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Wieso ist eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus und OPs wichtig?

Weil die Leistungen der GKV limitiert sind, dabei weiter einschränkend.

Es gelten Leistungsbeschränkungen (§2 I SGB V „Leistungen“) iVm dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“). Daraus ergeben sich Wartezeiten, Budgetgrenzen, Limitierungen sowie für Heilbehandler Regressforderungen, weshalb zwar eine ordentliche aber nicht die bestmögliche Versorgung erreicht wird. Diverse Sozialgerichts-Urteile belegen, dass Kassenpatienten nur eine hinreichende aber keine Optimalversorgung angedacht ist.

Wer die bestmögliche medizinische Versorgung wünscht, muss diese via Zusatzversicherung einkaufen!

Besonders interessant ist das für Eltern und ihre Kinder. Die meisten Eltern möchten für ihre Kinder die bestmögliche medizinische Versorgung! Nur wie? Und wo? Auf was müssen Eltern achten? #Operationen und das #Krankenhaus inklusive einer #Privatklinik können für ca. 6€/Monat/Kind versichert werden. Dabei sprechen wir nicht über einen „billigen Jakob“, sondern einen hochwertigen Schutz, mit dem das Kind vollwertiger Privatpatient im Krankenhaus sowie für stationsersetzende OPs würde.

Ungeachtet einer etwaigen Zusatzversicherung sollte zudem erwogen werden, ob nicht mit einem GKV-Wechsel die Versorgung verbessert werden kann. Dies ist jedoch kein Muss, um eine gute Zusatzversicherung abzuschließen.

Dieser Fachartikel soll eine eigenständige Entscheidung samt Abschluss ermöglichen. Wenn gewünscht, kannst Du aber eine Beratung erhalten. Einfach das Kontaktformular ausfüllen, am besten jetzt!

PS. Falls Du dich nun wunderst: Große Teile des Artikel sind aus meinem Buch übernommen, indem aus formellen Gründen das „Sie“ Verwendung findet. Aber mit mir sind sowohl „Du“ als auch „Sie“ nutzbar, je nach Gusto. Der Artikel wurde aus Bequemlichkeitsgründen nicht komplett umgeschrieben, Verzeihung! ;)

Wie hat sich die Anzahl der Krankenäuser entwickelt?

Wie viele Krankenhäuser gab es in 2000?

0
Private Krankenhäuser
0
Freigemeinnützige Krankenhäuser
0
Kommunale Krankenhäuser

Wie viele Krankenhäuser gab es in 2020?

0
Private Krankenhäuser
0
Freigemeinnützige Krankenhäuser
0
Kommunale Krankenhäuser

Wie hat sich die Anzahl der Krankenhäuser verändert?

Private Krankenhäuser
Private Krankenhäuser

+220

+42%

Frei gemeinnützige Krankenhäuser
Frei gemeinnützige Krankenhäuser

-240

-28%

Kommunale Krankenhäuser
Kommunale Krankenhäuser

-250

-45%

Die u. g. Leistungen muss (!) eine gute OP- & Krankenhausversicherung mindestens beinhalten. Alles andere ist minderwertig, dabei die bestmögliche Versorgung gefährdend. Dabei gilt der Grundsatz: Ganz oder gar nicht, denn niemand braucht einen zweitklassigen Tarif!

  • Wahlleistung Unterkunft: Mindestens 2-Bett- besser 1-Bett-Zimmer

  • Wahlleistung Behandlung: Wahlärztliche Behandlung (nicht Chefarzt!)

  • Ambulante OPs (stationsersetzend & Hybrid-DRG) als Privatpatient

  • Vor- und nachstationäre Behandlung (z. B. Eingangs- & Ausgangsuntersuchung)
  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) über Höchstsatz (>3,5x) versichern

  • Differenzkosten bei abweichender Krankenhauswahl oder Fremdeinweisung

  • Privatkliniken ohne medizinische Beschränkungen (Ausnahme USA bzw. Nafta-Staaten)

  • Mitversicherung von gemischten Anstalten

  • Leistung bei stationärer Kur

  • Bildung von Alterrungsrückstellungen ab 18. Lebensjahr

  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

  • Bei Kindern: Roomin-In

Sonstige Klauseln sind nett, aus fachlicher Sicht jedoch abdingbar.

