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Die Finanzprüfer

Walter „Benzinfass“ Benda

PKV-Versicherungsmakler

Versicherungs-Kosten, die 1.000.000€ Frage: Wie viel ist ok?.

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Was kostet eine Beratung?

Geld, immer und zu 100% Geld!

Egal ob direkt oder indirekt. Nur wird nicht immer fair oder transparent ausgewiesen. Aber an dieser Logik führt kein Weg vorbei.

Geld wird dabei in Courtage (ein schöneres Wort für Provision) oder Honorar unterteilt. Alles andere sind indirekte Kosten, z. B. Zeit, Empfehlungen, Bewertungen etc., in der BWL Opportunitätskosten genannt.

Was angemessene Provisionen oder Honorare sind, kannst Du unter den entsprechenden Links nachlesen.

There is no free lunch

Es gibt keine vollumfängliche, kostenfreie Beratung!

Was für das Investment-Banking gilt, kann 1:1 auf die Versicherungsberatung übertragen werden. Es gibt nichts gratis! Kein Kaufmann kann sich das auf Dauer leisten. Selbst günstige Lockangebote – wenn Sie weder Haken noch Ösen haben sollten – können dich auf Dauer teuer zu stehen kommen.

Warum gibt es kostenfreie Angebote?

Es gibt keine guten kostenfreien Angebote! Es gibt höchstens ausschnittsweise Angebote, die günstig erscheinen. Wie soll das auch anders funktionieren? Bis auf wenigen Ausnahmen besteht der Versicherungsaußendienst aus selbstständigen Handelsvertretern, auch 84er genannt (nach §84 HGB, selbstständiger Handelsvertreter).

Und auch die Angestellten im Außendienst haben Zielvorgaben, KPI sowie andere Vergleichswerte, anhand derer sie gemessen werden.

Kein Kaufmann kann auf Dauer nur mit kostenfreien Angeboten überleben!

Also sind vermeintlich kostenfreie Angebote mit großer Vorsicht zu betrachten! Es gibt eine Mischkalkulation, die auf den Verkauf anderer Produkte abzielt; sogar darauf basiert. Wenn der Vermittler kostenlos einsteigt, entsteht ein nicht unerheblicher unternehmerischer Druck, der teils von Vorgesetzten (z. B. Strukis, Vertriebsleiter etc.) noch erhöht wird.

Das einzig glaubhafte kostenfreie Angebot ist ein Orientierungsgespräch, um zu prüfen, ob man zusammenpasst. Und selbst das lassen sich einige Kollegen vergüten, was sie rechtlich auch dürfen, wenn sie wie ein ordentlicher Kaufmann darauf hinweisen.

Was kann ich tun?

Lass dich nicht verarschen, denn alles kostet Geld; direkt oder indirekt!

Kosten können oft transparent dargestellt werden. Im Zweifel fragen, zeigen sowie erklären lassen. Kein seriöser Vermittler wird ein Problem damit haben dir sein Einkommen aufzuzeigen sowie zu erklären. Ob er dir die Wahrheit sagt, oder versucht es herunterzuspielen, kannst Du prüfen, indem Du seine Provisions-Aussagen überprüfst. Tipp: Das solltest Du tun, dringend!

Ist teurer automatisch besser?

Nein, ein höherer Preis bedeutet keine automatische Qualitätssteigerung!

Aus der Erfahrung heraus würde ich sogar behaupten, dass die teuren Angebote die schlechteren sind. Du kannst keinen Rückschluss vom Preis auf die Qualifikation ziehen. Gerade bei Versicherungen nicht, weil über >90% der Ausbildung sich um den Verkauf drehen, statt um Produktinhalte. Beispielsweise habe ich in ca. 20 Jahren Beratung KEINE einzige Stunde Produktkalkulation von den Produktgebern angeboten bekommen. Bestenfalls ein paar markige Sprüche, welche offenkundige Schwächen der Wettbewerber zum Ziel hatten.

Die Gefahr ist groß, dass Du auf einem ausgefuchsten Gegenüber triffst, der darin geübt ist „dich lang zu machen“, indem er auf deine kritischen Einwände geübt antwortet. Selbst für die dümmsten Produkte gibt es Sprüche, die es auf den ersten Blick plausibel erscheinen lassen. Dabei handelt es sich zumeist um Sophismus, einen Täuschung bezweckenden Trugschluss, auch Scheinbeweis genannt.

Wie kann ich als Laie den Preis vergleichen?

Wenn Du den Preis vergleichen willst, ist das schwierig bis unmöglich. Wenn Du die Angebote vergleichen willst, ist es nur beschränkt möglich. Leider!

Du kannst zwar die Prämien in Eurocent vergleichen, aber Du kannst die Leistungsinhalte (juristische Texte) nicht quantifizieren oder ins Verhältnis setzen. Du bist deinem Vermittler also ein Stück weit ausgeliefert.

Selbst bei Altersvorsorge-Produkten ist das kaum machbar, da die Hochrechnungen mit legalen Methoden „manipuliert“ werden dürfen. Ich persönlich halte es für Betrug, aber rechtlich ist es nahezu beanstandungsfrei. Erklärungen führen an dieser Stelle zu weit, aber Du kannst „Brutto-Netto-Methode Altersvorsorge“ suchen, um ein Gefühl für das Ausmaß der Manipulationsmöglichkeiten zu bekommen.

Verwende bevorzugt Seiten von neutraler Stelle, etwa Hochschulen, besser keine Vermittler- oder gar Versicherungs-Seiten.

Es hilft nur, wenn Du dich in die Materie einarbeitest, so dass Du fachlich qualifizierte Nachfragen stellen kannst. Denn darauf können Profis vollumfänglich antworten, Flachpiepen aber nicht. Du wirst ein Gefühl dafür haben, ob auf kritische Nachfragen sinnvoll reagiert wird oder nicht. Aber deine Fragen sollten eine gewisse Qualität haben, sonst vergraulst Du einen guten Vermittler! 😉

Bin ich dem Vermittler ausgeliefert?

