Hilfsmittel-Beschränkungen für GKV-Versicherte !1!
0,00% Erstattung für Autismus-Assistenzhund Ein Urteil über die Nicht-Erstattung für einen Autismus-Assistenzhund einer GKV-Versicherten ist der Anlass für diesen Artikel, der sich um das Urteil sowie die Hilfsmittel-Versorgung generell dreht. tl;dr Kurzversion Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Begleithund für Menschen mit Autismus nicht automatisch als Hilfsmittel gilt, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Die Klägerin, die unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet, hatte argumentiert, dass ihr Hund soziale Interaktionen erleichtert und hilft, den Alltag zu bewältigen. Dennoch lehnte das Gericht die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Assistenzhund ab.Hauptargumente des Gerichts:Kein Grundbedürfnis betroffen: Der Assistenzhund dient zwar der Unterstützung im Alltag, jedoch nicht der Befriedigung grundlegender körperlicher Bedürfnisse wie Gehen, Sehen oder Hören.Keine Einbindung in ärztliche Therapie: Die Wirkung des Hundes steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ärztlich überwachten Behandlung. Daher fällt er nicht unter die Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V.Soziale Integration allein nicht ausreichend: Die positiven Auswirkungen [ ... ]
CumEx-Skandal: Verurteilung von Beratern, drölf!1!
Was ist der CumEx-Skandal? Ein Skandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Vereinfachte Darstellung: Durch geschickt, getimtes Verschieben von Aktien untereinander haben einige Ganoven sich Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Ein dreistelliger Milliardenschaden ist dem Steuerzahler entstanden, wie schon zu Beginn des Skandals bekannt wurde. Daher auch das Wort "scholzen", denn Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz ist in den Skandal mitverstrickt, leidet aber unter vorteilhafter, partieller Amnesie. Sich an jeden möglichen Scheiß erinnern aber bei diesem Thema klaffen plötzlich Erinnerungslücken. Natüüürlich... Randbemerkung: Die Politik interessiert mich an dieser Stelle explizit nicht, denn ich halte Berufs-Politiker für notorische Lügner, die bestenfalls opportunistische Interessengleichheit mit ihren Wählern haben. Merz, Lindner, Wagenknecht und Co gehören für mich in die gleiche Schublade, daher soll das bitte NICHT als Wahlkampf-Post verstanden werden. Verurteilung von "Beratern" durch den BGH Mal ehrlich, jedem mit drei Groschen Verstand musste klar sein, dass es sich hier nicht um Steuerminimierung bzw. [ ... ]
Payback und die PKV – Aktuell 100% unklar
Payback und die PKV – Aktuell 100% unklar Am 6. März 2025 wird der Bundesgerichtshof (BGH) in der Sache I ZR 43/24 über die Zulässigkeit von Werbegutschriften im Rahmen von Bonussystemen beim Kauf von Medizinprodukten, hier konkret Hörgeräten, verhandeln. Es geht darum, ob und in welcher Höhe die Vergabe von PAYBACK-Punkten beim Kauf solcher Produkte mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) vereinbar ist. Der Sachverhalt - was war geschehen? Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, klagt gegen ein Unternehmen, das in Deutschland Hörgeräte und Produkte für Hörbeeinträchtigte verkauft. Das Unternehmen hatte für den Kauf von Hörgeräten mit der Gutschrift von PAYBACK-Punkten geworben: ein Punkt pro Euro Umsatz, was einem Cent entspricht oder 1% Cashback. Die Klägerin sieht darin einen Verstoß gegen das Verbot von Werbegaben im HWG und fordert Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten. Die Zentrale klagt übrigens nicht aus Spaß an der Freude heraus, sondern auch, wenn ein Denunziant [ ... ]
Byebye Barmenia PKV-Aktion, drölf!1!
Heute nur ein kurzes Statement, da Urlaub, Zeitmangel, blablabla: Die Barmenia PKV ist in der Vergangenheit wg. doofen Aktionen aufgefallen, u. a. weil sie Personen in der PKV versichert hat, die da eigentlich nicht kommen könnten. Speziell mit MLP hatte sie ein Modell, wo der Kunde bei MLP (früher auch andere Vertriebspartner) eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen konnte, um damit via PKV-Aktionsantrag einen Optionstarif für die PKV zu bekommen, ohne dass hier noch Gesundheitsfragen gestellt würden. Dieser Aktionsantrag war nicht nur umstritten, er war scheiße; also für alle Versicherten, außer jenen, die sich so ins Kollektiv geschlichen haben.Bevor hier übrigens Futterneid zum Vorwurf gemacht wird: Natürlich konnte ich über befreundete MLP-Kollegen die Aktion nutzen. Aber das ändert nichts daran, dass sie ein Kackehaufen ist, der in einen Ventilator geworfen wird... Ende gut, nicht alles gut Nun sind sie aber vorbei! Beweis anbei: Screenshot von der MLP-Veranstaltung vom 09.12.2024, wo das [ ... ]
Auslandsreise-KV? Hab’isch Amex Platinum, drölf!1!
Taugt die Auslandsreise-KV der American Express (kurz Amex) Platinum Card? Am Samstag hatte ich wieder so einen Schlaumeier, der meinte sich die 1,50€/Monat für die Auslandsreise-Krankenversicherung sparen zu können. Schauen wir uns doch die Praxis an... Zitat aus meinem Buch HOW2PKV: Anbei der Ausschnitt aus meinem Buch HOW2PKV zur Auslandsreise-Krankenversicherung. Sehr umfangreich jedoch vollständig; jedoch ausreichend, damit das Problem verständlich wird. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist wichtig Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie abschließen! Wenn Sie mehr als eine Auslandsreisekrankenversicherung haben, z. B. durch eine Kreditkarte, kann es zur sogenannten Mehrfachversicherung kommen. Dann würde die Leistung anteilig gequotelt werden.[1] Die Gefahr ist, dass wegen uneinheitlicher Definitionen sowie Tarifbedingungen es zu Kürzungen kommen kann. Auch, weil die Klauseln interpretationsbedürftig sind, z. B. weil die Ausschlüsse nur beispielhaft sind und daher Interpretationsspielraum lassen.[2] Kostbare Zeit, die Sie im Ausland nicht haben. Außerdem sehen die Auslandsreise-Krankenversicherung einiger Kreditkarten vor, dass alle Teile der Reise über [ ... ]
BaFin das neue Check24 – Gefahr der Wettbewerbsverzerrung!
Girokonto-Banken/Anbieter in Deutschland Haben einen vollständigen Marktüberblick BaFin als das neue Check24 - Gefahr der Wettbewerbsverzerrung! Wirklich, die BaFin das neue Check24? Ja, doch immer langsam mit den jungen Pferden. In den vergangenen Jahren hat sich die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Bonn), zunehmend in eine aktive Rolle begeben, die über die klassische Regulierung hinausgeht. Was einst als reine Aufsichtseinrichtung gedacht war, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern, scheint sich nun verstärkt in ein Informations- und Vergleichsportal zu verwandeln – eine Entwicklung, die Fragen hinsichtlich der Marktneutralität aufwirft. Ein Vergleich mit Plattformen wie Check24 (Versicherungsmakler; München) liegt nahe, allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Die BaFin ist eine staatliche Institution. Dies könnte potenziell wird zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Von der Kontrolle zur Marktbeeinflussung? Während Plattformen wie Check24 privatwirtschaftlich agieren und sich dem freien Wettbewerb stellen müssen, ist die BaFin eine öffentliche Behörde, die primär für [ ... ]