Aber: Im Rahmen der eingeschränkten Versicherbarkeit aufgrund von Gesundheitsfragen kann es vereinzelt dazu kommen, dass Kompromisse gemacht werden müssen.

Sonderfall Privatkliniken & Auslandsklinik

Nicht jede „Privat“-Klinik in Deutschland ist abrechnbar. Einige Kliniken haben zum Beispiel keine Zulassung oder beschäftigen Mediziner ohne hier anerkannte medizinische Titel. Sie müssen vor geplanten Krankenhausaufenthalten eine Kostenzusage einholen. Diese Pflicht gilt für die GKV, die PKV und die Zusatzversicherungen ohne Ausnahme! Diese Kliniken müssten Sie eigentlich auf den Missstand hinweisen, manchmal geschieht das jedoch nicht. Setzen Sie sich keinem Risiko aus, fragen Sie vorher die Versicherung! Die positive Nachricht ist, dass dies nicht für Notfalleinweisungen gilt und im Rahmen einer Notfalleinweisung auch die Gebühren auf maximal 3,5x GOÄ begrenzt sind. Als Notfall, z. B. durch einen Sportunfall, haben Sie kein Risiko, wenn Sie einen der guten Tarife haben.

Einige Tarife zahlen zwar Privatkliniken, beschränken sich aber auf ein Vielfaches der gesetzlichen Gebühren (z. B. 150% der gesetzlichen Gebühren). Auch deshalb sollten Sie vorher fragen! Würden jedwede Phantasie-Preise der Gesundheitshotelerie bezahlt, wären die Prämien unbezahlbar. Denken Sie an den gesunden Menschenverstand. Beispiel: Wenn Sie beschliessen sich in der Parkklinik Bensberg behandeln zu lassen, stellt dies erstmal kein Problem dar. Wenn Sie aber „zufällig“ im nebenan liegenden Althoff Grandhotel Schloss Bensberg „Behandlung“ erfahren, und seien es Verpflegung sowie Unterkunft, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Versicherung die Leistung auf den doppelten gesetzlichen Tagessatz kürzt! Ein Klick auf die Bilder der Etablissments sollte Ihnen verraten weshalb…

Außerdem sind bei einigen Tarifen Auslandskliniken nicht ohne Rücksprache mit der Versicherung versichert, denn diese rechnen nicht nach deutschen Gesetzen ab. Fahren Sie daher bitte nicht ins Ausland ohne vorher Rücksprache zu halten. Für Notfälle gilt das gleiche wie in Deutschland.

FAQ – Typische Fragen zu den Klauseln

In Deutschland gilt die Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ genannt, deren Kurzform mit einigen Beispielen beim PKV-Verband zu finden ist.

In der GOÄ ist festgelegt ist was wofür berechnet werden darf. Viele Spezialisten berechnen aber höhere Faktoren, die über dem Höchstsatz von 3,5x liegen. Wenn der Tarif das nicht zahlt, droht eine Lücke oder die Behandlung erfolgt nicht. Spezialisten müssen sich nicht unter Wert verkaufen! Im Ausland wird teilweise „frei Schnauze“ berechnet, was oft in Preisen endet, die deutlich über dem Höchstsatz der GOÄ liegen.

Tarife die nur begrenzt leisten sind daher abzulehnen! So ist die Formulierung bis 5,0x GOÄ verwerflich, da unzulänglich. Gleiches gilt für die Begrenzung auf deutsche Preise. Oder die inakzeptable Beschränkung ausschließlich auf den Chefarzt oder dessen Vertreter, denn der notwendige Facharzt ist selten der Chefarzt.

Übersicht:

< 3,5x GOÄ entspricht dem Regelhöchstsatz (2,3x GOÄ); ein unbegrenztes Zuzahlungsrisiko

= 3,5x GOÄ entspricht dem Höchstsatz; dies entspricht lediglich einer schnelleren Terminvergabe

> 3,5x GOÄ liegt über dem Höchstsatz; damit ist Spitzenmedizin möglich

Ohne GOÄ-Bindung ist beste Formulierung, inbesondere im Ausland.

