Was ist ein Sachverständiger?
Der Sachverständige hat keine abschließende, gesetzliche Definition. Schlimmer ist, dass es KEIN geschützter Begriff ist.[1] Somit kann sich theoretisch jeder Sachverständiger nennen…
Gemein haben sich alle dem Autor bekannten Definitionen, dass der Sachverständige eine besondere Sachkunde UND Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet aufweist.[2] Respektive sollte!
Der Sachverständig muss neben Verlässlichkeit stets unparteiisch sowie unabhängig sein, weshalb Sie diesen Artikel nicht im „Du“-Format vorfinden, auch wenn dies allein noch keinen Befangenheitsgrund darstellt.[3] Nebst dieser Neutralität gilt auch die Pflicht zur Wahrheit, wobei ihm das Verschweigen von Inhalten in Zusammenhang mit dem Beweisbeschluss[4] verboten ist; er muss alles darlegen.
Etwaige Interessenkonflikte oÄ sind im Rahmen der weiteren Pflichten offenzulegen.[5]
Welche Arten von Sachverständigen gibt es?
Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlich bestellten Sachverständigen[6] und dem „Rest“. Der „Rest“ wiederum gliedert sich in Sachverständige mit einer Zertifizierung (z. B. ISO-Personenzertifizierung, Verbandszertifizierung[7] etc.) und den wirklichen „Rest“, die sog. freien Sachverständigen, die weder bestellt sind noch eine Zertifizierung irgendeiner Art haben.
Die Zertifizierung muss dabei genauer erläutert werden. Es genügt nicht, wenn eine allgemeine Formulierung verwendet wird, z. B. „Zertifiziert nach ISO 9001“.[8] Die Zertifizierungsstelle muss genannt werden, sowie um was es sich handelt, beispielsweise eine Personenzertifizierung nach ISO 17024. Der Beauftragende muss vorher erkennen können, was zertifiziert wurde.
Die Formulierung „Rest“ ist dabei nicht despektierlich gemeint, denn auch unter den sog. freien Sachverständigen wird es gute wie schlechte Kollegen geben. Tendenziell sind zertifizierte oder bestellte Kollegen zu bevorzugen, aber das macht den „Rest“ nicht automatisch schlecht.
Beispielsweise gibt es für meinen Fachbereich zurzeit keine Möglichkeit der öffentlichen Bestellung, weil die meisten Versicherungen es nicht auf einen Prozess im Bereich PKV ankommen lassen. Daher liegen die Bestellungsvoraussetzungen gem. Anforderungskatalog der (D)IHK nicht vor, womit ich gar keine öffentliche Bestellung erhalten könnte, selbst wenn ich eine wollte.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Sachverständige?
Vereinzelt kann es zu Überschneidungen mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers kommen, daher sollte vor der Auftragsannahme geklärt werden, ob es sich um einen Sachverständigen oder einen Versicherungsmakler handelt, der die Beratung vornimmt.
In der Regel geschieht dies im Rahmen der Erstinformationen, da dort auch die Vergütung besprochen wird. Anschließend sollte klar sein, mit wem Sie es zu tun haben. Bildlich gesprochen: Wenn die gleiche Person einen anderen Hut aufzieht, haben Sie es rechtlich mit einer anderen Person zu tun, auch wenn die natürliche Person die Gleiche ist. Sie kennen das von Berufen wie Arzt, Polizist, Anwalt etc., die auch verschiedene Hüte tragen, je nachdem, welche Funktion sie innehaben.
Zwei wichtige Punkte:
- Im Rahmen der Beratung kann es zu einem Versicherungsvertragsabschluss kommen. Der Beratungsprozess müsste streng genommen sauber getrennt werden. In der Praxis kommt es jedoch zu schwimmenden Grenzen, da beispielsweise nicht mitten in der Sachverständigen-Tätigkeit eine Versicherungsmakler-Beratung von vorne begonnen würde.
- Eine Honorarabrede führt nicht automatisch zu einem Verlust der Provision bei einem Vertragsabschluss, falls es doch zu einer Versicherungsvermittlung kommt. Darüber sollten Sie informiert werden, denn es kann dazu führen, dass Sie am Ende mehr bezahlen, als wenn Sie nur zu einem Versicherungsmakler gegangen wären. Eine Provisionsweitergabe ist verboten[19] und kein seriöser Marktteilnehmer wird seine Zulassung für ein paar Euro riskieren. So könnte es zu einer Mehrbelastung kommen, als wenn Sie nur zum Versicherungsmakler gegangen wären.