Jein, mit starker Tendenz zu ja!

Du kannst dich zu einem guten Stück durch Eigenleistung schützen. Aber ein Restrisiko bleibt. Wie Du in meinen Blogbeiträgen (oder auf meinem Blog www.versicherungskritiker.de) sehen kannst, haben selbst Doktoren, Professoren oder erfolgreiche Geschäftsführer schon üble Patzer zu verantworten gehabt.

Es hilft nur lesen, lesen und nochmals lesen. Da Du vermutlich schon einiges bei mir gelesen hat, ist der nächste logische Schritt zu prüfen, ob die Chemie stimmt?

Also einen kostenfreien Erstberatungs-Termin buchen, am besten jetzt! :)

FAQ Kosten, Provision & Honorar

FAQ Kosten Dienstleistung von 0 bis 100% Service2025-07-28T10:12:00+02:00

Die Entlohnung kann via Provision, mit einem Honorar oder als Mischmodell erfolgen.

Für die sog. Kardinalspflichten eines Versicherungsmaklers dürfen zumeist keine separate Vergütungen vereinbart werden; aber keine Regel ohne Ausnahme. Für zusätzliche Dienstleistungen, Mehrwerte sowie erlaubnisfreie Dienstleistungen werden vereinzelt zusätzliche Vergütungen verabredet.

Die Kosten des Versicherungsprodukts werden dabei in der Regel nicht teurer, d. h. es kostet die gleiche Prämie, egal ob Sie es über einen Versicherungsmakler, Vertreter, Rechtsdienstleister oder im Internet kaufen.

Lediglich im Bereich der Geldanlage sowie der Altersvorsorge ergibt es oft Sinn, dass Sie die Honorarberatung in Anspruch nehmen, weil hier signifikante Kostenvorteile erreicht werden.

Ein guter Versicherungsmakler bietet weit mehr als nur die Vermittlung von Versicherungsverträgen. Seine Dienstleistungen umfassen in der Regel den gesamten Lebenszyklus einer Versicherung und darüberhinausgehende Beratungsleistungen. Zu den spezifischen Mehrwertdiensten gehören:

Umfassende Bedarfsanalyse und Risikobewertung:
  • Analyse der individuellen Lebenssituation, der Risikobereitschaft und der finanziellen Ziele des Kunden.
  • Identifikation potenzieller Risiken (Privat, Beruf, Finanzen) und des Absicherungsbedarfs.
Marktanalyse und Produktvergleich:
  • Anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Gesellschaften, zwecks Prüfung der Versicherbarkeit, insbesondere in schwierigen Fällen.
  • Unabhängiger Vergleich von Angeboten verschiedener Versicherungsgesellschaften, da Makler im Gegensatz zu gebundenen Vertretern an keine bestimmte Gesellschaft gebunden sind.
  • Identifizierung der besten Tarife und Konditionen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das Beste muss dabei nicht zwangsweise das Teuerste sein.
  • Zugang zu speziellen Makler-Tarifen oder -Konditionen, die Endkunden, Vertreter oder Rechtsdienstleister (z. B. Versicherungsberater, Honorarberater) nicht direkt erhalten.
Beratung und Empfehlung:
  • Erläuterung komplexer Versicherungsbedingungen und -klauseln in verständlicher Sprache.
  • Fundierte Empfehlungen für passende Versicherungsprodukte und -konzepte.
  • Aufklärung über Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer.
Vertragsverwaltung und -optimierung (Bestandsmanagement):
  • (Regelmäßige) Überprüfung bestehender Versicherungsverträge auf Aktualität und Optimierungspotenzial, z.B. bei Lebensänderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Jobwechsel etc.
  • Hinweis auf überflüssige oder fehlende Absicherungen.
  • Verhandlung mit Versicherern bei Bedarf, z.B. bei Leistungsanpassungen, Leistungsablehnungen etc.
  • Digitale Verwaltung der Verträge, oft über Kundenportale.
Schadenmanagement und -abwicklung:
  • Unterstützung und Beratung im Schadenfall, von der ersten Meldung bis zur Regulierung; soweit rechtlich erlaubt.
  • Kommunikation und Verhandlung mit der Versicherungsgesellschaft im Namen des Kunden.
  • Überprüfung der Leistungszusage des Versicherers und gegebenenfalls Einspruch bei Ablehnung. Dies ist ein besonders wichtiger Mehrwert, da die Schadenregulierung oft komplex und emotional belastend ist. In der Praxis gehen viele Kollegen sehr weit, aber es ist nicht auszuschließen, dass ab einem bestimmten Punkte an Rechtsdienstleister verwiesen wird.
Unabhängige Interessenvertretung:
  • Der Makler steht als „Sachwalter“ auf der Seite des Kunden und vertritt dessen Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften
  • Vereinzelte Rechtsmeinungen versuchen etwas anderes darzustellen. So klagen beispielsweise die Verbraucherverbände regelmäßig, dass niemand, der eine Provision bekäme, unabhängig sein könnte. Selbst wenn sich vereinzelte Urteile dazu finden, so ist dies mehrheitlich NICHT der Fall und das BGH-Sachwalter-Urteil und das VVG sind immer noch uneingeschränkt gültig!
Zusätzliche Spezialberatung:

Manche Makler sind auf bestimmte Bereiche spezialisiert, z.B. private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Gewerbeversicherungen, Baufinanzierung etc. und bieten hier tiefgehende Expertise an.

Achte darauf, dass dein Versicherungsmakler nicht auf zu vielen Baustellen gleichzeitig spielt, denn es ist schlicht nicht möglich mehr als ein bis zwei Bereich auf hohem Niveau zu beherrschen. Nur seltene Ausnahme-Talente schaffen mehr!

