichtigt.
Soweit meine Versicherungsgesellschaft der [anonymisiert] angeforderte Informationen nicht unmittelbar zukommen lässt, leite ich diese an die [anonymisiert] weiter, damit Ich schnellstmöglich profitiere. Auf Nachfrage der [anonymisiert] teile ich dieser stets meinen aktuellen Tarifstand mit.
Grafik 115 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters
Ein Paradebeispiel für die Benachteiligung von Kunden durch ungültige Klauseln. Der gleiche Anbieter verwendet auch fehlerhafte Berechnungen, um den Kunden in ungünstige Tarife zwecks Maximierung der „Ersparnis“ zu bringen. Ein Beispiel dafür sehen Sie am beigefügten Bildausschnitt. Zu erkennen ist, dass eine einfache Zinsfunktion zu Grunde gelegt wird, bei der Kernelemente der Berechnung fehlen. Die Kernemelemnte sind mit Pfeilen in die Grafik eingefügt. So eine Darstellung ist sachlich falsch, unnötige Ängste schürend.
[1] Anlage 1 zu §9 JVEG https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html
[2] Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/inhalts_bersicht.html
[3] 2020-07-04 Screenshot aus der online verfügbaren Präsentation des kritisierten Anbieters, die als *.pdf abgespeichert ist
Grafik 116 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters
Eine korrekte Darstellung würde als Treppenfunktion aufgebaut sein, die Änderungen zum 60., 65. und 80. Lebensjahr berücksichtigen und die vermeintlichen Rückstellungen ausweisen, die hier gar nicht berücksichtigt sind. Der Versicherungsnehmer wird schlicht betrogen!
Eine korrekte Darstellung erfolgt als Treppenfunktion unter Berücksichtigung der o. g. Stichtage und hat diverse Sattelpunkte (klar erkennbare Knicke).
Schlussformel: Zahlen Sie keine erfolgsabhängige Vergütung für eine §204-Optimierung, dann minimieren Sie die Gefahr ein Opfer von Honorarschindern zu werden.
Sozialtarife STN, BTN & NLT
Egal ob Standardtarif (STN), Basistarif (BTN) oder Notlagentarif (NLT), alle Sozialtarife sind nur eine Notlösung, die es zu vermeiden gilt!
Der PKV-Verband hat jeweils eine GbR gegründet, deren Vorstand er ist.[1] Der PKV-Verband bestimmt einseitig die Leistungen im BTN und NLT, die er mit Vorbehalt der Aufsicht senken kann.[2] Dabei orientiert er sich nur an der gesetzlichen Sozialversicherung, welche die Vorlage für viele Leistungen bietet.[3] Die Sozialtarife erfüllen damit eine Doppelfunktion: die Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen für Altversicherte bei gleichzeitigem Teil-Protektionismus der PKV. Unter anderem sollen weniger GKV-Rückkehrer die PKV verlassen, so dass diese nicht als Finanzierungsproblem der GKV zur Last fallen, während sie gleichzeitig Alterungsrückstellungen an die PKV-Kollektive vererben würden, womit diese durch Neukundensubvention das Problem noch verschärften.[4]
Seien Sie insbesondere vor Dienstleistern gewarnt, welche mit dem Notlagentarif ein Geschäftsmodell propagieren, dass zur Nichtzahlung veranlasst. Erzwingen Sie keine Umstellung in den Notlagentarif durch Nichtzahlung! Im Notlagentarif darf eine PKV offene Forderungen von Ihnen mit Leistungen verrechnen, selbst wenn diese aus anderen, eigenständigen Verträgen stammen, etwa einem Krankentagegeld. Dies umfasst auch regulär nicht pfändbare Forderungen.[5]
Eine hohe Verzinsung der offenen Forderung – bei Versicherungen Säumniszuschläge genannt, welche die Verzugszinsen ersetzen – in Höhe von 1% aller Fehlbeiträge je begonnenen Monat dürfen erhoben werden.[6] Die Rechtmäßigkeit dieser „Zinsen“ ist unstrittig, auch wenn die formelle Begründung sowie der dazugehörige Zweck ggü. dem Bundesverfassungsgericht noch nachgereicht werden muss.[7]
Wenn Sie in einem Sozialtarif sind, erhalten Sie eine neue Chipkarte, die Sie als Problemkunden offenbart.
