Erstinformation

Kontakt

Anschrift Mexiko
Torre Blank
#302 – Die Finanzprüfer e.K., Walter Benda
205, Av. del Castillo, Lomas de Angelópolis,
San Bernardino Tlaxcalancingo, Puebla

Erreichbarkeiten
Telefon: +49 (0) 2273 9529 469 (Mo, Di, Do, Fr von 17:00 – 00:00 Uhr dt. Zeit; weltweit zum deutschen Festnetzpreis; ggf. Zeitverschiebung beachten)
E-Mail: infodie-finanzpruefer.de

Anschrift Deutschland (ladungsfähig)
Die Finanzprüfer e.K. – Walter Benda
Ottostr. 4A
D-50170 Kerpen

Versicherungsmakler-Status

Tätigkeit: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d I der Gewerbeordnung (GewO)
IHK-Register-Nr.: D-DSKW-60Q4P-87

Registerführende Stelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 – 600 585 0 (Stand 2025: 20 Cent/Anruf; höhere Kosten möglich)

Kostenfreie Prüfung der IHK-Registrierung unter: www.vermittlerregister.info

Beteiligungen

Pflichtangabe: Es sind weder direkte noch indirekte Beteiligungen des Vermittlers von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital einer Versicherung vorhanden.

Pflichtangabe: Keine Versicherung hält eine direkte oder indirekte Beteiligung von 10 % an den Stimmrechten oder dem Kapital des Vermittlers haben sind nicht vorhanden.

Freiwillige Angabe: Walter Benda hält keine direkten Anteile an einer Versicherung. Nur indirekt im Rahmen der eigenen Finanzplanung, z. B. der Altersvorsorge (z. B. Fondspolicen, ETFs etc.)

Sachverständiger

Alternativ und/oder ergänzend können Sie (erlaubnisfreie) Dienstleistungen durch den Sachverständigen Walter Benda erhalten, wenn diese nicht exklusiv anderen Berufe vorbehalten sind.

Es handelt sich hier meist um sog. erlaubnisfreie Dienstleistungen. Es wird explizit keine Tätigkeit als Versicherungsberater (Rechtsdienstleister) erbracht. Für die reine Rechtsberatung kann ich qualifizierte Dienstleister empfehlen. Der nicht öffentlich bestellte Sachverständige hat keine eigene Berufsordnung in Deutschland. Daher orientieren sich viele Sachverständige an §36 GewO (öffentlich bestellter Sachverständiger), hilfsweise den strengen Regeln von Steuerberatern und Rechtsanwälten, z. B. der BRAO, sowie hilfsweise an den Vorschriften der artverwandten Berufe, z. B. §34d GewO bei Versicherungsmaklern.

Da die Tätigkeit des Sachverständigen zumeist USt-pflichtig ist und die des Versicherungsmaklers zumeist USt-befreit, wird die Trennung vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung besprochen.

Industrie- und Handelskammer

Zuständige Industrie- und Handelskammer Köln
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln

Tel.: 0221 1640-0 | Fax: +49 335 5621-1196
E-Mail: service@koeln.ihk.de

Internet: https://www.ihk-koeln.de/

Pflichtversicherung

Der Versicherungsmakler Walter Benda hat eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die Voraussetzungen einer Pflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung in Deutschland erfüllt. 

Name und Sitz des Versicherers:
Ergo Versicherung, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf

Bitte beachten Sie, dass es keinen Direktanspruch gegenüber der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gibt. Ansprüche sind direkt an den Makler zu richten.

Vergütung & Kosten

Die Tätigkeiten des Versicherungsmaklers sind durch eine Courtage (auch Provision genannt) abgegolten. In den meisten Produkten ist eine Courtage enthalten, welche nicht separat zu zahlen ist.

Für zusätzliche Dienstleistungen – die über die Kerntätigkeit eines Versicherungsmaklers hinausgehen – können Honorare vereinbart werden, welche eine separat zu zahlende Forderung sind. Sie erhalten ein Widerrufsrecht zu jenen Vergütungsabreden.

Rückvergütungen oder Provisionsweitergaben sind ausgeschlossen, da gem. §48b VAG verboten.

Die alternativen, erlaubnisfreien Tätigkeiten des Versicherungssachverständigen erfolgen durch eine Honorarvereinbarung. Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird als Taxe mindestens die JVEG Anlage 1 (meistens HG 6.1) mit Faktor 2,0 zu Grunde gelegt. Abgerechnet wird nach Minuten, wobei die Gesamtforderung gem. §8 II JVEG auf die volle Stunde aufgerundet wird.

