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Walter Benda – Versicherungsmakler | Sachverständiger

PKV – Private Krankenversicherung | Altersvorsorge und Rente

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Walter Benda, Versicherungsmakler

Spezialisierung private Krankenversicherung (PKV) und Altersvorsorge

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Walter „Benzinfass“ Benda

Versicherungsmakler | Sachverständiger

  • Private Krankenversicherung

  • Altersvorsorge und Rente

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Impressum & Datenschutz.

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Kontaktdaten, Anschrift und vcard

Die Finanzprüfer e.K. – Walter Benda | Ottostr. 4A | D-50170 Kerpen

info [ät] die-finanzpruefer.de | +49 (0)2273 9529 469

(weltweit zum deutschen Festnetzpreis; ggf. Zeitverschiebung beachten)

Visitenkarte von Walter Benda

vcard 400h Walter Benda

vcard 400h Walter Benda


Berufsständische Angaben

Berufsbezeichnung & Beratungsangebot

Die Firma bietet Versicherungsvermittlung als Versicherungsmaklerin an. Sonstige Finanzdienstleistungen sowie erlaubnisfreie Bankprodukte, Kapitalanlagen etc. werden ggf. durch (externe) Kooperationspartner angeboten. Alle Mandanten erhalten einen Mandantenvertrag, den Sie vorab online samt FAQ einsehen können.

Erlaubnisfreie Dienstleistungen, z. B. für ein Gutachten oder eine finanzmathematische Berechnung, können als Sachverständiger erbracht werden, wobei diese Tätigkeit gesondert zu entlohnen ist. Sie erhalten im Vorfeld eine Auskunft, sodass kein unbekanntes Kostenrisiko droht.

Zuständige Berufskammer

Industrie- und Handelskammer Köln

Unter Sachsenhausen 10-26

50667 Köln

https://www.ihk-koeln.de/

Berufsrechtliche Regelungen

Versicherungsmakler

Sie können die klassische Beratung von einem Versicherungsmakler erhalten.

  • § 34d Gewerbeordnung für Versicherungsmakler
  • §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Inhaber und Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach §18 II MStV: Walter Benda (Anschrift wie oben)
Handelsregister: Köln 34730 (vormals Bochum Nr. 7346, vormals Köln Nr. 29057)
Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung

Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Köln

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-DSKW-60Q4P-87 (für § 34d GewO)

Während die IHK Köln für mich vor Ort zuständig ist, betreibt die DIHK, Breite Straße 29, D-10178 Berlin das Register-Portal.

Sachverständiger

Alternativ und/oder ergänzend können Sie (erlaubnisfreie) Dienstleistungen durch den Sachverständigen Walter Benda erhalten, wenn diese nicht exklusiv anderen Berufe vorbehalten sind. Es handelt sich hier meist um sog. erlaubnisfreie Dienstleistungen. Es wird explizit keine Tätigkeit als Versicherungsberater (Rechtsdienstleister) erbracht. Für die reine Rechtsberatung kann ich qualifizierte Dienstleister empfehlen.

Der nicht öffentlich bestellte Sachverständige hat keine eigene Berufsordnung in Deutschland. Daher orientieren sich viele Sachverständige an §36 GewO (öffentlich bestellter Sachverständiger), hilfsweise den strengen Regeln von Steuerberatern und Rechtsanwälten, z. B. der BRAO, sowie hilfsweise an den Vorschriften der artverwandten Berufe, z. B. §34d GewO bei Versicherungsmaklern.

Da die Tätigkeit des Sachverständigen zumeist USt-pflichtig ist und die des Versicherungsmaklers zumeist USt-befreit, wird die Trennung klar vor Aufnahme der Beratung kommuniziert.

Schlichtungsstellen

Versicherungsombudsmann | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung | Leipziger Str. 104 | 10117 Berlin
Ombudsmann der privaten Bausparkassen | Postfach 30 30 79 | 10730 Berlin
Ombudsstelle Geschlossene Fonds | Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Kavalleriestr. 2-4 | 40213 Düsseldorf

Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich. Beschwerden, Reklamationen etc. sind alle an den Sitz des Maklers zu richten und werden vom Inhaber bearbeitet.

Nachhaltigkeitsstrategie

Eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit nicht verfolgt. Aktuell fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Versuche wie ESG-Kriterien sind ein erster Ansatz, erlauben aber keine vollständige Transparenz im Sinne von vollständiger Nachhaltigkeit. Versucht wird den Anlegern die Option zu geben, selbst zu wählen ob Sie ihr Kapital an nachhaltige Anlagen investieren möchten. Leider bietet nicht jede Versicherung diese Optionen an. So lange vom Anleger keine Einschränkung erfolgt, wird keine Versicherung bzw. Anlage deshalb ausgeschlossen.

Es erfolgt keine unterschiedlich hohe Vergütung für nachhaltige gegenüber nicht nachhaltigen Produkten des gleichen Versicherers. Mitarbeiter des Maklers erhalten ebenfalls keine unterschiedlich hohen Vergütungen, die von der Nachhaltigkeit abhängig wären.

Entlohnung und Kosten

Die Tätigkeiten des Versicherungsmaklers sind durch eine Courtage (auch Provision genannt) abgegolten. In den meisten Produkten ist eine Courtage enthalten, welche nicht separat zu zahlen ist. Für zusätzliche Dienstleistungen – die über die Kerntätigkeit eines Versicherungsmaklers hinausgehen – können Honorare vereinbart werden, welche eine separat zu zahlende Forderung sind. Sie erhalten ein Widerrufsrecht zu jenen Vergütungsabreden. Rückvergütungen oder Provisionsweitergaben sind ausgeschlossen, da gem. §48b VAG verboten.

Die alternativen Tätigkeiten des Versicherungssachverständigen erfolgen durch eine Honorarvereinbarung. Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird als Taxe mindestens die JVEG Anlage 1 (meistens HG 6.1) mit Faktor 1,5 zu Grunde gelegt. Abgerechnet wird nach Minuten, wobei die Gesamtforderung gem. §8 II JVEG auf die volle Stunde aufgerundet wird.

Versicherungsvermittlung ist gem. §4 XI UStG von der Umsatzsteuer befreit. Andere Dienstleistungen sind zumeist USt. pflichtig.

Die Dienstleistungen können somit gegen Provision, Honorar sowie in einem Mischmodell erfolgen.

Angestellte und/oder Kooperationspartner des Maklers erhalten von diesem Lohn, Courtage, Honorar oder eine Mischung aller Vergütungsarten. Ihr Makler erhält ferner Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen. Dazu zählen z. B. Schulungen von Produktgebern, die Überlassung von Software sowie Zugang zu Informationsdiensten, aber auch Einladungen zu Sport-, Musik- oder Reiseveranstaltungen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterhält der Makler Regeln, denen auch Angestellte und Kooperationspartner (z. B. Handelsvertreter) unterworfen sind.


Social Media Profile

Dieses Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile:

Facebook: https://www.facebook.com/versicherungskritiker
Google+: https://plus.google.com/101418825490983434201
Google Business: https://versicherungsmakler-kerpen.business.site
XING: https://www.xing.com/profile/Walter_Benda2
Blog: http://www.versicherungskritiker.de

LinkedIn: www.linkedin.com/in/pkv-makler

Bildnachweis

Die Icons und Bilder sind selbst erstellt oder entstammen den Datenbanken von:

  • Fotolia Datenbank https://de.fotolia.com/
  • Fontawesome https://fontawesome.com/
  • Publicdomainvectors https://publicdomainvectors.org/
  • GDV Verbraucherportal https://www.dieversicherer.de/versicherer

An dieser Stelle möchte ich dem GDV danken, der freundlicherweise die Verwendung einiger Bilder gestattet hat.

Vollständige Datenschutzerklärung

Datenschutz Kurzerklärung

Ihr Vertrauen ist uns wichtig! Die Finanzprüfer e.K. nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn der Betroffene eingewilligt hat, diese für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind oder ein Gesetz die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erlaubt oder vorschreibt.

Mit dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über Einzelheiten der Datenerhebung und Datenverarbeitung sowie über die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte informieren.

Wir behandeln Ihre Daten so, wie wir mit der Handhabung unserer Daten einverstanden wären! Deshalb finden Sie in der Datenschutzerklärung vereinzelt Hinweise, die wir mit „KLARTEXT“ versehen haben.

Darüber hinaus finden Sie Hinweise in den FAQs zum Datenschutz, welche die häufigsten Fragen beantworten.

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, anderer in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Walter Benda
Ottostr. 4A
D-50170 Kerpen
Tel.: 02273-9529469
E-Mail: info[ät]die-finanzpruefer.de

2. Grundsätzliches zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Die Finanzprüfer e.K. verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, wenn der Nutzer hierzu seine Einwilligung erteilt oder die Datenverarbeitung durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dieser Vorschrift ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn die betroffene Person einwilligt (Art. 6 Abs.1 lit. A DSGVO) oder die Verarbeitung zu einer der folgenden Zwecke erforderlich ist:

  • Zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person (Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO).
  • Zur Erfüllung einer rechtlichen Verbindlichkeit unseres Unternehmens (Art. 6 Abs.1 lit. c DSGVO).
  • Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person (Art. 6 Abs.1 lit. d DSGVO).
    Zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder die unserem Unternehmen von der öffentlichen Verwaltung übertragen wurde (Art. 6 Abs.1 lit. e DSGVO).
  • Zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person zum Schutz personenbezogener Daten überwiegen (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO).

3. Speicherdauer und Datenlöschung

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den Gesetzgeber vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Vorgeschriebene Speicherfristen in diesem Sinne sind z.B. steuerrechtliche oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen.

In den meisten Fällen ist eine Löschung frühestens 11 Jahre nach Vertragsbeendigung bzw. letzter Kontaktaufnahme möglich. Aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben kann die Speicherung bis zu dreißig Jahre nach Vertragsbeendigung andauern, wobei die Rechnung mit Ende des Jahres der Anspruchsentstehung beginnt.

4. Erfassung von Zugriffsdaten (Erstellung von Logfiles)

Die Internetseite von Die Finanzprüfer e.K. erfasst bei jedem Aufruf automatisiert allgemeine Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners, welche in den Logfiles des Servers gespeichert werden. Erfasst werden hierbei folgende Daten und Informationen:

  • Browsertyp einschließlich verwendeter Version
  • Verwendetes Betriebssystem des aufrufenden Rechners
  • Datum und Zeit des Aufrufs
  • IP-Adresse des Nutzers
  • Internet-Service-Provider des Nutzers
  • Webseite, von denen unsere Internetseite aufgerufen wird
  • Webseiten und Unterwebseiten, die von unserer Internetseite aufgerufen werden
  • Sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr bei Angriffen auf unserem System dienen

Die Daten werden anonym in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Dabei erfolgt keine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers, die Die Finanzprüfer e.K. zieht keine Rückschlüsse auf die betroffene Person.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Die Speicherung ist erforderlich, um die Funktionsfähigkeit unserer Internetseite und die korrekte Darstellung der Inhalte zu gewährleisten. Weiterhin dienen die Daten unserer Statistik und der ständigen Optimierung unserer Inhalte. Schließlich erfolgt eine Speicherung, um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. Da die Erfassung und Speicherung der Daten in den Logfiles für einen störungsfreien Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich ist, besteht für den Nutzer keine Widerspruchsmöglichkeit.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Soweit die Erhebung zur funktionsfreien Bereitstellung der Internetseite erfolgte, ist dies mit Beendigung der Internetsitzung der Fall.

Bei Finanzdienstleistern müssen mehr Daten als bspw. im Einzelhandel gespeichert werden. Bsp.: Gesundheitsdaten zur Online-Risikoprüfung, Einwilligung zur Bonitätsprüfung für Kredite etc.

