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FAQ zu Honorar und Honorarberatung
Anbei typische Fragen, die im Zusammenhang mit der Honorarberatung aufkommen.
Einfach einen Widerruf absenden! Wobei einfach relativ ist, denn eigentlich müsste es jeder dem Ex-Mandanten so einfach wie möglich machen, indem er eine Widerrufsbelehrung bereitstellt, über die Folgen aufklärt und ein Formular zum Widerruf zur Verfügung stellt; das macht aber leider nicht jeder.
Die korrekte Aufklärung über die Beendigung einer Zusammenarbeit kann daher auch als Qualitätsmerkmal zur Zusammenarbeit herangezogen werden. Gute Geschäftspartner lassen den ehemaligen Kunden gehen, ohne ihm Steine in den Weg zu legen!
Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.
Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.
Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.
Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.
Einen Beitragsvorteil kannst Du nicht erzielen, da es nahezu keine Netto-Angebote seitens der PKV gibt.
Was Du hingegen bekommen kannst, sind die u. g. Vorteile:
- vollständiger Marktvergleich
- Zugang zu provisionsgeminderten oder -freien Tarifen
- Aufarbeitung der Krankenakte
- Anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Gesellschaften
Ja, immer! In keinem Bereich ist der Vorteil einer Honorarberatung so groß, wie bei der Altersvorsorge.
Die überzogenen Produktkosten der meisten Versicherungs- und Bankprodukte sind der Grund dafür. Dies ist nicht nur die Provision des Vermittlers, denn der teure Löwenanteil sind überzogene Verwaltungskosten.
Bei Honorartarifen entfallen die meisten Kosten. Das spart fünfstellig Geld bei kleinen Verträgen; sechs- oder gar siebenstellig bei größeren Verträgen (z. B. mit Firmen).
Vielleicht? Ich weiß es nicht, denn dafür bin ich nicht tief genug in der Materie. Meine Vermutung: nein.
BauFi-Vermittler bekommen teils mehr Abschlussprovision, als Du überhaupt an Zinsen zahlst. 1-2% auf die Baufinanzierungssumme sind durchaus üblich, was bei einem Nullzinsniveau zu interessanten Entwicklungen führte. Daher vermute (!) ich, ohne dass es bestätigtes Wissen ist, dass hier eine Honorarberatung wenig Sinn ergibt.
Wahrscheinlicher ist aktuell, dass einige Vermittler eine Schutzgebühr verlangen oder keine Fallbearbeitung vornehmen. Dies mag teils verboten sein, wird aber selten zur Anzeige gebracht, denn die wirklich guten BauFi-Berater können sich ihre Kunden aussuchen und man muss derartiges Verhalten notgedrungen tolerieren.
Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.
Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.
Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.
Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.
Leider kein rechtlich geschützter Begriff, jeder darf sich so nennen! So lange es kein Vertreter der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) ist, die sich oft euphemistisch als Vermögensberater tarnen, statt ihren gebundenen Vertreterstatus zu offenbaren, könntest Du jemanden Gutes an der Hand haben. Solltest Du einen „Vermögensberater“ der DVAG treffen; lauf, lauf so schnell Du kannst.
Allein die Tatsache, dass ich diese Kritik so offen hier stehen habe und es nicht von deren Rechtsabteilung abgemahnt wird, sollte ein starker Hinweis sein. 😉
Als erste Informationsquelle sind die ganz ordentlich, aber nur als erste Orientierung. Die meisten Informationen sind korrekt recherchiert sowie wiedergegeben. Aber sie sind teils nicht up to date sowie tendenziös, weil die nur mit Vermittlern kooperieren, denen sie gegen Affiliate-Provision dich als Kundenanfrage weiterleiten. Der Verkauf von Kundenanfragen als Leads ist mMn für eine Verbraucher orientierte Firma nicht akzeptabel.
Was für Verbraucherzentralen gilt, kann auf Finanztipp (eigentlich Stiftung Warentest) übertragen werden.
Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, die unrechtmäßige Beratungsleistungen erbringen, weil sie sich selbst nicht an jene Standards halten, die für etablierte Vermittler/Berater gelten? Im Impressum[9] werden nicht einmal die Pflichtangaben bereitgestellt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und für die sie selbst andere abmahnen?[10]
Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, deren Inkompetenz dafür sorgte, dass eine Insolvenzanmeldung sowie die Pleite der hauseigenen Betriebsrenten eintrat?[11]
Frei heraus: Was für scheinheilige Parasiten! Da die kürzlich versucht haben mich abzumahnen, habe ich mein ganz persönliches Hühnchen mit denen zu rupfen.
