Hilfsmittel-Beschränkungen für GKV-Versicherte !1!
0,00% Erstattung für Autismus-Assistenzhund Ein Urteil über die Nicht-Erstattung für einen Autismus-Assistenzhund einer GKV-Versicherten ist der Anlass für diesen Artikel, der sich um das Urteil sowie die Hilfsmittel-Versorgung generell dreht. tl;dr Kurzversion Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Begleithund für Menschen mit Autismus nicht automatisch als Hilfsmittel gilt, das von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Die Klägerin, die unter einer Autismus-Spektrum-Störung leidet, hatte argumentiert, dass ihr Hund soziale Interaktionen erleichtert und hilft, den Alltag zu bewältigen. Dennoch lehnte das Gericht die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Assistenzhund ab.Hauptargumente des Gerichts:Kein Grundbedürfnis betroffen: Der Assistenzhund dient zwar der Unterstützung im Alltag, jedoch nicht der Befriedigung grundlegender körperlicher Bedürfnisse wie Gehen, Sehen oder Hören.Keine Einbindung in ärztliche Therapie: Die Wirkung des Hundes steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer ärztlich überwachten Behandlung. Daher fällt er nicht unter die Hilfsmittelversorgung gemäß § 33 SGB V.Soziale Integration allein nicht ausreichend: Die positiven Auswirkungen [ ... ]