About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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PKV-Zielgruppe Studenten

Wie sind Studenten in der Regel versichert?

Auf den ersten Blick ist ersichtlich, dass ein Studium die Eintrittsfahrkarte für die PKV sein kann, die später ggf. nicht mehr gelöst werden kann.

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Aller Studenten könnten in die PKV
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Aller Studenten sind in der PKV
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Aller Absolventen könnten nach den ersten zehn Jahren in die PKV
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Aller Absolventen sind nach den ersten zehn Jahren in der PKV

Sog. „ordentliche“ Studenten sind pflichtversichert in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS), außer Sie befinden sich im 15. Fachsemester oder sind bereits ü30 Jahre alt.[1] Ein ordentlicher Student widmet Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium.[2] Sie können sich bis zu drei Monate nach Studienbeginn, gerechnet aber der Immatrikulation, von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung wirkt unbefristet und ist nicht widerrufbar.[3]

Studenten können oft bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden. [4] Teils auch darüber hinaus, z. B. nach Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes.

Im Anschluss an die verpflichtende KVdS erfolgt die Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied, wobei ein erneutes zweiwöchiges Kündigungsfenster zum Wechsel in die PKV entsteht, wobei die Frist nach Belehrung durch die GKV anläuft.

Dabei werden sog. „duale Studenten“ wie Auszubildende behandelt, weshalb sie in der GKV versichert werden müssen.

Die PKV kann für die Dauer der KVdS-Zeit in eine Anwartschaft und/oder Zusatzversicherung umgewandelt werden, wenn Sie vor dem Studium existierte. Verdienstgrenzen müssen streng beachtet werden. Auch Stipendien und zweckgebundene Zuschüsse (z. B. bei Doktoranden-Stellen) sind voll beitragsrelevant in der GKV und können die Familienversicherung gefährden.[5]

Existierten weder Anwartschaft noch Optionstarif, sollten Sie mindestens einen Optionstarif abschließen. Damit sichern sich Studenten den späteren Eintritt in die PKV, egal wie krank sie dann sein könnten.

Für ausländische Studenten gelten Sonderregeln. Wenn diese von außerhalb der EU bzw. des EWR-Raumes kommen, ist oft nur eine PKV möglich. Achtung: Viele der privaten Auslandskrankenversicherungen erfüllen NICHT die deutsche Versicherungspflicht und haben eine begrenzte Laufzeit. Sie können Probleme bei der Anschlussversicherung verursachen.

Warum sollten Studenten in die PKV wechseln?

Der Wechsel in die PKV ist für Studenten ein No-Brainer, wenn der Student beihilfefähig ist. Andere gute Gründe sind bald nicht mehr den vergünstigen Beitrag der KVdS zu haben oder Wert auf die maximal mögliche Gesundheitsversorgung zu legen.

Für ältere Studenten ist der Wechsel in die PKV aufgrund des hohen Kassenbeitrags oft lohnend! Denn wer das 30. LJ oder 14. Fachsemester überschreitet, bekommt nicht mehr die günstigen Studentenbeiträge der KVdS, sondern zahlt die höheren Beiträge für freiwillige Versicherte.

Auch kann es sein, dass nach Studienende die Studenten- oder Grundschutz-PKV günstiger ist als die GKV-Mindestbeiträge.

Daraus ergeben sich folgende Situationen, wo die PKV für Studenten an Relevanz gewinnt:

  • Studienbeginn (Erst- und/oder Zweitstudium, Promotion)
  • Ende GKV-Familienversicherung (idR mit 25. LJ)
  • Langes Studium oder Ende der Pflichtmitgliedschaft (idR mit 14. FS oder 30. LJ)
  • Hohe Chance auf PKV nach dem Studium (z. B. Arzt, Lehrer, Ingenieur, Architekt, Anwalt etc.)
  • Promotions-Studium und Post-Doc, da kein ordentlicher Student, sondern Pflichtmitglied GKV (falls Arbeitnehmer) oder freiwilliges Mitglied (Stipendium)
  • Exmatrikulation
  • Hoher Verdienst während des Studiums
  • Einheitsbeitrag der Studenten-PKV oder günstiger Individualbeitrag-PKV
  • Auslandsaufenthalte
  • Altersgestaffelter BAföG-Zuschuss zur PKV auf Antrag (Formblatt 1 & 9) möglich, auch im Ausland[6]

