
Test
This could be a link
Bitte schreib mir folgenden Text um:
Yachtrecht: Wenn der Versicherer nicht zahlen will, muss man ihn eben zwingen.
29.09.2023
2 Minuten Lesezeit
(2)
Jedenfalls nach unserer Erfahrung leisten Versicherer insbesondere ab fünfstelligen Beträgen nur selten freiwillig. So auch in diesem Rechtsstreit...
Eine Yacht stieß mit einem Felsvorsprung zusammen, was zu ihrem Untergang führte. Das Boot wurde von Z gesteuert, und die Schadenssumme belief sich auf € 584.100,00.
Dieses spezielle Wasserfahrzeug hatte in der Vergangenheit eine Reihe von technischen Schwierigkeiten erlebt. Einmal war während des Hafeneinlaufs das Ruder ausgefallen, was zu einem Zusammenstoß mit der Hafenanlage führte. Später kam es aufgrund eines Lenkfehlers zu einem weiteren Unfall. Auch damals war Z der Kapitän des Bootes, der im Besitz einer gültigen Sportbootführerscheinlizenz ist und über zwei Jahrzehnte Erfahrung im Führen von Motorbooten verfügt.
Wegen wiederholter Probleme mit dem elektrischen Lenksystem wurde kurz vor dem besagten Vorfall eine umfassende Instandsetzung der Yacht vorgenommen. Bei einer anschließenden Probefahrt funktionierte das Lenksystem ohne Beanstandungen.
Dennoch ereignete sich ein weiterer Unfall, woraufhin die Versicherung die Schadensdeckung verweigerte, da sie grobe Fahrlässigkeit geltend machte.
Das Landgericht Bielefeld vertrat in erster Instanz die Auffassung, dass dem klagenden Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft kein Anspruch zustehe. Nach Ansicht des Gerichts habe Z grob fahrlässig gehandelt, sodass die Versicherung nicht leistungspflichtig sei. Gemäß § 81 Absatz 2 VVG sei der Versicherer berechtigt, im Falle einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens seine Leistung anteilig zu kürzen. Die grobe Fahrlässigkeit sei in diesem Fall so schwerwiegend, dass der Versicherer vollständig von seiner Leistungspflicht befreit sei. Diverse Faktoren deuteten auf die grobe Fahrlässigkeit von Z hin:
Trotz der ihm bekannten früheren technischen Defizite der Yacht sei Z mit voller Geschwindigkeit auf den Felsvorsprung zugefahren. Obwohl Reparaturen durchgeführt worden waren, sei es noch zu früh gewesen, die Funktionsfähigkeit der Yacht als gesichert anzusehen. Daher hätte Z mit einem erneuten Ausfall der Lenkung rechnen müssen. Seine Aussage, die Höchstgeschwindigkeit des Bootes testen zu wollen, sei unverständlich, insbesondere weil er dies in einer engen Bucht und auf Kollisionskurs mit einem Felsvorsprung getan habe.
Zudem sei Zs Verhalten unmittelbar vor dem Unfall nicht nachvollziehbar. Es sei unerklärlich, warum er nicht die Bootsgeschwindigkeit reduziert oder den Motor komplett abgeschaltet habe.
Das Oberlandesgericht Hamm war jedoch anderer Meinung als das LG Bielefeld und sprach dem Bootseigner einen versicherungsrechtlichen Anspruch in Höhe von € 584.100,00 zu.
ChatGPT
Yachtrecht: Wenn der Versicherer nicht zahlen möchte, muss man ihn eben zur Zahlung zwingen.
29.09.2023
2 Minuten Lesezeit
(2)
In unserer Erfahrung neigen Versicherer insbesondere bei Schadenssummen im fünfstelligen Bereich dazu, nur selten freiwillig zu zahlen. Dies war auch in diesem Rechtsstreit der Fall...
Eine Yacht kollidierte mit einem Felsvorsprung, was zu ihrem Untergang führte. Das Boot wurde von einem gewissen Z gesteuert, und der Schaden belief sich auf € 584.100,00.
Dieses spezielle Wasserfahrzeug hatte in der Vergangenheit mit einer Reihe von technischen Problemen zu kämpfen. Einmal versagte das Ruder während des Einlaufs in den Hafen, was zu einer Kollision mit der Hafenanlage führte. Später kam es aufgrund eines Lenkfehlers zu einem weiteren Unfall. Auch in diesem Fall war Z der Kapitän des Bootes, der im Besitz eines gültigen Sportbootführerscheins war und über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im Führen von Motorbooten verfügte.
