Online-Abschluss Mandantenvertrag
Der Mandantenvertrag inklusive notwendiger sog. vollumfänglicher Vollmacht sowie Datenschutzerklärung wird online beantragt. Nur in Ausnahmefällen fordern die Gesellschaften ein Original in Papierform.
Der Antrag gilt vorbehaltlich der durch den Makler. Das Impressum inklusive der Datenschutzerklärung finden Sie bei den Pflichtangaben.
Es gibt ein FAQ zum Vertrag inkl. Vollmacht sowie ein FAQ zum Datenschutz. Diese finden Sie zusätzlich unter dem Abschluss-Link.
Abschluss-Link Mandantenvertrag
inklusive Vollmacht und Datenschutzerklärung
Allgemeine Mandatsbestimmungen (AGB)
Pflichten der Vertragsparteien
Der Mandant ist verpflichtet den Makler über die ausgewählten Verträge FDL, auch soweit sie sich in der Anbahnung oder Änderung befinden, unverzüglich, wahrheitsgetreu sowie vollständig zu unterrichten. Dazu zählen auch Änderungen im persönlichen Umfeld – beispielsweise Heirat, Scheidung, Geburt, Jobwechsel, Vereinsgründung, o. Ä.
Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich folgende Hauptpflichten:
- Prüfung des Risikos unter Berücksichtigung der Vorgaben des Mandanten nach dessen Wünschen.
- Untersuchung des Marktes mit Auswahl eines passenden Angebotes (= “suitable advice“-Prinzip) nach Anfrage des Mandanten.
- Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags
Eine isolierte Rechts- und/ oder Steuerberatung ist gesetzlich verboten. Steuerliche oder rechtliche Hinweise hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können künftig Änderungen unterworfen sein.
Der Makler erhält mindestens vier Wochen Zeit, um Angebote bei den Versicherern einzuholen. Bis dahin ist es kein rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis nach Treu & Glauben. Die Annahme der Beauftragung bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Maklers in Textform. Konkludentes Handeln des Maklers genügt nicht, da dies zum Prüfen einer etwaigen Auftragsannahme unabdingbar ist. Die Vereinbarung eines unverzüglichen Tätigwerdens des Maklers, z. B., um für den Mandanten vorläufigen Versicherungsschutz zu beschaffen, bedarf eines gesonderten und ausdrücklichen Vertragsschlusses zwischen den Parteien. Benötigt der Mandant eine sofortige Deckung eines Risikos, darf der Makler eine stark beschränkte Anbieterauswahl berücksichtigen.
Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Mandanten zu informieren. Die Beantragung, Betreuung und Verwaltung der Verträge stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar, auf welche kein Anspruch besteht. Die erneute Prüfung eines Versicherungsanlageprodukts (z. B. Altersvorsorge) erfolgt nur auf Wunsch des Mandanten. Der Makler verzichtet auf eine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht o. Ä. Behörden (z. B. Irland, Liechtenstein, Schweiz) unterliegen. Angebote und Verträge erfolgen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht.
Informations-, Markt- & Beratungsgrundlage
Gegenstand dieses Vertrages sind eine hinreichende Anzahl Unternehmen, welche dem Makler eine marktübliche Courtage zahlen, die notwendigen Informationen freiwillig bereitstellen, Anträge von Versicherungsmaklern annehmen und die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zugelassen sind. Diese werden als Service-Gesellschaften bezeichnete, z. B. Service-Versicherer. Obwohl dies in Summe über 100 Produktgeber mit tausenden Tarifkombinationen umfasst, stellt dies eine sog. eingeschränkte Auswahl dar, weil der Makler nicht alle existierenden Tarife kennen bzw. vermitteln kann. Der Makler geht davon aus, dass er hinreichende Anzahl von Angeboten vermitteln kann, welche die Bedürfnisse des Mandanten befriedigen. Im Rahmen einer Vergütung durch den Mandanten ist die Erweiterung auf Direktversicherungen sowie courtagefreie Tarife möglich. Gleiches gilt für die Bestandsübertragung bestehender Verträge.
Der Makler übernimmt nur die Betreuung jener Verträge, für die der Mandant eine Anfrage gestellt hat, z. B. über die Homepage. Eine vollumfängliche Beratung findet nur statt, wenn ein unterschriebener Mandantenvertrag vorliegt.
Bis zur Unterschrift eines Mandantenvertrags, wird die Beratung auf jene Sparten begrenzt, für die der Mandant eine konkrete Anfrage gestellt hat. Das Notieren von Versicherungsnummern gilt als Beauftragung.
Ohne einen Mandantenvertrag ist die langfristige Betreuung ausgeschlossen und die Beratung endet nach der Vermittlung bzw. dem Vermittlungsversuch.
Korrespondenz
Der Mandant führt seine Korrespondenz eigenständig, der Makler erhält Kopien. Der Mandant hat dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig zu übergeben. Der Makler hat gegenüber dem Mandanten oder den Vertragsparteien (z. B. Versicherungen) ein uneingeschränktes Recht auf Auskunft in Bezug auf die Verträge FDL.
Der Makler ist nicht verpflichtet, alles was er zur Ausführung des Auftrages erhalten hat (z. Bsp. Geschäftspost) oder aus der Geschäftsbesorgung erlangte (z. B. Vergütung), an den Mandanten herauszugeben.
Seine Geschäftskorrespondenz gehört dem Makler. Die freiwillige Anfertigung von Kopien der Geschäftskorrespondenz für den Mandanten ist dem Makler gemäß JVEG zu vergüten. Der Mandant hat seine Aufbewahrungsfristen eigenverantwortlich hinsichtlich sämtlicher Geschäftskorrespondenz zu erfüllen.
