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PKV für Maiwerk-Kunden – Quo vadis?

Warum verweist ein Versicherungsberater auf einen Versicherungsmakler? Und wer bin ich, also dieser Versicherungsmakler?

Du oder Sie?

Die Mehrheit unserer Kunden bevorzugt das „Du“. Aber wir – Respektiv ich – respektieren natürlich auch die formelle Ansprache durch das „Sie“. Anhand der verwendeten Sprache werde ich das erkennen, ansonsten genügt ein kleiner Hinweis.

Aus Vereinfachungsgründen nutze ich in diesem Artikel das „Du“. Wer mich in Sie-Form kontaktiert, bekommt es natürlich entsprechend berücksichtigt!

Was qualifiziert mich als Versicherungsmakler?

Eine mehr als ausreichende Qualifikation ist vorhanden! Meine Qualifikation kannst Du online überprüfen.

Warum hat Maiwerk dich auf mich verwiesen?

Vorab: Maiwerk Finanzpartner aus Köln ist super und ich arbeite gerne mit denen. Aber es gibt eine Reihe von Gründen, die sich in zwei große Gruppen einteilen lassen, warum sie dich bei der PKV an mich verweisen (müssen).

Wenn Vermittler, welcher: Vertreter oder Versicherungsmakler?

Der Versicherungsmakler! Vertreter haben nicht nur ein beschränktes Portfolio, sondern vertreten die Versicherung gegenüber deinen Interessen. Der Makler vertritt dich gegenüber der Versicherung.

In ganz, ganz seltenen Ausnahmen werde ich dich aber zum Vertreter senden. Entweder, weil die Versicherung nicht mit Versicherungsmaklern arbeitet oder weil wir die sog. Auge-Ohr-Haftung der Vertreter ausnutzen müssen. In beiden Fällen würdest Du im Vorfeld eine Info bekommen.

Beispiel Verweigerung PKV-Antrag von Versicherungsberatern

Beispiel Barmenia – Individuelle Antragsverweigerung

Teils verweigern die Versicherungen schlicht die Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern, wie im unten zitierten Beispiel erkennbar:

Barmenia Krankenversicherung a. G.

Kontaktdaten Barmenia[geschwärzt]

Barmenia Versicherungen, 42094 Wuppertal

Empfänger [geschwärzt] Versicherungsberater

Antrag für [geschwärzt], [geschwärzt]

 

Sehr geehrte [geschwärzt],

 

die Argumentation, dass Ihrerseits keine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 48c VAG vorliege, können wir nicht nachvollziehen. Die Vermittlung besteht – im Gegensatz zur Tippgebung, die durch eine bloße Kontaktherstellung gekennzeichnet ist – in der Beratung und Empfehlung eines konkreten Versicherungsproduktes sowie der Förderung des Vertragsabschlusses bezüglich dieses Produktes.

 

Indem Sie ausweislich der von [geschwärzt] [geschwärzt] erteilten Vertretungsvollmacht den Interessenten nicht nur allgemein über die Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion informieren, sondern gemeinsam mit diesem einen auf den empfohlenen, konkreten Krankenversicherungstarif eines bestimmten Versicherers – hier der Barmenia Krankenversicherung a. G. – bezogenen Versicherungsantrag erstellen, diesen Antrag an den auserkorenen Versicherer weiterleiten sowie sämtliche Verhandlungen und Korrespondenz mit diesem Versicherer führen, üben Sie zweifelsfrei die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung aus.

 

Mangels einer gesetzlichen Verpflichtung der Versicherer zur Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern bleibt es bei unserer berechtigten Ablehnung. Da keine Zusammenarbeitspflicht besteht und wir lediglich die Zusammenarbeit mit Ihnen als Versicherungsberater sowie die Antragstellung und -einreichung auf diesem Wege ablehnen – nicht aber die Krankenversicherung des [geschwärzt] [geschwärzt] im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion generell – können Sie uns weder wirksam in Verzug setzen, noch liegt die für einen Schadenersatzanspruch Ihres Mandanten notwendige Ursächlichkeit unseres Verhaltens für einen eventuell eintretenden Schaden vor.