5. Cookies & Scripte

Wir verwenden auf unserer Internetseite Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, welche von unserem Server auf Ihrem Computer abgelegt und so bestimmte Daten gespeichert werden. Cookies enthalten in der Regel eine charakteristische Zeichenfolge, welche eine eindeutige Zuordnung des Internetbrowsers ermöglicht, wenn der Nutzer die Internetseite erneut aufruft. Hierdurch kann der aufrufende Browser wiedererkannt und identifiziert werden. So nutzt der Autor beispielsweise Session-Cookies der VG Wort damit er die unerlaubte Verwendung seiner Texte nachverfolgen kann.

Cookies helfen uns, Ihnen die Nutzung der Internetseite zu erleichtern. Durch die Wiedererkennung des Browsers und die Speicherung früher eingegebener Daten können die Angebote und Inhalte unserer Internetseite individuell optimiert werden, indem von Ihnen eingegebene Daten (z.B. Zugangsdaten, Suchbegriffe) nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut eingegeben werden müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO.

Darüber hinaus verwenden wir auf unserer Internetseite Cookies, die eine Analyse des Surfverhaltens der Nutzer ermöglichen. Die so erhobenen Daten werden jedoch pseudonymisiert, d.h. die personenbezogenen Daten werden durch andere Kennzeichen (Pseudonyme) ersetzt, so dass ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen keine Identifikation der betroffenen Person mehr möglich ist. Da hierzu bei Aufruf der Internetseite Ihre Einwilligung eingeholt wird, ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Analyse-Cookies Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO.

Da Cookies auf dem Rechner des Nutzers gespeichert werden, haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können von Ihnen jederzeit gelöscht werden. Werden Cookies für unsere Internetseite deaktiviert, können jedoch möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

Für Scripte gelten die gleichen Bedingungen.

Ohne Cookies, Scripte, Tokens o. Ä. können bestimmte Seiten nicht besucht und bestimmte Programme nicht genutzt werden, bspw. Vergleichsrechner, die App, der Login etc. Wir empfehlen Ihnen die Überprüfung Ihrer Sicherheitseinstellung im Browser sowie die Verwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. Virenscanner, anonymes Surfen etc.).

6. Registrierung auf unserer Internetseite

Sie haben die Möglichkeit, sich auf unserer Internetseite als Nutzer zu registrieren. Die Daten werden dabei von Ihnen in eine Eingabemaske eingegeben, an uns übermittelt und von uns gespeichert. Welche personenbezogenen Daten hiervon betroffen sind, ergibt sich aus der Eingabemaske. Darüber hinaus wird werden zusätzlich Ihre IP-Adresse sowie Datum und Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Am Ende des Registrierungsprozesses holen wir nochmals die Einwilligung des Nutzers zur Datenverarbeitung ein.

  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher insoweit Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO.
  • Soweit es die Speicherung der IP-Adresse betrifft, ist Rechtsgrundlage zudem auch Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO.
  • Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Die Speicherung der sonstigen Daten erfolgt, um eine missbräuchliche Verwendung der Internetseite zu verhindern bzw. aufzudecken und die Sicherheit unseres Systems sicherzustellen.

Als registrierter Nutzer haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten abzuändern oder vollständig löschen zu lassen. Hierzu können Sie die in Ihrem Konto enthaltenen Funktionen verwenden oder uns Ihren Wunsch auf Änderung bzw. Löschung der Daten schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

Die o. g. Einschränkungen bzgl. des Löschesn gelten hier analog. Sie können bei Finanzdienstleistungen nicht einfach alles löschen lassen und so tun als sei nix gewesen.

7. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

Die Internetseite von Die Finanzprüfer e.K. hält ein Kontaktformular bereit, welches für die elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen genutzt werden kann. Die vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen Daten werden an uns übermittelt und gespeichert. Darüber hinaus werden zusätzlich die IP-Adresse des Nutzers sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung gespeichert. Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs die Einwilligung des Nutzers eingeholt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist daher Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO. Soweit es die Speicherung der IP-Adresse betrifft, ist Rechtsgrundlage zudem auch Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die auf unserer Internetseite hierzu genannte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden neben der E-Mail-Adresse diejenigen personenbezogenen Daten übermittelt, die vom Nutzer in der E-Mail aufgeführt werden. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Die Verarbeitung der über das Kontaktformular oder per E-Mail übermittelten Daten dient ausschließlich zur Durchführung der gewünschten Kontaktaufnahme. Die Speicherung der sonstigen Daten erfolgt, um eine missbräuchliche Verwendung der Internetseite zu verhindern bzw. aufzudecken und die Sicherheit unseres Systems sicherzustellen. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

Die als Pflichtangaben erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Online-Terminbuchung sind Grundlage für das Zustandekommen der Beratung und für die Nutzung des Dienstes unerlässlich. Sämtliche erhobenen Daten und Ihre Angaben zum Beratungsgegenstand werden nur zum Zwecke der Termin- und Vertragsabwicklung gespeichert. Sie können den gebuchten Termin in Ihren elektronischen Kalender herunterladen. Diese optionale Kalenderoption ist kein automatischer Download sondern Bedarf Ihrer aktiven Handlung. Zu diesem Zweck werden Ihre angegebenen Daten in einer Termineinladung zur Verfügung gestellt.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Soweit es die vom Nutzer im Kontaktformular bzw. in der E-Mail übermittelten Daten betrifft, ist dies der Fall, wenn die diesbezügliche Kommunikation beendet ist, es sei denn, dem Kommunikationsinhalt kommt auch danach noch rechtliche Bedeutung zu.

Die betroffene Person hat jederzeit die Möglichkeit, die Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen oder der Nutzung der Daten zu widersprechen. In diesem Fall ist die beabsichtigte Kontaktaufnahme zum Nutzer nicht mehr möglich bzw. kann eine bereits begonnene Kommunikation nicht fortgeführt werden.
Die Emails werden nach aktuellen Sicherheitsstandards übermittelt.

Ohne Einwilligung zur Datenverarbeitung sind weder Beratung noch Betreuung möglich. Im Falle Ihres Entzugs werden wir das Mandat unverzüglich niederlegen.

8. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Internetseite von Die Finanzprüfer e.K. haben Sie die Möglichkeit, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an uns übermittelt und von uns gespeichert werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske. Darüber hinaus werden zusätzlich die IP-Adresse des Nutzers sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung gespeichert.

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Anmeldevorgangs die Einwilligung des Nutzers eingeholt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist daher Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO. Soweit es die Speicherung der IP-Adresse betrifft, ist Rechtsgrundlage zudem auch Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, sofern keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

Die Verarbeitung der vom Nutzer durch Eingabe in das Anmeldeformular übermittelten Daten ist erforderlich, um den Newsletter zuzusenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht. Die Speicherung der IP-Adresse ist notwendig, um eine missbräuchliche Verwendung (insbesondere der E-Mail-Adresse) zu verhindern bzw. aufzudecken und die Sicherheit unseres Systems sicherzustellen.

Das Abonnement des Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit abbestellt und so die Einwilligung in den Versand widerrufen werden. Zu diesem Zweck wird in jeder versandten Newsletter-E-Mail ein entsprechender Link bereitgehalten. In diesem Fall – wie auch bei einem sonstigen, jederzeit möglichen Widerspruch gegen die Datennutzung – werden die personenbezogenen Daten, welche von uns im Rahmen des Newsletter-Abonnements gespeichert wurden, gelöscht. Die Daten werden demzufolge solange gespeichert, wie das Abonnement des Newsletters aktiv ist.

Wir spammen nicht und Sie können sich jederzeit ohne Angabe von Gründen austragen.

9. Newsletter-Tracking

Bei Versand von Newslettern erhebt die Die Finanzprüfer e.K. statistische Daten. Dies geschieht anhand eines sogenannten Zählpixels. Hierbei handelt es sich um eine nicht sichtbare Miniaturgrafik, welche in die Newsletter-E-Mail eingebettet ist und mit Öffnen der E-Mail auf den Computer des Nutzers heruntergeladen wird. Gleiches gilt, wenn der Nutzer in der E-Mail bereitgehaltene Links anklickt. Mit dem Download des Zählpixels werden der Zeitpunkt, die IP-Adresse des Nutzers und der verwendete Browsertyp an unseren Server übermittelt und gespeichert. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 lit. f. DSGVO.

Die Verarbeitung der Daten dient der Optimierung des Newsletters. Sie ermöglicht eine statistische Auswertung, ob und wann eine E-Mail geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links aufgerufen wurden. Hierdurch können die Akzeptanz des Newsletters gemessen werden und entsprechende Anpassungen für zukünftige Newsletter sowohl in technischer als auch inhaltlicher Hinsicht vorgenommen werden, um eine bedarfsgerechte Nutzung zu optimieren. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Betroffene Personen können einer Verarbeitung der Daten jederzeit dadurch widersprechen, dass sie den abonnierten Newsletter abbestellen (s. hierzu unter Abonnement unseres Newsletters). In diesem Fall werden personenbezogene Daten, welche von der Die Finanzprüfer e.K. in diesem Zusammenhang gespeichert wurden, gelöscht.

10. Blog & News mit Kommentarfunktion

Wir halten auf unserer Internetseite einen Blog bereit, der Nutzern die Möglichkeit bietet, zu einzelnen Blog-Beiträgen Kommentare abzugeben, wozu eine Anmeldung unter Angabe einer E-Mailadresse und eines frei wählbaren Nutzernamens (Pseudonym) erforderlich ist. Die Kommentare (nebst Nutzernamen) sind für jedermann sichtbar und können ihrerseits wiederum von Dritten kommentiert werden.

Gibt eine betroffene Person einen Kommentar ab, wird neben dem abgegebenen Kommentar, der angegebenen E-Mailadresse und dem gewählten Nutzernamen die IP-Adresse der betroffenen Person an uns übermittelt und gespeichert. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO. Die Speicherung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Zudem werden die Daten im Falle von rechtsverletzenden Kommentaren von unserem Unternehmen gegebenenfalls zum Zwecke der Rechtsverteidigung benötigt. Eine Weitergabe der Emailadresse und der IP-Adresse an Dritte erfolgt nur, sofern eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder dies zur Rechtsverteidigung der Die Finanzprüfer e.K. erforderlich ist.

Die abgegebenen Kommentare können von der betroffenen Person jederzeit abgeändert oder gelöscht werden.

Trolle werden wir nicht füttern! Wir behalten uns vor Kommentare ohne Angaben von Gründen zu modifizieren, löschen oder erst gar nicht zu veröffentlichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kommentierung!

11. Abonnement von Blog-Kommentaren Dritter

Die im Blog bereitgehaltenen Kommentare Dritter können von Ihnen abonniert werden. Hierzu ist eine Anmeldung unter Angabe einer E-Mailadresse erforderlich, welche an uns übermittelt und gespeichert wird. Die übermittelten Daten werden von uns ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden. In diesem Fall wird die in diesem Zusammenhang von uns gespeicherte E-Mailadresse gelöscht.

Diese Standardformulierung ist nicht umsetzbar. Die Zentraledatenbanken, von denen z. B. regelmäßig Sicherheitskopien gemacht werden müssen, sehen diese Option nicht vor. Außerdem widerspricht es anderen Punkten der DSGVO. In der Praxis wird vermutlich ein Sperrvermerk gemacht. Bis zur endgültigen Klärung ist diese Option deaktiviert.

12. Datenschutz bei Bewerbungen

Personen können auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder über ein auf der Internetseite bereitgehaltenes Formular) Bewerbungen an uns übersenden. In diesem Fall erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und damit zur potenziellen Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO. Kommt daraufhin ein Beschäftigungsvertrag mit uns zustande, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Sofern kein Beschäftigungsvertrag geschlossen wird, erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Absageentscheidung eine Löschung, sofern dieser keine sonstigen berechtigten Interessen unseres Unternehmens entgegenstehen. Als ein solches berechtigtes Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) anzusehen.

