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Wieso ist eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus und OPs wichtig?

Weil die Leistungen der GKV limitiert sind! Wartezeiten, Budgetgrenzen, Limitierungen sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot sorgen dafür, dass eine ordentliche aber nicht die bestmögliche Versorgung erreicht wird. Wer die bestmögliche medizinische Versorgung wünscht, muss diese via Zusatzversicherung einkaufen.

Besonders interessant ist das für Eltern und ihre Kinder. Die meisten Eltern möchten für ihre Kinder die bestmögliche medizinische Versorgung! Nur wie? Und wo? Auf was müssen Eltern achten? #Operationen und das #Krankenhaus inklusive Privatkliniken können für ca. 6€/Monat/Kind versichert werden. Dabei sprechen wir nicht über einen „billigen Jakob“, sondern einen hochwertigen Schutz, mit dem das Kind vollwertiger Privatpatient würde.

Ungeachtet einer etwaigen Zusatzversicherung sollte zudem erwogen werden, ob nicht mit einem GKV-Wechsel die Versorgung verbessert werden kann. Dies ist jedoch kein Muss, um eine gute Zusatzversicherung abzuschließen.

Der Artikel sollte für eine Entscheidung genügen. Wenn gewünscht, kannst Du aber eine Beratung erhalten. Einfach das Kontaktformular ausfüllen, am besten jetzt! ;)

Wie hat sich die Anzahl der Krankenäuser entwickelt?

Wie viele Krankenhäuser gab es in 2000?

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Private Krankenhäuser
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Freigemeinnützige Krankenhäuser
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Kommunale Krankenhäuser

Wie viele Krankenhäuser gab es in 2020?

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Private Krankenhäuser
0
Freigemeinnützige Krankenhäuser
0
Kommunale Krankenhäuser

Wie hat sich die Anzahl der Krankenhäuser verändert?

Private Krankenhäuser

Private Krankenhäuser

+220

+42%

Frei gemeinnützige Krankenhäuser

Frei gemeinnützige Krankenhäuser

-240

-28%

Kommunale Krankenhäuser

Kommunale Krankenhäuser

-250

-45%

  • Wahlleistung Unterkunft: Mindestens 2-Bett- besser 1-Bett-Zimmer

  • Wahlleistung Behandlung: Wahlärztliche Behandlung (nicht Chefarzt!)

  • Ambulante OPs (stationsersetzend & Hybrid-DRG) als Privatpatient

  • Vor- und nachstationäre Behandlung (z. B. Eingangs- & Ausgangsuntersuchung)
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über Höchstsatz (>3,5x) versichern

  • Differenzkosten bei abweichender Krankenhauswahl oder Fremdeinweisung

  • Privatkliniken ohne medizinische Beschränkungen (Ausnahme USA bzw. Nafta-Staaten)

  • Mitversicherung von gemischten Anstalten

  • Leistung bei stationärer Kur

  • Bildung von Alterrungsrückstellungen ab 18. Lebensjahr

  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

  • Bei Kindern: Roomin-In

Diese Leistungen muss (!) eine gute OP- & Krankenhausversicherung beinhalten. Alles andere ist minderwertig, dabei die bestmögliche Versorgung gefährdend.

Sonstige Klauseln sind nett, aus Sicht des Autors aber abdingbar. Im Rahmen der eingeschränkten Versicherbarkeit aufgrund von Gesundheitsfragen kann es vereinzelt dazu kommen, dass Kompromisse gemacht werden müssen.

In Deutschland gilt die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ genannt, deren Kurzform mit einigen Beispielen beim PKV-Verband zu finden ist.

In der GOÄ ist festgelegt ist was wofür berechnet werden darf. Viele Spezialisten berechnen aber höhere Faktoren, die über dem Höchstsatz von 3,5x liegen. Wenn der Tarif das nicht zahlt, droht eine Lücke oder die Behandlung erfolgt nicht. Spezialisten müssen sich nicht unter Wert verkaufen! Im Ausland wird teilweise „frei Schnauze“ berechnet, was oft in Preisen endet, die deutlich über dem Höchstsatz der GOÄ liegen.

Tarife die nur begrenzt leisten sind daher abzulehnen! So ist die Formulierung bis 5,0x GOÄ verwerflich, da unzulänglich. Gleiches gilt für die Begrenzung auf deutsche Preise. Oder die inakzeptable Beschränkung ausschließlich auf den Chefarzt oder dessen Vertreter, denn der notwendige Facharzt ist selten der Chefarzt.

