Zahnversorgung
Die Absicherung der Zähne ist vom Gesetzgeber her optional, da es keine Pflichtvorgabe im Sinne der substitutiven Krankenversicherung ist,[1] d. h. Sie könnten Tarife ohne Zahnleistungen versichern, wenn Sie das Risiko selbst tragen möchten. Sie sollten jedoch Zahntarife abschließen, da die Kosten in diesem Bereich stärker als in den anderen Bereichen steigen. Außerdem drohen empfindliche Kostenrisiken, die hoch fünfstellig – teils sechsstellig – werden können. Ein kurzfristiger Abschluss ist wegen Gesundheitsfragen, etwaigen Wartezeiten sowie Zahnstaffeln meist nicht möglich!
Bei der Zahnversorgung gibt es starke medizinische Fortschritte, sowie Besonderheiten, weshalb Sie unten ein Beispiel der gängigsten Themen finden, mit denen Sie sich bei einer PKV auseinandersetzen sollten.
Die Bewertung jedes Teilbereichs erfolgt durch eine Prozentangabe. Die Empfehlung ist 100% für Zahnbehandlungen zu versichern und mindestens 80% für Zahnersatz, wobei niedrigere Sätze versicherbar wären. Die Kieferorthopädie für Erwachsene ist meist nicht versicherbar, weil sie ein Höchstleistungsalter kennt (oft 21 Jahre). Wenn Sie diese versichern wollen, dann empfiehlt sich auch hier mindestens 80% KFO zu versichern.
Ein leistungsstarker Tarif würde z. B. darstellen:
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit keinen Tarif gibt, der 100% in allen Bereichen ohne Einschränkungen leistet. Etwas Selbstbeteiligung im Zahnbereich ist unumgänglich!
Mindestanforderung Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie
100% Zahnbehandlung, mindestens 75% Zahnersatz, 0% Kieferorthopädie
Beschränkungen über Ausführung oder Anzahl für Zahnersatz oder Implantate nur im nicht sichtbaren Bereich.
Optimum Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie
100% Zahnbehandlung, mindestens 90% Zahnersatz, 90% Kieferorthopädie, Inlays 100%
Keine Beschränkung der Ausführung oder der Anzahl.
Was ist die GOZ?
Die Funktionsweise der GOZ[2] ist analog der GOÄ. Gleiches gilt für die Behandlung von Spezialisten, Abweichungen von der GOZ oder Auslandsbehandlungen.
Die GOZ ist rein für die privatärztlichen Leistungen gedacht. Die gesetzlichen Leistungen werden über die BEMA[3] abgerechnet, die ein völlig anderes System hat. Obwohl der Großteil der Bundesbürger in der Kasse versichert ist, hat die GOZ bereits im Jahr 2009 fast die Hälfte der Vergütung für Zahnleistungen ausgemacht, Tendenz steigend.[4]
Vor allem die günstigen Einsteigertarife versichern oft nur den Regelhöchstsatz (2,3x GOZ) und nicht den Höchstsatz (3,5x GOZ). Sie sollten mindestens den Höchstsatz (3,5x GOZ) versichern, damit Sie kein unbegrenztes Zuzahlungsrisiko haben.
Eine gute Beratung spart dir Zeit und…
…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!
Quellen
[1] §193 III VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
[2] Gebührenordnung für Zahnärzte https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/
[3] § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__87.html
[4] 2011-02 Wissenschaftliches Institut der PKV – Diskussionspapier 2/2011 – Ein Vergleich der zahnärztlichen Vergütung nach GOZ und BEMA – S. 4 http://www.wip-pkv.de/fileadmin/DATEN/Veroeffentlichungen/Vergleich_Verguetung_nach_GOZ_und_BEMA.pdf