Diese Klausel nutzt nur, wenn Sie die notwendigen Gebühren absichern. Ihnen nutzt keine Privatarztwahl, wenn dieser über 3,5x GOÄ (Höchstsatz) berechnet und Sie ihn sich damit nicht leisten könnten.

Auch der Chefarzt ist irrelevant! Es geht darum, dass Sie bestimmen dürfen, wer, wann, was, wie mit ihrem Körper machen darf. Sie können sich ein Ärzte-Team zusammenstellen und sind nicht auf den Stationsarzt beschränkt.

Zudem: Was nutzt Ihnen der Chefarzt (Proktologe = Popo-Doktor), wenn Sie wegen eines Herzinfarkts in Behandlung sind?

Klauseln, welche Sie auf den Chefarzt oder den ständigen Vertreter beschränken, sind auf jeden Fall zu vermeiden!

Diese Leistung ist empfohlen, da neuere Krankenhäuser oft gar keine Mehrbettzimmer mehr haben. Teils ist die Infrastruktur auch nicht darauf ausgelegt, dass sie die Privatleistungen auf den normalen Stationen empfangen können.

Tendenziell sollten Sie das 1-Bett-Zimmer bevorzugen! Wenn beispielsweise eine Krebsbehandlung ansteht, hätten Sie aufgrund der Autoimmunsupressiva vermutlich lieber ein Einzelzimmer, statt den potentiell gefährlichen Besuch des Nachbarn im 2-Bett-Zimmer, oder nicht?

Ein ähnlicher Gedanke gilt für Schnarcher, Menschen mit hohem Besuchsaufkommen, Hygienmängel etc.

Der Preisunterschied liegt bei ca. 10-15€/Monat nur für den Unterschied von 1-Bett- zu 2-Bett-Zimmer.

Die haben Sie in Deutschland, eigentlich. Eigentlich, denn was machen Sie, wenn Sie gerne eine Spezialklinik hätten? Oder wenn Sie sich wegen Unzufriedenheit selbst entlassen wollen? Oder Sie haben Vorbehalte gegen die Klinik vor Ort? Selbst wenn die lokale Klinik nicht schlecht ist, haben Sie ggf. ein seltenes oder kompliziertes Leiden, was Sie lieber bei routinierten Medizinern behandeln lassen wollen?

Dann benötigen Sie diese Klausel, sonst darf die Versicherung die Leistung verweigern! Gleiches gilt für die Krankenkasse! Mit dieser Klausel vermeiden Sie einen etwaigen Regress und sichern die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankenhaus Ihrer Wahl, statt der Lokal-Klinik.

Etwa 1/3 der deutschen Krankenhäuser sind keine reine Krankenhäuser. Dann spricht man von gemischten Anstalten. Wollen Sie dennoch dort behandelt werden, benötigen Sie den pauschalen Verzicht auf den Ausschluss von gemischten Anstalten.

Zudem kann es sein, dass die nächstgelegene Notfallklinik eine gemischte Anstalt ist. Oder die nächstgelegene, geeignete Klinik ist eine gemischte Anstalt.

Immer mehr Operationen werden ambulant durchgeführt, oft als Ersatz für die stationäre Aufnahme. Im Rahmen der Hybrid-DRG-Pauschalen wird diese Entwicklung sowohl für GKV als auch GKV vorangetrieben. Diese Klausel versichert diese sog. Ersatzoperationen.

Achtung: Es geht um den Ersatz für grundsätzlich stationäre OPs. Sogenannte einfache Behandlungen, z. B. die ambulante Entfernung von Warzen oder Ähnliche, nicht stationäre Leistungen, sind nicht umfasst! Wäre die Warze zum Beispiel bis auf den Knochen gewachsen und damit stationär zu behandeln, wäre es abgedeckt. Aber was ohnehin nur ambulant als kleine OP durchgeführt würde, wird durch diese Klausel nicht zur Privatleistung.

Dies umfasst z. B. zusätzliche Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie die Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung.

Relevant kann dies bspw. für bildgebende Verfahren sein, wenn etwa ein MRT durchgeführt werden sollte, für das GKV-Mitglieder vereinzelt Monate lang warten müssen.