[1] 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 83
[2] §158 II VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif https://dejure.org/gesetze/VAG/158.html
[3] 2008 MedR 26 – Einbeziehung der GKV in die PKV – Standard- und Basistarif als Gegenstand der Sicherstellung in der vertragsärztlichen Versorgung – S. 482 https://sci-hub.ru/10.1007/s00350-008-2227-3
[4] 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 76-78 ISBN 978-3-531-17928-5
[5] 2022-01 Versicherung und Recht kompakt – Zahlungsverzug des VN: VR darf mit rückständigen Prämienforderungen aufrechnen – S. 8-10
[6] §193 VI VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
[7] 2022-05-04 BVerfG – Az. 2 BvL 1/22 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/05/lk20220504_2bvl000122.html
Grafik 118 – Offenbarung als Problemkunde im Basistarif bei Praxishilfe[1]
Einige Ärzte verweigern die Behandlung, obgleich es verboten ist, weil sie zwar nach GOÄ abrechnen könnten, die Sozialtarife aber viel niedrigere Erstattungen haben. Der Arzt läuft Gefahr, dass seine Behandlung teilweise unbezahlt bleibt.[2] Sie haben auch nur noch Anspruch auf die kollektivvertragliche Versorgung, also Kassenleistung. Rein privat liquidierende Ärzte und Krankenhäuser werden Sie deshalb abweisen. Leider weisen Sie auch einige regulär teilnehmende Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen ab.[3] Ärztevertretungen, beispielsweise die kassenärztliche Bundesvereinigung, geben offen im Internet Tipps, wie Ärzte den bereits geschundenen BTN-Versicherten über den Rahmen des gesetzlichen erlaubten hinaus mit Gebühren überziehen können und wie vorzugehen ist, damit diese Gebühren möglichst rechtssicher vereinbart werden können.[4]
Die Empfehlung in der Praxis lautet zu sagen, dass Sie Kassenpatient seien aber noch keine Chipkarte erhalten haben und daher die Rechnungen vorläufig selbst zahlen. Das mag gelogen sein, schützt Sie aber vor unbegrenzten Zuzahlungsrisiken. Falls es zu Irritationen beim Heilbehandler führt, erklären Sie der Praxishilfe, dass Sie nur einen Kassentarif haben, weshalb auch nur Kassenleistungen abgerechnet werden können.
Was ist der Standardtarif?
Jeder Versicherte mit Abschluss bis 2009 darf unter bestimmten Bedingungen in den Standardtarif (STN). Er ist etwas besser als der Basistarif (BTN; Abschluss ab 2009)[5]. Da er für Neukunden nicht mehr zugänglich ist, wird er nur am Rande erwähnt.
Beide leisten in etwa Kassenleistungen und kosten ungefähr den Höchstbeitrag der GKV. Der Standardtarif wird ermäßigt um Ihre Altersrückstellungen, sowie Ihre zusätzlichen Entlastungstarife. Zudem hat er einen gesetzliche Höchst-Beitragsgarantie, die über einen unternehmensübergreifenden Ausgleich sichergestellt wird.[6] Damit wird er deutlich günstiger als der Höchstbeitrag der Kasse sein. Dort existiert auch eine Art Familienversicherung für Ehegatten, wo beide Ehepartner für zusammen 150% der Einzelprämie versichert werden könnten.
Der STN teil viele Probleme mit dem Basistarif, etwa dass die Ärzte nur begrenzt Leistungen abrechnen dürfen,[7] was Sie zu einem unerwünschten Problemkunden machen kann.
Alternativ zum Standardtarif könnten Altversicherte auch Grundschutz-Tarife zur Prämienreduktion erwägen. Dies ist oft eine preisgünstigere sowie teils leistungsstärkere Alternative.
