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Ausland
Die Musterbedingungen der PKV sehen einen begrenzten Schutz im europäischen Ausland vor. Aus deren dürftiger Formulierung ergibt sich die Notwendigkeit tariflich diverse Ergänzungen zu regeln. Hier der Auszug aus den Musterbedingungen:
(4) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden (vgl. aber § 15 Abs. 3). Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate. [1]
Für den Auslandsaufenthalt in Europa sollten Kassenmitglieder eine europäische Krankenversicherungskarte haben, genannt European Health Insurance Card (EHIC).[2] Dies ist kein Freifahrtschein, erleichtert aber einiges. Das Gegenstück in der PKV heißt „CERTIFICATE OF ENTITLEMENT“[3] und kann via Formblatt bei Ihrer PKV angefordert werden. Dieses Dokument ist keine Kostenzusage, die oft separat vom Heilbehandler gefordert wird!
Anbei finden Sie Screenshots des zweiseitigen Dokuments, auf dem die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers sowie Kontaktmöglichkeiten der bescheinigenden Versicherung stehen.
Wie lange habe ich weltweiten Versicherungsschutz?
Sie sollten Tarife wählen, welche keine Kann-Vereinbarung haben, sondern pauschal weltweiten Schutz gewähren, mindestens einen Monat. Sollten Sie länger Urlaub machen oder regelmäßige Dienstreisen in Ausland übernehmen, könnten auch längere Fristen sinnvoll sein. Einen Monat weltweiten Versicherungsschutz sollten Sie als Mindestanforderung versichern.
Für bestimmte Länder, speziell die USA, sind oft separate Vereinbarungen oder bestimmte Tarife nötig. Beachten Sie, dass einige Gesellschaften für die USA oder Kanada diesen Schutz beschränken. Wenn von NAFTA-Staaten die Rede ist, kommt Mexiko hinzu.[4] Bitte beachten Sie die Dauer des Auslandsaufenthalts, weil sich dies oft auf den Tarif auswirkt!
Am besten sprechen Sie vor der Reise mit der PKV, um eine auf das Reiseland abgestimmte Kostenzusage oÄ einzuholen, sowie die nötigen Notfallrufnummern zu erhalten.
Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie trotzdem abschließen!
Mindestanforderung Auslandsschutz
Mindestens Urlaubs- oder Dienstreisedauer versichern. Mindestens drei Monate.
Umwandlungsrecht von Voll- in Zusatzversicherung zwecks Sicherung der Alterungsrückstellungen.
Optimum Auslandsschutz
Zeitlich unbefristeter Auslandsschutz. Mitnahme der PKV ins EU- oder Nicht-EU-Ausland. Keine Mehrbeiträge für bestimmte Länder (z. B. USA, Kanada etc.).
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Quellen
[1] Zitat PKV-Verband MB/KK 2009 – §1 IV Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf
[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Europäische Union – Health cover for temporary stays https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/temporary-stays/index_en.htm
[3] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 PKV-Verband – CERTIFICATE OF ENTITLEMENT https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/formular-ausland.pdb.pdf
[4] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 U.S. Customs and Protection – North American Free Trade Agreement https://www.cbp.gov/trade/nafta