About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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Inhaltsverzeichnis

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Was ist ein Sachverständiger?

Der Sachverständige hat keine abschließende, gesetzliche Definition. Schlimmer ist, dass es KEIN geschützter Begriff ist.[1] Somit kann sich theoretisch jeder Sachverständiger nennen…

Gemein haben sich alle dem Autor bekannten Definitionen, dass der Sachverständige eine besondere Sachkunde UND Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet aufweist.[2] Respektive sollte!

Der Sachverständig muss neben Verlässlichkeit stets unparteiisch sowie unabhängig sein, weshalb Sie diesen Artikel nicht im „Du“-Format vorfinden, auch wenn dies allein noch keinen Befangenheitsgrund darstellt.[3] Nebst dieser Neutralität gilt auch die Pflicht zur Wahrheit, wobei ihm das Verschweigen von Inhalten in Zusammenhang mit dem Beweisbeschluss[4] verboten ist; er muss alles darlegen.

Etwaige Interessenkonflikte oÄ sind im Rahmen der weiteren Pflichten offenzulegen.[5]

Welche Arten von Sachverständigen gibt es?

Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlich bestellten Sachverständigen[6] und dem „Rest“. Der „Rest“ wiederum gliedert sich in Sachverständige mit einer Zertifizierung (z. B. ISO-Personenzertifizierung, Verbandszertifizierung[7] etc.) und den wirklichen „Rest“, die sog. freien Sachverständigen, die weder bestellt sind noch eine Zertifizierung irgendeiner Art haben.

Die Zertifizierung muss dabei genauer erläutert werden. Es genügt nicht, wenn eine allgemeine Formulierung verwendet wird, z. B. „Zertifiziert nach ISO 9001“.[8] Die Zertifizierungsstelle muss genannt werden, sowie um was es sich handelt, beispielsweise eine Personenzertifizierung nach ISO 17024. Der Beauftragende muss vorher erkennen können, was zertifiziert wurde.

Die Formulierung „Rest“ ist dabei nicht despektierlich gemeint, denn auch unter den sog. freien Sachverständigen wird es gute wie schlechte Kollegen geben. Tendenziell sind zertifizierte oder bestellte Kollegen zu bevorzugen, aber das macht den „Rest“ nicht automatisch schlecht.

Beispielsweise gibt es für meinen Fachbereich zurzeit keine Möglichkeit der öffentlichen Bestellung, weil die meisten Versicherungen es nicht auf einen Prozess im Bereich PKV ankommen lassen. Daher liegen die Bestellungsvoraussetzungen gem. Anforderungskatalog der (D)IHK nicht vor, womit ich gar keine öffentliche Bestellung erhalten könnte, selbst wenn ich eine wollte.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Sachverständige?

Vereinzelt kann es zu Überschneidungen mit der Tätigkeit des Versicherungsmaklers kommen, daher sollte vor der Auftragsannahme geklärt werden, ob es sich um einen Sachverständigen oder einen Versicherungsmakler handelt, der die Beratung vornimmt.

In der Regel geschieht dies im Rahmen der Erstinformationen, da dort auch die Vergütung besprochen wird. Anschließend sollte klar sein, mit wem Sie es zu tun haben. Bildlich gesprochen: Wenn die gleiche Person einen anderen Hut aufzieht, haben Sie es rechtlich mit einer anderen Person zu tun, auch wenn die natürliche Person die Gleiche ist. Sie kennen das von Berufen wie Arzt, Polizist, Anwalt etc., die auch verschiedene Hüte tragen, je nachdem, welche Funktion sie innehaben.

Zwei wichtige Punkte:

  • Im Rahmen der Beratung kann es zu einem Versicherungsvertragsabschluss kommen. Der Beratungsprozess müsste streng genommen sauber getrennt werden. In der Praxis kommt es jedoch zu schwimmenden Grenzen, da beispielsweise nicht mitten in der Sachverständigen-Tätigkeit eine Versicherungsmakler-Beratung von vorne begonnen würde.
  • Eine Honorarabrede führt nicht automatisch zu einem Verlust der Provision bei einem Vertragsabschluss, falls es doch zu einer Versicherungsvermittlung kommt. Darüber sollten Sie informiert werden, denn es kann dazu führen, dass Sie am Ende mehr bezahlen, als wenn Sie nur zu einem Versicherungsmakler gegangen wären. Eine Provisionsweitergabe ist verboten[19] und kein seriöser Marktteilnehmer wird seine Zulassung für ein paar Euro riskieren. So könnte es zu einer Mehrbelastung kommen, als wenn Sie nur zum Versicherungsmakler gegangen wären.

Kurzum: Es kann geringfügige Überschneidungen geben. Aber diese sind in der Praxis meist vernachlässigbar und Sie müssten ohnehin darüber aufgeklärt werden, wenn es zu Interessenkonflikten käme.

Wie streng wird die Neutralität eingefordert?

Bedingungslos! Der Sachverständige wird nichts tun, was über den Beweisbeschluss bzw. den Auftrag hinaus geht, da er sonst wegen Befangenheit seine Vergütung verwirkt, teils auch das Gutachten entwertet.

