Beitragsanpassung (BAP) in der PKV
Der Gesetzgeber lässt Beitragsanpassungen[1] lediglich bei einer nicht nur vorübergehenden signifikanten Änderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage zu,[2] was die beiden sog. auslösenden Faktoren betrifft. Die auslösenden Faktoren –Schaden bzw. Sterblichkeit & Zins in Form von Leistungsbarwerten – sind die mathematische Umsetzung der Gründe für die nötigen Beitragsanpassungen.[3] Bei beiden Faktoren werden die erforderlichen Realwerte ins Verhältnis zu den kalkulierten Werten gesetzt.
Zwar sind nur zwei Gründe für eine BAP als auslösender Faktor zulässig, die PKV darf jedoch gleich eine Reihe weiterer Rechnungsgrößen anpassen.
Grafik 80 – Anpassung der Rechnungsgrundlagen bei BAP[4]
Da viele dieser Werte ein Betriebsgeheimnis sind, straft es Vermittler Lügen, die behaupten Prognosen zur Beitragsstabilität abgeben zu können.
Ein auslösender Faktor kann z. B. so aussehen:
Grafik 81 – Umgeformter Term unbekannten Ursprungs, vermutlich eine DAV-Publikation
Auffällig ist im o. g. Beispiel, dass die Personen unter 21 sowie über 95 gar nicht mit einbezogen sind. Kindertarife (u21) haben nahezu nie Alterungsrückstellungen.[5] Im o. g. Beispiel endet des Kollektiv mit 95, d. h. statistisch sind keine weiteren Prämien zu erheben, weil niemand mehr lebt. Sollte ein Kunde >95 werden, hätte er vermutlich kostenfreien Schutz aufgrund vererbter Rückstellungen sowie vorsichtiger Kalkulation. Einige Gesellschaften werben mit diesen Versicherten, die in solch seltenen Sonderkonstellationen landen. Durch kluge Tarifoptimierungen gem. §204 VVG können so für Versicherte (trotz etwaiger Erhöhung der Selbstbeteiligung) massive Einsparungen erzielt werden, wie Sie am u. g. Bildbeispiel sehen können. Mehr dazu im Kapital Tarifoptimierung.
Tarifoptimierung nach §204 VVG mildert das BAP-Problem für den Einzelnen
Durch kluge Tarifoptimierungen gem. §204 VVG können so für Versicherte (trotz etwaiger Erhöhung der Selbstbeteiligung) massive Einsparungen erzielt werden, wie Sie am u. g. Bildbeispiel sehen können. Mehr dazu im Kapital Tarifoptimierung.
Grafik 82 – DKV §204-Tarifoptimierung mit nahezu beitragsfreiem ü90-Versichertem
Dennoch sind Kunden nicht ungeschützt, denn es gibt eine sogenannte Erheblichkeitsschwelle damit das Unternehmensrisiko nicht durch zu viel BAP auf den Versicherungsnehmer umgelegt werden kann.[6] Die PKV darf sich also Mitnichten beliebig verzocken und es auf den Kunden umlegen! Wenn der Anpassungsbedarf bereits bei der Tariferstellung hätte bekannt sein müssen, dann darf die Anpassung nicht durchgeführt werden, sondern geht zu Lasten der Versicherung.[7] Die Kontrolle erfolgt durch drei Organe:
- Verantwortlicher Aktuar des Versicherungsunternehmens[8]
- Unabhängiger, mathematischer Treuhänder[9]
- Aufsichtsbehörde BaFin[10]
In jüngster Zeit haben Versicherte versuchten sich gegen die Beitragsanpassungen zu wehren – teils begründet mit Formfehlern,[11] teils wg. inhaltlicher Fehler[12] – da Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der BAP sowie deren Überprüfung hatten. Die Kläger unterlagen mehrheitlich, woran auch Etappensiege vereinzelter LGs/OLGs nichts ändern. So hat z. B. das LG Hannover behauptet, dass die Nennung einer neuen Sterbetafel als Grund nicht ausreichend sei.[13] Das OLG Celle hat sogar festgestellt, dass es genügt, wenn die Gründe für eine BAP mitgeteilt werden, ohne dass die konkreten Werte oder die Berechnungsgrundlage mitgeliefert werden,[14] da der Laie ohnehin nichts mit den Werten anfangen könnte. Unter den Mythen zur PKV finden Sie weiterführende Informationen zur vermeintlichen Ungültigkeit der Beitragsanpassungen. Der BGH hat Formfehler aber keine Rechenfehler festgestellt. Eine Klage gegen die Beitragsanpassung ist mehrheitlich sinnlos.[15] Die Anfang 2022 insgesamt 14 Treuhänder werden von der Bundesregierung als ausreichend unabhängig betrachtet, wobei man die Unabhängigkeit durch kleine Anpassungen noch verbessern will.[16]
Die Beitragsanpassung kommt sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung vor. Es ist unmöglich diese zu verhindern! Sie ist insofern auch gut, weil sie die Leistungen langfristig finanziert. Ansonsten müssten Leistungskürzungen angewandt werden, wie es bei den gesetzlichen Krankenkassen geschieht.
Eine BAP kann auch eine Senkung sein
Was oft vergessen wird, nach den gleichen Regeln werden auch Beitragssenkungen vorgenommen. Meistens sind die Beitragssenkungen nur sehr klein, aber es gibt auch große Beitragssprünge, wie Sie am u. g. 60 Jahre alten Kunden erkennen können.
Grafik 83 – Barmenia Bestandskunde Beitragssenkung 2021
Dieser Kunde hat eine Ermäßigung von 47,65€/Monat ab 2021 erhalten. Diese Höhe ist ungewöhnlich aber Beitragssenkungen kommen auch vor, da sie den gleichen Regeln unterliegen. Es ist auch möglich, dass Beitragserhöhungen und -senkungen gleichzeitig erfolgen, denn Tarife sind individuell kalkuliert. Der Vorwurf der willkürlichen Erhöhung ist nicht haltbar.
Grafik 84 – BAP Erhöhung und Senkung bei Signal Iduna
Warum steigen die Beiträge ungleichmäßig?
Die Einflussfaktoren sind nicht konstant und niemand kennt die Zukunft. Darüber hinaus gibt es Schwellenwerte, ab denen eine Beitragsanpassung erfolgen kann bzw. muss. Ab 5% Anpassungsbedarf (= auslösender Faktor Sterblichkeit) kann die Versicherung die Prämie anpassen,[17] ab 10% (= auslösender Faktor Kosten) muss sie anpassen.[18] Eine Kann-Anpassung bei erhöhter Sterblichkeit ist eher unwahrscheinlich, denn wenn die Sterblichkeit sinkt, steigt die Nettoprämie,[19] weil weniger Vererbung im Kollektiv (weniger Vererbungsprämie) stattfindet[20] und höhere Kopfschäden durch unplanmäßig mehr alte Person zu finanzieren sind. Es wäre nicht vertrauensbildend, eher grotesk, würde ein PKVU eine Prämienerhöhung ankündigen, weil weniger Kunden gestorben sind.
