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Walter Benda – Versicherungsmakler | Sachverständiger

PKV – Private Krankenversicherung | Altersvorsorge und Rente

Walter Benda, Versicherungsmakler für private Krankenversicherung (PKV) und Altersvorsorge

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Walter „Benzinfass“ Benda

Versicherungsmakler | Sachverständiger

  • Private Krankenversicherung

  • Altersvorsorge und Rente

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100% Honorar-Transparenz bei Versicherungen.

About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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Inhaltsverzeichnis

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Die AGB, Datenschutzerklärung etc. habe ich zur Kenntnis genommen. Quelle: https://die-finanzpruefer.de/impressum-datenschutz/

Was ist ein Honorar?

Ein Honorar ist eine Forderung, die für eine Gegenleistung gefordert wird. Das kann für ein Gutachten sein, einen Parteivortrag, eine Schulung, eine Beratung, der Abwicklung eines Prozesses etc. Im Zusammenhang mit Versicherung meint ein Honorar eine separat vom Kunden/Mandanten zu zahlende Entgeltforderung, oft im Zusammenhang mit Dienstleistungen.

Ob man es nun Kunde oder Mandant nennt, sei an dieser Stelle sowie fortfolgend irrelevant.

Was ist Honorarberatung?

Gemeinhin wird darunter die Beratung gegen separat vom Mandanten zu zahlendes Entgelt verstanden. Leider hat der bei seiner Gesetzeseinführung nur den Kapitalanlagebereich bedacht.[1] Begriff in Deutschland nur für den Bereich der Geldanlage im Finanzanlagenbereich definiert, wo auch der Honorar-Finanzanlagenberater als Berufsbild in §34h GewO eingeführt wurde.[2]

Weder der Versicherungsberater noch der Versicherungsmakler[3] können 1:1 auf den Honorar-Finanzanlagenberater übertragen werden. Gleiches gilt für den Sachverständigen, der sich eher an gerichtlichen Vorschriften orientiert.[4] Vertreter haben oft rechtliche Hürden, da die Verträge mit ihrem Prinzipal oft die Beratung gegen Honorar verbietet, weil es gegen dessen Vertriebs-Interessen verstoßen würde.

Da es für Versicherungen indes keine abschließende, einheitliche Definition gibt, ergeben sich in der Praxis eine Vielzahl an Hybriden.

In der Praxis spricht man daher von Honorarberatung, die ergänzend oder ersetzend für die Provisionsberatung sein kann. Auch ein Mischmodell ist erlaubt, solange Du transparent darüber belehrt wirst. Aus meiner persönlichen Sicht hat dies jedoch einen faden Beigeschmack, weshalb ich kein Befürworter davon bin.

Wie viele Vermittler und Berater gibt es in Deutschland?

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Bankberater/-vermittler
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Versicherungsvermittler
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Freie Versicherungsmakler
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Versicherungsberater / Honorarberater

Wie viele davon beraten mindestens teilweise mit Honorar?

Die nachfolgenden Zahlen sind Schätzwerte, basierend auf dem IHK-Vermittlerregister, Verbandsumfragen sowie Untersuchungen von Hochschulen. Es existiert noch kein einheitliches Verzeichnis für Vermittler bzw. Berater, die Honorarberatung anbieten.

0
Bankberater/-vermittler
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Versicherungsvermittler
0
Freie Versicherungsmakler
0
Versicherungsberater / Honorarberater

Erkennbar ist, dass Versicherungsberater und Honorarberater ausschließlich mit Honorar beraten können, weil ihnen die Annahme einer Provision verboten ist.

Bei allen sonstigen Vermittlern bzw. Beratern ist die Honorarberatung leider noch die große Ausnahme.

Warum solltest Du ein Honorar bezahlen?

Du bezahlst bereits für die Beratung, denn in den Versicherungs-Produkten ist eine Provision enthalten, ob Du willst oder nicht. Die wichtigste Erkenntnis ist, dass es nichts für umsonst gibt!