Unterlagen, die der Mandant bereits erhalten hatte, oder sich anderweitig besorgen kann (z. Bsp. den Versicherungsschein), hat der Makler nicht nochmals dem Mandanten oder seinem Vertreter zu übermitteln.
Beschränkungen der Vollmacht und des Mandantenvertrags
Kontobeschränkungen
Alle Auszahlungen werden nur auf ein Referenzkonto von Ihnen veranlasst. Der Makler wird keine Auszahlungen auf seine Konten veranlassen. Der Makler wird weder Zahlungen für die Gesellschaften entgegen nehmen noch ein (Prämien-) Inkasso durchführen.
Der Makler wird keine von dem o. g. Konto abweichende Auszahlung veranlassen, insofern der Mandant dazu keine Anweisung mindestens in Textform erteilt. Gleiches gilt für die Änderung der Kontoverbindung.
Vollmacht- & Vertretungsbeschränkung
Der Makler wird beauftragt und bevollmächtigt, den Mandanten ANLASSBEZOGEN in den Verträgen FDL gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Er ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen.
Im Außenverhältnis muss die Vollmacht unbeschränkt sein, da den Produktgebern (z. B. Versicherungen) sonst die Zusammenarbeit aufgrund einer nicht „vollumfänglichen“ Vollmacht im Massengeschäft unzumutbar wäre.
Die Vollmacht ist im Innenverhältnis beschränkt!
Mehrfachbeauftragung
Der Mandant ist unabhängig von dem Fortbestand des vorliegenden Maklervertrages jederzeit berechtigt einen anderen Vermittler mit der Vermittlung und Verwaltung seiner Versicherungsverträge zu beauftragen. Der Mandant ist zuvor verpflichtet den Makler über die neue Beauftragung zu informieren. Alsdann ist davon auszugehen, dass der neubeauftragte Vermittler ab dem berechtigten Übernahmezeitpunkt der Versicherungsverträge die Vergütung vom Versicherer erhält und seinerseits die umfassende Betreuungstätigkeit gegenüber dem Mandanten erbringt. Ein Anlass für eine weitere Verwaltungstätigkeit des Maklers für den Mandanten besteht daher nicht. Beiden Parteien steht es frei die Zusammenarbeit ganz oder teilweise zu beenden. Der vom Mandanten neubeauftragte Vermittler haftet selbständig gegenüber dem Mandanten für seine Beratung. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigung, dass sich der Versicherungsmaklervertrag und die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers nicht auf eine Verwaltung und Betreuung derjenigen Versicherungsverträge erstreckt, die der Versicherungsmakler nicht vermittelt oder nicht in die eigene Verwaltung übernommen hat.
Der Versicherungsmakler ist nicht verpflichtet diese nicht vermittelten oder in die Verwaltung übernommenen Versicherungsverträge zu überprüfen, den Kunden bezüglich dieser Versicherungsverträge zu beraten oder im Schadenfall über die Übermittlung hinaus zu unterstützen.
Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung wird nur für Verträge übernommen, die dem Makler vergütet werden.
Kommt der Mandant der Mitwirkung nicht bzw. nicht fristgerecht nach, so haftet der Makler für daraus entstehende Schäden – gleich welcher Art – nicht. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit beträgt drei Jahre, Tag genau gerechnet.
Eine Haftung für Nebenpflichten oder leichte Fahrlässigkeit wird auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht beschränkt (ca. 5.000.000€ in 2022), wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die kostenpflichtige Erweiterung im Einzelfall ist möglich.
Die Abtretung von Forderung, um als sein eigener Zeuge auftreten zu können, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung bestrittener Forderungen ist unzulässig.
Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Beendigung des Mandantenvertrags, Tag genau gerechnet.
Für sog. Industrie- und Großrisiken gilt der gesetzliche Haftungsverzicht gem. §65 VVG.
Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, Produktangaben oder Vertragsbedingungen der Produktgeber oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet der Versicherungsmakler nicht. Eine Haftung des Versicherungsmaklers für sonstige Unterlagen von Produktgebern ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Versicherungsmaklers für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Dritten (z.B. Versicherungsunternehmen, Vergleichs- und Beratungsprogrammen etc.). Eine Haftung gegenüber Dritten ist insoweit ebenfalls ausgeschlossen. Vorrangig gegenüber den i.d.R. vereinfachenden Angaben in Vergleichs- und Beratungsprogrammen sind Bedingungen und Berechnungen der Produktgeber.
Subsidiaritätsklausel
Begehrt der Kunde der Sache nach einem Anspruch aus dem Versicherungsvertrag und verweigert das Versicherungsunternehmen die Leistung, so muss der Kunde zunächst das Versicherungsunternehmen gerichtlich in Anspruch nehmen. Der Makler kann wegen eines Beratungsfehlers nur im Anschluss daran verklagt werden, wenn der Anspruch gegen das Versicherungsunternehmen bei Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten nicht erfolgreich geltend gemacht werden konnte.
Salvatorische Klausel
Die Bereitstellung der Geschäftsbedingungen erfolgt online über die Internetseite des Maklers.
Der Makler empfiehlt die regelmäßige Aktualisierung des Mandantenvertrags. Änderungen gelten nur, wenn Sie vom Makler gegengezeichnet sind.
Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat durch eine eigene Regelung zu erfolgen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Gewerbekunden gilt der Sitz des Maklers.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Der Vertrag ersetzt alle voran gegangenen. Beachten Sie, dass er bei Tod auf die Erben übergeht und gesondert gekündigt werden müsste. Daher wird eine postmortale Vollmacht empfohlen.
Sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen ordentlich kündigen. Aus wichtigem Grund (z. B. Vertrauensbruch) können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen.