Viele Kuren werden über andere Träger übernommen, doch zumeist haben Sie ein Restkostenrisiko, z. B. für Unterkunft und Verpflegung.

Beim guten Tarifen (z. B. Barmenia) bekommen Sie ein #Kur-Tagegeld (Barmenia 100€/Tag) für bis zu drei Wochen bei einem Kur, Reha oder Sanatoriumsaufenthalt.

Beachten Sie, dass die Begrenzungen für Kuren (z. B. von Sozialversicherungsträgern) auf die Zusatzversicherungen übertragbar sind.

Früher – in etwa bis 2012 – mussten alle Tarife Alterungsrückstellungen bilden. Aus Preisgründen wurden zunehmend Tarife ohne Rückstellungen auf den Markt gebracht, welche ein hohes Preissteigerungsrisiko für den Versicherten beinhalten. Sie sind anfangs günstiger, später aber teurer. Zudem steigen sie nicht nur wegen der Inflation im Beitrag – das tun alle Tarife – sondern zusätzlich auch, weil Sie älter werden. Diese Steigerungen nennt man Beitragssprünge, welche zusätzlich zur inflationsbedingten Steigerung auftreten.

Zudem sind Tarife mit Alterungsrückstellungen gem. §203 VVG mit zusätzlichen Sicherheiten und Prüfpflichten abgesichert, so dass die Versicherung nicht einfach die Prämien anheben kann, wenn die Ausgaben steigen.

Aufgrund der Gesetzesvorgabe bilden alle Tarife der PKV erst ab dem 18. Lebensjahr Alterrungsrückstellungen und sehen oft einen Beitragssprung zum 21. Lebensjahr vor. Daher sind Kinder-Tarife in jungen Jahren sehr günstig.

Als Eltern können Sie mit Ihren Kindern (meistens bis 10. Lebensjahr) zusammen untergebracht werden. Dieses Beistell-Bett wird auch #Rooming-In genannt.

Achtung: Diese Leistung muss im Tarif des Kindes versichert werden, denn das Kind löst den Versicherungsfall aus.

Die Versicherung verzichtet auf das ordentliche #Kündigungsrecht. Sie können also nicht wegen Inanspruchnahme von Leistungen gekündigt werden. Ohne diese Klausel könnte die Versicherung sonst binnen der ersten drei Jahre kündigen.

Marktüberblick/Vergleich

Der Risikoträger für den zurzeit besten Tarif ist die Barmenia Krankenversicherung aus Wuppertal, welche 1904 in Leipzig gegründet wurde. Die Barmenia Krankenversicherungen hat zwei Weltkriege überstanden und dennoch Ihre Leistungen erbracht. Neben dieser Beständigkeit besticht die Gesellschaft auch durch Klarheit. So sind z. B. die Tarifbedingungen nur vier Seiten dick, wovon einige Punkte lediglich Formalia sind.

Welche Tarife sind gut?

Marktvergleich OP- & Krankenhausversicherung

Bei den o. g. Versicherungen (Arag, Barmenia, Gothaer, Hallesche, Süddeutsche, Württembergische) gibt es auch schlechte Tarife, daher ist die Bezeichnung wichtig. Sie dürfen nicht blind den Anbieter kaufen, sondern müssen auf den genauen Tarif achten.

Darüber hinaus gibt es noch andere gute Anbieter (z. B. Universa), die aus Platzgründen nicht dargestellt wurden.

Welche sind die schlechten Tarife?

Es geht nicht um die Versicherung, sondern um die konkreten Tarife! Einige Versicherungen haben gute und schlechte Tarife, daher ist es wichtig genau hinzuschauen. Leider haben die meisten Angebote versteckte Pferdefüße! Betrachten Sie deshalb bitte NIE nur die oberflächlichen Vergleiche. Lesen Sie immer das Kleingedruckte, denn alle Anbieter versuchen durch Augenwischerei (window dressing) besser aus zu sehen als sie sind! Bei den o. g. Tarifen habe ich geprüft, dass nichts Schlimmes im Kleingedruckten steht. Das Gegenteil ist der Fall für die u. g. Liste, denn diese Tarife sind schlecht. Hier sollte niemand sein Kind versichern! Daher sollen Sie von den u. g. Anbietern tendenziell Abstand nehmen. Wie Sie erkennen, bieten auch etablierte Anbieter (z. B. Allianz, BBKK, Continentale, DKV, Generali, Nürnberger, Signal Iduna) schlechte Tarife an. Sie dürfen sich nicht am Markennamen oder der Größe orientieren!

