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Gebührenordnung

  • 2024-06-25 Verletzter Patient vor Klinik

PKV-Wahlleistungen in der Krankenhausambulanz?

Categories: Krankenversicherung|Tags: , , , , , , , , , , , |

Wahlleistungen in der krankenhausambulanten Versorgung? Gibt es nun PKV-Privilegien wie Wahlleistungen in der Krankenhausambulanz? Kurzum: Ja, wenn auch „nur“ teilweise! Aber warum? Wie? Was heißt das für GKV-Mitglieder oder PKV-Versicherte? Im Gesetz wird von spezieller sektorengleicher Vergütung gesprochen.[1] Seit dem 01.01.2024 gelten sog. Hybrid-DRG-Pauschalen, mit dem Ziel, dass ab 2025 mindestens 200.000 vollstationäre Aufenthalte künftig ambulant abgewickelt werden können. Diese Schätzung heißt Ambulantisierungspotenzial.[2] Der Autor geht davon aus, dass diese Kostensenkungsmaßnahme als Blaupause regelmäßige Widerholung Erfahrung wird. Bei der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft sind die Hybrid-DRG als eigenständiger Finanzierungs- & Leistungskatalog hinzugekommen.[3] Auszug Gesetzestext §115f SGB V mit Markierungen Der Gesetzgeber sieht Gefahren, wie die Markierungen im u. g. Gesetzestext verdeutlichen: … 2) „Als Kriterien bei der Auswahl von Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind insbesondere eine hohe Fallzahl im Krankenhaus, eine kurze Verweildauer und ein geringer klinischer Komplexitätsgrad zu berücksichtigen.“ … 4) Das Bundesministerium für Gesundheit wird [ ... ]

  • Was letzte Preis? Jetzt beim Arzt!

GOÄ-Preisdumping: Was letzte Preis? Jetzt auch beim Arzt!

Categories: Krankenversicherung, Versicherungen|Tags: , , , , , , , , , , , |

Nein, kein Scheiß! Es gibt gab gute Gründe, warum es bei Medizin in Deutschland keine Preisnachlässe gab. Human-Medizin, nicht Pharma-Medizin. 😉 Demnach waren die Gebühren eines Arztes fix, denn sie stehen in der GOÄ.[1] Zwar konnten besondere Leistungen schon immer höher abgerechnet werden, wenn rechtlich sowie sachlich begründet[2] – hilfsweise der Patient doof/gierig/leidend/verzweifelt genug war – jedoch noch NIE als preislicher Unterbietungswettkampf nach unten. Denn es (ist? war?) ist eine Marktverhaltensregel![3] Ist War auch richtig so. Bis jetzt! Jeder, der mal auf eBay-Kleinanzeigen oÄ unterwegs war, weiß welch komische Preispiraten sich da rumtreiben. Und nun stelle man sich mal vor, dass Ärzte sowas künftig auch erleben und welche Auswirkungen das auf den Umgang mit Patienten hat… Cannabis trägt Schuld! Wirklich? Nein, wird aber bestimmt von einigen politisch Gestrigen so ausgeschlachtet. Hat aber damit zu tun! Eine Vermittlungsplattform für Arztdienstleistungen warb mit folgendem Slogan im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis: „Buche [ ... ]

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