Beim Honorar hast Du zumindest Transparenz, d. h. Du weißt, was Du bezahlst und was Du dafür bekommst. Bei der Provision ist das Teils intransparent. Außerdem hast Du dort keinen Einfluss auf die Höhe der Produktkosten.

In der Praxis führt die Honorarberatung oft zu besseren Beratungsergebnissen in Form von:

  • günstigere Prämien

  • mehr Auszahlung bei Einmalzahlungen (Lebens-/Rentenversicherung)

  • höhere Renten

  • höhere Versicherungsleistungen (z. B. mehr Versicherungssumme)

Aber warum dafür bezahlen? Weil Du damit Zugang zu anderen – oft besseren, teils exklusiven – Dienstleistungen und Produkten bekommst! Produkte und Dienstleistungen, die oft hochwertiger oder günstiger sind als die Provisions-Version davon! Man spricht in diesem Zusammenhang oft von sog. Nettotarifen.

Nettotarife sind deutlich günstiger, weil Sie keine Vertriebskosten und kaum sonstige Kosten beinhalten.

Sie sind damit noch günstiger als die Haustarife der Versicherungen, welche für die eigene Belegschaft angeboten werden!

Leider kann nicht für jede Sparte ein Nettotarif angeboten werden. Es besteht leider (!) keine gesetzliche Pflicht, dass Nettotarife angeboten werden müssten, weshalb sich viele Versicherungen sträuben. Daher lohnt es sich zu fragen. Schlechter dastehen kannst Du am Ende nicht, Du kannst nur gewinnen.

Beispielhafte Auszüge Honorar-Altersvorsorge-Beratung

In der Honorarberatung erfährst Du mehr über Kosten, was günstigere Optionen sind und wie Du damit letztlich mehr Geld aus dem Vertrag bekommst. Die Bilder sind erklärungsbedürftig, liefern aber einen ersten Einblick.

Wie viel €uro Vorteil bringt die Honorarberatung konkret?

Kosten-Vorteil der Honorarberatung in der Altersvorsorge

Schauen wir uns am u. g. Beispiel an, wie viel mehr Geld durch einen günstigeren Netto-Vertrag (z. B. eine Fondsrentenversicherung) durch eine Honorarberatung gespart bzw. verdient werden kann.

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Monatliche Sparrate
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Jahre Sparzeit
0
Jahre Sparzeit

Wie viel Geld muss bei diesen Bedingungen am Ende ausgezahlt werden?

Zur Vereinfachung lassen wir die Steuern außen vor, aber wenden die o. g. Parameter an.

Teurer Provisions-Vertrag

z. B. lokale Versicherungsfiliale
Teurer Provisions-Vertrag

137.520,27€

4% Real-Rendite

2% Kosten pro Jahr

Günstiger Provisions-Vertrag

z. B. ETF-Brutto-Police
Günstiger Provisions-Vertrag

149.985,88€

6% Real-Rendite

1,5% Kosten pro Jahr

Günstiger Honorar-Vertrag

z. B. Netto-Police
Netto-Vertrag mit Honorar

187,250,70€

5,75% Real-Rendite

0,25% Kosten pro Jahr

Selbst wenn beim Honorarvertrag ein Anfangshonorar (z. B. 5% = 3.600€) genommen würde, kämen einige zehntausend Euro mehr heraus. Es lohnt sich fast immer!

Welche Arte von Honoraren gibt es?

Da es keine gesetzliche Norm gibt, ist erstmal alles erlaubt, was nicht verboten ist. Verboten ist die Berechnung eines Honorars für Kardinalspflichten des Vermittlers, z. B. dem Aushändigen von Pflichtinformationen. Das führt zu allen erdenklichen Kombinationen in der Praxis. Daher sollen die u. g. Aufzählungen bitte nicht als abschließend verstanden werden:

  • Stundenhonorar (z. B. 202,50€ gem. §9 JVEG HG 6.1 Faktor 1,5)

  • Pauschalhonorar (z. B. 1.499€ für eine Altersvorsorge-Beratung)

  • Monatspauschale (z. B. gratis mit Einschränkungen für B-Kunden oder 20€ mit vollem Service für A-Kunden)

  • Vertragsgebühr (z. B. Vermittlungsentgelt, Verwaltungsgebühr etc.)