 

Wir weisen [geschwärzt] [geschwärzt]ausdrücklich darauf hin, dass ihm persönlich jederzeit die Möglichkeit offensteht, sich zwecks Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Öffnungsaktion unmittelbar an unser Haus zu wenden oder unter Inanspruchnahme eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers einen entsprechenden Antrag zu stellen, um so den gewünschten Versicherungsschutz zu erlangen.

[geschwärzt] [geschwärzt] erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Freundliche Grüße, Abteilung Vertrag[1]

[1] 2019-05-16 Barmenia KVaG – Antrag für [geschwärzt], [geschwärzt] (Ablehnungsschreiben an einen Versicherungsberater)

Ein starkes Stück, jedoch kein Einzelfall!

Beispiel Münchener Verein – Pauschale Antragsverweigerung

Diese offen feindselige Haltung gegenüber Versicherungsberatern wird von einigen Versicherungen sogar auf deren Anträgen Kund getan. Zitat aus dem Antrag des Münchener Verein (Stand 2022-01):

Erklärung zur Beratung bei Neuabschluss einer Versicherung

Die beantragten Tarife können nur abgeschlossen werden, wenn die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler oder im Wege des Fernabsatzes ohne Mitwirken eines Versicherungsberaters erfolgte.

Ich bestätige, dass ich nicht von einem Versicherungsberater (gegen Honorar) beraten wurde.

Falls dies nicht zutrifft, bitte ankreuzen [ ][1]

[1] 2022-01 Münchener Verein KVaG – Dokument 100 00 03/11 (01.22) – Seite 4, letzter Absatz über den Überschriften

In der Folge kooperieren die meisten Versicherungsberater mit einem Versicherungsmakler, da sonst der Interessent nicht sauber versichert werden kann. Eine Notwendigkeit, die historisch gewachsen ist.

Was kostet meine Beratung?

Eigentlich sind Teile meiner Dienstleistung kostenpflichtig, wie weiter unten beschrieben. Für Maiwerk-Kunden gilt das nicht!

Maiwerk-Kunden müssen meine Initial-Kosten – die ausführliche Aufarbeitung der Krankenakte, eine deutliche Überobligkation über den gesetzlichen Standard hinaus – in 99% der Fälle nicht bezahlen. Wird der Abschluss über mich vorgenommen, werden die kostenpflichtigen Dienstleistungen nicht in Rechnung gestellt.

Bei Maiwerk-Kunden wird diese Überobligation zudem nie in Rechnung gestellt, auch nicht bei Nicht-Abschluss.

Aber ich erwarte mindestens eine Bewertung für die getane Arbeit!

Die 1% Restfälle sind sonstige kostenpflichtige Dienstleistungen, zu denen es im Vorfeld eine Absprache sowie ein reguläres Widerrufsrecht gibt, z. B. die PKV interne Tarifoptimierung nach §204 VVG, Beitragssimulation von GKV und PKV, etc. pp.

Über Kosten, Provision und Honorar findest Du ausführliche Erklärungen auf der Homepage. Wichtig: Du bekommst die Informationen vorab und hast nie ein verdecktes Kostenrisiko!

Wie läuft die Beratung ab?

Anbei findest Du einen beispielhaften Beratungsablauf. Darunter gibt es Erklärungen, warum dieser Ablauf wichtig ist und wie Du davon profitierst.

Ablauf PKV-Beratung in 5 Schritten

Das Erstgespräch, die Lebensplanung

Das Erstgespräch umfasst:

  • Klärung der Berufs- und Einkommenssituation.
  • Klärung der Familien- und Lebensplanung.
  • Grundsatzentscheidung, ob PKV überhaupt sinnvoll ist oder andere Modelle besser wären.

Meistens ist hier eine klare Tendenz erkennbar. Falls nein, folgen die entsprechenden Meldungen.

Welcher Beruf wird ausgeübt? Wie lange? Was ist das Ziel? Sind Auslandstätigkeiten realistisch? Könnte eine Selbstständigkeit denkbar sein oder die Tätigkeit als Geschäftsführer, ggf. in einer Ausgliederung als Tochtergesellschaft?

