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„Au au au, so macht man keine PKV!“ – 0%, „nie-nich'“!

Einmal mit Profis arbeiten!“, ein Satz, den vermutlich jeder schon angewandt sowie gehört hat. Wer hätte gedacht, dass die vermeintlichen Verbraucherschützer der Stiftung Warentest (oder idF Finanztest) sich das – mal wieder – Vorwerfen lassen müssen.

Schon vor Jahren – 2013, um genau zu sein – verfasste mein Kollegen Matthias Hellberg mit „Avanti Dilettanti“ eine starke mediale Kritik an Finanztest; mit Wiederholung. Man will meinen, dass die verantwortlichen Figuren bei Finanztest bei berechtigter Kritik einen Lerneffekt haben… hätten, haben sollten, hätten haben sollen!

Schwere Wissenslücken und Methodik-Fehler

In Heft 03/2025 auf den Seiten 74-83 machen die kritisierten Verbraucherschützer eine Testreihe zur PKV, bei deren Ergebnis ihnen die Quadratur des Kreises gelingt, was erschreckende Wissenslücken sowie Methodik Fehler offenbart. Meines ist quasi die Kurz-Version!

In der ersten Zwischenüberschrift wird behauptet, dass nicht alle PKV-Tarife die „Gesetzliche“ (kurz GKV) toppen. Stimmt. Behauptet auch niemand.

Aber der Vergleich hinkt bereits systemisch, da Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Alle PKV-Tarife, selbst die allerschlechtesten Tarifbedingungen, leisten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), womit sie nicht den Zwängen der GKV unterliegen. Es gilt kein Wirtschaftlichkeitsgebot gem. §12 SGB V, keine Regressforderung etc. pp. Der Arzt bekommt jeden Patientenbesuch vergütet, was der Hauptgrund für die schnellere Terminvergabe ist. Das erfüllen alle PKV-Tarife, wenn man die Logik der GKV unterstellt; ausnahmslos.

Andere Tarifbedingungen sowie Sonderfälle außen vor, bekommt jeder PKV-Versicherter erstmal eine bessere ambulante Versorgung als GKV-Mitglieder. Das macht das System keinesfalls frei von Kritik oder perfekt, aber der Vorwurf ist schlicht falsch, da deplaziert.

0
Tarife bei Finanztest
>0
Tarife bei Versicherungsmaklern

Es fehlen >1/5 aller Tarife

Die Tester kommen auf 1245 Tarifkombinationen. Aber für welche Fälle?

In meinen Beratungen erscheinen regelmäßig über 1500 Kombinationen.

Welche Datenbasis wird genommen, dass ca. 1/5 weniger Tarife verglichen werden? Selbst gängige Vergleichsprogramme – die grundsätzlich keine Entscheidungsgrundlage darstellen sollten – kommen auf höhere Werte. Das ist erklärungsbedürftig!

Die u. g. Programme habe ich für den Test von Finanztest bemüht. Bei allen kam ich auf mehr Tarifkombinationen! Selbst bei dem vergleichsweise schwachen Programm PKV-Loste von Softfair, das es kostenfrei bei diversen Versicherungsmakler-Pools gibt.

  • Level Nine PKV (ObjectiveIT)
  • PSP (Volz)
  • PKV-Lotse (Softfair; keine Pool-Version)

Wie sind die Prüfkriterien zu bewerten?

Veraltetes, falsches Vokabular: der Chefarzt

Im Krankenhaus kann man den Chefarzt verlangen? Wie kann man – mit Verlaub – so einen Schwachsinn im Jahre 2025 noch drucken?

Es geht nicht um den Chefarzt, sondern um die Privatarztwahl!

Wer mit Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt in ein Krankenhaus kommt, will einen Herz-Spezialisten, Venen-Spezialisten, Blut-Spezialisten, Gefäß-Spezialisten etc. Was nutzt da der Chefarzt, wenn er Orthopäde ist?

Wenn ein Blinddarm entfernt werden muss, benötige ich keinen langjährig erfahrenen Oberarzt, der das zwar oft gemacht hat, aber aus der Übung ist. Da ist womöglich der junge Assistenzarzt der Bessere, weil er das mehrmals pro Monat „schneidet“.

All das ist Privatarztwahl und eben nicht Chefarztbehandlung! Wohlwollend mangelhaft, werte Tester.