Die auslösenden Faktoren (kurz AF) sind ein Signal zur Überprüfung. Diese Faktoren werden leider isoliert auf Einzeljahresbasis betrachtet, statt multiplikativ, obwohl es für gleichmäßig steigende Prämien zielführend wäre den kombinierten Faktor als dritten auslösenden Faktor einzuführen.[21] Beispiel: Wenn die Sterblichkeit -4,9% und die Kosten +9,9% wären, läge die Summe bei 15,3% Anpassungsbedarf, die aber nicht durch die auslösenden Faktoren auf die Prämie umlegbar wären.[22] Das kann zu einem Sanierungsstau führen, wie das u. g. Bildbeispiel verdeutlicht:
Grafik 85 – Sanierungsstau bei BAP der PKV
Bei einem Sanierungsstau bestünde zwar ein Anpassungsbedarf, weil die Kosten real nach oben abweichen, aufgrund aufsichtsrechtlicher Regeln darf die PKV aber noch nicht anpassen. Erst wenn ein Schwellenwert gerissen ist, kann eine Anpassung erfolgen, die dann umso heftiger kommen kann. Die Aussage, dass ein Tarif viele Jahre keine Anpassungen hatte, ist deshalb eher ein Warnsignal, denn als Qualitätsmerkmal zu verstehen.[23] Im Bildbeispiel wurden vier Jahre lang erhöhte Kosten produziert, die wg. Unterschreitung der Kann-Grenze aber nicht umlagefähig im Sinne einer BAP waren. Erst als im 5. Beispieljahr die Muss-Grenze gerissen wurde, erfolgte eine entsprechend hohe Anpassung, bei der auch nicht durchgeführte „Alt-Anpassungen“ nachgeholt werden.
Oft bemühen sich die Versicherungen um Abfederung solcher Spitzen, da jede BAP den potenziellen Abgang von gesunden Versicherungsnehmern zur Konkurrenz bedeuten könnte. Sie überbrücken diese Lücken aber nur aus Eigenmitteln, d. h. temporär aber ohne eine dauerhafte Finanzierung.
D. h. in der Praxis steigt die PKV ungleichmäßig stark. Das ist ärgerlich, zumal die Deutsche Aktuar Vereinigung seit Jahren auf das Problem aufmerksam macht, Lösungsvorschläge bereithaltend.[24] Dies führt dazu, dass kleine Kostensteigerungen Fehlbeträge (rot) auslösen, weil sie noch nicht via BAP umgelegt werden dürfen. Wenn dann eine Beitragsanpassung erlaubt ist, wird ein Risikopuffer (grün) einkalkuliert, womit der Beitrag über den realen Kosten liegt. Dies wiederholt sich ständig.
Grafik 86 – Schematische Darstellung der BAP im zeitlichen Verlauf
Sinnvoll wären beispielsweise die Senkung des Schwellenwerts AF-Schaden auf 5% (statt 10%), das Hinzufügen des AF-Zins, um dem geänderten Zinsniveau Rechnung zu tragen, sowie die Erlaubnis eigene Sterbetafeln, statt der BaFin-Sterbetafeln zum Vergleich hinzuziehen zu dürfen.[25] Alles Lösungen, die ohne Gehör bei der Politik sind. Viele Gesellschaften nutzen eine BAP, um neben den Kosten auch Kalkulations-Korrekturen vorzunehmen. Im u. g. Beispiel der DKV-BAP wurde der AF-Kosten gerissen, wobei die DKV den Rechnungszins sowie die Sterbetafel gleich mit angepasst hatte, da sie es isoliert nicht gedurft hätten.
Es ist üblich, dass bei einer Tarifänderung gleich mehrere Rechnungsgrundlagen gleichzeitig angepasst werden.[26]
Grafik 87 BAP-Meldung DKV aus Oktober 2022
Die positive Nachricht ist, nach einer starken BAP ist oft für einige Jahre Ruhe.
Im Durchschnitt des PKV-Verbands werden Tarife alle zwei Jahre angepasst, Beihilfe- und Krankenhaustarife alle zweieinhalb Jahre und Zahntarife sowie Tagegelder alle drei Jahre.[27]
Vereinzelt versuchen die PKVU durch die Hintertüre auch Verschlechterungen in der Kalkulation einzuführen. So wird bspw. vorgeschlagen, dass man die limitierenden Mittel länger strecken soll oder bei internen Tarifwechseln weniger Rückstellungen anrechnen sollte, weil so die BAP gleichmäßiger sowie geringer würden.[28] Das stimmt, ist für den Verbraucher aber in Summe teurer als bisher und wäre somit ein Handel mit Zitronen.
Bsp. Sanierungsstau & Unterkalkulation im in-/externen Vergleich
Eine Unterkalkulation bzw. ein Sanierungsstau sind schwer erkennbar, weil die notwendigen Parameter nicht vollständig offengelegt werden. Weicht ein PKVU bei einer Tarifneueinführung in seiner Kalkulation von den BaFin-Daten ab, muss es sich nur (!) gegenüber der BaFin erklären sowie durch „geeignete“ Statistiken belegen und die Kopfschäden „entsprechend“ abändern.[29] „Geeignet“ ist ein sehr dehnbarer Begriff, da nicht abschließend in diesem Zusammenhang definiert. Dass die Kopfschäden „entsprechend“ abgeändert werden, scheint dem Autor schon fast kriminell! Die Berücksichtigung von Wartezeit- und Selektionsersparnissen in die „zugehörigen“ Bestände und Beobachtungszeiträume ist[30] „optimierbar“, wenn „taktisch“ gewählt. Sie können auch bei den auslösenden Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise durch Elimination der ersten Jahre,[31] womit weiteres Optimierungspotenzial gegeben ist.
Somit kann nur aus Erfahrungen sowie über Approximation ein begründeter Verdacht aufgestellt werden, der anhand eines Vergleichs von unternehmensinternen sowie -externen Tarifen erfolgt.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus diesem Buch, ergibt sich ein Profil, mit dem die ARAG-Tarife bei einem 1990 geborenen Arbeitnehmer quantitativ wie u. g. dargestellt abschneiden. Die beiden relevanten Tarife sind blau markiert. Auffällig ist, dass die alten Modul-Tarife aus den 70er Jahren (z. B. Modultarif 202 220 549; Auflage 1978) einen geringeren quantitativen Leistungsumfang haben aber gleichzeitig mehr kosten, also die neuen Kompakt-Tarife (z. B. MedBest 300, Auflage 2019).
Grafik 88 – L9 Version 5289 ARAG-Tarifliste Arbeitnehmer 1990er vom 14.05.2021
Mathematisch ist dies leicht zu manipulieren, indem man beispielsweise die Stornowahrscheinlichkeit erhöht (z. B. kürzere Sterbetafeln, mehr Vererbung durch Storno),[32] eine erhöhte Verzinsung annimmt, geringere Kopfschäden ansetzt, Wartezeit- und Selektionseffekt länger einkalkuliert etc. Die Geheimnisse des jeweiligen Versicherungs-Alchemisten (idF nicht -aktuars) sind dabei leider nicht rauszufinden, da Betriebsgeheimnis. Selbst ob die Wahrscheinlichkeitstafeln der BaFin[33] genutzt werden oder unternehmenseigene Daten, möglicherweise sogar nur von Stütztarifen,[34] ist kaum herauszufinden.