Übersicht:

< 3,5x GOÄ entspricht dem Regelhöchstsatz (2,3x GOÄ); ein unbegrenztes Zuzahlungsrisiko

= 3,5x GOÄ entspricht dem Höchstsatz; dies entspricht lediglich einer schnelleren Terminvergabe

> 3,5x GOÄ liegt über dem Höchstsatz; damit ist Spitzenmedizin möglich

Ohne GOÄ-Bindung ist beste Formulierung, inbesondere im Ausland.

Diese Klausel nutzt nur, wenn Sie die notwendigen Gebühren absichern. Ihnen nutzt keine Privatarztwahl, wenn diese über 3,5x GOÄ berechnet und Sie ihn damit nicht leisten können.

Auch der Chefarzt ist irrelevant. Es geht darum, dass Sie bestimmen dürfen, wer, wann, was, wie mit ihrem Körper machen darf. Sie können sich ein Ärzte-Team zusammenstellen und sind nicht auf den Stationsarzt beschränkt.

Zudem: Was nutzt Ihnen der Chefarzt (Proktologe = Popo-Doktor), wenn Sie wegen eines Herzinfarkts in Behandlung sind?

Diese Leistung ist empfohlen, da neuere Krankenhäuser oft gar keine Mehrbettzimmer mehr haben. Teils ist die Infrastruktur auch nicht darauf ausgelegt, dass sie die Privatleistungen auf den normalen Stationen empfangen können.

Tendenziell sollten Sie das 1-Bett-Zimmer bevorzugen! Wenn beispielsweise eine Krebsbehandlung ansteht, hätten Sie aufgrund der Autoimmunsupressiva vermutlich lieber ein Einzelzimmer, statt den potentiell gefährlichen Besuch des Nachbarn im 2-Bett-Zimmer, oder nicht?

Ein ähnlicher Gedanke gilt für Schnarcher, Menschen mit hohem Besuchsaufkommen, Hygienmängel etc.

Der Preisunterschied liegt bei ca. 10-15€/Monat nur für den Unterschied von 1-Bett- zu 2-Bett-Zimmer.

Die haben Sie in Deutschland, eigentlich. Eigentlich, denn was machen Sie, wenn Sie gerne eine Spezialklinik hätten? Oder wenn Sie sich wegen Unzufriedenheit selbst entlassen wollen? Oder Sie haben Vorbehalte gegen die Klinik vor Ort? Selbst wenn die lokale Klinik nicht schlecht ist, haben Sie ggf. ein seltenes oder kompliziertes Leiden, was Sie lieber bei routinierten Medizinern behandeln lassen wollen?

Dann benötigen Sie diese Klausel, sonst darf die Versicherung die Leistung verweigern! Gleiches gilt für die Krankenkasse! Mit dieser Klausel vermeiden Sie einen etwaigen Regress und sichern die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus Ihrer Wahl, statt der Lokal-Klinik.

Etwa 1/3 der deutschen Krankenhäuser sind keine reine Krankenhäuser. Dann spricht man von gemischten Anstalten. Wollen Sie dennoch dort behandelt werden, benötigen Sie den pauschalen Verzicht auf den Ausschluss von gemischten Anstalten.

Zudem kann es sein, dass die nächstgelegene Notfallklinik eine gemischte Anstalt ist. Oder die nächstgelegene, geeignete Klinik ist eine gemischte Anstalt.

Immer mehr Operationen werden ambulant durchgeführt, oft als Ersatz für die stationäre Aufnahme. Im Rahmen der Hybrid-DRG-Pauschalen wird diese Entwicklung sowohl für GKV als auch GKV vorangetrieben. Diese Klausel versichert diese sog. Ersatzoperationen.

Achtung: Es geht um den Ersatz für grundsätzlich stationäre OPs. Sogenannte einfache Behandlungen, z. B. die ambulante Entfernung von Warzen oder Ähnliche, nicht stationäre Leistungen, sind nicht umfasst! Wäre die Warze zum Beispiel bis auf den Knochen gewachsen und damit stationär zu behandeln, wäre es abgedeckt. Aber was ohnehin nur ambulant als kleine OP durchgeführt würde, wird durch diese Klausel nicht zur Privatleistung.

Dies umfasst z. B. zusätzliche Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie die Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung.

Relevant kann dies bspw. für bildgebende Verfahren sein, wenn etwa ein MRT durchgeführt werden sollte, für das GKV-Mitglieder vereinzelt Monate lang warten müssen.

Viele Kuren werden über andere Träger übernommen, doch zumeist haben Sie ein Restkostenrisiko, z. B. für Unterkunft und Verpflegung.