  • Dienstleistungsvergütung (z. B. Postfach, Scanservice, erweiterer Schadenservice etc.)

  • Volumenvergütung (z. B. 1,2% jährlich auf die Anlagesumme)

  • Erfolgsmodell als prozentuale Beteiligung (z. B. Erstjahresersparnis bei §204 VVG PKV-Tarifwechsel)
  • Erfolgsmodell als absoluter Betrag (z. B. 999€ für die Vermittlung und Einrichtung eines Honorar-Versicherungsvertrags)

  • Einkommensmodell (z. B. 1,2% vom Jahresbruttoeinkommen für alle Services)
  • Hybride / Mischmodelle aller Art

Alle diese Modelle haben Vor- und Nachteile. Es ist daher schwer, eine klare Empfehlung für etwas auszusprechen. Der Autor ist Befürworter der Stunden basierten Vergütung, wie sie bei Sachverständigen üblich ist.

Bei prozentualen oder Erfolgshonoraren solltest Du aufpassen! Die Erfahrung zeigt, dass hier einige „Kollegen“ noch mehr verlangen, als Du bei der Provisionsberatung bezahlt hättest!

Im Zusammenhang mit Produktbeispielen bekommst Du hier weiterführende Hinweise und Warnungen.

Was sind typische Beispiele für die Honorarberatung?

Das hängt stark von der Sparte ab. Daher findest Du unten Beispiele.

Beispiel Altersvorsorge und Rente

Finanzplanung & Altersvorsorge

  • Berechnung des Bedarfs unter Berücksichtigung von Steuern und Inflation

  • Erstellung einer Vorsorgeplanung unter Berücksichtigung weiterer Anlageformen wie ETFs, Immobilien, Edelmetall (Gold, Silber etc.) usw. usf.

  • Erstellung eines Steuer optimierten Spar-Konzeptes

  • Planung einer Steuer optimierten Auszahlungsphase

  • Erstellung eines Vererbungs-Konzeptes unter Beachtung der Steuern, Sozialabgaben etc.

  • Finanzmathematisches Gutachten zum neutralen Angebots-Vergleich

  • Honorarvermittlung kostengünstiger Nettotarif statt der klassischen Bruttotarife

  • Riester-Reparatur, z. B. durch Erhöhung der Aktienquote, Verbesserung der AVB oder erhöhte Flexibilität durch die sog. Zwei-Vertrags-Lösung

  • Trennung von Rürup-Renten in Sparverträge und selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Optimierung von Ablaufleistungen oder Renten durch Zahlungsströme sowie Ausgliederung von biometrischen Risiken wie Todesfall

  • Finanzmathematisches Gutachten für bestehende Produkte

Beispiel Krankenversicherung

Beispiel §204 VVG Tarifwechsel-Beratung der PKV
§204 VVG Tarifoptimierung ARAG

§204 VVG Tarifoptimierung ARAG

Beispiel Finanzmathematische Berechnung PKV-Beitragsentwicklung mit Kindern und KVdR
KV BAP Rechnung

Finanzmathematische PKV-Beitragsberechnung

Beispiel Sachversicherungen

Beispiel Sonstiger Dienstleistungen

Briefkasten mit Scanservice für alle Finanz-Post

Du kannst bei einigen Kollegen alle deine Post von Banken, Versicherungen etc. in einem Briefkasten bündeln. Das ist deutlich bequemer und Du bekommst alle Dokumente als gut lesbare PDFs (bearbeitungsfähig!) sowie einmal im Quartal die Originale per Post nachgesandt. So bekommst Du eine rundum Betreuung, sparst Zeit, hast eine rechtssichere Archivierung und insgesamt mehr Lebensqualität.

