Mythos Kassen-Flucht mit 55

Dass die PKV im Alter nicht bezahlbar sei, ist hinreichend widerlegt. Und tatsächlich verlasen durchschnittlich weniger als 2,5% der Versicherten die PKV vor dem 55. Lebensjahr, wobei hier Stornierungen aufgrund von Tod inklusive sind, welche über die Hälfte der Abgänge aller Altersklassen bis 55 ausmachen.

BaFin Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – Ausscheidewahrscheinlichkeiten 2018

Von einer Flucht oder Rückkehrwelle kann keine Rede sein. Klar erkennbar ist, dass die PKV ein lebenslanges Modell ist. Dieses muss aber finanziert sein, weshalb Einkommensprobleme der Hauptbewegunggrund für eine GKV-Rückkehr sind. Betroffen sind deutlich mehr Frauen als Männer, denn diese haben idR niedrigere Altersrenten. In der Mehrheit der Fälle handelt es sich zudem um Selbstständige, die wirtschaftlich nicht erfolgreich waren. Abweichend von dem linearen Trend wechseln nur 0,1% mehr PKV-Versicherte zum 55. LJ zurück in die GKV.

Die beiden Knicke am Anfang sind jeweils auf das Ende der Kinder- (21 J.) bzw. Ausbildungstarife (21 J. bis 39 J.) zurückzuführen, nach denen meist eine Pflichtversicherung einsetzt.

Die erhöhten Ausscheidezahlen ab dem 70. LJ sind durch Ableben begründet.

Eine Rückkehr in die Krankenkasse kann wegen der 9/10-Regel der KVdR sogar ein Nachteil sein! Mehr dazu erfahren Sie im Kapital KVdR.

Für die verbleibenden PKV-Kunden sind diese Rückkehrer sogar ein Segen, denn nicht nur führen Sie nicht zu erhöhten Kosten im Alter, welche in der GKV solidarisiert werden, sondern sie vererben die bisher aufgebauten Rückstellungen. Ein Absenken der Stornowahrscheinlichkeiten hätte sogar eine Erhöhung der Prämien zur Folge.[2] Etwas, an dem die PKV kein grundlegendes Interesse hat.

tl;dr - Kassen-Flucht bis 55?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!

Korrekt ist, dass die Mehrheit der Versicherten auch ü55 in der PKV bleibt. Die GKV-Rückkehrer sind fast ausnahmslos wirtschaftlich nicht erfolgreiche Selbstständige, die nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt haben.

Arbeitnehmer und Beamte wechseln fast nie zurück in die GKV.

Mythos PKV lohnt nur für junge Kunden

Es ist ein Gerücht, dass sich die PKV nur für junge Kunden „lohnen“ würde, zumal unklar ist, was der Einzelne unter lohnend versteht. Aufgrund des kalkulatorischen Aufbaus kann man schlussfolgern, dass es für junge Kunden einfacher ist die notwendigen Rückstellungen aufzubauen und noch Budget übrig ist, um zusätzliche BET zu kaufen. Aber auch für ältere Versicherte gibt es eine Äquivalenzgleichung, welche einen Ansparprozess für das Alter beinhaltet. Wer später einsteigt, muss auch weniger sparen, da er durch die erhöhten Beiträge den fehlenden Ansparprozess teilweise nachholt und die Versicherung weniger lang mit dem Geld auskommen muss, da er eine kürzere Lebenserwartung hat. Außerdem wird er anteilig bereits von der Vererbung jener profitieren, welche in die GKV zurückgewechselt sind. Die Aussage, dass man mit einem späteren Einstieg unbezahlbare Prämien provoziert, ist pauschal nicht korrekt. Ein höheres Eintrittsalter erfordert mehr Abwägung und bedingt oft überproportional höhere Prämien. So kostet ein 70J. alter Versicherter ca. das Doppelte dessen, was ein 40J alter Versicherter kostet, wobei die Unterschiede bei manchen PKVUs noch größer sein können.

Ob man mit 20, 35 oder 50 in die PKV eintritt, eine Normalannahme nach den Gesundheitsfragen vorausgesetzt, macht in Bezug auf die Sparleistung und die Prämien einen Unterschied, taugt aber als Pauschalaussage nichts, da es ohne andere Faktoren unsubstantiiert ist. Vgl. Sie dazu den Anteil der Alterungsrückstellungen der o. g. Altersklassen unter sonst gleichen Tarifbedingungen.