Der Makler hat zwei Wochen ordentliche Kündigungsfrist.
Erklärungen sind an den Firmensitz des Maklers zu richten.
Mit Kündigung des Vertrags oder Widerruf der Vollmacht enden alle Pflichten des Maklers. Alle laufenden Vorgänge werden ereignisunabhängig ab dem Erklärungszeitpunkt abgebrochen.
Bei Privatpersonen kann jeder Vertragspartner den Vertrag nur für sich kündigen. Eine Gesamtkündigung ist nur bei einvernehmlicher Kündigung durch beide Parteien möglich.
Eine separate Kündigung der Vollmacht oder der Vertretungsbefugnis für Gewerbe ist nicht möglich. Sie können nur gleichzeitig mit dem Maklervertrag gekündigt werden.
Bei Ausscheiden eines Vertretungsberechtigten genügt die Meldung an den Makler. Gleiches gilt für das Hinzukommen eines Vertretungsberechtigten. Bei Einzelvertretung ist die Gesamtkündigung der Vertretung allen Beteiligten durch den Kündigenden anzuzeigen.
Ist die Vertretungsbefugnis strittig, sind der Mandant bzw. seine Vertretungsbefugten verpflichtet unverzüglich eine unstrittige Vertretung anzuzeigen. Während des strittigen Zeitraums ruhen die Pflichten des Maklers, da er diese nicht ohne Gefahr eines Interessenkonflikts wahrnehmen kann.
Bei Kündigung durch den Mandanten geht die Betreuung auf den Produktgeber über, z. B. die Versicherung, falls der Mandant gegenüber dem Produktgeber keinen neuen Betreuer bevollmächtigt.
Rechtsnachfolger und Wechsel des Vertragspartners
Der Vertrag kann mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger übergehen, z. B. bei Umwandlung der Firma, Verkauf, Tod des Maklers etc. In so einem Fall erhalten Sie eine namentliche Nennung. Zusätzlich erhalten Sie das Recht sich fristlos sowie ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zu lösen. Wenn Sie nicht binnen eines Monats nach der Belehrung Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, gilt Ihr Schweigen ausnahmsweise als Zustimmung.
Bitte beachten Sie, dass auch dem neuen Vertragspartner ein Lösungsrecht zusteht.
Widerruf
Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Sie können die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung oder dem Widerrufsformular widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, z. B. auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rückgewähr empfangener Leistungen erfolgt via Banküberweisung, hilfsweise dem ursprünglichen Zahlungsmittel.
Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Widerrufsformular
Hinweis: Bitte verwenden Sie ein Widerrufs-Formular pro Person, da beispielsweise sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach einer Trennung (z. B. in einem Rosenkrieg) ein niederträchtiger Ex-Partner unerwünschte Rechtshandlungen vornimmt.
Hiermit widerrufe ich [Daten unten einfügen]
Vorname Name: _____________
Geburtsdatum, -Ort: _____________
Straße Nr.: _____________
PLZ Ort: _____________
E-Mail: _____________
Den/die von mir abgeschlossenen Vertrag(e) über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):
[ ] Mandantenvertrag inkl. Vollmacht u. Datenschutzerklärung
[ ] Honorarvereinbarung bzw. konkludentes Einverständnis zur Honorarberatung durch Beauftragung
Sonstiges: _____________
Sonstiges: _____________
Die Folgen eines Widerrufs sind mir bekannt.
______________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des Widerrufenden
- AF Finanzoptimierung Andreas Fischer e.K. | Grabenallee 10 | 77652 Offenburg
- AmexPool AG | Im Mittelfeld 19 | 79426 Buggingen
- Apella AG | Friedrich-Engels-Ring 50 | 17033 Neubrandenburg
- aruna GmbH | Kalckreuthstraße 11 | D-10777 Berlin
- BCA AG | Hohemarkstr. 22 | 61440 Oberursel
- Bluhm Capital GmbH & Co. KG | Marie-Curie-Straße 22 | 53359 Rheinbach
- blau direkt GmbH & Co KG | Kaninchenborgn 31 | D- 23560 Lübeck
- ConceptIF | Barmbeker Str. 2-6 | 22303 Hamburg
- degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63a, 55545 Bad Kreuznach
- DEMV Deutscher Maklerverbund GmbH, Hermannstr. 10, 20095 Hamburg
- diefinanzspinne GmbH | Daniel Winkler | Hauptstr. 46 | 73105 Dürnau
- Dresen Finanzberatung KG | Ottostr. 4a | 50170 Kerpen
- DVS GmbH | Ulmer Str. 160 | 86156 Augsburg
- Eintracht Versicherungsmakler UG | Kai Stecker | Gr. Marpe-Selbecker-Str. 7 | D-32825 Blomberg
- FinanzNet Holding AG | Mielenforster Str. 8 | 51069 Köln
- FiNet Financial Services Network AG | Neue Kasseler Str. 62C-E | 35039 Marburg
- Fonds Finanz Maklerservice GmbH | Riesstraße 25 | 80992 München
- FondsKonzept AG | Ulmer Str. 6 | 89257 Illertissen
- FONDSNET Vermögensberatung- & -verwaltung GmbH | Steinstr. 33 | 50374 Erftstadt
- friedrich finance Versicherungsmakler – Benjamin Friedrich | Mechlerstr. 6 | 04105 Leipzig
- germanBroker.net | Feithstr. 129 | 58097 Hagen
- GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Dudenstraße 10 | 10965 Berlin
- GV Makler GmbH – Marc Gmeiner | Hauptstraße 24, 77723 Gengenbach
- IC Consulting GmbH | Zugspitzstr. 18 | D- 83026 Rosenheim