Kurzum: Es kann geringfügige Überschneidungen geben. Aber diese sind in der Praxis meist vernachlässigbar und Sie müssten ohnehin darüber aufgeklärt werden, wenn es zu Interessenkonflikten käme.
Wie streng wird die Neutralität eingefordert?
Bedingungslos! Der Sachverständige wird nichts tun, was über den Beweisbeschluss bzw. den Auftrag hinaus geht, da er sonst wegen Befangenheit seine Vergütung verwirkt, teils auch das Gutachten entwertet.
Praxis-Beispiel: Ich sollte eine Schadenberechnung durchführen, da eine deutlich über >50 Jahre alte Person in die PKV gebracht wurde, was sich als schwerer monetärer Nachteil entpuppte. Im Rahmen der Berechnung kamen die Vorgaben vom Gericht. Leider hat das Gericht eine wichtige Berechnungsgrundlage vergessen, die sog. 9/10-Regel. Ohne Berücksichtigung dieser wäre der Schaden deutlich kleiner berechnet worden, als er sich de facto realisieren wird.
Es ist NICHT die Aufgabe eines SV zu bewerten, investigativ tätig zu werden etc. Das brachte mich im vorliegenden Fall in Schwierigkeiten, denn ich wusste, dass ein schwerer Fehler vorlag. Aber weder darf ich meine Kompetenz überschreiten noch den Richter bloßstellen. Nach Rücksprache mit dem Richter habe ich mich aus dem Fenster gelehnt, indem im Gutachten eine Passage auftauchte:
„Die Berechnungen beruhen auf den Vorgaben des Beweisbeschlusses des LG XXXX vom tt.mm.jjjj. Eine Berechnung unter Berücksichtigung der sog. 9/10-Regel war nicht Teil des Gutachtens. Zu den finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung der sog. 9/10-Regel kann daher keine Auskunft erteilt werden.“
Das mag auf den ersten Blick unkritisch erscheinen, doch erfahrene Kollegen werden bestätigen können, dass ich hier Gefahr lief, dass ich wegen Befangenheit meine Vergütung verwirke. Glücklicherweise hat der Richter diesen Hinweis verstanden und im Laufe der Vernehmung gefragt, welche Auswirkungen die 9/10-Regel auf die Schadenhöhe hätte. Hier lauerte die zweite Falle: Hätte ich eine konkrete Zahl genannt, wäre bewiesen, dass ich diesen Sachverhalt eigenständig untersucht hätte und ich wäre erneut wegen Befangenheit abgelehnt worden. Also folgte die typische Aussage vor Gericht:
„Sehr geehrte Frau Richterin XXX, ohne eine konkrete Berechnung kann ich keine Auskunft erteilen. Eine Schätzung könnte sich als falsch erweisen, weshalb ich diese nur auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen äußern würde.“
Daraufhin hat die Richterin mich aufgefordert eine Schätzung anzugeben, wobei dem vom Vorwurf der Befangenheit vorgebeugt sei.
Sie erkennen, dass es vor Gericht in Deutschland (zum Glück!) oft um Formalien geht! Die Neutralität ist das oberste Gebot! Daher würde ich auch nie ein Gutachten in dem Stil schreiben, wie es teilweise in meinen Blogbeiträgen geschieht… 😉
Beispiel: Ein Sachverständiger wurde als BU-Gutachter zw. Beurteilung einer BU-Versicherung vom Gericht bestellt. Sein Gutachten lösten bei einer der Parteien Zweifel an dessen Unabhängigkeit aus, weshalb diese Nachfragen hat, die zwar hart jedoch in der Sache korrekt waren. Der Sachverständige antwortete jedoch überspitzt, wobei ich aus einem Artikel bei Pfefferminzia zitiere: „Dem Gutachter gefielen die Nachfragen, die er zum Teil für „völlig unsinnige() Behauptungen“ hielt, gar nicht. Er sah wohl seine Kompetenz infrage gestellt und antwortete spitz: „Befunde seien nicht gleich Befinden. Diese Tatsache sei in jedem Lehrbuch der Orthopädie dargestellt, nicht jedoch bei ‚Dr. Google‘“. Bandscheibenexkursionen gebe es nicht. Es sei schwer vorstellbar, „dass Bandscheiben Ausflüge unternehmen“, zuweilen scheine beim Bevollmächtigten „der Google-Übersetzer völlig ausgesetzt (zu) haben“.