Aufgrund wiederholter Probleme mit dem elektrischen Lenksystem wurde kurz vor dem besagten Vorfall eine umfassende Reparatur der Yacht durchgeführt. Bei einer anschließenden Probefahrt funktionierte das Lenksystem einwandfrei.
Dennoch ereignete sich ein weiterer Unfall, woraufhin die Versicherung die Schadensdeckung verweigerte und auf grobe Fahrlässigkeit hinwies.
Das Landgericht Bielefeld entschied in erster Instanz, dass der klagende Versicherungsnehmer keinen Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft habe. Das Gericht war der Ansicht, dass Z grob fahrlässig gehandelt habe und die Versicherung daher nicht zur Leistung verpflichtet sei. Gemäß § 81 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes sei der Versicherer berechtigt, im Fall grober Fahrlässigkeit seine Leistung anteilig zu kürzen. In diesem Fall sei die grobe Fahrlässigkeit so schwerwiegend, dass der Versicherer vollständig von seiner Leistungspflicht befreit sei. Verschiedene Faktoren wiesen auf die grobe Fahrlässigkeit von Z hin:
Obwohl Z von den früheren technischen Mängeln der Yacht wusste, fuhr er mit voller Geschwindigkeit auf den Felsvorsprung zu. Trotz der durchgeführten Reparaturen war es zu früh, die Funktionsfähigkeit der Yacht als sicher anzusehen. Daher hätte Z mit einem erneuten Ausfall der Lenkung rechnen müssen. Seine Absicht, die Höchstgeschwindigkeit des Bootes zu testen, erschien unverständlich, insbesondere weil er dies in einer engen Bucht tat und auf Kollisionskurs mit einem Felsvorsprung war.
Zudem war Zs Verhalten unmittelbar vor dem Unfall nicht nachvollziehbar. Es war unklar, warum er die Geschwindigkeit des Bootes nicht reduzierte oder den Motor vollständig abschaltete.
Das Oberlandesgericht Hamm hingegen war anderer Meinung als das Landgericht Bielefeld und gewährte dem Bootseigner einen versicherungsrechtlichen Anspruch in Höhe von € 584.100,00.
Bitte schreib mir zu jedem dieser Punkte eine Erklärung mit einem Beispiel-Fall: Yachtrecht bzw. Bootsrecht sind:
Erstellung und Überprüfung von Yachtkaufverträgen (Ankauf oder Verkauf)
Geltendmachung von Schäden, die an Ihrem Schiff, Yacht oder Boot entstanden sind
Yacht-Gewährleistung und Nachbesserung bei Mängeln
Abwicklung von Garantiefällen im Yachtrecht
Vertretung gegen Yachtkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung im Schadensfall
Schadenmanagement bei Yachtkollisionen oder sonstigen Havarien
ChatGPT
Natürlich, ich erkläre gerne jeden dieser Punkte im Zusammenhang mit Yachtrecht bzw. Bootsrecht und gebe dazu jeweils ein Beispiel:
Erstellung und Überprüfung von Yachtkaufverträgen (Ankauf oder Verkauf):
Erklärung: Yachtrecht-Anwälte helfen bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Yachtkaufverträgen, um sicherzustellen, dass die Interessen ihres Mandanten geschützt sind und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Beispiel: Ein Yachtbesitzer möchte seine Yacht verkaufen und benötigt Unterstützung bei der Erstellung eines Kaufvertrags, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen und rechtlichen Aspekte des Verkaufs angemessen berücksichtigt werden.
Geltendmachung von Schäden, die an Ihrem Schiff, Yacht oder Boot entstanden sind:
Erklärung: Anwälte im Bootsrecht unterstützen Schiffseigner dabei, Schadensansprüche geltend zu machen, wenn ihr Schiff, ihre Yacht oder ihr Boot beschädigt wurde, sei es durch Kollisionen, Diebstahl oder Naturkatastrophen.
Beispiel: Ein Bootseigner erleidet einen Wasserschaden an seiner Yacht aufgrund eines Lecks und benötigt rechtliche Hilfe, um die Versicherung zur Deckung der Reparaturkosten zu bewegen.
Yacht-Gewährleistung und Nachbesserung bei Mängeln:
Erklärung: Yachtanwälte unterstützen Kunden dabei, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, wenn sie nach dem Kauf Mängel an ihrer Yacht entdecken, die vom Verkäufer behoben werden müssen.
Beispiel: Ein Käufer stellt fest, dass die Navigationselektronik seiner neu erworbenen Yacht nicht ordnungsgemäß funktioniert, und verlangt vom Verkäufer die Behebung dieses Mangels gemäß der Gewährleistung.