PKV-Kalkulation ungezillmerte Alterungsrückstellugnen

Grafik 127 – Gezillmerte Alterungsrückstellungen für drei Altersklassen[3]

Ohne weitere Parameter ist die Aussage zur den Alterungsrückstellungen unsubstantiiert. Natürlich bildet ein älterer Versicherter anteilig weniger Rückstellungen, aber er benötigt auch weniger. Wie sich das am Ende auf die langfristige (!) Prämie auswirkt, ist eine Frage an die Glaskugel, denn das Risiko für eine Fehleinschätzung des PKVUs ist immer gegeben, unabhängig vom Eintrittsalter. Die Altersabhängigkeit der Kopfschäden ist hierbei der treibende Faktor. Sprich je näher ein Versicherter an den durchschnittlich teuren Jahrgängen dran ist, umso eher würde die PKV sehr teuer.

Auch die Vorversicherungszeit des Versicherten spielen keine Rolle, denn die Alterungsrückstellungen werden Stichtag bezogen auf das Alter als Gesamtwert berechnet.[4] Wann ein Versicherter beigetreten ist, ist sekundär, da die Frage nur ist, wie lange er bleibt und was dieser kosten wird!

Der logische Rückschluss ist, dass die PKV für junge Kunden ein No-Brainer ist, während mit zunehmendem Alter die monetäre Abwägung mit spitzerem Bleistift gerechnet werden muss, falls man trotz Gesundheitsfragen einen Normalzugang zur PKV hat.

tl;dr - Die PKV lohnt nur für junge Kunden?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!

Die PKV kann auch für ältere Versicherte eine sehr gute Lösung sein. Korrekt ist jedoch, dass mit zunehmendem Alter genauer geprüft und gerechnet werden muss, weil es weniger Spielraum für Fehler gibt.

Mythos Auslandsversicherung günstiger als GKV oder PKV

Völlig egal wie gut der Vertrag ist oder wie viel Sie zahlen, Ihr Krankenversicherungsvertrag muss die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung erfüllen. Wenn Sie eine sehr günstige Auslandsversicherung haben, z. B. via Care Concept,[5] BDAE,[6] Mawista[7], Dr. Walter[8] etc., liegt es daran, dass keine dieser „günstigen“ Auslandsversicherungen die Pflicht zur substitutiven Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Selbst wenn es einige Monate gutgehen sollte, erhalten Sie spätestens bei der Anschlussversicherung schwere Probleme oder wenn ein Nachweis gefordert wird, beispielsweise von der Universität, dem Arbeitgeber oder einem Amt. Gleiches gilt für die Europäischen Krankenversicherungen (EUKV), die ebenfalls nicht die Pflicht zur substitutiven KV erfüllen.[9]

Das „günstiger“ ist zudem relativ zu sehen, da keine Ansparleistung für später erbracht wird, die Verträge begrenzte Laufzeiten haben und die Versicherung oft ein Kündigungsrecht hat.

tl;dr - Auslandsversicherung günstiger als GKV oder PKV

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!
Kurzfristig können Auslands-Krankenversicherungen günstiger sein; können, nicht müssen. Mittel- und langfristig werden diese System teurer sein, denn sie haben die gleichen Steigerungen wie eine PKV, jedoch ohne Rückstellungen aufzubauen. Das wird sich rächen!

Hinzu kommen noch weitere Nachteile wie fehlender Kündigungsverzicht etc.

Mythos Billigere Prämie bei anderen Vermittlern

Analog zu den vermeintlich kostenfreien Mehrleistungen, kann es in Deutschland für die substitutive KV keine günstigeren Prämien für den gleichen Tarif bei einem anderen Vermittler geben, da es gegen Gesetze verstößt. Honorar-Tarife existieren kaum. Möglich wäre dies wieder nur durch eigene Kollektive in eigenen Tarifen.

Dies führt dazu, dass deutsche Versicherungen im Ausland mit teils fragwürdigen Discount-Angeboten arbeiten, während sie dies in Deutschland nicht dürfen. So bietet die Allianz im Ausland einen lebenslangen Nachlass an, wenn man das Angebot nicht sofort unterzeichnet, sondern ein paar Tage liegen lässt, wie Sie aus dem beigefügten Screenshot entnehmen können. Derartige Angebote sind in Deutschland verboten.

Auszug PKV-Rabatt bei Allianz worldwide care

tl;dr - Günstigerer Beitrag durch hohe Selbstbeteiligung?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Unmöglich!

Die Prämien in der deutschen substitutiven Krankenversicherung dürfen nicht abweichen, d. h. es gibt überall die gleiche Prämie. Das ist gesetzlich vorgeschrieben!

Wenn dir jemand eine andere Prämie zeigt, stimmt etwas nicht! Kann nicht, denn alle anderen Versicherten – welche die vermeintlich günstige Prämie nicht hätten – würden wegen Entreicherung klagen.

