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Inhaltsverzeichnis

tl;dr - Nicht mal wohlwollend mangelhaft

Ein Fachartikel von Menschen für Menschen, keine KI-Scheiße!

Für diese Aussagen würde ein Vermittler wegen Falschberatung verurteilt!

tl;dr: Viel Meinung, wenig Substanz, teilweise fatale Falschaussagen.

Im Jahr 2017 gab es eine massive Gesetzes- und Produktreform, die augenscheinlich bei Finanztip bis heute nicht berücksichtigt wurde. Verschiedene Produktausgestaltungen und Lösungen werden ausgeblendet. Viele Aussagen sind veraltet oder schlicht falsch. Zudem oft unvollständig, teils am Kern der Sache vorbeigehend.

Die Aussagen sind durch Verlinkungen sowie Screenshots belegt.

Fazit: Nicht einmal wohlwollend mangelhaft!

Finanztip und die Pflegeversicherungen – „Pflege sich, wer kann!“

Ein weiterer Fachartikel in der einst ungeplanten Reihe „Falsch, falscher, Finanztip“; aus gegebenem Anlass. In Kooperation mit Christian Steffen Fröhlich, ein auf die Pflegeversicherungen spezialisierter Versicherungsmakler-Kollege, bei dem es auch Beratung zur Pflegeversicherung gibt.

Hinweis: Seine Homepage befindet sich im Umbau, darum steht dort zzt. nur ein Platzhalter.

Falsch Grundannahme: Pflege sei ein reines Altersproblem

Pflege ist eines der größten sozialen Risiken unserer Zeit. Es betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern kann jeden treffen – durch (psychische) Krankheit, Unfall, Behinderung, auch in (sehr) jungen Jahren.

Wer sich über dieses Thema informieren will, muss verlässliche, sachliche sowie umfassende Informationen bekommen. Finanztip will suggeriert das. Doch beim Thema Pflege versagt das „scheinbare Verbraucherportal“, was rechtlich nur ein Versicherungsvermittler ist; dazu aber an anderer Stelle ein eigener Artikel.

Die Beiträge zur (privaten) Pflegeabsicherungen sind oberflächlich, inhaltlich ungenau und in manchen Punkten schlicht falsch. Die Folgen der Ratschläge von Finanztip können existenzbedrohend sein; insbesondere, weil Finanztip Pflege nur mit einem Lebensabschnitt verbindet: dem hohen Alter.

Widersprüchlich in dem Zusammenhang ist, dass direkt im Anschluss bei Punkt 1 diese Aussage kommt:

Statistiken sagen natürlich wenig über Deine individuelle Wahrscheinlichkeit aus, pflegebedürftig zu werden. Wie lange Du gegebenenfalls gepflegt werden musst, lässt sich schwer prognostizieren. Die durchschnittliche Pflegedauer schwankt zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren je nach Art der Erkrankung, wegen der jemand pflegebedürftig wird. Der Barmer Pflegereport 2021 prophezeit, dass Seniorinnen, die 2019 pflegebedürftig wurden, mit einer Pflegedauer von knapp fünf Jahren rechnen müssen. Für Senioren erwarten die Autoren des Reports eine Pflegedauer von durchschnittlich dreieinhalb Jahren.

Diese Differenzierung verdeutlich, dass Finanztip weiß, dass es kein reines Altersproblem ist. Natürlich tritt es im Alter verstärkt auf, aber das bedeutet nicht, dass alle anderen es ingorieren können!

Pflege ist kein reines Altersproblem

Finanztip behandelt Pflege fehlerhafterweise nur als klassisches Altersrisiko. Die gesamte Argumentation – vom Bedarf über die Finanzierung bis hin zur Versicherbarkeit – läuft auf ein Trugbild hinaus: „Wenn du alt wirst, brauchst du Pflege – das ist bis dahin planbar.“

Das ist falsch. Nochmal:

Es ist falsch, dass der Pflegebedarf altersbedingt planbar sei! Er steigt, tritt aber schon früher auf!

Wer das Thema Pflege auf den letzten Lebensabschnitt verengt, ignoriert die Realität und riskiert, dass große Teile der Bevölkerung völlig falsch informiert werden. Insbesondere die Teile der Bevölkerung, die sich gut gegen das Risiko absichern können, weil sie im Vergleich zu den älteren Personen jünger und damit tendenziell gesünder sind.

Zudem: Vereinzelt sind die Gesundheitsfragen einiger Versicherer für ältere Personen strenger. Etwas, was wir auch aus der PKV kennen. *Hallesche* *32-Jahre-hust*

Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko.

Mehr als jeder fünfte Pflegebedürftige in Deutschland ist unter 65 Jahren alt; mehr als jeder Fünfte mit Pflegegrad ist also noch nicht im Rentenalter!

Die offizielle Statistik von destatis (Statistisches Bundesamt) von 2023 sagt: >2,5% aller Kinder (5-15 Jahre alt) sind pflegebedürftig oder anders gesagt 1 von 40. Bildlich:

In mehr als jeder zweiten Schulklasse sitzt ein pflegebedürftiges Kind!