Bitte bewerben Sie sich nicht initial, da wir die Bewerbung ungeprüft löschen. Eine etwaige Ausschreibung würde alle entsprechenden Informationen beinhalten.

13. Verwendung von Social Plug-Ins

Auf unserer Internetseite haben wir Plug-Ins von sozialen Netzwerken integriert. Sofern die betroffene Person bei Aufruf unserer Internetseite bei dem jeweiligen sozialen Netzwerk registriert und zudem eingeloggt ist, erkennt dieses, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person aufruft. Diese Informationen werden durch den Betreiber des sozialen Netzwerks gesammelt und dem dortigen Account der betroffenen Person zugeordnet. Auf die Art und den Umfang der Daten, die dabei vom Betreiber des sozialen Netzwerks erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, haben wir keinen Einfluss. Für nähere Informationen wenden Sie sich daher bitte an den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks.

Um zu verhindern, dass vom Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks Daten über Sie verarbeitet werden, müssen Sie sich vor dem Aufruf unserer Internetseite bei dem betreffenden Netzwerk ausloggen. Darüber hinaus können Sie spezielle Tools verwenden, welche die Datenübertragung blocken (z.B. Facebook-Blocker).
Wir könnten auf unserer Internetseite die Social-Media-Plug-Ins folgender Unternehmen integrieren:

Diese Plattformen leben von Ihren Daten, weshalb sie auch Datenkraken genannt werden! Weder trauen wir einem deutschen, noch einem amerikanischen oder sonstigen Unternehmen mit teils tausenden von Mitarbeitern, die weltweit unter verschiedensten Bedingungen und Zeitzonen arbeiten, dass diese immer Ihr Datenwohl im Auge haben.
Unserer Meinung nach bedeutet die Nutzung dieser Plattformen den dauerhaften, nicht revidierbaren Datenkontrollverlust!

14. Verwendung von Google Analytics

Wir setzen auf unserer Internetseite den Analysedienst Google Analytics ein. Google Analytics speichert Cookies auf Ihrem Computer und ermöglicht so eine Analyse der durch Sie erfolgten Benutzung der Internetseite. Die durch das Cookie erzeugten Informationen, darunter Ihre IP-Adresse, werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die übermittelten Daten werden jedoch zuvor anonymisiert. In unserem Auftrag wird Google die übermittelten Informationen statistisch auswerten, um Berichte über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Um dies zu verhindern, können Sie in den Einstellungen Ihres Internetbrowsers die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können von Ihnen jederzeit gelöscht werden.

Werden Cookies für unsere Internetseite deaktiviert, können jedoch möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Internetseite vollumfänglich genutzt werden.
Für andere Analyseprogramme, bpsw. Monster Insights Plugin, gelten die Regeln analog.

Alle Suchmaschinen sind ebenfalls Datenkraken. Je größer, umso schlimmer. Für diese gelten die gleichen Bedenken wie für Social Media Plattformen.

15. Inhalte und Dienste von Drittanbietern zu Einsatz und Verwendung von YouTube

Unsere Internetseite enthält auch Inhalte und Dienste von Drittanbietern, z.B. Videos von YouTube oder Kartenmaterial von Google Maps. Bei Aufruf dieser Inhalte/Dienste über unsere Internetseite wird in der Regel Ihre IP-Adresse an den jeweiligen Drittanbieter übermittelt. Damit ist es diesen Drittanbietern möglich, Ihre Nutzer-IP-Adresse zu verarbeiten. Auch wenn wir uns bemühen, nur solche Drittanbieter einzubeziehen, die IP-Adressen allein zur Auslieferung der Inhalte nutzen, haben wir jedoch keinen Einfluss darauf, wie der betroffene Drittanbieter die erhaltenen Daten verwendet. Für nähere Informationen wenden Sie sich daher bitte an den jeweiligen Drittanbieter.

Für andere Videoplattformen, bpsw. Vimeo.com, gelten die Regeln analog.

Youtube gehört Google, wodurch sich die gleichen Probleme ergeben. Andere Plattformen (z. B. vimeo) haben ähnliche Probleme.

16. Ihre Rechte als betroffene Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie betroffene Person i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber uns als Verantwortlichem zu:

a) Recht auf Bestätigung und Auskunft
Sie können von uns jederzeit eine Bestätigung verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Ist dies der Fall, haben Sie einen Auskunftsanspruch, von uns über folgende Umstände in Kenntnis gesetzt zu werden:

  • die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  • die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  • die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
In Summe unmöglich! Niemand wird Ihnen sagen können welche Daten und wie lange diese bei Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Immobilienfirmen sowie dazugehörigen Dienstleistern gespeichert werden. Wir können diese nur vertraglich zur Einhaltung dieser Standards verpflichten, doch selbst die Kontrollen darüber sind sehr begrenzt. Das ist übrigens bei allen Anbietern so, wir finden es nur fair es Ihnen auch mitzuteilen.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Auskunftsrecht zu, ob personenbezogene Daten in einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist (sog. Drittland), oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

b) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung bezüglich Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten von uns zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, von uns unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

c) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Sie können von uns verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
    Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
  • Wurden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten von Die Finanzprüfer e.K. öffentlich gemacht und sind wir nach obenstehenden Grundsätzen zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft uns ebenfalls die Pflicht andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie als betroffene Person die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

Wir ergreifen diesbezüglich, unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um diesen Pflichten nachzukommen, jedenfalls soweit die Verarbeitung nicht weiterhin erforderlich ist, also gesetzliche Vorgaben dies vorschreiben oder berechtigte Interessen der Löschung entgegenstehen.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie können unter den folgenden Voraussetzungen von uns die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen anstatt einer Löschung die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Die personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung benötigt, jedoch benötigen Sie diese Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe der Die Finanzprüfer e.K. gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. In diesem Fall werden Sie zudem von uns unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Sie können die notwendige Reichweite der Datenverarbeitung für Finanzdienstleistungen nicht abschätzen. Die vollumfängliche Auskunft oder Beschränkung ist teils unmöglich, bspw. Bonitätsanfragen gegenüber der Schufa. Um unsere Qualitätsstandards weiterhin preiswert aufrecht erhalten zu können, würden wir bei Einschränkung der Verarbeitung das Mandat unverzüglich niederlegen, da uns die Betreuung unzumutbar wäre.

e) Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie

betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Insoweit können Sie von uns verlangen, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit („Datenportabilität“)
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner können Sie bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO verlangen, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hierdurch keine die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

g) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, von uns jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Finanzprüfer e.K. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Bei Widerspruch zur Datenverarbeitung ist uns eine Betreuung Ihres Mandats nicht mehr möglich, weshalb wir dieses unverzüglich beenden würden.

h) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sofern Sie eine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt haben, steht Ihnen das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Bei Widerruf der Datenverarbeitungserlaubnis ist uns eine Betreuung Ihres Mandats nicht mehr möglich, weshalb wir dieses unverzüglich beenden würden.

i) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich
Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und der Die Finanzprüfer e.K. erforderlich ist oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedsstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Ist die Entscheidung für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Die Finanzprüfer e.K. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

j) Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Ungeachtet der gegenüber uns bestehenden Rechte, steht Ihnen auch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet Sie über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

FAQ Maklervertrag inkl. Vollmacht – 100% Sicherheit2024-09-05T07:50:00+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ Maklervertrag und Vollmacht

Informationen zum Maklervertrag

Der Maklervertrag – auch Mandantenvertrag genannt – regelt die Beziehung des Kunden – egal ob private Verbraucher oder gewerbliches Mandant – zu seinem Versicherungsmakler. Sobald eine Beratung statt findet, wird ein Vertragsverhältnis begründet. Meist ein Dienst- (§611 BGB) oder Werkvertrag §631 BGB) mit Geschäftsbesorgungsvereinbarung. Oder vereinfacht: Tausche Geld gegen Dienstleistung (z. B. Beratung) oder Produkt (z. B. Krankenversicherung)! Dies geschieht immer, ausnahmslos, denn es kann auch formlos bzw. mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Mehr dazu unten!

Alles oder auch nichts! Werden keine Regelungen getroffen, gilt die gesetzliche Auslegung. Diese ist oft streng, man darf nur in relativ engen Grenzen davon abweichen. Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers sind verboten. Einiges ist aber gesetzlich gar nicht geregelt! Es bietet sich deshalb an zu vereinbaren wer, wann, wo, wie und wem gegenüber Rechte und Pflichten hat. Den genauen Umfang bestimmt also immer der jeweilige Vertrag. Was nebst allgemeinen Kaufmannsregeln (z. B. dem Widerrufsrecht) immer enthalten sein sollte:

  • Informationen zum Versicherungsmakler samt gesetzlicher Grundlagen
  • Vergütungsabrede
  • Eingrenzung der Beratungsgebiete (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.)
  • Umfassende Vollmacht im Außenverhältnis
  • Schützende Beschränkungen der Vollmacht im Innenverhältnis
  • Regeln bei Tod bzw. generelle Vertretungsregeln
  • Kontakterlaubnis
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Mandatsbestimmungen (ähnlich wie AGB)
  • Definition der Maklerpflichten
  • Definition der Mandantenpflichten
  • Erklärungen zur Haftung
  • Vollständiger Datenerfassungsbogen

Beispielsweise dürfen Versicherungsmakler keine isolierte Rechts- oder Steuerberatung durchführen. Wohl aber dürfen Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung beraten. Solche, dem Laien oft unbekannte Details, sollten unserem Verständnis nach fairerweise erwähnt werden obwohl sie selbstverständlich sind.

Sie machen es ohnehin, wenn Sie Beratung erhalten! Sie können keine Beratung ohne Vertrag erhalten! Auch beim Einkaufen im Supermarkt schließen Sie einen Vertrag, entweder mündlich „Ich will“ oder durch konkludentes Handeln, also Geld auf dem Tresen gegen Ware im Einkaufskorb. Die Antwort ist also ja, sie müssen, denn ohne Vertrag werden wir NICHT für Sie tätig bzw. beenden die Zusammenarbeit.

Vielfach ist eine Angebotserstellung (Speicherung von Daten), Risikoprüfung (sensible Gesundheitsdaten) o. Ä. ohne klare Regelungen gar nicht möglich. Gute Mandantenverträge haben deshalb auch eine Datenschutzerklärung und AGB (idF Mandats-Bestimmungen genannt), aus denen weitere Details hervor gehen. Ein Datenerfassungsbogen gibt dem Vermittler eine Übersicht Ihrer Daten und erlaubt ihm den Vergleich mit den Versicherungspolicen. Die Beratungsleistung kann nur so gut sein wie die zur Verfügung gestellten Daten.