Mythos Berufsunfähigkeit macht PKV unbezahlbar…

Ein Gastbeitrag von Torsten Breitag https://www.torsten-breitag.de/

Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine private Krankenversicherung, als grundlegende biometrische Absicherung, hat Wechselwirkungen zu anderen biometrischen Absicherungen. Insbesondere zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es ist ein Mythos, dass eine PKV im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zu bezahlen wäre. Wie bei allen Mythen, gibt es auch bei dieser Story durchaus wahre Aspekte. Bei näherer Betrachtung ist das Thema aber durchaus komplexer, als es bei Stammtischbetrachtung wirken mag.

Das Grundproblem ist nicht die PKV, das Thema heißt eigentlich Brutto- / Netto-BU-Rente. Bin ich Krankenkassenmitglied und werde berufsunfähig führt auch die Krankenkasse – im wahrscheinlichsten Fall – zu deutlichen Abzügen. Üben Sie keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus und erhalten deshalb auch keine Erwerbsminderungsrente (EMR), würden Sie als freiwilliges Krankenkassenmitglied versichert. Vgl. Schema:

Krankenversicherungsprämien bei Berufsunfähigkeit (BU) und Erwerbsminderungsrente (EMR)

Grafik 134 – KV-Beitrag bei Berufsunfähigkeit, Vorlage von Torsten Breitag

In der freiwilligen Krankenkasse sind alle Arten von Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu verbeitragen.[34] Egal ob Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Zinserträge (die schon pauschal versteuert sein könnten) oder eben auch BU-Renten. Als Pflichtversicherter Rentner würden Sie keine Beiträge darauf entrichten.[35] BU-Renten als Betriebsrenten oder vom Versorgungswerk sind immer beitragspflichtig.[36]

Dies führt in der Praxis dazu, dass im wahrscheinlichsten Fall (nur berufsunfähig, kein anderer versicherungspflichtiger Job, keine EMR) folgende, grobe Faustformel zutrifft:

Brutto-BU-Rente x 0,82 = Netto-BU-Rente

Meint, Sie müssen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse (samt Pflegeversicherung) aus eigener Tasche, sprich aus der BU-Rente zahlen.

Bei rund 18 % auf 56.250 € p.a. (BBG der KV in 2020) sind das immerhin 843,75 € pro Monat. Davon ließe sich alternativ eine fürstliche PKV mit Beitragsentlastungsbausteinen unterhalten.

Für das statisch wahrscheinlichste Szenario (keine EMR, kein Job, nur berufsunfähig) müssen Sie also losgelöst von der „PKV <> GKV“-Frage die BU-Rente IMMER so ausreichend dimensionieren, dass die Absicherung auch netto einen Sinn ergibt.

Stark vereinfacht: Wer 2.000 € BU-Rente netto für den Fall der Fälle haben möchte, muss automatisch 2.500 € Brutto-BU-Rente absichern.

Genau das ist eben kein PKV-spezifisches Problem, sondern ein genereller Aspekt der technischen Ausgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Völlig losgelöst vom Krankenversicherungs-Status.

Tatsächlich gibt es weitaus mehr Wechselwirkungen zwischen den beiden biometrischen Absicherungen. Die meisten davon sind in der Praxis eher positiv zu werten. Auf dem Weg zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die PKV beispielsweise tendenziell von Vorteil. Zwei Beispiele:

  1. Es bestehen – anders als in der Kasse – praktisch keine Notwendigkeiten für Abrechnungsdiagnosen. Meint: Beim Kassenmitglied finden sich häufiger abgerechnete ICD-10 Diagnosen in der Akte, die absolut nicht dem entsprechen müssen, was der Betroffene tatsächlich meint, gehabt zu haben.

Es liegt daran, dass der Arzt in der GKV eine „Krankheit“ abrechnen muss, um überhaupt für eine Leistung bezahlt zu werden. Dieses Problem existiert bei PKV-Versicherten in der Praxis so gut wie gar nicht.

  1. Auch die Krankentagegeldversicherung, als Teil der privaten Krankenversicherung, hat erhebliche Wechselwirkungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine mittelfristige Absicherung. Selbst eher einfache Leistungsfälle benötigen regelmäßig zwischen 8 bis 10 Monaten ab subjektiv empfundener Berufsunfähigkeit für den Leistungsnachweis.

Hat nichts damit zu tun, dass die Versicherer nicht zahlen wollen. Es liegt in der Natur des medizinischen Leistungsnachweises in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie müssen anhand eines Therapie-, Behandlungs- oder Diagnosestandes nachweisen, dass Sie voraussichtlich für 6 Monate außer Stande sein werden (oder es bereits waren), Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 % ausüben zu können.

Um diese Prognose mit aussagekräftigen medizinischen Unterlagen zu untermauern, bedarf es einfach einiger Zeit. Salopp: Gerade bei psychischen Erkrankungen kann man schlecht den Kopf aufschneiden. Man wird dadurch weder mehr über die Krankheit erfahren, noch wäre es verhältnismäßig.