Praxis-Beispiel: Ich sollte eine Schadenberechnung durchführen, da eine deutlich über >50 Jahre alte Person in die PKV gebracht wurde, was sich als schwerer monetärer Nachteil entpuppte. Im Rahmen der Berechnung kamen die Vorgaben vom Gericht. Leider hat das Gericht eine wichtige Berechnungsgrundlage vergessen, die sog. 9/10-Regel. Ohne Berücksichtigung dieser wäre der Schaden deutlich kleiner berechnet worden, als er sich de facto realisieren wird.

Es ist NICHT die Aufgabe eines SV zu bewerten, investigativ tätig zu werden etc. Das brachte mich im vorliegenden Fall in Schwierigkeiten, denn ich wusste, dass ein schwerer Fehler vorlag. Aber weder darf ich meine Kompetenz überschreiten noch den Richter bloßstellen. Nach Rücksprache mit dem Richter habe ich mich aus dem Fenster gelehnt, indem im Gutachten eine Passage auftauchte:

„Die Berechnungen beruhen auf den Vorgaben des Beweisbeschlusses des LG XXXX vom tt.mm.jjjj. Eine Berechnung unter Berücksichtigung der sog. 9/10-Regel war nicht Teil des Gutachtens. Zu den finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung der sog. 9/10-Regel kann daher keine Auskunft erteilt werden.“

Das mag auf den ersten Blick unkritisch erscheinen, doch erfahrene Kollegen werden bestätigen können, dass ich hier Gefahr lief, dass ich wegen Befangenheit meine Vergütung verwirke. Glücklicherweise hat der Richter diesen Hinweis verstanden und im Laufe der Vernehmung gefragt, welche Auswirkungen die 9/10-Regel auf die Schadenhöhe hätte. Hier lauerte die zweite Falle: Hätte ich eine konkrete Zahl genannt, wäre bewiesen, dass ich diesen Sachverhalt eigenständig untersucht hätte und ich wäre erneut wegen Befangenheit abgelehnt worden. Also folgte die typische Aussage vor Gericht:

„Sehr geehrte Frau Richterin XXX, ohne eine konkrete Berechnung kann ich keine Auskunft erteilen. Eine Schätzung könnte sich als falsch erweisen, weshalb ich diese nur auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen äußern würde.“

Daraufhin hat die Richterin mich aufgefordert eine Schätzung anzugeben, wobei dem vom Vorwurf der Befangenheit vorgebeugt sei.

Sie erkennen, dass es vor Gericht in Deutschland (zum Glück!) oft um Formalien geht! Die Neutralität ist das oberste Gebot! Daher würde ich auch nie ein Gutachten in dem Stil schreiben, wie es teilweise in meinen Blogbeiträgen geschieht… 😉

Beispiel: Ein Sachverständiger wurde als BU-Gutachter zw. Beurteilung einer BU-Versicherung vom Gericht bestellt. Sein Gutachten lösten bei einer der Parteien Zweifel an dessen Unabhängigkeit aus, weshalb diese Nachfragen hat, die zwar hart jedoch in der Sache korrekt waren. Der Sachverständige antwortete jedoch überspitzt, wobei ich aus einem Artikel bei Pfefferminzia zitiere: „Dem Gutachter gefielen die Nachfragen, die er zum Teil für „völlig unsinnige() Behauptungen“ hielt, gar nicht. Er sah wohl seine Kompetenz infrage gestellt und antwortete spitz: „Befunde seien nicht gleich Befinden. Diese Tatsache sei in jedem Lehrbuch der Orthopädie dargestellt, nicht jedoch bei ‚Dr. Google‘“. Bandscheibenexkursionen gebe es nicht. Es sei schwer vorstellbar, „dass Bandscheiben Ausflüge unternehmen“, zuweilen scheine beim Bevollmächtigten „der Google-Übersetzer völlig ausgesetzt (zu) haben“.

Diese Tonlage weckte bei er Klägerin dann erhebliche Zweifel an der Unbefangenheit des Gutachters. Sie stellte gegen diesen beim Landgericht einen Befangenheitsantrag.

In der Folge sprach das OLG Brandenburg dem Sachverständigen die Neutralität ab und gab einem Befangenheitsantrag statt, denn beleidigende sowie abschweifende oder andere unsachliche Äußerungen rechtfertigen das Misstrauen der Parteien, zumal hier gegen däs Mäßigungsgebot verstoßen wurde.

Welche Zulassung braucht ein Sachverständiger?

Wenn er nicht öffentlich bestellt ist, bedarf es keiner Zulassung. Eine Gewerbe-Abmeldung stellt die Minimalanforderung dar. Jeder kann sich Sachverständiger nennen, egal ob Gewerbetreibender, Arbeitnehmer, Arbeitsloser etc.

Aus praktischen Gründen empfiehlt sich der falsche Auftritt aber nicht, denn die Maßstäbe sind stets die Gleichen, wie Sie für öffentlich bestellte Sachverständige gelten. Damit ist nicht zu spaßen!

Mangels gesetzlicher Grundlage für nicht öffentlich bestellte Sachverständige legen fast alle Kollegen die Maßstäbe der öffentlich bestellten Kollegen an. Die Vergütung erfolgt zumeist anhand der JVEG.[9]

Welche Qualifikation braucht ein Sachverständiger?

