„Ich find‘ dich scheiße!“, Szenen einer Vermittler-Ehe mit Störfrequenz aus Koblenz
Zugegeben, ganz so tragisch wie einst von der Asi-Band Tic Tac Toe besungen ist es nicht, denn einer meiner Arbeits-Ehemänner - wir neigen zur Vielehe in der Branche - und ich kommen immer noch gut miteinander klar. Aber eine Kundin von uns nicht, die nämlich der Ansicht war bzw. ist, ich sei scheiße und sie sei falsch beraten worden. Das wäre auch alles die Schuld meines Ehemannes, weil #isso. Ich meckere ja viel über die Missstände dieser Branche - zu Recht und deutlich zurückhaltender als früher - aber manchmal ist der Kunde das Problem. So auch hier... Was bisher geschah... Mitte 2021 begann eine PKV-Beratung, die auf Basis eines AN öD erfolgte, weil die Verbeamtung unklar war. Die Verbeamtung erfolgte bis heute nicht, die Dame ist daher immer noch normale Arbeitnehmerin. Die Kirche, ihr Arbeitgeber, hat nachweislich kein Geld... Sie bekam eine PKV bei der SDK. Die Ironie ist, dass [ ... ]
Krankenhaus muss Leistungen der Planversorgung selbst erbringen, statt sie auszulagern
Krankenhaus darf keine Standard-Leistungen zur Gewinnmaximierung auslagern Was geschah bisher? Es klagte die Daimler Betriebskrankenkasse gegen eine gGmbH, ein Krankenhaus in Form einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es ging um unrechtmäßige Gebührenmaximierung durch permanente Auslagerung von Leistungen, die als Standard-Leistungen der Planversorgung selbst erbracht werden müssten. Das Krankenhaus nahm an der Planversorgung des Bundeslandes Baden-Württemberg Teil, weshalb es gewisse Leistungen bereitstellen muss. Seit 2005 hatte es aber keine eigene Strahlentherapieabteilung mehr. Sprich wer Krebs hatte, eine durch Unfall bedingte Ganzkörperaufnahme benötigte etc., hatte entweder pP (persönliches Pech) oder musste woanders hin. Daher schloss das Krankenhaus seit 2008 mit einer vertragsärztlich zugelassenen Gemeinschaftspraxis in der Nähe einen Kooperationsvertrag. Wo ist das Problem? Eine Versicherte der BKK hatte Brustkrebs und ließ sich im o. g. KH behandeln, wozu auch die Behandlung mit der Praxis gehört. Das Krankenhaus indes berechnete erst ca. 3.500€ für die DRG-Fallpauschale I65B. Die Kooperationspraxis stellt [ ... ]