Da hilft nur solide ärztliche Handwerksarbeit. Anamnese, Diagnostik, Therapie und der Nachweis objektivierbarer Kriterien: Bspw. Medikation, stationäre Behandlungen, Krankschreibungen, Wechselwirkungen zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Und genau dieser medizinische Prozess dauert Zeit. Zeit, die aus finanzieller Sicht teuer, respektive schwierig werden kann. Denn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet üblicherweise nach 6 Wochen.

Danach gibt es in der Kasse gesetzliches Krankengeld. Bei höheren Einkommen sind es zumeist 70 % des Nettoeinkommens. Allerdings nur bis zum Bruttoeinkommen der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der KV (56.250 € in 2020). Hatten Sie zuvor bspw. 80.000 € Bruttoeinkommen, haben Sie demnach nach den ersten 6 Wochen ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Problem, das mit zunehmendem Einkommen schärfer wird.

Eine bedarfsgerechte Krankentagegeldversicherung löst genau dieses finanzielle Grundproblem. Das ist existenziell im Kontext Berufsunfähigkeitsversicherung, lässt sich aber nur mittels privatem Krankentagegeld lösen.

Ein – aus finanzieller Notwendigkeit heraus – zu früh gestellter Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat regelmäßig bescheidene Chancen. Eben weil es noch am erforderlichen Therapie-, Behandlungs- und Diagnosestand fehlt. Sprich an aussagekräftigen medizinischen Unterlagen.

Ein gutes Krankentagegeld verschafft Ihnen daher Zeit und finanzielle Gelegenheit, einen aussagekräftigen und stichhaltigen medizinischen Leistungsnachweis in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen zu können.

Ende des Gastbeitrags

tl;dr - PKV durch BU nicht mehr bezahlbar?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!
Zumindest in 99% der Fälle. Meist kostet die PKV gleich oder weniger. Im Rahmen des §204 VVG Tarifwechselrechts in Kombination mit Grundschutz- und Sozialtarifen ist es sehr wahrscheinlich, dass die PKV günstiger wird.

Die 1% Sonderfall sind zumeist wirtschaftlich nicht erfolgreiche Gewerbetreibende oder Scheidungs-Opfer ehemaliger Beihilfe-Empfänger.

Mythos Finanzieller Ruin durch PKV-Beiträge im Alter

Unsinn! Es handelt sich um eine urbane Legende, die medial ausgeschlachtet wird! Korrekt ist, dass es diverse Formen der Alterungsrückstellungen sowie Sicherungsmechanismen gibt. Zudem gibt es gesetzlich verbriefte Wechselrechte in Sozialtarife sowie das Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Bereits seine Vorgängerversion §178f VVG a. F. erlaubte in den 90er Jahren eine Tarifoptimierung, die bereits damals in Nicht-Versicherungszeitschriften beworben wurde.[37]

Daher die Frage: Wie viele Menschen konkret werden durch die PKV ruiniert? Unten sehen Sie den Anteil der PKV-Versicherten in Sozialtarifen per Stand 31.12.2019:[38]

8.732.400 Millionen PKV Versicherte STN BTN NLT ∑PKVSozTar
Versicherte im Sozialtarif 51.400 32.400 89.100 172.900
davon Anteil am PKV-Bestand 0,5886% 0,3710% 1,0203% 1,9800%
Versicherte mit Härtefallregelung (z. B. Kappung) 424 19.300 entfällt 19.724
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0049% 0,2210% entfällt 0,2259%
Anteil Beilhilfe-Versicherte 6.400 kA 7.800 14.200
davon Anteil am PKV-Bestand 0,0733% kA 0,0893% 0,1626%
Quelle Zahlbericht 2019 S. 26 S. 27 S. 28 S. 15

 

Nur 2% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen. Nur ca. 0,5% aller PKV-Versicherten befinden sich in Sozialtarifen mit Härtefallregelungen. Das ist deutlich weniger als bei der GKV. Ein PKV-Versicherter im Basistarif muss im Härtefall – d. h. mit Einkünften nach der PKV unter Grundsicherung oder Existenzminimum liegend – keinen Beitrag entrichten. Daraus isoliert kann kein finanzielles Risiko entstehen! Selbst Beamte, die meist hohe Pensionen haben, gehen in Sozialtarife, um Beiträge zu sparen. Die Zahlen sind trotz Corona-Krise rückläufig, so dass per 31.12.2021 nur noch 1% der Versicherten in Sozialtarifen ist.[39]

Die Pauschal-Aussage, dass die PKV im Alter den finanziellen Ruin bedeutet, ist falsch und kann nicht durch Zahlen belegt werden! Der Anteil der Transferleistungsempfänger der PKV-Versicherten liegt mit ca. 0,5% deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt, der in der Vergleichsperiode bei ca. 8,7% lag.[40]

tl;dr - PKV im Alter nicht mehr bezahltbar?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!