Die Zahl der pflegebedürftigen Kinder sollte man in beide Richtungen relativieren:

  1. Die Dunkelziffer an Pflegebedürftigen gerade bei jüngeren ist extrem hoch. ↑
  2. Die aktuelle Pflegedefinition (also die Pflegegrade) haben gerade in den unteren zwei Pflegegraden recht wenig mit der umgangssprachlichen Pflegebedürftigkeit zu tun ↓

Dennoch macht diese Zahl eins klar: Pflege „in jungen Tagen“ ist keine Randerscheinung. Pflege ist auch schon weit vor dem Ruhestand relevant.

Dazu eine Visualisierung mit einer Ausgangsbasis von 120 Kinder pro Stufe:

0
1 von 2 Klassen hat ein pflegebedürftiges Kind
0
Pflegebedürftige Kinder pro Stufe in der Grundschule
0
Pflegebedürftige Kinder in der Grundschule
0
Pflegebedürftige Kinder bis zur mittleren Reife
0
Pflegebedürftige Kinder bis zum Abitur

Die Inklusion ist nicht sonderlich weit, darum sehen wir „Normalen“ diese Kinder meist nicht, denn so aufsummiert sehen wir sie selten. Aber sie sind da. Und wer genau hinschaut oder nachdenkt, findet sie!

Pflege-Statistik 2023 von destatis

Anbei die Pflegequote in Deutschland nach Altersgruppe und Geschlecht im Jahr 2023 in Prozent:

Pflegequote in Deutschland nach Altersgruppe und Geschlecht Insgesamt Männlich Weiblich
unter 5 Jahre 1,22 1,41 1,01
5 bis unter 10 Jahre 2,63 3,42 1,80
10 bis unter 15 Jahre 2,88 3,76 1,95
15 bis unter 20 Jahre 1,93 2,39 1,43
20 bis unter 25 Jahre 1,15 1,34 0,93
25 bis unter 30 Jahre 0,83 0,89 0,75
30 bis unter 35 Jahre 0,79 0,81 0,76
35 bis unter 40 Jahre 0,87 0,87 0,88
40 bis unter 45 Jahre 1,06 1,03 1,09
45 bis unter 50 Jahre 1,41 1,31 1,51
50 bis unter 55 Jahre 2,01 1,82 2,19
55 bis unter 60 Jahre 2,86 2,68 3,05
60 bis unter 65 Jahre 4,34 4,25 4,42
65 bis unter 70 Jahre 6,56 6,57 6,55
70 bis unter 75 Jahre 10,69 10,20 11,11
75 bis unter 80 Jahre 18,84 16,48 20,75
80 bis unter 85 Jahre 34,52 28,24 39,07
85 bis unter 90 Jahre 58,34 47,45 65,01
90 bis unter 95 Jahre 84,40 73,43 89,42
95 Jahre und mehr 94,75 84,74 97,81
Insgesamt 6,72 6,54 8,11

Die Kindernachversicherung ist Finanztip unbekannt

Übrigens: Genau dafür gibt es spezielle Absicherungen, insbesondere über die Kindernachversicherung nach §198 I VVG:

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.

Werdende Eltern sollten daher unbedingt eine Pflegeversicherung abschließen (haben). Und sei es nur bis nach der Geburt. Aber das muss zumeist VOR der Schwangerschaft geschehen! Denn leider gilt:

Alles, was für Kunden (zu) gut ist, versuchen Versicherungen einzustampfen! Daher verschärfen die PKV seit Jahren die Bedingungen für die Kindernachversicherung in der Pflege, teilweise über die gesetzlich erlaubten Grenzen hinaus. Zum Beispiel versichern (fast) alle Versicherer keine Schwangeren/werdende Väter mehr um die „drohende“ Kindernachversicherung zu vermeiden.

Auch im Rahmen von PKV-Anträgen kommt es hier zu rechtsbrüchigem Verhalten. Man denke sich hier wieder den Huster… ;)

Die Kindernachversicherung ist ein zentraler Punkt in der Beratung! Kein Wort davon in den Beiträgen von Finanztip zu Pflege.

Fehlende risikoadäquate Abwägung des Pflegerisikos

Generell fehlt bei Finanztip die Einordnung, nicht einmal im Groben, welcher Pflegegrad, welche Einschränkungen nach sich zieht. Ohne diese Einordnung fehlt das Fundament, um über Pflegeabsicherungen sinnvoll aufzuklären. Es müsste Teil einer jeden Beratung sein!

Keine Beispiele oder Hinweis darauf, dass bspw. ein Pflegegradrechner bei der Einschätzung helfen können und auch nicht dass ein Pflegegrad nicht direkt eine Erwerbsunfähigkeit bedeuten muss.

