Steuern bei GKV-Kostenerstattung im 100% Hybrid-Modell
Das Hybridmodell der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bestehend aus dem Wahltarif Kostenerstattung und einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, stellt eine besondere Lösung dar. Es richtet sich an Versicherte, die nicht in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können oder wollen, aber bereit sind, mehr für ihre Gesundheit zu investieren. Eine zentrale Frage für diese Versicherten ist, wie ihre Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun Klarheit zu den steuerlichen Regeln für dieses Modell geschaffen. Daher habe ich einen ausführlichen Fachartikel samt Quellenangaben dazu geschrieben, der beim IWW veröffentlicht wurde. Leider steht dieser hinter einer Paywall (nur für Abonennten frei), weshalb es hier eine vereinfachte Version davon gibt. Vereinfacht, damit ich nicht gegen meinen Autoren-Vertrag verstoßen. Wer Fragen hat oder eine Beratung dazu benötigt, möge bitte umgehend einen Termin buchen; am besten jetzt! ;) Beim GKV-Hybridmodell hat der Versicherten den Wahltarif Kosterstattung, der von jeder GKV angeboten werden [ ... ]