Pflegepflichtversicherung

Es besteht Versicherungspflicht in der Pflege.[1] Die private Pflegepflichtversicherung (PVN) ist in weiten Teilen der sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV)[2] nachempfunden. Dabei ist ein wesentlicher, aber abgrenzender Bestandteil der privaten Pflege die Bildung von Altersrückstellungen.[3] Außerdem bilden die PKVU für die Pflegepflichtversicherung die GbR Pflege-Pool unter Leitung des PKV-Verbands[4] zum gemeinsamen Risikoausgleich, der von der BaFin überwacht wird.[5]

Aktuell hat die PVN ein günstigeres Verhältnis von jung zu alt, was durch die Risikoselektion erklärt wird, sowie dem Verhältnis von Männern zu Frauen. Frauen werden im Schnitt älter und beziehen länger Pflege-Leistungen. Doch dieser heutige Finanzierungsvorteil schmilzt stückweise ab, weshalb größere Steigerungen als in der SPV eintreten könnten. Zum Jahreswechsel von 2021 nach 2022 sind die Prämien für Pflegezusatzversicherungen bereits zwischen 50% bis 100% gestiegen.[6]

Die Kürzel PVN, PPV oder SPV etc. werden teils synonym genutzt, obwohl dies formaljuristisch inkorrekt ist. PV ist das Kürzel für Pflegeversicherung. Die sonstigen Unterscheidungen sind:

Krankenkasse (gesetzlich) PKV
SPV = Soziale Pflegepflichtversicherung PPV = Private Pflegepflichtversicherung
PVN = Tarif für reguläre Versicherte
PVB = Tarif für Beihilfeberechtigte

Es gilt der Grundsatz, dass die Pflege- der Krankenversicherung folgt, also im gleichen Unternehmen versichert sein sollte. Es muss aber nicht! Für Angestellte über der JAEG kann es eine Option sein, dass Sie in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben aber in die private Pflegepflichtversicherung wechseln. Oft lässt sich dadurch eine Beitragsersparnis erzielen, mit der die Pflegelücke durch Zusatzversicherung teils kostenneutral geschlossen werden kann. Da Kinder in der Pflegepflichtversicherung oft kostenfrei versichert sind, kann dieses Hybridmodell für Familien interessant sein.

Aufgrund der sozialen Schutzfunktion ist die PVN auch bei Formfehlern nicht rückabwickelbar, da kein Versicherter eine lückenlose, rückwirkend Anschlussversicherung wird nachweisen können.[7] Auch das Pflegetagegeld genießt Kündigungsprivilegien. So gehen einige Gerichte davon aus, dass eine Kündigung ab 3.000€ jährlicher Versicherungsleistung durch einen Betreuer der Genehmigung durch das Betreuungsgericht bedarf.[8] Pflegeleistungen sind nicht pfändbar, auch nicht, wenn sie mittelbar ausgezahlt bzw. erbracht werden.[9]

Die Pflegepflichtversicherung leistet für Personen, die „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“.[10] Diese dauerhafte Beeinträchtigung wird in Pflegegrad unterschieden, denen maximale Pauschalen zugeordnet sind.[11] Diese Pauschalen genügen leider nicht um die tatsächlichen Kosten zu decken, wie eine Recherche der realen Kosten zeigt.[12] Sollten Sie die Pflegekosten nicht bezahlen können, wird Regress genommen, wie in der u. g. Grafik dargestellt:

Grafik 36 – Regresskette der Pflegekosten

Ein Freibetrag von 100.000€ pro Kind ist 2020 eingeführt worden.[13]

Auch wenn die private Pflegepflichtversicherung etwas besser ausfinanziert ist, so haben beide Pflegepflichtversicherungsarten erhebliche Deckungslücken. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung oder zumindest einer Pflegeanwartschaft. Letztere können Sie teils ohne Gesundheitsprüfung oder mit stark vereinfachter Prüfung erhalten. Achten Sie bei Arbeitnehmern darauf, dass diese zusätzlichen Pflegeversicherungen nicht den Zuschuss zur Pflegeversicherung, sondern dem Zuschuss zur Krankenversicherung unterliegen!

Tipp: Der Pflege-Bahr[14] ist ein gefördertes Produkt mit einer Pflegevorsorgezulage (5€/Monat Förderung bei 15€/Monat Mindestbeitrag)[15], das ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, insofern man noch nicht pflegebedürftig ist.[16] Dabei beträgt die Wartezeit für Leistungen 60 Monate.[17] Mittlerweile muss in jedem Pflegegrad eine Leistung erbracht werden.[18] Einige Gesellschaften bieten Tarife an, welche ohne diese Wartezeit oder Leistungseinschränkungen auskommen aber dennoch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung haben.

Ehegattenkappung der Pflegepflichtversicherung

Unter Umständen muss der Ehepartner nicht den vollen Betrag zur Pflegeversicherung zahlen. Die Bedingungen sind:

  • Beide Ehegatten sind privat pflegepflichtversichert und
  • mindestens ein Gatte verdient weniger als 1/7 der monatlichen Bezugsgröße und
  • mindestens ein Gatte hat eine Pflegeversicherung mit Altbestandsrechten (versichert seit 1995) vereinbart.

Diese Kappung gilt nicht für die Öffnungsaktion beim Beamten.