Dabei will man meinen, dass gerade die lebenslangen Kosten gegenüber der individuellen Leistungsfähigkeit einer Abwägung bedarf. Aber was weiß schon ein familiär mehrfach betroffener Versicherungsmakler vom Pflegerisiko. Das Abwägen von Risiken, deren Folgen und das Planen in realistischen Szenarien gehören sowieso nicht zur Kompetenz eines Versicherungsmaklers. Könnte Spuren von Ironie enthalten.

Auch der deutliche und sehr wichtige Hinweis fehlt: 2017 hat sich nicht nur der „offizielle Name der Pflegebedürftigkeit von Stufe auf Grad“ geändert hat, sondern die grundlegende Logik wie Pflegebedürftigkeit bewertet wird… mehr dazu hier: Pflegestufen vs -Pflegegrad im ausführlichen Artikel auf Die Finanzprüfer.

Selbst vielen Branchenkollegen ist das nicht bewusst, da die Versicherungen es mangels Provision nicht bewerben. Es ist anzunehmen, dass auch der durchschnittliche Finanztip-Opfer-Leser von diesem Hinweis profieren würde, oder nicht?

Pflege-Bahr sei schlecht, schlecht, schlecht

Finanztip kritisiert den staatlich geförderten Pflege-Bahr massiv – wegen seiner Beitragsstruktur und der vermeintlich schlechten Leistung.

Ok, die Leistungen sind überschaubar, denn aufgrund der Förderung und der großzügigen Annahmepolitik kommt er mit ein paar Fußnoten im Kleingedruckten.

Ok, auch die Prämien sind weniger attraktiv als bei „normalen“ Pflegeversicherungen.

Aber was völlig untergeht: Der Pflege-Bahr ist genau für Menschen gedacht, die anderweitig kaum eine Chance auf Absicherung haben. Wer z. B. jung und chronisch krank ist, oder auch im gehobenen Alter eine Vorerkrankung mitbringt, bekommt häufig keinen normalen Tarif mehr – der Pflege-Bahr kann dann eine wertvolle Teilabsicherung sein.

Fast jeder, der keine Pflege-Leistung bezieht oder beantragt hat, kann einen Pflege-Bahr bekommen. Es gilt fast ein Annahmezwang; fast!

Pflege-Bahr nur schlecht darzustellen, sorgt genau dafür, dass ausgerechnet die bedürftigsten keine Absicherung abschließen.

Übrigens: Auch bei der Kinderabsicherung kann die Pflege-Bahr eine sinnvolle Absicherung dank dem §198 VVG sein. Aber mangels Erwähnung könnte man ketzerisch höhnen, dass Kinder bei Finanztip sowieso keine Rolle spielen würden…

Keine differenzierte Produktausgestaltungen geprüft

Finanztip ignoriert das alles. Stattdessen wird eine pauschale Absage erteilt. Das ist nicht Aufklärung, das ist Meinungsmache. Abseits hiervon weist Finanztip auch nicht auf die wichtigsten Eigenschaften (gute wie schlechte) des Pflege-Bahr – die generelle Wartezeit von 5 Jahren aber auch Unterschiede in den Verträgen wie der Leistungsdynamik oder der Leistungsstaffel. Auch was diese Wartezeit wirklich bedeutet, den diese ist eine leistungsfreie Zeit und nicht mit einer Wartezeit wie der einer Rechtsschutzversicherung zu vergleichen.

Kombinations-Produkte, wo der Pflege-Bahr ein sinnvolles/gutes Pflegeprodukt ergänzt, werden unter den Teppich gekehrt. Das geht klar, aus purem Zufall: Kombinationsprodukte sind in aller Regel Käse, weil deren Risikoprüfung so streng ist, dass die Kunden dann auch in normalen Tarifen versicherbar wären. 😉

Finanztip erfindet Kontrahierungszwang

Der Finanztip-Rat „Wieso Du nicht zögern solltest, Pflegegrad 1 zu beantragen“ ist eine gefährliche Empfehlung!

Wieso? Finanztip verbreitet bspw. eine erfundene Behauptung über Pflege-Bahr:

„Die Anbieter dürfen niemandem die Versicherung verweigern“.

Das so absolut darzustellen ist auch als Vereinfachung nicht angebracht, „liebe“ Finanztip(p)er; es ist schlicht falsch!

Es gibt keinen Kontrahierungszwang im Pflege-Bahr! Diese Lüge von Finanztip ist beweisbelastet und wir sind gespannt auf die Nachweise!

Alle die bereits einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben oder noch nicht volljährig sind können keine Pflege-Bahr abschließen.

Auch gibt es Altersgrenzen der Förderfähigkeit sowie Versicherbarkeit!

Die unbewiesene Unterstellung, dass die Beiträge der Pflege-Bahr künftig die Leistungen übersteigen würde, ist nur in Pflegegrad 1 und 2 nachvollziehbar. Dem Interessenten muss klar werden, was sich hinter den jeweiligen Pflegegraden steckt; zumindest grob. Wie erwähnt, diese Einordnung fehlt völlig.

