Was ist die Öffnungsaktion?

Beachten Sie, dass beim erstmaligen Statuswechsel in die Beamtenlaufbahn (erstmalige Verbeamtung) oder als Arbeitnehmer bei erstmaliger JAEG-Überschreitung spezielle Lösungen existieren, mittels derer Sie mit einem Maximalzuschlag von 30% trotzdem in die PKV wechseln können, egal, wie krank Sie sind! Dieser Zuschlag darf nicht für die Pflegepflichtversicherung erhoben werden.[1] Diese Tarife unterliegen dem sog. Kontrahierungszwang, dem Annahmegebot. Man spricht bei Beamten von der Öffnungsaktion.[2]

Die Tarife mit Kontrahierungszwang im Rahmen der Öffnungsaktion[3] sind jedoch limitiert und nicht jede Gesellschaft nimmt teil. Ein Merkblatt des PKV Verbands[4] erläutert Details für Beamte. Weiterführende Informationen gibt es auf dem Portal des PKV Verbands für Beamte.[5]

Allen Angeboten mit Kontrahierungszwang liegt eine eingeschränkte Tarifauswahl zu Grunde, so dass Sie „bestenfalls“ Tarife des oberen Mittelfelds angeboten bekommen. Bei Beamten störend ist, dass kein Anbieter den sog. großen Beihilferestkostentarif im Rahmen der Öffnungsaktion anbietet. Wenn die Beihilfe Leistungen nicht übernimmt oder künftig kürzt, fallen diese als zusätzlicher Selbstbehalt bei Ihnen an.

Wenn Sie die Beihilfe einbüßen, werden die 30% Risikozuschlag bei einigen Gesellschaften nicht mehr gedeckelt, was existenzbedrohende Prämien zur Folge haben kann.

Zusätzlich gab es eine einmalige Sonderaktion für Beamte sowie deren Angehörigen, wo die Öffnungsaktion im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 erneut genutzt werden konnte.[6]

Eine ähnliche Aktion – die freiwillig ist und jederzeit beendet werden kann – für Angestellte wird zzt. von den drei Versicherungen Debeka, HUK-Coburg und Signal Iduna für Angestellte angeboten, wenn diese erstmalige die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Das Überschreiten der JAEG wird Ihnen von der Krankenkasse angezeigt. Sie haben eine zweiwöchige Sonderkündigungsfrist zum Austritt.[7]

Achtung: Alle Versicherung „bestrafen“ freie Vermittler dieser Aktion dadurch, dass keine Abschlussprovision gezahlt wird, obwohl ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand vorliegt. Auch behindern Sie die Abwicklung und halten sich mit Informationen zurück. Stellen Sie sich deshalb darauf ein, dass ein guter Berater Ihnen ein Honorar für die Vermittlung in Rechnung stellt. Das Vermittlungsentgelt kann ohne Umsatzsteuer erhoben werden.[8]

Warnung für Sparfüchse: Wenn Sie versicherungstechnisch „kaputt“ sind, sowie auf diese Tarife angewiesen sind, dann zahlen Sie ein Honorar! Vertrauen Sie nicht auf die Gutmütigkeit eines Vermittlers, der den kostenlosen Abschluss sonst durch andere Produkte querfinanzieren muss oder aufgrund von Provisionsnot eine vorvertragliche Anzeigepflicht[9] riskiert. Die Dokumentation würde in diesem Fall vermutlich den Vermittler statt des Verbrauchers schützen.

Vermittler riskieren sogar Schadensersatzklagen für die Nichtberatung zur Öffnungsaktion,[10] um sich vor dem unliebsamen Arbeitsaufwand zu schützen. Dennoch müssen Sie als Verbraucher aktiv werden, weil die mehrstufige Beweisführung im Rahmen des Schadensersatzes schwierig ist. Sie benötigt u. a. mathematische Gutachter zwecks Berechnung der Schadenhöhe.[11]

Dem Antrag der Öffnungsaktion muss ein Nachweis beigelegt werden. Bei Beamten die Ernennungsurkunde bzw. bei Angestellten der Nachweis der erstmaligen Versicherungsfreiheit. Für beides finden Sie unten Bildbeispiele.

Grafik  – Ernennungsurkunde eines Beamten auf Probe

Grafik  – Bescheinigung der erstmaligen Versicherungsfreiheit eines Arbeitnehmers

Bei Angestellten werden Rumpfjahre, d. h. wenn keine zwölf Monate durchgängige Beschäftigung vorliegen, auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Bitte beachten Sie, dass durch Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung etc. die Berechnungen schwieriger wird, weshalb die Rückfrage bei der Personalabteilung sinnvoll ist.

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Quellen

[1] §100 I 2d SGB XI Regelungen für die private Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__110.html

[2]2020-07 PKV-Verband – Öffnungsaktion https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

[3]2020-07 PKV Verband Öffnungsaktionen für Beamte und deren Angehörige https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/

[4] 2020-06 PKV Verband Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf mit Behinderungen bzw. Vorerkrankungen: Häufig gestellte Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung https://www.pkv.de/w/files/broschueren/200630_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf

[5] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV Verband Beamte in der PKV https://www.beamte-in-der-pkv.de/

[6] 2020-09-30 Pfefferminzia.de – PKV startet Öffnungsaktion für Beamte https://www.pfefferminzia.de/erleichterte-bedingungen-pkv-startet-sonder-oeffnungsaktion-fuer-beamte/

[7] §188 IV SGB V Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html

[8] §4 XI UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

[9] §19 VVG Anzeigepflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/19.html

[10] 2021-05-03 Beck Online OLG Dresden Az. 4 U 2372/20 https://beck-online.beck.de/Rechtsprechung/29335

[11] 2021-07-12 Versicherungsjournal Leserbrief von Aktuar Peter Schramm – Übersehen der Beamtenöffnungsaktion kommt häufiger vor https://www.versicherungsjournal.de/leserbrief/uebersehen-der-beamtenoeffnungsaktion-kommt-haeufiger-vor-142400.php

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