Auffällig ist aus Sicht des Autors, dass Versicherungen mit besonders günstigen Kampfpreisen überdurchschnittlich oft mit VVA-Prüfungen in der Praxis auffallen, z. B. im Jahr 2022 die ARAG und Die Continentale, welche >90% der VVA-Fälle ausmachten, die dem Autor zur Prüfung vorgelegt wurden. Ein Zusammenhang mit zu hohen Stornoannahmen ist anzunehmen, kann jedoch nicht abschließend bewiesen werden.
Werden zwei Tarife mit gleichem Leistungsniveau verglichen, egal ob in der gleichen PKV oder Unternehmen übergreifend, dann müssen diese die gleichen Aufwendungen für Kopfschäden haben. Lediglich durch die Verzinsung der Kapitalanlage der Versicherung und die Schadenregulierung kann Einfluss auf die Kurven genommen werden. Im Ergebnis führt das aber immer (!) zu u. g. Problem.
Grafik 89 – Auswirkungen der Unterkalkulation auf die Prämie
Da alle PKVU mittel- bis langfristig die gleich kranken, gleich teuren Kunden haben, verursachen diese auf lange Sicht die gleichen Kopfschäden. D. h. zwei Tarife gleicher Leistung müssen langfristig ungefähr das Gleiche kosten. Wer anfangs weniger zahlt, legt später mit Zinseszins drauf! Die Kalkulation einer PKV ist mit einer Baufinanzierung vergleichbar. Der Preis der Immobilie ändert sich nicht, nur weil jemand zu blöd ist anfangs ordentlich zu tilgen. Aber die Kosten sind zu zahlen und die Zinsen kommen obendrauf! Langfristige Beitragsvorteile sind nicht möglich; sie sind allenfalls kurzfristiger Natur! Die Prämien-Linie des o. g. Tarif B kann dabei in verschiedene Richtungen manipuliert werden, wird jedoch zum Ende hin immer steil werden. Je billiger am Anfang, umso teurer am Ende! Wenn der Tarif A ein Bestandstarif ist, hat der Aktuar kaum Spielraum für Manipulation der Neugeschäftsprämien. Beim neuen Tarif B hingegen kann er kreativ werden, obwohl dieser womöglich sogar ein höheres Leistungsniveau hat…
Aus dieser Kombination lässt sich ableiten, dass die o. g. ARAG-Tarife unterkalkuliert sind und ein immanenter Sanierungsstau vorliegt. Auf mittlere und lange Sicht muss der aktuell günstige Kompakt-Tarif preislich mindestens auf dem gleichen Preisniveau liegen wie seine Vorgänger-Tarife, tendenziell höher. Niemand kann sagen, wann und in welcher Höhe die Anpassung erfolgt, nur dass sie erfolgen muss, zumal es sonst irgendwann gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen würde. Je größer die ursprüngliche Differenz des neuen Tarifs im Vergleich zum älteren Stütztarif, umso stärker die Steigerungen![35]
Beispielhafter Peer-Group-Vergleich (extern)
Für o. g. Arbeitnehmer ergibt sich mit o. g. Profil dieser Peergroup-Vergleich.
Grafik 90 – L9 Version 5289 Beitragsvergleich 1990er AN vom 14.05.2021
Der Gesamtbeitrag ist der Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der AN-Anteil betrachtet nur den Arbeitnehmer-Beitrag. Der Effektivbeitrag ist der Arbeitnehmeranteil inklusive der auf den Monat umgelegten Selbstbeteiligung. Sie erkennen, dass die ARAG überall der günstigste Anbieter sein soll, obwohl andere Tarife einen geringeren quantitativen Leistungsumfang haben. Das kann nicht dauerhaft funktionieren! Denken Sie an Selektionseffekte, Wartezeiteffekte, Basiseffekte und andere mathematische Tricks aus dem Kapitel Kalkulationsgrundlagen, die erklären, wie eine PKVU diese magischen „Beitragswunder“ kurzfristig darstellen kann.
Bsp. Sanierungsstau bzw. Unterkalkulation im internen Vergleich
Auch innerhalb der gleichen PKV können Ineffizienzen erkannt werden. Betrachten Sie dazu zwei Tarife der SDK für den 1990 geborenen Arbeitnehmer. Bis auf die Selbstbeteiligung sind diese identisch. Jedoch liegt der Gesamtbeitrag über 100€/Monat auseinander, obwohl die Selbstbeteiligung nur 40€/Monat ausmacht. Das bedeutet, dass der günstigere Tarif (in diesem Fall mit der Selbstbeteiligung) noch zu günstig ist und Anpassungen auf das teurere Niveau erfolgen werden. Bei derartigen Beitragsunterschieden innerhalb der gleichen PKV sollten Sie ebenfalls die schlechtere Prämie als langfristig realistisch betrachten.
Grafik 91 – L9 Version 5289 SDK-Tarife vom 14.05.2021
Im o. g. Beispiel ist davon auszugehen, dass die Prämie des Tarifs mit Selbstbehalt auf lange Sicht höher als die Prämie ohne Selbstbeteiligung liegen. Erklärungen stehen bei den Kalkulationsgrundlagen sowie bei den Mythen zur PKV.
Indirekte BAP in der GKV
Regelmäßig werden die Leistungen der Krankenkasse gekürzt. Am ehesten kann es der Verbraucher an der Höhe der Bonusprogramme sehen. Am Beispiel der BKK Pfalz verdeutlicht, bot diese im Jahr 2012 bis zu 150€ Erstattung im Rahmen des Bonusprogramms. Heute sind die maximal 100€ Zahlung. Die Hürden für eine Auszahlung sind zudem höher.[36]
Bonusmodelle für jeden
Wir belohnen Sie, wenn Sie und Ihre Familie etwas für Ihre Gesundheit tun!
Zuschuss zu Vorsorgemaßnahmen
Für die erfolgreiche Teilnahme an unserem Bonusmodell VorsorgePLUS zahlen wir Ihnen 40 Euro in bar oder einen Zuschuss zu Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen von bis zu 150 Euro. Sie entscheiden selbst, ob für private Kranken- und Pflegeversicherungen, Brillen, Massagen oder die Behandlung beim Heilpraktiker. Sie haben die Wahl![37]
Dem Autor ist keine Krankenkasse bekannt, die seit 2012 nicht ihre Boni gekürzt hätte. Dabei sind die Boni nicht essenziell, die ggf. weggefallenen Leistungen aber schon! Die Höhe der indirekten BAP ist nur approximativ hochzurechnen. Sie werden deshalb bei den Beitragssteigerungsraten der Krankenkasse nicht berücksichtigt!
Wie wird die BAP korrekt dargestellt?
Korrekt ist, dass die BAP in Eurocent ergeht, d. h. die PKV fordert einen konkreten Eurobetrag. Sie können sich vereinfacht vorstellen, dass wenn 100.000 Versicherte Personen künftig 12.000€ mehr Kosten im Jahr verursachen, dann müssen die 12.000€ umgelegt werden. Das geschieht in Euro statt in Prozent, da sonst die Alten Versicherten übermäßig belastet würden. Denn diese haben höhere, absolute Beiträge. Derartige Benachteiligungen durch altersabhängige Prämien sind aber verboten, obwohl sie verursachergerecht wären. In diesem Beispiel müsste daher jeder Versicherte 120€ mehr im Jahr entrichten, was 10€/Monat wären.
