Erstinformation
Kontakt
Anschrift Mexiko
Torre Blank
#302 – Die Finanzprüfer e.K., Walter Benda
205, Av. del Castillo, Lomas de Angelópolis,
San Bernardino Tlaxcalancingo, Puebla
Erreichbarkeiten
Telefon: +49 (0) 2273 9529 469
E-Mail: infodie-finanzpruefer.de
Anschrift Deutschland (ladungsfähig)
Die Finanzprüfer e.K. – Walter Benda
Ottostr. 4A
D-50170 Kerpen
Erreichbarkeiten
Telefon: +49 (0) 2273 9529 469
E-Mail: infodie-finanzpruefer.de
(weltweit zum deutschen Festnetzpreis; ggf. Zeitverschiebung beachten)
Berater-/Vermittlerstatus
Tätigkeit: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Walter Benda | Register-Nr.: D-DSKW-60Q4P-87 als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewOe
Registerführende Stelle gemäß § 11 Abs. 3c VersVermV
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 – 600 585 0 (20 Cent/Anruf) | www.vermittlerregister.info
Beteiligungen
Direkte und indirekte Beteiligungen des Vermittlers von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens sind nicht vorhanden. Versicherungs-unternehmen, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von 10 % an den Stimmrechten oder dem Kapital des Vermittlers haben sind nicht vorhanden.
Sachverständiger
Alternativ und/oder ergänzend können Sie (erlaubnisfreie) Dienstleistungen durch den Sachverständigen Walter Benda erhalten, wenn diese nicht exklusiv anderen Berufe vorbehalten sind. Es handelt sich hier meist um sog. erlaubnisfreie Dienstleistungen. Es wird explizit keine Tätigkeit als Versicherungsberater (Rechtsdienstleister) erbracht. Für die reine Rechtsberatung kann ich qualifizierte Dienstleister empfehlen. Der nicht öffentlich bestellte Sachverständige hat keine eigene Berufsordnung in Deutschland. Daher orientieren sich viele Sachverständige an §36 GewO (öffentlich bestellter Sachverständiger), hilfsweise den strengen Regeln von Steuerberatern und Rechtsanwälten, z. B. der BRAO, sowie hilfsweise an den Vorschriften der artverwandten Berufe, z. B. §34d GewO bei Versicherungsmaklern.Da die Tätigkeit des Sachverständigen zumeist USt-pflichtig ist und die des Versicherungsmaklers zumeist USt-befreit, wird die Trennung klar vor Aufnahme der Beratung kommuniziert.
Industrie- und Handelskammer
Zuständige Industrie- und Handelskammer Köln
(Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Unter Sachsenhausen 10-26
50667 Köln
Tel.: 0221 1640-0 | Fax: +49 335 5621-1196
E-Mail: service@koeln.ihk.de, Internet: https://www.ihk-koeln.de/
Pflichtversicherung
Versicherungsmakler Walter Benda hat gemäß §34d Absatz 2 Nr. 3 GewO eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen und hat damit die Voraussetzungen der §§ 8 bis 10 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Beratung (VersVermV) erfüllt.
Name und Sitz des Versicherers:
Ergo Versicherung
ERGO-Platz 1
40477 Düsseldorf
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Vergütung & Kosten
Die Tätigkeiten des Versicherungsmaklers sind durch eine Courtage (auch Provision genannt) abgegolten. In den meisten Produkten ist eine Courtage enthalten, welche nicht separat zu zahlen ist. Für zusätzliche Dienstleistungen – die über die Kerntätigkeit eines Versicherungsmaklers hinausgehen – können Honorare vereinbart werden, welche eine separat zu zahlende Forderung sind. Sie erhalten ein Widerrufsrecht zu jenen Vergütungsabreden. Rückvergütungen oder Provisionsweitergaben sind ausgeschlossen, da gem. §48b VAG verboten. Die alternativen Tätigkeiten des Versicherungssachverständigen erfolgen durch eine Honorarvereinbarung. Liegt keine Honorarvereinbarung vor, wird als Taxe mindestens die JVEG Anlage 1 (meistens HG 6.1) mit Faktor 1,5 zu Grunde gelegt. Abgerechnet wird nach Minuten, wobei die Gesamtforderung gem. §8 II JVEG auf die volle Stunde aufgerundet wird. Versicherungsvermittlung ist gem. §4 XI UStG von der Umsatzsteuer befreit. Andere Dienstleistungen sind zumeist USt. pflichtig. Die Dienstleistungen können somit gegen Provision, Honorar sowie in einem Mischmodell erfolgen. Angestellte und/oder Kooperationspartner des Maklers erhalten von diesem Lohn, Courtage, Honorar oder eine Mischung aller Vergütungsarten. Ihr Makler erhält ferner Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen. Dazu zählen z. B. Schulungen von Produktgebern, die Überlassung von Software sowie Zugang zu Informationsdiensten, aber auch Einladungen zu Sport-, Musik- oder Reiseveranstaltungen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten unterhält der Makler Regeln, denen auch Angestellte und Kooperationspartner (z. B. Handelsvertreter) unterworfen sind.