Zu überprüfen ist, ob der zu versichernde Studierende den brancheneinheitlichen Studententarif oder einen individuellen Tarif bevorzugt. Brancheneinheitlich meint hierbei die Leistungen, denn – anders als in den Sozialtarifen – es gibt keinen Risiko- oder Beitragsausgleich in Form einer unternehmensübergreifenden Umlage, weshalb die Prämien unterschiedlich sind. Aus der Erfahrung weiß der Autor, dass hier oft interne Quersubventionierungen stattfinden, um wettbewerbsfähig zu sein.

Bitte beachten Sie, dass die der Wegfall der Vergünstigungen für Studenten in der GKV keine nachträgliche Befreiung von der Versicherungspflicht darstellen würde. Daher ist ggf. zu Studienbeginn zu entscheiden, ob die PKV dauerhaft nicht die bessere Lösung ist. Die vergünstigte studentische GKV kostet im Jahr 2023 ca. 85€/Monat.

Auslandsgefahr – Eine Wohnanschrift kann zu wenig sein

Für Studenten, welche sich im Ausland aufhalten, können sich Probleme bezüglich des Kindergeldes und in der Folge bzgl. der Krankenversicherungspflicht geben.

Generell gilt, dass Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr unkritisch sind und im Zuge des Kindergelds sowie der Krankenversicherung getan wird, als wären Sie in Deutschland. Wird der Auslandsaufenthalt verlängert, ggf. ohne Heimatbesuche, wird die vereinfachte Betrachtung komplizierter. Auch „Work & Travel“-Programme unterliegen zeitlichen sowie inhaltlichen Bedingungen.[7]

Der BFH hat in einem konkreten Fall dabei seine Rechtsprechung geschärft,[8] weshalb die u. g. Bedingungen beachtet werden sollten:

  • Ein Raum muss dauerhaft zur Verfügung stehen.
  • Dieser Raum muss als zu Hause angesehen werden und in regelmäßigen Abständen aufgesucht werden.
  • Regelmäßig hängt von der Dauer und Distanz des Auslandsaufenthalts ab.
  • Die ausbildungsfreie Zeit, z. B. Semesterferien, sollten überwiegend dort verbracht werden, darf aber mit zunehmender Dauer abnehmen.
  • Wer mindestens die Hälfte des Studiums im Ausland verbringt, hat die elterliche Wohnung aufgegeben.

Damit gilt, dass eine Meldeanschrift bei den Eltern allein oft nicht ausreicht. Die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung endet zumeist auch, wenn kein dt. Wohnsitz mehr vorliegt, wobei die PKV nicht auf das Kindergeld abstellt und daher weitergeführt werden könnte, was im Einzelfall Sinn ergibt. Eine Ausnahme ist der studentische Einheitstarif KVdS, der idR nicht mehr fortgeführt werden darf.

PKV-Optionstarif für Studenten ist wichtig

Studenten brauchen kaum Versicherungen, denn die Haftpflicht ist meist kostenfrei über die Eltern möglich und auch viele Hausratversicherungen leisten bei Kindern im Rahmen von Sonderklauseln (z. B. Außenversicherung).

Der Optionstarif einer PKV, d. h. die Eintrittsfahrkarte in die PKV ohne erneute Gesundheitsfragen, ist aber wichtig, denn der Großteil der Akademiker wird im Anschluss in der Lage sein in die PKV zu wechseln, wobei dies für die meisten davon Sinn ergibt. Wer unter 35 Jahren in die PKV wechseln kann, für den ist die Entscheidung ein No-Brainer!

Daher gilt es heute schon die Zugangsvoraussetzungen zu schaffen, dass der spätere Wechsel möglich ist. Mit <10€/Monat sollte der Beitrag keine Hürde darstellen oder von den Eltern übernommen werden.