Auch mathematisch ist der Vergleich der BAP in Prozent falsch, denn es führt zur Verzerrung aufgrund des sog. Basiseffekts.[38] Dazu ein Beispiel:
Grafik 92 – BAP-Verzerrung durch Basiseffekt (korrekte Darstellung)
Die o. g. Grafik zeigt korrekt an, dass die BAP als ein Eurocent Betrag veranschlagt wird (grüner Beitrag). Das kann man in Prozent umrechnen (roter Prozentwert).
Unseriöse Verkäufer versuchen aus preisgetriebenen Gründen oft junge, unterkalkulierte Billigtarife zu vermitteln. Im Verkauf wird die prozentuale BAP genutzt, weil sie eine Exponentialfunktion darstellt, die den Bestandstarif des Kunden unvorteilhafter wirken lässt! Vom selben Beitrag wie im o. g. Beispiel ausgehend, können Sie in der u. g. Grafik erkennen, dass durch die Verzerrung in Form von Prozentangaben (roter Prozentwert) der Beitrag (schwarzer Wert) unverhältnismäßig hochgerechnet wird.
Grafik 93 – BAP-Verzerrung durch Basiseffekt (falsche Darstellung)
Durch falsche Darstellung der BAP als Exponentialfunktion wird diese auf lange Sicht weit überdurchschnittlich teurer dargestellt, als sie real ergehen wird.
Grafik 95 – BAP-Verzerrung durch Basiseffekt auf 30 Jahre
So soll die Dringlichkeit eines Wechsels suggeriert werden obwohl die Hochrechnung verzerrt wird. Verschärft wird dieses Problem, weil neue Tarife in den ersten Jahren aufgrund des Selektionseffekts idR keine oder nur sehr geringe Beitragsanpassungen haben. Dieser Effekt kann bis zu zehn Jahre andauern,[39] bis das Problem offenkundig wird. Jedoch sind auch Selektionsperioden von zehn Jahren und mehr realistisch.[40]
Die Darstellung der BAP in Prozent wird von fragwürdigen Verkäufern genutzt um Kunden in andere Tarife um zu decken, die optisch besser wirken sollen als sie sind.
Was bringen Beitragsgarantien?
Langfristig nichts! Diverse Gesellschaften versuchen über die Beitragsgarantien den Verkauf Ihrer Produkte anzukurbeln. Dabei soll der Anschein von Seriosität vermittelt werden, wie das u. g. Beispiel der HanseMerkur zeigt. Es gibt keine Prospekthaftung bei Versicherungen! Die „Garantie“ wird auch nicht Teil des Antrags. Sie löst auch nicht den steigenden Finanzierungsbedarf, der unweigerlich auch bei diesem Anbieter entstehen wird. Sie gaukelt Sicherheit vor, die nur die Zeit überbrückt, bis ein etwaiger Wechsel unwirtschaftlich (keine Ersparnis) oder unmöglich (z. B. Gesundheitsfragen) ist.
Grafik 96 – 2021-07-13 HanseMerkur Mailing Datei „MK 205 Beitragszertifikat.pdf“
Dabei gehen alle Gesellschaften ähnlich vor und vermelden Beitragsgarantien, mit dem Finger auf jene zeigend, welche diese nicht haben. Verschiedene Dienstleister (Pools, BAP-Guide etc.) sammeln und bewerben diese Informationen, beispielsweise im sog. BAP-Guide.
Grafik 97 – Werbeschreiben der ARAG mit Auszug aus dem BAP-Guide 2019-09-14
Versprochen wird für bestimmte Tarife, dass einige Zeit lang keine Anpassung an den Kunden weitergereicht werden, obwohl die o. g. Liste suggerieren könnte, dass alle Tarife beitragsstabil seien. Stimmt aber nicht, denn jeder Tarif jeder Altersklasse ist individuell. Zusätzlich gibt es Bedingungen! Teilweise fordern Gesellschaften, dass ein volles Kalenderjahr in dem Tarif versichert sein muss, was Neukunden (die nur ein sog. Rumpfjahr versichert wären) oder interne Wechsler ausschließt (weil diese den Tarif kein Kalenderjahr unterhalten) usw. Auch ist üblich, der Vertrag ungekündigt sein muss, kein Beitragsrückstand vorliegen durfte etc.
Aber was ist daran schlecht? Diese zeitlich limitierte Beitragsgarantie wird eingekauft, denn jede Leistung muss bezahlt werden! Der Vorstand entscheidet, dass er Gelder als Einmalleistung zur Verfügung stellt, welche die erwartete Beitragsanpassung für diesen Zeitraum auffängt. Wenn es aber zu überplanmäßiger Teuerung kommt, dann ist die BAP ggf. nicht ausfinanziert und eine teure Anpassung folgt vielleicht im Anschluss an die Beitragsgarantie. Außerdem senken derartige Maßnahmen automatisch die Mittel der Gesellschaft (Limitierungsmittel, RfB), es wird also von der Substanz gezehrt.
Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass schwere Fehler gemacht werden. So hat z. B. die DKV einige Jahre lang den Kunden zu hohe Beiträge berechnet. Als der Fehler auffiel, versuchte die DKV diese über Gutschriften in den Alterungsrückstellungen auszugleichen. Außerdem wurden Mittel aus den RfB entnommen, um die neu drohende BAP aufzufangen. Diese Fehlkalkulation hat im Jahr 2015 ca. 70 Millionen Euro versenkt.[41]
Auffällig ist auch, dass alle Gesellschaften die Beitragsgarantien stückweise abgebaut haben. Tendenz weiter fallend.
Beitragsgarantien sind kein relevantes Entscheidungsmerkmal, denn eine Momentaufnahme bietet keine Gewähr für langfristige Stabilität. Außerdem sagt es nichts über den Bedarf des Versicherten aus, der vorrangig tariflich passend zu versichern ist.
Welche Mehrwerte bieten der BAP-Guide & Co?
Am weitesten verbreitet in Vermittlerkreisen ist der sog. BAP-Guide der Firma GEWA-COMP,[42] denn es auch in einer kostenfreien Basisversion gibt. Der Nutzen für Verbraucher ist gering, für Vermittler ist er sehr überschaubar.
Letztlich handelt es sich um eine unvollständig akkumulierte Datensammlung zur voraussichtlichen Tarifanpassung, die in Gruppen zusammengefasst sowie in einer Tabelle dargestellt werden. Wer sich die Mühe macht, könnte für die Vergangenheit Trends gewisser Tarife ablesen. Aber daraus lässt sich keine Gewähr für die Zukunft ableiten! Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen bietet keine Entscheidungsgrundlage, zumal es zu statistischer Verzerrung kommt, obwohl die angewandten Methoden wahrscheinlich wissenschaftlich korrekt sind. Eine Versicherung mit 4 Millionen Kunden gegenüber einer mit 4.000 Kunden zu vergleichen ist zwar technisch möglich, ergibt aber wenig Sinn.