Beitragsfreie Pflegepflichtversicherung von Kindern

Wenn mindestens ein Elternteil in der PKV versichert ist UND nicht von der Beitragszahlung befreit ist, können Kinder zu den Neugeschäftskonditionen kostenfrei pflegepflichtversichert werden. Zur Prüfung können Sie dieses Schema verwenden:

Grafik 37 – Prüfschema zur kostenfreien Pflegepflichtversicherung

Die Altersgrenzen in der beitragsfreien PPV sind:

  • Allgemein bis zum 18. Lebensjahr
  • Bei Arbeitslosigkeit bis zum 23. Lebensjahr
  • Bei der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (wenn keine Versicherungspflicht vorliegt)

Pflegetagegeldversicherung

Das Restkostenrisiko der SPV/PVN kann über eine Pflegetagegeldversicherung (PTG) abgesichert werden. Hierunter fallen auch Tarife für den sog. Pflege-Bahr, eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung.[19] Für die für die PKV relevante Zielgruppe ist der Pflege-Bahr selten sinnvoll, da er für nicht regulär versicherbare Personen konstruiert wurde.

Es gibt mit der Pflegeversicherung als Lebensversicherung sowie den Pflegesachkostenversicherungen als Alternativen, die nach Meinung des Autors besser das Restrisiko der Pflege absichern. Außerdem sollten PKV-Neukunden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wo selbst bei mittelmäßigen Tarifen eine Leistung bei Pflege vorgesehen ist. Damit verbleibt das Risiko in der Rentenzeit, wenn der Leistungsfall auch wahrscheinlicher wird. Hier kann idR durch einen guten Altersvorsorge-Anbieter gegengesteuert werden, die oft Pflegeoptionen anbieten, beispielsweise durch erhöhte Leistung im Pflegefall oder gar den Abschluss von Pflegeversicherungs-Tarifen zum Rentenantritt. Dies ist idR beitragseffizienter als der Abschluss eines PTG.

Zudem wird der Beitrag des PTG vom AG-Zuschuss der KV abgezogen, nicht von der PV. Dort könnten aber Beitragsentlastungstarife statt des PTGs eingekauft werden.

Pro forma finden Sie anbei einige Klauseln, die bei der Auswahl eines PTG beachtet werden sollten:

  • Ausreichende PTG-Höhe (ggf. Prüfung durch sog. Pflege-Navigator)
  • Ggf. Einmalleistung wg. Umbau-Maßnahmen bei Einweisung (Heim, Stift etc.)
  • Assistance & Service-Dienstleistungen
  • Pflege-Definition nach SGB oder ADL (activities of daily living)
  • Leistung bei Pflege durch Angehörige
  • Ausschluss-Klauseln (z. B. Sucht, Unfall, Kur, Reha etc.)
  • Allgemeine Optionsrechte und Dynamiken (Zeitpunkte, Bedingungen etc.)
  • Vertragsanpassungsrecht bei Gesetzesänderung
  • Auslands-Klauseln (z. B. Urlaub, Wegzug, etc.)
  • Kündigungsverzicht, falls nicht bei gleicher PKV versichert
  • Alterungsrückstellungen (0-100% Höhe sowie Zeitpunkt)
  1. §23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__23.html
  2. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  3. PKV-Verband – Nachhaltige Finanzierung der privaten Pflegeversicherung https://www.pkv.de/themen/pflege/pflege-beitragserhoehung-2020/wie-unterscheidet-sich-die-finanzierung-in-spv-und-ppv/
  4. 2016 Hartmut Milbrodt, Volker Röhrs – Aktuarielle Methoden der deutschen Privaten Krankenversicherung –ISSN 1864-3779 ISBN 978-3-89952-610-3 – S. 84
  5. §111 SGB XI Risikoausgleich https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__111.html
  6. 2022-03-30 Versicherungsbote – Private Krankenversicherer schlagen neuen Generationenvertrag für Pflege vo https://www.versicherungsbote.de/id/4905515/Private-Krankenversicherer-schlagen-neuen-Generationenvertrag-fur-Pflege-vor/
  7. 2022-01-31 VVP Versicherungsvermittlung Professionell – LSG BaWü: Urteil vom 10.12.2021 – L 4 P 180/19 https://www.iww.de/vvp/quellenmaterial/id/227210
  8. 2021-03-30 LG Nürnberg-Fürth – Az. 8 O 6345/20 https://openjur.de/u/2351450.html
  9. 2022-10-20BGH – Az. IX ZB 12/22 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132276&pos=1&anz=793
  10. §14 I SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
  11. §15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
  12. „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-19 AOK-Pflege-Navigator https://www.pflege-navigator.de/
  13. 2019-09-27 taz.de – Finanzielle Entlastung für Kinder https://taz.de/Freibetrag-fuer-Pflege-von-Angehoerigen/!5626575/#:~:text=Die%20Sozial%C3%A4mter%20holen%20sich%20das,von%20100.000%20Euro%20Jahresbruttoeinkommen%20gelten.&text=Die%20Freigrenze%20gilt%20auch%20f%C3%BCr,von%20ambulanten%20Diensten%20versorgt%20werden.
  14. 2017-03-08 Bundesministerium für Gesundheit – Pflege-Vorsorgeförderung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html
  15. §127 SGB XI Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__127.html
  16. §126 SGB XI Zulagenberechtigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__126.html
  17. §129 SGB XI Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__129.html
  18. §127 II 4 SGB XI Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/127.html
  19. §126 ff BGB – Zulagenberechtigte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__126.html

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