Bis zu 600€ pro Jahr können Home-Office-Arbeiterbei der Steuer geltend machen.
Für das Jahr 2020 (und vermutlich auch das Jahr 2021) können bis zu 600€ jährlich bei der Steuererklärung angesetzt werden, die auf das Home Office anfallen. Schön an dieser Pauschale ist, dass Sie ohne konkrete Nachweise erfolgen kann. D. h. es bedarf keiner konkreten Belege und Sie können am Küchentisch, der Badewanen, der Terrasse oder woanders gearbeitet haben. Interessiert niemanden!
Höhe des absetzbaren Anteils
Die Home-Office Pauschale ist eine Fiktion, bei der 5€ pro Tag angesetzt werden können. Die Grenz liegt bei max. 600€ pro Jahr, womit maximal 120 Tage ansetzungsfähig sind, egal wie viel darüber hinaus im Home-Office gearbeitet wird.
Bedingungen für die Nutzung der Pauschale
1. Die Tätigkeit wurde nur daheim ausgeübt. Werden z. B. für den gleichen Tag auch Fahrkosten oder eine Entfernungspauschale geltend gemacht, würde es Erklärungsnotstand geben.
2. Es gibt kein steuerlich abzugsfähiges Arbeitszimmer oder es wird nicht angesetzt, weil dessen anteilige Kosten niedriger als die Pauschale sind.
Nachweise
Hier wird es düster, denn es gibt schlicht keine Hinweise, wie die Nachweise zu führen sind. Zwar sind einige Rahmenbedingungen genannt [§4 V 6b S4 EStG für Gewerbetreibende bzw. §9 V S1 EStG für Arbeitnehmer], aber eine konkrete Ausgestaltung wurde offen gelassen. Ob bewusst oder vergessen ist auch egal!
Der Logik nach müsste also nur plausibel gemacht werden, dass eine Home-Office Tätigkeit vorlag. Der einfachste Weg dafür dürfte eine formlose Arbeitgeber-Bescheinigung sein.
Vorlage Arbeitgeber
Wir bescheinigen, dass der o. g. Mitarbeiter im Jahr 2020 (ggf. 2021) an XXX Tagen seine berufliche Tätigkeit im Home-Office ausgeübt hat und nicht an einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Betriebsstätte war.
Sollte der AG diese Bescheinigung nicht ausstellen worden, empfehle ich den Eigenbeleg. Aufgrund der niedrigen Summe sowie der allgemeinen Lage, gehe ich nicht davon aus, dass hier mit großem Prüfaufwand gerechnet wird.
Vorlage Eigenbeleg
Ich erkläre hiermit, dass ich im Jahr 2020 (ggf. 2021) an XXX Tage von zu Hause im Home-Office gearbeitet habe und nicht an einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Betriebsstätte war.
Hinweis zur Plausibilitätsprüfung in der Steuerklärung
Immer dran denken, dass die Anzahl der Tage Home-Office und die Anzahl der Tage mit Arbeitsfahren oder Entfernungspauschale die Summe der Arbeitstage nicht übersteigen. Schließlich will ja niemand schlafende Hunde beim Finanzamt wecken! Ich weiß, dass die in meiner alten Heimat Köln oder Kerpen da schnell drauf anspringen würden! ;)
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