Letztlich handelt es sich um ein Marketinginstrument, was zum Verkauf der Versicherung genutzt wird. Schauen Sie sich dazu den Screenshot eines BAP-Guides an, der „zufällig“ von einer Versicherung versandt wurde.
Grafik 98 – Werbeschreiben der BBKK mit Auszug aus dem BAP-Guide 2020-09
Selbst ohne großes Verständnis von Versicherung können Sie sich vermutlich denken, welche der drei fett gedruckten Versicherung den o. g. Newsletter verschickt hat, weil seine Tarife ganz viele tolle grüne Felder aber keine BAP haben? Dabei ist dies kein Urteil gegenüber der BBKK oder deren Tarife. Nur hat das Versenden dieser Beitragsgarantien keinen Nutzen. Ein Blick in die AGB sowie die Disclaimer offenbart, wessen geistig Kind diese Darstellungen sind.
Im Rahmen von Gutachten, Modellrechnungen sowie bei internen Tarifwechslern nach §204 VVG können langfristige Vergangenheitsentwicklungen gelegentlich temporäre Impulse liefern. Für einen neuen PKV-Antrag hat es keine Aussagekraft. Es ist Kennzahlen-Voodoo. Diese Reports sind das Papier nicht wert, auf dem Sie gedruckt werden. Beispielsweise veröffentlicht das Analysehaus Morgen & Morgen das Rating zur Beitragsstabilität, mit dem suggeriert werden soll, wie sich Tarife künftig entwickeln.[43] Dumm nur, dass lediglich die Neugeschäftsbeiträge verglichen werden, keine Bestandsdaten, und dies auch nur für die letzten fünf Jahre für die Altersklassen 21-50 Jahre. Die Selbstbehalte werden nur linear aufaddiert, was als „Effektivbeitrag“ bezeichnet wird, ohne die mathematischen Nachteile auf die Beitragsstabilität zu berücksichtigen, die an anderer Stelle dieses Buches erwähnt werden. Die Methoden sind dabei teils fehlerhaft, z. B. die arithmetische Bewertung des Durchschnitts, woraus eine nicht begründete Präferenz in der Standardabweichung der BAP abgeleitet wird, obwohl die Berechnung des geometrischen Mittels ein passenderes Ergebnis liefern würde.[44]
Tipp für die Praxis: Wenn der Vermittler sich die vermeintliche Beitragsstabilität der Vergangenheit durch Hervorheben zu eigen macht, bestehen Sie auf einer verbindlichen Aufnahme in die Beratungsdokumentation. Sie werden sehen, wie schnell der Überschwang verschwindet, wenn ein Haftungselement daraus wird.
Die einzig faire Aussage ist, dass die GKV und die PKV langfristig im Beitrag steigen werden. Alles andere ist potenziell gelogen. Vergleichen Sie es mit Gebrauchtwagen. Die Neupreisentwicklung einer Oberklasselimousine (=Neukundenprämie; diverse Modellannahmen) gibt keinen Aufschluss darüber wie sich der Wert als potenzieller Oldtimer (=Bestandskundenprämie; Realdatengrundlagen) entwickelt!
Lediglich zum Jahresende kann der BAP-Guide sinnvolle Informationen liefern. Es bietet sich an, dass Sie ab Oktober mit Versicherungsbeginn 01.01. des Folgejahres rechnen, damit Sie etwaige erhöhte Prämien nach der BAP eher erkennen können.
- §203 I VVG Prämien- und Bedingungsanpassung https://dejure.org/gesetze/VVG/203.html ↑
- §203 II VVG Prämien- und Bedingungsanpassung https://dejure.org/gesetze/VVG/203.html; §178g II VVG aF https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/178g.html ↑
- 2015-04 Aktuar Aktuell 29 Beitragsanpassungsklausel S. 8 ↑
- 2013-09-13 Andreas Leckner – Die Mathematik der Privaten Krankenversicherung – Leitfaden für PKV-Aktuarinnen und -Aktuare – S. 315 – https://www.mathematik.uni-muenchen.de/~lenckner/PKV_Aktuar_2013_2013_09_09.pdf ↑
- §10 III KVAV Prämienberechnung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__10.html ↑
- §155 VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html iVm §203 VVG Prämien- und Bedingungsanpassungen https://dejure.org/gesetze/VVG/203.html iVm §15 KVAV Verfahren zur Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen http://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__15.html ↑
- §155 III VAG Prämienänderungen https://dejure.org/gesetze/VAG/155.html ↑
- §156 VAG Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/156.html ↑
- §157 VAG Treuhänder in der Krankenversicherung https://dejure.org/gesetze/VAG/157.html ↑
- §158 I VAG Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif https://dejure.org/gesetze/VAG/158.html ↑
- 2020-04-15 https://die-finanzpruefer.de/2020/04/15/beitragsanpassung-der-axa-was-tun/, ↑
- 2020-05-06 https://die-finanzpruefer.de/2020/05/06/beitragsanpassung-barmenia-ungueltig/ ↑
- 2021-07-21 IWW – LG Hannover 23.04.2021 – Az. 6 O 155/20 https://www.iww.de/quellenmaterial/id/223603 ↑
- 2018-08-20 OLG Celle Az 8 U 57/18 https://openjur.de/u/2185353.html ↑
- 2021-03-10 Die Finanzprüfer e.K. – Geld zurück für ungültige Beitragsanpassungen der PKV? https://die-finanzpruefer.de/2021/03/10/geld-zurueck-fuer-ungueltige-beitragsanpassungen-der-pkv/ ↑
- 2022-02-25 procontra PKV: Bundesregierung verneint Treuhänder-Problem https://www.procontra-online.de/artikel/date/2022/02/pkv-bundesregierung-verneint-treuhaender-problem/ ↑
- §155 IV VAG Prämienänderungen https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__155.html ↑
- §155 III VAG Prämienänderungen https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__155.html ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 114 ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 167 ↑
- 2015-04 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 29 S. 8 & 9 – Die aktuelle Beitragsanpassungsklausel in der PKV -Wirkungsweise, Problemfelder und Lösungsansätze https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar_Aktuell_Nr_29.pdf ↑
- 2018-03 DAV Aktuar Aktuell – Ausgabe 41 S. 10 & 11 – Im Interesse des Kunden: Beitragssprünge in der PKV reduzieren https://aktuar.de/politik-und-presse/aktuar-aktuell/Documents/Aktuar%20Aktuell%20Nr.41.pdf ↑
- 2020-11-21 Handelsblatt – Beitragshammer für Privatversicherte: Wie ein sprunghafter Anstieg der Prämien verhindert werden könnte https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/krankenversicherung-beitragshammer-fuer-privatversicherte-wie-ein-sprunghafter-anstieg-der-praemien-verhindert-werden-koennte/26642990.html?ticket=ST-1170670-RfeVs2ZjWN3lfhuoHhw7-ap4 ↑
- 2018-03-23 procontra online – PKV: So könnten Beitragssprünge vermieden werden https://www.procontra-online.de/artikel/date/2018/03/pkv-so-koennten-beitragsspruenge-vermieden-werden/ ↑