Persönliche Anmerkung: Leider biete ich diesen Service zurzeit nicht mehr an. Wenn es dich aber interessiert, hinterlass mir eine Notiz und Du bekommst Meldung, wenn ich ihn wieder aktiviere bzw. welcher Kollege dir das anbieten mag.

Endkunden-App

Erklärt sich selbst, oder nicht? Kontakt, Formulare, Schäden, Angebote sowie alle Unterlagen können statt via E-Mail einfach per App kommuniziert werden.

App für alle Versicherungen

App für alle Versicherungen

Wie erkenne ich schwarze Schafe?

Nach den gleichen Kriterien, wie bei der Provisionsberatung auch. Bei der Honorarberatung sind ein paar Besonderheiten zu beachten, vor denen Du dich schützen solltest.

Die Honorarberatung soll mehr Transparenz schaffen, was am Ende in günstigeren Produkten münden soll. Das nutzt aber nichts, wenn man von falschen Tatsachen ausgeht oder hinters Licht geführt wird.

Fauler Trick Erfolgshonorar für fiktive Ersparnis

Im Bereich der Altersvorsorge versuchen Abzocker dir ein Honorar zu verkaufen, das sich an der vermeintlichen Ersparnis orientiert, die Du haben könntest. Hier sind gleich mehrere Dinge falsch!

  1. Fiktive Ersparnis: Denn erstens ist es eine fiktive Ersparnis, die eintreten könnte oder auch nicht. Aber das Honorar soll vorab sowie in voller Höhe fällig werden? Frei nach Atze Schröder: „Ja ne, is‘ kla‘!“
  2. Äpfel mit Birnen vergleichen: Zweitens müssen dafür faire Werte miteinander vergleichen werden. Ich habe aber NOCH NIE gesehen, dass ein günstiger Brutto-ETF-Tarif gegenüber einem Netto-ETF Tarif verglichen wird. Noch schlimmer: In einigen Fällen wird kein konkreter Tarif zum Vergleich genommen, sondern – verzeih die Wortwahl – dahingewichste Durchschnittskosten für die vermeintliche Ersparnis zu Grunde gelegt.
  3. Verkaufstricks: Und zu guter Letzt kannst Du Opfer eines fiesen Verkaufstricks werden, dem Skalierungseffekt. Zinsfunktionen sind exponentiell, d. h. sie steigen krasser, je höher der Zinssatz wird. Wenn dir das Honorar anhand von 2%, 4%, 6% oder gar mehr Wertentwicklung verkauft wird, zahlst Du ein Vielfaches, als wenn nur die Zahlbeiträge bzw. Prämien zu Grunde gelegt werden.

Selten dauert eine gute Beratung im Bereich der Altersvorsorge mehr als zehn Stunden, wenn überhaupt, womit das Stundenhonorar nahezu immer die günstigste Lösung ist.

Anbei findest Du Beispiel, wie echte Ar…Armutszeugnisse auf zwei Beinen mit der Honorarberatung gutgläubige Kunden abzocken.

Beispiel für betrügerische Honorarberatung

Auch mit Honoraren kann man den Kunden abzocken, wie das Beispiel des u. g. 25 Jahre alten Mechatronikers zeigt, der dieses Ergebnis für einen 100€ Altersvorsorge-Vertrag bekommen hat.

Honorar-Abzocke bei Honorarberatung

Abgezockt bei der Honorarberatung

Anstatt eine ehrliche Beratung zu erhalten, wurde der junge Mann von einem „Honorarberater“ abgezockt, der mit völlig unrealistischen Durchschnitts-Werten gearbeitet hat, statt wettbewerbsfähige Verträge in den Vergleich mit einzubeziehen. Zu allem Ãœberfluss hat er sich noch ein Honorar gegönnt, das deutlich über dem liegt, was bei einer Provisionsberatung angefallen wäre. Der Dumme ist am Ende der Kunde. So geht Honorarberatung nicht!

