Allianz Pflegetagegeld ab 2026: Besser, aber verbesserungsbedürftig
Allianz Pflegetagegeld (Update): nachgebessert, aber noch lange nicht gut genug Die Allianz hat beim Pflegetagegeld (PTG) erkennbar nachgebessert. Bspw. wurde das Thema „Bewegungseinschränkungen“ klar verbessert, nämlich zu „länger als sechs Wochen andauernde Bewegungseinschränkungen“. Für Erwachsene ist der Tarif damit potenziell wieder im Rennen. Allerdings nur mit sauberer Aufarbeitung der Historie und idealerweise nicht im Blindflug über irgendeinen Direktlink. Für Kinder bleibt das Produkt wegen annähernd unveränderter, zu weit gefasster Verdachtsabfrage in Kombination mit der Abfrage von „Verhaltensauffälligkeiten“, ein klares No-Go. Zudem nervig: die Antragsfragen unterscheiden sich je nach Abschlussweg. Die Allianz PKV (kurz APKV) hat auf die Kritik (von mir und Kollegen) reagiert und nachgebessert. Das ist gut! Nur der Blick ins Detail zeigt, dass es zwar besser aber nicht viel besser wurde. Luft nach oben gibt es noch reichlich! Hier geht es um die wichtigsten Änderungen, wobei es natürlich einen ausführlichen Produkt-Check des Allianz PTG [ ... ]
Max. 3.000€ BU-Aktion der BarmeniaGothaer, ein Eigentor
tl;dr - Regeln und Gesetze gelten nur für andere! Die BarmeniaGothaer hat eine BU-Versicherung mit absurd leichten Zugangshürden (viel [!] zu einfache Gesundheitsfragen) auf den Markt geworfen, als Aktion, über einen Verband. Einen Verband, der unerlaubt NICHT als Versicherungsvermittler auftritt, obwohl er es müsste! Darüber können Risiken versichert werden, die unter normalen Bedingungen abgelehnt würden. Nun will man mit faulen Tricks ohne Rechtsgrundlage zurückrudern und die Antragssteller und Vermittler „betrügen“; in Ermangelung eines besseren Verbs. Denn BGB, VVG oder das etablierte Antragverfahren werden nicht eingehalten. Man versucht sogar neue Rechts-Termini zum Nachteil der VN zu erfinden. Man will nicht zum eigenen Wort stehen! Fieses Foulspiel aufgrund von Rechtsbrüchen als Eigentor mit Schadensersatzpflicht. Details im Artikel. Vorgeschichte Vorab: Ich bin kein BU-Vermittler, sondern Spezialist für die private Krankenversicherung! Wer eine gute BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) sucht, sollte meine auf die BU spezialisierten Versicherungsmakler-Kollegen Torsten Breitag oder Benjamin Friedrich kontaktieren. Dennoch bekomme [ ... ]
Allianz-PKV Pflegeversicherung – Vom 1. Platz zum No-Go
Die Allianz Krankenversicherung verschärft beim Pflegetagegeld massiv die Gesundheitsfragen. Offizieller Grund sei die bessere Risikoselektion und Stabilisierung des Kollektivs. Das allein wäre nachvollziehbar, die konkrete Umsetzung ist es nicht! Wenn - wie geplant - künftig nur noch diese Antragsfragen gelten, dann ist das Produkt nur noch im absoluten Ausnahmefall vermittelbar; mehrheitlich stellt das APKV PTG eine Gefahr für VN (Versicherungsnehmer) und VM (Vermittler) dar. Eine offizielle Anfrage zu der Thematik wurde beantwortet, lückenhaft sowie mit viel „Pressesprech“. Die konstruktive Kritik scheint leider nicht ernstgenommen zu werden, da einige Punkte nicht oder nicht vollständig thematisiert wurden. Vom Marktführer zum unvermittelbaren No-Go – „Pflege sich, wer kann!“ Dieser Fachartikel in Kooperation mit Christian Steffen Fröhlich (ein auf die Pflegeversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler-Kollege) beleuchtet kritisch die Änderungen der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) im Bereich des Pflegetagegeldes. AdR: Seine Homepage befindet sich im Umbau, darum steht dort zzt. nur ein Platzhalter mit [ ... ]
