PKV für Maiwerk-Kunden – Quo vadis?
Warum verweist ein Versicherungsberater auf einen Versicherungsmakler? Und wer bin ich, also dieser Versicherungsmakler?
Du oder Sie?
Die Mehrheit unserer Kunden bevorzugt das „Du“. Aber wir – Respektiv ich – respektieren natürlich auch die formelle Ansprache durch das „Sie“. Anhand der verwendeten Sprache werde ich das erkennen, ansonsten genügt ein kleiner Hinweis.
Aus Vereinfachungsgründen nutze ich in diesem Artikel das „Du“. Wer mich in Sie-Form kontaktiert, bekommt es natürlich entsprechend berücksichtigt!
Was qualifiziert mich als Versicherungsmakler?
Eine mehr als ausreichende Qualifikation ist vorhanden! Meine Qualifikation kannst Du online überprüfen.
Warum hat Maiwerk dich auf mich verwiesen?
Vorab: Maiwerk Finanzpartner aus Köln ist super und ich arbeite gerne mit denen. Aber es gibt eine Reihe von Gründen, die sich in zwei große Gruppen einteilen lassen, warum sie dich bei der PKV an mich verweisen (müssen).
Wenn Vermittler, welcher: Vertreter oder Versicherungsmakler?
Der Versicherungsmakler! Vertreter haben nicht nur ein beschränktes Portfolio, sondern vertreten die Versicherung gegenüber deinen Interessen. Der Makler vertritt dich gegenüber der Versicherung.
In ganz, ganz seltenen Ausnahmen werde ich dich aber zum Vertreter senden. Entweder, weil die Versicherung nicht mit Versicherungsmaklern arbeitet oder weil wir die sog. Auge-Ohr-Haftung der Vertreter ausnutzen müssen. In beiden Fällen würdest Du im Vorfeld eine Info bekommen.
Beispiel Verweigerung PKV-Antrag von Versicherungsberatern
Beispiel Barmenia – Individuelle Antragsverweigerung
Teils verweigern die Versicherungen schlicht die Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern, wie im unten zitierten Beispiel erkennbar:
Barmenia Krankenversicherung a. G.
Kontaktdaten Barmenia[geschwärzt]
Barmenia Versicherungen, 42094 Wuppertal
Empfänger [geschwärzt] Versicherungsberater
Antrag für [geschwärzt], [geschwärzt]
Sehr geehrte [geschwärzt],
die Argumentation, dass Ihrerseits keine Vermittlungstätigkeit im Sinne des § 48c VAG vorliege, können wir nicht nachvollziehen. Die Vermittlung besteht – im Gegensatz zur Tippgebung, die durch eine bloße Kontaktherstellung gekennzeichnet ist – in der Beratung und Empfehlung eines konkreten Versicherungsproduktes sowie der Förderung des Vertragsabschlusses bezüglich dieses Produktes.
Indem Sie ausweislich der von [geschwärzt] [geschwärzt] erteilten Vertretungsvollmacht den Interessenten nicht nur allgemein über die Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion informieren, sondern gemeinsam mit diesem einen auf den empfohlenen, konkreten Krankenversicherungstarif eines bestimmten Versicherers – hier der Barmenia Krankenversicherung a. G. – bezogenen Versicherungsantrag erstellen, diesen Antrag an den auserkorenen Versicherer weiterleiten sowie sämtliche Verhandlungen und Korrespondenz mit diesem Versicherer führen, üben Sie zweifelsfrei die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung aus.
Mangels einer gesetzlichen Verpflichtung der Versicherer zur Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern bleibt es bei unserer berechtigten Ablehnung. Da keine Zusammenarbeitspflicht besteht und wir lediglich die Zusammenarbeit mit Ihnen als Versicherungsberater sowie die Antragstellung und -einreichung auf diesem Wege ablehnen – nicht aber die Krankenversicherung des [geschwärzt] [geschwärzt] im Rahmen der Beamten-Öffnungsaktion generell – können Sie uns weder wirksam in Verzug setzen, noch liegt die für einen Schadenersatzanspruch Ihres Mandanten notwendige Ursächlichkeit unseres Verhaltens für einen eventuell eintretenden Schaden vor.
Wir weisen [geschwärzt] [geschwärzt]ausdrücklich darauf hin, dass ihm persönlich jederzeit die Möglichkeit offensteht, sich zwecks Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Öffnungsaktion unmittelbar an unser Haus zu wenden oder unter Inanspruchnahme eines Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers einen entsprechenden Antrag zu stellen, um so den gewünschten Versicherungsschutz zu erlangen.
[geschwärzt] [geschwärzt] erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Freundliche Grüße, Abteilung Vertrag[1]
[1] 2019-05-16 Barmenia KVaG – Antrag für [geschwärzt], [geschwärzt] (Ablehnungsschreiben an einen Versicherungsberater)
Ein starkes Stück, jedoch kein Einzelfall!
Beispiel Münchener Verein – Pauschale Antragsverweigerung
Diese offen feindselige Haltung gegenüber Versicherungsberatern wird von einigen Versicherungen sogar auf deren Anträgen Kund getan. Zitat aus dem Antrag des Münchener Verein (Stand 2022-01):
Erklärung zur Beratung bei Neuabschluss einer Versicherung
Die beantragten Tarife können nur abgeschlossen werden, wenn die Beratung und Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler oder im Wege des Fernabsatzes ohne Mitwirken eines Versicherungsberaters erfolgte.