Zusätzliche Beratung via Netzwerk (z. B. Anwalt, Steuerberater oÄ), etwa zu Firmen- und Unternehmerberatung, Gründungsberatung, steuerliche Gestaltung, Versicherungsschutz im Ausland usw. usf.

Diese Dienstleistungen gehen weit über die reine Vermittlung hinaus und schaffen einen nachhaltigen Mehrwert für den Kunden, der oft die indirekt über Provisionen gezahlten Kosten rechtfertigt. Oft bedeutet jedoch nicht immer, weshalb dem Versicherungsmakler auf den Zahn gefühlt werden sollte!

Dieser ist bei jedem Versicherungsmakler etwas unterschiedlich. Die Grundstruktur sollte jedoch immer die u. g. Punkte beinhalten:

  • Prüfung der Lebenssituation (Arbeit, Familie)
  • Prüfung der Finanzsitutation (Verträge, Ersparnisse)
  • Abfragen der Bedürfnisse
  • Ergänzung um fachliche Empfehlungen
  • Analyse und Produktsuche samt Empfehlung

Die Details mögen sich unterscheiden. Auch die Reihenfolge kann leicht abweichend sein. Aber ohne die Berücksichtigung dieser Punkte dürfte es unwahrscheinlich sein, dass ein ausgewogener, passender Rat erteilt wird.

Die Regulierung von Versicherungsmaklern in Deutschland ist umfassend und dient dem Schutz der Verbraucher.

Gesetzliche Grundlagen:
  • Gewerbeordnung (GewO): § 34d GewO regelt die Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler. Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV): Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen an die Erlaubnis, die Sachkunde, Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse der Vermittler. Sie schreibt auch die Registrierungspflicht vor.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Insbesondere §§ 60 und 61 VVG legen die Pflichten des Versicherungsvermittlers (Beratungs-, Dokumentations-, Informationspflichten) gegenüber dem Versicherungsnehmer fest.
  • EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD – Insurance Distribution Directive): Die IDD hat die nationalen Regelungen harmonisiert und die Anforderungen an Qualifikation, Information und Transparenz erhöht.
Zuständige Aufsichtsbehörden und Institutionen:
  • Industrie- und Handelskammern (IHKs): Sie sind die primären Erlaubnis- und Registrierungsbehörden für Versicherungsvermittler. Jede Person, die als Versicherungsmakler tätig werden möchte, muss eine Sachkundeprüfung ablegen (oder eine anerkannte Ausbildung/Studium nachweisen) und sich im Vermittlerregister registrieren lassen. Die IHK Vermittlerregister überwacht auch die Einhaltung der Registrierungspflichten und der Weiterbildungspflichten. Dort können Sie die Registrierung eines Maklers überprüfen.
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die BaFin ist die übergeordnete Aufsichtsbehörde für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche, einschließlich der Versicherungsunternehmen. Sie überwacht zwar nicht direkt jeden einzelnen Makler, setzt aber die Rahmenbedingungen für die Versicherungsunternehmen, mit denen die Makler zusammenarbeiten. Verbraucher können sich bei allgemeinen Missständen im Versicherungsbereich oder bei Problemen mit Versicherungsunternehmen an die BaFin wenden, auch wenn die direkte Aufsicht über Makler bei den IHKs liegt.
  • Berufsverbände: Viele Makler sind in Berufsverbänden organisiert (z.B. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute – BVK), die sich für Qualitätsstandards und die Weiterbildung ihrer Mitglieder einsetzen. Diese kümmern sich auch darum, wenn windschiefe Vermittler versuchen unerlaubt die Versicherungsvermittlung zu betreiben, etwa die Einzelhändler Tschibo oder Kaufland.
Verbraucherschutzmechanismen:
  • Sachkundeprüfung: Gewährleistet, dass Makler über das notwendige Fachwissen verfügen. Soweit die Theorie, denn diese „Sachkundeprüfung“ ist nach Meinung des Autors das Papier nicht wert, auf dem die Urkunde gedruckt wird. Alles unterhalb eines Fachwirts sollte nur von Berufsanfängern in Anspruch genommen werden!
  • Registrierungspflicht: Schafft Transparenz und ermöglicht die Überprüfung der Legitimität eines Maklers. Soweit die Theorie, denn durch Strohmann-Geschäftsführer können die schwarzen Schafe weiterhin ihr Unwesen treiben.
  • Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Sichert den Kunden gegen finanzielle Schäden ab, die durch Beratungsfehler des Maklers entstehen. Aber Achtung: Deren Selbstbeteiligung sollte klein genug sein, als dass der Makler sie auch bezahlen kann!
  • Beratungs- und Dokumentationspflicht: Makler sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden umfassend und anlassbezogen zu beraten und diese Beratung sowie die getroffenen Vereinbarungen zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient im Streitfall als Nachweis. Eine Formvorschrift existiert nicht, weshalb alles zur Dokumentation gezählt werden kann: E-Mails, WhatsApp, Facebook etc.
  • Weiterbildungspflicht: Makler müssen sich regelmäßig fortbilden, um auf dem aktuellen Stand der Produkte und Gesetze zu bleiben. Diese Pflicht ist ein Witz, denn 15h pro Jahr sind zu wenig und qualitativ minderwertige Produktschulungen erfüllen diese Pflicht. Lediglich externe Titel auf Meister-Niveau und aufwärts haben einen qualitativ überprüfbaren Mehrwert!
  • Transparenzpflichten: Der Makler muss den Kunden über seine Stellung (Makler, Vertreter), die Art seiner Vergütung (Provision, Honorar) und eventuelle Interessenkonflikte informieren. Gerüchteweise spielen hier nicht alle Kollegen ehrlich, etwa weil sie ihre Vergütung verschweigen oder als Pseudo-Makler auftreten…
  • Schlichtungsstellen (Ombudsleute): Bieten eine kostenlose und außergerichtliche Möglichkeit zur Streitbeilegung (siehe nächste Frage).

