Hilfsmittel-Beschränkungen für GKV-Versicherte !1!
0,00% Erstattung für Autismus-Assistenzhund Ein Urteil über die Nicht-Erstattung für einen Autismus-Assistenzhund einer GKV-Versicherten ist der Anlass für diesen Artikel, der sich um das Urteil sowie die Hilfsmittel-Versorgung generell dreht. tl;dr Kurzversion Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Begleithund für Menschen mit Autismus nicht automatisch als Hilfsmittel gilt, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Die Klägerin, die unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet, hatte argumentiert, dass ihr Hund soziale Interaktionen erleichtert und hilft, den Alltag zu bewältigen. Dennoch lehnte das Gericht die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Assistenzhund ab.Hauptargumente des Gerichts:Kein Grundbedürfnis betroffen: Der Assistenzhund dient zwar der Unterstützung im Alltag, jedoch nicht der Befriedigung grundlegender körperlicher Bedürfnisse wie Gehen, Sehen oder Hören.Keine Einbindung in ärztliche Therapie: Die Wirkung des Hundes steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ärztlich überwachten Behandlung. Daher fällt er nicht unter die Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V.Soziale Integration allein nicht ausreichend: Die positiven Auswirkungen [ ... ]
„Ich find‘ dich scheiße!“, Szenen einer Vermittler-Ehe mit Störfrequenz aus Koblenz
Zugegeben, ganz so tragisch wie einst von der Asi-Band Tic Tac Toe besungen ist es nicht, denn einer meiner Arbeits-Ehemänner - wir neigen zur Vielehe in der Branche - und ich kommen immer noch gut miteinander klar. Aber eine Kundin von uns nicht, die nämlich der Ansicht war bzw. ist, ich sei scheiße und sie sei falsch beraten worden. Das wäre auch alles die Schuld meines Ehemannes, weil #isso. Ich meckere ja viel über die Missstände dieser Branche - zu Recht und deutlich zurückhaltender als früher - aber manchmal ist der Kunde das Problem. So auch hier... Was bisher geschah... Mitte 2021 begann eine PKV-Beratung, die auf Basis eines AN öD erfolgte, weil die Verbeamtung unklar war. Die Verbeamtung erfolgte bis heute nicht, die Dame ist daher immer noch normale Arbeitnehmerin. Die Kirche, ihr Arbeitgeber, hat nachweislich kein Geld... Sie bekam eine PKV bei der SDK. Die Ironie ist, dass [ ... ]