- insuro Maklerservice GmbH | Bonner Str. 271 | D- 50968 Köln
- IRC Financial Services AG | Reinbacherstrasse 129 | CH- 4053 Basel
- iwv Versicherungsservice AG | Karl-Krämer-Str. 15 | D- 71364 Winnenden
- Jachtenfuchs Anlagemanagement UG | Ketteler Str. 4 | D-50997 Köln
- JUNG, DMS & Cie | Widenmayer Str. 36 | 80538 München
- maxpool Service GmbH| Friedrich-Ebert-Damm 143 | 22047 Hamburg
- maiwerk Finanzpartner GmbH | Rathenauplatz 9 | 50674 Köln
- Netfonds AG | Süderstr. 30 | D- 20097 Hamburg
- NFS Netfonds | Heidenkampsweg 73 | 20097 Hamburg
- Patronus, RKL & Invers Versicherungsvermittlung GmbH | Sportplatzweg 15 | D- 04178 Leipzig
- [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH | Wilheilm-Schickard-Str. 2 | 48149 Münster
- Qualitypool GmbH | Postfach 2099 | 23508 Lübeck
- Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Wolf-Bourauel – Kautenberger | Römerplatz 1 | D- 53173 Bonn
- SCHUFA Holding AG | Kormoranweg 5 | D- 65201 Wiesbaden
- SDV – Servicepartner der Versicherungsmakler AG | Proviantbachstr. 30 | D- 86153 Augsburg
- Stolpe Rechtsanwälte Fachanwälte | Karl-Liebknecht-Str. 91 | D- 04275 Leipzig
- Streit | Bories & Schellert GbR – Wirtschaftsprüfer / Steuerberater | Rochusstr. 178, D- 53123 Bonn
- Torsten Breitag Versicherungsmakler | Finkenweg 5 | D-56751 Gering
- VEMA eG | Unterkonnensreuth 29 | D- 95500 Heinersreuth
- Versicherungsbüro Haiger GmbH & Vierpfotenmakler©| Burgstraße 18 | D-35708 Haiger
- Versicherungsmakler Chemnitz dieVersicherungsfabrik360 | Promenadenstraße 5 | 09111 Chemnitz
- vfm Konzept GmbH (zzgl. Firmengruppe) | Schmiedpeunt 1 | D- 91257 Pegnitz
- VFV GmbH Sachpool | Karlsbader Str. 4 | 08340 Schwarzenberg im Erzgebirge
- Wefox Germany GmbH | Urbanstr. 71 | 10967 Berlin
- WIFO Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH | Gewerbering 15 | D-76287 Rheinstetten
- Wirth Rechtsanwälte – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB | Carmerstr. 8 | D- 10623 Berlin
- 1:1 Assekuranzservice AG | Berliner Allee 28 | D- 86153 Augsburg
Die Dienstleisterliste ist nicht abschließend und wird regelmäßig erweitert.
Hier finden Sie ergänzende Angaben zur Datenschutzerklärung im Impressum, welche die meistgestellten Fragen erklären.
Einleitung
Mit dieser Information geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten und erklären, welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben. Wir haben diese Information mit dem Ziel der bestmöglichen Verständlichkeit erstellt. Sollten Sie dennoch Verständnisfragen haben, kommen Sie bitte auf uns zu.
Sie erhalten diese Information entweder als Vertragspartner oder als Beteiligter.
Vertragspartner sind Sie, wenn wir mit Ihnen einen Versicherungsmaklervertrag schließen möchten oder geschlossen haben. Außerdem sind Sie Vertragspartner, wenn wir Sie zu Finanzdienstleistungsverträgen, wie beispielsweise Finanzanlagen oder Finanzierungen, beraten oder Ihnen solche Verträge vermitteln.
Beteiligter sind Sie, wenn Sie an einem Vertrag beteiligt sind, der Teil einer Beratung oder eines Versicherungsmaklervertrages ist. Das trifft auf Sie zu, wenn Sie beispielsweise
-
- ein weiterer oder zukünftiger Versicherungsnehmer,
- versicherte Person,
- Bezugsberechtigter,
- wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes oder
- Beitragszahler
sind.
Alle Gesetze und Vorschriften, auf die in dieser Information verwiesen wird, können Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ kostenfrei nachlesen.
Wer verarbeitet Ihre Daten?
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Walter Benda, der auch gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte ist. Er entscheidet über die Mittel und den Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten. Sie können daher jederzeit Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen zu der Verarbeitung Ihrer Daten haben.
Zu welchen Zwecken werden Ihre Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Anbahnung und Durchführung eines Versicherungsmaklervertrages und in diesem Rahmen zur Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen und anderen Finanzdienstleistungsprodukten, z. B. Investments, Immobilien, etc.
Dabei müssen wir auch Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verarbeiten. Das sind zum Beispiel steuerliche oder handelsrechtliche Pflichten. Außerdem haben wir Pflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz, der Gewerbeordnung oder dem Geldwäschegesetz.
Einige Daten verarbeiten wir, um Arbeitsabläufe oder die Kommunikation mit Ihnen besser und unkomplizierter zu gestalten. Dafür ist in manchen Fällen Ihre Einwilligung nötig. Das trifft zum Beispiel auf die Kommunikation mittels einer Videokonferenz oder auf eine elektronische Unterschrift zu.
Ihre separate Einwilligung vorausgesetzt nutzen wir Ihre Daten auch, um bei Ihnen für unser Produkt- und Dienstleistungs-Angebot zu werben.
Mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung führen wir für Sie auch sogenannte Risikovoranfragen durch. Ihre Einwilligung kann durch konkludentes Handeln erfolgen, weil Sie beispielsweise die Online-Fragebögen versenden. Bei einer Risikovoranfrage erfassen wir Ihre Angaben zu gefahrenerheblichen Umständen im Bereich der Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung, wie zum Beispiel Ihren Gesundheitszustand, Ihren Beruf oder Hobbies. Diese leiten wir an verschiedene Versicherer weiter, damit diese prüfen können, ob und wie sie unter den gegebenen Umständen mit Ihnen einen Versicherungsvertrag abschließen möchten. Erst nach erfolgreichen Risikovoranfrage stellen Sie dann – wenn Sie es wünschen – mit unserer Unterstützung den konkreten Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Wieso dürfen wir Ihre Daten verarbeiten?
Daten nach 3. Abs.1 dürfen wir auf der Basis der Vertragserfüllung verarbeiten.[1]
Wenn es sich dabei um Daten handelt, die[2] besonders schützenswert sind, dann dürfen wir diese Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeiten.[3] Dazu gehören beispielsweise Ihre Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten. Biometrische Daten werden im Zuge einer elektronischen Unterschrift verarbeitet. Außerdem kann es Angaben zur Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft betreffen, wenn das zum Beispiel aus Ihren Gehaltsmitteilungen hervorgeht. Diese Daten werden außerdem verarbeitet, wenn ein Antrag zur Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung gestellt wird, oder wenn wir dazu eine Risikovoranfrage durchführen.
Sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie unter Ziffer 3. Abs.2 beschrieben, ist diese Verpflichtung auch Grundlage zur Verarbeitung Ihrer Daten. [4]
Daten nach 3. Abs.3, 3. Abs.4 und 3. Abs.5 verarbeiten wir nur mit Ihrer Einwilligung.[5]
Woher erhalten wir Ihre Daten?
Wenn Sie Vertragspartner sind, dann erhalten wir Ihre Daten in aller Regel von Ihnen persönlich. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir Daten auch von Dritten, z.B. Vorversicherern, Erziehungsberechtigten, Tippgebern, erhalten.
Gegebenenfalls bedienen wir uns aber auch weiterer Unterstützung von „Intermediären“. Darunter verstehen wir zum Beispiel Maklerverbünde und Transaktionsplattformen (insbesondere im Bankenbereich). Intermediäre, haben etwa die Aufgabe, Informationen oder Produkte zu bündeln und/oder bereitzustellen und Kontakte zwischen Anbietern und Nachfragern herzustellen. Diese Intermediäre unterstützen uns, indem sie beispielsweise Zugang zu Produktanbietern herstellen oder Deckungskonzepte anbieten.
Wenn wir einen Maklerpool oder Intermediär einschalten, ist es erforderlich, dass Ihre Daten direkt zwischen diesen und uns ausgetauscht sowie verarbeitet werden. Diese Verarbeitung kann je nach Vertrag zum Beispiel auch besondere Kategorien personenbezogener Daten betreffen. Das ist etwa bei Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen der Fall. Sofern das elektronische Unterschriftsverfahren eingesetzt wird, erfolgt auch eine Verarbeitung Ihrer biometrischen Daten.
Wir setzen für die Betreuung, Beratung und Vermittlung gegebenenfalls auch „Untervermittler“ ein. Diese verarbeiten Ihre Daten zu dem gleichen Zweck und Umfang wie wir. Dies beinhaltet auch den Datenaustausch mit den Maklerpools und/oder Intermediären.
Es handelt sich bei den Daten, die ausgetauscht werden, je nach Fall um
- Daten zur Legitimation Ihrer Person (beispielsweise Ausweis, Reisepassdaten)
- den Schriftwechsel zu den Verträgen
- Ihre Bankdaten
- Informationen zu Schäden und Leistungen aus den Verträgen
- Kopien von Anträgen und Versicherungsscheinen
- Vertragsdaten
- Daten im Zusammenhang mit einer elektronischen Unterschrift
- antrags- / vertragsrelevante Daten inklusive Gesundheitsdaten
Bitte beachten Sie, dass dies einen beispielhaften Auszug darstellt, da die unendlich vielen Lebenssituationen eine abschließende Aufzählung unmöglich machen.
Falls wir Ihre für die weitere Betreuung notwendigen Daten (einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten), an einen neuen Beteiligten weiterleiten, der nicht oben namentlich genannt ist, werden wir Sie hierüber vorab informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, der Übertragung innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.
Eine Liste der kooperierenden Unternehmen finden Sie in der Dienstleisterliste des Mandantenvertrags. Diese Liste unterliegt dem stetigen Wandel, weshalb sie immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann.
Wenn Sie Beteiligter sind, dann erhalten wir Ihre Daten von Ihnen, vom Vertragspartner oder von den unter 5. Abs.2 genannten. Es handelt sich dabei je nach Fall um
-
- Daten zur Legitimation Ihrer Person (beispielsweise Ausweis, Reisepassdaten)
- Den Schriftwechsel zu den Verträgen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Anschrift
- Ihre Bankdaten
- Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
- Informationen zu Schäden und Leistungen aus den Verträgen
- Kopien von Anträgen und Versicherungsscheinen
- antrags- / vertragsrelevante Daten inklusive Gesundheitsdaten
Bitte beachten Sie, dass dies einen beispielhaften Auszug darstellt, da die unendlich vielen Lebenssituationen eine abschließende Aufzählung unmöglich machen.
Welche Auswirkungen hat es, wenn Sie uns Daten nicht zu Verfügung stellen?
Grundsätzlich steht es ihnen frei, uns Ihre Daten zur Verfügung zu stellen.
