About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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Inhaltsverzeichnis

Bitte gib an, wie Du angesprochen werden willst.
Bitte die Telefonnummer eingeben, unter der Du am besten erreichbar ist.
Bitte gib zuerst deinen Vornamen an, dann deinen Nachnamen.
Worum geht es?
Bestätigung der Pflichtangaben *
Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Meine Meinung zur DVAG und dem Generali-Konzern (inklusive AachenMünchener & Advocard) sind offenkundig, ich verachte den Vertrieb und stehe skeptisch zum Konzern, da dieser in der Vergangenheit keinen Anlass gab, dass ihm Vermittler oder Kunden vertrauen sollten. Einzige (Noch-)Ausnahme ist die Dialog Lebensversicherung, des Teufels Tochter aus Augsburg. Leider hat diese Versicherung manchmal gute Lösungen, die man nicht woanders abbilden kann.

Warum überhaupt die Dialog?

Die häufigsten Gründe, warum ich die Dialog-Lebens- oder -Sachversicherung empfehle – obwohl ich versuche es zu vermeiden – sind:

  • Spezieller Bedarf bei der Risikolebensversicherung in Form wahlfreier Summe
  • Spezielle Haftpflicht für Ärzte in Ausbildung, z. B. Assistenz-Arzt (ohne fertigen Facharzt), der schon nebenberufliche Arzt-Tätigkeiten ausübt.
  • Passende Gesundheitsfragen
  • Aktionsanträge

Darüber hinaus kommt die Dialog bei mir selten zum Zug. Aber bei den o. g. Punkten hat sie Stärken, weshalb ich sie Zähne knirschend vermittle.

Idiotischer Formalismus, welche Unterschrift ist rechtsgültig?

Vorgeschichte

So geschah es auch bei einer Ärztin (Virologin) aus Leipzig, die ich in Köln aus Honduras heraus beraten habe, welche eine PKV (BBKK, falls es wen interessiert) bei mir gekauft hat. Sie benötigte eine Risikolebensversicherung, die besondere Konstellationen abbilden musste, weshalb nur die Dialog passte. Also eine RiVo gemacht, den Antrag aufgenommen und via Großhändler (Fondsfinanz) an die Dialog gesandt. Und diese antwortete…

Angeblich rechtsungültige Unterschrift

…groben Schwachsinn. Anstatt eine Police zu erstellen, hat man tatsächlich diese Nachbearbeitung erstellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für den eingereichten Antrag. Für die weitere Bearbeitung benötigen wir:

• das Angebot zum Antrag. Wir können Ihre Beitragsberechnung nicht nachvollziehen.

• Die uns vorliegende Unterschrift kann nicht anerkannt werden. Bitte lassen Sie den Antrag

handschriftlich von Frau XXX unterschreiben.

Die wichtigsten Formulare finden Sie unter www.dialog-versicherung.de unter „Services“, „Druckstücke“ oder www.dialog-leben.at unter „Downloads“.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer +49 821 YYYY an. Wir sind gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Falls sich jetzt jemand fragt, warum das ein Problem sein soll, so empfehle ich meine Replik zu lesen.

Kritik des Maklers

SgDuH der Dialog,

anbei das ursprüngliche Angebot sowie der Link zur Berechnung: LINK (Link wg. personenbezogener Daten entfernt)

Bzgl. der Unterschriften empfehle ich, dass Sie kurz inne Halten und dann geschmeidig durch die Hose atmen, denn ihre Forderung ist aus mehreren Gründen redundant:

  1. Da keine qeS gem. eIDAS vorliegt, ist es scheißegal ob es eine aufkopierte Bildunterschrift ist, wie im versandten Antrag oder ein komplettes Bild, wie der von der VN ursprünglich versandte Antrag, Auszug anbei.
  2. Sie erkennen bei dem Auszug, dass dieser unvollständig sowie schlecht leserlich ist, daher habe ich mit Absprache der VN den gut lesbaren PDF-Antrag generiert, der nochmals von der VN ergänzt wurde. Will mir die Dialog wirklich an den Karren fahren, weil ich (!) mir die Mehrarbeit mache, um einen gut lesbaren Antrag zu generieren?!

Insofern die Antragssachbearbeitung sich nicht lächerlich machen will, empfehle ich, dass der Blödsinn mit der Unterschrift vergessen wird, denn ob ich die rechtlich ungültige Variante I, II, III etc. verwende, spielt keine Rolle, und einen Antrag im Original werden Sie wohl kaum fordern, oder doch?

Btw: Wir können dieses Spiel auch anders spielen. Mittels meiner Vollmacht versichere ich, hier mit qeS und eIDAS konform, die Rechtsgültigkeit. In der Vergangenheit haben Sie das stets akzeptiert, womit es gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn Sie es plötzlich nicht täten. Ferner unterstellen Sie mir damit Urkundenfälschung, obwohl ich rechtsverbindlich die Gültigkeit versichere. Diese Unterstellung müssen Sie aber beweisen und können nicht mit einfachem Nichtbestreiten agieren.

Die Nachbearbeitung erachte ich als erledigt und hoffe, dass Sachbearbeiter entspannende Reisen – Budapest soll schön sein; haben Berufskollegen empfohlen – künftig für weniger ABM-Maßnahmen sorgen.