Dies ist bei jedem PKVU unterschiedlich, denn die Kalkulation des STN ist brancheneinheitlich, wobei nicht jedes PKVU die Parameter der Einheitsberechnung erfüllt, z. B., weil es weniger Zinsen erwirtschaftet. Dann muss es einen Zuschlag über alle Kunden erheben, die sich im STN versichern könnten. Mit <1.000 Versicherten ist die Anzahl der Versicherten im BTN mit der o. g. Beitragsbemessung auf den Kassenhöchstsatz vernachlässigbar.[8]
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif kostet fast immer den Höchstbeitrag der GKV, unabhängig von der Selbstbeteiligung. Alterungsrückstellungen finden nur theoretisch Anrechnung, da durch die hohen Risikopuffer nahezu immer der Kassenhöchstbeitrag überschritten wird. Daher sollten Sie immer die kleinste Selbstbeteiligung wählen. Dadurch entsteht eine finanzielle Obergrenze dessen, was ein PKV-Versicherter maximal zahlen muss, da Sie jederzeit in den Basistarif wechseln können. Der Basistarif ist mittlerweile brancheneinheitlich gleich kalkuliert. Der PKV-Verband legt den Sicherheitszuschlag für den BTN (ΩBA) brancheneinheitlich fest, der im Jahr 2016 bei nur 1,2% lag.[9] Am u. g. Beispiel sehen Sie, dass so selbst alte oder schwer kranke Menschen einen Schutz erhalten, obwohl diese eigentlich nicht versicherbar wären.
[1] 2009-01-01 medisoftware Dipl. Phys. Jan Meincke – Der Basistarif bei Privatversicherten https://www.medisoftware.de/html/aktuelles/updates/artikel/import2009/artikel.php
[2] 2014-06-27 IWW Institut – Im Basistarif versicherte Patienten https://www.iww.de/aaa/privatliquidation/privatliquidation-im-basistarif-versicherte-patienten-f77208
[3] 2015-10-06 Springer Nature Switzerland AG – PKV-Basistarif – Arzt darf Patienten ablehnen https://link.springer.com/article/10.1007/s00092-015-781-3
[4] „ohne Datum“, Aufruf 2022-10-01 KZBV – Informationen zum Basistarif https://www.kzbv.de/basistarif.88.de.html#
[5] §152 VAG Basistarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__152.html
[6] §8 V KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
[7] §5b GOÄ Bemessung der Gebühren bei Versicherten des Standardtarifes der privaten Krankenversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__5b.html
[8] 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 203-204
[9] 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 123
Grafik 119 – Basistarif mit ausgewiesenem Risikozuschlag aufgrund von Nichtversicherbarkeit
Der Risikozuschlag im Basistarif wird ausgewiesen, jedoch nicht dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Er verhindert aber teilweise den Wechsel in andere Tarife, weil er dann erhoben würde. Daher sind Anbieter mit Modultarifen (=Bausteine) zu bevorzugen, weil durch einen internen Tarif-Wechsel nach §204 VVG zumindest eine partielle Verbesserung erzielt werden kann, beispielsweise im Zahnbereich.
Grundlegend erhalten die Empfänger von Transferleistungen einen hälftigen Zuschuss zur PKV, z. B. der Grundsicherung im Alter,[1] als Empfänger von Bürgergeld[2] etc. Ist der Versicherte nicht im Basistarif versichert, wird maximal ein Zuschuss in Höhe des halben individuellen BTNs gezahlt.[3]
Im Falle von Bedürftigkeit kann der Beitrag des BTN halbiert werden. Bei Härtefällen zahlt die Arbeitsgemeinschaft, das Jobcenter oder die Sozialhilfe den Beitrag exklusive Selbstbeteiligung.
Zusatzversicherungen zum Basistarif sind theoretisch möglich, wobei hier kaum Gesellschaften Angebote unterbreiten, da Zusatzangebote nicht verpflichtend sind.
Im BTN herrscht ein Annahmezwang für die Versicherung, außer Sie wurden dort als Kunde bereits aus irgendeinem Tarif gekündigt, d. h. Ihnen wird eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen. Damit stellt der BTN teils die einzige Möglichkeit dar eine KV abzuschließen.