Diese Mechanismen sollen sicherstellen, dass Verbraucher kompetent, transparent und fair beraten werden und im Falle von Fehlern abgesichert sind.

Die Wahl des richtigen Versicherungsmaklers ist entscheidend für eine gute Absicherung. Verbraucher sollten bei der Auswahl auf folgende Kriterien achten:

Unabhängigkeit:

Ein unabhängiger Makler vertritt die Interessen des Kunden und nicht die einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Er arbeitet mit einer Vielzahl (nicht alle!) von Versicherern zusammen und muss objektiv die besten Produkte auswählen. Fragen Sie explizit nach der Anzahl der Kooperationspartner und ob der Makler an bestimmte Produktgeber gebunden ist! Gleiches gilt für Sonderzuwendungen und Vergütungen!

Qualifikation und Sachkunde:
  • Registrierung im Vermittlerregister: Dies ist die absolute Basis. Prüfen Sie, ob der Makler dort eingetragen ist und die notwendige Erlaubnis nach § 34d GewO besitzt.
  • Sachkundeprüfung: Der Nachweis der Sachkunde ist Voraussetzung für die Registrierung.
  • Weiterbildung: Ein guter Makler bildet sich regelmäßig weiter, um stets auf dem neuesten Stand der Produkte, Gesetze und Marktgegebenheiten zu sein. Fragen Sie nach Nachweisen für regelmäßige Weiterbildungen.
Erfahrung und Spezialisierung:

Langjährige Erfahrung kann ein Indikator für Kompetenz und Stabilität sein. Muss aber nicht. Besser ist die Kontrolle der regulierten, externen Fortbildungen. Faustformel: Mindestens ein Meister-Niveau (Fachwirt) oder besser!

Suchen Sie einen Makler, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse spezialisiert ist, z.B. wenn Sie Arzt sind, ein Handwerksbetrieb haben, besondere Risiken absichern müssen oder eine komplexe private Krankenversicherung suchen. Ein Spezialist hat oft tiefere Kenntnisse in seinem Fachgebiet, die ein Generalist nicht haben kann, der lediglich als Lotse konsultiert werden sollte.

Transparenz bei der Vergütung:

Ein seriöser Makler legt offen dar, wie er vergütet wird, sowohl über Provisionen, Courtagen als auch Honorare oder ein Mischmodell. Fragen Sie aktiv danach.

Die Angaben in den Produktinformationsblättern sind nicht 1:1 mit der Provision gleichzusetzen, die teils höher ist, teils niedriger.

Kundenbewertungen und Referenzen:

Suchen Sie online nach Bewertungen (z.B. auf Google, ProvenExpert, WhoFinance oder branchenspezifischen Portalen). Achten Sie auf Konsistenz und Authentizität der Bewertungen.

Referenzen von Freunden, Familie oder Geschäftspartnern sind NICHT hilfreich, denn Laien fehlt das nötige Fachwissen, um die Qualität beurteilen zu können.

Kommunikation und Erreichbarkeit:
  • Ist der Makler gut erreichbar (Telefon, E-Mail, Online-Termine)?
  • Nimmt er sich ausreichend Zeit für Ihre Fragen und erklärt komplexe Sachverhalte verständlich?
  • Reagiert er schnell und zuverlässig auf Anfragen?
  • Er muss nicht 24/7 verfügbar sein, doch ist eine angemessene Reaktionszeit wichtig.
  • Service und Betreuung nach Vertragsabschluss:
  • Bietet der Makler auch nach dem Abschluss eine fortlaufende Betreuung an, z.B. jährliche Vertragsprüfung, Hilfe im Schadenfall etc.?
  • Gibt es ein digitales Kundenportal zur Vertragsverwaltung oder eine App?
Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Jeder Makler muss eine solche Versicherung vorweisen. Fragen Sie nach der Deckungssumme, die im Falle eines Beratungsfehlers als Absicherung dient. Lassen Sie sich erklären, wie hoch die Selbstbeteiligung ist, warum und wie der Versicherungsmakler diese im Schadenfall aufbringt? Käme es beispielsweise zu einem Kettenschaden oder Realisierung eines Klumpenrisikos, könnten mehrere Fälle gleichzeitig auftreten und dann wäre fraglich, ob beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 5.000€ pro Fall vom Versicherungsmakler aufgebracht werden kann!

Ein erstes Kennenlerngespräch ist oft kostenlos und bietet eine gute Gelegenheit, diese Kriterien zu prüfen und einen persönlichen Eindruck zu gewinnen.

Nein, das Alter ist kein Garant, leider! Dies liegt daran, dass es eine sog. „alte Hasen“-Regelung gibt, d. h. wer schon lange genug dabei ist, musste nie eine Qualifikation nachweisen.

Zudem wissen Sie nicht, wo der Vermittler was gelernt hat, wie viel Zeit er dort verbracht und wie es seine heutige Tätigkeit beeinflusst. Sie sollten nicht nach dem Berufsalter entscheiden, sondern nach der Anzahl der externen, prüfbaren, staatlich anerkannten Fortbildungen (z. B. IHK, FH etc.).

Das BGH-Sachlwalterurteil besagt klar, dass der Versicherungsmakler im Lager des Kunden steht, dessen Interessen er vertreten muss. Obgleich die Mehrheit der Berufskollegen ordentlich arbeitet, ist nicht ausgeschlossen, dass es schwarze Schafe gibt. Es helfen nur gesunder Menschenverstand sowie Prüfungen, etwa über die Art und Höhe der Vergütung, den Kosten etc.

Da die meisten Versicherungen gleich gut (und nicht gleich schlecht) bezahlen, spielt die Auswahl der konkreten Versicherung bzw. des konkreten Tarifs selten eine Rolle. Sie zahlen mehrheitlich gleich gut, typischerweise Abschlussprovisionen zw. 4-5% in der Lebensversicherung, zw. 700-800% in der Krankenversicherung und 20-25% in der Sachversicherung, wobei jeweils komplexe Berechnungsschlüssel zu Grunde gelegt werden, die massive Abschläge vornehmen.