Diese Tonlage weckte bei er Klägerin dann erhebliche Zweifel an der Unbefangenheit des Gutachters. Sie stellte gegen diesen beim Landgericht einen Befangenheitsantrag.“
In der Folge sprach das OLG Brandenburg dem Sachverständigen die Neutralität ab und gab einem Befangenheitsantrag statt, denn beleidigende sowie abschweifende oder andere unsachliche Äußerungen rechtfertigen das Misstrauen der Parteien, zumal hier gegen däs Mäßigungsgebot verstoßen wurde.
Welche Zulassung braucht ein Sachverständiger?
Wenn er nicht öffentlich bestellt ist, bedarf es keiner Zulassung. Eine Gewerbe-Abmeldung stellt die Minimalanforderung dar. Jeder kann sich Sachverständiger nennen, egal ob Gewerbetreibender, Arbeitnehmer, Arbeitsloser etc.
Aus praktischen Gründen empfiehlt sich der falsche Auftritt aber nicht, denn die Maßstäbe sind stets die Gleichen, wie Sie für öffentlich bestellte Sachverständige gelten. Damit ist nicht zu spaßen!
Mangels gesetzlicher Grundlage für nicht öffentlich bestellte Sachverständige legen fast alle Kollegen die Maßstäbe der öffentlich bestellten Kollegen an. Die Vergütung erfolgt zumeist anhand der JVEG.[9]
Welche Qualifikation braucht ein Sachverständiger?
Er muss wissen, wovon er spricht. Bezogen auf die Versicherungsbranche genügt theoretisch der Versicherungsfachmann, ein schmalspuriger Crashkurs mit abschließendem Multiple-Choice-Test. Aus praktischen Gründen werden Sie aber fast nie einen Sachverständigen treffen, der einen geringeren Bildungsgrad als Fachwirt (=Meister-Titel) hat. Viele komplexe Zusammenhänge sind ohne die Meisterfortbildung oder ein Studium kaum zu erschließen.
Was machen Sachverständige?
Gute Frage! Sie agieren als Gutachter, Berater und Schlichter. Alles, wofür Sie bezahlt werden UND die notwendige Kompetenz aufweisen, wenn Sie den Auftrag annehmen. Aber ein Sachverständiger muss den Auftrag nicht annehmen, außer er kommt direkt vom Gericht,[14] welches die alleinige Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme[15] sowie die Auswahl des Sachverständigen innehat.[16]
Vor Gericht sollen Sachverständig als Beweismittel fungieren,[17] womit sie ein Instrument des Richters sind, welches keine eigene Ermittlungskompetenz hat.
Typische Aufträge im Zusammenhang mit Versicherungen
Übliche Aufgaben sind die u. g. Aufträge bzw. Beweisbeschlüsse:
- Erstellung eines (außer-)gerichtlichen Parteienvortrags
- Erstattung eines (gerichtlichen) Gutachtens
- Berechnung eines Schadensersatzes, z. B. bei Kündigung von Altersvorsorge-Verträgen oder bei Umdeckungen in der PKV
- Finanzmathematische Hochrechnungen, bspw. zur Beitragsprognose einer PKV, Kostenverteilung einer Rentenversicherung etc.
- Begutachtung eines konkreten Produkts (z. B. PKV-Klauseln im Vergleich zum Wettbewerb)
- Ausarbeitung alternativer Handlungsoptionen für Rechtsanwälte im Rahmen eines Haftungsprozesses
- Produktentwicklung für Versicherungen
- Qualitätskontrolle für Versicherungen
- Ermittlung/Prüfung einer Quote bzw. eines Quotenvorrechts[18]
- Ortsbesichtigung, z. B. bei einem Brandschaden
- Etc. pp.
Denkbar sind jedwede Tätigkeiten, wo es zu Meinungsverschiedenheiten oder um komplizierte (Wert-)Ermittlungen geht.
Wie reagieren, wenn ein Gutachten „fischig“ riecht?