Das ist eine urbane Legend, die seit den 2000er Jahren nur noch wenige Ausnahmen betrifft; eigentlich nur wirtschaftlich erfolglose Gewerbetreibende sowie Geschiedene von Beihilfe-Empfängern, falls diese keine eigene Vorsorge und keine Arbeit haben.

Für alle anderen stimmt diese Panikmache nicht! Zudem könnte man dem durch Einkaufen von Beitragsentlastungstarifen entgegen wirken. Es gibt keinen einzigen Fall in Deutschland, wo Versicherte die zusätzliche Beitragsentlastung eingekauft hätten, aber wg. der PKV finanzielle Probleme im Alter hätten.

Mythos „Geld zurück“ durch Klage gegen Beitragsanpassungen

Seit es Beitragsanpassungen gibt, versuchen sich Menschen dagegen zu wehren. Die Rechtmäßigkeit der BAP wird dabei in Zweifel gezogen. So haben in den letzten Jahren verschiedene Versicherungsnehmer kleine Teil- „Erfolge“ gegen ihre PKV erzielt. Diese Pyrrhussiege sind deshalb höchstens Teilerfolge, weil die Kläger mehrheitlich unterlagen und die Notwendigkeit sowie mathematische Korrektheit der Anpassungen nie angezweifelt wurde. Lediglich Formfehler wurden eingeredet. Formfehler, die sich heilen und die Beitragsanpassung nachholen lassen. Die beiden größten Prozesse waren bisher gegen die AXA[41] bzw. Barmenia[42] geführt worden. Aber auch gegen die Allianz, DKV etc. wurden Prozesse geführt, so dass es am Ende der BGH entschied.

Der BGH erteilte den Klägern in allen Urteilen insofern eine Schlappe, als dass er heilbare Formmängel rügte, deren formelle Wirksamkeit nachgeholt werden kann. Das bedeutet, dass selbst wenn Anleger gegen Formfehler klagen könnten, würde es bei der kommenden Beitragsanpassung umso heftiger im Beitrag steigen. Dies liegt daran, dass der größere Teil der BAP nicht in die aktuelle Finanzierung fließt, sondern für zukünftige Leistungen zurückgelegt wird,[43] da nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich möglich ist, der technische Neuerungen etc. ermöglicht. Damit steigen die Kosten der nächsten BAP sowohl individuell als auch im Kollektiv, wie in u. g. Grafik dargestellt.

Ende des Jahres 2022 tauchten vermehrt Beschwerden auf, die den PKV-Verband zu mehreren Anzeigen und Klagen bewog. Mehrere Anwaltskanzleien kooperierten mit unseriösen Tarifoptimierer, welche die an einer BAP-Rückabwicklung interessierten Personen an sog. Tarifoptimierer weiterleiteten, welche auf §204 VVG basierte Tarifoptimierungen durchführten. Oft kam es dabei zu Betrug in Form von Verschleierung der Identität, Falschangaben, Honorarbetrug, Dokumentenfälschungen etc. sowie zahlreichen Datenschutz-Verstößen.[44]

Noch höhere BAP, wenn diese nachgeholt wird

Aktuar Aktuell Ausgabe 53 S. 11 – Auswirkung der BAP-Klage auf die nächste BAP

Dazu kommen noch diverse Risiken, etwa das Prozesskostenrisiko, Mehrkosten durch Öffnung der alten Steuerbescheide, Verlust der Alterungsrückstellungen etc. In Summe ein schlechtes Geschäft für den Kläger, wo am Ende nur der Rechtsanwalt gewinnt.

Leider werben immer noch Rechtsanwälte mit vermeintlichen Forderungen, die man einklagen könnte. Dabei erzählen sie aber nur die halbe Wahrheit und verschweigen die Konsequenzen. Beispielsweise müssen Sie alle Unterlagen beibringen, darunter auch die alten Beitragsprämien, da Sie gegen die PKV weder aus dem VVG noch der DSGVO einen Auskunftsanspruch in diese Richtung haben, denn Tarifprämien sind keine personenbezogenen Daten im Sinne dieser Vorschriften.[45] Verschiedene OLG sehen das teilweise anders und sprechen Verbrauchern begrenzte Auskunfts-Rechte zu, dabei keine einheitliche Linie verfolgend.[46] Lassen Sie sich nicht zu einer Klage verleiten! Lesen Sie Fachartikel dazu, die Ihnen alle Details erklären.[47] Die Fachpresse warnt vor sinnlosen Klagen.[48] Selbst Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten, warten bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung vor sinnlosen Klagen.[49] Die Mathematiker verschiedener Vereinigungen warnen davor, dass die Klagen sinnlos sind, sowie als Beitrags-Boomerang zurückkommen werden.[50] Außerdem hat der BGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass die gesetzliche Verjährung von max. drei Jahren gilt.[51]

