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Alle Jahre wieder. Hier die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2023. Natürlich unter dem Vorbehalt der Änderung bis zur Verabschiedung, was aber selten geändert wird.

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung West Ost
jährlich 59.850,00 € 59.850,00 €
monatlich 4.987,50 € 4.987,50 €
Rentenversicherung (allgemein) West Ost
jährlich 87.600,00 € 85.200,00 €
monatlich 7.300,00 € 7.100,00 €
Knappschaftliche Rentenversicherung West Ost
jährlich 107.400,00 € 104.400,00 €
monatlich 8.950,00 € 8.700,00 €
Arbeitslosenversicherung West Ost
jährlich 87.600,00 € 85.200,00 €
monatlich 7.300,00 € 7.100,00 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG bzw. JAG)

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG | JAG) in der KV (Versicherungspflichtgrenzen)
66.600,00 € jährlich; Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze; § 6 Abs. 6 SGB V
59.850,00 € jährlich; Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Bestandsfälle der PKV; § 6 Abs. 7 SGB V

Beitragssätze & Beitragszuschüsse (§ 257 SGB V | § 61 SGB XI)

Beitragssätze
Krankenversicherung
> Allgemeiner Beitragssatz 14,6 %
> Ermäßigter Beitragssatz 14,0 %
> Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1,6 %
Pflegeversicherung 3,05 %
> Beitragszuschlag für Kinderlose 0,35 %
Gesamtbeitrag KV + PV mit Kindern 19,25%
Gesamtbeitrag KV + PV für Kinderlose 19,60%
Rentenversicherung (allgemein) 18,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,7 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
Gesamtsozialversicherungsbeitrag 40,45 %
Künstlersozialabgabe 5%

Zuschüsse

Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

Höchstzuschuss zur freiwilligen KV (zzgl. 50% kassenindividueller Zusatzbeitragssatz) pro Monat
364,09 € mit Anspruch auf Krankengeld
349,13 € ohne Anspruch auf Krankengeld

Zuschuss zur PKV

Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung pro Monat
76,06 € bundeseinheitlich (außer Sachsen) nach § 61 Abs. 3 SGB XI

(1,525 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)

51,12 € Bundesland Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI

(1,025 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze)

Maximaler Zuschuss zur PKV

Höchstzuschuss zur PKV pro Monat
403,99 € Krankenversicherung (inkl. 50% durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz)
76,06 € Pflegeversicherung (außer Sachsen)
51,12 € Pflegeversicherung (Sachsen)

Bezugsgrößen

Bezugsgrößen KV & PV

Bezugsgrößen (KV & PV immer West-Werte)
40.740,00 € jährlich West
39.480,00 € jährlich Ost
3.395,00 € monatlich West
3.290,00 € monatlich Ost

Freiwillige KV

Freiwillige Krankenversicherung pro Monat
1.131,67 € Mindestbemessungsgrundlage
4.987,50 € Regelbemessungsgrundlage hauptberuflich Selbstständige

Freiwillige RV

Freiwillige Rentenversicherung pro Monat
83,70 € Mindestbeitrag West
83,70 € Mindestbeitrag Ost
1.357,80 € Höchstbeitrag West
1.320,60 € Höchstbeitrag Ost

Umlagen & Nicht-Vollzeit-Beschäftigungen

Umlagen & Nicht-Vollzeit-Beschäftigungen
0,00 € Umlage U1 und U2 Insolvenzgeldumlage (U3)*
* individuell nach Satzung der Kasse/der Minijob-Zentrale 0,09 %
520,00 € Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) pro Monat
325,00 € Geringverdienergrenze (Auszubildende) pro Monat**
** Der Arbeitgeber trägt neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmerbeitragsanteile inkl. Zusatzbeitrag
520,01 € Übergangsbereich (Midijob) Untergrenze pro Monat
2.000,00 € Übergangsbereich (Midijob) Obergrenze pro Monat
0,7009 Faktor F

Beiträge pro Monat

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer
728,18 € KV AN maximal
152,12 € PV AN maximal
189,90 € Arbeitslosenversicherung West
184,60 € Arbeitslosenversicherung Ost
1.357,80 € Rentenversicherung West
1.320,60 € Rentenversicherung Ost

Studenten

Studentenbeitrag
82,99 € KV Student max zzgl. Zusatzbeitrag
24,77 € PV Student max mit Kindern
27,61 € PV Student max für Kinderlose

Selbstständige mit Rentenversicherungspflicht

Selbstständige (Rentenversicherung, versicherungspflichtig)
631,47 € Regelbeitrag West
611,94 € Regelbeitrag Ost
96,72 € Mindestbeitrag
1.357,80 € Maximalbeitrag West
1.320,60 € Maximalbeitrag Ost

Was ist wegen der geänderten SV-Werte zu tun?

Grundlegend erstmal nichts!

Wer aber PKV Versicherter ist oder sich in der PKV versichern mag, der muss prüfen, ob er künftig die Grenze überschreitet; oder schlimmer, unterschreitet, falls man schon versichert ist. Daraus kann sich der Bedarf ergeben, dass man auf Anwartschaften umstellt, Optionstarife abschließt, den Beginn verlegt etc. pp.

In Bezug auf Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten etc. ergibt es ebenfalls Sinn zu prüfen, welcher Anspruch künftig entsteht bzw. wegfällt.

Kurzum, es empfiehlt sich aufwendige Recherche oder eine Beratung, am besten jetzt! ;)

Für eine Beratung zu Themen der Einkommens- und Arbeitskraftabsicherung am besten bei meinen spezialiserten Kollegen Torsten Breitag (nur ab 80.000€ Brutto pa), Benjamin Friedrich oder Kai Stecker (nur Beamte; öD) einen Termin buchen. Und bitte einen Gruß ausrichten!

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PS. Was ist meine Quelle?

Der Haufe-Verlag. Dort kann man die Übersicht auch kostenfrei sowie in schön herunterladen. Einfach die Daten bei Haufe online geben.

Eine gute Beratung spart dir Zeit und…

…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

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