- 2015-04 DAV Aktuar Aktuell 29 S. 9 – Die aktuelle Beitragsanpassungsklausel in der PKV -Wirkungsweise, Problemfelder und Lösungsansätze ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 188 ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 204 ↑
- 2021-12-14 Versicherungswirtschaft heute – Aktuare schreiben am PKV-System https://versicherungswirtschaft-heute.de/unternehmen-und-management/2021-12-14/aktuare-schrauben-am-pkv-system/ ↑
- §6 II KVAV Kopfschäden https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html ↑
- §15 I S. 6 KVAV Verfahren zur Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__15.html ↑
- 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 15 ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 168 ↑
- §159 VAG Statistische Daten https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__159.html ↑
- §6 III KVAV Kopfschäden https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__6.html ↑
- 2021-06-23 Deutsche Aktuarvereinigung e. V. – Berücksichtigung der Selektionswirkung in der Erst- und Nachkalkulation in der privaten Krankenversicherung – S. 20 ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-17 BKK Pfalz – Gesundheitsbonus https://www.bkkpfalz.de/gesundheitsbonus/gesundbleiben ↑
- 2012 Zitat (sic!) BKK Pfalz – Bonusflyer 2012.pdf – S.2 ↑
- 2019-10-28 Wikipedia Basiseffekt https://de.wikipedia.org/wiki/Basiseffekt ↑
- 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 63 ↑
- 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 240 ↑
- 2014-05-26 Versicherungsbote – DKV – PKV – Kalkulationsfehler & Beitragsgarantie kosten 70 Millionen Euro https://www.versicherungsbote.de/id/4797082/DKV-PKV-Beitragsanpassung-Kalkulationsfehler/ ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-08-14 GEWA-COMP, Vertrieb von Hard- und Software GmbH https://www.gewa-comp.de/bap-guide.html ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2022-07-07 Morgen und Morgen GmbH – M&M Rating Beitragsstabilität https://www.morgenundmorgen.com/service/ratings/pkv-beitragsstabilitaet ↑
- 2021-07 Morgen & Morgen GmbH – PKV Beitragsstabilität Ratingdokumentation https://a.storyblok.com/f/119468/x/3fd721efe3/mm_ratingdokumentation_pkvbeitragsstabilitat_062021.pdf ↑
Möglichkeiten zur Beitragsreduktion inkl. Tarifwechsel nach §204 VVG
Um zu verhindern, dass Privatversicherte zu „Gefangenen“ ihrer PKV werden, wurde mit der Liberalisierung des deutschen Versicherungsmarktes das Tarifwechselrecht eingeführt,[1] früher unter §178f VVG alte Fassung.[2] Heute ist es der interne Tarifwechsels gem. § 204 VVG. Demnach kann der Versicherte ohne Gesundheitsprüfung in alle gleichwertigen Tarife wechseln.
Auch in bessere Tarife könnte er wechseln, wobei nur für die Mehrleistungen Ausschlüsse bzw. Wartezeiten verlangt werden könnten, wenn die Gesundheitsprüfung nicht bestanden würde. Dies nennt sich dedizierter Mehrleistungsverzicht. Einige Versicherungen können dies technisch nicht darstellen, andere verstoßen schlicht gegen gesetzliche Vorgaben. Oft wird versucht pauschal alle Mehrleistungen abzugelten, was zumeist nicht rechtens ist, wie im u. g. Bsp. der AXA.
Grafik 99 – Unerlaubter pauschaler Mehrleistungsverzicht der AXA
Da es zumeist nicht rechtens ist, wehren Sie sich! Beauftragen Sie einen Versicherungsberater oder Fachanwalt. Da es um die Gesundheit geht, sollte man es nicht auf eigene Faust versuchen, wie zweifelhafte Influencer vorschlagen.[3] Ist dieser Unsinn erstmal unterschrieben, kann man es höchstwahrscheinlich nicht mehr heilen. Fehler können sich also ein Leben lang rächen!
Korrekt wäre, jedoch selten von PKVU so angeboten, wenn bestimmte Wechsel ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Dafür gibt es zuweilen eigene Antragsformulare, wie im u. g. Beispiel. Leider ist es die Ausnahme, dass dies Versicherten so angeboten wird und einen Rechtsanspruch haben Sie leider nicht.
Grafik 100 – Umstellungsantrag ohne Risikoprüfung der BBKK[4]
Mit dem Tarifwechsel gem. §204 VVG können Sie später den Beitrag senken, bspw. in dem Sie in günstigere Tarife wechseln. Dies müssen nicht die verkaufsoffenen, aktuellen Tarife sein. Oft lungern gute Potentiale in den geschlossenen Tarifen. So ist es oft möglich die Leistung zu verbessern und gleichzeitig den Beitrag zu senken. Versuchen Sie Downgrades zu vermeiden! Nachweislich haben „Downgrader“ eine ausgeprägtere Inanspruchnahme als die originär billig Versicherten,[5] was zu Problemen führen kann. Auch ist es schwer später wieder Mehrleistungen zu erhalten, weil diese von einer Gesundheitsprüfung abhängig sind.
Generell lässt sich als Faustformel festhalten: Wer sein Leben lang gut versichert war, hat hohe Alterungsrückstellungen aufgebaut. Ein interner Tarif-Wechsel kann dazu führen, dass sehr geringe oder vereinzelt gar keine Prämien mehr zu entrichten sind.[6] Wer aus einem Billig-Tarif kommt, hat diesen Vorteil nicht.
Versicherung sind verpflichtet im Rahmen der BAP den Versicherten darüber zu informieren, dass es diese Möglichkeiten gibt. Bei Personen über dem 60. Lebensjahr müssten konkrete Vorschläge beigefügt werden.[7] Leider steht nirgends, dass diese Vorschläge wirtschaftlich sinnvoll sein müssen. Auch ist keine Strafe definiert, wenn dies nicht erfolgt. Klagen, die einen Vermögensschaden wegen Nichtinformation geltend gemacht hätten, sind zzt. nicht anhängig.
Welche Wechseloptionen gibt es?
Je älter Ihr Tarif ist, umso mehr Wechseloptionen haben Sie. In dieser Matrix finden Sie eine Kurzübersicht, in welche Tarifkalkulationen Sie wechseln können, aus dem jeweiligen Quadranten kommend.
Alte Welt | Neue Welt | |
Heterogen
(geschlechterspezifisch, „bisex“) |
Alle Optionen offen:
Bisex oder unisex in alter oder neuer Welt |
Viele Optionen offen:
Bisex oder unisex nur in neuer Welt |
Homogen
(unisex) |
Wenig Optionen offen:
Nur unisex nur in alter Welt * |
Wenig Optionen offen:
Nur unisex nur in neuer Welt |
* Theoretisch wäre ein Wechsel in unisex in der neuen Welt möglich, doch ergibt diese Option keinen Sinn mehr.
Gibt es einen Tarif nicht in einer bestimmten Kombination, können Sie zzt. nicht dort hereinwechseln. Der Autor glaubt, dass diese Auslegung der PKVUs gegen den Willen des Gesetzgebers verstößt, jedoch hat noch kein Versicherter sich bis zum BGH durchgeklagt.
