Impressum
Anschrift Mexiko
Torre Blank
#302 – Die Finanzprüfer e.K., Walter Benda
205, Av. del Castillo, Lomas de Angelópolis, San Bernardino Tlaxcalancingo, Puebla
info die-finanzpruefer.de | +49 (0)2273 9529 469
(weltweit zum deutschen Festnetzpreis; ggf. Zeitverschiebung beachten)
Anschrift Deutschland
Die Finanzprüfer e.K. – Walter Benda | Ottostr. 4A | D-50170 Kerpen
info die-finanzpruefer.de | +49 (0)2273 9529 469
(weltweit zum deutschen Festnetzpreis; ggf. Zeitverschiebung beachten)
Rechtliche Angaben
Berufsständische Angaben
Berufsbezeichnung & Beratungsangebot
Die Firma bietet Versicherungsvermittlung als Versicherungsmaklerin an. Sonstige Finanzdienstleistungen sowie erlaubnisfreie Bankprodukte, Kapitalanlagen etc. werden ggf. durch (externe) Kooperationspartner angeboten. Alle Mandanten erhalten einen Mandantenvertrag, den Sie vorab online samt FAQ einsehen können.
Erlaubnisfreie Dienstleistungen, z. B. für ein Gutachten oder eine finanzmathematische Berechnung, können als Sachverständiger erbracht werden, wobei diese Tätigkeit gesondert zu entlohnen ist. Sie erhalten im Vorfeld eine Auskunft, sodass kein unbekanntes Kostenrisiko droht.
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Köln
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
https://www.ihk-koeln.de/
Berufsrechtliche Regelungen
Versicherungsmakler
Sie können die klassische Beratung samt Vermittlung von einem Versicherungsmakler erhalten.
§34d Gewerbeordnung (für Versicherungsvermittler inkl. -makler & -berater)
§§ 59ff VVG – Gesetz über den Versicherungsvertrag
VersVermV – Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Inhaber und Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach §18 II MStV: Walter Benda (Anschrift wie oben)
Handelsregister: Köln 34730 (vormals Bochum Nr. 7346, vormals Köln Nr. 29057)
Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Köln
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):
Registrierungs-Nr. D-DSKW-60Q4P-87 (für § 34d GewO)
Während die IHK Köln vor Ort zuständig ist, betreibt die DIHK, Breite Straße 29, D-10178 Berlin das Versicherungsvermittler Register-Portal.
Sachverständiger
Alternativ und/oder ergänzend können Sie (erlaubnisfreie) Dienstleistungen durch den Sachverständigen Walter Benda erhalten, wenn diese nicht exklusiv anderen Berufe vorbehalten sind. Es handelt sich hier meist um sog. erlaubnisfreie Dienstleistungen. Es wird explizit keine Tätigkeit als Versicherungsberater (Rechtsdienstleister) erbracht. Für die reine Rechtsberatung kann ich qualifizierte Dienstleister empfehlen.
Der nicht öffentlich bestellte Sachverständige hat keine eigene Berufsordnung in Deutschland. Daher orientieren sich viele Sachverständige an §36 GewO (öffentlich bestellter Sachverständiger), hilfsweise den strengen Regeln von Steuerberatern und Rechtsanwälten, z. B. der BRAO, sowie hilfsweise an den Vorschriften der artverwandten Berufe, z. B. §34d GewO bei Versicherungsmaklern.
Da die Tätigkeit des Sachverständigen zumeist USt-pflichtig ist und die des Versicherungsmaklers zumeist USt-befreit, wird die Trennung klar vor Aufnahme der Beratung kommuniziert.
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung | Leipziger Str. 104 | 10117 Berlin
Ombudsmann der privaten Bausparkassen | Postfach 30 30 79 | 10730 Berlin
Ombudsstelle Geschlossene Fonds | Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Kavalleriestr. 2-4 | 40213 Düsseldorf
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich. Beschwerden, Reklamationen etc. sind alle an den Sitz des Maklers zu richten und werden vom Inhaber bearbeitet.
Nachhaltigkeitsstrategie
Eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit nicht verfolgt!
Aktuell fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Versuche wie ESG-Kriterien sind ein erster Ansatz, erlauben aber keine vollständige Transparenz im Sinne von vollständiger Nachhaltigkeit. Persönliche Meinung des Autors:
Versucht wird den Anlegern die Option zu geben, selbst zu wählen ob Sie ihr Kapital an nachhaltige Anlagen investieren möchten. Leider bietet nicht jede Versicherung diese Optionen an. So lange vom Anleger keine Einschränkung erfolgt, wird keine Versicherung bzw. Anlage deshalb ausgeschlossen. Nachhaltige Produkte können auf Wunsch angeboten werden.
Es erfolgt keine unterschiedlich hohe Vergütung für nachhaltige gegenüber nicht nachhaltigen Produkten des gleichen Versicherers. Mitarbeiter des Maklers erhalten ebenfalls keine unterschiedlich hohen Vergütungen, die von der Nachhaltigkeit abhängig wären.
Entlohnung und Kosten
Die Tätigkeiten des Versicherungsmaklers sind durch eine Courtage (auch Provision genannt) abgegolten. In den meisten Produkten ist eine Courtage enthalten, welche nicht separat zu zahlen ist. Für zusätzliche Dienstleistungen – die über die Kerntätigkeit eines Versicherungsmaklers hinausgehen – können Honorare vereinbart werden, welche eine separat zu zahlende Forderung sind. Sie erhalten ein Widerrufsrecht zu jenen Vergütungsabreden. Rückvergütungen oder Provisionsweitergaben sind ausgeschlossen, da gem. §48b VAG verboten.
Die alternativen Tätigkeiten des Versicherungssachverständigen erfolgen durch eine Honorarvereinbarung. Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird als Taxe mindestens die JVEG Anlage 1 (meistens HG 6.1) mit Faktor 1,5 zu Grunde gelegt. Abgerechnet wird nach Minuten, wobei die Gesamtforderung gem. §8 II JVEG auf die volle Stunde aufgerundet wird.
Versicherungsvermittlung ist gem. §4 XI UStG von der Umsatzsteuer befreit. Andere Dienstleistungen sind zumeist USt. pflichtig.
Die Dienstleistungen können somit gegen Provision, Honorar sowie in einem Mischmodell erfolgen.
Angestellte und/oder Kooperationspartner des Maklers erhalten von diesem Lohn, Courtage, Honorar oder eine Mischung aller Vergütungsarten. Ihr Makler erhält ferner Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen. Dazu zählen z. B. Schulungen von Produktgebern, die Überlassung von Software sowie Zugang zu Informationsdiensten, aber auch Einladungen zu Sport-, Musik- oder Reiseveranstaltungen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterhält der Makler Regeln, denen auch Angestellte und Kooperationspartner (z. B. Handelsvertreter) unterworfen sind.
Bildnachweis
An dieser Stelle möchte ich dem GDV danken, der freundlicherweise die Verwendung einiger Bilder gestattet hat.
