Persona-non -rata

Welcher Personenkreis darf nicht in die PKV?

Wer sind die persona-non-grata? Theoretisch darf jeder in die PKV, der versicherungsfrei ist. Das letzte Wort haben die Versicherungen, die Kraft eigener Arroganz bestimmte Klientel nicht versichern möchten, was bei bestimmten Berufen schwere Kontroversen auslöst. Diese Klientel nennt man persona-non-grata.

Anbei eine beispielhafte Aufzählung einer PKV, die in ähnlicher Form bei den meisten PKVU existiert. Die u. g. Liste ist für den Vollversicherungstarif und das Krankengeld, wobei die mit * gekennzeichneten Berufe auch kein Krankengeld bekommen würden.

  • Angehörige ausländischer Botschaften
  • Arbeitslose*
  • Artisten
  • Ausbeiner
  • Aushilfskräfte*
  • Bardamen
  • Berufssportler* (max. 500€ KTG42)
  • Croupiers* (Mitarbeiter von Spielbanken)
  • Fahrradkuriere
  • Feuerwerker (Ausnahme: Sprengmeister)
  • Fingernageldesigner*
  • Fotomodelle
  • Haushaltshilfen*
  • Holzfäller
  • Minijobber*
  • Models
  • Promoter*
  • Prostituierte
  • Rennfahrer
  • Reisegewerbetreibende* (auch ambulantes Gewerbe, z. B. Haustürvertreter,

Marktstandverkäufer mit Reisegewerbekarte)

  • Schausteller (z. B. Artisten, Wahrsager)
  • Skilehrer
  • Stewards/Stewardessen*
  • Stuntmen/Stuntwomen
  • Tätowierer, Piercer
  • Tagesmütter*
  • Taucher
  • Kurierdienstleister*, die selbst auch Fahrten durchführen
  • Verlader*/Verpacker*
  • Zeitungsausträger*

Wer langfristig die Beiträge für die PKV nicht zahlen kann, der sollte auch keine abschließen. Leider ist bei o. g. Berufsgruppen erkennbar, dass auch schadenintensive Berufe unerwünschte Kunden sind, obwohl diese finanziell gut aufgestellt sind.

Es gibt aber noch unbeliebtere Berufe, die erschwerten Zugang zur PKV haben. Die u. g. Berufe wären nur versicherbar, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • Gewerbe seit mindestens zwei Jahren aktiv (mit positiven Einkünften)
  • Beantragung eines bedarfsgerechten Krankentagegeldes
  • Keine negativen Auskünfte (z. B. Schufa)

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hätten folgende Berufe eine Chance.

  • Bauhandwerker im Bauhaupt- (z. B. Beton-/Stahlbauer, Maurer, Putzer, Dachdecker), Bauneben- (z. B. Tischler, Sanitärinstallateure, Fußbodenleger) und Bauhilfsgewerbe (z. B. Gerüstbauer, Baggerfahrer, Kranführer)
  • Friseure und Kosmetiker
  • Gastwirte, Hoteliers und Köche
  • Gebäudereiniger
  • Hausmeister/Hauswarte

Imbiss-/Kioskbesitzer

  • Messebauer und Event-Manager
  • Sicherheitsdienstleister (Objekt- und Personenschützer)
  • Taxi-/Fuhrunternehmer

Dabei wäre zusätzlich ein Berufsfragebogen notwendig. Die Angemessenheit des Krankengeldes obliegt engeren Grenzen als bei „normalen“ Anträgen.

Abweichend zur Berufsunfähigkeitsversicherung führen die PKVU noch kein offizielles Berufs-Scoring durch, weshalb diese Ablehnungslisten intransparent sind, sowie nicht debattierbar. Ein PKVU kann aufgrund der Kombination aus Gesundheitshistorie und Beruf eine Ablehnung aussprechen, obwohl grundsätzliche Versicherbarkeit herrscht. Leider dürfen Versicherungen noch nach Gutsherrenart Anträge ablehnen. Eine Begründung sind sie nicht schuldig. Unten finden Sie ein Beispiel für eine „begründete“ Ablehnung.

Grafik  – 2022-03-30 Ablehnung ARAG wg. der Kombination aus Gesundheit und Beruf

Autor & PKV Experte

Walter Benda

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Walter Benda

PKV-Bestsellerautor & PKV Experte

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