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Die Finanzprüfer

Walter „Benzinfass“ Benda

PKV-Versicherungsmakler

FAQs

  • Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings

Mythen PKV-Leistungen – 100% Fakten, 0% Bullshit

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Inhaltsverzeichnis Mythen der PKV-Leistungen Mythos Kostenfreie Mehrleistungen durch „Premium“-Makler Einige Marktteilnehmer behaupten, dass es bei Ihnen bessere Leistungen gäbe, ohne dass der Verbraucher dafür mehr bezahlen muss. Das ist Unfug, denn es würde gegen diverse Gesetze verstoßen, u. a. das Äquivalenzprinzip durchbrechen, das Kapitaldeckungsverfahren torpedieren und die Versicherung Schadensersatzklagen der restlichen Versicherten aussetzen, die nicht die „kostenfreie Mehrleistung“ erhalten haben. Das Gesetz regelt unmissverständlich, dass jede Leistung bezahlt werden muss.[1] Wenn ein Unternehmen solche vermeintlichen Mehrleistungen anbieten würde, wären diese unverzüglich zu melden. Zitat: (1) Krankenversicherungsunternehmen haben der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen:in der Krankenversicherung im Sinne des § 146 Absatz 1 die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter allgemeiner Versicherungsbedingungen unter deren Beifügung in der Krankenversicherung im Sinne des § 146 Absatz 1 die beabsichtigte Verwendung neuer oder geänderter Grundsätze im Sinne des § 9 Absatz 4 Nummer 5 unter Beifügung aller dort bezeichneten Unterlagen.[2] Im Verweis steht [ ... ]

  • PKV-Kalkulation ungezillmerte Alterungsrückstellungen

Mythen PKV-Kalkulation – 100% Fakten, 0% Bullshit

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Inhaltsverzeichnis Mythen PKV-Kalkulation Mythos Ausländische Versicherungssysteme seien besser Oft dienen als Beispiel Länder wie Großbritannien, die mit dem komplett steuerfinanzierten NATIONAL HEALTH SERVICE (kurz NHS) eine flächendecken Einheitskasse haben, zu der man private Zusatzversicherungen kaufen kann.[1] Oder die Niederlande, welche eine flächendeckende Krankenpflichtversicherung mit Basisversorgung ausschließlich von privaten Krankenversicherungen haben, zu der man ergänzende, private Krankenzusatz-Versicherungen kaufen kann.[2] Doch jedes System hat Vor- und Nachteile, weshalb es kein pauschales besser oder schlechter gibt. Auch können die Systeme nicht einfach übertragen werden. So führen z. B. die Einheitsprämien ohne Zugangsschranken (z. B. Gesundheitsfragen)[3] in den Niederlanden dazu, dass überdurchschnittlich viele Kranke die Zusatzversicherungen abschließen, wodurch eine Negativspirale in Gang gesetzt wird, die das komplette System gefährdet sowie zu steigenden Prämien führt.[4] Im UK müssen sich Patienten bei einem Hausarzt registrieren.[5] Blöd nur, wenn in Ihrer Nähe keiner mehr verfügbar ist, der noch Patienten aufnimmt, denn dann wird [ ... ]

  • Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings

Mythos Bilanzkennzahlen-Voodoo – 100% Fakten, 0% Bullshit

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Inhaltsverzeichnis Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings Kurzum: Das ist alles Scheiße! "Scheiße in verschiedenen Geschmacksrichtungen!", wenn man Volker Pispers zitiert.Es gibt keine mathematischen Nachweise, dass Bilanzkennzahlen, Ratings etc. einen Mehrwert bringen.Die komplette mathematische PKV-Fachliteratur entlarvt diese Sudo-Wissenschaft als Scharlatanerie.Im Gegenteil: Die Herausgeber dieser Kennzahlen müssen warnen, dass sie NICHT zur PKV-Tarifsauswahl taugen.Alle Punkte werden im nachfolgenden Artikel mit Quellenangaben behandelt. Mythos Bilanzkennzahlen-Voodoo und Ratings Kennzahlen sind eine Momentaufnahme über die wirtschaftliche Gesamtlage einer PKV, die kaum Aussagen für die Zukunft ermöglichen, zumal die Erstellung, Bewertung & Interpretation nicht einheitlich erfolgt. Dies gilt insbesondere für den internationalen Standard IFRS-17, der sehr große Ermessensspielräume beinhaltet und bestimmte Geschäftsmodelle schwer darstellbar macht.[1] Da es keinen einheitlichen Standard gibt, sind bestimmte Kennzahlen stark Fehler anfällig, zumal VUs diese einfach anders berechnen können, um besser dazustehen. Dies gilt besonders für die Kapitalanlagen.[2] Daher gilt, dass auf Basis von Kennzahlen keine Auskünfte zu Tarifentwicklungen getroffen [ ... ]