Er muss wissen, wovon er spricht. Bezogen auf die Versicherungsbranche genügt theoretisch der Versicherungsfachmann, ein schmalspuriger Crashkurs mit abschließendem Multiple-Choice-Test. Aus praktischen Gründen werden Sie aber fast nie einen Sachverständigen treffen, der einen geringeren Bildungsgrad als Fachwirt (=Meister-Titel) hat. Viele komplexe Zusammenhänge sind ohne die Meisterfortbildung oder ein Studium kaum zu erschließen.

Jeder Sachverständige muss über außerordentliche Sachkunde verfügen. Aber nicht jeder Sachkundige qualifiziert sich zum Sachverständigen.

Menschen können Sachverstand haben, ohne dass man sie als Sachverständige bezeichnet, was gemeinhin für die höchstqualifizierten Personen angedacht ist.

Auch der Gutachter ist kein geschützter Begriff. Wenn ein Gutachter ein gerichtliches Gutachten schreibt, wird er idR als Beweismittel berufen, womit die Maßstäbe des Sachverständigen für ihn gelten.

Achtung: Der Gutachter kann aber parteiisch sein, beispielsweise, weil sein Dienstherr (z. B. eine Versicherung) ihn zur Begutachtung eines Schadens entsendet. Dann gelten nicht die gleichen Maßstäbe wie für einen Sachverständigen. Daher ist der Sachverständige dem Gutachter vorzuziehen.

Das hängt vom Zeitpunkt sowie dem Auftrag ab.

Wird er privat beauftragt, erstellt er einen sog. Parteienvortrag. Dann gilt er als Berater.

Wenn das Gericht einen Sachverständigen bestellt, wird unterschieden. Vor dem Prozess gilt er als Berater. Im Prozess ist der Beweismittel.[10] Seine Rechte und Befugnisse ändern sich in Abhängigkeit davon.

Nur in der Theorie, wenn es keinen klar umrissenen Ausbildungsberuf oder Studiengang gibt. Aber selbst dann würde artverdandten Berufen der Vorzug gegeben werden. So gibt es keinen Sachverständigen für Kälte & Klimatechnik, weil dies weder ein Ausbildungs- noch Studienberuf ist. Aber artverwandte Berufe wie Techniker, Elektriker, Ingenieur etc. haben eine deutlich höhere Chance auf die notwendige Sachekunde als ein unausgebildeter Quereinsteiger ohne irgendeine Ausbildung.

In der Praxis ist mir noch nie ein Sachverständiger ohne hohe Qualifikation untergekommen. Ein Meisterbrief mit Berufserfahrung bildet nach meiner Erfahrung die untere Messlatte.

Vermutlich würde bei unzulänglicher Qualifikation die unterliegende Partei auch einen Befangenheitsantrag stellen, wenn die fehlende Ausbildung Kund getan würde.

Ja, wenn auch selten, da seit den Bologna-Prozessen ein Meister-Brief auf gleicher Stufe wie ein Bachelor steht.

Daher sehr selten, aber ja. Die Gründe sind die Gleichen, wie bei der fehlenden Ausbildung.

Durch Internet oder Verbände? Die örtliche oder überregionale IHK, z. B. IHK Köln? Wie sind Sie denn hier gelandet? Formulieren Sie einen Anforderungskatalog, was Sie benötigen und beginnen Sie Ihre Recherche.

Da der Sachverständige Ihnen nichts verkaufen muss, wird er zumeist ehrlich antworten, wenn er den Anforderungskatalog nicht erfüllen kann oder will. Da die meisten Kollegen mehr als genug zu tun haben, gibt es kaum wirtschaftliche Not ein Mandat annehmen zu müssen.

Was ist mit Pech gemeint? Das Ergebnis seiner Untersuchung sollte nichts mit Ihnen als Person zu tun haben. Falls doch, stünde es Ihnen frei, eine erneute Beauftragung vorzunehmen.

Bitte berücksichtigen Sie aber, dass wer die Musik bestellt, diese auch bezahlen muss. Wenn Sie einen sog. Parteienvortrag für das Gericht benötigen, so sind dessen Kosten nur erstattungsfähig, wenn sie zur Lösung des Konflikts notwendig sowie angemessen waren.[11] Die sog. versenkten Kosten für etwaige Schlechtleistung des abgelösten SV tragen Sie selbst. Meist ist es besser erhöhte Kosten zu tragen, als einen Rechtsstreit wegen eines fehlerhaften Gutachtens zu verlieren.

Ob und wie der SV sich Ihnen gegenüber Schadensersatz pflichtig gemacht hat, muss ein Anwalt im Einzelfall prüfen. Ein fehlerhaftes Gutachten begründet dabei oft einen Schadensersatzanspruch.[12]

Sollte der neue SV die Ergebnisse des Vorgutachtens bestätigen, stellt dies keinen Befangenheitsgrund dar, wenn er seine Überlegung begründen kann.[13] Auch kein Doppelerstattungsanspruch ließe sich daraus ableiten.

Was machen Sachverständige?

Gute Frage! Sie agieren als Gutachter, Berater und Schlichter. Alles, wofür Sie bezahlt werden UND die notwendige Kompetenz aufweisen, wenn Sie den Auftrag annehmen. Aber ein Sachverständiger muss den Auftrag nicht annehmen, außer er kommt direkt vom Gericht,[14] welches die alleinige Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme[15] sowie die Auswahl des Sachverständigen innehat.[16]

Vor Gericht sollen Sachverständig als Beweismittel fungieren,[17] womit sie ein Instrument des Richters sind, welches keine eigene Ermittlungskompetenz hat.

