BaFin das neue Check24 – Gefahr der Wettbewerbsverzerrung!
Girokonto-Banken/Anbieter in Deutschland Haben einen vollständigen Marktüberblick BaFin als das neue Check24 - Gefahr der Wettbewerbsverzerrung! Wirklich, die BaFin das neue Check24? Ja, doch immer langsam mit den jungen Pferden. In den vergangenen Jahren hat sich die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Bonn), zunehmend in eine aktive Rolle begeben, die über die klassische Regulierung hinausgeht. Was einst als reine Aufsichtseinrichtung gedacht war, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern, scheint sich nun verstärkt in ein Informations- und Vergleichsportal zu verwandeln – eine Entwicklung, die Fragen hinsichtlich der Marktneutralität aufwirft. Ein Vergleich mit Plattformen wie Check24 (Versicherungsmakler; München) liegt nahe, allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Die BaFin ist eine staatliche Institution. Dies könnte potenziell wird zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Von der Kontrolle zur Marktbeeinflussung? Während Plattformen wie Check24 privatwirtschaftlich agieren und sich dem freien Wettbewerb stellen müssen, ist die BaFin eine öffentliche Behörde, die primär für [ ... ]
Check24 illegal, BaFin untersagt Versicherungsgeschäft
Die BaFin tritt nun nicht nur als Marktbeobachter auf, sondern wird zur Konkurrenz für jene Unternehmen, die sie beaufsichtigen soll. Artikel vom 11.09.2024 zur Pressemitteilung vom 10.09.2024. Die BaFin verbietet der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH aus München unerlaubtes Versicherungsgeschäft! [ … ]
Baukindergeld
Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes Förderziel Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Zuschuss den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehendemit dem Ziel der Wohneigentumsbildung. Teil 1: Das Wichtigste in Kürze Wer kann Anträge stellen? Jede natürliche Person, die (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist und die selbst kindergeldberechtigt ist oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt und in derenHaushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Eurobei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet. Das Kind muss die oben genannten Bedingungen erfüllen. Was wird gefördert? Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung [ ... ]
„Sie wurden scheiße beraten!“ auf Informatiker-Deutsch
IT-ler jeder Coleur sind eine durchaus eigene Spezies, die ich gerne mag. Diese Bitte aber ungewöhnlich. [ … ]
Aufrechnungsverbot der Banken per AGB verboten
Dürfen Banken einfach Forderungen mit Bankguthaben aufrechnen? [ … ]
VHS-Kurs am 03.04.2018 in Bochum
Wie legt man sinnvoll Geld an? Was lohnt sich? Wer ist ehrlich? [ … ]