Beim guten Tarifen (z. B. Barmenia) bekommen Sie ein #Kur-Tagegeld (Barmenia 100€/Tag) für bis zu drei Wochen bei einem Kur, Reha oder Sanatoriumsaufenthalt.

Beachten Sie, dass die Begrenzungen für Kuren (z. B. von Sozialversicherungsträgern) auf die Zusatzversicherungen übertragbar sind.

Früher – in etwa bis 2012 – mussten alle Tarife Alterungsrückstellungen bilden. Aus Preisgründen wurden zunehmend Tarife ohne Rückstellungen auf den Markt gebracht, welche ein hohes Preissteigerungsrisiko für den Versicherten beinhalten. Sie sind anfangs günstiger, später aber teurer. Zudem steigen sie nicht nur wegen der Inflation im Beitrag – das tun alle Tarife – sondern zusätzlich auch, weil Sie älter werden. Diese Steigerungen nennt man Beitragssprünge, welche zusätzlich zur inflationsbedingten Steigerung auftreten.

Zudem sind Tarife mit Alterungsrückstellungen gem. §203 VVG mit zusätzlichen Sicherheiten und Prüfpflichten abgesichert, so dass die Versicherung nicht einfach die Prämien anheben kann, wenn die Ausgaben steigen.

Aufgrund der Gesetzesvorgabe bilden alle Tarife der PKV erst ab dem 18. Lebensjahr Alterrungsrückstellungen und sehen oft einen Beitragssprung zum 21. Lebensjahr vor. Daher sind Kinder-Tarife in jungen Jahren sehr günstig.

Als Eltern können Sie mit Ihren Kindern (meistens bis 10. Lebensjahr) zusammen untergebracht werden. Dieses Beistell-Bett wird auch #Rooming-In genannt.

Achtung: Diese Leistung muss im Tarif des Kindes versichert werden, denn das Kind löst den Versicherungsfall aus.

Die Versicherung verzichtet auf das ordentliche #Kündigungsrecht. Sie können also nicht wegen Inanspruchnahme von Leistungen gekündigt werden. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung sonst binnen der ersten drei Jahre kündigen.

Marktüberblick/Vergleich

Der Risikoträger für den zurzeit besten Tarif ist die Barmenia Krankenversicherung aus Wuppertal, welche 1904 in Leipzig gegründet wurde. Die Barmenia Krankenversicherungen hat zwei Weltkriege überstanden und dennoch Ihre Leistungen erbracht. Neben dieser Beständigkeit besticht die Gesellschaft auch durch Klarheit. So sind z. B. die Tarifbedingungen nur vier Seiten dick, wovon einige Punkte lediglich Formalia sind.

Welche Tarife sind gut?

Marktvergleich OP- & Krankenhausversicherung

Bei den o. g. Versicherungen (Arag, Barmenia, Gothaer, Hallesche, Süddeutsche, Württembergische) gibt es auch schlechte Tarife, daher ist die Bezeichnung wichtig. Sie dürfen nicht blind den Anbieter kaufen, sondern müssen auf den genauen Tarif achten.

Darüber hinaus gibt es noch andere gute Anbieter (z. B. Universa), die aus Platzgründen nicht dargestellt wurden.

Welche sind die schlechten Tarife?

Es geht nicht um die Versicherung, sondern um die konkreten Tarife! Einige Versicherungen haben gute und schlechte Tarife, daher ist es wichtig genau hinzuschauen. Leider haben die meisten Angebote versteckte Pferdefüße! Betrachten Sie deshalb bitte NIE nur die oberflächlichen Vergleiche. Lesen Sie immer das Kleingedruckte, denn alle Anbieter versuchen durch Augenwischerei (window dressing) besser aus zu sehen als sie sind! Bei den o. g. Tarifen habe ich geprüft, dass nichts Schlimmes im Kleingedruckten steht. Das Gegenteil ist der Fall für die u. g. Liste, denn diese Tarife sind schlecht. Hier sollte niemand sein Kind versichern! Daher sollen Sie von den u. g. Anbietern tendenziell Abstand nehmen. Wie Sie erkennen, bieten auch etablierte Anbieter (z. B. Allianz, BBKK, Continentale, DKV, Generali, Nürnberger, Signal Iduna) schlechte Tarife an. Sie dürfen sich nicht am Markennamen oder der Größe orientieren!

Die u. g. Tarife sehen auf den ersten Blick aus, sind aber Mogelpackungen, weil die relevanten Klauseln nicht vollständig erfüllt werden. Sie tun sich oder dem Kind damit keinen Gefallen.