Typische Aufträge im Zusammenhang mit Versicherungen

Übliche Aufgaben sind die u. g. Aufträge bzw. Beweisbeschlüsse:

  • Erstellung eines (außer-)gerichtlichen Parteienvortrags
  • Erstattung eines (gerichtlichen) Gutachtens
  • Berechnung eines Schadensersatzes, z. B. bei Kündigung von Altersvorsorge-Verträgen oder bei Umdeckungen in der PKV
  • Finanzmathematische Hochrechnungen, bspw. zur Beitragsprognose einer PKV, Kostenverteilung einer Rentenversicherung etc.
  • Begutachtung eines konkreten Produkts (z. B. PKV-Klauseln im Vergleich zum Wettbewerb)
  • Ausarbeitung alternativer Handlungsoptionen für Rechtsanwälte im Rahmen eines Haftungsprozesses
  • Produktentwicklung für Versicherungen
  • Qualitätskontrolle für Versicherungen
  • Ermittlung/Prüfung einer Quote bzw. eines Quotenvorrechts[18]
  • Ortsbesichtigung, z. B. bei einem Brandschaden
  • Etc. pp.

Denkbar sind jedwede Tätigkeiten, wo es zu Meinungsverschiedenheiten oder um komplizierte (Wert-)Ermittlungen geht.

Wie reagieren, wenn ein Gutachten „fischig“ riecht?

Mindestens eine Mängelrüge ist angebracht! Ist es inhaltlich fehlerhaft, müssen Sie es durch ein Gegengutachten entkräften. Im Zweifel käme es vor Gericht dann zum sog. Ober-Gutachten, wenn der Richter nicht allein auf Basis der zwei Partei-Gutachten eine Entscheidung herbeiführen könnte.

Nur weil die Versicherung ein Gutachten vorlegt, müssen Sie das nicht klaglos hinnehmen.

Ist das Gutachten inhaltlich fehlerfrei, jedoch der Form halber angreifbar, lohnt es oft dennoch sich zu wehren. Im u. g. Bildbeispiel finden Sie eine Mängelrüge von mir, mittels derer ich der kritisierten Versicherung künftig den „wohlwollenden“ Gutachter „blockiert“ habe, da ich seine Befangenheit nachweisen konnte. Da ich ein NDA unterschrieben habe, darf ich leider nicht das Schreiben veröffentlichen, aus dem hervorgeht, dass der Beauftragte Gutachter eine Erfolgsprovision zu Lasten der Versicherungsnehmer ausgelobt bekam, wie es in der Mängelrüge angefragt wurde.

Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Mängelrüge in Textform

Sollten Sie das Bild nicht fehlerfrei lesen können, finden Sie hier den Text der Mängelrüge im O-Ton inklusive der unglücklich formulierten Betreffzeile:

SgDuH,

inhaltlich mag das Gutachten plausibel sein, dennoch ist es absolut inakzeptabel. Da ich die inhaltliche Auffassung teile, weise ich es nicht wegen Befangenheit zurück. Ausnahmsweise. Und diese Ausnahme darf keine Schule machen. Daher meine offizielle Mängelrüge:

Ein Gutachten muss stringent sein, sowie fachlich nur auf den Beweisbeschluss gerichtet. Weder hat der Handwerker die Qualifikation zur Beurteilung eines Leistungsfalls, noch ist es seine Aufgabe. Gerade die hier mehrfache Hervorhebung des nicht vorliegenden Leistungsfalls lassen erhebliche Zweifel an der Neutralität aufkommen. Die Anforderungen an ein neutrales Gutachten sind somit nicht erfüllt, es taugt bestenfalls als Parteivortrag. Wäre dies ein gerichtliches Gutachten, und nach diesem Standard muss gearbeitet werden, hätte der Ersteller wegen Befangenheit seinen Vergütungsanspruch verwirkt und es müsste eine erneute Bestellung erfolgen.

In dem Zusammenhang ist fraglich, mit welcher Aufgabenstellung (Beweisbeschluss) das Gutachten erteilt wurde und ob derartige Verfehlungen bereits an anderer Stelle aufgetaucht sind.

Ich bitte um Stellungnahme, wieso gbnet eine derart inakzeptable Schlechtleistung toleriert und wie das künftig gehandhabt wird?

Gleichzeitig fordere ich die Offenlegung, ob die Vergütung gegenüber dem Gutachtenersteller von einer Schadenrenta, Ablehnungsquote oder anderen Faktoren abhängig ist, die eine derart tendenziöse Darstellung erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Mehrfaches Nachharken war notwendig

Leider musste mehrfach nachgeharkt werden, bis die Stellungnahme erfolgte.

Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Anbei der Text (sic!), falls die o. g. E-Mail nicht richtig dargestellt wird.