Warum das wichtig ist? Wer den Pflegegrad noch nicht beantragt hat, kann ggf. noch (!) einen Abschluss einer Pflegeversicherung tätigen. Taktisches Warten und abwägen kann daher sinnvoll sein. Es ist schwierig und muss individuell abgewogen werden. Doch ist es eben NICHT unmöglich, sondern oft sinnvoll, weil möglich!

Insider-Info: „Keine“ Pflege-Bahr-Provision, kein Pflege-Bahr-Vertrieb

Alles, was für Kunden gut ist, ist für Versicherungen schlecht! Daher hat die Lobby ganze Arbeit geleistet und das Produkt vertrieblich getötet! Und der einfachste Trick hier ist: Die Begrenzung der Abschlussprovision des Pflege-Bahr auf maximal zwei Monatsbeiträge!

Aber Versicherungsvermittler arbeiten doch nicht nur provisionsorientiert, oder doch? Doch, wie ein jeder Kaufmann. Provisionsorientiert ist aber nicht provisionsgesteuert, zumindest mehrheitlich nicht.

Aber bei Monatsbeiträgen bzw. Monatsprämien von 15€ (Mindestbeitrag) bis ca. 60€ (ältere Versicherte), ergibt das eine maximale Abschlussprovision von 120€ vor Steuern und Betriebskosten. Man muss kein Genie sein, um zu erkennen, dass damit der Vertrieb direkt im Keim erstickt wurde, denn von dieser Einnahme (kein Gewinn!) – zur Erinnerung, nur im Erfolgsfall – kann weder eine qualifizierte Beratung geleistet noch eine Infrastruktur aufrechterhalten werden.

Provision bei Vermittlern begrenzen aber selbst mehr verlangen

Könnte erklären, warum man beispielsweise bei den staatlich subventionierten Verbraucherzentralen mit 190€ Pauschale je Beratung mehr zahlt, als die Provision kostet. Aber die bösen Vermittler und die böse Provision! Mahnt doch mal den Honorarwucher der Verbraucherzentralen ab, Ihr scheinheiligen Wendehälse!

Licht und Schatten, statt nur Schatten

Der Pflege-Bahr ist kein Allheilmittel, aber er ist nicht nur schlecht! Aber in der Kombination aus schlechter Presse sowie stark limitierter Provision und den fragwürdigen Aussagen der vermeintlichen Verbraucherschützer wurde er quasi von Beginn an zum Ladenhüter. Er ist das ungeliebte Stiefkind des ebenfalls ungeliebten Elternteils namens Pflegeversicherung.

Und wen trifft es schlussendlich? Die gesellschaftlich schwächsten – diejenigen, die bereits an ernsten Erkrankungen leiden. Eine unangenehme Parallele zum fehlenden Hinweis des Kinderabsicherungsbedarfs und der Kindernachversicherung, auch für ungeborene Kinder.

Pflege-Rentenversicherung – verkürzter und selbst geschaffener Kritikpunkt

Laut Finanztip keine Empfehlung; weil sie zu teuer seien. Gleichzeitig soll jedoch auf eine Leistung ab Pflegegrad 1/2 geachtet werden. Genau hier Leistungen zu vereinbaren, verteuert die Absicherung massiv.

Sollte die Absicherung nicht nach dem individuellen Bedarf ausgestaltet sein und nicht nach der statistischen Verteilung der Pflegegrade? Wozu die Versicherung für den Pflegegrad 1/2 teuer bezahlen, wenn (!) dieser auch ohne private Versicherung individuell eventuell sehr gut darstellbar ist?

Auch wird in keiner Form erklärt, was eine Pflege-Rentenversicherung (als Lebensversicherung) von einer Pflegetagegeldversicherung (als Krankenversicherung) unterscheidet, abseits der höheren dafür (mutmaßlich) stabileren Beiträge.

Was ist mit der fehlenden Kindernachversicherung oder der Auswirkung der nicht garantierten Überschüsse auf die Leistung im Pflegefall?

Oder die positiven Aspekte – Auszahlung bei (Teil-)Kündigungen, Entnahmen oder auch der Todesfallabsicherung.

Wie beim Pflege-Bahr:

Oberflächliche Aussagen zur Pflegerentenversicherung ohne sinnvolle Produktanalyse oder realitätsgetreuen Konfigurationshinweisen.

Oder doch, da war doch was…

Kostenlos im Pflegefall? Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1?

Das ist realitätsfernes Wunschdenken…

Ein Highlight der Marktunkenntnis: Finanztip rät, bei der Pflegeabsicherung darauf zu achten, dass ab Pflegegrad 1 Beitragsfreiheit besteht. Da quasi nur Pflegetagegelder empfohlen werden, also bei diesen.

Klingt gut – nur: Kaum ein Anbieter macht das. Die meisten Tarife sehen die Beitragsbefreiung frühestens ab Pflegegrad 3 oder 4 vor. Ab Pflegegrad 1? In der Praxis nahezu irrelevant.