Gebührenordnung und Privatarztwahl gehören zusammen; eigentlich

In dem Zusammenhang ist es übrigens unerlässlich auch die entsprechende Gebührenordnung zu versichern, weil man sich die Privatarztwahl sonst eventuell nicht leisten kann!

Schade, dass dies nicht korrekt berücksichtigt wurde. Kann vermutlich mal passieren…

Kieferorthopädie sei nur für Kinder wichtig

Kieferorthopädie ist bei Erwachsenen nicht mitversichert, sondern nur bei Unfall. Folgen einer Strahlentherapie, degenerativen Erkrankung, Altersverformung, Anpassungsbedarf nach fehlerhaftem Zahnersatz etc. sind den Testern unbekannt? Ok, das könnte man über künstliche Zähne lösen. Aber das will nicht jeder! Jeder Vierte meiner Kunden will Top-Versorgung bei den Zähnen, wozu Kieferorthopädie unzweifelhaft zählt, nicht nur bei Unfall.

Randbemerkung: Meine Kunden scheinen nicht so oft sparen zu wollen, wie jene bei Finanztip, die aufgrund von Falschaussagen auch ihr Fett wegbekommen haben

Ein Kinderwunsch oder Gleichgeschlechtlichkeit sind keine Themen…

Kinderwunschbehandlung soll im gesetzlichen Rahmen übernommen werden? Das ist ungenügend, denn erstens sind damit gleichgeschlechtliche Paare raus und zum anderen berichten die Tester oftmals über Kürzungen der GKV. Das kann keine Basis sein!

Beamtentarife nicht nach Qualität unterschieden

Der Abschluss eines Beihilfe-Ergänzungstarifs bei Beamten wird empfohlen. Toll! Dumm nur, dass hier nicht nach Qualität unterschieden wird, denn bspw. bei Hilfsmitteln macht es einen enormen Unterschied, ob der Zuschuss dieses Bausteins auf 500€ pro Hilfsmittel begrenzt ist oder die vollen Restkosten übernimmt. Naja, Hauptsache billig, nicht wahr? Billig ist nicht günstig, denn für umsonst ist auch nicht gratis!

Dass die pauschale Beihilfe für Beamte eine Einbahnstraße ohne Rückkehrmöglichkeit ist, wird unter den Tisch fallengelassen. Fahrlässig!

Sonstige Aussagen überwiegend ok

Dass die Aussagen zu Beihilfe, Arbeitgeber-Zuschuss etc. rudimentär sind, ist im Rahmen von Vereinfachungen vertretbar.

Nur der Preis ist heiß

Die endgültige Bankrotterklärung folgt in diesem Satz:

„Interessierte können in den Tabellen ab Seite 81 nach dem Preis auswählen.“

Nein, verdammt, das können Sie nicht! Das ist falsch und würde bei einem Versicherungsmakler zur Haftung führen. Begründung für Finanztest-Leser und deren Redakteure: Versicherungen können neue Tarife aufgrund von rechnungsoptimierten Annahmen mit mathematischen Taschenspielertricks günstiger auf den Markt werfen, als der Beitrag es eigentlich erfordert. Diese mathematischen Taschenspielertricks heißen Wartezeiteffekt, Selektionseffekt etc.

Wird ein Tarif zu billig auf den Markt gebracht, erfährt er anfangs überproportionale Anpassungen. Das betrifft auch Empfehlungen der Tester, insbesondere den „Testsieger“.

Merke: Eine Beitrags-Arbitrage im Sinne dauerhaft günstiger Tarife ist nur möglich, wenn auf Leistungen verzichtet wird.

Denn langfristig hat jede PKV die gleich kranken, gleich teuren Kunden, welche die gleiche Durchschnittsprämie notwendig machen. Die gleiche Leistung kann nicht dauerhaft günstiger sein, sondern nur anfangs, weshalb sie überproportional angepasst wird, bis sie das gesunde Preisniveau erreicht.

Das ist Grundhandwerkszeug in der Aktuars-Ausbildung und MÜSSTE den Testern bekannt sein. Schließlich gibt es keine mathematische Fachlektüre, die etwas anderes aussagt. Die Tester sind hier Beweise für ihre irrsinnige Aussage schuldig!