Nachhaltigkeitsstrategie
Eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie wird derzeit nicht verfolgt!
Aktuell fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Versuche wie ESG-Kriterien sind ein erster Ansatz, erlauben aber keine vollständige Transparenz im Sinne von vollständiger Nachhaltigkeit. Persönliche Meinung des Autors: Wenn Rüstungsgüter als ESG-konform gelten, Krankenversicherer in Tabakkonzerne oder „grüne“ Fonds in Erdöl und Plastik investieren dürfen, sind wir als Gesellschaft noch sehr weit weg von einer ehrlichen Nachhaltigkeit!
Versucht wird den Anlegern die Option zu geben, selbst zu wählen ob Sie ihr Kapital an nachhaltige Anlagen investieren möchten. Leider bietet nicht jede Versicherung diese Optionen an. So lange vom Anleger keine Einschränkung erfolgt, wird keine Versicherung bzw. Anlage deshalb ausgeschlossen. Nachhaltige Produkte können auf Wunsch angeboten werden. Es erfolgt keine unterschiedlich hohe Vergütung für nachhaltige gegenüber nicht nachhaltigen Produkten des gleichen Versicherers. Mitarbeiter des Maklers erhalten ebenfalls keine unterschiedlich hohen Vergütungen, die von der Nachhaltigkeit abhängig wären.
Schlichtungsstellen
- Schlichtungsstelle für Versicherungen | Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080 632, 10006 Berlin
Telefon: 0800-3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) | Telefax: 0800-3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de - Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung | Kronenstrasse 13, 10117 Berlin
Telefon: 0800-2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) | Telefax: +49 (0)30-20 45 89 31 | Internet: www.pkv-ombudsmann.de - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) | Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Telefon: 0228 4108-0 (weitere Informationen unter: www.bafin.de ) - Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. | Straßburger Straße 8 | 77694 Kehl
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
- Europäische Kommission, Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
https://ec.europa.eu/consumers/odr - Versicherungsombudsmann | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
- Ombudsmann Private Kranken-und Pflegeversicherung | Leipziger Str. 104 | 10117 Berlin
- Ombudsmann der privaten Bausparkassen | Postfach 30 30 79 | 10730 Berlin
- Ombudsstelle Geschlossene Fonds | Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen | Kavalleriestr. 2-4 | 40213 Düsseldorf
- Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich. Beschwerden, Reklamationen etc. sind alle an den Sitz des Maklers zu richten und werden vom Inhaber bearbeitet.
- Diese Schlichtungsstellen müssen wir angeben. Wir werden jedoch, ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auf keinen Fall an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 d Gewerbeordnung (Link: Gesetzestext)
- § 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (Link: Gesetzestext)
- § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) (Link: Gesetzestext)
- Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) (Link: Gesetzestext)
- Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de) eingesehen und abgerufen werden.
Wichtiger Hinweis
Bis zur Unterzeichnung eines schriftlichen anlassbezogenen Maklervertrages dienen die zwischen dem Interessenten und dem Versicherungsmakler geführten Gespräche lediglich der beiderseitigen Klärung, ob ein solcher Vertrag zustande kommen soll und der Vorbereitung des möglichen schriftlichen Vertragsabschlusses. Somit kommt ein Maklervertrag erst mit einer schriftlichen Vereinbarung zu Stande. Der Mandant bis zur Unterzeichnung des Maklervertrages infolge eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes alleine verantwortlich. Der Versicherungsmakler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