Das hängt vom Vertrag ab. Gute Verträge sind Verbraucher freundlich, z. B. ohne Mindestvertragslaufzeiten, mit kurzen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen etc. Was wir als Standard verstehen:

  • Keine Mindestvertragslaufzeiten
  • Kurze Kündigungsfrist für den Verbraucher ohne Angaben von Gründen
  • Umfassende Marktuntersuchung des Versicherungsmaklers statt Beschränkung auf wenige Anbieter
  • Konkretisierung der Pflichten des Mandanten
  • Offenlegung der Vergütung des Versicherungsmaklers
  • Offenlegung der Dienstleister-Liste
  • Offenlegung der technischen Informationen (z. B. bei Cookies etc.)
  • Regelung der Korrespondenzpflichten
  • Postempfangs- und Zustellungsvollmacht
  • Angaben zum Umgang mit Ãœberweisungen und Konten
  • Regeln für den Umgang bei Tod des Mandanten oder des Versicherungsmaklers
  • Beschränkungen der o. g. Vollmacht auf ein sinnvolles Maß
  • Regelung bei Mehrfachbeauftragung
  • Haftungsbeschränkungen auf Nebenpflichten
  • Abtretungsverbot von Forderungen
  • Ablehnung eines Inkassos seitens des Versicherungsmaklers
  • Besserstellungsklausel bei den Änderungen der Geschäftsbedingungen
Nein, klares nein! Wir haben uns bemüht die Bestimmungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch haben wir Verbesserungen automatisch als Vertragsbestandteil erfasst, so dass sich kein ständiger Aktualisierungsbedarf aufkommen sollte. Wenn Sie doch mal einen störenden Punkt haben, dann fragen Sie uns. Die Bedingungen sind nicht in Stein gemeißelt, jedoch aus der Praxis entwickelt, um uns eine effiziente Arbeit zu ermöglichen, die Ihnen einen extrem hohen Beratungslevel sowie preiswerte Beiträge sichert. Wir bieten das offene Gespräch an, können jedoch nicht versprechen, dass wir es jedem mundgerecht anbieten können, auch wenn wir sehr bemüht sind. Wir bitten um Verzeihung, sollten wir Sie damit vor den Kopf stoßen! Manchmal passt es nicht, was aber keine böse Absicht ist. Möglicherweise hätten wir aber eine Empfehlung für einen Kollegen, mit dem es passen kann.

Informationen zur Vollmacht

Wie weit geht die Vollmacht?

Die Vollmacht dient Ihnen, deshalb ist sie nach außen unbeschränkt!

Im Außenverhältnis ist diese sog. umfassende Vollmacht sehr weitreichend damit wir schnell sowie unkompliziert für Sie tätig werden können. Ohne die Vollmacht werden die Kooperationspartner (z. B. Banken, Versicherungen etc.) für lebensentscheidende Änderung teils auf Schriftform mit Originalunterschrift beharren, was Sie den Schutz kosten kann. Beispiel dafür finden sich in zahlreichen Artikeln, wenn Versicherungen ohne Vorlage einer Vollmacht nicht kooperativ sind. Das ist umständlich, praxisfern und betriebswirtschaftlich untragbar. Nehmen Sie als Beispiel Kommunikation, denn wenn Sie Wünsche auf dem kurzen Dienstweg (Telefon, E-Mail etc.) äußern, dann wollen Sie diese vermutlich auch schnell umgesetzt wissen, oder nicht? Dazu Beispiele:

  • Ein Schulfreund von mir ist in Moskau am Flughafen angekommen und stellt fest, dass er zu Studienbeginn keine passende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Via Vollmacht erledige ich es „i.A.“ (im Auftrag) als Stellvertreter.
  • Es fehlt eine Unterschrift auf einem Dokument. Nach E-Mail-Rücksprache ergänze ich diese „i.V.“ (in Vertretung).
  • Eine betreute Familie hat einen Autounfall in Italien. Mit der Vollmacht wickle ich den Schaden ab.
  • Sie wünschen Beratung trotz unvollständiger Aktenlage, weshalb ich bei Dritten anfragen muss. Ohne pauschale Vollmacht, müssten ggf. zig Einzelvollmachten erstellt werden.
Vollmachten mit Beschränkungen müssen die Gesellschaften nicht akzeptieren

Eine beschränkte Vollmacht ist keine Option, denn die Rechtsprechung hat den Kooperationspartnern (idF Versicherungen, Banken etc.) zugebilligt, dass die Prüfungen von Vollmachten im Massengeschäft ungebührlich ist und damit nicht zugemutet werden kann. Eine beschränkte Vollmacht wird von Versicherungen, Banken & Co schlicht zurückgewiesen!

Sie genießen Schutz im Innenverhältnis!

In den allgemeinen Mandatsbestimmungen (vergleichbar mit AGB) finden sich viele Einschränkungen zu Ihrem Schutz, z. B.:

  • Stark beschränkte Kontoverfügung
  • Ausschluss des Beitragsinkassos durch uns
  • Eine Verwendung nur Anlass bezogen, wobei der Makler in der Nachweispflicht ist
  • Recht auf Auskunft
  • Recht auf sofortige Kündigung ohne Angabe von Gründen

Dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, ist gesetzlicher Standard. Daher Hinweis dient daher Fairness, da es nicht allen Marktteilnehmern bekannt ist.

Informationen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Folgenden möchten wir kurz erklären warum wir einige Punkte so geregelt haben.

Ohne klare Definition wer, wann, was, wie, wo und für wen tun kann bzw. muss, endet es im Chaos. Wir möchten klare Zuständigkeiten. Dazu gehören Regeln für beide Parteien. Das insofern wichtig, als dass Vertragsstrafen davon abgeleitet werden, wer etwas zu verantworten hat.

Wir sind unabhängig, denn weder sind wir bei Versicherungen beteiligt noch andersherum! Die Produktauswahl erfolgt neutral. Ausnahme: Wir arbeiten nicht für umsonst Wenn ein Produkt keine Courtage vor sieht, werden wir uns über ein Honorar unterhalten müssen. Sie erfahren es aber immer im Vorfeld, es gibt keine versteckten Rechnungen!

Sie sind erwachsen, also bekommen Sie die Post und wir erhalten Kopien. Gegen Entgelt bieten wir den kompletten Postempfang inklusive Archivierung und Verwaltung. Dieser Service ist aber optional. Sie behalten an jeder Stelle die Kontrolle.

Wir bekommen sensible Daten, darunter die Kontodaten. Wir sichern Vertraulichkeit zu und bekennen uns nur im Namen des Mandanten tätig zu werden. Das bedeutet, dass wir kein Beitragsinkasso durchführen. Wir nehmen kein Geld an. Und wir werden Gelder nur auf Ihr Referenzkonto umleiten. Es kann also nicht passieren, dass wir beispielsweise die Geldleistung einer Lebensversicherung in Empfang nehmen!
Das bedeutet aber auch, dass wir kein Bargeld annehmen!

Damit wir mit der Vollmacht nicht wilde Geschäft tätigen, wird diese im Innenverhältnis beschränkt. Sollte tatsächlich mal eine Handlung ausgeführt werden, die Sie nicht billigen, würden wir als Erfüllungsgehilfe ohne Vollmacht vollumfänglich dafür haften, womit wir Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig wären. Unter anderem zu diesem Zweck unterhalten wir eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, damit Sie im Zweifel nicht im Regen stehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei der Beauftragung gelegentlich rückversichern müssen!

In Deutschland gilt der Grundsatz: Eigenversicherung vor Fremdversicherung!
Der Anspruch muss immer erst gegen den Vertragspartner gerichtet werden, beispielsweise die Versicherung. Erst wenn dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist, können Sie an uns als Vermittler herantreten. Diese Regel ist keine Besonderheit, sondern gesetzlicher Standard. Der Hinweis dient lediglich der Fairness.

Wir halten nichts von Knebelverträgen! Wenn Sie gehen wollen, können Sie jederzeit unsere Betreuung ohne Angabe von Gründen binnen zweiwöchiger Frist beenden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung unserer Betreuung keiner Kündigung Ihrer Verträge gleichgestellt ist.
FAQ Kosten Provision – 100% Fakten, 0% Bullshit2024-09-04T01:39:42+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ zu Kosten und Provision

Nein, zumeist ist das Gegenteil der Fall!

Es gibt keinen linearen Zusammenhang von Kosten, Provision und Produktqualität; es ist eher diametral, denn je teuer, umso schlechter. Leicht lässt sich festhalten, dass bei Gleichheit der Produkte (nur approximiert möglich) das Günstigere zu bevorzugen ist.

Bei Sach- und Krankenversicherungen sind die Kosten abstrakt, weil nicht direkt deinen Vertrag auf Vertragsebene betreffend. Bei Lebensversicherungen, speziell der Altersvorsorge, da machen die Kosten einen enormen Hebel und Du solltest die günstigste Lösung bevorzugen, was meist ein Honorar-Tarif ist.

Ja, wenn auch nur indirekt. Doch was nutzt dir diese Information, wenn Du nichts dagegen tun kannst? Bei Altersvorsorge gilt, dass Du dir eine Honorarberatung einkaufen solltest, denn hier gibt es direkte Zusammenhänge auf Ebene deines Vertrags! Ansonsten nutzt dir diese Information wenig bis nichts; leider.

Leider gar nicht! Wenn es dir nicht ehrlich mitgeteilt wird, erfährst Du nur, was in den PIB oder ähnlichen offiziellen Dokumenten steht, jedoch nur die halbe Wahrheit ist; leider. Denn unerlaubte Überprovisionen werden über den bilanziellen Verschiebebahnhof als getarnte Auszahlung vorgenommen, z. B. Orga-Zuschuss, Software-Lizenz etc. In meinem Fachartikel zur Provision findest Du tabellarische Übersichten sowie praxisnahe Näherungswerte.

Hat er doch…

Du bekommst zu jedem Versicherungsprodukt ein Telefonbuch an Unterlagen, dessen Erhalt Du quittierst und dessen Inhalt Du gelesen sowie verstanden zu haben glaubst, zumindest unterschreibst Du es.

Meine Meinung: Das Thema ist zu komplex, die Produkte zu vielfältig und die Dummheit zu groß, als dass es hier zu einer Vereinheitlichung kommen kann. Dir hilft nur dein GMV, dein gesunder Menschenverstand!

Grundsätzlich ja. Aber, und das ist ein großes Aber, in der Praxis ist das nicht so einfach. Daher erfordert es immer eine Einzelfallprüfung! Gründe anbei.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es fast keine Honorartarife. Damit ist der Spielraum für Honorarberatung hier kaum gegeben.

Bei Sachversicherungen ginge es theoretisch jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags. Aber auch hier gibt es nur begrenzt gute Honorarangebote, so dass es selten lohnt. Bei Gewerbe-Kunden öfters mal, aber bei Privathaushalten/Verbrauchern eher selten.

Bei Lebensversicherungen kann es Sinn ergeben, speziell bei Altersvorsorge-Verträgen! Aber jeder Wechsel, also Kündigung samt Neuabschluss, kostet Geld und birgt Risiken, nicht zuletzt steuerliche. D. h. es ist eine Einzelfallentscheidung notwendig, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Bei Altersvorsorge oft ja, aber nicht immer, denn ein etwaiger Verlust muss gegengerechnet werden.

Es gibt sogar Einzel-Fälle, da ist die Provisionsberatung günstiger, z. B. im Rahmen von Erbschaftsberatungen etc.

Geht’s noch? Abgesehen davon, dass es gem. §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot verboten ist, was ist das für eine Moral. Wie viel von deinem Arbeitslohn soll zur Debatte gestellt werden?!

Selbst Versicherungsberater, die als Rechtsdienstleister einem Provisionsannahmeverbot unterliegen, scheitern regelmäßig an der Hürde dieser, weil kaum eine Versicherung Regeln zur Provisionsweiterleitung geschaffen hat, obwohl sie es müssten. Aber diese kleine Gruppe hat keine Lobby und daher wird sich das – vermute ich zumindest – nicht ändern.

Außerdem: Warum zum Teufel willst Du Teile der Provision, Du Depp? Das bezahlst Du am Ende zigfach obendrauf, daher kauf direkt einen Honorar- bzw. Nettotarif!

Leider ja. Im Gegenzug zu den prognostizierten Ablaufleistungen sind die Kosten „garantiert“, im Sinne von festgesetzt. D. h. günstigere Altersvorsorge-Verträge ergeben auf jeden Fall Sinn, denn im Gegensatz zu den Mehr-Rendite-Versprechen windiger Verkäufer kannst Du durch niedrige Kosten garantierte Sicherheit schaffen!