  • PKV Spezialist mit Maklervertrag

Dienstleister-Liste – 100% Transparenz

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Inhaltsverzeichnis Dienstleister-Liste Warum eine transparente Dienstleister-Liste? Die Dienstleister-Liste hat folgende Aufgaben: Transparent zu sein. Den Datenschutz-Anforderungen gerecht werden. Jeder gute Versicherungsmakler achtet den Datenschutz. Daher ist es gesetzliche Vorschrift sowie Selbstverständlichkeit, dass die Kooperationspartner im Rahmen einer Dienstleister-Liste veröffentlich werden. Die Liste ist eine Momentaufnahme, die Änderungen unterworfen ist. Für die Qualität der Kollegen & Dienstleister stehe ich persönlich ein! Dienster-Leiste von Die Finanzprüfer AF Finanzoptimierung Andreas Fischer e.K. | Grabenallee 10 | 77652 Offenburg AmexPool AG | Im Mittelfeld 19 | 79426 Buggingen Apella AG | Friedrich-Engels-Ring 50 | 17033 Neubrandenburg aruna GmbH | Kalckreuthstraße 11 | D-10777 Berlin BCA AG | Hohemarkstr. 22 | 61440 Oberursel Bluhm Capital GmbH & Co. KG | Marie-Curie-Straße 22 | 53359 Rheinbach blau direkt GmbH & Co KG | Kaninchenborgn 31 | D- 23560 Lübeck ConceptIF | Barmbeker Str. 2-6 | 22303 Hamburg degenia Versicherungsdienst AG, Brückes [ ... ]

  • Online-Mandantenvertrag in 3 Schritten

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen – 100% Transparenz

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Inhaltsverzeichnis AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen? Was regeln sie? Warum sind sie notwendig? Was beinhalten sie? Die allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. §305 ff BGB ein Anhang zum Maklervertrag, den jeder Interessent abschließt, entweder ausdrücklich durch Vereinbarung oder durch konkludentes Handeln, bspw. die Anfrage für eine Beratung. Sie versuchen das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer zu regeln. Dabei ist darauf zu achten, dass sie der AGB-Inhaltskontrolle sowie dem Transparenzgebot (gem. §305c II BGB) stand halten. Der Mandant ist verpflichtet den Makler über die ausgewählten Verträge FDL, auch soweit sie sich in der Anbahnung oder Änderung befinden, unverzüglich, wahrheitsgetreu sowie vollständig zu unterrichten. Dazu zählen auch Änderungen im persönlichen Umfeld – beispielsweise Heirat, Scheidung, Geburt, Jobwechsel, Vereinsgründung, o. Ä. Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrages ausschließlich folgende Hauptpflichten: Prüfung des Risikos unter Berücksichtigung der Vorgaben des Mandanten nach [ ... ]

  • Maklervertrag mit Vollmacht und Datenschutz

FAQ Maklervertrag inkl. Vollmacht – 100% Sicherheit

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Inhaltsverzeichnis FAQ Maklervertrag und Vollmacht Informationen zum Maklervertrag Der Maklervertrag - auch Mandantenvertrag genannt - regelt die Beziehung des Kunden - egal ob private Verbraucher oder gewerbliches Mandant - zu seinem Versicherungsmakler. Sobald eine Beratung statt findet, wird ein Vertragsverhältnis begründet. Meist ein Dienst- (§611 BGB) oder Werkvertrag §631 BGB) mit Geschäftsbesorgungsvereinbarung. Oder vereinfacht: Tausche Geld gegen Dienstleistung (z. B. Beratung) oder Produkt (z. B. Krankenversicherung)! Dies geschieht immer, ausnahmslos, denn es kann auch formlos bzw. mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Mehr dazu unten! Alles oder auch nichts! Werden keine Regelungen getroffen, gilt die gesetzliche Auslegung. Diese ist oft streng, man darf nur in relativ engen Grenzen davon abweichen. Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers sind verboten. Einiges ist aber gesetzlich gar nicht geregelt! Es bietet sich deshalb an zu vereinbaren wer, wann, wo, wie und wem gegenüber Rechte und Pflichten hat. Den genauen Umfang [ ... ]

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/
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