Für die verschiedenen Tarife gilt eine ähnliche Logik. Von außen (Oberklasse) nach innen (schlechtere Klasse) wechseln ist einfach. Andersherum ist es schwer bis unmöglich.
Wechsel = schwer
Wechsel = einfach
Grafik 101 – Wechseloptionen nach Tarif-Klasse
Behinderungen der PKV beim Tarifwechsel
Trotz der Tarifwechsel-Leitlinien[8] vom PKV-Verband kommen in der Praxis gezielte Behinderungen der Wechselversuche sowie Falschaussagen vor. Nicht PKV sind Mitglieder des PKV-Verbands, z. B. fehlen die Arag oder die LKH. Inhaltlich sind die Leitlinien für den Verbraucher oder Vermittler nicht von Bedeutung, da nur Floskeln ohne belastbaren Rechtsanspruch verwendet werden.[9] Die Tarifwechsel-Leitlinien bieten keinen Rechtsanspruch! Außerdem vergibt der PKV-Verband regelmäßig Auftragsgutachten an sog. externe Prüfer, welche die eigene Tadellosigkeit bescheinigen. Sowird dort regemäßig eine Beanstandungsfreiheit attestiert, welche mit schwammigen Worthülsen begründet wird, wo es heißt, dass die „PKV-Leitlinien in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt.“ seien oder das „mit hinreichender Sicherheit Risiken für wesentliche Verstöße“ zu erkennen und verhindern seien.[10]
Das heutige Tarifwechselrecht wird vermutlich nicht dauerhaft so fortbestehen, da die ausgelösten Wechselbewegungen die Kalkulation der PKV nachhaltig stören, da sie einen negativen Selektionseffekt auslösen. Vereinfacht: die bei der Kalkulation getroffenen Annahmen werden durcheinandergeworfen. Es können Wechsel auftreten, die nie angedacht waren. Tarifwechsler führen deshalb in Relation zu größeren BAP in der PKV.
Das betrifft Sie nicht direkt, ist aber ein Problem für die Versicherungen, welches die Aktuare im Sinne von Bestandssicherheit lösen möchten.[11] Lassen Sie sich aber nie von einem sinnvollen Wechsel abhalten!
Es folgen einige Beispiele von gezielten Behinderungen durch Versicherungen, wobei diese wegen der kurzen Darstellungslänge präsentiert werden. Oft ist mehrseitiger Schriftverkehr zum Verständnis notwendig.
Zu fast jeder PKV liegen Informationen vor, die auf gezielte Behinderungen beim Tarifwechsel hindeuten. Lediglich bei der DKV gibt es eine gute Lösung, da den Kunden im internen Login ein Portal mit Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Dort wird das Thema vereinfachte Gesundheitsprüfung aktiv angeboten. Anbei ein Bildbeispiel aus dem internen Bereich der DKV:
Grafik 102 – 204er Tarifwechsel DKV Kunden-Login
Leider geht bisher keine andere PKV so transparent vor. Behinderungen von Kunden oder Vermittlern sind an der Tagesordnung.
Tarifwechsel-Behinderung der AXA
Anbei ein Beispiel der AXA, die einen bereits eingereichten Umstellungsantrag ablehnen wollte.
Grafik 103 – 2011-09-01 Abwehrschreiben AXA um §204-Antrag zu verhindern
Die AXA wollte den o. g. Antrag erst gar nicht bearbeiten! Dieser Abwehrversuch ging ohne Rücksprache am Vermittler vorbei direkt an den Versicherungsnehmer.
Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche
Auch die Hallesche hat versucht den sinnvollen Wechsel eines Kunden zu behindern, indem sie im Vorfeld nur auf negative Bestandteile hinwies, die Vorteile relativierend oder gar auslassend.
Grafik 104 – Tarifwechsel-Behinderung der Hallesche aus 2020
Sie finden im o. g. Text nur negative Aussagen. Zufall? Beigefügt hat man o. g. Schreiben noch zwei Seiten mit Tarifunterschieden, wo überwiegend die Nachteile des neuen Tarifs aufgelistet sind, die Vorteile niederschwellig versteckend oder verschweigend. Auch dieses Verhalten ist höchst fragwürdig.
Tarifwechsel-Behinderung der Generali (ex Central)
Als die Central noch mit freien Vermittlern zusammengearbeitet hat, hat sie Tarifwechsel anständig bearbeitet. Es wurden nur die u. g. Angaben geschuldet.
Grafik 105 – Anforderungen der Central für Tarifwechsel vor Exklusivvertrieb
Dann hat die damalige Central dem freien Vertrieb den Rücken gekehrt und sich 2012 in die Abhängigkeit zur Deutsche Vermögensberatung (DVAG) begeben.[12] Plötzlich änderte sich das Geschäftsgebaren und das u. g. Dokument wurde Teil des Antragsprozesses. Obwohl widerrechtlich, wurde der Antrag nicht bearbeitet, wenn dieses Dokument nicht beigefügt wurde. Es kam zu unerlaubter Weitergabe des Vorgangs an Vermittler der DVAG. Auch andere unerlaubte Handlungen haben zur Abmahnung gegenüber der Central geführt.[13]
Grafik 106 – Tarifwechsel-Behinderung der Central durch einseitige Nachteilserklärung
Tarifwechsel-Behinderung der Gothaer
An anderer Stelle wurde bereits darüber informiert, dass PKVUs versuche eine BAP durch eine einmalige Finanzspitze zu verschleiern, um so Kunden von einem möglichen Wechsel abzuhalten. Vereinzelt geschieht dies auch bei Tarifwechslern.
Grafik 107 – Gothaer Tarifwechsel-Behinderung durch intransparente Boni
Diese Police wirft diverse Fragen auf. Welche Art der befristeten Beitragsfinanzierung? Wie lange? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso steht diesbezüglich nichts in den MediVita-Tarifbedingungen? Worauf hat der VN einen Anspruch? Wie wirkt sich die Minderung der Tarifprämie auf die anteiligen Alterungsrückstellungen aus? Wie verhält es sich bei einer BAP?
Auf Nachfragen wendet die Gothaer die Vogel-Strauß-Taktik an. Lediglich auf telefonische Nachfrage (2023-02-20) gab die Vertragsabteilung an, dass bei einem §204 VVG-Tarifwechsel der komplette Bonus ersatzlos entfällt. Eine E-Mail des gleichen Tages, wo es als Gedächtnisprotokoll erfasst sowie um Bestätigung gebeten wurde, ist ebenfalls nicht beantwortet.
Der Autor vermutet, dass dieses Vorgehen so nicht rechtskonform ist.
Tarifwechsel-Behinderung der Union Krankenversicherung
Die Union Krankenversicherung AG hatte seinerzeit unterschwellig versucht den Wechsel zu behindern. Obwohl der Wechsel durch einen freien Vermittler initiiert wurde, und die Versicherung damit weder Beratungspflicht noch Haftung unterliegt, versuchte sie gezielt zu verunsichern.
Grafik 108 – Nachteilsinformation Union Krankenversicherung AG
Tarifwechsel-Behinderung der ARAG
Es wird auch nicht vor Euphemismen zurückgeschreckt. So heißt es im u. g. Dokument, dass die ARAG bitten würde. Fakt ist, dass ohne die zusätzliche Erklärung eine Antragsbearbeitung nicht erfolgte. Von „bitten“ konnte keine Rede sein!