Achtung: Bei einigen Offerten werden dubiose Kosten angegeben. Solche Kaugummi-Klauseln sagen dann beispielsweise, dass die jährlichen Verwaltungskosten von 0-100% liegen können. Derart willkürliche Klauseln sind zu vermeiden!

Nein! Es gibt auch, abweichend von diverse Pseudo-Juristen behauptend, keine gesetzliche Grundlage dafür. Die Betreuungs-Courtage wird grundlegend nicht direkt aus dem Produkt heraus bezahlt, sondern über windige Kanäle. D. h. dein Produkt wird nicht billiger, weil Du den Berater rausschmeißt. „Wäre ja noch schöner!“, schreit da selbst mein Herz. 😉

Es ergibt für dich keinen Kostenvorteil, wenn Du direkt von der Zentrale betreut wirst.

In 99,9% der Fälle wird es nicht teurer, sondern günstiger!

Die Kosten fallen auf Produktebene an. Vereinzelt bieten Versicherungen die gleichen Produkte über Versicherungsmakler günstiger an, z. B. die AXA. Andere Versicherungen machen es genau andersherum, z. B. die Provinzial Rheinland.

Da Versicherungsmakler aber dein Gesamtportfolio an Versicherungen optimieren, sind solche Bedenken leicht zu zerstreuen, wenn in Summe bessere Angebote vorgelegt werden.

FAQ Kosten Honorar – 100% Fakten, 0% Bullshit2024-09-04T01:03:01+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ Kosten Honorar

FAQ zu Honorar und Honorarberatung

Anbei typische Fragen, die im Zusammenhang mit der Honorarberatung aufkommen.

Einfach einen Widerruf absenden! Wobei einfach relativ ist, denn eigentlich müsste es jeder dem Ex-Mandanten so einfach wie möglich machen, indem er eine Widerrufsbelehrung bereitstellt, über die Folgen aufklärt und ein Formular zum Widerruf zur Verfügung stellt; das macht aber leider nicht jeder.

Die korrekte Aufklärung über die Beendigung einer Zusammenarbeit kann daher auch als Qualitätsmerkmal zur Zusammenarbeit herangezogen werden. Gute Geschäftspartner lassen den ehemaligen Kunden gehen, ohne ihm Steine in den Weg zu legen!

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Jein!

Einen Beitragsvorteil kannst Du nicht erzielen, da es nahezu keine Netto-Angebote seitens der PKV gibt.

Was Du hingegen bekommen kannst, sind die u. g. Vorteile:

  • vollständiger Marktvergleich
  • Zugang zu provisionsgeminderten oder -freien Tarifen
  • Aufarbeitung der Krankenakte
  • Anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Gesellschaften

Ja, immer! In keinem Bereich ist der Vorteil einer Honorarberatung so groß, wie bei der Altersvorsorge.

Die überzogenen Produktkosten der meisten Versicherungs- und Bankprodukte sind der Grund dafür. Dies ist nicht nur die Provision des Vermittlers, denn der teure Löwenanteil sind überzogene Verwaltungskosten.

Bei Honorartarifen entfallen die meisten Kosten. Das spart fünfstellig Geld bei kleinen Verträgen; sechs- oder gar siebenstellig bei größeren Verträgen (z. B. mit Firmen).

Vielleicht? Ich weiß es nicht, denn dafür bin ich nicht tief genug in der Materie. Meine Vermutung: nein.

BauFi-Vermittler bekommen teils mehr Abschlussprovision, als Du überhaupt an Zinsen zahlst. 1-2% auf die Baufinanzierungssumme sind durchaus üblich, was bei einem Nullzinsniveau zu interessanten Entwicklungen führte. Daher vermute (!) ich, ohne dass es bestätigtes Wissen ist, dass hier eine Honorarberatung wenig Sinn ergibt.

Wahrscheinlicher ist aktuell, dass einige Vermittler eine Schutzgebühr verlangen oder keine Fallbearbeitung vornehmen. Dies mag teils verboten sein, wird aber selten zur Anzeige gebracht, denn die wirklich guten BauFi-Berater können sich ihre Kunden aussuchen und man muss derartiges Verhalten notgedrungen tolerieren.

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Leider kein rechtlich geschützter Begriff, jeder darf sich so nennen! So lange es kein Vertreter der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) ist, die sich oft euphemistisch als Vermögensberater tarnen, statt ihren gebundenen Vertreterstatus zu offenbaren, könntest Du jemanden Gutes an der Hand haben. Solltest Du einen „Vermögensberater“ der DVAG treffen; lauf, lauf so schnell Du kannst.

Allein die Tatsache, dass ich diese Kritik so offen hier stehen habe und es nicht von deren Rechtsabteilung abgemahnt wird, sollte ein starker Hinweis sein. 😉

Als erste Informationsquelle sind die ganz ordentlich, aber nur als erste Orientierung. Die meisten Informationen sind korrekt recherchiert sowie wiedergegeben. Aber sie sind teils nicht up to date sowie tendenziös, weil die nur mit Vermittlern kooperieren, denen sie gegen Affiliate-Provision dich als Kundenanfrage weiterleiten. Der Verkauf von Kundenanfragen als Leads ist mMn für eine Verbraucher orientierte Firma nicht akzeptabel.

Was für Verbraucherzentralen gilt, kann auf Finanztipp (eigentlich Stiftung Warentest) übertragen werden.

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, die unrechtmäßige Beratungsleistungen erbringen, weil sie sich selbst nicht an jene Standards halten, die für etablierte Vermittler/Berater gelten? Im Impressum[9] werden nicht einmal die Pflichtangaben bereitgestellt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und für die sie selbst andere abmahnen?[10]

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, deren Inkompetenz dafür sorgte, dass eine Insolvenzanmeldung sowie die Pleite der hauseigenen Betriebsrenten eintrat?[11]

Frei heraus: Was für scheinheilige Parasiten! Da die kürzlich versucht haben mich abzumahnen, habe ich mein ganz persönliches Hühnchen mit denen zu rupfen.

Man muss wissen, dass Verbraucherzentralen über jeden Zweifel erhaben sind, denn so steht es im Gesetz §4 II UKlaG. Ich zitiere:

„… Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen sowie andere Verbraucherverbände, wenn sie überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen.“

Diese scheinheiligen Figuren müssen nicht einmal die gleichen Zulassungsvoraussetzungen des §34d GewO unterliegen, wie es ein Versicherungsmakler idR tut, sondern haben eine Beratungs-Persilschein in §8 I 4 RDG, wo es heißt:

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die …

Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände, …

im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

Auf meiner persönlichen Erfahrung basierend ist die Qualität der Verbraucherzentralen schlecht bis sehr schlecht. Ob es an den beiden o. g. Ausnahme-Regelungen liegt, der schlechten Bezahlung ihrer Mitarbeiter, dem beschränkten Zugang zu Produkten der Versicherungswirtschaft, dem fehlenden Zugang zu internen Schulungen und/oder aus anderen Gründen, sei dahin gestellt.

Jene Kollegen vom Verband der deutschen Honorarberater (VDH), die ich von dort kenne, halte ich alle für gut. Daher würde ich vermuten, dass Du dort tendenziell einen der Guten bekommst. Aber Ausnahmen können auch hier die Regel bestätigen.

Es kommt drauf an. Die Tendenz, basierend auf meiner Erfahrung, ist schlecht. Einfach meinen ausführlichen Artikel zur „Neutralität“ von MLP lesen, dann sollte das Bild klarer sein.

Hier verhält es sich ähnlich zu meinen Ausführungen ggü. dem VDH. Bisher habe nur gute Kollegen von dort kennengelernt, keinen unzufriedenen Kunden gesehen sowie keine Beratungsfehler auf den Tisch bekommen.

Daher würde ich diese zu den Guten zählen, wobei es bestimmt Ausnahmen gibt.

Jemand, der über Geld redet, sich als Influencer aller Verantwortung entzieht und nicht mal im Impressum entsprechende Pflichtangaben hat? Sorry, aber wer so blöde ist hier zu kaufen, der hat es auch nicht anders verdient! Die Tatsache, dass sie auch Kooperationspartner empfiehlt, mit denen ich kooperiere, ändert nichts an dem Fakt, dass sie ohne Zulassung tätig ist.

Zur Klarstellung: Bestimmt wird da nicht nur Unfug erzählt und einige der Tipps taugen etwas. Bestimmt! Das gilt aber auch für qualifizierte Kollegen, die sich an Gesetze halten sowie für Ihre Beratung haften. Geh zu qualifizierten Versicherungsmaklern und hör auf Shitfluencern zu glauben! Zumal ich deren Gebühren für ihre Binsenweisheiten als zu teuer erachte.

Da die Honorarberatung das Problem der eingeschränkten Produktpalette nicht löst, stehe ich dem grundlegend sehr skeptisch gegenüber. Positive Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)

Daher tendenziell keine gute Idee!

Heute einen Clown gefrühstückt? Gefühlt weit mehr als die Hälfte aller Skandale der letzten Jahrzehnte gehen auf das Konto dieser Drückerkolonnen…

Theoretisch könnte es gehen. In der Praxis wird es aber scheitern, denn die Transparenz beim Honorar würde sehr schnell bei Frust zu den unteren Stufen der Pyramide führen, die sich fragen, warum sie so viel abgeben sollen. Bei der Provision sehen sie das nicht, da sie nicht darüber aufgeklärt werden was marktüblich ist und über welche Kanäle weitere Zuwendungen fließen bzw. wo sie Geld verlieren. Beim Honorar wäre es transparent, was gegen die Interessen der Struktur-Oberen läuft.

Da ich Strukturvertriebe ablehne und nahezu nur Negativbeispiele von dort auf den Tisch bekomme, rate ich hier klar zur Vorsicht!

Kurzum: Mehr Geld! Worum sonst geht es?

Vereinzelt können dort auch Themen beraten werden, über die typische Vermittler geringe bis keine Kenntnisse oder gar keine Beratungserlaubnis haben, z. B. zum Versorgungsausgleich, der Gültigkeit von Ehen in Bezug auf Rentenpunkte, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Altersrente etc.

Speziell bei den rentennahen Jahrgängen (idR Altersklasse 55+) ist es oft so, dass die hohen Rentenfaktoren der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn man es in das private Rentenversicherungssystem umrechnet – so hoch sind, dass sie oft die niedrigere Verzinsung kurzer Restlaufzeiten schlagen.

Ich selbst habe schon mehrfach den Rat erteilt, dass eine Einzahlung in die GRV sinnvoller ist, als das Geld in private Altersvorsorge zu investieren. Aber das waren Ausnahmen, denn es gilt der Einzelfall, der einer Einzelfallabwägung bedarf!

FAQ Datenschutz – Ziel 100% Sicherheit2024-09-05T07:37:44+02:00

Inhaltsverzeichnis zum FAQ-Datenschutz

Hier finden Sie ergänzende Angaben zur Datenschutzerklärung im Impressum, welche die meistgestellten Fragen erklären

Einleitung

Mit dieser Information geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und erklären, welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben. Wir haben diese Information mit dem Ziel der bestmöglichen Verständlichkeit erstellt. Sollten Sie dennoch Verständnisfragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu.

Sie erhalten diese Information entweder als Vertragspartner oder als Beteiligter.

Vertragspartner sind Sie, wenn wir mit Ihnen einen Versicherungsmaklervertrag schließen möchten oder geschlossen haben. Außerdem sind Sie Vertragspartner, wenn wir Sie zu Finanzdienstleistungsverträgen, wie beispielsweise Finanzanlagen oder Finanzierungen, beraten oder Ihnen solche Verträge vermitteln.

Beteiligter sind Sie, wenn Sie an einem Vertrag beteiligt sind, der Teil einer Beratung oder eines Versicherungsmaklervertrages ist. Das trifft auf Sie zu, wenn Sie beispielsweise

    • ein weiterer oder zukünftiger Versicherungsnehmer,
    • versicherte Person,
    • Bezugsberechtigter,
    • wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes oder
    • Beitragszahler

sind.