Zu diesem Fall werde ich noch einen eigenen Artikel schreiben, da es ein besonders dreister Fall von Kundenbetrug ist, der die Honorarberatung in ein schlechtes Licht rückt. Als Faustformel bitte merken:

Honorare, die sich an (Mehr-)Erfolgsbasis oder am Anlagevolumen orientieren, sind Provision durch die Hintertür und meistens eine Verbrauchertäuschung!

So warnen Fachmagazine davor, dass Vergleiche auf Basis von Kennzahlen vorgenommen werden. Speziell im Bereich Honorar-Altersvorsorgeberatung gibt es hier regelmäßig Anlass zur Kritik an dieser betrügerischen Darstellung. Quelle: 2022-10-28 Infinma News 10/2022 Seiten 10-12

Fauler Trick Haustarif statt Nettotarif

Ein echter Nettotarif ist massiv viel günstiger als alle anderen Tarife der gleichen Versicherungen und sollte idR dem Drittvergleich standhalten. Die schwarzen Schafe verwenden aber oft nur rabattierte Tarife, Haustarife oder andere Tarife, wo nur die Abschlusskosten niedriger sind aber die Verwaltungskosten unberührt hoch sind. Dabei machen nicht die Abschlusskosten den größten Block aus. Die Verwaltungskosten und die Produktverwaltungskosten kosten den Löwenanteil!

Initial hohe Anfangskosten wirken abschrecken und müssen – zu Recht – in Frage gestellt werden. Teurer sind aber die jährlich anfallenden Gebühren. Bei Altersvorsorge geht es um mindestens sechsstellig, teils siebenstellig Summen. Ob Du Anfangs 2,5% oder 4% auf die Prämien zahlst, macht deutlich weniger Unterschied aus, als wenn Du jährlich auf ein sechsstelliges Vertragsguthaben 1% oder 2% zahlst. Das allein rechtfertigt jedoch keine überhöhten Abschlusskosten oder überzogene Vermittlungshonorare!

Fauler Trick Zeitschinder

Ein guter Berater hat kein Problem damit dir zu zeigen, wann und wie viel er für dich gearbeitet hat. Daran kann man sein Stundenhonorar bemessen. Die schwarzen Schafe versuchen diese Stunden aufzublähen. Aber jeder gute Kollege kann dir auf einen Blick sagen, ob die aufgeschriebenen Stunden realistisch sind, oder nur heiße Luft.

Wenn Du schon ein Honorar bezahlst, dann solltest Du auch die Transparenz erhalten zu wissen, wofür Du bezahlst. Ist doch beim Anwalt oder Steuerberater genauso!

FAQ – Frequently asked questions

FAQ Kosten Honorar – 100% Fakten, 0% Bullshit2024-09-04T01:03:01+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ Kosten Honorar

FAQ zu Honorar und Honorarberatung

Anbei typische Fragen, die im Zusammenhang mit der Honorarberatung aufkommen.

Einfach einen Widerruf absenden! Wobei einfach relativ ist, denn eigentlich müsste es jeder dem Ex-Mandanten so einfach wie möglich machen, indem er eine Widerrufsbelehrung bereitstellt, über die Folgen aufklärt und ein Formular zum Widerruf zur Verfügung stellt; das macht aber leider nicht jeder.

Die korrekte Aufklärung über die Beendigung einer Zusammenarbeit kann daher auch als Qualitätsmerkmal zur Zusammenarbeit herangezogen werden. Gute Geschäftspartner lassen den ehemaligen Kunden gehen, ohne ihm Steine in den Weg zu legen!

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Jein!

Einen Beitragsvorteil kannst Du nicht erzielen, da es nahezu keine Netto-Angebote seitens der PKV gibt.