Nachteilspyramide einer BAP-Klage

Sollten Sie eine Klage erwägen, lassen Sie sich das u. g. Schaubild durch den Kopf gehen:

PKV-Kalkulation - Risiko einer BAP-Klage

Sehen Sie der bitteren Wahrheit ins Gesicht: Alles im Leben wird teurer, auch Ihre PKV!

tl;dr - Geld zurück durch BAP-Klage?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Bestenfalls ein Pyrrhussieg, wenn überhaupt!

Bitte den vorstehenden Abschnitt lesen, denn die BAP-Klage ist eine dumme Idee. Nebst dem Prozesskostenrisiko gilt, dass die nächste BAP garantiert kommt, dafür umso teurer.

Es ist nur ein sehr kleiner Kreis, für den diese Klage lohnend könnte. Aber sie ist keine flächendeckende Lösung.

Mythos Jährliche Beitragserhöhung

Es wäre schön, wenn dem so wäre. Tatsächlich steigen die Beiträge aufgrund der auslösenden Faktoren nur ungleichmäßig. Schöner wäre es, wie bei der Kasse auch, wenn es jedes Jahr eine leichte Steigerung gäbe. Aber die PKV darf nicht ohne Weiteres jährlich anpassen. Dieses Problem taufte der Autor Sanierungsstau. In der Regel kommen einige Jahre keine Anpassungen, dann folgt eine größere Erhöhung auf einen Schlag. Nervig, jedoch nicht zu ändern. Dabei erwischt es alle Anbieter früher oder später mal stärker, wie Sie 2020 bei der Debeka erkennen konnten[52] oder 2021 bei der Barmenia oder 2022 bei der SDK usw. usf.

Generell können Vermittler keine belastbaren Aussagen zur Beitragsentwicklung treffen, denn die viel kritische Rechengrößen als Betriebsgeheimnisse klassifiziert und somit nicht zugänglich. Daher ist auf Basis etwaiger Dritt-Werte kein Rückschluss möglich, wie bereits in den Intro-Kapiteln mathematischer Fachbücher erläutert.[53] Dazu ein Schaubild, wie sich der Beitrag einer PKV aufteilt.

PKV-Kalkulation - Aufteilung des PKV-Beitrags

Grafik 137 – Beitragsaufteilung des PKV-Beitrags[54]

Die meisten der hier genannten Rechengrößen sind unbekannt! Ein Wert ist obendrein kritisch, die Versicherungsleistungseinsparungen. Wer will schon eine Krankenversicherung, die bei der Leistung spart?

tl;dr - Mythos jährliche Beitragserhöhung

Die Antwort steht auf der Rückseite
Falsch!
Schön wäre es! Die PKV steigt zumeist nur alle paar Jahre, dann aber durchaus höher auf einen Schlag. Aber dies kann nicht jährlich passieren. Das ist technisch nicht möglich.

Zudem vergessen die meisten Menschen, dass die Alterungsrückstellungen erst ab dem 60., 65. sowie 80. LJ die volle Wirkung entfallen. Bis dato steigt der Beitrag normal weiter, ab 60 kaum noch!

Mythos Ruin durch fehlende Familienversicherung

Korrekt ist, dass jedes Mitglied der PKV einen eigenen Beitrag zahlt. Wer viele Kinder hat, könnte also sehr viel zahlen, oder nicht? Ja, könnte der Versicherte, muss er aber nicht. Wer nur einen günstigen Schutz auf Kassenniveau wählt, der wird vermutlich nicht mehr zahlen. Und selbst wenn doch, so wäre der Beitrag steuerlich in unbegrenzter Höhe absetzbar.

Der Versicherte kann seine Tarife ändern, z. B. via Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Er könnte z. B. in einen günstigeren Einsteigertarif wechseln und eine Option abschließen, mit der er später seinen Schutz erhöhen kann.

Dieser Mythos kann wahr werden. Dieses Problem stellt sich erst gar nicht, wenn die Lebensplanung am Anfang der Beratung besprochen wird. Es kann zum Ausschlusskriterium für eine PKV werden, weshalb es ein Schwerpunkt in der Beratung ist. Außerdem gibt es flexible Tarife. Bei der Auswahl der PKV sollte auf die Tariflinien und Optionsrechte geachtet werden.

tl;dr - Ruin durch fehlende Familienversicherung?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Möglich.
Da für jedes Mitglied ein eigener Beitrag fällig wird, muss die Familienplanung berücksichtigt werden.