Man muss wissen, dass Verbraucherzentralen über jeden Zweifel erhaben sind, denn so steht es im Gesetz §4 II UKlaG. Ich zitiere:
„… Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen sowie andere Verbraucherverbände, wenn sie überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen.“
Diese scheinheiligen Figuren müssen nicht einmal die gleichen Zulassungsvoraussetzungen des §34d GewO unterliegen, wie es ein Versicherungsmakler idR tut, sondern haben eine Beratungs-Persilschein in §8 I 4 RDG, wo es heißt:
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die …
Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände, …
im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.
Auf meiner persönlichen Erfahrung basierend ist die Qualität der Verbraucherzentralen schlecht bis sehr schlecht. Ob es an den beiden o. g. Ausnahme-Regelungen liegt, der schlechten Bezahlung ihrer Mitarbeiter, dem beschränkten Zugang zu Produkten der Versicherungswirtschaft, dem fehlenden Zugang zu internen Schulungen und/oder aus anderen Gründen, sei dahin gestellt.
Es kommt drauf an. Die Tendenz, basierend auf meiner Erfahrung, ist schlecht. Einfach meinen ausführlichen Artikel zur „Neutralität“ von MLP lesen, dann sollte das Bild klarer sein.
Hier verhält es sich ähnlich zu meinen Ausführungen ggü. dem VDH. Bisher habe nur gute Kollegen von dort kennengelernt, keinen unzufriedenen Kunden gesehen sowie keine Beratungsfehler auf den Tisch bekommen.
Daher würde ich diese zu den Guten zählen, wobei es bestimmt Ausnahmen gibt.
Jemand, der über Geld redet, sich als Influencer aller Verantwortung entzieht und nicht mal im Impressum entsprechende Pflichtangaben hat? Sorry, aber wer so blöde ist hier zu kaufen, der hat es auch nicht anders verdient! Die Tatsache, dass sie auch Kooperationspartner empfiehlt, mit denen ich kooperiere, ändert nichts an dem Fakt, dass sie ohne Zulassung tätig ist.
Zur Klarstellung: Bestimmt wird da nicht nur Unfug erzählt und einige der Tipps taugen etwas. Bestimmt! Das gilt aber auch für qualifizierte Kollegen, die sich an Gesetze halten sowie für Ihre Beratung haften. Geh zu qualifizierten Versicherungsmaklern und hör auf Shitfluencern zu glauben! Zumal ich deren Gebühren für ihre Binsenweisheiten als zu teuer erachte.
Da die Honorarberatung das Problem der eingeschränkten Produktpalette nicht löst, stehe ich dem grundlegend sehr skeptisch gegenüber. Positive Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)
Daher tendenziell keine gute Idee!
Heute einen Clown gefrühstückt? Gefühlt weit mehr als die Hälfte aller Skandale der letzten Jahrzehnte gehen auf das Konto dieser Drückerkolonnen…
Theoretisch könnte es gehen. In der Praxis wird es aber scheitern, denn die Transparenz beim Honorar würde sehr schnell bei Frust zu den unteren Stufen der Pyramide führen, die sich fragen, warum sie so viel abgeben sollen. Bei der Provision sehen sie das nicht, da sie nicht darüber aufgeklärt werden was marktüblich ist und über welche Kanäle weitere Zuwendungen fließen bzw. wo sie Geld verlieren. Beim Honorar wäre es transparent, was gegen die Interessen der Struktur-Oberen läuft.
Da ich Strukturvertriebe ablehne und nahezu nur Negativbeispiele von dort auf den Tisch bekomme, rate ich hier klar zur Vorsicht!
Kurzum: Mehr Geld! Worum sonst geht es?
Vereinzelt können dort auch Themen beraten werden, über die typische Vermittler geringe bis keine Kenntnisse oder gar keine Beratungserlaubnis haben, z. B. zum Versorgungsausgleich, der Gültigkeit von Ehen in Bezug auf Rentenpunkte, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Altersrente etc.
Speziell bei den rentennahen Jahrgängen (idR Altersklasse 55+) ist es oft so, dass die hohen Rentenfaktoren der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn man es in das private Rentenversicherungssystem umrechnet – so hoch sind, dass sie oft die niedrigere Verzinsung kurzer Restlaufzeiten schlagen.
Ich selbst habe schon mehrfach den Rat erteilt, dass eine Einzahlung in die GRV sinnvoller ist, als das Geld in private Altersvorsorge zu investieren. Aber das waren Ausnahmen, denn es gilt der Einzelfall, der einer Einzelfallabwägung bedarf!
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