Der Beitrag vermittelt den Eindruck, solche Bedingungen seien Standard oder zumindest überall erhältlich – das ist schlicht falsch. Das gerade Tarife, die dies angeboten hatten vom Markt eher verschwinden – wie der Tarif der DFV (Deutsche Familienversicherung) – scheint kein Beleg für eine nachhaltige Empfehlungen von Finanztip.

Zudem gilt schon wie bei Investments die alte Weisheit:

Es gilt das Crane’s Law (sic!): There is no free lunch!

Wörtlich übersetzt: Es gibt keine Gratis-Mahlzeiten! Übertragen auf die Pflegeversicherung: Die etwaige Beitragsbefreiung ist eingepreist, nur weiß man nicht, wie hoch oder mit welchem Anteil.

Statt einer Beitragsbefreiung kann man genau so gut den Monatsbeitrag samt einem Puffer absichern. In den meisten Modellrechnungen bekommt man so im Schnitt mehr Pflegeleistung abgesichert.

Wer will, darf die Beitragsbefreiung einkaufen, sollte aber wissen, dass er diese unverhältnismäßig teuer erkauft und Kompromisse bei den Tarifleistungen eingehen muss. Wie so oft, kein Hinweis bei Finanztip.

Pflege-Grad 1-5 sei ein „must-have“

Auch wird empfohlen in allen Pflegegraden eine Leistung zu vereinbaren – ob benötigt oder nicht. Unsinn! Es bedarf der Prüfung, was gebraucht wird und was nicht.

Der finanzielle Bedarf hat nichts mit der statischen (Un-)Verteilung der Pflegegrade zu tun, sondern hängt an der konkreten individuellen Situation. Nicht zuletzt hängt es auch an den eigenen Wünschen – wofür soll die Absicherung dienen? Möchte ich diese auf ein Kind später kopieren? Geht es mir um Absicherung der Pflege zuhause (ambulant) oder nur um die stationäre? Was möchte ich wann?

Genau deshalb gibt es viele unterschiedliche Tarife am Markt – von freiwählbarer Leistung je nach genauem Pflegegrad, nur Leistung bei stationärer Pflege, erhöhte Leistung bei stationärer Pflege usw.

Oder auch Tarifen, die nur ambulant leisten oder sogar in manchen Pflegegraden gar nicht (sogar Extreme sind möglich: Absicherung in Pflegegrad 1-3 und keine Absicherung in Pflegegrad 4 und 5).

Auch Einmalzahlungen sind seit vielen Jahr möglich und deren mögliche Verwendung vielseitig. Diese sind frei verwendbar und damit nicht nur für den privaten Umbau oder das Pflegeheim sinnvoll nutzbar, sondern z.B. auch um sich zusätzliche medizinische Versorgung zu leisten (die eventuell den Einschränkungen etwas entgegenwirkt) oder auch um die Angehörigen für Ihre Zeit zu entschädigen.

PTG-Beispiele, ohne konkrete Tarifempfehlungen zu sein:

Neuere Tarife unterscheiden zwischen ambulanter (z. B. Barmenia MPA – Mehr Pflege Ambulant) sowie stationärer Pflege (z. B. Barmenia MPS – Mehr Pflege Stationär).

Auch Einmalzahlungen – z. B. für den Investitionsbeitrag im Pflegeheim oder den privaten Umbau – sind seit Jahren vielen Jahr bekannt (z. B. Barmenia SOFORT – PflegeSofort).

Es gibt die Tarif mit Alterungsrückstellungen, ohne sowie mit einem stufenweisen Modell (z. B. Hallesche OLGAflex).

Ständig etwas von Beratung und Prüfung zu erzählen, hier aber massiv zu pauschalisieren entbehrt nicht einer gewissen Selbst-Ironie. Klassischer #Finanztippismus!

(Veralteter) Content bei Finanztip

Unser Highlight ist das immer noch aktuell verlinkte Youtube-Video „Die wichtigsten Versicherungen – und überflüssige, die nur Geld kosten“ – das auch den Kapitalaufbau für den Pflegefall empfiehlt und dies sogar mit der Zahnzusatzversicherung vergleicht. Ca. ab Minute 8.

Finanztip versteht Versicherungen nicht! Existenzielle Risiken, die man nicht selbst tragen kann und die jederzeit eintreten können, sollten versichert sein. Und selbst wenn nicht, dann sollte man sie nicht kleinreden.