Pauschale Diffamierung bei Unkenntnis der Rechtslage

Versicherungsmakler empfehlen, aber tun als bräuchte man sie nicht

Gut ist, dass die Einschaltung eines Versicherungsmaklers empfohlen wird. Schlecht ist, dass direkt im Anschluss so getan wird, als könnte man ohne Versicherungsmakler prüfen und es dabei günstiger erhalten könnte. Das ist schlicht falsch!

Der Versicherte kann keinen Antrag ohne Vermittler stellen. Bitte? Auf jedem Antrag muss ein Vermittler unterschreiben. Sollten die Tester anderer Meinung sein, bitte ich um Nachweis, wie und wo das gehen soll…

Angebliche PKV-Preisunterschiede

Zudem gibt es keine Preisunterschiede, denn gleiche Tarife dürfen keine unterschiedlichen Preise haben! So steht es z. B. in der KVAV, der Kalkulationsverordnung für die Krankenversicherung.

Auch hier gilt. Wer behauptet, muss beweisen. Ich bin gespannt…

Scharfe Anträge statt anonymer Risikovoranfragen?

Und zu guter Letzt: Man solle mehrere scharfe Anträge stellen? Schwachsinn, da dumm und gefährlich! Es sind anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Und im Rahmen dieser ist die Krankenakte zu prüfen. Wird ein scharfer Antrag abgelehnt, ist das fast überall anzugeben, was Nachfrageobliegenheiten auslöst und damit die Versicherbarkeit gefährdet. Das ist nicht nur fahrlässig, das kann zur vollständigen Unversicherbarkeit führen!

Korrekt wäre, dass vorher anonyme Risikovoranfragen durchgeführt werden. Und dafür brauchst einen Vermittler, egal ob Agent/Vertreter oder Makler, denn alleine oder mit einem Rechtsvertreter kann das kaum sinnvoll durchgeführt werden.

Finanztest verbindet die HIS mit der PKV

Der Hinweis auf das HIS ist abenteuerlich, denn PKV-Anträge werden hier nicht erfasst. Wurden sie noch nie. Wie man auf die Idee kommt, ist fachlich nicht nachvollziehbar, denn auf der Homepage der HIS finden sich keine Hinweise, welche die irrsinnigen Aussagen bestätigen.

Die alte Leier: Wer behauptet, muss beweisen. Wo sind die Beweise?

Die PKV-Beiträge im Alter…

Pauschalbehauptung: Es würde zu wenig gespart!

Die Tester sagen, dass Beiträge für das Alter zurückgelegt werden, diese aber nicht ausreichen würden. Das ist als Pauschalaussage falsch! Sowohl methodisch als auch anhand konkreter Beispiele.

Idiotische Einheits-Kennzahl statt individueller Betrachtung

Die unbewiesene Behauptung, dass seit 2005 die PKV-Beiträge im Schnitt um 3,1 Prozent jährlich gestiegen wären, ist mathematischer Unsinn, da Sinnzusammenhang verzerrend. Hier wurde dumm (da undifferenziert) ein unsubstantiiertes Bild des PKV-Verbands als Grundlage genommen und zur allgemeingültigen Wahrheit für alle erklärt.

Was hat der Durchschnittspreis eines Autos über die letzten Jahre mit meinem konkreten Kaufpreis zu tun? Welchen Einfluss hat der durchschnittliche Mietspiegel Deutschlands für meine konkrete Wohnung in München-City sowie in der mecklenburgischen Seenplatte? Die gleiche Logik ist auf die PKV anzuwenden. Derartige Pauschalaussagen sind bestenfalls statistische Verzerrung, meist sogar Manipulation durch Skalierungsbetrug, Grundgesamtheits-Manipulation etc.

PKV interne Tarifwechsel gem. §204 VVG erwähnt

Immerhin: Gut ist, dass auf die PKV-internen Tarifwechselrechte nach §204 VVG hingewiesen wird. Etwas mehr Informationen wären wünschenswert, etwa dass die aktuelle PKV auch brauchbare Tarifalternativen aufweisen muss, weil man keinen Zugang zu den geschlossenen Tarifen der Vergangenheit bekommt.

Hat die Gesellschaft aktuell nur Top-Tarife, z. B. eine Allianz – ohne das abwertend zu meinen – gibt es keine günstigen Wechselrechte nach unten.