Versicherungsvermittlung ist gem. §4 XI UStG von der Umsatzsteuer befreit. Andere Dienstleistungen sind zumeist USt. pflichtig. Die Dienstleistungen können somit gegen Provision, Honorar sowie in einem Mischmodell erfolgen. Angestellte und/oder Kooperationspartner des Maklers erhalten von diesem Lohn, Courtage, Honorar oder eine Mischung aller Vergütungsarten. Ihr Makler erhält ferner Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen. Dazu zählen z. B. Schulungen von Produktgebern, die Überlassung von Software sowie Zugang zu Informationsdiensten, aber auch Einladungen zu Sport-, Musik- oder Reiseveranstaltungen.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterhält der Makler Regeln, denen auch Angestellte und Kooperationspartner (z. B. Handelsvertreter) unterworfen sind.

Nachhaltigkeitsstrategie

Eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit nicht verfolgt!

Aktuell fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.

Versuche wie ESG-Kriterien sind ein erster Ansatz, erlauben aber keine vollständige Transparenz im Sinne von vollständiger Nachhaltigkeit. Persönliche Meinung des Autors: Wenn Rüstungsgüter als ESG-konform gelten, Krankenversicherer in Tabakkonzerne oder „grüne“ Fonds in Erdöl und Plastik investieren dürfen, sind wir als Gesellschaft noch sehr weit weg von einer ehrlichen Nachhaltigkeit!

Versucht wird den Anlegern die Option zu geben, selbst zu wählen ob Sie ihr Kapital an nachhaltige Anlagen investieren möchten. Leider bietet nicht jede Versicherung diese Optionen an. So lange vom Anleger keine Einschränkung erfolgt, wird keine Versicherung bzw. Anlage deshalb ausgeschlossen. Nachhaltige Produkte können auf Wunsch angeboten werden. Es erfolgt keine unterschiedlich hohe Vergütung für nachhaltige gegenüber nicht nachhaltigen Produkten des gleichen Versicherers. Mitarbeiter des Maklers erhalten ebenfalls keine unterschiedlich hohen Vergütungen, die von der Nachhaltigkeit abhängig wären.

Schlichtungsstellen

  • Schlichtungsstelle für Versicherungen | Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080 632, 10006 Berlin
    Telefon: 0800-3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) | Telefax: 0800-3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung | Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
    Telefon: 0800-2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) | Telefax: +49 (0)30-20 45 89 31 | Internet: www.pkv-ombudsmann.de
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) | Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
    Telefon: 0228 4108-0 (weitere Informationen unter: www.bafin.de )
  • Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. | Straßburger Straße 8 | 77694 Kehl
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
  • Europäische Kommission, Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
    https://ec.europa.eu/consumers/odr
  • Versicherungsombudsmann | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
  • Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung | Leipziger Str. 104 | 10117 Berlin
  • Ombudsmann der privaten Bausparkassen | Postfach 30 30 79 | 10730 Berlin
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds | Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin
  • Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Kavalleriestr. 2-4 | 40213 Düsseldorf
  • Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich. Beschwerden, Reklamationen etc. sind alle an den Sitz des Maklers zu richten und werden vom Inhaber bearbeitet.
  • Diese Schlichtungsstellen müssen wir angeben. Wir werden jedoch, ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auf keinen Fall an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34 d Gewerbeordnung (Link: Gesetzestext)
  • § 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Link: Gesetzestext)
  • § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Link: Gesetzestext)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) (Link: Gesetzestext)
  • Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de) eingesehen und abgerufen werden.

Wichtiger Hinweis: Beschränkung des Maklervertrags

Bereits mit Kontaktaufnahme wird ein Maklervertrag durch konkludentes Handeln geschlossen. Dieser sollte dringend präzisiert werden, da die gesetzlichen Schutzrechte nicht ausreichend weit gefasst sind und daher Interpretationsspielraum bieten, der die Rechtsposition der Parteien gefährden kann.

Als auf die PKV spezialisierter Versicherungsmakler biete ich keine vollumfängliche Beratung aller Produkte an, sondern eine Sparten bezogene Dienstleistung. Daher ist der Maklervertrag grundlegend auf die PKV beschränkt. Er kann nach Vereinbarung erweiterter werden. Einen Anspruch auf Ausweitung der Dienstleistung gibt es nicht.

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