All diese Fragen beeinflussen die Tarifauswahl, weil sie eine gewisse Flexibilität voraussetzen. Zudem gibt es teils opportune Gründe, weil bestimmte Berufe von bestimmten Gesellschaften und Tarifen gefördert/subventioniert werden.

Wer muss versichert werden? Wer kommt hinzu? Was geschieht bei Heirat oder Scheidung? Was sind Kindernach- oder -alleinversicherung? Warum müssen manchmal sog. Schutzverträge zu Gunsten Dritter berücksichtigt werden?

Analog der Berufs- und Einkommenssituation müssen auch hier die Tarife passen; was nicht alle tun. Es nutzt kein guter Tarif, wenn er nicht deine Lebenswünsche abdeckt!

Wenn die etwaigen KO-Kriterien aus den o. g. Punkten geklärt sind, ist erst abwägbar ob und wie eine PKV Sinn ergibt. Oft tut sie das aber leider nicht immer.

In solchen Fällen muss man sich Alternativen anschauen.

Zudem ist es möglich, dass auch die PKV nur temporär gerwählt wird, das klare Ziel der späteren GKV-Rückkehr vor Augen.

All das muss im Rahmen einer strategischen Abwägung geprüft werden.

Wenn die PKV grundsätzlich sinnvoll ist, erfolgt die vorsorgliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse und die Vorbereitung auf den Abschluss der PKV, u. a. durch Anforderung der Krankenakte.

Wichtig: Die vorsorgliche Kündigung einer GKV ist frei von Risiken. Folgt kein Folgeversicherungsnachweis, ist die Kündigung automatisch ungültig. Selbst wenn die GKV diese (widerrechtlich) bestätigt haben sollte. Auf der Kündigungsvorlage stehen die dazugehörigen §§, damit Du es nachlesen kannst.

Versicherbarkeit: Gesundheitsdaten & Risikovoranfrage

Bevor es in die Aufarbeitung geht, ist das Wichtigste die Anforderung der Krankenakte von der gesetzlichen Krankenkasse.

Kein PKV-Antrag sollte ohne Anforderung sowie Aufarbeitung der Krankenakte erfolgen! Ohne saubere Aufarbeitung der Krankenakte ist weder eine seriöse Tarifauswahl (sowohl PKV als auch Zusatzversicherung) noch eine strategische Abwegung möglich.

Wenn die Akte vorliegt, dann folgen die u. g. Schritte:

  • Erstellung einer chronologischen Historie.
  • Prüfung und Beseitigung fehlerhafter und/oder unvollständiger Diagnosen. Ggf. ergänzt um Atteste.
  • Anonyme Risikovoranfrage (RVA) in Form einer Ausschreibung

Der Schritt der RVA kann – manchmal muss – gegebenenfalls mehrfach durchgeführt werden, je nachdem welche Ergebnisse erzielt werden.

Dieser Prozess ist der längste in der gesamten Beratung. Je nach Geschwindigkeit von GKV und PKV kann dies mehrere Wochen, teils Monate dauern.

Tarifmerkmale: Tarifauswahl und Konfiguration

Wenn die Versicherbarkeit geklärt ist, können konkrete Tarife sowie Strategien gewählt werden. Die Tarifauswahl umfasst:

  • Gegenüberstellung von Tarifen und Klauseln
  • Klärung von KO-Kriterien
  • Ggf. Exit- und Anpassungs-Szenarien

Wenn nach der Tarifauswertung der finanle Anbieter feststeht, erfolgt die Optimierung der Bausteine, z. B. optimiertes Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung, Beitragsentlastungstarif etc., falls dies nicht schon in der Beratung geschehen ist.

Typisches Beispiel: Die Auslandsreisekrankenversicherung ist enorm wichtig, günstig im Beitrag und kann zumeist nicht gleichzeitig mit der Hauptversicherung beantragt werden, weil es ein technisch eigenständiger Vertrag ist. Daher wird es oft vergessen und muss per Antrags-Link separat abgeschlossen werden.