SgDuH,

so geht das nicht! Weder das VU noch gbnet können bei einem derartigen Störfall mit der Vogel-Strauß-Taktik arbeiten. Ich erwarte die offizielle Stellungnahme binnen der kommenden zwei Wochen. Bei Verstreichen der Frist werde ich via offenem Brief sowie Einschalten von Fachmagazinen Bewegung in die Sache bringen. Traurig, dass man als Mitglieder einer Genossenschaft den eigenen Geschäftspartnern so begegnen muss…

Mit freundlichen Grüßen

Sachverständige und die Versicherung

In Versicherungsangelegenheiten bekommt der Sachverständige besondere Bedeutung, denn entweder will die Versicherung einen berufen oder Sie.

Nein! Die meisten Schäden sind eindeutig und/oder kleinteilig, weshalb auf einen Sachverständigen verzichtet wird.

Die Versicherung kann einen Gutachter bzw. Sachverständigen einsetzen, muss es aber nicht. Aus taktischen Gründen wird oft „nur“ der (hauseigene) Gutachter gesandt, denn dieser könnte relevante Ergebnisse verschweigen bzw. nicht mitteilen, hilfsweise von der Versicherung intern umdisponiert werden, wenn er unliebsame Tatsachen zu Tage befördert. Der (hausinterne) Gutachter unterliegt nicht den gleichen Anforderungen, wie ein Sachverständiger. Zwar wäre das verboten, doch hätten Sie keine Chance das zu beweisen.

Vorsicht, denn die Versicherung entsendet idR keine Sachverständigen, sondern Gutachter, teils die eigenen Arbeitnehmer. Selbst bei externen Gutachtern gibt es teils tiefgreifende wirtschaftliche Verflechtungen, so dass deren Neutralität mit einer gesunden Portion Skepsis betrachtet werden sollte. Beispielsweise gilt unter Versicherungsmakler-Kreisen die Firma IMB-Consulting als tendenziös, wie regelmäßige Prozesse zeigen, wo Rechtsanwälte die BU-Rente für ihre Mandanten einklagen[20] oder verhindern müssen, dass in der Nachprüfung die Leistung eingestellt wird.[21] Vermutlich handelt es sich jeweils um einen tragischen #Serieneinzelfall…

Drum prüfe, ob ein Gutachter oÄ oder ein Sachverständiger gesandt wird!

Die Gründe für das Hinzuziehen eines SV sind entweder ein sehr hoher Schaden, der Versicherung kommt etwas faul vor oder behördliche Vorgaben, z. B. Entsendung aufgrund von Losverfahren im Rahmen des Qualitätsmanagements.

Die meisten Begutachtungen erfolgen im Rahmen von Unfallversicherungen, Unfällen, Schimmel (Schwamm) und Kfz.

Schwierig! Grundsätzlich dürfen Sie einen Gutachter bzw. Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen, aber Sie sind in der Beweislast. Es reicht beispielsweise nicht der Verdacht, dass ein Institut regelmäßig von einer Versicherung beauftragt wird, eine wirtschaftliche Abhängigkeit naheliegt sowie deren Gutachten eine vermeintliche Auffälligkeit hinsichtlich nachteiliger Gutachten gegenüber den Versicherungsnehmern haben. Auch dass es sich um einen Mitarbeiter der Versicherung handelt, ist allein kein ausreichender Ablehnungsgrund.

Sie erkennen, dass die Hürden für eine Befangenheit relativ hochhängen. Wenn Sie dem Gutachter misstrauen, können Sie versuchen ihn darauf zu verpflichten, dass er seine Ausarbeitung mit der gleichen Neutralität vornimmt, wie es beispielsweise ein Sachverständiger tun würde. Dann könnten Sie einreden, dass die „getroffene Feststellung…offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht.“ Sie können dann auf eine gerichtliche Klärung bestehen.[22] In der Unfallversicherung haben Sie einen Anspruch darauf.[23] In anderen Sparten gibt es keine extra Regelung, weshalb die zuvor genannte allgemeine Regelung greift.

Das ist schwer zu pauschalisieren!

Bei Angestellten einer Versicherung werden in der Regel nur die Opportunitätskosten der Versicherung plus eine Pauschale in Rechnung gestellt, was meistens günstiger als die Abrechnung nach JVEG ist.

Auch kommt es vor, dass die Versicherungen ein Netzwerk unterhalten, deren Festpreise unter der JVEG liegen.

Die meisten freien Kollegen orientieren sich an der JVEG. Vereinzelt wird in besonders komplexen Fällen eine erhöhte Geschäftsgebühr veranschlagt, welche das Gericht bestätigen muss.

Im Privatbereich gibt es keinen verbindlichen Preis, da alles verhandlungsfrei ist. Es empfiehlt sich die Orientierung anhand der JVEG, da nur selten begründbar ist, warum mehr verlangt werden sollte. Stundensätze jenseits der 150€/netto/Stunde (Stand 2022) sind kritisch zu hinterfragen!

Hinzu kommen noch Pauschalen, z. B. für Kopien, Archivierung etc.[24] Bei Privataufträgen wird oft darauf verzichtet und pauschal eine zusätzliche Stunde abgerechnet. Bei Gericht ist dies nicht zulässig.

Gleiches gilt für das Beschäftigen von Hilfskräften, die nur mit deren Unkosten zzgl. einer Pauschale abrechnungsfähig sind.

Bei Gericht gibt es kein Risiko, denn der Sachverständige muss eine Kostenschätzung abgeben, welche vom Gericht abgesegnet werden muss. Überschreitet er diese maßgeblich – bis zu 25% Überschreitung wird von einigen Gerichten toleriert – dann muss er einen erhöhten Kostenvorschuss beantragen, der auch abgelehnt werden könnte, jedoch selten wird.