Abwicklung von Garantiefällen im Yachtrecht:
Erklärung: Anwälte im Yachtrecht unterstützen Kunden bei der Abwicklung von Garantieansprüchen, wenn Produkte oder Dienstleistungen in Bezug auf ihre Yacht nicht den zugesicherten Standards entsprechen.
Beispiel: Ein Yachtbesitzer hat Probleme mit dem Motor seiner Yacht, der noch unter Garantie steht, und benötigt rechtliche Unterstützung, um den Garantieanspruch geltend zu machen und die Reparaturkosten abzudecken.
Vertretung gegen Yachtkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung im Schadensfall:
Erklärung: Anwälte im Bootsrecht vertreten Kunden bei Streitigkeiten mit Yachtkasko- oder Haftpflichtversicherungen, um sicherzustellen, dass diese im Schadensfall angemessen entschädigen.
Beispiel: Nach einer Kollision mit einem anderen Boot benötigt ein Yachtbesitzer rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass seine Yachtkaskoversicherung die entstandenen Schäden deckt und die Haftpflichtversicherung des anderen Bootseigners angemessene Entschädigung leistet.
Schadenmanagement bei Yachtkollisionen oder sonstigen Havarien:
Erklärung: Yachtrecht-Anwälte unterstützen bei der Abwicklung und Bewältigung von Schäden, die bei Yachtkollisionen oder Havarien auftreten, indem sie rechtliche Schritte koordinieren und die Interessen ihrer Mandanten schützen.
Beispiel: Nachdem zwei Yachten in einem Hafen kollidiert sind, benötigen beide Yachtbesitzer rechtliche Unterstützung, um die Schäden zu bewerten, Versicherungsansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die verantwortliche Partei einzuleiten.
Formuliere diese Punkte um und erkläre, warum sie wichtig sind: Wir garantieren im Yachtrecht persönliche Gerichtspräsenz vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie vor den Schifffahrtsgerichten. Kontaktieren Sie uns gern, kostenfrei und unverbindlich.
Eine hohe Erfolgsquote wird mittlerweile insbesondere bei der Verteidigung gegen unzulässige Gewährleistungsausschlüsse in Yachtkaufverträgen erreicht. Wir sind kompetent und erfahren bei der Gestaltung von Verkaufsverträgen für Privateigner und Yachthändler, darüber hinaus bei der Erarbeitung von AGB und Formularverträgen für gewerbliche Anbieter.
ChatGPT
Selbstverständlich, hier sind die überarbeiteten Punkte, jeweils mit einer Erklärung zur Wichtigkeit:
Persönliche Gerichtspräsenz im Yachtrecht:
Erklärung: Die Möglichkeit zur persönlichen Vertretung vor deutschen Landgerichten, Oberlandesgerichten und Schifffahrtsgerichten im Yachtrecht ist von entscheidender Bedeutung, da sie sicherstellt, dass Ihr Anwalt Ihre Interessen effektiv und direkt vor Gericht vertreten kann. Dies gewährleistet eine umfassende und professionelle Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Yachten und Booten.
Hohe Erfolgsquote bei der Verteidigung gegen unzulässige Gewährleistungsausschlüsse in Yachtkaufverträgen:
Erklärung: Die Fähigkeit, erfolgreich gegen unzulässige Gewährleistungsausschlüsse in Yachtkaufverträgen vorzugehen, ist von großer Bedeutung, da sie sicherstellt, dass Käufer angemessenen Schutz und Gewährleistungsrechte haben. Dies trägt dazu bei, rechtliche Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Verträge fair und im Einklang mit dem Gesetz gestaltet sind.
Kompetente Gestaltung von Verkaufsverträgen für Privateigner und Yachthändler, sowie Erarbeitung von AGB und Formularverträgen für gewerbliche Anbieter:
Erklärung: Die Fähigkeit, Verkaufsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Yachtrecht kompetent zu gestalten, ist von großer Bedeutung, da dies sicherstellt, dass alle Parteien klare und faire Vereinbarungen treffen können. Dies reduziert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und gewährleistet, dass Geschäfte reibungslos abgewickelt werden können. Für Yachthändler und gewerbliche Anbieter ist die Erarbeitung von Formularverträgen von besonderer Bedeutung, um effiziente und rechtssichere Geschäftspraktiken zu gewährleisten.
Insgesamt sind diese Dienstleistungen im Yachtrecht wichtig, um die rechtlichen Belange von Yachtbesitzern, Käufern und Verkäufern angemessen zu schützen und sicherzustellen, dass Geschäfte und Streitigkeiten in diesem Bereich professionell und effektiv behandelt werden können. Wir stehen Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung, um Ihre Anliegen im Yachtrecht zu besprechen und Sie bei Ihren rechtlichen Bedürfnissen zu unterstützen.