Stellen Sie notwendige Daten nicht zur Verfügung oder willigen Sie nicht in die Verarbeitung Ihrer besonders schützenswerten personenbezogenen Daten ein, obwohl die Verarbeitung dieser Daten wegen des von Ihnen gewählten Produkts oder zur Durchführung unseres Maklervertrages erforderlich ist, kann deshalb die Beratung oder der Versicherungsmaklervertrag möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Darüber, welche Folgen es im Einzelnen hat, wenn Sie eine Einwilligung nicht oder nur eingeschränkt abgeben, informieren wir Sie mit dem Dokument, mit dem wir Ihre Einwilligung einholen möchten. In den meisten Fällen wird es einen Abbruch der Vertragsverhandlungen zur Folge haben.
An wen leiten wir Ihre Daten voraussichtlich weiter?
Kooperierende Unternehmen erhalten von uns, sofern erforderlich, Ihre dort genannten Daten.
Ihre Daten leiten wir außerdem im Rahmen der Verarbeitung voraussichtlich und falls notwendig an folgende Empfänger weiter:
-
- Produktgeber wie Versicherer, Investmentgesellschaften, Banken und Bausparkassen
- Aufsichtsbehörden
- Auftragsverarbeiter
- Sozialversicherungsträger im Bereich der Kranken- oder Rentenversicherung
- unseren Steuerberater
Für den Fall, dass eine Betreuung durch uns nicht mehr erfolgt, zum Beispiel im Falle der Geschäftsaufgabe, benötigt ein Nachfolger Zugriff auf Ihre Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, um Sie lückenlos weiterbetreuen zu können. Vor einer solchen Übertragung werden wir Sie darüber, sowie über die Person des Nachfolgers gesondert und ausdrücklich informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, der Übertragung zu widersprechen. Einzelheiten zu Ihrem Widerspruch teilen wir Ihnen ebenfalls im Rahmen unserer Information mit.
Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet nach den Grundsätzen der DSGVO Daten in unserem Auftrag (Artikel 4 Nr. 8 und Artikel 28 DSGVO). Dabei handelt es sich um Software- und IT-Dienstleister. sowie um sonstige technische Dienstleister, wie beispielsweise Anbieter von:
- Tarifvergleichsplattformen,
- Server und Backups,
- Maklerverwaltungsprogrammen,
- Office-Anwendungen, sofern cloudbasiert
Eine abschließende Liste technischer Dienstleister existiert nicht.
Wie lange verarbeiten wir Ihre Daten?
Wir verarbeiten Ihre Daten nur, solange wir dafür eine Berechtigung haben. Sobald wir keine Berechtigung mehr haben, löschen wir die entsprechenden Daten umgehend.
Daten löschen wir nach Beendigung des Vertrages oder wenn klar ist, dass kein Vertrag zustande kommt. Von der Löschung sind die Daten ausgenommen, die wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen verarbeiten.
Daten, die wir aufgrund rechtlicher Verpflichtungen verarbeiten, löschen wir, sobald die entsprechende gesetzliche Aufbewahrungsfrist bzw. Frist zur Geltendmachung von Schadensersatz abgelaufen ist. Das kann im Einzelfall bis zu 30 Jahre nach Ende des Vertrages sein.
Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen, löschen wir die Daten, soweit nicht gegen o. g. Grundsätze oder gesetzliche Vorgaben verstoßend.
Bitte beachten Sie, dass es vereinzelt Daten von Ihnen in Backups geben kann, die zeitverzögert gelöscht werden.
Werden Ihre Daten an Empfänger in einem Drittland oder eine internationale Organisation weitergeleitet?
Im Falle einiger Auftragsverarbeiter, die für uns Software oder IT-Dienstleistungen erbringen, werden Daten teilweise auch an Empfänger außerhalb der europäischen Union weitergeleitet. Die Sicherheit der Verarbeitung wird dabei durch sogenannte Standardvertragsklauseln gegebenenfalls mit weiteren notwendigen Maßnahmen, wie z.B. Verschlüsselung der Daten, sichergestellt. Typische Beispiele solcher Unternehmen sind z. B. Microsoft (MS Office, OneDrive etc.) oder Google.
Außerhalb dieser besonderen Fälle findet keine Weiterleitung an Empfänger außerhalb der europäischen Union statt.
Wenn Sie die Kommunikation über das „Ausland“ starten, beispielsweise über Auslands-Messenger (z. B. WhatsApp, Facebook etc.), erteilen Sie damit durch konkludentes Handeln das Einverständnis zur Datenverarbeitung.
Dienen Ihre Daten einer automatisierten Entscheidungsfindung?
Eine automatisierte Entscheidungsfindung durch uns erfolgt nicht und ist auch nicht geplant.
Welche Rechte haben Sie?
Da wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, haben Sie verschiedene Rechte.[6] Bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützen wir Sie gerne. Nutzen Sie dazu bitte die Kontaktformulare. Eine ausführliche Liste Ihrer Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung. Dies sind u. a. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung, Auskunft, Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Löschung und Berichtigung.
Schwierig ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Die Einschränkung der Verarbeitung bedeutet unweigerlich eine Beendigung der Geschäftsanbahnung bzw. -beziehung.
Fußnoten
[1] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO
[2] Artikel 9 DSGVO
[3] Artikel 7 und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO
[4] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO
[5] Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 7 und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO
[6] Artikel 15 bis 22 und Artikel 77 DSGVO
Was ist eigentlich ein Mandantenvertrag?
Der Mandantenvertrag regelt die Beziehung des Kunden – egal ob private Verbraucher oder gewerbliches Mandant – zu seinem Versicherungsmakler. Sobald eine Beratung statt findet, wird ein Vertragsverhältnis begründet. Meist ein Dienst- (§611 BGB) oder Werkvertrag §631 BGB) mit Geschäftsbesorgungsvereinbarung. Oder vereinfacht: Tausche Geld gegen Dienstleistung (z. B. Beratung) oder Produkt (z. B. Krankenversicherung)! Dies geschieht immer, ausnahmslos, denn es kann auch formlos bzw. mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Mehr dazu unten!
