PKV-Zielgruppen
Für wen ist die PKV geeignet? Welche Zugangsschranken gelten? Was ist zu beachten? Welche Fehler sind zu vermeiden? Welche Lösungen existieren?
Anbei eine alphabetische, beispielhafte Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Wer ist eine PKV-Zielgruppe?
Vereinfacht kann davon ausgegangen werden, dass wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt,[1] versicherungsfrei ist.[2] Die häufigsten versicherungsfreien Personengruppen sind:
- Angestellter (inkl. AN des ö. D.) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)[3], z. B. Arzt, Zahnarzt, Ingenieur, Architekt, IT, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Consultants, Führungskräfte jedweder Art etc.
- GGF – Gesellschafter Geschäftsführer, GF-Geschäftsführer und Vorstände
- Beamte und fast alle Beihilfeempfänger
- Kirchenmitglieder & Mitglieder von geistlichen Genossenschaften (zumeist über Sonderregeln, vereinzelt als Arbeitnehmer über JAEG)
- Lehrer (angestellte Lehrer oder Beamten angeglichene Lehrer müssen die JAEG überschreiten)
- Selbstständige/Unternehmer und viele Freiberufler (Zugangsschranken beachten, z. B. 10 Jahresfrist bei einigen Handwerkern und Kammerberufen)
Für einige Karrieren ist es wahrscheinlich, dass ein Wechsel stattfindet, z. B. von Angestellter zu Selbstständiger, von öffentlicher Dienst in die Verbeamtung, von freier Heilfürsorge in die Privatwirtschaft etc. Daher sollten auch wahrscheinliche bzw. optionale Zustände berücksichtigt werden! Eine gute PKV sollte Lösungen für mehr als eine Art der Arbeit parat halten, aber nicht jede PKV hat gute Tarife in allen Bereichen. Dies muss vor der Tarifauswahl berücksichtigt werden!
Darüber hinaus gibt es einige Sondergruppen, für die Besonderheiten gelten. Etwa Künstler & Publizisten, Gärtner & Landwirte, Handwerksmeister, Soldaten und Polizisten inklusive Zoll und Bundespolizei. Diesen haben oft nicht direkt eine PKV, sondern „nur“ den Zugang (z. B. Anwartschaft/Optionstarif), um später ohne Beschränkungen wechseln zu können.
Es gibt Selbstständige, welche sich trotz Selbstständigkeit sowie freiwilliger Krankenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen,[4] bspw. junge Handwerker oder Hebammen.[5] Dies hat nichts mit dem Status der Krankenversicherung zu tun und ist separat zu klären. Dann ist der Abschluss eines Optionstarifs sinnvoll, denn bei wirtschaftlich tragfähiger Tätigkeit ist ein PKV-Wechsel auch später oft noch lukrativ.
Aufgrund der Beschränkung auf die höherverdienenden Angestellten (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bzw. sozial bessergestellten Berufen (z. B. Beamte) sowie der Gesundheitsprüfung wird der Vorwurf der Rosinenpickerei laut. Die PKV würde eine für sich günstige Selektion zu Lasten der Krankenkassen betreiben. Aktuelle Studien belegen dies.[6] Ungeachtet dessen leistet die PKV jedoch einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitssystem, da ihre Versicherten überproportional viele Kosten im anteiligen Vergleich zu den Mitgliederzahlen begleicht.
Quellenangaben & Fußnoten
[1] §5 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
[2] §5 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
[3] §5 I 1 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html iVm §6 I 1 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
[4] §2 SGB VI Selbstständig Tätige https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
[5] „ohne Datum“, Aufruf 2021-05-16 DRV – Selbstständige https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html
[6] 2020 Bertelsmann Stiftung – Geteilter Krankenversicherungsmarkt – S. 37 https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Studie_Geteilter_Krankenversicherungsmarkt.pdf