Alle Gesetze und Vorschriften, auf die in dieser Information verwiesen wird, können Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ kostenfrei nachlesen.

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Walter Benda, der auch gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte ist. Er entscheidet über die Mittel und den Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie können daher jederzeit Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen zu der Verarbeitung Ihrer Daten haben.

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Anbahnung und Durchführung eines Versicherungsmaklervertrages und in diesem Rahmen zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen und anderen Finanzdienstleistungsprodukten, z. B. Investments, Immobilien, etc.

Dabei müssen wir auch Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verarbeiten. Das sind zum Beispiel steuerliche oder handelsrechtliche Pflichten. Außerdem haben wir Pflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz, der Gewerbeordnung oder dem Geldwäschegesetz.

Einige Daten verarbeiten wir, um Arbeitsabläufe oder die Kommunikation mit Ihnen besser und unkomplizierter zu gestalten. Dafür ist in manchen Fällen Ihre Einwilligung nötig. Das trifft zum Beispiel auf die Kommunikation mittels einer Videokonferenz oder auf eine elektronische Unterschrift zu.

Ihre separate Einwilligung vorausgesetzt nutzen wir Ihre Daten auch, um bei Ihnen für unser Produkt- und Dienstleistungs-Angebot zu werben.

Mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung führen wir für Sie auch sogenannte Risikovoranfragen durch. Ihre Einwilligung kann durch konkludentes Handeln erfolgen, weil Sie beispielsweise die Online-Fragebögen versenden. Bei einer Risikovoranfrage erfassen wir Ihre Angaben zu gefahrenerheblichen Umständen im Bereich der Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung, wie zum Beispiel Ihren Gesundheitszustand, Ihren Beruf oder Hobbies. Diese leiten wir an verschiedene Versicherer weiter, damit diese prüfen können, ob und wie sie unter den gegebenen Umständen mit Ihnen einen Versicherungsvertrag abschließen möchten. Erst nach erfolgreichen Risikovoranfrage stellen Sie dann – wenn Sie es wünschen – mit unserer Unterstützung den konkreten Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Daten nach 3. Abs.1 dürfen wir auf der Basis der Vertragserfüllung verarbeiten.[1]

Wenn es sich dabei um Daten handelt, die[2] besonders schützenswert sind, dann dürfen wir diese Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeiten.[3] Dazu gehören beispielsweise Ihre Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten. Biometrische Daten werden im Zuge einer elektronischen Unterschrift verarbeitet. Außerdem kann es Angaben zur Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft betreffen, wenn das zum Beispiel aus Ihren Gehaltsmitteilungen hervorgeht. Diese Daten werden außerdem verarbeitet, wenn ein Antrag zur Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung gestellt wird, oder wenn wir dazu eine Risikovoranfrage durchführen.

Sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie unter Ziffer 3. Abs.2 beschrieben, ist diese Verpflichtung auch Grundlage zur Verarbeitung Ihrer Daten. [4]

Daten nach 3. Abs.3, 3. Abs.4 und 3. Abs.5 verarbeiten wir nur mit Ihrer Einwilligung.[5]

Wenn Sie Vertragspartner sind, dann erhalten wir Ihre Daten in aller Regel von Ihnen persönlich. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir Daten auch von Dritten, z.B. Vorversicherern, Erziehungsberechtigten, Tippgebern, erhalten.

Gegebenenfalls bedienen wir uns aber auch weiterer Unterstützung von „Intermediären“. Darunter verstehen wir zum Beispiel Maklerverbünde und Transaktionsplattformen (insbesondere im Bankenbereich). Intermediäre, haben etwa die Aufgabe, Informationen oder Produkte zu bündeln und/oder bereitzustellen und Kontakte zwischen Anbietern und Nachfragern herzustellen. Diese Intermediäre unterstützen uns, indem sie beispielsweise Zugang zu Produktanbietern herstellen oder Deckungskonzepte anbieten.

Wenn wir einen Maklerpool oder Intermediär einschalten, ist es erforderlich, dass Ihre Daten direkt zwischen diesen und uns ausgetauscht sowie verarbeitet werden. Diese Verarbeitung kann je nach Vertrag zum Beispiel auch besondere Kategorien personenbezogener Daten betreffen. Das ist etwa bei Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen der Fall. Sofern das elektronische Unterschriftsverfahren eingesetzt wird, erfolgt auch eine Verarbeitung Ihrer biometrischen Daten.

Wir setzen für die Betreuung, Beratung und Vermittlung gegebenenfalls auch „Untervermittler“ ein. Diese verarbeiten Ihre Daten zu dem gleichen Zweck und Umfang wie wir. Dies beinhaltet auch den Datenaustausch mit den Maklerpools und/oder Intermediären.

Es handelt sich bei den Daten, die ausgetauscht werden, je nach Fall um

  • Daten zur Legitimation Ihrer Person (beispielsweise Ausweis, Reisepassdaten)
  • den Schriftwechsel zu den Verträgen
  • Ihre Bankdaten
  • Informationen zu Schäden und Leistungen aus den Verträgen
  • Kopien von Anträgen und Versicherungsscheinen
  • Vertragsdaten
  • Daten im Zusammenhang mit einer elektronischen Unterschrift
  • antrags- / vertragsrelevante Daten inklusive Gesundheitsdaten

Bitte beachten Sie, dass dies einen beispielhaften Auszug darstellt, da die unendlich vielen Lebenssituationen eine abschließende Aufzählung unmöglich machen.

Falls wir Ihre für die weitere Betreuung notwendigen Daten (einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten), an einen neuen Beteiligten weiterleiten, der nicht oben namentlich genannt ist, werden wir Sie hierüber vorab informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, der Übertragung innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.

Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie in der Dienstleisterliste des Mandantenvertrags. Diese Liste unterliegt dem stetigen Wandel, weshalb sie immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann.

Wenn Sie Beteiligter sind, dann erhalten wir Ihre Daten von Ihnen, vom Vertragspartner oder von den unter 5. Abs.2 genannten. Es handelt sich dabei je nach Fall um

    • Daten zur Legitimation Ihrer Person (beispielsweise Ausweis, Reisepassdaten)
    • Den Schriftwechsel zu den Verträgen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Anschrift
    • Ihre Bankdaten
    • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
    • Informationen zu Schäden und Leistungen aus den Verträgen
    • Kopien von Anträgen und Versicherungsscheinen
    • antrags- / vertragsrelevante Daten inklusive Gesundheitsdaten

Bitte beachten Sie, dass dies einen beispielhaften Auszug darstellt, da die unendlich vielen Lebenssituationen eine abschließende Aufzählung unmöglich machen.

Grundsätzlich steht es ihnen frei, uns Ihre Daten zur Verfügung zu stellen.

Stellen Sie notwendige Daten nicht zur Verfügung oder willigen Sie nicht in die Verarbeitung Ihrer besonders schützenswerten personenbezogenen Daten ein, obwohl die Verarbeitung dieser Daten wegen des von Ihnen gewählten Produkts oder zur Durchführung unseres Maklervertrages erforderlich ist, kann deshalb die Beratung oder der Versicherungsmaklervertrag möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Darüber, welche Folgen es im Einzelnen hat, wenn Sie eine Einwilligung nicht oder nur eingeschränkt abgeben, informieren wir Sie mit dem Dokument, mit dem wir Ihre Einwilligung einholen möchten. In den meisten Fällen wird es einen Abbruch der Vertragsverhandlungen zur Folge haben.

Kooperierende Unternehmen erhalten von uns, sofern erforderlich, Ihre dort genannten Daten.

Ihre Daten leiten wir außerdem im Rahmen der Verarbeitung voraussichtlich und falls notwendig an folgende Empfänger weiter:

    • Produktgeber wie Versicherer, Investmentgesellschaften, Banken und Bausparkassen
    • Aufsichtsbehörden
    • Auftragsverarbeiter
    • Sozialversicherungsträger im Bereich der Kranken- oder Rentenversicherung
    • unseren Steuerberater

Für den Fall, dass eine Betreuung durch uns nicht mehr erfolgt, zum Beispiel im Falle der Geschäftsaufgabe, benötigt ein Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, um Sie lückenlos weiterbetreuen zu können. Vor einer solchen Übertragung werden wir Sie darüber, sowie über die Person des Nachfolgers gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen. Einzelheiten zu Ihrem Widerspruch teilen wir Ihnen ebenfalls im Rahmen unserer Information mit.

Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet nach den Grundsätzen der DSGVO Daten in unserem Auftrag (Artikel 4 Nr. 8 und Artikel 28 DSGVO). Dabei handelt es sich um Software- und IT-Dienstleister. sowie um sonstige technische Dienstleister, wie beispielsweise Anbieter von:

  • Tarifvergleichsplattformen,
  • Server und Backups,
  • Maklerverwaltungsprogrammen,
  • Office-Anwendungen, sofern cloudbasiert

Eine abschließende Liste technischer Dienstleister existiert nicht.

Wir verarbeiten Ihre Daten nur, solange wir dafür eine Berechtigung haben. Sobald wir keine Berechtigung mehr haben, löschen wir die entsprechenden Daten umgehend.

Daten löschen wir nach Beendigung des Vertrages oder wenn klar ist, dass kein Vertrag zustande kommt. Von der Löschung sind die Daten ausgenommen, die wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen verarbeiten.

Daten, die wir aufgrund rechtlicher Verpflichtungen verarbeiten, löschen wir, sobald die entsprechende gesetzliche Aufbewahrungsfrist bzw. Frist zur Geltendmachung von Schadensersatz abgelaufen ist. Das kann im Einzelfall bis zu 30 Jahre nach Ende des Vertrages sein.

Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, löschen wir die Daten, soweit nicht gegen o. g. Grundsätze oder gesetzliche Vorgaben verstoßend.

Bitte beachten Sie, dass es vereinzelt Daten von Ihnen in Backups geben kann, die zeitverzögert gelöscht werden.

Im Falle einiger Auftragsverarbeiter, die für uns Software oder IT-Dienstleistungen erbringen, werden Daten teilweise auch an Empfänger außerhalb der europäischen Union weitergeleitet. Die Sicherheit der Verarbeitung wird dabei durch sogenannte Standardvertragsklauseln gegebenenfalls mit weiteren notwendigen Maßnahmen, wie z.B. Verschlüsselung der Daten, sichergestellt. Typische Beispiele solcher Unternehmen sind z. B. Microsoft (MS Office, OneDrive etc.) oder Google.

Außerhalb dieser besonderen Fälle findet keine Weiterleitung an Empfänger außerhalb der europäischen Union statt.

Wenn Sie die Kommunikation über das „Ausland“ starten, beispielsweise über Auslands-Messenger (z. B. WhatsApp, Facebook etc.), erteilen Sie damit durch konkludentes Handeln das Einverständnis zur Datenverarbeitung.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung durch uns erfolgt nicht und ist auch nicht geplant.
Da wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, haben Sie verschiedene Rechte.[6] Bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützen wir Sie gerne. Nutzen Sie dazu bitte die Kontaktformulare. Eine ausführliche Liste Ihrer Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dies sind u. a. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung, Auskunft, Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Löschung und Berichtigung.

Schwierig ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Die Einschränkung der Verarbeitung bedeutet unweigerlich eine Beendigung der Geschäftsanbahnung bzw. -beziehung.

Fußnoten & Quellenangaben

[1] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO

[2] Artikel 9 DSGVO

[3] Artikel 7 und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO

[4] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO

[5] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 7 und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO

[6] Artikel 15 bis 22 und Artikel 77 DSGVO

Dienstleister-Liste – 100% Transparenz2024-09-05T07:30:00+02:00

Inhaltsverzeichnis Dienstleister-Liste

Warum eine transparente Dienstleister-Liste?

