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Privatarztwahl – Wofür braucht man das?

Sinnvoll? Unsinn? Schau’n mer mal…

Wer eine #Wahlleistung im Krankenhaus vereinbart, kann nicht nur eine bessere Unterkunft wählen, sondern auch die ärztliche Versorgung beeinflussen.

Dazu müssen wir uns fragen, welche Ärzte es in einem Krankenhaus, in einem MVZ oder einer niedergelassenen Praxis gibt? Eine ganze Menge. Beziehen wir uns auf ein Krankenhaus, gibt es die u. g. Hierarchie:

Zusammenfassung der Hierarchie:

  1. Ärztlicher Leiter
  2. Chefarzt
  3. Oberarzt
  4. Stationsarzt
  5. Belegarzt (außerhalb der klassischen Krankenhaushierarchie)

Zugegeben: Etwas pauschal und vereinfachend, was aber zur Erklärung in dem Artikel mehr als genügt!

Wie grenzen sich diese Ärzte ab?

Hinweise zum Chefarzt

Der sog. Chefarzt ist oft keine optimale Wahl! Er könnte einer unpassenden Facharztgruppe angehören. Dies würde auch nicht dadurch behoben, dass er weiterbildungsberechtigte Oberärzte als Fachärzte unter sich hat.[1]

Er kann monetären Interessenkonflikten unterliegen, da sein Chefarztvertrag zusätzliche Tantiemen bei erreichen bestimmter Umsatz-Ziele bedingen könnte.[2] Selbst wenn diese nicht schriftlich fixiert wurden, sondern sich nur aus dem tatsächlichen Erreichen dieser Vorgaben ergeben.[3]

Der Chefarzt ist oft mehr Manager als Arzt. Zudem hat er aufgrund seiner Leitungs-Funktion des Arztkollegiums und dem Klinik-Management weniger aktuelle Praxiserfahrung, als manche seiner Untergebenen.

Überstunden werden regelmäßig nicht vergütet, weshalb nicht davon auszugehen ist, dass die fehlende Praxis durch Überstunden ausgeglichen wird.[4]

[1] 2024-02-15 VG Münster – Az. 5 K 185/21 https://openjur.de/u/2483271.html

[2] 2023-07-11 Rechtsanwalt Philip Christmann – Chefarzt hat Anspruch auf Tantiemen aus Zielvereinbarung – auch wenn das Krankenhaus es unterlassen hat, eine Vereinbarung mit dem Chefarzt zu treffen: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 11-07-2023 https://christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/1336-chefarzt-hat-anspruch-auf-tantiemen-aus-zielvereinbarung-auch-wenn-das-krankenhaus-es-unterlassen-hat-eine-vereinbarung-mit-dem-chefarzt-zu-treffen-landesarbeitsgericht-schleswig-holstein-11-07-2023.html

[3] 2023-07-11 LAG Schleswig-Holstein – Az. 2 Sa 150/22 https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/JURE230054814

[4] „ohne Datum“, 2024-03-25 Aufruf pa Medien GmbH – praktisch Arzt – Chefarzt – Aufgaben, Beruf und Karriere https://www.praktischarzt.de/arzt/chefarzt-aufgaben-beruf-karriere/

Hinweise zu „normalen“ und „freien“ Ärzten

Sogenannte Honorarärzte – temporär Angestellte Ärzte des Krankenhausese (vgl. Zeitarbeit) – dürfen Operationen gegenüber ihren Patienten nie als Wahlleistung abrechnen, da deren freiberufliche Vergütung einer Verhandlung mit dem Krankenhaus unterliegt. Mit dem Patienten schließen Sie keinen Vertrag.[1]

Gar nicht abrechnen darf das Krankenhaus, wenn der Arzt gar nicht die notwendige Qualifikation hatte, z. B. fehlender (Facharzt-)Arzttitel oder ein nicht anerkannter Titel, z. B. aus dem Ausland.[2]

[1] 2014-10-16 BGH III Az 85/14 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=69302&pos=0&anz=1

[2] 2022-04-26 – B 1 KR 26/21 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2022/2022_04_26_B_01_KR_26_21_R.html

Hinweise zu Belegärzten

Ein Belegarzt ist ein nicht im Krankenhaus angestellter (idR niedergelassener) Arzt, der auch nicht vom Krankenhaus vergütet wird[1] aber dennoch dort seine Dienstleistungen erbringt,[2] da er dort Patienten in Betten des Krankenhauses behandelt, die man Belegbetten nenntn. Die Belegärzte sind gesondert erfasste Organisationseinheiten. Belegärzte können keine Wahlärzte im Sinne der Wahlleistungs-Vereinbarung sein, da sie nicht im Krankenhaus angestellt ist.

Seltener gibt es Belegabteilungen oder Belegkliniken bzw. Belegkrankenhäuser.