Danke.

MfG
WB

Kurzerklärung: Die Dialog, wie mittlerweile alle Versicherungen, akzeptieren auf Klopapier mit Schlier-Spuren versehen Anträge, Hauptsache Umsatz! Ob rechtsgültig oder nicht, interessiert da quasi niemanden.

Ob ich einen gescannten Antrag nehme, ein Fax, ein Bild oder ein aufkopierte Unterschrift, ist streng genommen alles nicht rechtsgültig! Wird aber in der Praxis akzeptiert, weil einfacher und in 99,99% der Fälle glatt durchlaufen. Finde ich auch gut, denn man sollte die Mehrzahl der überwiegend ehrlichen Kunden nicht wegen ein paar faulen Eiern drangsalieren…

Warum man dann plötzlich davon abweichen mag, erschließt sich mir nicht. Es ist unnötig und spricht dem Vermittler, mit dem man das seit bald 20 Jahren so macht, das Vertrauen ab.

Dass der von der VN gescannte Antrag kaum leserlich war, kam noch hinzu. Schließlich will ich als guter Partner wahrgenommen werden, wozu auch gut leserliche Dokumente gehören. Btw: Schaden gegenüber all jenen Faulpelzen, welch schief fotografierte Bilder via WA versenden, pfui!

Police statt Nachbearbeitung nach der Kritik

Ende gut, alles gut? Ja, schon. Immerhin kam auf meine Kritik hin die Police, statt einer weiteren Nacharbeit. Was mir das u. g. Schreiben sagen soll, erschließt sich mir nicht. Aber nicht?

Sehr geehrter Herr Benda,

anbei sende ich Ihnen die Kopie des Versicherungsscheins Ihrer obigen Kundin zu. Das Original ging der Kundin auf dem Postweg bereits zu.

Ich bitte Sie zukünftig bei Reklamationen Ihrerseits bei Nachbearbeitungen, die Sie als unnötig erachten auf mich direkt zu zukommen.

Vieles kann ich bereits im Vorfeld abklären, ohne das es hier zu einem unschönen Schriftverkehr von Ihnen kommen muss.

Leider ist die Unterschrift nicht elektronisch, aber ich gebe auch Ihnen hier Recht, dass man in diesem Fall die Unterschrift auch als Kopie vom Original akzeptieren kann, zu mal Sie das mit einem Schreiben vom Kunden bestätigen können.

Bitte melden Sie sich immer bei mir, wenn es Erklärungen zum Antrag bedarf, oder Sie vorab Fragen haben. Wir regeln das auf dem kleinen Dienstweg.

Gerne unterstützte ich Sie dabei.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist doch eine diplomatische Kritik, zumal man nicht auf meine Kritiken eingeht. Und überhaupt, wer zum Teufel ist das?!

Seis drum, die VN ist glücklich und hat den notwendigen Schutz, also scheißegal. Hoffen wir, dass es künftig einfacher geht.

Wann ist eine Unterschrift rechtsgültig?

Es mag komisch klingen, doch hier gibt es in der Rechtsprechung keine 100% gleiche Meinung, d. h. meine u. g. Ausführungen sind weder abschließend noch sehen es alle Marktteilnehmer genau so. Unkritisch ist nur der Original-Antrag auf Papier! Alles andere sind „nur“ Markt-Usancen, darunter:

  • Antrag als Fax
  • Gescannter Antrag
  • PDF-Antrag mit Bild-Unterschrift (idR auf den Antrag kopiert)

Darüber hinaus gibt es die einfach elektronische Signatur, die qualifizierte elektronische Signatur und die eIDAS-Signatur. Letztere kann die Schriftform ersetzen, jedoch sind hier Restrisiken noch nicht höchstrichterlich (oder im Gesetz) geklärt, z. B. wie man die Herausgabe des Original-Dokuments bei einer digitalen Unterschrift bewerkstelligen soll.

Daher kann man grob sagen, dass alles außer dem Papierantrag mehr oder minder auf Vertrauen basiert. Der Versuch dort werthaltige Unterschiede zu erfinden, ist hirnrissig. Daher gilt, dass man sich diesbezüglich auch keinen Blödsinn von einer Versicherung erzählen lassen sollte!

Und die Moral von der G’schicht?

Sich alles bieten lassen muss man nicht! Egal ob Vermittler oder Kunde, man darf mit einer Versicherung auch hart ins Gericht, wenn deren Verhalten inkorrekt ist. Natürlich habe ich eine noch härtere Wortwahl, wenn es sich um schwereres Verschulden handelt. Man darf mir übrigens im gleichen Tenor antworten, denn ich bin ein Fan offener Worte, auch wenn sie weh tun. 😉

Und solltest Du, werter Leser/X_in*es{han}, keine Lust dazu haben, besorg dir einen guten Berater, der sich darum kümmert! Ich biete mich da „ganz uneigennützig“ an. Immerhin kann ich nachweisen, dass ich mich für meine Leute einsetze. Also frag an, am besten jetzt! 😊

Frag einen guten Berater, denn das ist effizienter!

Probier es aus, am besten jetzt! Oder lies einfach weiter. ;)

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