Allianz-PKV Pflegeversicherung – Vom 1. Platz zum No-Go
Die Allianz Krankenversicherung verschärft beim Pflegetagegeld massiv die Gesundheitsfragen. Offizieller Grund sei die bessere Risikoselektion und Stabilisierung des Kollektivs. Das allein wäre nachvollziehbar, die konkrete Umsetzung ist es nicht! Wenn - wie geplant - künftig nur noch diese Antragsfragen gelten, dann ist das Produkt nur noch im absoluten Ausnahmefall vermittelbar; mehrheitlich stellt das APKV PTG eine Gefahr für VN (Versicherungsnehmer) und VM (Vermittler) dar. Eine offizielle Anfrage zu der Thematik wurde beantwortet, lückenhaft sowie mit viel „Pressesprech“. Die konstruktive Kritik scheint leider nicht ernstgenommen zu werden, da einige Punkte nicht oder nicht vollständig thematisiert wurden. Vom Marktführer zum unvermittelbaren No-Go – „Pflege sich, wer kann!“ Dieser Fachartikel in Kooperation mit Christian Steffen Fröhlich (ein auf die Pflegeversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler-Kollege) beleuchtet kritisch die Änderungen der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) im Bereich des Pflegetagegeldes. AdR: Seine Homepage befindet sich im Umbau, darum steht dort zzt. nur ein Platzhalter mit [ ... ]
PKV-Luege: 0,4% = 16%, scriptores non intellegunt numeros
tl;dr: Anti-PKV-Reportage der Frankfurter Rundschau (FR) Die Zeitung Frankfurter Rundschau berichtet einseitig über die PKV, wobei sie einige schwere fachliche Fehler begeht. Der Artikel beinhaltet einige Verzerrungen/Rechenfehler, welcher dadurch die Darstellung (bewusst?) fehlerhaft überdramatisiert. Fakten sehen anders aus. Und den größten BAP-"Skandal" diesen Jahres haben die Schlauberger obendrein vergessen! Vorab: Ich beherrsche kein Latein, daher habe ich mir diese Übersetzung erstellen lassen: „Die Schreiber verstehen die Zahlen nicht.“. Klugscheißer dürfen sich gerne aufregen! 😉 Vorweg: Zur Vereinfachung verwende ich das Wort BAP für GKV und PKV, wobei BAP für Beitragsanpassung (gem. §203 VVG) steht. Artikel-Überschrift der FR ist eine Lüge! Zitat: „Beitrags-Schock für Privatpatienten – Mehrheit zahlt mehr als gesetzlich Versicherte“ Achtung, stark emotionalisierter Einschub: Mit Verlaub, wie saublöd muss man sein, um so eine Scheiße zu behaupten! PKV-Versicherte sind mehrheitlich Beihilfe-Empfänger Die Mehrheit der PKV-Versicherten ist Beihilfeempfänger; ca. 90%, je nach Quelle. D. h. sie zahlen nur [ ... ]
HOW2PKV – NEUauflage, 6. Version, >2k Quellen, >250 Grafiken
HOW2PKV - Die "Bibel" für alle Interessenten der privaten Krankenversicherung (PKV) Egal ob als Vermittler, Berater, Dozent oder Kunde. Alles Praxis relevante, was man zur PKV wissen muss, steht dort. Na gut, fast alles, denn niemand ist perfekt. Aber es ist die größte deutsche Sammlung zur PKV und das einzige Fachbuch seiner Art. Und bevor gleich Leute meckern: Ja, ein Dortmunder Versicherer (idF die Signal Iduna) hat eine ganze nette haustinterne Kladde. Aber die ist unvollständig, teils schwer fehlerhaft (Artikel folgen; versprochen!) und nur oberflächlich. Du willst wissen, was eine Signal Iduna, Allianz, Debeka und andere falsch machen oder dir verschweigen? Dann kauf das Buch! Du möchtest wissen, mit welchen faulen Tricks eine ARAG (MedBest, MexExtra), BBKK (Vario), uniVersa (TopPrivat 300 / TP300) und andere ihre viel zu billigen Tarifen auf den Markt werfen und was Du tun kannst? Kauf das Buch! Du willst trotzige Kunden oder Mitarbeiter physisch [ ... ]
Stationäre Psychotherapie – 100% wichtig oder 0% Nutzen?