Üblich ist dies beispielsweise bei Spezialisten (z. B. HNO, Orthopädie, etc.) oder in Gebieten, wo aufgrund geringer Einwohner-Dichte nicht jede Fachabteilung wirtschaftlich unterhalten werden kann. Seltener wird es genutzt, um externe Expertise einzukaufen, da die Tätigkeit als Belegarzt idR für den Belegarzt wirtschaftlich uninteressant ist.[3]

[1] §121 SGB V Belegärztliche Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__121.html

[2] 2022-03-22 KV Westfalen-Lippe – Belegarzt https://www.kvwl.de/mitglieder/niederlassung/niederlassungsoptionen/belegarzt

[3] 2017-06-08 praktischArzt (sic!) Medien GmbH – Der Belegarzt https://www.praktischarzt.de/magazin/belegarzt/

Man erschlage mich bitte auch hier nicht, dass ich zwecks Verständnis ein paar Vereinfachungen vorgenommen habe. Wer eine wissenschaftliche Ausarbeitung wünscht, sollte bitte Thieme lesen oder Münzen in den geldgierigen Schlund des Schreiberlings werfen… 😉

Was hat der Chefarzt mit der PKV zu tun?

Es ergeben sich kritische Punkte für Versicherte, wenn man sich für die Wahlleistung #Privatarztwahl entscheidet.

Gerade bei privat liquidirenden Belegärzten kann es Probleme mit der GOÄ geben. Einige Tarife zahlen nur dann über den Höchstsatz der GOÄ, wenn die Leistung vom „Chefarzt“, dem „ärztlichen Leiter“ oder den angestellten Ärzten erbracht wird. Der aufmerksame Leser erkennt, dass Einschränkungen bei der GOÄ oder der Arztwahl schlecht sind, denn im Zweifel bekommt man entweder nicht den Wunsch-Arzt oder hat empfindliche Zuzahlungen zu erwarten…

Gucken wir uns einige Klauseln an…

Klausel: Der ärztliche Leiter

Der ärztlicher Leiter in einem medizinischen Versorgungszentrum ist eine Organisationseinheit und nicht vergleichbar mit einem Chefarzt in einer Klinik, der die fachärztlicheliche Verantwortung innehat.[1]

Er ist nicht einmal zur Anwesenheit in einem MVZ verpflichtet, noch muss er dieses aufsuchen.[2] Wenn also die Behandlung in einem MVZ stattfindet, will man nicht den ärztlichen Leiter, sondern die PRIVATARZTWAHL versichert haben!

Die gleiche Logik ist auf ein Krankenhaus übertragbar, denn eine Person kann – zumindest formell – mehrere Standorte gleichzeitig ohne Qualitätsverlust leiten…

Klauseln, welche sich auf den ärztlichen Leiter beschränken, sind Mist!

Klausel: Der Chefarzt oder sein ständiger Vertreter

Fantastisch! Stell dir folgendes vor:

„Schöner Abend, wurde lang, ein wenig was getrunken, aber Du gehst mit einem guten Gefühl schlafen. Am nächsten Morgen wachst Du auf, verwundert über Schwindel, Übelkeit und Lichtempfindlichkeit. Am Alkohol kann es nicht liegen, waren nur zwei Bier; Indianer-Ehrenwort!

Als Du dich deinen Freunden mitteilen willst, merken diese, dass Du Artikulationsschwierigkeiten hast und deine Mimik nicht richtig funktioniert. Im Hintergrund bemerkst Du, wie die Mutter eines Freundes einen Krankenwagen ruft. Am Telefon werden Fragen gestellt, die es zu beantworten gibt. Man kümmert sich um dich.

Der RKW trifft zeitnah ein, verlädt dich und düst zum örtlichen Maximalversorger. Im RKW erklärt man, dass Du womöglich einen Schlaganfall hast. Eine Lyse (Thrombolyse) wird vorbereitet, ebenso wie eine andere Reihe von Tests.

Man weiß, dass Du Privatpatient bist. Bei Chefarzt stehen dir auch 100% zu. Fantastisch! In der Klinik eintreffend ist der Chefarzt sogar anwesend. Er stellt sich dir vor: „Tach. Meine Name ist Meier. Ich bin Proktologe…“

Klingt scheiße? Ist es auch! Nicht, dass dieser Meier schlecht in seinem Gebiet ist, aber was nutzt dir ein Chefarzt, wenn Du ein ganz anderes Fachgebiet benötigst? Natürlich ruft er die passenden Spezialisten. Aber was hilft dir das, wenn dein Tarif den Meier vorsieht?
Gleiches Spiel mit seinem ständigen Vertreter: Du kommst mit Verdacht auf Herzinfarkt in eine Klinik und es stellt sich dir der Orthopäde Orkenheim vor. Ok, unwahrscheinlich, dass es ein Knochenbrecher wie Orkenheim es zum Chefarzt bringt, aber des lieben Beispiel Willens sei es mal angenommen. 😉

Fun fact: Einen dieser beiden Fälle hat der Autor selbst erlebt…

Klauseln, welche sich auf den Chefarzt oder seinen ständigen Vertreter beschränken, sind Mist!