Mindestens eine Mängelrüge ist angebracht! Ist es inhaltlich fehlerhaft, müssen Sie es durch ein Gegengutachten entkräften. Im Zweifel käme es vor Gericht dann zum sog. Ober-Gutachten, wenn der Richter nicht allein auf Basis der zwei Partei-Gutachten eine Entscheidung herbeiführen könnte.
Nur weil die Versicherung ein Gutachten vorlegt, müssen Sie das nicht klaglos hinnehmen.
Ist das Gutachten inhaltlich fehlerfrei, jedoch der Form halber angreifbar, lohnt es oft dennoch sich zu wehren. Im u. g. Bildbeispiel finden Sie eine Mängelrüge von mir, mittels derer ich der kritisierten Versicherung künftig den „wohlwollenden“ Gutachter „blockiert“ habe, da ich seine Befangenheit nachweisen konnte. Da ich ein NDA unterschrieben habe, darf ich leider nicht das Schreiben veröffentlichen, aus dem hervorgeht, dass der Beauftragte Gutachter eine Erfolgsprovision zu Lasten der Versicherungsnehmer ausgelobt bekam, wie es in der Mängelrüge angefragt wurde.
Mängelrüge in Textform
Sollten Sie das Bild nicht fehlerfrei lesen können, finden Sie hier den Text der Mängelrüge im O-Ton inklusive der unglücklich formulierten Betreffzeile:
SgDuH,
inhaltlich mag das Gutachten plausibel sein, dennoch ist es absolut inakzeptabel. Da ich die inhaltliche Auffassung teile, weise ich es nicht wegen Befangenheit zurück. Ausnahmsweise. Und diese Ausnahme darf keine Schule machen. Daher meine offizielle Mängelrüge:
Ein Gutachten muss stringent sein, sowie fachlich nur auf den Beweisbeschluss gerichtet. Weder hat der Handwerker die Qualifikation zur Beurteilung eines Leistungsfalls, noch ist es seine Aufgabe. Gerade die hier mehrfache Hervorhebung des nicht vorliegenden Leistungsfalls lassen erhebliche Zweifel an der Neutralität aufkommen. Die Anforderungen an ein neutrales Gutachten sind somit nicht erfüllt, es taugt bestenfalls als Parteivortrag. Wäre dies ein gerichtliches Gutachten, und nach diesem Standard muss gearbeitet werden, hätte der Ersteller wegen Befangenheit seinen Vergütungsanspruch verwirkt und es müsste eine erneute Bestellung erfolgen.
In dem Zusammenhang ist fraglich, mit welcher Aufgabenstellung (Beweisbeschluss) das Gutachten erteilt wurde und ob derartige Verfehlungen bereits an anderer Stelle aufgetaucht sind.
Ich bitte um Stellungnahme, wieso gbnet eine derart inakzeptable Schlechtleistung toleriert und wie das künftig gehandhabt wird?
Gleichzeitig fordere ich die Offenlegung, ob die Vergütung gegenüber dem Gutachtenersteller von einer Schadenrenta, Ablehnungsquote oder anderen Faktoren abhängig ist, die eine derart tendenziöse Darstellung erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Mehrfaches Nachharken war notwendig
Leider musste mehrfach nachgeharkt werden, bis die Stellungnahme erfolgte.
Anbei der Text (sic!), falls die o. g. E-Mail nicht richtig dargestellt wird.
SgDuH,
so geht das nicht! Weder das VU noch gbnet können bei einem derartigen Störfall mit der Vogel-Strauß-Taktik arbeiten. Ich erwarte die offizielle Stellungnahme binnen der kommenden zwei Wochen. Bei Verstreichen der Frist werde ich via offenem Brief sowie Einschalten von Fachmagazinen Bewegung in die Sache bringen. Traurig, dass man als Mitglieder einer Genossenschaft den eigenen Geschäftspartnern so begegnen muss…
Mit freundlichen Grüßen
Sachverständige und die Versicherung
In Versicherungsangelegenheiten bekommt der Sachverständige besondere Bedeutung, denn entweder will die Versicherung einen berufen oder Sie.
Exkurs: Welche Versicherungen erscheinen öfters im Zusammenhang mit Gutachten?