Die Leistungen entsprechen überwiegend den Leistungen der GKV. Da Sie aber formal PKV-Mitglied wären, gibt es Probleme in der Praxis. Die Erstattungen sowie die Auswahl der Behandler sind begrenzt auf das, was in der vertragsärztlichen Versorgung[4] bzw. in Plankrankenhäusern[5] geleistet würde, was der GKV-Erstattung und -Auswahl entspricht. Zwar gelten nicht die Budgetierungen der GKV, jedoch haben viele Behandler Probleme eine GOÄ-Rechnung für Privatpatienten so zu gestalten, dass ein BTN-Versicherter keine großen Zuzahlungsrisiken hätte.
Was ist der Notlagentarif?
Sie können nicht gezielt in den NLT wechseln. Bei Beitragsrückständen von mindestens zwei vollständigen Monaten werden Sie nach einer qualifizierten Mahnung in den Notlagentarif (NLT)zwangsüberführt. [6] Die Leistungen sind auf Akut- & Notfallbehandlung sowie Schwangerschaft beschränkt, wobei ähnliche Probleme wie im BTN auftreten. Dies entspricht weitestgehend den Leisten des Asylbewerber-Gesetzes.[7] Besonderheit bei Beamten: Es existieren nur die Stufen 20, 30 und 50. Wenn der Beamte eine andere Stufe hat, wird immer auf die nächstpassende(n) Stufe(n) gerundet. Vereinzelt hilft es, wenn Versicherte des NLT „Praxen ohne Grenzen“ besuchen – eine dezentrale Idee, die oft über Verein organisiert wird – die durch Zusammenschluss sowie Spenden auch Krankenversicherungs-Leistungen für Personen ermöglicht, die keine Krankenversicherung haben. Dieser Ansatz wird jedoch von der Politik nur als Zwischenlösung gesehen, die durch ein funktionierendes, finanziertes Konzept abgelöst werden muss.[8]
Etwaige Alterungsrückstellungen werden stückweise aufgezehrt. Im Notlagentarif darf die Versicherung Rückstände mit Leistungsabrechnungen und Alterungsrückstellungen verrechnen.[9] Auch etwaige Krankentagegeld-Leistungen sind aufrechnungsfähig. Sogar wenn es sich um rechtlich eigenständige Verträge handelt. Die freie Wahl zwischen Normaltarif und NLT soll dem Versicherten verwehrt sein.[10]
Die BaFin bestätigt auf Ihrer Homepage, dass Zusatzversicherungen während der Zeit des NLT auf Verlangen der Versicherung ruhen können.[11] Die Auslegung der BaFin war strittig, zumal dem §193 VI VVG zuwiderlaufend, da getrennte Überweisungen mit Verrechnungsverbot vom VN getätigt werden könnten. Außerdem gibt es Drittanbieter, welche Zusatzkrankenversicherungen für PKV-Versicherte anbieten, beispielsweise der ehemalige Zahntarif „DentHappy“ der Vicuritas[12] oder diverse Unterstützungskassen. Der BGH bestätigt die einseitige Verrechnung von Forderungen, auch aus formellen Drittverträgen sowie die daraus folgende einseitige erklärte Rückführung durch die PKV in den Normaltarif.[13]
Wenn es so weit kommt: Organisieren Sie eine getrennte Überweisung für die Pflegepflichtversicherung mit Verrechnungsverbot, damit zumindest das allgemeine Pflegerisiko gedeckt ist. Diesen kleinen Beitrag sollten Sie versuchen zu zahlen und aus dem Notlagentarif raushalten. Achten Sie jedoch darauf, dass die Leistungen der PVN nicht mehr als unpfändbar bei Beitragsrückständen gelten.
Hüten Sie sich insbesondere vor Dienstleistern, welche mit dem Notlagentarif ein Geschäftsmodell propagieren, dass zur Nichtzahlung veranlasst, um vermeintlich Geld zu sparen. Erzwingen Sie keine Umstellung in den Notlagentarif durch Nichtzahlung ihrer Versicherungsprämien!