Wer dies nicht tut, könnte am Ende unerwartet draufzahlen.

Mythos Vergreisung bzw. Überalterung

Es ist das gleiche Scheinargument wie bei der Tarifschließung!

Tarife werden nicht teurer, weil die Versicherten älter werden. Erhöhte Leistungsausgaben sind eingepreist. Es sind zusätzlich beitragsmildernde Zuschläge im Tarifbeitrag eingerechnet. Diese sind auch nötig, denn der Gesetzgeber verhindert beitragsproportionale Beitragszuschläge,[55] d. h. Ältere dürfen nicht strenger zur Kasse gebeten werden, weshalb die PKV frühzeitig vorsorgen muss. Hätte sie dies versäumt, müsste sie die fehlenden Beiträge aus Eigenmitteln zahlen.

Mehrheitlich wird davon ausgegangen, dass es keine Personenzugänge in der Grundgesamtheit gibt, nur Stornos, also Abgang durch Tod oder PKV-Austritt bzw. -Wechsel.[56] Dies lässt sich auch an den Sterbetafeln ablesen, die nur sinken Bestandszahlen kennen.

Böse Zungen könnten nun behaupten: Ein PKV-Alchemist könnte indes versucht zu sein eine zumindest temporär steigende Grundgesamtheit zu unterstellen, um länger günstige Einstiegsprämien zu ermöglichen. Mit Hinweis auf die Haftung des PKVU bei fehlerhafter Kalkulationsannahme, der leichten Widerlegbarkeit dieser Grundannahme und den deutlich einfacheren Möglichkeiten die Prämie „wettbewerbsfähig“ zu machen, kann dies als Geschwätz abgetan werden. Ein Kfz-Betrüger würde auch keinen Unfall produzieren (Personenzuwachs), sich dann zwei Flaschen Vodka einflößen (nachweisbare Feststellung Fehlkalkulation), um damit einen Betrug zu begehen (zu niedrige wettbewerbsfähige Prämie), wenn es wesentlich raffiniertere Methoden gibt. Dabei ist davon auszugehen, dass ein doppelt studierter Aktuar wesentlich mehr zu verlieren hat als der durchschnittliche Kfz-Betrüger.

tl;dr - Vergreisung oder Überalterung?

Die Antwort steht auf der Rückseite
Grober Unsinn!
Die Schließung von Tarifen ist teilweise sogar vorgesehen, denn die sog. Abgangsordnung ist fester Kalkulationsbestandteil.

Außerdem wurden zum 21.12.2012 aufgrund der unisex Kalkulation alle PKV-Tarife geschlossen, ohne dass die PKV-Welt untergegangen wäre.