Irrsinnige Aussagen zu Beiträgen und Steigerungen

„Skandal“: Mehr Leistung soll mehr Beitrag kosten

Wo wir bei Marktunkenntnis sind. Zitat: „Achte aber darauf, ob es ein Höchstalter für die Erhöhungen gibt und ob mit den besseren Leistungen auch der Beitrag steigt.“

Was soll das bedeuten? Natürlich steigt der Beitrag, wenn man höhere Leistungen will; oder glaubt Finanztip, Versicherer verteilten Geld aus Nettigkeit? Ohne Beitragserhöhung gibt’s keine Leistungssteigerung. Ausnahme sind die Überschüsse, welche aber nur bei der Pflegerentenversicherungen entstehen…von denen Finanztip jedoch abratet. Auch hier zeigt sich: Wer solche Sätze schreibt, versteht Versicherungen grundlegend nicht, denn:

Wer einen Vertrag nach Finanztip Empfehlung abschließen möchte, kann sich nicht absichern, den so etwas gibt es einfach nicht!

Beitragserhöhungen: Keine Einordnung, keine Erklärung, kein Kontext

Auch das Thema Beitragssteigerung wird maximal oberflächlich behandelt. Finanztip verweist auf Einzelfälle, wo Beiträge „verdoppelt“ wurden – ohne zu erklären, warum.

Die Systemumstellung aus dem Jahre 2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade wird auch nirgends thematisiert. Keine Zeit, waren ja erst acht Jahre…

Folglich gibt es keine Informationen, wie dies sich auf die privaten Absicherungen (aller Art) ausgewirkt hat. Kein Hinweis auf die Auswirkungen von Alterungsrückstellungen oder Flexibilität der Zahlung von Pflegeabsicherungen z.B. Einmalbeiträgen aus einer Erbschaft.

Man könnte ja meinen – nur um einen Leistungspunkt zu nennen – dass die Tarifstrukturen eine Rolle spielen; denn wenn es um Pflegegrad vs. Pflegestufe geht sowie um SGB-Pflegedefinition oder ADL, gibt es gewaltige Tarifunterschiede.

Natürlich kosten die besseren Tarife mehr, die man ins neue System ohne Gesundheitsprüfung anpassen konnte. Aber wäre es wirklich besser gewesen einen billigen Jakob behalten zu haben, der nun nicht mehr bedarfsgerecht ist?

Klar ist, Schuld allein tragen die Versicherungen sowie ihre nichtsnutzigen Provisionsgeier, drölf! Vermutlich erhöhen die auch ihre Preise nach gutdünken…

Appropos Preise: Der Pflege-Bahr wurde zum 01.01.2013 eingeführt. Selbst unter der Berücksichtigung des Wartezeiteffektes aufgrund der fünfjährigen Wartezeit, ist die prophezeite Beitragsexplosion nach über zwölf Jahren nicht mal ansatzweise eingetreten

Und von Kombi-Produkte bzw. Bausteine in anderen Lebensversicherungen (BU, Grundfähigkeiten, EU) fangen wir am besten gar nicht erst an. Tun die Berliner schließlich auch nicht; gleiches Recht für alle und so.

Auch die vielen anderen sinnvollen (oder manchmal weniger sinnvollen) Möglichkeiten die Pflegebedürftigkeit abzusichern, nennt Finanztip nicht einmal – kein Wort zur Sicherung des Gesundheitszustands über Optionstarife oder die noch bessere sehr günstige Variante in jungen Tagen bereits ein Pflegetagegeld ohne/mit stark reduzierter Alterungsrückstellung abzuschließen.

Oder private Altersvorsorge mit erhöhter Leistung im Pflegefall wird ignoriert. Und bei Multirisk spricht Finanztip noch explizit von Pflegestufen. Vermutlich ist die Word- bzw. Libre Office Funktion „suchen und ersetzen“ eine zu komplexe…

Steuer und Sozialversicherung? Nicht der Rede wert?

Pflege kostet! Nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Arbeitskraft, oft von Angehörigen. Wer zu Hause pflegt, reduziert meist die eigene Arbeitszeit, verliert Einkommen, Rentenansprüche, soziale Absicherung.

Finanztip? Kein Wort dazu. Keine Hinweise zu den Rentenansprüchen von pflegenden Angehörigen, keine Einordnung zu steuerlichen Erleichterungen oder Sozialversicherungsbeiträgen. Dabei wäre genau das relevant:

Was bedeutet Pflege – für mich, meine Familie, mein Einkommen?

Auch die Frage, wie sich Leistungen aus der Versicherung steuerlich auswirken, bleibt unbeantwortet. Auch wie sich die Leistungen von Pflegeabsicherungen auf Ansprüche aus Sozialversicherungen auswirkt – keine Rede.

Vereinfachte Aussage: Pflegeleistungen wirken sich weder negativ auf die Steuer noch auf die Sozialversicherungen. Noch nicht!

Bei der Abwägung, ob man Frührente beantragt, EMR etc. sowie zusätzlich (on top!) Pflegeleistungen ist das ein wichtiges Kriterium. Zugegeben, nicht die Masse der ernsten Pflegefälle aber auch keine Randerscheinung, denn die wenigsten Pflegebedürftigen können Vollzeit arbeiten.

Dass die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein können oder bei privaten krankenversicherten Arbeitnehmern u.U. vom Arbeitgeber mit 50% bezuschusst werden, wird auch verschwiegen. Das Thema ist schon komplex genug, nicht wahr? Wo ist sie, die vielgeforderte Transparenz?