Abschluss, der PKV-Antrag

Diese Formalität umfasst die u. g. Schritte in chronologischer Reihenfolge:

  • PKV-Antrag inkl. RVA und Votum

  • Ggf. ergänzende Dokumente (z. B. Ernennungsurkunde, Einkommensnachweise etc.)

  • Beratungsdokumentation

  • Empfangsbestätigung der Dokumente

  • Maklervertrag inkl. Vollmacht und Datenschutzerklärung (da bis zum Abschluss nur Spartenmaklervertrag)
  • Folgeversicherungsnachweis an Vorversicherung

  • Vorversicherungsnachweis an Folgeversicherung

  • Kontrolle der PKV-Police

  • Online-Bewertung, z. B. Google, TripAdvisor, oÄ

FAQ – Frequently asked questions

Wenn es zum Streit kommt, etwa weil die Versicherung eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung prüfen oder gar einreden will, dann zählt nur die Aktenlage. Daher musst Du wissen, was in deiner gesetzlichen Krankenakte steht. Oft steht dort grober Unsinn, der korrigiert werden muss!

Beispiel für Betrug: Du warst wegen Rückenschmerzen beim Arzt aber er rechnet eine Skoliose ab.

Beispiel für Schlamperei: Aufgrund einer Reihe von Symptomen sind umfangreiche Untersuchungen samt Differentialdiagnosen notwendig. Leider wurden diese Diagnosen nicht mit V (Verdacht) oder A (Ausschluss) sondern mit G (gesichert) codiert.

Beispiel für „Wurstfinger“: Du warst beim Arzt, weil Du Rückenschmerzen hattest. Aber statt der Diagnose für Rückenschmerzen verrutscht die Praxishilfe bei der Eingabe und plötzlich hast Du eine „chronische, lebensverändernde Krankheit“.

Nicht jeder falsche Akteneintrag erfolgt mit Absicht, aber sehr viele Akten sind falsch! Und da es um sechsstellige Summen auf Lebenszeit geht, solltest Du hier Rechtssicherheit schaffen. Denn vor dem Antrag hast Du Zeit. Wenn aber Fristen laufen und die Versicherung dich rauswerfen mag, ist es für etwaige Korrekturen zu spät, falls sie überhaupt noch möglich sind; bspw. wenn der Arzt mit der fehlerhaften Diagnose im Ruhestand ist.

Kann man, ist aber nicht schlau, gar dumm! Erstens besteht die Gefahr, dass Du dich nicht an alle Behandlungen erinnerst. Zum Zweiten kann deine Erinnerung von der Aktenlage abweichen. In einem Prozess zählt aber das geschriebene Wort mehr, als deine Erinnerung; egal wie wahr diese sein mag.

Normalerweise eine Stundenvergütung (idR gem. §9 JVEG Anlage 1 HG6.1 Faktor 2,0; 270€/netto/Stunde in 2025) oder eine Pauschale. Doch für Maiwerk-Kunden ohne Gebühr, wenn der Abschluss über mich erfolgt.

Wenn Du meine Aufarbeitung verwendest, damit Du woanders unterzeichnen kannst, dann wird natürlich die Gebühr erhoben! Den Fall gab es zum Glück nur einmal, aber es muss erwähnt sein.

Vergleiche dazu mein Dokument Fairness-Vertrag. Niemand muss bei mir kaufen aber niemand darf mich ausnutzen. Fair, oder nicht?

Weil die Versicherbarkeit die Preise und Optionen bestimmt!

Außerdem kann man nicht stundenlang ins Blaue hineinberaten. Das muss vorher geordnet werden, denn Du willst Beratung und keine Ausbildung zum Versicherungsfachmann, oder doch?