Der Beschiss – so denn einer stattfindet – findet bei der Abschlussempfehlung statt, denn zumeist bedeutet der Nichtabschluss, dass die Arbeit für den Vermittler vergebens war. Der Betrug ist daher selten konkret provisionsgesteuert, sondern abstrakt, weil nicht bedarfsgerecht vermittelt wurde.

Im Falle von Beschwerden oder Streitigkeiten mit einem Versicherungsmakler stehen Verbrauchern verschiedene Wege der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung offen:

Direkte Kommunikation:

Der erste Schritt sollte immer der direkte Kontakt zum Makler sein. Oft lassen sich Missverständnisse oder kleinere Probleme durch ein klärendes Gespräch oder eine schriftliche Anfrage schnell beheben.

Ombudsleute (Schlichtungsstellen der Versicherungsbranche):

Die Versicherungsbranche hat zwei unabhängige Schlichtungsstellen eingerichtet, an die sich Verbraucher bei Streitigkeiten wenden können. Diese Verfahren sind für Verbraucher in der Regel kostenlos.

Versicherungsombudsmann e.V.: Zuständig für Beschwerden gegen private Versicherungsunternehmen und Versicherungsmakler, die sich dem Verfahren unterworfen haben. Viele Makler, insbesondere solche, die Mitglied in Berufsverbänden sind, haben sich diesem Verfahren angeschlossen. Es ist ratsam zu prüfen, ob der jeweilige Makler dem Ombudsmann unterliegt.

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung: Zuständig für Beschwerden gegen private Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen (nicht direkt für Makler, aber für Probleme mit dem PKV-Vertrag selbst).

Das Ziel der Ombudsleute ist eine schnelle und unbürokratische außergerichtliche Lösung. Ihre Entscheidungen sind für die Versicherer und Makler bis zu einem bestimmten Streitwert bindend.

Weil die PKV-Versicherungen nicht verpflichtet werden können, hält der Autor den Versicherungsombudsmann der PKV für nahezu nutzlos.

Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK):

Da die IHKs die Erlaubnis- und Registrierungsbehörden für Versicherungsmakler sind, können Verbraucher sich dort bei Verstößen gegen die gewerberechtlichen Pflichten des Maklers, z.B. fehlende Registrierung, Verstoß gegen die Weiterbildungspflicht etc. beschweren. Die IHK kann zwar nicht direkt im Einzelfall schlichten oder über Schadenersatz entscheiden, aber sie kann aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Makler ergreifen.

Link zum IHK-Finder: https://www.ihk.de/ueber-uns/ihk-finder (Finden Sie hier Ihre zuständige IHK.)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

Wie bereits erwähnt, ist die BaFin nicht die direkte Aufsichtsbehörde für einzelne Makler, kann aber Beschwerden zu allgemeinen Missständen im Versicherungsbereich oder zu Problemen mit den Versicherungsunternehmen selbst entgegennehmen. Ihre Rolle ist eher die einer Aufsicht des Marktes als die einer direkten Schlichtungsstelle für individuelle Maklerstreitigkeiten.

Anwaltliche Beratung und Klage:

Wenn alle außergerichtlichen Wege scheitern oder der Streitwert sehr hoch ist, kann der Gang zu einem Rechtsanwalt und gegebenenfalls eine gerichtliche Klage notwendig werden. Dies ist der letzte Schritt, der in der Regel mit Kosten verbunden ist. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier hilfreich sein. Aber es sollte der letzte Weg sein!

Bevor Sie einen dieser Schritte einleiten, empfiehlt es sich, alle relevanten Unterlagen (Korrespondenz, Beratungsprotokolle, Policen) zu sammeln, da diese im Verfahren benötigt werden. Zumeist gilt, dass Sie in der Beweislast sind und die Hürden sind teilweise sehr hoch!

Auf die sog. Beweislastumkehr – d. h. dass der Vermittler sich erstmal exkulpieren muss – sollten Sie sich nicht verlassen, denn dies ist eine so niedrigschwellige Anforderung, dass Sie keinen ausreichenden Schutz darstellt; Sie müssen substantiiert beweisen, fast immer!

Ein Versicherungsmakler haftet umfassend für Fehler in seiner Beratung und Vermittlung, da er als „Sachwalter“ des Kunden auftritt und gesetzlich zu dessen Schutz verpflichtet ist. Die Haftungsgrundlagen und -umfänge sind klar definiert:

  1. Rechtliche Grundlagen der Haftung:
    • Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Insbesondere die §§ 60 und 61 VVG legen die Kernpflichten des Maklers fest:
      • Beratungspflicht (§ 60 Abs. 1 VVG): Der Makler muss den Kunden umfassend beraten und ihm ein bedarfsgerechtes Produkt empfehlen. Die Beratung muss anlassbezogen und auf die individuelle Situation des Kunden zugeschnitten sein.
      • Dokumentationspflicht (§ 61 VVG): Die Beratung sowie die Gründe für eine Empfehlung (oder das Abweichen von einer Empfehlung) müssen dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient als wichtiger Beweis im Streitfall.
      • Aufklärungspflicht: Der Makler muss über die wesentlichen Merkmale des empfohlenen Vertrages, Risiken und Kosten aufklären.
    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die allgemeine Haftung für Pflichtverletzungen aus einem Schuldverhältnis (§ 280 BGB) kommt ebenfalls zur Anwendung, wenn der Makler seine Pflichten aus dem Maklervertrag verletzt. Der Maklervertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag.
  2. Umfang der Haftung:
    • Der Makler haftet für Vermögensschäden, die dem Kunden entstehen, weil der Makler seine Pflichten schuldhaft verletzt hat (z.B. durch Falschberatung, unzureichende Aufklärung, Nichtbeachtung des Kundenbedarfs, Fehler bei der Schadenabwicklung).
    • Beispiele für Haftungsfälle:
      • Der Makler empfiehlt eine Versicherung, die den tatsächlichen Bedarf des Kunden nicht abdeckt, und im Schadenfall bleibt der Kunde auf Kosten sitzen.
      • Der Makler versäumt es, auf wichtige Ausschlussklauseln hinzuweisen, die im Schadenfall zum Tragen kommen.
      • Der Makler vergisst, einen Antrag fristgerecht einzureichen, wodurch ein Versicherungsschutz nicht zustande kommt.
      • Der Makler berät fehlerhaft bei der Schadenmeldung, was zu einer Ablehnung der Leistung durch den Versicherer führt.
  3. Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH):
    • Gemäß § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO in Verbindung mit § 9 VersVermV ist jeder Versicherungsmakler gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen und während seiner gesamten Tätigkeit aufrechtzuerhalten.
    • Diese Versicherung deckt finanzielle Schäden ab, die dem Kunden durch Beratungsfehler, Falschinformationen oder sonstige Pflichtverletzungen des Maklers entstehen können.
    • Mindestversicherungssummen: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung über 1 Millionen Euro Versicherungsfall, aber keine 2.000.000€ für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Seriöse Makler haben oft höhere Deckungssummen, denn bei einer großen Kundenzahl, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden ist dies meistens NICHT ausreichend. Nochmals der wichtige Hinweis: Die Selbstbeteiligung dieser VSH sollten sehr niedrig sein, am besten 0,00€.
    • Link zur Gewerbeordnung (GewO): https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html
    • Link zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV): https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/__9.html

Die Existenz und die Höhe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind ein wesentlicher Verbraucherschutzmechanismus, der sicherstellt, dass auch im Falle eines schwerwiegenden Beratungsfehlers finanzielle Schäden des Kunden ausgeglichen werden können.

Bei der Auswahl eines Maklers sollten Sie sich immer vergewissern, dass eine solche Versicherung besteht und die Deckungssumme ausreichend ist. Insbesondere die Selbstbeteiligung sollte möglichst niedrig sein, da sonst im Fallen eines Ketten- oder Klumpenrisikos der Verlust der Ausgleichszahlung droht, weil der Vermittler unter Umständen zahlungsunfähig ist.

FAQ Kosten Honorar – 100% Fakten, 0% Bullshit2025-07-28T09:41:19+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ Kosten Honorar

FAQ zu Honorar und Honorarberatung

Anbei typische Fragen, die im Zusammenhang mit der Honorarberatung aufkommen.

Einfach einen Widerruf absenden! Wobei einfach relativ ist, denn eigentlich müsste es jeder dem Ex-Mandanten so einfach wie möglich machen, indem er eine Widerrufsbelehrung bereitstellt, über die Folgen aufklärt und ein Formular zum Widerruf zur Verfügung stellt; das macht aber leider nicht jeder.

Die korrekte Aufklärung über die Beendigung einer Zusammenarbeit kann daher auch als Qualitätsmerkmal zur Zusammenarbeit herangezogen werden. Gute Geschäftspartner lassen den ehemaligen Kunden gehen, ohne ihm Steine in den Weg zu legen!

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Jein!

Einen Beitragsvorteil kannst Du nicht erzielen, da es nahezu keine Netto-Angebote seitens der PKV gibt.

Was Du hingegen bekommen kannst, sind die u. g. Vorteile:

  • vollständiger Marktvergleich
  • Zugang zu provisionsgeminderten oder -freien Tarifen
  • Aufarbeitung der Krankenakte
  • Anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Gesellschaften

Ja, immer! In keinem Bereich ist der Vorteil einer Honorarberatung so groß, wie bei der Altersvorsorge.

Die überzogenen Produktkosten der meisten Versicherungs- und Bankprodukte sind der Grund dafür. Dies ist nicht nur die Provision des Vermittlers, denn der teure Löwenanteil sind überzogene Verwaltungskosten.

Bei Honorartarifen entfallen die meisten Kosten. Das spart fünfstellig Geld bei kleinen Verträgen; sechs- oder gar siebenstellig bei größeren Verträgen (z. B. mit Firmen).

Vielleicht? Ich weiß es nicht, denn dafür bin ich nicht tief genug in der Materie. Meine Vermutung: nein.

BauFi-Vermittler bekommen teils mehr Abschlussprovision, als Du überhaupt an Zinsen zahlst. 1-2% auf die Baufinanzierungssumme sind durchaus üblich, was bei einem Nullzinsniveau zu interessanten Entwicklungen führte. Daher vermute (!) ich, ohne dass es bestätigtes Wissen ist, dass hier eine Honorarberatung wenig Sinn ergibt.

Wahrscheinlicher ist aktuell, dass einige Vermittler eine Schutzgebühr verlangen oder keine Fallbearbeitung vornehmen. Dies mag teils verboten sein, wird aber selten zur Anzeige gebracht, denn die wirklich guten BauFi-Berater können sich ihre Kunden aussuchen und man muss derartiges Verhalten notgedrungen tolerieren.

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Leider kein rechtlich geschützter Begriff, jeder darf sich so nennen! So lange es kein Vertreter der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) ist, die sich oft euphemistisch als Vermögensberater tarnen, statt ihren gebundenen Vertreterstatus zu offenbaren, könntest Du jemanden Gutes an der Hand haben. Solltest Du einen „Vermögensberater“ der DVAG treffen; lauf, lauf so schnell Du kannst.

Allein die Tatsache, dass ich diese Kritik so offen hier stehen habe und es nicht von deren Rechtsabteilung abgemahnt wird, sollte ein starker Hinweis sein. 😉

Als erste Informationsquelle sind die ganz ordentlich, aber nur als erste Orientierung. Die meisten Informationen sind korrekt recherchiert sowie wiedergegeben. Aber sie sind teils nicht up to date sowie tendenziös, weil die nur mit Vermittlern kooperieren, denen sie gegen Affiliate-Provision dich als Kundenanfrage weiterleiten. Der Verkauf von Kundenanfragen als Leads ist mMn für eine Verbraucher orientierte Firma nicht akzeptabel.