Wenn Recherche-Plattformen (2022-10-30 answerthepublic & seorch) bemüht werden, dann tauchen die u. g. Versicherungen besonders oft auf. Dies ist keine qualitative Bewertung, denn große Versicherungen, z. B. eine Allianz oder AXA tauchen natürlich öfters auf, als kleinere Versicherungen. Gleiches gilt für Spezialversicherer, wie z. B. die Itzehoer, die nur Rechtsschutz und Kfz anbietet, wo besonders oft Gutachten notwendig sind.
Die nachfolgende Aufzählung dient daher meinen SEO-Maßnahmen und erfolgt ohne jedwede Wertung in alphabetischer, absteigender Reihenfolge:
- Allianz (inkl. DLVAG)
- AXA (inkl. DBV)
- Basler (künftig Baloise)
- Bayerische (inkl. BBV)
- Debeka
- DEVK
- Generali (inkl. AachenMünchener)
- Gothaer
- HDI
- Itzehoer
- LVM
- Provinzial
- Württembergische
- Zürich
Auffällig ist ebenfalls, dass Strukturvertriebe (z. B. die DVAG) überdurchschnittlich häufig vor Gericht vertreten sind. Aber da dies „nur“ die subjektive Empfindung von Kollegen und mir ist, muss das ein Zufall sein, ein #Serieneinzelfall.
FAQ – Frequently asked questions
Anbei typische Frage. Sollten sich Fragen in der Praxis häufen, werde ich sie hier ergänzen.
Fußnoten und Quellenangaben
- IHK Köln – Das Sachverständigenwesen – Qualifikationen und Anforderungen https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/recht/das-sachverstaendigenwesen-qualifikationen-und-anforderungen-4994106 ↑
- Gabler Wirtschaftslexikon – Definition: Was ist „Sachverständiger“? https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sachverstaendiger-46030 ↑
- 2022-02 IfS-Informationen – Duzen kann Befangenheitsgrund sein – S. 10-11 ↑
- §358a ZPO Beweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__358a.html ↑
- §407a ZPO Weitere Pflichten des Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html ↑
- §36 GewO – Öffentliche Bestellung von Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html ↑
- Zertifizierungsspezialisten für die deutsche Versicherungswirtschaft https://www.insuracert.de/ ↑
- 2019-05-23 OLG Düsseldorf – DStRE 2020,887 ↑
- JVEG – Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, … https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/ ↑
- §144 ZPO Augenschein; Sachverständige https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__144.html ↑
- §91 ZPO Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html ↑
- §839a BGB Haftung des gerichtlichen Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html ↑
- 2022-01-31 OLG Dresden – Az. 4 W 19/22; Alternativ BeckRS 2022, 4601 ↑
- §407 ZPO Pflicht zur Erstattung des Gutachtens https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407.html ↑
- §355 ZPO Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__355.html ↑
- §404 ZPO Sachverständigenauswahl https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html ↑
- §402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__402.html ↑
- Haufe – § 8 Quotenvorrecht/Differenztheorie https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/8-quotenvorrechtdifferenztheorie_idesk_PI17574_HI9401718.html ↑
- §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html ↑
- 2021-07-22 RA Wittig & Ünalp – Wieder mal die Nürnberger Versicherung: LG Braunschweig https://www.versicherungsrecht-wittig.de/urteile-versicherungsrecht/nuernberger-muss-bu-rente-zahlen/ ↑
- 2019-07-01 RA Büchner Rechtsanwälte – Einstellung der BU-Rente im Nachprüfungsverfahren durch Allianz war rechtswidrig. Vorwurf der Simulation durch IMB-Gutachter Dr. Lorenz Schweyer war nicht haltbar! https://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/einstellung-der-bu-rente-im-nachpruefungsverfahren-durch-allianz-war-rechtswidrig-vorwurf-der-simula.html ↑
- §84 VVG Sachverständigenverfahren http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__84.html ↑
- §189 VVG Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__189.html ↑
- §5 ff JVEG https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html ↑
- §293 ZPO Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__293.html ↑
- §632 BGB Vergütung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html ↑
- 2022-01-31 OLG Dresden – Az. 4 W 19/22 ↑
- §408 ZPO Gutachtenverweigerungsrecht https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__408.html ↑
- §383 ZPO Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__383.html oder §384 ZPO Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__384.html ↑
- §2 UrhG Geschütze Werke https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html ↑
- 2021-08-20 OLG Frankfurt am Main – Az. 17 W 16 / 21 ↑