Eigentlich war die GKV bei Psychotherapie einigen PKV-Tarifen überlegen, speziell den alten Tarifen von vor der unisex-Einführung. Zumindest für die stationäre Psychotherapie ändert sich das jetzt. Der Artikel ist zweitgeteilt. Erst ein allgemeiner Teil, warum stationäre Psychotherapie wichtig ist und vollumfänglich in eine gute PKV gehört. Jaaa, es hat SEO-Gründe. 😉 Der zweite Teil ist ein aktualisierter Auszug aus HOW2PKV, der die neuen Erkenntnisse samt Rechtsquellen verlinkt. Warum stationäre Psychotherapie wichtig ist und vollumfänglich in der privaten Krankenversicherung versichert sein sollte Psychische Erkrankungen sind eine der großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als 300 Millionen Menschen an Depressionen, und die Zahl derjenigen mit Angststörungen oder posttraumatischen Belastungsstörungen ist ebenso erschreckend hoch. Während ambulante Psychotherapie in vielen Fällen ausreichend sein mag, gibt es zahlreiche Situationen, in denen eine stationäre Behandlung unabdingbar ist. In diesem Artikel werden die Kosten, der Nutzen und [ ... ]
Hilfsmittel-Beschränkungen für GKV-Versicherte !1!
0,00% Erstattung für Autismus-Assistenzhund Ein Urteil über die Nicht-Erstattung für einen Autismus-Assistenzhund einer GKV-Versicherten ist der Anlass für diesen Artikel, der sich um das Urteil sowie die Hilfsmittel-Versorgung generell dreht. tl;dr Kurzversion Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Begleithund für Menschen mit Autismus nicht automatisch als Hilfsmittel gilt, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Die Klägerin, die unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet, hatte argumentiert, dass ihr Hund soziale Interaktionen erleichtert und hilft, den Alltag zu bewältigen. Dennoch lehnte das Gericht die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Assistenzhund ab.Hauptargumente des Gerichts:Kein Grundbedürfnis betroffen: Der Assistenzhund dient zwar der Unterstützung im Alltag, jedoch nicht der Befriedigung grundlegender körperlicher Bedürfnisse wie Gehen, Sehen oder Hören.Keine Einbindung in ärztliche Therapie: Die Wirkung des Hundes steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ärztlich überwachten Behandlung. Daher fällt er nicht unter die Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V.Soziale Integration allein nicht ausreichend: Die positiven Auswirkungen [ ... ]
Steuern bei GKV-Kostenerstattung im 100% Hybrid-Modell
Das Hybridmodell der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bestehend aus dem Wahltarif Kostenerstattung und einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, stellt eine besondere Lösung dar. Es richtet sich an Versicherte, die nicht in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können oder wollen, aber bereit sind, mehr für ihre Gesundheit zu investieren. Eine zentrale Frage für diese Versicherten ist, wie ihre Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun Klarheit zu den steuerlichen Regeln für dieses Modell geschaffen. Daher habe ich einen ausführlichen Fachartikel samt Quellenangaben dazu geschrieben, der beim IWW veröffentlicht wurde. Leider steht dieser hinter einer Paywall (nur für Abonennten frei), weshalb es hier eine vereinfachte Version davon gibt. Vereinfacht, damit ich nicht gegen meinen Autoren-Vertrag verstoßen. Wer Fragen hat oder eine Beratung dazu benötigt, möge bitte umgehend einen Termin buchen; am besten jetzt! ;) Beim GKV-Hybridmodell hat der Versicherten den Wahltarif Kosterstattung, der von jeder GKV angeboten werden [ ... ]