Die u. g. Tarife sehen auf den ersten Blick aus, sind aber Mogelpackungen, weil die relevanten Klauseln nicht vollständig erfüllt werden. Sie tun sich oder dem Kind damit keinen Gefallen.

Marktvergleich Warnliste OP- & Krankenhausversicherung

Liste empfehlenswerter ZKV-Tarife

Die u. g. Tarife erfüllen alle im Artikel genannten fachlichen Vorgaben.

  • ARAG MedKlinik 1-Bett L
  • ARAG MedKlinik 2-Bett L
  • ARAG 261
  • ARAG 262
  • Barmenia Mehr Komfort 1-Bett
  • Barmenia Mehr Komfort 1-Bett K
  • Barmenia Mehr Komfort 2-Bett
  • Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K
  • BBKK KlinikPRIVAT Premium
  • Continentale SG1
  • Continentale SG2
  • DKV BMG BMZ
  • Gothaer MediClinic Premium (ZV)
  • Hallesche GIGA.Clinic AR
  • LKH KlinikUpgrade Top L
  • Münchener Verein 735
  • Nürnberger SG1
  • SDK Klinik 1-Bett
  • Union KlinikPRIVAT Premium
  • Württ SZE SZ
  • Württembergische SZE SZ

Liste eingeschränkt empfohlener ZKV-Tarife

Diese Tarif sind dem Grunde nach nicht schlecht, haben aber Einschränkungen, die sie aus der Spitze raushalten.

Dies können kleine Einschränkungen sein, z. B. Einschränkungen bei Privatkliniken, Einschränkungen bei der Gebührenordnung, der Arztwahl etc.

Sollte es zu dem Fall kommen, dass einer dieser Anbieter ein Angebot ohne Zuschlag und/oder Ausschluss unterbreitet, kann es berücksichtigt werden.

  • Concordia SZ Plus SZ1
  • Generali Plan S
  • HUK-Coburg Szplus 1-Bett
  • HUK-Coburg Szplus 1-Start
  • InitiativeGesundversichert K1
  • Inter QualiMed Z S1R
  • Inter QualiMed Z S1
  • Inter QualiMed Z S2R
  • Inter QualiMed Z S2
  • Nürnberger SG2

Warnliste vor schlechten Tarifen

Die u. g. Tarife haben mehrere, teils schwere Mängel. Hier sollte von einem Abschluss abgesehen werden, außer es ist die einzige Handlungsoption.

Und selbst dann sollte man sich über die Einschränkungen im Klaren sein. Bitte beachten Sie, dass es immer um den konkreten Tarif geht, denn einige Gesellschaften tauchen auf mehreren Listen auf!

  • Allianz KrankenhausPlus
  • Allianz KrankenhausBest
  • Allianz Ambulante Operationen KrankenhausPlus
  • Alte Oldenburger K50
  • Alte Oldenburger K50 K S
  • AXA Premium
  • AXA Premium Plus
  • AXA easy
  • Bayerische V.I.P. stationär Komfort
  • Bayerische V.I.P. stationär Prestige
  • Bayerische V.I.P. stationär Smart
  • Conti STARTS-PK
  • Conti STARTS-SK
  • Debeka WKplus