Was regelt der Mandantenvertrag?
Alles oder auch nichts! Werden keine Regelungen getroffen, gilt die gesetzliche Auslegung. Diese ist oft streng, man darf nur in relativ engen Grenzen davon abweichen. Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers sind verboten. Einiges ist aber gesetzlich gar nicht geregelt! Es bietet sich deshalb an zu vereinbaren wer, wann, wo, wie und wem gegenüber Rechte und Pflichten hat. Den genauen Umfang bestimmt also immer der jeweilige Vertrag. Was nebst allgemeinen Kaufmannsregeln (z. B. dem Widerrufsrecht) immer enthalten sein sollte:
- Informationen zum Versicherungsmakler samt gesetzlicher Grundlagen
- Vergütungsabrede
- Eingrenzung der Beratungsgebiete (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.)
- Umfassende Vollmacht im Außenverhältnis
- Schützende Beschränkungen der Vollmacht im Innenverhältnis
- Regeln bei Tod bzw. generelle Vertretungsregeln
- Kontakterlaubnis
- Datenschutzerklärung
- Allgemeine Mandatsbestimmungen (ähnlich wie AGB)
- Definition der Maklerpflichten
- Definition der Mandantenpflichten
- Erklärungen zur Haftung
- Vollständiger Datenerfassungsbogen
Beispielsweise dürfen Versicherungsmakler keine isolierte Rechts- oder Steuerberatung durchführen. Wohl aber dürfen Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung beraten. Solche, dem Laien oft unbekannte Details, sollten unserem Verständnis nach fairerweise erwähnt werden obwohl sie selbstverständlich sind.
Ist der Mandantenvertrag eine Pflicht?
Sie machen es ohnehin, wenn Sie Beratung erhalten! Sie können keine Beratung ohne Vertrag erhalten! Auch beim Einkaufen im Supermarkt schließen Sie einen Vertrag, entweder mündlich „Ich will“ oder durch konkludentes Handeln, also Geld auf dem Tresen gegen Ware im Einkaufskorb. Die Antwort ist also ja, sie müssen, denn ohne Vertrag werden wir NICHT für Sie tätig bzw. beenden die Zusammenarbeit.
Vielfach ist eine Angebotserstellung (Speicherung von Daten), Risikoprüfung (sensible Gesundheitsdaten) o. Ä. ohne klare Regelungen gar nicht möglich. Gute Mandantenverträge haben deshalb auch eine Datenschutzerklärung und AGB (idF Mandats-Bestimmungen genannt), aus denen weitere Details hervor gehen. Ein Datenerfassungsbogen gibt dem Vermittler eine Übersicht Ihrer Daten und erlaubt ihm den Vergleich mit den Versicherungspolicen. Die Beratungsleistung kann nur so gut sein wie die zur Verfügung gestellten Daten.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich?
Das hängt vom Vertrag ab. Gute Verträge sind Verbraucher freundlich, z. B. ohne Mindestvertragslaufzeiten, mit kurzen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen etc. Was wir als Standard verstehen:
- Keine Mindestvertragslaufzeiten
- Kurze Kündigungsfrist für den Verbraucher ohne Angaben von Gründen
- Umfassende Marktuntersuchung des Versicherungsmaklers statt Beschränkung auf wenige Anbieter
- Konkretisierung der Pflichten des Mandanten
- Offenlegung der Vergütung des Versicherungsmaklers
- Offenlegung der Dienstleister-Liste
- Offenlegung der technischen Informationen (z. B. bei Cookies etc.)
- Regelung der Korrespondenzpflichten
- Postempfangs- und Zustellungsvollmacht
- Angaben zum Umgang mit Überweisungen und Konten
- Regeln für den Umgang bei Tod des Mandanten oder des Versicherungsmaklers
- Beschränkungen der o. g. Vollmacht auf ein sinnvolles Maß
- Regelung bei Mehrfachbeauftragung
- Haftungsbeschränkungen auf Nebenpflichten
- Abtretungsverbot von Forderungen
- Ablehnung eines Inkassos seitens des Versicherungsmaklers
- Besserstellungsklausel bei den Änderungen der Geschäftsbedingungen
Ist der Inhalt verhandelbar?
Nein, klares nein! Wir haben uns bemüht die Bestimmungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auch haben wir Verbesserungen automatisch als Vertragsbestandteil erfasst, so dass sich kein ständiger Aktualisierungsbedarf aufkommen sollte. Wenn Sie doch mal einen störenden Punkt haben, dann fragen Sie uns. Die Bedingungen sind nicht in Stein gemeißelt, jedoch aus der Praxis entwickelt, um uns eine effiziente Arbeit zu ermöglichen, die Ihnen einen extrem hohen Beratungslevel sowie preiswerte Beiträge sichert. Wir bieten das offene Gespräch an, können jedoch nicht versprechen, dass wir es jedem mundgerecht anbieten können, auch wenn wir sehr bemüht sind. Wir bitten um Verzeihung, sollten wir Sie damit vor den Kopf stoßen! Manchmal passt es nicht, was aber keine böse Absicht ist. Möglicherweise hätten wir aber eine Empfehlung für einen Kollegen, mit dem es passen kann.
Wie weit geht die Vollmacht?