Die Kalkulation des NLT ist uni-sex und uni-age, d. h. Alter und Geschlecht spielen keine Rolle, er kostet immer den gleichen Beitrag.[14]
In der Praxis kommt es oft vor, dass wenn Sie ein Härtefall werden und Hilfsbedürftigkeit im Sinne des SGB II oder XII einsetzt, der Träger der Transferleistung (z. B. Hartz-4 via Jobcenter) Sie in den Basistarif zwangsüberführen möchte. Dies ist nicht statthaft. Sie dürfen jederzeit entscheiden in Ihrem aktuellen Tarif zu bleiben und erhalten auch dafür den hälftigen Zuschuss, maximal bis zu der Höhe, die für gesetzlich Versicherte bzw. im Basistarif gezahlt würde. Sie müssen nicht wechseln, sondern könnten entscheiden Ihr bisheriges Leistungsniveau gegen anteiligen Beitrag beizubehalten. Droht ein Betragsrückstand, muss das Amt ein Eilverfahren binnen zwei Wochen durchführen. Das ist insofern wichtig, denn wenn Sie als Transferleistungsempfänger im NLT landen, dann erhalten Sie weniger Zuschuss vom Amt während gleichzeitig ein steigender Soll-Saldo aufgebaut wird. Daher ist auch die direkte Überweisung an das PKVU seitens des Amtes üblich.
Egal ob STN, BTN oder NLT, alle Sozialtarife sind nur eine Notlösung, die es zu vermeiden gilt! Dies gilt umso mehr, als dass der PKV-Verband die Leistungen in den Sozialtarifen definiert, sowie diese mit Vorbehalt der Aufsicht senken kann.
Welche Zusatzversicherungen gibt es bei Sozialtarifen?
Grundlegend alles, was das PKVU dem Versicherten zubilligt. In der Regel nichts, da kein gesetzlicher Zwang besteht. Möchten Versicherte in einem Sozialtarif dennoch zusätzliche Leistungen einkaufen, sind dem Autor per Stand 05-2023 die u. g. Tarife bekannt. Für Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Bitte beachten Sie, dass Tarifangebote grundsätzlicher Natur sind und die Versicherung Ihren Antrag willkürlich ablehnen kann, ohne dass sie dabei Gründe benennen muss.
[1] §32 IV SGB XII Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__32.html
[2] §26 SGB II Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html
[3] 2021-07-22 LSG Niedersachsen-Bremen – Az. L 8 SO 246/19 https://openjur.de/u/2378725.html
[4] §75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
[5] §108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__108.html
[6] §153 VAG Notlagentarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__153.html
[7] §4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__4.html
[8] 2018-10-08 Abgeordnetenhaus Berlin – 25. Sitzung Wortprotokoll – S. 3
[9] 2017-05-05 BaFin Notlagentarif https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Kranken/Notlagentarif/notlagentarif_node.html?fbclid=IwAR2B_–T4PRHH8PB9KA9hhhUW9HyBrnSR3AYWLuneGNIVUIMWaoOob9a54Y#doc7906384bodyText6
[10] 2021-09-21 BGH – IV ZR 99/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123022&pos=12&anz=793
[11] §193 VII S3 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
[12] „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-03 Tarif DentHappy https://denthappy.de/
[13] 2021-09-29 BGH – Az. IV ZR 99/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123022&pos=21&anz=809
[14] §153 II VAG Notlagentarif https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__153.html
Stationäre Ergänzung in Sozialtarifen |
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Die Bayerische | VIP Stationär Prestige – 1er Zimmer & Privatarzt
VIP Stationär Smart – 1er Zimmer & Privatarzt |
DKV | Krankenhaustagegeld bis 65€/Tag |
SDK | S1, S10, S2, S20 – 1er/2er Zimmer & Privatarzt
(nicht in Kombination mit STN abschließbar) |
Württembergische | SGU – 1er Zimmer & Privatarzt |
Zahnergänzungen im BTN |
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SDK | ZG20, ZG30, ZG50, ZG70 – Zahnersatz
Max. 90% des Rechnungsbetrags inkl. Vorleistung BTN |
Württembergische | ZGU30, ZGU50, ZGU70 – Zahnersatz
BZGU20 – Zahnersatz u. Brille, Kombi mit ZGU30/50 mgl. |