Falschaussage zu ü55 GKV-Rückehrern

Schlecht ist indes, da falsch, dass eine GKV-Rückkehr ü55 nicht mehr möglich sei. Beispielsweise kennt die sekundäre Versicherungspflicht der Familienversicherung keine Altersgrenze.

Je Kind sind weitere drei Jahre Verlängerung möglich, bspw. für die Pflichtversicherungsgrenze bei Arbeitnehmern.

Aber das ist alles nicht entscheidend, denn die wichtige Frage ist, ob durch die GKV-Rückkehr die 9/10-Regel der GKV für die günstigen Beiträge als Rentner erfüllt werden.

Dies ist mit 55 Jahren fast immer zu verneinen, da die Rückkehr zumeist mit Ende 40 erfolgt sein muss. Dass der allein Grund für eine Rückkehr – es kann nur der Beitrag sein, keinesfalls die Leistung – vergessen wurde, entspricht der Gesamtqualität des Artikels.

Konkrete Tarifempfehlungen in der Lupe

Da man hier endlos streiten kann, ein paar Beispiele, ohne eine tarifliche Empfehlung oder Warnung auszusprechen. Die Lupe wird dabei oberflächlich angesetzt, da kein Leser endlos Geduld hat. ;)

Hinweise auf Unterkalkulation fehlen

Bei Beamten werden unter anderem die ARAG, Barmenia sowie BBKK empfohlen. Die Barmenia und ARAG haben ihre alten Beamtentarif durch neue, leistungsstärkere ersetzt, die zudem billiger sind. Bei der ARAG kann man das sogar prüfen, weil die Alttarife noch mit Beiträgen angezeigt werden. Ich verweise auf die Ausführungen oben zu mathematischen Taschenspielertricks.

Bei der BBKK ist erkennbar, dass der „günstige“ Tarif ohne Selbstbeteiligung massiv viel günstiger ist, als jener mit. Das kann nicht so bleiben und muss eine entsprechende Anpassung zur Folge haben.

Warnhinweise dazu fehlen vollends, man solle nach Preis aussuchen. Fatal!

Das gleiche Trauerspiel bei Arbeitnehmern, wo man mit der ARAG erneut einen Tarif empfiehlt, der zu billig ist. Hier sind die drohenden Anpassungen bereits als drohende Wolken am Horizont, weil vor wenigen Tagen seitens der ARAG angekündigt werden musste, dass die Kinderalleinnachversicherung erneut verschärft sowie die Beitragsrückerstattung flächendeckend gesenkt wird.

Auch hier können die unterpreisten neuen Tarife gegenüber den leistungsschwächeren, älteren Tarifen verglichen werden, die noch verkaufsoffen sind. Diese Kritiken werden in Fachkreisen seit 2019 ausgetauscht; anscheinend ohne Kenntnis der Tester.

Jahrelang haben die Tester die Barmenia empfohlen, weil diese beste Leistung bei günstiger Prämie hatte. Dass deren Tarife unterpreist war und nun mehrmals massiv die Beiträge auf ein angemessenes Niveau anpassen musste, hat man wie die eigenen Empfehlungen „vergessen“.

Dabei gibt es noch mehr so Beispiele: Continentale mit dem Premium bzw. Med-Premium, uniVersa mit dem Top Privat 300, Allianz mit den neuen Tarifen, AXA mit den neuen Tarifen, Hallesche im XL.Bonus.

Alles keine schlechten Tarife; im Gegenteil, da ich sie teilweise aktiv empfehle. Wäre da nicht das Problem mit den mathematischen Taschenspielertricks, was man fairerweise den Kunden samt Handlungsalternativen erklären muss!

Fazit und Gesamturteil

Setzen, sechs! Nicht mal wohlwollend mangelhaft.

Wer schützt uns vor den Verbraucherschützern? Hauptsache mit Haftungsprivilegien des Verbraucherschutzes absolute Falschaussagen ungestraft verbreiten. Das ist kein fairer Wettbewerb!

Verbraucherschützer müss(t)en denselben Berufsanforderungen sowie Haftung unterliegen, wie sonstige Markt-Teilnehmer.

Alles andere ist Wettbewerbsverzerrung!

Hier müssen die Vermittlerverbände stärker einsetzen, statt jedes neue Mitglied zu feiern, als wäre es eine Errungenschaft…

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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