Marktvergleich Warnliste OP- & Krankenhausversicherung

Welche Nachteile hat die Zusatzversicherung?

Keine direkten Nachteile, denn Sie kaufen sich zusätzlichen Schutz ein, den Sie optional einsetzen können aber nicht müssen.

Der einzig „echte“ Nachteil ist der Verwaltungsaufwand.

Es wird wie bei Beamten mit der Beihilfe: Sie bekommen vom Arzt eine Rechnung, oftmals durch eine Verrechnungsstelle wie die PVS versandt. Diese müssen Sie bezahlen, unabhängig davon wann oder ob Sie sich die Erstattung von der Versicherung holen. Meistens können Sie während der Zahlungsfrist des Arztes die Erstattung bereits von der Versicherung beantragen.

Schneller geht es mit einer App. Die Nutzung von Apps empfehlen wir, weil es idR genügt darüber die Rechnungen hoch zu laden. Es spart zusätzlich Porto und verringert die Fehler beim Scannen.

Bei geplanten stationären Aufenthalten im Krankenhaus können Sie eine Verrechnung im Vorfeld vereinbaren, um den Aufwand zu minimieren.

Tipp: Denken Sie daran die Kostenzusage beim geplanten Krankenhausaufenthalt im VORFELD ein zu holen. Das spart Mühe und Ärger! Die Versicherung kann Sie zudem darauf hinweisen, wenn Gebührenschneider versuchen Sie zu übervorteilen. Sie darf Ihnen aber nicht vorschreiben woanders hinzugehen, wenn Sie einen der guten Tarife haben. Somit werden Sie nicht mehr so leicht das Opfer von Gebührenmaximierern. Denn Gebührenvereinbarungen sind ungültig, wenn Sie nicht mindestens 24h Bedenkzeit hatten. Damit werden Sie auch als Unfall kein leichtes Opfer! Die Versicherung ist Ihr Verbünderter, nutzen Sie dessen Erfahrungswerte!

Wer privat Versicherter ist – egal ob mit #PKV oder via #Krankenzusatzversicherung – trägt eine erhöhte Verantwortung. Sie könnten sich blind auf die Ärzte und deren Empfehlungen verlassen, sollten Sie aber nicht! Sie sollten sich selbst erkundigen welche Behandlungen möglich sind, eigene Abwägungen treffen und für sich und die Kinder entscheiden was die angebrachte Behandlung ist, wo sie stattfinden soll und wer sie durchführen darf. Nur weil theoretisch „alles“ bezahlt wird, sollten Sie sich nicht zum Spielball machen lassen.

Auch bleiben zwei Bedingungen bestehen:

A) dass eine medizinische Indikation gegeben muss und

B) das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden muss.

Wer den Blinddarm im Kurort in einer Schlossklinik entfernen lassen will, der wird an diesen zwei Fällen scheitern. Wer nur dort seine lebensverlängernde Behandlung bekommt, der hat indes gute Aussichten auf eine Kostenübernahme.

Wer sich privat (zusatz-) versichert, der möchte die freie Wahl wer, wann, was mit dem eigenen Körper tun darf. Also Selbstbestimmung sowie die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dummerweise kommen diese Privilegien mit einer Selbstverantwortung daher!

Lassen Sie sich nicht zur Melkkuh machen!

Es ginge mit dem guten Tarifen! Aber Holzauge sei wachsam! Einige Ärzte werden Ihnen werthaltige Empfehlungen aussprechen. Andere möchten Sie vielleicht aus Gründen der Gebührenmaximierung „austherapieren“, wie es im Medizinerjargon auch genannt wird. Wieder andere überweisen Sie an Kollegen „um etwas zur Sicherheit abzuklären“. Nur weil Sie „all-you-can-Arzt“ mit dem Tarif zur Option haben, sollten Sie nicht blindlings jedwede Leistung in Anspruch nehmen sondern weiterhin den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Ein paar Beispiele über unsinnige Behandlungen, mit denen man einige meiner Mandanten melken wollte:

  • Allergietest (ca. 700€) obwohl der Patient wg. Nagelpilz kam (ca. 120€)
  • Diverse dermatologische Untersuchungen (ca. 550€), da die drei Pickel Akne seien, statt einfachem Hautkrebsscreening (ca. 130€)
  • Abrechnung von Melanom (schwarzer Hautkrebs) inklusive Entfernungen (ca. 400€) statt Hautkrebs Screening (ca. 130€)
  • Abrechnung einer Skoliose OHNE bildgegebende Verfahren (ca. 400€) statt orthopädische Behandlung für Rückenschmerzen (ca. 90€)

Eine schwierige Frage, weil es vom Einzelfall ab hängt!

