Walter „Benzinfass“ Benda

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  • 2025-06-04 PKV-Geltungsbereich Europa-EU

PKV-Geltungsbereich Ausland – EU und EWR sind keine 100%

Categories: Versicherungen, Krankenversicherung|Tags: , , , , , , , , , |

tl;dr: Wer nur die EU oder EWR in seiner PKV versichert, kann böse Überraschungen in der Praxis erleben. PKV-Geltungsbereich Eine Unterscheidung von EU, EWR und dem Rest der "Welt"Der PKV-Geltungsbereich im Ausland ist bei fast jedem Tarif begrenzt; außer bei ganz wenigen Hochleistungstarifen. Achten Sie darauf, dass die Bedingungen des PKV-Geltungsbereichs für Sie ausreichend formuliert sind, denn sonst drohen böse Überraschungen! Beispielsweise gehören Norwegen, Island und Liechtenstein dem EWR an, doch die Schweiz ist als reines EFTA-Mitglied nicht Teil des EWR. Das Vereinigte Königreich (UK) ist seit dem Brexit am 01.01.2021 ebenfalls nicht mehr Teil des EWR.[1]Hier unterscheiden sich die PKV. Beispielsweise hat die Hallesche die Schweiz explizit in den Bedingungen (z. B. XL.Bonus) aufgenommen, während beispielsweise eine AXA (z. B. im neuen GesundExtra) hier Nachbesserungsbedarf hat. Mein Kurz-Artikel zur AXA kommt in ein paar Tagen bei Das Investent, aber der Kollege Sven Hennig hat bereits eine ausführlich Abfassung zum [ ... ]

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