Eine sog. erhöhte Geschäftsgebühr muss der Sachverständige VOR Auftragsannahme bei Gericht beantragen. Theoretisch darf er den Auftrag nicht ablehnen, nur weil sein Antrag auf erhöhte Vergütung abgelehnt würde. Dass sich plötzlich viele „Gründe“ finden, etwa Zeitmangel, private Befindlichkeiten etc. ist leider keine Ausnahmeerscheinung.

Im Privatbereich kann zwar ein Kostenvoranschlag verlangt werden, doch scheint es dem Autor sehr unwahrscheinlich, dass sich ein Kollege auf diesen festnageln lassen wird. Eine Zeiterfassung haben die meisten Kollegen und die Tiefe eines Falles kann sich im Rahmen der Bearbeitung schlagartig ändern, spz. wenn der Beweisbeschluss modifiziert wird, weitere Unterlagen notwendig werden etc.

Wenn daher nach Pauschalen gefragt wird, werden Ihnen oft Abwehrprämien genannt, da der Sachverständige nicht riskieren möchte, dass er am Ende zu niedrig vergütet wird. Üblich ist eine Vergütung nach Stundensätzen, oft analog der JVEG.

Erfolgshonorare scheiden zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten oft aus. Der Sachverständige schuldet ein Gutachten, kein bestimmtes Ergebnis!

Es bezahlt die Musik, wer sie bestellt.

Bestellt die Versicherung ein Gutachten, zahlt diese es. Bestellen Sie das Gutachten, zahlen Sie es. Sollte festgestellt werden, dass die Gutachtenkosten aufgrund von Fehlerverhaltens der gegnerischen Partei angefallen sind, ist eine Kostenübernahme üblich, oft sogar rechtlich im Rahmen von Schadensersatz oder Regressansprüchen. Dies ist von Anwälten im Einzelfall zu prüfen.

Bei Gericht können die eigenen Gutachter- oder Sachverständigenkosten der unterlegenen Partei in Rechnung gestellt werden, wenn diese notwendig sowie angemessen waren.

Das ist nicht abschließend definiert! Vereinzelte Urteile sagen, dass 50% des Streitwerts als Angemessenheitsgrenze anzusehen sind, wobei es hier Abweichungen nach oben wie nach unten gibt.

Bei einem gerichtlichen Gutachten entscheidet der Richter über die Angemessenheit. Es empfiehlt sich bei Privatgutachten den gleichen Maßstab anzulegen.

Grundsätzlich werden Rechtskenntnisse vorausgesetzt,[25] d. h. Sie sind davor geschützt, dass dutzende Stunden für die Recherche abgerechnet werden. Sprich für deutsches Versicherungsrecht im Zusammenhang mit der PKV dürfte ich nichts abrechnen, was als Grundwissen voraussetzbar ist. Muss aber beispielsweise ausländisches Recht, Fremdsprachenkorrespondenz oÄ berücksichtigt werden, ist dies abrechnungsfähig. In solchen Spezialfällen sind immer Einzelverhandlungen notwendig.

Gegenfrage: Wie lange das Auffinden eines Kriminellen, wenn die Polizei ermittelt? Die Dauer lässt sich nicht pauschalisieren.
Üblich ist, dass bei Gericht eine verbindliche (!) Frist gesetzt wird, binnen derer das Gutachten zu erstatten ist.

In der Privatautonomie kann ebenfalls eine Frist vereinbart werden. Jedoch ist dies ohne Vereinbarung einer Vertragsstrafe sinnlos. Allerdings hege ich schwere Zweifel, dass ein qualifizierter Kollege sich derart nötigen lassen würde. Wenn ein Privatgutachten reinkäme und man mir Zeitdruck machen will, dann muss das entsprechend bezahlt werden, sonst lehne ich den Auftrag ab. Gespräche mit Kollegen zeigen ein ähnliches Selbstverständnis.

Es gibt weder eine pauschale Dauer noch einen verbindlichen Zeitrahmen in der Privatautonomie.

Davon unabhängig kann sich der Sachverständige schadensersatzpflichtig machen, wenn ihm Umstände bekannt sind, die seine Verzögerung ungünstig beeinflussen. Müssen Sie beispielsweise binnen einer Frist Stellung beziehen und der SV kannte diese Frist, lieferte jedoch trotz Auftragsannahme nicht fristwahrend ab, so könnte er sich haftbar machen. Das muss vom Anwalt im Einzelfall geprüft werden.

Zwar kann der SV einen Vorschuss verlangen, doch die vollständige Bezahlung hängt vom Abliefern des Gutachtens ab.[26]

Exkurs: Welche Versicherungen erscheinen öfters im Zusammenhang mit Gutachten?

Wenn Recherche-Plattformen (2022-10-30 answerthepublic & seorch) bemüht werden, dann tauchen die u. g. Versicherungen besonders oft auf. Dies ist keine qualitative Bewertung, denn große Versicherungen, z. B. eine Allianz oder AXA tauchen natürlich öfters auf, als kleinere Versicherungen. Gleiches gilt für Spezialversicherer, wie z. B. die Itzehoer, die nur Rechtsschutz und Kfz anbietet, wo besonders oft Gutachten notwendig sind.

