Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
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Achtung!
Dieser Absatz ist deutlich kürzer, als der anderer Zielgruppen, weil für Künstler mehr Ausnahmen als pauschale Regeln gelten. Es bleibt festzuhalten, dass für die meisten Kunst schaffenden die PKV die falsche Basis ist. Nur, wer sicher (!) regelmäßige Einnahmen hat ODER deutlich unter 40 Jahre alt ist, sollte über eine PKV nachdenken!
PKV-Zielgruppe Künstler und Publizisten
Meisten sind die o. g. Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz[1] gesetzlich versicherungspflichtig. In zwei Fällen kann eine Befreiung von der GKV beantragt[2] werden:
- Erstmalige Aufnahme einer künstlerisch bzw. publizistischen Tätigkeit mit dreijähriger Entbindung von der GKV-Pflicht, wobei die Entbindung in diesen drei Jahren nicht widerrufbar ist.[3]
- Verdienst über der JAEG für mindestens drei Jahre, wobei der Antrag bis 31.03. des rollierenden Folgejahres zu stellen ist. Diese Befreiung von der GKV-Pflicht kann nicht widerrufen werden; auch nicht bei Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit.[4]
Wird eine Befreiung erreicht, dann zahlt die KSK einen fiktiven Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der analog den Regeln für Angestellte funktioniert.[5] Dieser Zuschuss erfolgt nicht durch die Auftraggeber.
Achtung: Der Zuschuss gilt NICHT für Ehepartner und/oder Kinder. Zudem besteht das Risiko, dass bei schwankenden Einnahmen der anteilige Zuschuss in Relation niedriger ausfällt, womit die PKV ein Risiko bei schwankenden Einnahmen darstellen kann.[6]
[1] Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/
[2] 2020-01 Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung – Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht/Zuschussantrag https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Befreiung_von_der_gesetzl._KV.pdf
[3] 2023-12 KSK – Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung? – S. 2 https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/Private_Krankenversicherung.pdf
[4] 2023-08 KSK – Informationen zur Künstlersozialversicherung – Informationen für selbständige Künstler und Publizisten zur Künstlersozialversicherung – S. 5 https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Allg._Infos_u._Anmeldeunterlagen/Informationen_zur_Kuenstlersozialversicherung.pdf
[5] „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-07 Unfallversicherung Bund und Bahn Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung – Ausnahmen von der Versicherungspflicht https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/ausnahmen.html
[6] „ohne Datum“, 2024-05-15 Aufruf Andri Jürgensen Rechtsanwälte – Künstlersozialversicherung und private Krankenversicherung https://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/kuenstlersozialkasse-und-private-krankenkasse.html
Wenn Sie sich dennoch für die PKV interessieren, müssen Sie die Artikel zu Arbeitnehmer, Selbstständigen sowie GGF (Gesellschafter Geschäftsführer) lesen, denn es ist wahrscheinlich, dass Sie im Laufe Ihrer Laufbahn mehrere dieser Positionen durchlaufen.
Gleiches gilt für die Kapitel im Ausland, für GKV-Rückkehrer sowie Personen ohne Krankenversicherung; was nicht selten daran liegt, weil Sie von Ihrem Auftraggeber nicht oder nicht vollends entlohnt werden.
Wenn Sie sich dann für die PKV entscheiden, stellen Sie die Entscheidung rechtzeitig VOR (!) Abflauf der KVdR-Begünstigung (eigenes Kapitel) auf den Prüfstand, damit Sie Ihre Entscheidung nicht bereuen, wie der Fall Heinz Hönig verdeutlichte.
Mehrheitlich ist die KSK die einzige Möglichkeit, wie Künstler ihre Sozialversicherungsbeiträge entrichten sowie mit einer annehmbaren Rente rechnen können. Daher sollte dies im Rahmen einer PKV-Beratung unbedingt berücksichtigt werden.