  • Deutscher Ring flexSI
  • Deutscher Ring clinic+
  • DFV DFV-KlinikSchutz Premium
  • DFV DFV-KlinikSchutz Basis
  • DFV DFV-KlinikSchutz Komfort
  • DFV DFV-KlinikSchutz Exklusiv
  • DKV KS1
  • DKV UZ1
  • DKV UZ2
  • DKV KGZ2
  • DKV KGZ1
  • Gothaer MediClinic Plus
  • Gothaer MediClinic Basis
  • HanseM PSG
  • HanseM EG
  • HanseM clinic A
  • HanseM clinic U
  • HanseM clinic S
  • HUK-Coburg ASZ
  • Janitos JA stationär plus
  • LKH KlinikUpgrade Plus
  • LKH KlinikUpgrade Top L
  • LKH KlinikUpgrade Plus L
  • LKH KlinikUpgrade Top
  • LVM SGR1
  • LVM SGR2
  • LVM SG2
  • LVM SG1
  • ottonova Klinik Einbett
  • ottonova Klinik Zweibett
  • ottonova Klinik Zweibett Flex
  • R+V K1U
  • R+V K2U
  • R+V K3U
  • SDK SG2O
  • SDK SG1O
  • SDK Klinik bei Unfall
  • Signal iduna Klinik Plus
  • Signal iduna KlinikSTARTpur
  • Signal iduna KlinikTop1
  • Signal iduna KlinikTop1pur
  • Signal iduna KlinikPLUSpur
  • Signal iduna KlinikUNFALLpur
  • Signal iduna KlinikSTART
  • uniVersa uni-SZ II plus
  • uniVersa uni-SZ II-E
  • uniVersa uni-SZ
  • uniVersa uni-SZ II
  • vigo vigo4YOU 2-Bettzimmer
  • vigo vigo4YOU 1-Bettzimmer
  • Württembergische SZE SZR
  • Württembergische SZE SZR
  • Württembergische SZR

Welche Nachteile hat einen Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Keine direkten Nachteile, denn Sie kaufen sich zusätzlichen Schutz ein, den Sie optional einsetzen können; aber nicht müssen.

Dennoch gibt es ein paar Punkte, über die man sich im Klaren sein sollte:

Der einzig „echte“ Nachteil ist der Verwaltungsaufwand.

Es wird wie bei Beamten mit der Beihilfe: Sie bekommen vom Arzt eine Rechnung, oftmals durch eine Verrechnungsstelle wie die PVS versandt. Diese müssen Sie bezahlen, unabhängig davon wann oder ob Sie sich die Erstattung von der Versicherung holen. Meistens können Sie während der Zahlungsfrist des Arztes die Erstattung bereits von der Versicherung beantragen.

Schneller geht es mit einer App. Die Nutzung von Apps empfehlen wir, weil es idR genügt darüber die Rechnungen hoch zu laden. Es spart zusätzlich Porto und verringert die Fehler beim Scannen.

Bei geplanten stationären Aufenthalten im Krankenhaus können Sie eine Verrechnung im Vorfeld vereinbaren, um den Aufwand zu minimieren.

Tipp: Denken Sie daran die Kostenzusage beim geplanten Krankenhausaufenthalt im VORFELD ein zu holen. Das spart Mühe und Ärger! Die Versicherung kann Sie zudem darauf hinweisen, wenn Gebührenschneider versuchen Sie zu übervorteilen. Sie darf Ihnen aber nicht vorschreiben woanders hinzugehen, wenn Sie einen der guten Tarife haben. Somit werden Sie nicht mehr so leicht das Opfer von Gebührenmaximierern. Denn Gebührenvereinbarungen sind ungültig, wenn Sie nicht mindestens 24h Bedenkzeit hatten. Damit werden Sie auch als Unfall kein leichtes Opfer! Die Versicherung ist Ihr Verbünderter, nutzen Sie dessen Erfahrungswerte!

Wer privat Versicherter ist – egal ob mit #PKV oder via #Krankenzusatzversicherung – trägt eine erhöhte Verantwortung. Sie könnten sich blind auf die Ärzte und deren Empfehlungen verlassen, sollten Sie aber nicht! Sie sollten sich selbst erkundigen welche Behandlungen möglich sind, eigene Abwägungen treffen und für sich und die Kinder entscheiden was die angebrachte Behandlung ist, wo sie stattfinden soll und wer sie durchführen darf. Nur weil theoretisch „alles“ bezahlt wird, sollten Sie sich nicht zum Spielball machen lassen.

Auch bleiben zwei Bedingungen bestehen:

A) dass eine medizinische Indikation gegeben muss und

B) das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden muss.