Die Dienstleister-Liste hat folgende Aufgaben:

  • Transparent zu sein.
  • Den Datenschutz-Anforderungen gerecht werden.

Jeder gute Versicherungsmakler achtet den Datenschutz. Daher ist es gesetzliche Vorschrift sowie Selbstverständlichkeit, dass die Kooperationspartner im Rahmen einer Dienstleister-Liste veröffentlich werden.
Die Liste ist eine Momentaufnahme, die Änderungen unterworfen ist. Für die Qualität der Kollegen & Dienstleister stehe ich persönlich ein!

Dienster-Leiste von Die Finanzprüfer

  • AF Finanzoptimierung Andreas Fischer e.K. | Grabenallee 10 | 77652 Offenburg
  • AmexPool AG | Im Mittelfeld 19 | 79426 Buggingen
  • Apella AG | Friedrich-Engels-Ring 50 | 17033 Neubrandenburg
  • aruna GmbH | Kalckreuthstraße 11 | D-10777 Berlin
  • BCA AG | Hohemarkstr. 22 | 61440 Oberursel
  • Bluhm Capital GmbH & Co. KG | Marie-Curie-Straße 22 | 53359 Rheinbach
  • blau direkt GmbH & Co KG | Kaninchenborgn 31 | D- 23560 Lübeck
  • ConceptIF | Barmbeker Str. 2-6 | 22303 Hamburg
  • degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63a, 55545 Bad Kreuznach
  • DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH, Hermannstr. 10, 20095 Hamburg
  • diefinanzspinne GmbH | Daniel Winkler | Hauptstr. 46 | 73105 Dürnau
  • Dresen Finanzberatung KG | Ottostr. 4a | 50170 Kerpen
  • DVS GmbH | Ulmer Str. 160 | 86156 Augsburg
  • Eintracht Versicherungsmakler UG | Kai Stecker | Gr. Marpe-Selbecker-Str. 7 | D-32825 Blomberg
  • FinanzNet Holding AG | Mielenforster Str. 8 | 51069 Köln
  • FinanzRitter GmbH | Steinstraße 1 | D-58636 Iserlohn
  • FiNet Financial Services Network AG | Neue Kasseler Str. 62C-E | 35039 Marburg
  • Fonds Finanz Maklerservice GmbH | Riesstraße 25 | 80992 München
  • FondsKonzept AG | Ulmer Str. 6 | 89257 Illertissen
  • FONDSNET Vermögensberatung- & -verwaltung GmbH | Steinstr. 33 | 50374 Erftstadt
  • friedrich finance Versicherungsmakler – Benjamin Friedrich | Mechlerstr. 6 | 04105 Leipzig
  • germanBroker.net | Feithstr. 129 | 58097 Hagen
  • GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Dudenstraße 10 | 10965 Berlin
  • GV Makler GmbH – Marc Gmeiner | Hauptstraße 24, 77723 Gengenbach
  • IC Consulting GmbH | Zugspitzstr. 18 | D- 83026 Rosenheim
  • insuro Maklerservice GmbH | Bonner Str. 271 | D- 50968 Köln
  • IRC Financial Services AG | Reinbacherstrasse 129 | CH- 4053 Basel
  • iwv Versicherungsservice AG | Karl-Krämer-Str. 15 | D- 71364 Winnenden
  • Jachtenfuchs Anlagemanagement UG | Ketteler Str. 4 | D-50997 Köln
  • Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB | Großer Burstah 42 | 20457 Hamburg
  • JUNG, DMS & Cie | Widenmayer Str. 36 | 80538 München
  • maxpool Service GmbH| Friedrich-Ebert-Damm 143 | 22047 Hamburg
  • maiwerk Finanzpartner GmbH | Rathenauplatz 9 | 50674 Köln
  • Netfonds AG | Süderstr. 30 | D- 20097 Hamburg
  • NFS Netfonds | Heidenkampsweg 73 | 20097 Hamburg
  • Patronus, RKL & Invers Versicherungsvermittlung GmbH | Sportplatzweg 15 | D- 04178 Leipzig
  • [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH | Wilheilm-Schickard-Str. 2 | 48149 Münster
  • Qualitypool GmbH | Postfach 2099 | 23508 Lübeck
  • Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Wolf-Bourauel – Kautenberger | Römerplatz 1 | D- 53173 Bonn
  • SCHUFA Holding AG | Kormoranweg 5 | D- 65201 Wiesbaden
  • SDV – Servicepartner der Versicherungsmakler AG | Proviantbachstr. 30 | D- 86153 Augsburg
  • Stolpe Rechtsanwälte Fachanwälte | Karl-Liebknecht-Str. 91 | D- 04275 Leipzig
  • Streit | Bories & Schellert GbR – Wirtschaftsprüfer / Steuerberater | Rochusstr. 178, D- 53123 Bonn
  • Torsten Breitag Versicherungsmakler | Finkenweg 5 | D-56751 Gering
  • VEMA eG | Unterkonnensreuth 29 | D- 95500 Heinersreuth
  • Versicherungsbüro Haiger GmbH & Vierpfotenmakler©| Burgstraße 18 | D-35708 Haiger
  • Versicherungsmakler Chemnitz dieVersicherungsfabrik360 | Promenadenstraße 5 | 09111 Chemnitz
  • vfm Konzept GmbH (zzgl. Firmengruppe) | Schmiedpeunt 1 | D- 91257 Pegnitz
  • VFV GmbH Sachpool | Karlsbader Str. 4 | 08340 Schwarzenberg im Erzgebirge
  • Wefox Germany GmbH | Urbanstr. 71 | 10967 Berlin
  • WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH | Gewerbering 15 | D-76287 Rheinstetten
  • Wirth Rechtsanwälte – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB | Carmerstr. 8 | D- 10623 Berlin
  • 1:1 Assekuranzservice AG | Berliner Allee 28 | D- 86153 Augsburg

Die Dienstleisterliste ist nicht abschließend und wird regelmäßig erweitert.

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen – 100% Transparenz2024-09-05T08:31:35+02:00

Inhaltsverzeichnis AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen? Was regeln sie? Warum sind sie notwendig? Was beinhalten sie?

Die allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. §305 ff BGB ein Anhang zum Maklervertrag, den jeder Interessent abschließt, entweder ausdrücklich durch Vereinbarung oder durch konkludentes Handeln, bspw. die Anfrage für eine Beratung.

Sie versuchen das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer zu regeln. Dabei ist darauf zu achten, dass sie der AGB-Inhaltskontrolle sowie dem Transparenzgebot (gem. §305c II BGB) stand halten.

Der Mandant ist verpflichtet den Makler über die ausgewählten Verträge FDL, auch soweit sie sich in der Anbahnung oder Änderung befinden, unverzüglich, wahrheitsgetreu sowie vollständig zu unterrichten. Dazu zählen auch Änderungen im persönlichen Umfeld – beispielsweise Heirat, Scheidung, Geburt, Jobwechsel, Vereinsgründung, o. Ä.

Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich folgende Hauptpflichten:

  • Prüfung des Risikos unter Berücksichtigung der Vorgaben des Mandanten nach dessen Wünschen.
  • Untersuchung des Marktes mit Auswahl eines passenden Angebotes (= “suitable advice“-Prinzip) nach Anfrage des Mandanten.
  • Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags

Eine isolierte Rechts- und/ oder Steuerberatung ist gesetzlich verboten. Steuerliche oder rechtliche Hinweise hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können künftig Änderungen unterworfen sein.

Der Makler erhält mindestens vier Wochen Zeit, um Angebote bei den Versicherern einzuholen. Bis dahin ist es kein rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis nach Treu & Glauben. Die Annahme der Beauftragung bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Maklers in Textform. Konkludentes Handeln des Maklers genügt nicht, da dies zum Prüfen einer etwaigen Auftragsannahme unabdingbar ist. Die Vereinbarung eines unverzüglichen Tätigwerdens des Maklers, z. B., um für den Mandanten vorläufigen Versicherungsschutz zu beschaffen, bedarf eines gesonderten und ausdrücklichen Vertragsschlusses zwischen den Parteien. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, darf der Makler eine stark beschränkte Anbieterauswahl berücksichtigen.

Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Die Beantragung, Betreuung und Verwaltung der Verträge stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar, auf welche kein Anspruch besteht. Die erneute Prüfung eines Versicherungsanlageprodukts (z. B. Altersvorsorge) erfolgt nur auf Wunsch des Mandanten. Der Makler verzichtet auf eine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht o. Ä. Behörden (z. B. Irland, Liechtenstein, Schweiz) unterliegen. Angebote und Verträge erfolgen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht.

Gegenstand dieses Vertrages sind eine hinreichende Anzahl Unternehmen, welche dem Makler eine marktübliche Courtage zahlen, die notwendigen Informationen freiwillig bereitstellen, Anträge von Versicherungsmaklern annehmen und die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zugelassen sind. Diese werden als Service-Gesellschaften bezeichnete, z. B. Service-Versicherer. Obwohl dies in Summe über 100 Produktgeber mit tausenden Tarifkombinationen umfasst, stellt dies eine sog. eingeschränkte Auswahl dar, weil der Makler nicht alle existierenden Tarife kennen bzw. vermitteln kann. Der Makler geht davon aus, dass er hinreichende Anzahl von Angeboten vermitteln kann, welche die Bedürfnisse des Mandanten befriedigen. Im Rahmen einer Vergütung durch den Mandanten ist die Erweiterung auf Direktversicherungen sowie courtagefreie Tarife möglich. Gleiches gilt für die Bestandsübertragung bestehender Verträge.

Der Makler übernimmt nur die Betreuung jener Verträge, für die der Mandant eine Anfrage gestellt hat, z. B. über die Homepage. Eine vollumfängliche Beratung findet nur statt, wenn ein unterschriebener Mandantenvertrag vorliegt.

Bis zur Unterschrift eines Mandantenvertrags, wird die Beratung auf jene Sparten begrenzt, für die der Mandant eine konkrete Anfrage gestellt hat. Das Notieren von Versicherungsnummern gilt als Beauftragung.

Ohne einen Mandantenvertrag ist die langfristige Betreuung ausgeschlossen und die Beratung endet nach der Vermittlung bzw. dem Vermittlungsversuch.

Der Mandant führt seine Korrespondenz eigenständig, der Makler erhält Kopien. Der Mandant hat dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben. Der Makler hat gegenüber dem Mandanten oder den Vertragsparteien (z. B. Versicherungen) ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft in Bezug auf die Verträge FDL.

Der Makler ist nicht verpflichtet, alles was er zur Ausführung des Auftrages erhalten hat (z. Bsp. Geschäftspost) oder aus der Geschäftsbesorgung erlangte (z. B. Vergütung), an den Mandanten herauszugeben.

Seine Geschäftskorrespondenz gehört dem Makler. Die freiwillige Anfertigung von Kopien der Geschäftskorrespondenz für den Mandanten ist dem Makler gemäß JVEG zu vergüten. Der Mandant hat seine Aufbewahrungsfristen eigenverantwortlich hinsichtlich sämtlicher Geschäftskorrespondenz zu erfüllen.

Unterlagen, die der Mandant bereits erhalten hatte, oder sich anderweitig besorgen kann (z. Bsp. den Versicherungsschein), hat der Makler nicht nochmals dem Mandanten oder seinem Vertreter zu übermitteln.

Beschränkungen der Vollmacht und des Mandantenvertrags

Alle Auszahlungen werden nur auf ein Referenzkonto von Ihnen veranlasst. Der Makler wird keine Auszahlungen auf seine Konten veranlassen. Der Makler wird weder Zahlungen für die Gesellschaften entgegen nehmen noch ein (Prämien-) Inkasso durchführen.