Was für Verbraucherzentralen gilt, kann auf Finanztipp (eigentlich Stiftung Warentest) übertragen werden.

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, die unrechtmäßige Beratungsleistungen erbringen, weil sie sich selbst nicht an jene Standards halten, die für etablierte Vermittler/Berater gelten? Im Impressum[9] werden nicht einmal die Pflichtangaben bereitgestellt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und für die sie selbst andere abmahnen?[10]

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, deren Inkompetenz dafür sorgte, dass eine Insolvenzanmeldung sowie die Pleite der hauseigenen Betriebsrenten eintrat?[11]

Frei heraus: Was für scheinheilige Parasiten! Da die kürzlich versucht haben mich abzumahnen, habe ich mein ganz persönliches Hühnchen mit denen zu rupfen.

Man muss wissen, dass Verbraucherzentralen über jeden Zweifel erhaben sind, denn so steht es im Gesetz §4 II UKlaG. Ich zitiere:

„… Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen sowie andere Verbraucherverbände, wenn sie überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen.“

Diese scheinheiligen Figuren müssen nicht einmal die gleichen Zulassungsvoraussetzungen des §34d GewO unterliegen, wie es ein Versicherungsmakler idR tut, sondern haben eine Beratungs-Persilschein in §8 I 4 RDG, wo es heißt:

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die …

Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände, …

im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

Auf meiner persönlichen Erfahrung basierend ist die Qualität der Verbraucherzentralen schlecht bis sehr schlecht. Ob es an den beiden o. g. Ausnahme-Regelungen liegt, der schlechten Bezahlung ihrer Mitarbeiter, dem beschränkten Zugang zu Produkten der Versicherungswirtschaft, dem fehlenden Zugang zu internen Schulungen und/oder aus anderen Gründen, sei dahin gestellt.

Jene Kollegen vom Verband der deutschen Honorarberater (VDH), die ich von dort kenne, halte ich alle für gut. Daher würde ich vermuten, dass Du dort tendenziell einen der Guten bekommst. Aber Ausnahmen können auch hier die Regel bestätigen.

Es kommt drauf an. Die Tendenz, basierend auf meiner Erfahrung, ist schlecht. Einfach meinen ausführlichen Artikel zur „Neutralität“ von MLP lesen, dann sollte das Bild klarer sein.

Hier verhält es sich ähnlich zu meinen Ausführungen ggü. dem VDH. Bisher habe nur gute Kollegen von dort kennengelernt, keinen unzufriedenen Kunden gesehen sowie keine Beratungsfehler auf den Tisch bekommen.

Daher würde ich diese zu den Guten zählen, wobei es bestimmt Ausnahmen gibt.

Jemand, der über Geld redet, sich als Influencer aller Verantwortung entzieht und nicht mal im Impressum entsprechende Pflichtangaben hat? Sorry, aber wer so blöde ist hier zu kaufen, der hat es auch nicht anders verdient! Die Tatsache, dass sie auch Kooperationspartner empfiehlt, mit denen ich kooperiere, ändert nichts an dem Fakt, dass sie ohne Zulassung tätig ist.

Zur Klarstellung: Bestimmt wird da nicht nur Unfug erzählt und einige der Tipps taugen etwas. Bestimmt! Das gilt aber auch für qualifizierte Kollegen, die sich an Gesetze halten sowie für Ihre Beratung haften. Geh zu qualifizierten Versicherungsmaklern und hör auf Shitfluencern zu glauben! Zumal ich deren Gebühren für ihre Binsenweisheiten als zu teuer erachte.

Da die Honorarberatung das Problem der eingeschränkten Produktpalette nicht löst, stehe ich dem grundlegend sehr skeptisch gegenüber. Positive Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)

Daher tendenziell keine gute Idee!

Heute einen Clown gefrühstückt? Gefühlt weit mehr als die Hälfte aller Skandale der letzten Jahrzehnte gehen auf das Konto dieser Drückerkolonnen…

Theoretisch könnte es gehen. In der Praxis wird es aber scheitern, denn die Transparenz beim Honorar würde sehr schnell bei Frust zu den unteren Stufen der Pyramide führen, die sich fragen, warum sie so viel abgeben sollen. Bei der Provision sehen sie das nicht, da sie nicht darüber aufgeklärt werden was marktüblich ist und über welche Kanäle weitere Zuwendungen fließen bzw. wo sie Geld verlieren. Beim Honorar wäre es transparent, was gegen die Interessen der Struktur-Oberen läuft.

Da ich Strukturvertriebe ablehne und nahezu nur Negativbeispiele von dort auf den Tisch bekomme, rate ich hier klar zur Vorsicht!

Kurzum: Mehr Geld! Worum sonst geht es?

Vereinzelt können dort auch Themen beraten werden, über die typische Vermittler geringe bis keine Kenntnisse oder gar keine Beratungserlaubnis haben, z. B. zum Versorgungsausgleich, der Gültigkeit von Ehen in Bezug auf Rentenpunkte, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Altersrente etc.

Speziell bei den rentennahen Jahrgängen (idR Altersklasse 55+) ist es oft so, dass die hohen Rentenfaktoren der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn man es in das private Rentenversicherungssystem umrechnet – so hoch sind, dass sie oft die niedrigere Verzinsung kurzer Restlaufzeiten schlagen.

Ich selbst habe schon mehrfach den Rat erteilt, dass eine Einzahlung in die GRV sinnvoller ist, als das Geld in private Altersvorsorge zu investieren. Aber das waren Ausnahmen, denn es gilt der Einzelfall, der einer Einzelfallabwägung bedarf!

FAQ Kosten Provision – 100% Fakten, 0% Bullshit2025-07-28T09:41:10+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ zu Kosten und Provision

Nein, zumeist ist das Gegenteil der Fall!

