Geschützt: Was musst Du tun, damit dein Versicherungsmakler dich rausschmeißt?
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Solltest Du dich gegen den Gutachter der Versicherung wehren?
Was ist passiert? Von mir betreute Mandanten aus Kerpen bei Köln wähnten einen Versicherungsschaden im Zusammenhang mit den Unwetter-Katastrophen. Zwar habe ich denen erklärt, dass dem wahrscheinlich nicht so ist, aber zwecks Beruhigung wurde eine vorsorgliche Schadenmeldung erfasst. Warum war ein Gutachten notwendig? Da aufgrund der Schilderung sowie der Bilder keine abschließende Abwägung getroffen werden konnte, beschloss die Versicherung einen Gutachter rauszusenden. Dafür nutze sie eine Handwerksfirma, was grundsätzlich in Ordnung ist. Dieser kam raus, führte seine Untersuchungen durch und erstellte das Gutachten, dass mir später über einen Pool – Pardon, eine Genossenschaft – zugestellt wurde. Was sind ein Pool bzw. eine Genossenschaft? Pools oder Genossenschaften sind im Versicherungsbereich die Bezeichnungen für Großhändler. Über diese bekomme ich als Versicherungsmakler Zugang zu mehr Versicherungsangeboten, bessere Konditionen, bessere Versicherungsbedingungen sowie andere Spezialdienstleistungen. Heutzutage kommt (fast) kein seriöser Marktteilnehmer mehr ohne diese aus, und sei es nur als Ventillösung für selten angefragte Produkte, [ ... ]
Steuersparen durch Home-Office-Pauschale
Bis zu 600€ pro Jahr können Home-Office-Arbeiterbei der Steuer geltend machen. [ … ]
Interview am 07.10.2020 um 11:00 Uhr
Wie arbeitet ein Versicherungsmakler, wenn er in Mexiko lebt? Und warum Mexiko!? [ … ]
Baukindergeld
Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes Förderziel Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehendemit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Teil 1: Das Wichtigste in Kürze Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und in derenHaushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Eurobei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen. Was wird gefördert? Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung [ ... ]