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Die Finanzprüfer

Walter „Benzinfass“ Benda

PKV-Versicherungsmakler

Impfschaden

  • 2025-10-18 Ärzte haftung nicht für Corona-Impfschäden

Keine Arzt-Haftung für Corona-Impfschäden bis 07.04.2023

Categories: Blog, Allgemeine Themen, Arbeitskraft, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung, Versicherungen|Tags: , , , , , , , , , , , , , , , |

Achtung: Dies soll keine politische Debatte anfangen! Mir ist egal, wer schwurbelt, seinen Aluhut zum Glühen bringt, die Meinungsfreiheit abspricht, eine Impfdiktatur unterstellt oder welch anderer Schwachsinn. Hier geht es um die rechtliche Bewertung von Fakten, nicht den Austausch von Meinungen. Das kann man auf Social Media oder beim Stammtisch machen. ;) Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden Die Amtshaftung greift und schützt Ärzte Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24) hat jüngst eine entscheidende Frage zur Haftung bei möglichen Schäden durch die Corona-Schutzimpfung geklärt. Das Fazit ist: Ärztinnen und Ärzte haften persönlich nicht für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei den bis zum 7. April 2023 durchgeführten Impfungen. Vielmehr liegt die Verantwortung in diesen Fällen beim Staat. Der Kern des BGH-Urteils: Hoheitliches Handeln In dem konkreten Fall klagte ein Mann auf Schmerzensgeld und Schadenersatz von seiner Hausärztin. Der Kläger hatte sich im Mai und [ ... ]

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