Der Makler wird keine von dem o. g. Konto abweichende Auszahlung veranlassen, insofern der Mandant dazu keine Anweisung mindestens in Textform erteilt. Gleiches gilt für die Änderung der Kontoverbindung.

 

Der Makler wird beauftragt und bevollmächtigt, den Mandanten ANLASSBEZOGEN in den Verträgen FDL gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Er ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen.

Im Außenverhältnis muss die Vollmacht unbeschränkt sein, da den Produktgebern (z. B. Versicherungen) sonst die Zusammenarbeit aufgrund einer nicht „vollumfänglichen“ Vollmacht im Massengeschäft unzumutbar wäre.

Die Vollmacht ist im Innenverhältnis beschränkt!

Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler über die neue Beauftragung zu informieren. Alsdann ist davon auszugehen, dass der neubeauftragte Vermittler ab dem berechtigten Übernahmezeitpunkt der Versicherungsverträge die Vergütung vom Versicherer erhält und seinerseits die umfassende Betreuungstätigkeit gegenüber dem Mandanten erbringt. Ein Anlass für eine weitere Verwaltungstätigkeit des Maklers für den Mandanten besteht daher nicht. Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden. Der vom Mandanten neubeauftragte Vermittler haftet selbständig gegenüber dem Mandanten für seine Beratung. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigung, dass sich der Versicherungsmaklervertrag und die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers nicht auf eine Verwaltung und Betreuung derjenigen Versicherungsverträge erstreckt, die der Versicherungsmakler nicht vermittelt oder nicht in die eigene Verwaltung übernommen hat.

Der Versicherungsmakler ist nicht verpflichtet diese nicht vermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge zu überprüfen, den Kunden bezüglich dieser Versicherungsverträge zu beraten oder im Schadenfall über die Übermittlung hinaus zu unterstützen.

Eine Haftung wird nur für Verträge übernommen, die dem Makler vergütet werden.

Kommt der Mandant der Mitwirkung nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet der Makler für daraus entstehende Schäden – gleich welcher Art – nicht. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit beträgt drei Jahre, Tag genau gerechnet.

Eine Haftung für Nebenpflichten oder leichte Fahrlässigkeit wird auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht beschränkt (ca. 5.000.000€ in 2022), wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die kostenpflichtige Erweiterung im Einzelfall ist möglich.

Die Abtretung von Forderung, um als sein eigener Zeuge auftreten zu können, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung bestrittener Forderungen ist unzulässig.

Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Beendigung des Mandantenvertrags, Tag genau gerechnet.

Für sog. Industrie- und Großrisiken gilt der gesetzliche Haftungsverzicht gem. §65 VVG.

Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Produktgeber oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet der Versicherungsmakler nicht. Eine Haftung des Versicherungsmaklers für sonstige Unterlagen von Produktgebern ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Versicherungsmaklers für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten (z.B. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen etc.). Eine Haftung gegenüber Dritten ist insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Vorrangig gegenüber den i.d.R. vereinfachenden Angaben in Vergleichs- und Beratungsprogrammen sind Bedingungen und Berechnungen der Produktgeber.

 

Laufzeit und Rang von Klauseln

Der Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger übergehen, z. B. bei Umwandlung der Firma, Verkauf, Tod des Maklers etc. In so einem Fall erhalten Sie eine namentliche Nennung. Zusätzlich erhalten Sie das Recht sich fristlos sowie ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zu lösen. Wenn Sie nicht binnen eines Monats nach der Belehrung Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, gilt Ihr Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung.

Bitte beachten Sie, dass auch dem neuen Vertragspartner ein Lösungsrecht zusteht.

Der Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger übergehen, z. B. bei Umwandlung der Firma, Verkauf, Tod des Maklers etc. In so einem Fall erhalten Sie eine namentliche Nennung. Zusätzlich erhalten Sie das Recht sich fristlos sowie ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zu lösen. Wenn Sie nicht binnen eines Monats nach der Belehrung Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, gilt Ihr Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung.

Bitte beachten Sie, dass auch dem neuen Vertragspartner ein Lösungsrecht zusteht.

Alle Auszahlungen werden nur auf ein Referenzkonto von Ihnen veranlasst. Der Makler wird keine Auszahlungen auf seine Konten veranlassen. Der Makler wird weder Zahlungen für die Gesellschaften entgegen nehmen noch ein (Prämien-) Inkasso durchführen.

Der Makler wird keine von dem o. g. Konto abweichende Auszahlung veranlassen, insofern der Mandant dazu keine Anweisung mindestens in Textform erteilt. Gleiches gilt für die Änderung der Kontoverbindung.

 

Der Makler wird beauftragt und bevollmächtigt, den Mandanten ANLASSBEZOGEN in den Verträgen FDL gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Er ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen.

Im Außenverhältnis muss die Vollmacht unbeschränkt sein, da den Produktgebern (z. B. Versicherungen) sonst die Zusammenarbeit aufgrund einer nicht „vollumfänglichen“ Vollmacht im Massengeschäft unzumutbar wäre.

Die Vollmacht ist im Innenverhältnis beschränkt!

Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler über die neue Beauftragung zu informieren. Alsdann ist davon auszugehen, dass der neubeauftragte Vermittler ab dem berechtigten Übernahmezeitpunkt der Versicherungsverträge die Vergütung vom Versicherer erhält und seinerseits die umfassende Betreuungstätigkeit gegenüber dem Mandanten erbringt. Ein Anlass für eine weitere Verwaltungstätigkeit des Maklers für den Mandanten besteht daher nicht. Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden. Der vom Mandanten neubeauftragte Vermittler haftet selbständig gegenüber dem Mandanten für seine Beratung. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigung, dass sich der Versicherungsmaklervertrag und die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers nicht auf eine Verwaltung und Betreuung derjenigen Versicherungsverträge erstreckt, die der Versicherungsmakler nicht vermittelt oder nicht in die eigene Verwaltung übernommen hat.

Der Versicherungsmakler ist nicht verpflichtet diese nicht vermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge zu überprüfen, den Kunden bezüglich dieser Versicherungsverträge zu beraten oder im Schadenfall über die Übermittlung hinaus zu unterstützen.

Eine Haftung wird nur für Verträge übernommen, die dem Makler vergütet werden.

Kommt der Mandant der Mitwirkung nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet der Makler für daraus entstehende Schäden – gleich welcher Art – nicht. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit beträgt drei Jahre, Tag genau gerechnet.

Eine Haftung für Nebenpflichten oder leichte Fahrlässigkeit wird auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht beschränkt (ca. 5.000.000€ in 2022), wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die kostenpflichtige Erweiterung im Einzelfall ist möglich.

Die Abtretung von Forderung, um als sein eigener Zeuge auftreten zu können, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung bestrittener Forderungen ist unzulässig.

Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Beendigung des Mandantenvertrags, Tag genau gerechnet.

Für sog. Industrie- und Großrisiken gilt der gesetzliche Haftungsverzicht gem. §65 VVG.

Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Produktgeber oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet der Versicherungsmakler nicht. Eine Haftung des Versicherungsmaklers für sonstige Unterlagen von Produktgebern ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Versicherungsmaklers für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten (z.B. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen etc.). Eine Haftung gegenüber Dritten ist insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Vorrangig gegenüber den i.d.R. vereinfachenden Angaben in Vergleichs- und Beratungsprogrammen sind Bedingungen und Berechnungen der Produktgeber.

 

Begehrt der Kunde der Sache nach einem Anspruch aus dem Versicherungsvertrag und verweigert das Versicherungsunternehmen die Leistung, so muss der Kunde zunächst das Versicherungsunternehmen gerichtlich in Anspruch nehmen. Der Makler kann wegen eines Beratungsfehlers nur im Anschluss daran verklagt werden, wenn der Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen bei Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten nicht erfolgreich geltend gemacht werden konnte.

Die Bereitstellung der Geschäftsbedingungen erfolgt online über die Internetseite des Maklers.

Der Makler empfiehlt die regelmäßige Aktualisierung des Mandantenvertrags. Änderungen gelten nur, wenn Sie vom Makler gegengezeichnet sind.

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat durch eine eigene Regelung zu erfolgen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Gewerbekunden gilt der Sitz des Maklers.

Der Vertrag ersetzt alle voran gegangenen. Beachten Sie, dass er bei Tod auf die Erben übergeht und gesondert gekündigt werden müsste. Daher wird eine postmortale Vollmacht empfohlen.

Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen.  Aus wichtigem Grund (z. B. Vertrauensbruch) können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen.

Der Makler hat zwei Wochen ordentliche Kündigungsfrist.

Erklärungen sind an den Firmensitz des Maklers zu richten.

Mit Kündigung des Vertrags oder Widerruf der Vollmacht enden alle Pflichten des Maklers. Alle laufenden Vorgänge werden ereignisunabhängig ab dem Erklärungszeitpunkt abgebrochen.

Bei Privatpersonen kann jeder Vertragspartner den Vertrag nur für sich kündigen. Eine Gesamtkündigung ist nur bei einvernehmlicher Kündigung durch beide Parteien möglich.

Eine separate Kündigung der Vollmacht oder der Vertretungsbefugnis für Gewerbe ist nicht möglich. Sie können nur gleichzeitig mit dem Maklervertrag gekündigt werden.

Bei Ausscheiden eines Vertretungsberechtigten genügt die Meldung an den Makler. Gleiches gilt für das Hinzukommen eines Vertretungsberechtigten. Bei Einzelvertretung ist die Gesamtkündigung der Vertretung allen Beteiligten durch den Kündigenden anzuzeigen.

Ist die Vertretungsbefugnis strittig, sind der Mandant bzw. seine Vertretungsbefugten verpflichtet unverzüglich eine unstrittige Vertretung anzuzeigen. Während des strittigen Zeitraums ruhen die Pflichten des Maklers, da er diese nicht ohne Gefahr eines Interessenkonflikts wahrnehmen kann.

Bei Kündigung durch den Mandanten geht die Betreuung auf den Produktgeber über, z. B. die Versicherung, falls der Mandant gegenüber dem Produktgeber keinen neuen Betreuer bevollmächtigt.

Der Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger übergehen, z. B. bei Umwandlung der Firma, Verkauf, Tod des Maklers etc. In so einem Fall erhalten Sie eine namentliche Nennung. Zusätzlich erhalten Sie das Recht sich fristlos sowie ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zu lösen. Wenn Sie nicht binnen eines Monats nach der Belehrung Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, gilt Ihr Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung.

Bitte beachten Sie, dass auch dem neuen Vertragspartner ein Lösungsrecht zusteht.

Widerrufsbelehrung und Widerrufs-Formular

Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung oder dem Widerrufsformular widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, z. B. auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rückgewähr empfangener Leistungen erfolgt via Banküberweisung, hilfsweise dem ursprünglichen Zahlungsmittel.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Hinweis: Bitte verwenden Sie ein Widerrufs-Formular pro Person, da beispielsweise sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach einer Trennung (z. B. in einem Rosenkrieg) ein niederträchtiger Ex-Partner unerwünschte Rechtshandlungen vornimmt.


Hiermit widerrufe ich [Daten unten einfügen]

Vorname Name: _____________

Geburtsdatum, -Ort: _____________

Straße Nr.: _____________

PLZ Ort: _____________

E-Mail:  _____________

Den/die von mir abgeschlossenen Vertrag(e) über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):

[ ] Mandantenvertrag inkl. Vollmacht u. Datenschutzerklärung

[ ] Honorarvereinbarung bzw. konkludentes Einverständnis zur Honorarberatung durch Beauftragung

Sonstiges: _____________

Sonstiges: _____________

Die Folgen eines Widerrufs sind mir bekannt.

______________________________________

Ort, Datum, Unterschrift des Widerrufenden

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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