Vollmacht nach außen unbeschränkt
Die Vollmacht dient Ihnen, deshalb ist sie nach außen unbeschränkt! Im Außenverhältnis ist diese sog. umfassende Vollmacht sehr weitreichend damit wir schnell sowie unkompliziert für Sie tätig werden können. Ohne die Vollmacht werden die Kooperationspartner (z. B. Banken, Versicherungen etc.) für lebensentscheidende Änderung teils auf Schriftform mit Originalunterschrift beharren, was Sie den Schutz kosten kann. Das ist umständlich, praxisfern und betriebswirtschaftlich untragbar. Nehmen Sie als Beispiel Kommunikation, denn wenn Sie Wünsche auf dem kurzen Dienstweg (Telefon, E-Mail etc.) äußern, dann wollen Sie diese vermutlich auch schnell umgesetzt wissen, oder nicht? Dazu Beispiele:
- Ein Schulfreund von mir ist in Moskau am Flughafen angekommen und stellt fest, dass er zu Studienbeginn keine passende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Via Vollmacht erledige ich es „i.A.“ (im Auftrag) als Stellvertreter.
- Es fehlt eine Unterschrift auf einem Dokument. Nach E-Mail-Rücksprache ergänze ich diese „i.V.“ (in Vertretung).
- Eine betreute Familie hat einen Autounfall in Italien. Mit der Vollmacht wickle ich den Schaden ab.
- Sie wünschen Beratung trotz unvollständiger Aktenlage, weshalb ich bei Dritten anfragen muss. Ohne pauschale Vollmacht, müssten ggf. zig Einzelvollmachten erstellt werden.
Vollmachten mit Beschränkungen müssen die Gesellschaften nicht akzeptieren
Eine beschränkte Vollmacht ist keine Option, denn die Rechtsprechung hat den Kooperationspartnern (idF Versicherungen, Banken etc.) zugebilligt, dass die Prüfungen von Vollmachten im Massengeschäft ungebührlich ist und damit nicht zugemutet werden kann. Eine beschränkte Vollmacht wird von Versicherungen, Banken & Co schlicht zurückgewiesen!
Vollmacht nach innen beschränkt
Außerdem genießen Sie Schutz im Innenverhältnis! In den allgemeinen Mandatsbestimmungen (vergleichbar mit AGB) finden sich viele Einschränkungen zu Ihrem Schutz, z. B.:
- Stark beschränkte Kontoverfügung
- Ausschluss des Beitragsinkassos durch uns
- Eine Verwendung nur Anlass bezogen, wobei der Makler in der Nachweispflicht ist
- Recht auf Auskunft
- Recht auf sofortige Kündigung ohne Angabe von Gründen
Dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt, ist gesetzlicher Standard. Daher Hinweis dient daher Fairness, da es nicht allen Marktteilnehmern bekannt ist.
Informationen zu den allgemeinen Mandatsbestimmungen (AMB)
Die AMB haben hohe Ähnlichkeit mit AGB, weshalb wir ähnliche Maßstäbe daran anlegen. Im Folgenden möchten wir kurz erklären warum wir einige Punkte so geregelt haben.
Pflichten der Vertragsparteien
Ohne klare Definition wer, wann, was, wie, wo und für wen tun kann bzw. muss, endet es im Chaos. Wir möchten klare Zuständigkeiten. Dazu gehören Regeln für beide Parteien. Das insofern wichtig, als dass Vertragsstrafen davon abgeleitet werden, wer etwas zu verantworten hat.
Beratungs- & Marktgrundlage
Wir sind unabhängig, denn weder sind wir bei Versicherungen beteiligt noch andersherum! Die Produktauswahl erfolgt neutral. Ausnahme: Wir arbeiten nicht für umsonst Wenn ein Produkt keine Courtage vor sieht, werden wir uns über ein Honorar unterhalten müssen. Sie erfahren es aber immer im Vorfeld, es gibt keine versteckten Rechnungen!
Korrespondenz
Sie sind erwachsen, also bekommen Sie die Post und wir erhalten Kopien. Gegen Entgelt bieten wir den kompletten Postempfang inklusive Archivierung und Verwaltung. Dieser Service ist aber optional. Sie behalten an jeder Stelle die Kontrolle.
Kontobeschränkungen
Wir bekommen sensible Daten, darunter die Kontodaten. Wir sichern Vertraulichkeit zu und bekennen uns nur im Namen des Mandanten tätig zu werden. Das bedeutet, dass wir kein Beitragsinkasso durchführen. Wir nehmen kein Geld an. Und wir werden Gelder nur auf Ihr Referenzkonto umleiten. Es kann also nicht passieren, dass wir beispielsweise die Geldleistung einer Lebensversicherung in Empfang nehmen!
Das bedeutet aber auch, dass wir kein Bargeld annehmen!
Einschränkung der Vollmacht im Innenverhältnis
Damit wir mit der Vollmacht nicht wilde Geschäft tätigen, wird diese im Innenverhältnis beschränkt. Sollte tatsächlich mal eine Handlung ausgeführt werden, die Sie nicht billigen, würden wir als Erfüllungsgehilfe ohne Vollmacht vollumfänglich dafür haften, womit wir Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig wären. Unter anderem zu diesem Zweck unterhalten wir eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, damit Sie im Zweifel nicht im Regen stehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei der Beauftragung gelegentlich rückversichern müssen!
Subsidiarität
In Deutschland gilt der Grundsatz: Eigenversicherung vor Fremdversicherung!
Der Anspruch muss immer erst gegen den Vertragspartner gerichtet werden, beispielsweise die Versicherung. Erst wenn dieser Rechtsweg ausgeschöpft ist, können Sie an uns als Vermittler herantreten. Diese Regel ist keine Besonderheit, sondern gesetzlicher Standard. Der Hinweis dient lediglich der Fairness.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Wir halten nichts von Knebelverträgen! Wenn Sie gehen wollen, können Sie jederzeit unsere Betreuung ohne Angabe von Gründen binnen zweiwöchiger Frist beenden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung unserer Betreuung keiner Kündigung Ihrer Verträge gleichgestellt ist.