Bedarf und Kosten: Keine fundierte Herleitung

Finanztip jongliert mit Zahlen: „1.500 € Eigenanteil im Heim“, „mehrere Hundert Euro ambulant“. Doch wie diese Zahlen wirklich zustande kommen, bleibt unklar. Als Quellenangabe dient nur Finanztest 2020, welche die – Achtung Ironie – Kosten von Finanztip „recherchieren“ ließen und dann erfolgte eine Schätzung. Auf welcher Basis, abseits des „professionellem Pflegedienst“ verschweigt uns Finanztest leider, ebenso wie viele und wo sie diese befragt haben. München hat bekanntlich das gleich Preisniveau, wie ein Vorort in Sachsen, oder etwa nicht?

Fragen, die es zu stellen gilt:

  • Wieviel kostet Pflege wirklich – je nach Pflegegrad, Betreuungsart, Region?
  • Wann geht man ins Heim?
  • Was ist ambulant leistbar, wann reicht es nicht mehr?
  • Was kostet eine Stunde Pflegekraft?
  • Welche Wohnraumanpassungen sind notwendig und wer zahlt sie?
  • Wo erhalte ich dann konkrete Beratung im Pflegefall oder davor?
  • Wer bezahlt diese?
  • Was ist mit dem zusätzlichen Platzbedarf im Pflegefall?

All diese Fragen bleiben offen. Wer ernsthaft Vorsorge betreiben will, braucht Klarheit. Nicht Zahlenschubserei mit „50 € in ETF monatlich“ und angeblich 58.000 € Reserve bei 4 % Rendite. Solche Modelle sind auf Sand gebaute Traumburgen. Sie ignorieren zentrale Realitäten wie Steuerpflicht, Pflegebeginn vor dem Rentenalter oder lange Pflegedauern.

Zudem: Es ist mathematische Irreführung! Denn ein ETF-Sparplan ist eine Exponentialfunktion, die anfangs flach verläuft aber später exponentiell steigt. Ein früher Pflegefall kann damit nicht abgefedert werden. Genau so wenig wie die fehlende Dynamik aufgrund von Inflation. Selbst im Alter kann ein lang andauernder Fall gem. den Vorgaben von Finanztip nicht abgefedert werden, denn 58.000€ nach heutiger Kaufkraft sind in 35 Jahren kaum noch 20.000€ wert, womit man nicht weit kommt!

Die Argumentation ist in sich widersprüchlich, denn:

Wer sich die Versicherung nicht leisten kann, kann auch keine 58.000€ hierfür ansparen, sondern braucht kluge, bezahlbare Lösungen.

Davon abgesehen sind die 50€ ein „stumpfer“ jedoch runder Wert. Auf welcher Grundlage dieser gewählt wurde ist schleierhaft – ebenso natürlich die vielen weiteren von Finanztip nicht genannten Absicherungsformen. Alles vermutlich schlechte Produkte böser Versicherungen…

Pauschale statt Einzelfall. Man, man, man…

Natürlich kann es ein Weg sein, für das Alters(!)pflegerisiko (zum Teil) selbst vorzusorgen. Nur sollte eine (kostengünstige) Versicherung bestehen, bis dieser finanzielle Puffer wirklich vorhanden ist.

Oder wie ein alter, weißer Mann der Branche regelmäßig verlautbarte: „Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!“ Mit den richtigen Parametern lässt sich alles schönrechnen!

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe – Anscheinend irrelevant

Der Hinweis auf die rechtliche Vorsorge fehlt! Komplett; nada, nüscht, nix!

Das Thema ist so komplex, dass sich einige Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler allein auf die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Sterbehilfe spezialisiert haben. In Kooperation mit spezialisierten Rechtsberatern, oft Rechtsanwälte.

Hierzu gibt es mittlerweile Bücher dicke Fachliteratur, Seminare, Produktkooperationen und Schulungen bei Medizinern, etwa im Krankenhaus, Pflegeheim usw.

Es gibt vermutlich KEIN wichtigeres Thema als die rechtliche Vorsorge!

Ist das nicht sauber geklärt, wenn man es noch kann, so droht der totale Kontrollverlust! Nicht nur für den Pflegebedürftigen, sondern auch dessen Familie.

  • Niemand möchte einen gerichtlichen bestellten Betreuer.
  • Niemand will, dass Dritte über das eigene Leben entscheiden.
  • Niemand möchte, dass die eigenen Vermögenswerte unter Drittverwaltung fallen.
  • Niemand möchte, dass die eigene Würde beim Sterben dem rechtlichen Rahmen sowie der Lebenserhaltungspflicht der Mediziner ungeordnet wird.

All diese Themen findet Finanztip nicht wichtig? Beim Thema Pflege deplatziert? Verarschen kann ich mich allein!