Achtung: Einige Versicherungen (z. B. Debeka, DBV, Signal Iduna etc.) bieten spezielle, vergünstige Optionstarife für bestimmte Berufe an (z. B. Lehramtsstudenten, Polizei-Referendare etc.). Leider haben diese oft Nachteile, bspw. indem nicht alle Tarife zugänglich sind oder sehr enge Wechselvoraussetzungen definiert werden, weshalb Sie darauf achten müssen, nicht stumpf nach Preis zu kaufen; auch wenn dieser teils nur einen symbolischen Euro/Monat beträgt.

Eine modernere Lösung bietet den Studenten an, dass der reguläre Zahlbeitrag (5,95€/Monat) vollständig erlassen wird, daher die Werbung „Deine Eintrittskarte in die PKV für 0€“, wenn zweimal pro Jahr an eine Umfrage teilgenommen wird,[9] wobei der Anbieter auf Nachfrage erklärt, dass diese nicht zum Vertrieb anderer Produkte angedacht sind. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Zugang zu kostenpflichtigen Apps sind teil dieses Angebots, was nur durch Subvention aufrechterhalten kann und den frühzeitigen Wettkampf um Jungakademiker befeuert. Daher musste der Anbieter auf schriftliche Nachfrage einräumen, dass die Subvention zeitlich sowie der Höhe nach begrenzt ist, wie am u. g. Zitat erkennbar:

„Bitte beachten Sie, dass das Kontingent an Zuschüssen für die Studienteilnehmer limitiert ist. Wir werden jedoch mit genügend Vorlauf über eine Ausschöpfung des Kontingentes informieren.“ [10]

Unlauter, wenn man den Autor fragt, denn das steht nicht in den Flyern etc

Studenten-Jobs und die PKV

Wenn ein Student arbeitet, so kann er seine Vergünstigung in der Krankenversicherung gefährden. Um zu prüfen ob und wie viel Beitrag er zahlen muss oder ob gar eine Rückkehr in die GKV droht, wenden Sie bitte das u. g. Schema an.

Dauerhafte Beschäftigung

 

Arbeitszeit irrelevant ≤ 20 Std./Woche > 20 Std./Woche
Entgelt ≤ 450€/Monat > 450€/Monat > 450€/Monat
KV + PV und
Arbeitslosenversicherung

13% Pauschalbeitrag, falls Kasse

Versicherungsfrei

Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag

Rentenversicherung

Versicherungsfrei, 15% Pauschalbeitrag

Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag

Versicherungspflichtig, allgemeiner Beitrag

Wer keinen dauerhaften Arbeitsvertrag hat, z. B. Call-Center-Agent oder studentische Hilfskraft, wird anders beurteilt. Dies gilt auch für Arbeit auf Abruf, z. B. Promotion, Wahlkampfhelfer etc.

Gelegenheitsarbeit / Aushilfen

Zeitliche Grenze

≤ 3 Monate

oder 70 Tage

> als 3 Monate

oder 70 Tage

> als 3 Monate

oder 70 Tage

> 3 Monate, nur in den

Semesterferien

Berufsmäßige Ausübung? ≤ 3 Monate oder 70 Tage ≤ 26 Wochen > 26 Wochen ≤ 26 Wochen
KV & PV & Arbeitslosenversicherung beitragsfrei Beitragsfrei

Beitragspflicht, allgemeine Beiträge

Beitragsfrei
Rentenversicherung Beitragsfrei

Beitragspflicht, allgemeine Beiträge

Beitragspflicht, allgemeine Beiträge

Beitragspflicht, allgemeine Beiträge

Für Praktikanten gelten eigene Regeln. Ob es sich um ein vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum handelt, ergibt sich aus den Ausbildungsvorschriften, z. B. Studien- oder Prüfungsordnung. Pflichtig bedeutet, dass Beiträge abgeführt werden müssen.