Wer den Blinddarm im Kurort in einer Schlossklinik entfernen lassen will, der wird an diesen zwei Fällen scheitern. Wer nur dort seine lebensverlängernde Behandlung bekommt, der hat indes gute Aussichten auf eine Kostenübernahme.

Wer sich privat (zusatz-) versichert, der möchte die freie Wahl wer, wann, was mit dem eigenen Körper tun darf. Also Selbstbestimmung sowie die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Dummerweise kommen diese Privilegien mit einer Selbstverantwortung daher!

Lassen Sie sich nicht zur Melkkuh machen!

Es ginge mit dem guten Tarifen! Aber Holzauge sei wachsam! Einige Ärzte werden Ihnen werthaltige Empfehlungen aussprechen. Andere möchten Sie vielleicht aus Gründen der Gebührenmaximierung „austherapieren“, wie es im Medizinerjargon auch genannt wird. Wieder andere überweisen Sie an Kollegen „um etwas zur Sicherheit abzuklären“. Nur weil Sie „all-you-can-Arzt“ mit dem Tarif zur Option haben, sollten Sie nicht blindlings jedwede Leistung in Anspruch nehmen sondern weiterhin den gesunden Menschenverstand walten lassen.

Ein paar Beispiele über unsinnige Behandlungen, mit denen man einige meiner Mandanten melken wollte:

  • Allergietest (ca. 700€) obwohl der Patient wg. Nagelpilz kam (ca. 120€)
  • Diverse dermatologische Untersuchungen (ca. 550€), da die drei Pickel Akne seien, statt einfachem Hautkrebsscreening (ca. 130€)
  • Abrechnung von Melanom (schwarzer Hautkrebs) inklusive Entfernungen (ca. 400€) statt Hautkrebs Screening (ca. 130€)
  • Abrechnung einer Skoliose OHNE bildgegebende Verfahren (ca. 400€) statt orthopädische Behandlung für Rückenschmerzen (ca. 90€)

Eine schwierige Frage, weil es vom Einzelfall ab hängt!

Lassen Sie jede Rechnung vor der Erstattung von der Zusatzversicherung bei Ihrer PKV prüfen, denn diese wird Sie auf Fehler oder unerlaubte Abrechnungsposten hinweisen. Diese müssen Sie nicht bezahlen.

Wenn das Kind doch in den Brunnen gefallen ist? Ich empfehle das Gespräch mit dem Arzt, denn teilweise weiß dieser gar nicht was von der Software abgerechnet wird, zumal diese die Patientenverwaltung durch „Optimierungsvorschläge“ regelmäßig an die Grenze der Strafbarkeit treibt. Wenn der Mediziner nicht gesprächsbereit sein sollte, dann ist im Einzelfall ab zu wägen.

Aber es bleibt fest zu halten, dass ein Arzt, der Sie bei Abrechnungen betrügt, nicht jener sein sollte dem Sie Ihre Gesundheit oder die Ihrer Kinder anvertrauen.

Wenn es nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung kommt, können Sie Versicherungsberater einschalten, außergerichtliche Rechtsdienstleister. Auf Bedarf können Sie Empfehlungen erhalten.

Fazit – Der Abschluss der OP- & Krankenhausversicherung ist sinnvoll

Wenn Sie die o. g. Punkte beherzigen UND einen der guten Tarif auswählen, dann spricht alles für einen Abschluss; entweder über den Leistungssieger Barmenia oder via Vergleichsrechner mit einem Wunschanbieter Ihrer Wahl.

Spz. für Kinder gilt: Wem sein Kind keine 6€/Monat wert ist, dem kann und will ich nicht helfen! So günstig werden Sie Kinder vermutlich nicht mehr in einem leistungsstarken Tarif zu dem Preis versichern können. Außerdem ist man in jungen Jahren gesünder als im Alter, was die Gefahr von Leistungsauschlüssen oder Risikozuschlägen minimiert.

Drum am besten entweder uns direkt kontaktieren oder selbst rechnen sowie abschließen. So wie es Ihnen am liebsten ist; nur am besten zeitnah, also am besten jetzt: anfragen oder abschließen! ;)

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda
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