Ich bestätige, dass ich nicht von einem Versicherungsberater (gegen Honorar) beraten wurde.
Falls dies nicht zutrifft, bitte ankreuzen [ ][1]
[1] 2022-01 Münchener Verein KVaG – Dokument 100 00 03/11 (01.22) – Seite 4, letzter Absatz über den Überschriften
In der Folge kooperieren die meisten Versicherungsberater mit einem Versicherungsmakler, da sonst der Interessent nicht sauber versichert werden kann. Eine Notwendigkeit, die historisch gewachsen ist.
Was kostet meine Beratung?
Eigentlich sind Teile meiner Dienstleistung kostenpflichtig, wie weiter unten beschrieben. Für Maiwerk-Kunden gilt das nicht!
Maiwerk-Kunden müssen meine Initial-Kosten – die ausführliche Aufarbeitung der Krankenakte, eine deutliche Überobligkation über den gesetzlichen Standard hinaus – in 99% der Fälle nicht bezahlen. Wird der Abschluss über mich vorgenommen, werden die kostenpflichtigen Dienstleistungen nicht in Rechnung gestellt.
Bei Maiwerk-Kunden wird diese Überobligation zudem nie in Rechnung gestellt, auch nicht bei Nicht-Abschluss.
Aber ich erwarte mindestens eine Bewertung für die getane Arbeit!
Die 1% Restfälle sind sonstige kostenpflichtige Dienstleistungen, zu denen es im Vorfeld eine Absprache sowie ein reguläres Widerrufsrecht gibt, z. B. die PKV interne Tarifoptimierung nach §204 VVG, Beitragssimulation von GKV und PKV, etc. pp.
Über Kosten, Provision und Honorar findest Du ausführliche Erklärungen auf der Homepage. Wichtig: Du bekommst die Informationen vorab und hast nie ein verdecktes Kostenrisiko!
Wie läuft die Beratung ab?
Anbei findest Du einen beispielhaften Beratungsablauf. Darunter gibt es Erklärungen, warum dieser Ablauf wichtig ist und wie Du davon profitierst.
Das Erstgespräch, die Lebensplanung
Das Erstgespräch umfasst:
- Klärung der Berufs- und Einkommenssituation.
- Klärung der Familien- und Lebensplanung.
- Grundsatzentscheidung, ob PKV überhaupt sinnvoll ist oder andere Modelle besser wären.
Meistens ist hier eine klare Tendenz erkennbar. Falls nein, folgen die entsprechenden Meldungen.
Wenn die PKV grundsätzlich sinnvoll ist, erfolgt die vorsorgliche Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse und die Vorbereitung auf den Abschluss der PKV, u. a. durch Anforderung der Krankenakte.
Wichtig: Die vorsorgliche Kündigung einer GKV ist frei von Risiken. Folgt kein Folgeversicherungsnachweis, ist die Kündigung automatisch ungültig. Selbst wenn die GKV diese (widerrechtlich) bestätigt haben sollte. Auf der Kündigungsvorlage stehen die dazugehörigen §§, damit Du es nachlesen kannst.
Versicherbarkeit: Gesundheitsdaten & Risikovoranfrage
Bevor es in die Aufarbeitung geht, ist das Wichtigste die Anforderung der Krankenakte von der gesetzlichen Krankenkasse.
Kein PKV-Antrag sollte ohne Anforderung sowie Aufarbeitung der Krankenakte erfolgen! Ohne saubere Aufarbeitung der Krankenakte ist weder eine seriöse Tarifauswahl (sowohl PKV als auch Zusatzversicherung) noch eine strategische Abwegung möglich.
Wenn die Akte vorliegt, dann folgen die u. g. Schritte:
- Erstellung einer chronologischen Historie.
- Prüfung und Beseitigung fehlerhafter und/oder unvollständiger Diagnosen. Ggf. ergänzt um Atteste.
- Anonyme Risikovoranfrage (RVA) in Form einer Ausschreibung
Der Schritt der RVA kann – manchmal muss – gegebenenfalls mehrfach durchgeführt werden, je nachdem welche Ergebnisse erzielt werden.
Dieser Prozess ist der längste in der gesamten Beratung. Je nach Geschwindigkeit von GKV und PKV kann dies mehrere Wochen, teils Monate dauern.
Tarifmerkmale: Tarifauswahl und Konfiguration
Wenn die Versicherbarkeit geklärt ist, können konkrete Tarife sowie Strategien gewählt werden. Die Tarifauswahl umfasst:
- Gegenüberstellung von Tarifen und Klauseln
- Klärung von KO-Kriterien
- Ggf. Exit- und Anpassungs-Szenarien
Wenn nach der Tarifauswertung der finanle Anbieter feststeht, erfolgt die Optimierung der Bausteine, z. B. optimiertes Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung, Beitragsentlastungstarif etc., falls dies nicht schon in der Beratung geschehen ist.
Typisches Beispiel: Die Auslandsreisekrankenversicherung ist enorm wichtig, günstig im Beitrag und kann zumeist nicht gleichzeitig mit der Hauptversicherung beantragt werden, weil es ein technisch eigenständiger Vertrag ist. Daher wird es oft vergessen und muss per Antrags-Link separat abgeschlossen werden.
Abschluss, der PKV-Antrag
Diese Formalität umfasst die u. g. Schritte in chronologischer Reihenfolge:
FAQ – Frequently asked questions
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