Allianz PKV-Antrag: Doofe Formalismen & Schriftgröße 2
tl;dr – Allianz PKV möchte Formalismen statt bewährter Tradition Anstatt die Risikovoranfrage eines Versicherungsmakler als festen PKV-Antragsbestandteil zu akzeptieren, wollte man bei der Allianz private Krankenversicherung alle Angaben aus diesem Dokument im Antrag haben… der weniger als 1/10 des notwendigen Platzes aufweist. Womit die unleserlich kleine Schriftgröße 2 als Folge provoziert wurde. Und das, nachdem man die gleiche Voranfrage im Vorfeld vor dem Antrag akzeptierte. Ein seit Jahren mit der Allianz (und anderen PKV) bewährtes Vorgehen; eigentlich. Nach Verballhornung reagierte die Allianz kommentarlos und policierte, hat aber keine Antworten auf Rückfragen zu diesem absurden Vorgehen gegeben. Allianz PKV-Antrag: Wenn Bürokratie gesunden Menschenverstand besiegt Die Allianz Anträge gelten unter Fachleuten generell als solche aus der Hölle, was der unvorteilhaften Kombination aus kleiner Schrift und Umfang geschuldet ist. Viel umständlicher geht es kaum, aus dem Kopf wüsste ich keine PKV. Aber "Unsinn aus dem Versicherungsmakler-Alltag", "des Wahnsinns fette Beute", "Passierschein A-38" usw. [ ... ]
100% Stolperfalle bei PKV-Antragsfragen der Signal Iduna
#Fachwissen in #Kompaktform (nur 2 DinA4 Seiten), denn keiner hat Zeit ewig zu lesen! tl;dr: Die Verwendung des normalen Signal Iduna PKV-Antrags birgt große Risiken für Vermittler (VM) sowie Versicherungsnehmer (VN), da er im Konflikt zum Gesetz steht und durch Hintertüren für Vermittler und Kunden gemeine Stolperfallen im Antrag versteckt. Statt langer Expertise, diesmal ein Auszug aus den Quellen meines PKV-Tools für PKV-Gesundheitsfragen, welches ich im Rahmen der Überarbeitung aktualisiere. Das Tool ist leider noch nicht käuflich erwerblich, wobei die Betonung auf „noch“ liegt. Geduld, werte Kollegen:InnenDingsDazZz - also alle - bitte Geduld! 😉 Negativ-Beispiel Signal Iduna (inkl. Deutscher Ring) Eigentlich sollten Gesundheitsfragen klar im Antrag gekennzeichnet sein. Die Signal Iduna entscheidet sich für versteckte Pflichten durch die Hintertür. Anbei Zitate (sic), welche sich NICHT innerhalb der Gesundheitsfragen befinden, sondern in einer Erklärung dahinter auf einer neuen Seite. Die Quelle ist: 2025-01 Signal Iduna KV AG –Dokument [ ... ]
PKV-Problem: PKV-Antrag mit welchem der 2 Typen umsetzen?
Wen sollte man für einen PKV-Antrag einschalten? Eine Frage, die zum einem Update von HOW2PKV führt und dessen aktualisierten Auszug ich hier kopiere, weil die Rückfrage immer wieder kommt. Zwei Typen, wer hilft beim Antrag: Berater oder Vermittler? Der deutsche §59 VVG kennt nur zwei Typen zur Beratung bzw. Vermittlung bei Versicherungen: Versicherungsberater (reine Rechtsdienstleister, keine Vermittlungsabsicht notwendig) und Versicherungsvermittler (Vermittler mit beratender Tätigkeit), was Versicherungsmakler und Versicherungsagenten jedweder Art subsummiert. Die Unterscheidung der Vermittlertypen Makler und Vertreter ist dort sowie an diversen anderen Stellen geregelt. Also wen beauftragen? Einen Vermittler, am besten einen Versicherungsmakler! Vertreter haben nicht nur ein beschränktes Portfolio, sondern vertreten die Versicherung gegenüber dir. Der Makler vertritt dich gegenüber der Versicherung. Meistens; keine Theorie ohne Ausnahme. Oder wie man bei der Bundeswehr sagt: "Kein Plan überlebt den ersten Feindkontakt!". Nur in seltenen Ausnahmen ist der Vertreter dem Makler vorzuziehen, z. B. weil ein Gruppenvertrag [ ... ]