Auch das derzeit wieder hochkochende Thema der (aktiven) Sterbehilfe sollte erwähnt werden – diese höchstpersönliche Entscheidung ist schlichtweg relevant und spielt auch in der Planung der eigenen Pflege bei immer mehr Menschen eine Rolle.

Natürlich ist dieses Thema nicht zu Unrecht kontrovers; wer jedoch real zur Pflegeabsicherung berät, stößt oft auf die Frage: Wie lange ist das Leben lebenswert? Natürlich muss dies jeder für sich beantworten und genau darum geht es: Vorsorge, Planung und auch Selbstverantwortung!

Pflegende Angehörige – das belastete Rückgrat

Pflege wird in Deutschland überwiegend durch Angehörige geleistet.

Über zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut – oft durch Familie. Meistens durch Frauen; oft jene, die ihren Partner überleben. In der Branche gibt es daher ein unschönes Sprichwort:

Pflege ist Vieles. Aber sie ist immer alt, weiblich und alleinstehend.

Finanztip erwähnt das nicht. Also nicht nur das Spricht, sondern kein Hinweis darauf, dass Angehörige durch Pflege beruflich aussteigen, Teilzeit arbeiten, auf Einkommen und Rente verzichten.

Aber laut Finanztip alles mit 50€ monatlichen ETF zu machen? >> „Ja ne, is‘ kla‘, Atze!“

Kein Wort zu den psychischen und finanziellen Belastungen, den bürokratischen Hürden, der fehlenden Unterstützung. Kein Wort auch, dass oft die Leistung aus der privaten Pflegeabsicherung als Lohnausgleich für die Angehörigen dient. Von Vollversorgung kann daher oft keine Rede sein!

Dabei wäre genau das zentral:

Pflege ist keine Solo-Entscheidung!

Wer vorsorgen will, muss sich mit seiner Familie abstimmen: Wer hilft? Wie lange? Unter welchen Bedingungen? Was kann ich leisten – und was nicht? Welchen Teil der Pflege soll oder kann die Familie übernehmen und welche die Profis? Wer kümmert sich im Pflegefall um die Bürokratie und Organisation? Das gehört zum Thema Pflegeversicherung zwingend dazu.

Fazit: erneut falsch, falscher, Finanztip

Die Pflegevorsorge ist wichtig! Zu wichtig, um sie mit pauschalen Empfehlungen, halbgaren Rechenbeispielen und ideologisch gefärbten Einschätzungen abzufrühstücken.

Finanztip haftet nicht, Versicherungsmakler schon

Nun kann man uns auch Meinungsmache vorwerfen, denn schließlich sind wir Marktteilnehmer. Stimmt, aber mit einem gewaltigen Unterschied; vgl. unten.

Ein Versicherungsmakler haftet für seinen Rat und Empfehlungen; insbesondere die unterlassenen Punkte!

Finanztip haftet für gar nichts, egal was sie für einen Stuß schreiben…

Die Beiträge zu Pflege auf Finanztip sind (leider) keine Empfehlung, sondern eine Warnung! Dort fehlen Inhalte, andere sind verzerrt und bestimmte Aussagen schlicht falsch.

Und dass von einer Firma, die als gGmbH Millionen Steuergelder zum Aufbau bekommen hat, jetzt jedoch die Gewinne als GmbH privatisiert! Pfui!

Zusammenfassung der Kritiken

  • Falschaussagen, Verschweigen, Übersehen
  • Risikolimitierung aufs Alter
  • Veralteter Content seit 2017 (Stichwort Pflegereform)

  • Keine Einordnung der Pflegegrade

  • Fehlende/eingeschränkte Produktpalette berücksichtigt

  • Fehlende/eingeschränkte Produktkenntniss am Markt
  • Negativfokussierung auf Pflege-Bahr ohne Lösungsansatz

  • Willkürliche ETF-Rechnungen ohne Substanz

  • Familie nicht berücksichtigt (Einkommenseinbußen etc.)

  • Rechtliche Begleiterscheinungen nicht berücksichtigt (Vollmachten etc.)

  • Keine Haftung für Falschaussagen

100% Fakten müsse her, keine Ideologie

Für fast jeden Geldbeutel findet sich die passende Lösung. Auch eine Nicht-Lösung (zumindest der finanziellen Folgen), wäre eine Lösung, wenn man folgerichtig über die Konsequenzen aufgeklärt ist. Doch findet man seine persönliche Mitte nicht mit pauschalen Empfehlungen, sondern mit individueller Beratung. Angst entsteht oft aus Unklarheit – doch mit einem konkreten Plan und klaren Informationen verliert das Schreckensgespenst Pflege seinen Schrecken.

Schöner wird das Thema dadurch nicht, aber beherrschbarer. Letzte Frage: Wer beherrscht eigentlich Finanztip?

Anbei ein paar Screenshots der verlinkten Seiten. Nur um dem Verdacht vorzubeugen, dass bei Finanztip Inhalte gelöscht sowie korrigiert würden, um sich vor der Kritik zu verstecken…

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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