Lassen Sie jede Rechnung vor der Erstattung von der Zusatzversicherung bei Ihrer PKV prüfen, denn diese wird Sie auf Fehler oder unerlaubte Abrechnungsposten hinweisen. Diese müssen Sie nicht bezahlen.

Wenn das Kind doch in den Brunnen gefallen ist? Ich empfehle das Gespräch mit dem Arzt, denn teilweise weiß dieser gar nicht was von der Software abgerechnet wird, zumal diese die Patientenverwaltung durch „Optimierungsvorschläge“ regelmäßig an die Grenze der Strafbarkeit treibt. Wenn der Mediziner nicht gesprächsbereit sein sollte, dann ist im Einzelfall ab zu wägen.

Aber es bleibt fest zu halten, dass ein Arzt, der Sie bei Abrechnungen betrügt, nicht jener sein sollte dem Sie Ihre Gesundheit oder die Ihrer Kinder anvertrauen.

Wenn es nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung kommt, können Sie Versicherungsberater einschalten, außergerichtliche Rechtsdienstleister. Auf Bedarf können Sie Empfehlungen erhalten.

Sonderfall Privatkliniken & Auslandsklinik

Nicht jede „Privat“-Klinik in Deutschland ist abrechnbar. Einige Kliniken haben zum Beispiel keine Zulassung oder beschäftigen Mediziner ohne hier anerkannte medizinische Titel. Sie müssen vor geplanten Krankenhausaufenthalten eine Kostenzusage einholen. Diese Pflicht gilt für die GKV, die PKV und die Zusatzversicherungen ohne Ausnahme! Diese Kliniken müssten Sie eigentlich auf den Missstand hinweisen, manchmal geschieht das jedoch nicht. Setzen Sie sich keinem Risiko aus, fragen Sie vorher die Versicherung! Die positive Nachricht ist, dass dies nicht für Notfalleinweisungen gilt und im Rahmen einer Notfalleinweisung auch die Gebühren auf maximal 3,5x GOÄ begrenzt sind. Als Notfall, z. B. durch einen Sportunfall, haben Sie kein Risiko, wenn Sie einen der guten Tarife haben.

Einige Tarife zahlen zwar Privatkliniken, beschränken sich aber auf ein Vielfaches der gesetzlichen Gebühren (z. B. 150% der gesetzlichen Gebühren). Auch deshalb sollten Sie vorher fragen! Würden jedwede Phantasie-Preise der Gesundheitshotelerie bezahlt, wären die Prämien unbezahlbar. Denken Sie an den gesunden Menschenverstand. Beispiel: Wenn Sie beschliessen sich in der Parkklinik Bensberg behandeln zu lassen, stellt dies erstmal kein Problem dar. Wenn Sie aber „zufällig“ im nebenan liegenden Althoff Grandhotel Schloss Bensberg „Behandlung“ erfahren, und seien es Verpflegung sowie Unterkunft, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Versicherung die Leistung auf den doppelten gesetzlichen Tagessatz kürzt! Ein Klick auf die Bilder der Etablissments sollte Ihnen verraten weshalb…

Außerdem sind bei einigen Tarifen Auslandskliniken nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung versichert, denn diese rechnen nicht nach deutschen Gesetzen ab. Fahren Sie daher bitte nicht ins Ausland ohne vorher Rücksprache zu halten. Für Notfälle gilt das gleiche wie in Deutschland.

Fazit – Der Abschluss der OP- & Krankenhausversicherung ist sinnvoll

Wem sein Kind keine 6€/Monat wert ist, dem kann und will ich nicht helfen! Aber wer bis hier liest, ist idR ein dediziert informierter Elternteil, was ich begrüße. Wenn Sie die o. g. Punkte beherzigen, dann spricht alles für einen Abschluss. Denn so günstig werden Sie Kinder vermutlich nicht mehr in einem so leistungsstarken Tarif zu dem Preis versichern können. Außerdem ist man in jungen Jahren gesünder als im Alter, was die Gefahr von Leistungsauschlüssen oder Risikozuschlägen minimiert.

Sie können uns entweder kontaktieren oder direkt selbst rechnen & abschließen. So wie es Ihnen am liebsten ist, nur am besten zeitnah, also am besten jetzt anfragen oder abschließen! ;)

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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