Grafik 109 – Nachteilsinformation ARAG
Was ist eine angemessene Vergütung einer §204 VVG-Beratung?
Nutzen Sie einen spezialisierten Versicherungsmakler oder Versicherungsberater. Sie können in Eigenregie viel falsch machen, was teilweise irreparabel ist.
Zahlen Sie Stundenvergütungen oder Aufwandspauschalen, jedoch keine Erfolgshonorare. Die meisten Verkäufer versuchen Ihnen eine prozentuale, erfolgsabhängige Vergütung zu verkaufen. Die prozentuale, erfolgsabhängige Vergütung bei erfolgreicher Umstellung ist oft mit Abstand die teuerste Vergütung. Hinzu kommt, dass der Verkäufer hier den Interessenkonflikt einer maximalen Ersparnis zu Lasten der Leistung verfolgen könnte, was die Gefahr einer nicht objektiven Beratung zur Folge hat. Gerade die großen Anbieter sind bereits mehrfach negativ aufgefallen.
Ein glatter Vorgang, d. h. eine unkomplizierte Gesundheitshistorie mit geringem Aufwand, ist in der Regel binnen fünf bis sechs Zeitstunden zu erledigen. Selbst komplexe Fälle kommen selten über zehn Stunden Zeitaufwand. Die Ersparnis ist aber regelmäßig vierstellig pro Jahr.
Wir empfehlen die Orientierung an der Vergütung für Sachverständige (JVEG)[14], hilfsweise die (teurere) RVG der Anwälte.[15]
Vorsicht Falle bei §204 VVG Vertragsunterlagen
Negative Klauseln der Berater, die Sie als Verbraucher nicht akzeptieren sollten:
- Nichtverrechnung des Selbstbehalts: Achten Sie darauf, dass eine erhöhte Selbstbeteiligung honorarmindernd verrechnet wird.
- Wettbewerbsklausel: Klauseln, welche Sie zwingen ein Honorar zu zahlen, wenn Sie binnen XX Monaten eine Umstellung vornehmen, die Ähnlichkeit mit dem Vorschlag hat, der Ihnen unterbreitet wurde. Einige Anbieter versuchen Sie bis zu 48 Monate zu binden.
- Knebel-Klausel: Klauseln, welche Sie zu einer Vergütung zwingen sollen, wenn Sie binnen XX Monaten irgendeinen Tarifwechsel durchführen, auch wenn er nichts mit den Angeboten des Dienstleisters zu tun hat, noch von ihm begleitet wurde.
Dienstleister, die unwirksame Klauseln verwenden, sind nicht seriös.
Anbei ein Screenshot[16] eines bundesweit tätigen Anbieters, der sich laut eigenen Aussagen auf §204-Tarifwechsel spezialisiert hat, und der teils Kooperationen mit Großhändlern (sog. Pools) unterhält.
Grafik 110 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters
Ein Paradebeispiel für die Benachteiligung von Kunden durch ungültige Klauseln. Der gleiche Anbieter verwendet auch fehlerhafte Berechnungen, um den Kunden in ungünstige Tarife zwecks Maximierung der „Ersparnis“ zu bringen. Ein Beispiel dafür sehen Sie am beigefügten Bildausschnitt. Zu erkennen ist, dass eine einfache Zinsfunktion zu Grunde gelegt wird, bei der Kernelemente der Berechnung fehlen. Die Kernemelemnte sind mit Pfeilen in die Grafik eingefügt. So eine Darstellung ist sachlich falsch, unnötige Ängste schürend.
Grafik 111 – Screenshot vom 04.07.2020 von der Homepage des kritisierten Anbieters
Eine korrekte Darstellung würde als Treppenfunktion aufgebaut sein, die Änderungen zum 60., 65. und 80. Lebensjahr berücksichtigen und die vermeintlichen Rückstellungen ausweisen, die hier gar nicht berücksichtigt sind. Der Versicherungsnehmer wird schlicht betrogen!
Eine korrekte Darstellung erfolgt als Treppenfunktion unter Berücksichtigung der o. g. Stichtage und könnte aussehen wie unten dargestellt. Der Herkunftstarif ist rot und der Zieltarif grün.
Grafik 112 – Genauere Darstellung eines PKV-Beitragsverlaufs
Zahlen Sie keine erfolgsabhängige Vergütung für eine §204-Optimierung, dann minimieren Sie die Gefahr ein Opfer von Honorarschindern zu werden.
- 1994-03-04 Deutscher Bundestag – Drucksache 12/6959 – Zu §178f VVG – S. 105 https://dserver.bundestag.de/btd/12/069/1206959.pdf ↑
- 2007-12-31 §178f VVG – Ohne Titel https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/178f.html ↑
- 2022-04-27 Versicherungsbote – Wie sich Finanztip PKV Tarifwechsel-Beratung vorstellt https://www.versicherungsbote.de/id/4905772/Opa-traut-sich-nicht-den-PKV-Tarif-zu-wechseln/?partnerid=nl6495282 ↑
- 2022-12 BBKK – Dokument FNR318283 (SAP-Nr. 318283) – Stand 12.2022 – S. 1 ↑
- 2020-01-23 Krankenversicherungsmathematik – Andreas Leckner – S. 62 ↑
- 2017 Thorsten Becker – Mathematik der privaten Krankenversicherung – ISBN 978-3-658-16665-6 ISBN 978-3-658-16666-3 (eBook) DOI 10.1007/978-3-658-16666-3 – S. 184 ↑
- §6 II VVG-InfoV Informationspflichten während der Laufzeit des Vertrags https://dejure.org/gesetze/VVG-InfoV/6.html ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Tarifwechsel-Leitlinien der PKV https://www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv/#:~:text=Tarifwechsel%2DLeitlinien%20der%20PKV&text=Das%20Tarifwechselrecht%20gibt%20den%20Versicherten,beim%20Wunsch%20nach%20einem%20Tarifwechsel. ↑
- „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel https://www.pkv.de/w/files/verband/tarifwechsel/leitlinientarifwechsel.pdf ↑
- 2020-02-28 Zitat KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Angemessenheitsprüfung GDV-Verhaltenskodex nach IDW PS 980 inkl. PKV-Tarifwechselleitlinien – S. 13 ↑
- Aktuar Aktuell 28 PKV: Neuer Ansatz verstetigt Beitragsentwicklung bei Tarifwechsel – S. 8 – S. 9 ↑
- 2021-01-04 dvb – Central wechselt Vertrieb aus https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/dvb-aktuell/Central-wechselt-Vertrieb-aus-am_24429.html ↑
- 2016-04-05 Versicherungsbote – Central Krankenversicherung durch BdV abgemahnt https://www.versicherungsbote.de/id/4839359/Central-Krankenversicherung-abgemahnt-BdV/ ↑
- Anlage 1 zu §9 JVEG https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html ↑
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/inhalts_bersicht.html ↑
- 2020-07-04 Screenshot aus der online verfügbaren Präsentation des kritisierten Anbieters, die als *.pdf abgespeichert ist ↑