Um die Versicherbarkeit zu prüfen, werden die anonymisierten Daten an die Versicherungen gesandt um sogenannte Voten zu erhalten ob und wie jemand versicherbar ist. Man könnte es auch eine anonyme Konditionsabfrage nennen. Aber das wäre zu transparent; machen Versicherungen ungerne. Daher heißt es Risikovoranfrage, was oft RiVo, Riva oder RVA gekürzt wird. 😉

Achtung: Das Ändern des Geburtsdatums sowie die Verwendung eines artverwandten Berufs ist nicht selten, denn manche Gesellschaften spielen unfair und speichern und matchen die Daten aus den Voranfragen gegenüber Anträgen. Um Nachteilte für dich zu vermeiden, ist daher vereinzelt eine noch stärkere Anonymisierung angeraten.

Bei den meisten Gesellschaften sind die Voten der Risikovoranfrage (RVA) verbindlich und werden als Teil des Antrags diesem beifügt. Leider gilt dies nicht bei allen PKV, weshalb im Vorfeld darauf geachtet werden muss.

Nein; am Arsch, die Räuber! Risikoprüfer haben wenig Zeit und nur ein Bruchteil der Anfragen wird am Ende zum Antrag. Daher ist es wichtig, dass eine RVA hochqualitativ ist.

Ein Merkmal ist, dass man die angefragten Gesellschaften und Tarife kenntlich macht, weil der Prüfer so Rückschlüsse auf Kompetenz und Aufrichtigkeit sowohl von Berater als auch Kunde bekommt. Sieht der Prüfer, dass nur drei Premium-Tarife angefragt werden, hat er eine andere Handlungsmotivation, als wenn flächendeckend diverse Tarife diverser Gesellschaften angefragt würden.

Gute Nachricht: Lieber einen Vertrag mit Zuschlag und/oder Ausschluss, als gar keine PKV!

Auf die eigentliche Frage: Jein, denn theoretisch kann man nach §41 VVG die Angemessenheit dieser Einschränkungen auf den Prüfstand stellen. Leider hat der Gesetzgeber hier weder eine Frist noch sonstige Regeln oder gar eine Strafe bei Verfehlung ergänzt. Daher sollte (!) dies dringend (!) im Vorfeld geklärt werden. Üblich ist, dass eine sog. Nachschau nach 2-3 Jahren erfolgen kann, vereinzelt früher.

Im Zweifel sollte diese Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, da die Versicherung sonst „spontane“ Gedächtnislücken haben könnte. Immer dran denken: Juristischen schreiben nichts in Verträge, um es nicht zu benutzen. 😉

Das sind Fragen, die im Beratungsgespräch geklärt werden. Checklisten bieten hierbei eine Orientierung.

Im Rahmen der Terminbuchung werden die Checklisten als Download bereitgestellt.

Einiges an Geld! Alle PKV zahlen ungefähr gleich gut, mit nur sehr wenigen Ausnahmen. Der monetäre Fehlanreize besteht daher fast nie in der Wahl der konkreten PKV, sondern in der generellen Empfehlung für eine PKV; wenn, dann ist es provisionsseitig zweitrangig, welche gewählt wird. Ob man nun fünf oder sechs Monatsbeiträge Provision bekommt, ist daher zweitrangig.

Ein Vorteil für Maiwerk-Kunden, deren Grundsatzprüfung zumeist schon von Maiwerk durchgeführt wird.

PS. Wenn Du höhere Provisionswerte liest, kann das sein, denn der Bruttoprovisionswert wird gemindert um GZ, PVN, Stornoreserve etc., weshalb fünf bis sechs Monatsbeiträge als realistische obere Nettogrenze angesehen werden sollten. Zu Kosten, Provision und Honorar gibt es ausführliche Erläuterungen auf der Homepage.

Nein! Es besteht das gesetzliche Provisionsannahmeverbot.[1] Der Versicherungsberater bekommt keine Provision, ich bekomme nichts von deren Honoraren sowie sie auch nichts von meinen Honoraren erhalten.

Aber eine Synergie besteht natürlich dennoch, da wir nicht nur ähnliche Beratungsphilosophien verfolgen, sondern so auch einen konstanteren Kundenzugang haben, der zudem Urlaubs- und Krankheitsvertretungen ermöglicht.

Also keine direkt Entlohnung, sondern eine Reihe geldwerter Vorteile.

[1] §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html

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About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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