Die nachfolgende Aufzählung dient daher meinen SEO-Maßnahmen und erfolgt ohne jedwede Wertung in alphabetischer, absteigender Reihenfolge:

  • Allianz (inkl. DLVAG)
  • AXA (inkl. DBV)
  • Basler (künftig Baloise)
  • Bayerische (inkl. BBV)
  • Debeka
  • DEVK
  • Generali (inkl. AachenMünchener)
  • Gothaer
  • HDI
  • Itzehoer
  • LVM
  • Provinzial
  • Württembergische
  • Zürich

Auffällig ist ebenfalls, dass Strukturvertriebe (z. B. die DVAG) überdurchschnittlich häufig vor Gericht vertreten sind. Aber da dies „nur“ die subjektive Empfindung von Kollegen und mir ist, muss das ein Zufall sein, ein #Serieneinzelfall.

FAQ – Frequently asked questions

Anbei typische Frage. Sollten sich Fragen in der Praxis häufen, werde ich sie hier ergänzen.

Ein Parteienvortrag kann ein Gutachten sein, muss aber nicht. Das Gutachten, was eine Partei oder ein privater Auftraggeber in Auftrag geben, wird tendenziell als Parteienvortrag gewertet, da es ein Restrisiko gibt, dass die Gegenseite ein anderes „Gutachten“ beibringt. Dann würde ein Richter selbst einen SV beauftragen, der ein Ober-Gutachten erstellt.

Warum werden die Gutachten nummeriert und ausgedruckt?
Das ist eine rechtliche Vorgabe. Gleiches gilt für die Archivierung. Darauf kann bei einem Gutachten nicht verzichtet werden.

Anders wäre es bei Parteivorträgen, die zwar wie ein Gutachten aufgebaut sein können, die sich aber u. a. in diesem Punkt unterscheiden. Meiner Erfahrung nach handhaben das alle SV bei „Privatgutachten“ ebenso, da es ein Selbstschutz ist.

Nein! Gerichtliche Gutachten werden vom Gericht in Auftrag gegeben, welches auch darüber entscheidet, ob es veröffentlicht wird und ob eine Weiterverwendung stattfindet. Dem SV wird dabei Gehör geschenkt, jedoch entscheidet das Gericht allein und das teils über den Willen des SV hinweg.

Bei privaten Parteivorträgen ist eine Verwendungsbeschränkung sowie eine Geheimhaltungsvereinbarung normal.

Grundsätzlich ist das Gutachten ein sog. geschütztes Werk.[30] Grundsätzlich bedeutet, dass es Ausnahmen gibt. Also gilt:

  1. Das Gericht.
  2. Bei Privatgutachten ist eine Vorbehaltsklausel zu Gunsten des SV normal. Warum sollte man die Verwendung nicht kontrollieren? Man liefe Gefahr, dass der ehemalige Auftraggeber das Gutachten sonst Sinn entfremdend einsetzt, dabei vielleicht falsche Qualitätsaussagen treffend.

Es kann sein, dass ein Gerichtsgutachten ein anderes Ergebnis hat, als das zuvor beauftragte Privatgutachten. Dies könnte an formellen Mängeln oder inhaltlichen Fehlern liegen, bspw. weil Sachverhalte nicht korrekt erfasst wurden. In diesem Fall wäre das Gericht gezwungen, dass es sich mit dem zuvor von Ihnen beauftragten Privatgutachten auseinandersetzt und ein sog. Ober-Gutachten erstellen lässt. (Quelle: OLG Dresden 12.08.2022 Az. 4 U 583/2) Das Gericht darf NICHT nur einem Gutachten folgen, ohne dabei schlussfolgender das Privatgutachten mit zu berücksichtigen. (Quelle: BGH 05.11.20219 NJW-RR 2020, 186)

Damit können Sie die Chancen auf ein siegreiches Verfahren verbessern und sichern sich Ihr Recht auf Gehör.

Wieso nicht? Wenn er es begründen kann, spricht nichts dagegen.[27]

Natürlich ist es frustrierend, wenn Sie sich durch Neubeauftragung ein anderes Ergebnis erhoffen, aber der SV ist ein Beweismittel, weshalb die große Mehrheit der Kollegen sich an die Wahrheit hält.

Jene Kollegen, die partiell steuerbar sind, genießen einen schlechten Ruf, was teilweise dazu führen kann, dass der Richter diese nicht in seinem Verfahren zulässt. Wenn Sie so einen Kollegen beauftragen, könnten Sie sich ein Eigentor schießen!

Es bietet sich daher an zu fragen, wie oft ein SV schon wegen Befangenheit abgelehnt wurde und ob er am örtlichen Gericht „bekannt“ ist; und wie?

Nein! Nur gerichtliche Aufträge müssen angenommen werden, außer sachliche Gründe sprechen dagegen. Das nennt man Gutachtenverweigerungsrecht.[28] Hilfsweise kann das Zeugnisverweigerungsrecht[29] bemüht werden. In der StPO gibt es analoge Vorschriften, z. B. §76 I StPO, §52 StPO oder §53 StPO.