Fußnoten & Quellenangaben

  1. 2019-12-20 BaFin Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – Ausscheidewahrscheinlichkeiten 2018 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html;jsessionid=5DE283B1CCB667E53C65161B2982796E.2_cid383
  2. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 170
  3. 2017-06-26 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil D: Die tarifliche Alterungsrückstellung – S. 36
  4. §18 KVAV Alterungsrückstellung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__18.html
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 Care Concept AG – Impressum https://www.care-concept.de/wir_ueber_uns/impressum.htm
  6. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 BDAE GmbH – Impressum https://www.bdae.com/impressum
  7. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-20 MAWISTA GmbH – Impressum https://www.mawista.com/impressum/
  8. „ohne Datum“, Aufruf 2022-09-30 Dr-Walter GmbH https://www.dr-walter.com/impressum.html
  9. 2021-07-23 Wikipedia.de – Europäische Krankenversicherung https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Krankenversicherung
  10. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 102
  11. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 48
  12. 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 113-114 ISBN 978-3-531-17928-5
  13. 2020-11-21 Handelsblatt – Beitragshammer für Privatversicherte: Wie ein sprunghafter Anstieg der Prämien verhindert werden könnte https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krankenversicherung-beitragshammer-fuer-privatversicherte-wie-ein-sprunghafter-anstieg-der-praemien-verhindert-werden-koennte/26642990.html?ticket=ST-1170670-RfeVs2ZjWN3lfhuoHhw7-ap4
  14. 2017-07-05 Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil B: Die Rechnungsgrundlagen – S. 44
  15. 2020-03-24 BaFin – Statistiken der BaFin https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/statistiken_node.html
  16. §159 VAG Statistische Daten https://dejure.org/gesetze/VAG/159.html
  17. 2019-12-20 BaFin – Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html
  18. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 41-42
  19. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 50
  20. §3 VII VVG-Info Informationspflichten bei der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/3.html
  21. „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-07 Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. https://aktuar.de/ueber-uns/impressum/Seiten/default.aspx
  22. §10 I KVAV Prämienberechnung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__10.html
  23. 2018-04-16 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Leitfaden für das Grundwissen – Fach Versicherungsmathematik – S. 98
  24. 2017-07-03 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung. Ein Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare. – Teil E: Tarifänderungen – S. 39
  25. 2016-01-19 Fachgrundsatz der Deutsche Aktuarvereinigung e. V. 19.01.2016 Aktuarielle Betrachtung von Krankheitskostentarifen mit einer vom Zahlbeitrag abhängigen erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung (euBR) S. 6
  26. §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  27. 2022-12-27 ARAG KV AG Newsletter – KV-Beitragsrückerstattungen (BRE) – Stand August 2020
  28. 2022-12-14 ARAG KV AG – Pressemitteilung – ARAG Krankenversicherung: 22,6 Millionen Euro Beitragsrückerstattung für Kunden – https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00636/
  29. 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 200
  30. 2019-12-20 BaFin – Wahrscheinlichkeitstafeln PKV 2018 – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Statistik/st_wahrscheinlichkeitstafeln_pkv_2018.html
  31. 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten KrankenversicherungLeitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 89/90 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf
  32. 2011 Roman Böckmann – Quo vadis, PKV? Eine Branche mit dem Latein am Ende? S. 193-194, 196 ISBN 978-3-531-17928-5
  33. 2016-10-02 Hartmut Milbrodt; Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung – S. 99 Abs 1 ff – ISBN 978-3-89952-610-3
  34. §240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
  35. §237 P1 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
  36. §237 P2 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
  37. 1999-11 Bundesverband der Deutschen Radiologen – Der Radiologe – PKV: Interner Tarifwechsel ohne neue Risikoeinstufung – M181 https://sci-hub.ru/10.1007/PL00022564
  38. 2020-12 PKV-Verband – Zahlenbericht 2019 https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/pkv-verband-veroeffentlicht-zahlenbericht-2019/
  39. 2022-03-03 Versicherungsbote – PKV: Weniger Versicherte im Notlagentarif https://www.versicherungsbote.de/id/4905153/PKV-Weniger-Versicherte-im-Notlagentarif/?partnerid=nl6225434
  40. 2019-10-25 destatis – Pressemitteilung Nr. 414 vom 25. Oktober 2019 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/10/PD19_414_228.html
  41. 2020-04-15 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung der AXA, was tun? https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/
  42. 2020-05-06 Die Finanzprüfer e. K. – Beitragsanpassung (BAP) der Barmenia ungültig? https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/
  43. 2021-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 53 – S. 10 https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20aktuell%20Nr.53.pdf
  44. 2022-12-16 Assekuranz Info-Portal – PKV stellt Strafanzeige und warnt vor betrügerischen Werbeanrufen auf Basis illegal beschaffter Adressdaten https://www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2022/12/pkv-stellt-strafanzeige-und-warnt-vor-betrugerischen-werbeanrufen-auf-basis-illegal-beschaffter-adressdaten/
  45. 2021-11-24 OLG München – Az. 14 U 6205/21 https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-40311?hl=true
  46. 2022-06 Focus Money Der Versicherungsprofi – 12/2022 S. 7 – Welche Daten der PKV-Anbieter herausgeben muss
  47. 2021-03-10 Die Finanzprüfer e. K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/
  48. 2021-01-11 haufe.de – BGH zu Voraussetzungen und Begründung von Beitragsanpassungen in der PKV https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/bgh-zu-voraussetzungen-wirksamer-beitragserhoehungen-in-der-pkv_230132_533974.html
  49. 2020-12-17 Bund der Versicherten e. V. – Bundesgerichtshof gibt falsche Hoffnung für PKV-Versicherte https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bundesgerichtshof-gibt-falsche-hoffnung-fuer-pkv-versicherte
  50. 2021-04-14 Versicherungsbote – PKV: So wirken rückabgewickelte Beitragsanpassungen https://www.versicherungsbote.de/id/4901773/PKV-So-wirken-ruckabgewickelte-Beitragsanpassungen/
  51. 2021-11-17 BGH – Az. IV ZR 113/20 https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021214.html?fbclid=IwAR1ouVCtK48pNiUz523lvLdcpTgm2MQNMvP-n96mwD-hF5JdOY9Kok0sj4k
  52. 2020-10-26 Die Finanzprüfer – Debeka PKV Beitragsanpassungen bis zu 17% – https://die-finanzpruefer.de/2020/10/26/debeka-pkv-beitragsanpassungen-bis-zu-17/
  53. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. VI-VII
  54. 2013-09-09 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – S. 253
  55. §8 IV KVAV Grundsätze für die Bemessung der sonstigen Zuschläge https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__8.html
  56. 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 77