BaFin das neue Check24 – Gefahr der Wettbewerbsverzerrung!
Girokonto-Banken/Anbieter in Deutschland Haben einen vollständigen Marktüberblick BaFin als das neue Check24 - Gefahr der Wettbewerbsverzerrung! Wirklich, die BaFin das neue Check24? Ja, doch immer langsam mit den jungen Pferden. In den vergangenen Jahren hat sich die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Bonn), zunehmend in eine aktive Rolle begeben, die über die klassische Regulierung hinausgeht. Was einst als reine Aufsichtseinrichtung gedacht war, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern, scheint sich nun verstärkt in ein Informations- und Vergleichsportal zu verwandeln – eine Entwicklung, die Fragen hinsichtlich der Marktneutralität aufwirft. Ein Vergleich mit Plattformen wie Check24 (Versicherungsmakler; München) liegt nahe, allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Die BaFin ist eine staatliche Institution. Dies könnte potenziell wird zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Von der Kontrolle zur Marktbeeinflussung? Während Plattformen wie Check24 privatwirtschaftlich agieren und sich dem freien Wettbewerb stellen müssen, ist die BaFin eine öffentliche Behörde, die primär für [ ... ]
Interview am 07.10.2020 um 11:00 Uhr
Wie arbeitet ein Versicherungsmakler, wenn er in Mexiko lebt? Und warum Mexiko!? [ … ]
Check24 illegal, BaFin untersagt Versicherungsgeschäft
Die BaFin tritt nun nicht nur als Marktbeobachter auf, sondern wird zur Konkurrenz für jene Unternehmen, die sie beaufsichtigen soll. Artikel vom 11.09.2024 zur Pressemitteilung vom 10.09.2024. Die BaFin verbietet der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH aus München unerlaubtes Versicherungsgeschäft! [ … ]
Baukindergeld
Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes Förderziel Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehendemit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Teil 1: Das Wichtigste in Kürze Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und in derenHaushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Eurobei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen. Was wird gefördert? Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung [ ... ]
Metallrente – Wer darf mitmachen?
Die Metallrente ist lohnend aber nicht jedem zugänglich. Wir zeigen Ihnen wer darf und wie Sie vielleicht trotzdem reinkommen… [ … ]
Wie gibt es steuerfreie Renten aus „alten“ Versicherungsverträgen?
Bis zum 31.12.2004 konnten in Deutschland Lebens- und Rentenversicherung mit steuerfreier Auszahlung abgeschlossen werden. [ … ]