Klausel: Privatarztwahl

Du solltest die Privatarztwahl haben, damit Du bestimmen darfst, wer, wann, was, wie, wo mit deinem Körper machen darf. Das ist das, was Du haben solltest!

Zudem sollten da Dinge stehen wie z. B.:

  • Erstattungsfähig sind privatärztlichen Aufwendungen ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte. Dies ist eine optimale Klausel.
  • Privatliquidierte Leistungen sind auch über die Gebührenordnung für Ärzte hinaus erstattungsfähig. Diese Klausel ist noch in Ordnung.

Nicht ok sind Formulierungen wie z. B.:

  • Versichert sind Chefarztleistungen bis zum Regelhöchstsatz.
  • Versichert sind privatärztliche Aufwendungen bis zum Höchstsatz der GOÄ.
  • In begründeten Ausnahmen kann der Chefarzt bis zum 5,0fachen der GOÄ abrechnen.
  • Für angestellte Ärzte kann in sachlich begründeten Einzelfällen…
  • In angemessenen Fällen kann…

Merke: Solche Einschränkungen sind nicht nur doof, sondern im Zweifel ruinös. Klauseln, welche dir bei der GOÄ irgendwelche Stolpersteine in den Weg legen, sind Mist!

Warum wir von Gebührenordnung sprechen? Weil die Privatarztwahl allein nicht reicht. Denn es ist großartig, wenn Du dir ein neues Spielzeug aussuchen darfst, aber Du musst es auch bezahlen können…

Die größere Hürde in der Praxis ist NICHT die Privatarztwahl als solche, sondern die damit zusammenhänge Gebührenordnung für Ärzte, die oft unzulänglich versichert ist.

Formerfordernisse beachten

Neben der versicherungsvertraglichen Lösung musst Du beachten, dass Wahlleistungsvereinbarungen gewissen Formvorschriften unterliegen.

Das behandle ich aber in einem anderen Beitrag. Es hat auch nicht direkt Einfluss auf deinen PKV-Vertrag, da überall gleich geltend.

Fazit: Ärztebuffet statt Chefarzt

Der alte Mann, der morgens tattrig zur Visite reinkommt, um eine Hand zu schütteln, ist nicht das, was Du brauchst. Die freie Auswahl wer, wann…

Du kennst den Spruch! Bediene dich am Ärztebuffet und lass dich nicht auf jene beschränken, die grad Dienst haben.

Nicht, dass ich den diensthabenden Ärzten schlechte Leistungen unterstellen mag! Auf keinen Fall! Wenn mein Blinddarm rausmüsste, würde ich vermutlich den Assi bevorzugen, der den Mist zweimal die Woche schneiden muss, statt dem Oberarzt, der es zwar oft gemacht hat, aber besser nur die Aufsicht statt das Skalpell führt…

Aber das soll – bitte – meine Wahl sein. Dafür brauche ich Privatarztwahl. Und eine passende GOÄ. Du auch! Details bekommst Du bei einer guten PKV-Beratung erklärt. Die kannst Du „zufällig“ bei mir buchen; am besten jetzt, da nichts extra kostend! ;)

Warum genügt die Chefarztbehandlung nicht?

Die Antwort steht auf der Rückseite!
Weil das unzulänglich ist!
Wer nur den Chefarzt versichert, bekommt im Zweifel entweder keine vollumfängliche Versorgung oder muss hohe Zuzahlungsrisiken in Kauf nehmen, da im Zweifel nicht nur eine Kürzung droht, sondern die Streichung aller privat liquidierten Leistungen.

Warum muss die Privatarztwahl versichert werden?

Die Antwort steht auf der Rückseite!
Muss nicht; sollte aber!
Es gilt die gleiche Logik, wie beim Chefarzt. Wer keine vollumfängliche Privatarztwahl inklusive entsprechender Gebührenordnung versichert, bekommt entweder keine optimale Versorgung oder hat unkalkulierbare Zuzahlungsrisiken.

Welche Rolle spielt die GOÄ?

Die Antwort steht auf der Rückseite!
Eine unabdingbare Rolle!
Die Privatarztwahl nutzt nichts, wenn man sie sich nicht leisten kann. Drum sollte neben der Privatarztwahl auch mindestens eine Gebührenordnung über dem Höchtsatz der GOÄ (3,5x) versichert werden; besser noch ohne Bindung an die deutsche GOÄ.
About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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