Ich habe beispielsweise öfters Anfragen zur Berechnung von Lebens- bzw. Rentenversicherungen abgelehnt, da dies mehrere tausend Euros Gutachtenkosten verursachen kann. Wenn aber die eingezahlten Prämien, hilfsweise der Rückkaufswert, nur vierstellig sind, steht das in einem ungesunden Verhältnis.

Scheißegal; Verzeihung, ob der drastischen Wortwahl! Die Meinung des SV hat weder im Gutachten noch im Prozess etwas verloren. Würde sie geäußert, folgte ein Befangenheitsantrag, der das Gutachten entwerten sowie die Vergütung verwirken würde.

Natürlich versuchen Anwälte den SV aus der Reserve zu locken, wenn dessen Ausführungen der eigenen Strategie im Wege stehen. Wundern Sie sich bitte deshalb nicht über folgende zwei Punkte der Monofokussierung.

Im Gerichtssaal werden zwei Dinge geschehen:

  • Der Sachverständige wird nur den Richter anschauen.
  • Der Sachverständige wird vor fast jeder Antwort den Richter um Redeerlaubnis bitten.

Das mag albern oder gar unangenehm wirken, hat aber mit Ihnen nichts zu tun. Um Befangenheitsgründen vorzubeugen, wird (Augen-)Kontakt mit den Parteien vermieden. Daher spricht der SV mit keiner der Prozessparteien, wartet in einem anderen Bereich und wird höchstens ein „Guten Tag“ antworten. Auf Einwürfe wird nur reagiert, wenn der Richter es für notwendig erachtet. Beleidigungen werden meistens ignoriert. Fragen nach Meinungen mit Blick auf die Sachaussagen zurückgewiesen.

Auch wenn es komisch anmutet, es hat nichts mit Ihnen zu tun!

Theoretisch ja, im angemessenen Rahmen. Aber wer beleidigt wird, reagiert selten angemessen. Daher ist es Usus, dass man es meistens ignoriert oder nur zu Protokoll gibt, dass auf die „Personenschmähung des SV nicht eingegangen wird“.

Die Grenzen zur Befangenheit sind schnell überschritten. So wäre z. B. die Riposte der Morallosigkeit auf eine geäußerte Beleidigung ein Befangenheitsgrund,[31] denn Moral ist höchst subjektiv und bedarf der Bewertung.

Fußnoten und Quellenangaben

  1. IHK Köln – Das Sachverständigenwesen – Qualifikationen und Anforderungen https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/recht/das-sachverstaendigenwesen-qualifikationen-und-anforderungen-4994106
  2. Gabler Wirtschaftslexikon – Definition: Was ist „Sachverständiger“? https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sachverstaendiger-46030
  3. 2022-02 IfS-Informationen – Duzen kann Befangenheitsgrund sein – S. 10-11
  4. §358a ZPO Beweisbeschluss und Beweisaufnahme vor mündlicher Verhandlung https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__358a.html
  5. §407a ZPO Weitere Pflichten des Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407a.html
  6. §36 GewO – Öffentliche Bestellung von Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html
  7. Zertifizierungsspezialisten ​für die deutsche Versicherungswirtschaft https://www.insuracert.de/
  8. 2019-05-23 OLG Düsseldorf – DStRE 2020,887
  9. JVEG – Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, … https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
  10. §144 ZPO Augenschein; Sachverständige https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__144.html
  11. §91 ZPO Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html
  12. §839a BGB Haftung des gerichtlichen Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839a.html
  13. 2022-01-31 OLG Dresden – Az. 4 W 19/22; Alternativ BeckRS 2022, 4601
  14. §407 ZPO Pflicht zur Erstattung des Gutachtens https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__407.html
  15. §355 ZPO Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__355.html
  16. §404 ZPO Sachverständigenauswahl https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__404.html
  17. §402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__402.html
  18. Haufe – § 8 Quotenvorrecht/Differenztheorie https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/8-quotenvorrechtdifferenztheorie_idesk_PI17574_HI9401718.html
  19. §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html
  20. 2021-07-22 RA Wittig & Ünalp – Wieder mal die Nürnberger Versicherung: LG Braunschweig https://www.versicherungsrecht-wittig.de/urteile-versicherungsrecht/nuernberger-muss-bu-rente-zahlen/
  21. 2019-07-01 RA Büchner Rechtsanwälte – Einstellung der BU-Rente im Nachprüfungsverfahren durch Allianz war rechtswidrig. Vorwurf der Simulation durch IMB-Gutachter Dr. Lorenz Schweyer war nicht haltbar! https://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/einstellung-der-bu-rente-im-nachpruefungsverfahren-durch-allianz-war-rechtswidrig-vorwurf-der-simula.html
  22. §84 VVG Sachverständigenverfahren http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__84.html
  23. §189 VVG Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__189.html
  24. §5 ff JVEG https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html
  25. §293 ZPO Fremdes Recht; Gewohnheitsrecht; Statuten http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__293.html
  26. §632 BGB Vergütung https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632.html
  27. 2022-01-31 OLG Dresden – Az. 4 W 19/22
  28. §408 ZPO Gutachtenverweigerungsrecht https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__408.html
  29. §383 ZPO Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__383.html oder §384 ZPO Zeugnisverweigerung aus sachlichen Gründen https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__384.html
  30. §2 UrhG Geschütze Werke https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
  31. 2021-08-20 OLG Frankfurt am Main – Az. 17 W 16 / 21

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