Es gibt keinen linearen Zusammenhang von Kosten, Provision und Produktqualität; es ist eher diametral, denn je teuer, umso schlechter. Leicht lässt sich festhalten, dass bei Gleichheit der Produkte (nur approximiert möglich) das Günstigere zu bevorzugen ist.

Bei Sach- und Krankenversicherungen sind die Kosten abstrakt, weil nicht direkt deinen Vertrag auf Vertragsebene betreffend. Bei Lebensversicherungen, speziell der Altersvorsorge, da machen die Kosten einen enormen Hebel und Du solltest die günstigste Lösung bevorzugen, was meist ein Honorar-Tarif ist.

Ja, wenn auch nur indirekt. Doch was nutzt dir diese Information, wenn Du nichts dagegen tun kannst? Bei Altersvorsorge gilt, dass Du dir eine Honorarberatung einkaufen solltest, denn hier gibt es direkte Zusammenhänge auf Ebene deines Vertrags! Ansonsten nutzt dir diese Information wenig bis nichts; leider.

Leider gar nicht! Wenn es dir nicht ehrlich mitgeteilt wird, erfährst Du nur, was in den PIB oder ähnlichen offiziellen Dokumenten steht, jedoch nur die halbe Wahrheit ist; leider. Denn unerlaubte Überprovisionen werden über den bilanziellen Verschiebebahnhof als getarnte Auszahlung vorgenommen, z. B. Orga-Zuschuss, Software-Lizenz etc. In meinem Fachartikel zur Provision findest Du tabellarische Übersichten sowie praxisnahe Näherungswerte.

Hat er doch…

Du bekommst zu jedem Versicherungsprodukt ein Telefonbuch an Unterlagen, dessen Erhalt Du quittierst und dessen Inhalt Du gelesen sowie verstanden zu haben glaubst, zumindest unterschreibst Du es.

Meine Meinung: Das Thema ist zu komplex, die Produkte zu vielfältig und die Dummheit zu groß, als dass es hier zu einer Vereinheitlichung kommen kann. Dir hilft nur dein GMV, dein gesunder Menschenverstand!

Grundsätzlich ja. Aber, und das ist ein großes Aber, in der Praxis ist das nicht so einfach. Daher erfordert es immer eine Einzelfallprüfung! Gründe anbei.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es fast keine Honorartarife. Damit ist der Spielraum für Honorarberatung hier kaum gegeben.

Bei Sachversicherungen ginge es theoretisch jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags. Aber auch hier gibt es nur begrenzt gute Honorarangebote, so dass es selten lohnt. Bei Gewerbe-Kunden öfters mal, aber bei Privathaushalten/Verbrauchern eher selten.

Bei Lebensversicherungen kann es Sinn ergeben, speziell bei Altersvorsorge-Verträgen! Aber jeder Wechsel, also Kündigung samt Neuabschluss, kostet Geld und birgt Risiken, nicht zuletzt steuerliche. D. h. es ist eine Einzelfallentscheidung notwendig, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Bei Altersvorsorge oft ja, aber nicht immer, denn ein etwaiger Verlust muss gegengerechnet werden.

Es gibt sogar Einzel-Fälle, da ist die Provisionsberatung günstiger, z. B. im Rahmen von Erbschaftsberatungen etc.

Geht’s noch? Abgesehen davon, dass es gem. §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot verboten ist, was ist das für eine Moral. Wie viel von deinem Arbeitslohn soll zur Debatte gestellt werden?!

Selbst Versicherungsberater, die als Rechtsdienstleister einem Provisionsannahmeverbot unterliegen, scheitern regelmäßig an der Hürde dieser, weil kaum eine Versicherung Regeln zur Provisionsweiterleitung geschaffen hat, obwohl sie es müssten. Aber diese kleine Gruppe hat keine Lobby und daher wird sich das – vermute ich zumindest – nicht ändern.

Außerdem: Warum zum Teufel willst Du Teile der Provision, Du Depp? Das bezahlst Du am Ende zigfach obendrauf, daher kauf direkt einen Honorar- bzw. Nettotarif!

Leider ja. Im Gegenzug zu den prognostizierten Ablaufleistungen sind die Kosten „garantiert“, im Sinne von festgesetzt. D. h. günstigere Altersvorsorge-Verträge ergeben auf jeden Fall Sinn, denn im Gegensatz zu den Mehr-Rendite-Versprechen windiger Verkäufer kannst Du durch niedrige Kosten garantierte Sicherheit schaffen!

Achtung: Bei einigen Offerten werden dubiose Kosten angegeben. Solche Kaugummi-Klauseln sagen dann beispielsweise, dass die jährlichen Verwaltungskosten von 0-100% liegen können. Derart willkürliche Klauseln sind zu vermeiden!

Nein! Es gibt auch, abweichend von diverse Pseudo-Juristen behauptend, keine gesetzliche Grundlage dafür. Die Betreuungs-Courtage wird grundlegend nicht direkt aus dem Produkt heraus bezahlt, sondern über windige Kanäle. D. h. dein Produkt wird nicht billiger, weil Du den Berater rausschmeißt. „Wäre ja noch schöner!“, schreit da selbst mein Herz. 😉

Es ergibt für dich keinen Kostenvorteil, wenn Du direkt von der Zentrale betreut wirst.

In 99,9% der Fälle wird es nicht teurer, sondern günstiger!

Die Kosten fallen auf Produktebene an. Vereinzelt bieten Versicherungen die gleichen Produkte über Versicherungsmakler günstiger an, z. B. die AXA. Andere Versicherungen machen es genau andersherum, z. B. die Provinzial Rheinland.

Da Versicherungsmakler aber dein Gesamtportfolio an Versicherungen optimieren, sind solche Bedenken leicht zu zerstreuen, wenn in Summe bessere Angebote vorgelegt werden.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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