Sachverhalt KV & PV Arbeitslosenversicherung Rentenversicherung
Vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Entgelt Pflichtig Pflichtig Pflichtig
Vorgeschriebenes Vorpraktikum mit Entgelt Pflichtig Pflichtig Pflichtig
Vorgeschriebenes Zwischenpraktiken mit/ohne Entgelt und Immatrikulation Versicherungsfrei Versicherungsfrei Versicherungsfrei
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ohne Entgelt Versicherungsfrei Versicherungsfrei Versicherungsfrei
Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum mit Entgelt Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung Pflichtig, wenn weder 20h-Job noch 450€-Job noch kurzfristige Beschäftigung
Vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Entgelt Pflichtig Pflichtig Pflichtig
Vorgeschriebenes Nachpraktikum mit Entgelt Pflichtig Pflichtig Pflichtig
Nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Entgelt Versicherungsfrei Versicherungsfrei Versicherungsfrei
Nicht vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt Pflichtig, Ausnahmen möglich Pflichtig, Ausnahmen möglich Pflichtig, Ausnahmen möglich

Wann verliere ich den günstigen Studenten-Beitrag?

Bei gesetzlich pflichtversicherten Studenten – all jene, die sich nicht zu Studienbeginn auf Antrag haben befreien lassen – endet die günstige Studenten-GKV entweder mit Ablauf des Semesters der letzten Einschreibung bzw. Immatrikulation oder dem 30. Lebensjahr. Hinderungsgründe existieren.[11] Eine PKV kann dann sinnvoll sein, und sei es als Optionstarif/Anwartschaft.

Bei den PKVU hängt dies von den Tarifbedingungen ab, wobei ähnliche Regeln genutzt werden, wie für GKV-Studenten. Lediglich die Altersgrenze wird oft bis zum 40. Lebensjahr verlängert, weil bis zu diesem Zeitpunkt günstige Tarife ohne Alterungsrückstellungen möglich sind. Aber nicht alle PKVU bieten so lange die günstigen Ausbildungstarife an.

Zwar gibt es Versicherte, welche möglichst lang in den günstigen Studententarifen bleiben möchten, um vermeintlich Geld zu sparen, doch ist dies eine dumme Idee! Lesen Sie dazu das Kapital Alterungsrückstellungen.

PKV-Kriterien für Studenten

  • +++ 2Do +++

  • Optionstarif mit Karriereklauseln

  • Umwandlungsrechte beachten, auch für Studi-Jobs

  • Anwartschaft Krankentagegeld, da nicht in jeder Option enthalten

  • Auslandsschutz berücksichtigen, z. B. wg. Auslandssemester, Exkursion etc.

  • Beiträge ggf. für Steuererklärung der Eltern

  • PKV bei ü30 oder ü14 Fachsemester oft günstiger als GKV

  • Einkommens- & Zeitgrenzen bei Studi-Arbeit berücksichtigen

  • +++ Not2Do +++

  • Befreiung von der GKV-Versicherungspflicht nur zu Studienanfang oder bei ü30 oder 14. FS möglich

  • Günstiger Studententarif max. bis 40. LJ, oft nur bis 35. oder 30. Lebensjahr

  • Studenten-Einheitstarif der KVdS meist schlechter als Individualtarife der jeweiligen PKVU

  • PKV-Hochleistungstarife teurer als GKV

  • Billige Auslands-KV oft nicht in Deutschland anerkannt; Gefahr der Exmatrikulation sowie Nachzahlung

Fußnoten & Quellen

  1. §5 IX SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
  2. „ohne Datum“, Aufruf 2023-03-14 DRV – Ordentlich Studierende https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/O/ordentliche_studierende.html
  3. §5 SGB V Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
  4. §10 SGB V Familienversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
  5. 2020-12-15 LSG Niedersachsen-Bremen Az. L 16 KR 333/17 https://openjur.de/u/2316827.html
  6. §13a BAföG Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13a.html
  7. 2023-09-14 Haufe Finance – Kindergeld bei Auslandsstudium: Auf den Wohnsitz kommt es an https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/inlaendischer-wohnsitz-fuer-im-ausland-studierende_190_604024.html
  8. 2023-06-21 BFH – Az. III R 11/21 https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310146/
  9. 2024-03 Hallesche KVaG – Dokument W156 – S. 1-4
  10. 2024-02-16 Hallesche KVaG – E-Mail eines Direktionsbevollmächtigten „AW: Studi.med -> Abschlusslink und Infos zu den Umfragen“
  11. §190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html

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