Was Du hingegen bekommen kannst, sind die u. g. Vorteile:

  • vollständiger Marktvergleich
  • Zugang zu provisionsgeminderten oder -freien Tarifen
  • Aufarbeitung der Krankenakte
  • Anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Gesellschaften

Ja, immer! In keinem Bereich ist der Vorteil einer Honorarberatung so groß, wie bei der Altersvorsorge.

Die überzogenen Produktkosten der meisten Versicherungs- und Bankprodukte sind der Grund dafür. Dies ist nicht nur die Provision des Vermittlers, denn der teure Löwenanteil sind überzogene Verwaltungskosten.

Bei Honorartarifen entfallen die meisten Kosten. Das spart fünfstellig Geld bei kleinen Verträgen; sechs- oder gar siebenstellig bei größeren Verträgen (z. B. mit Firmen).

Vielleicht? Ich weiß es nicht, denn dafür bin ich nicht tief genug in der Materie. Meine Vermutung: nein.

BauFi-Vermittler bekommen teils mehr Abschlussprovision, als Du überhaupt an Zinsen zahlst. 1-2% auf die Baufinanzierungssumme sind durchaus üblich, was bei einem Nullzinsniveau zu interessanten Entwicklungen führte. Daher vermute (!) ich, ohne dass es bestätigtes Wissen ist, dass hier eine Honorarberatung wenig Sinn ergibt.

Wahrscheinlicher ist aktuell, dass einige Vermittler eine Schutzgebühr verlangen oder keine Fallbearbeitung vornehmen. Dies mag teils verboten sein, wird aber selten zur Anzeige gebracht, denn die wirklich guten BauFi-Berater können sich ihre Kunden aussuchen und man muss derartiges Verhalten notgedrungen tolerieren.

Theoretisch möglich aber oft großer Unsinn! Warum? Erstens gibt es nur eine kleine Reihe von Honorartarifen, d. h. das Spielfeld ist eng. Zum anderen ist die größere Hürde die korrekte Konfiguration inklusive des Aufbereitens von Gesundheitsdaten. Für gute Voten einer Risikovoranfrage von den Versicherungen benötigt man aber gewisse Volumina, da man sog. Ausgleichsgeschäft mitbringen muss. Kein mir bekannter Honorarberater hat diese.

Hinzu kommt, dass die Ersparnis beim Verbraucher relativ gering ist und oft zehn Jahre oder mehr zur Amortisation benötigt werden.

Auch die Motivation der Honorarberater ist überschaubar, denn die Höhe der Abschlussprovision richtet sich an dem Bruttobeitrag, obwohl der Verbraucher oft nur den niedrigeren Nettobeitrag zahlt. Hinzu kommt, dass quasi alle LVs mehr als die 2,5% einkalkulierten Abschlusskosten zahlen, weil dies über Quersubventionierung aus anderen Töpfen (Verwaltungskosten, Werbekostenzuschüsse etc.) ausgeglichen wird. Die Motivation der guten Berater ihr Einkommen zu beschneiden dürfte regelmäßig in Frage gestellt werden.

Damit scheitert die grundlegend gute Idee an der Blockadehaltung der Versicherungen. Gäbe es eine Pflicht, dass jeder Tarif auch Netto herausgebracht werden müsste, sähe es vermutlich besser aus.

Leider kein rechtlich geschützter Begriff, jeder darf sich so nennen! So lange es kein Vertreter der DVAG (Deutsche Vermögensberatung) ist, die sich oft euphemistisch als Vermögensberater tarnen, statt ihren gebundenen Vertreterstatus zu offenbaren, könntest Du jemanden Gutes an der Hand haben. Solltest Du einen „Vermögensberater“ der DVAG treffen; lauf, lauf so schnell Du kannst.

Allein die Tatsache, dass ich diese Kritik so offen hier stehen habe und es nicht von deren Rechtsabteilung abgemahnt wird, sollte ein starker Hinweis sein. 😉

Als erste Informationsquelle sind die ganz ordentlich, aber nur als erste Orientierung. Die meisten Informationen sind korrekt recherchiert sowie wiedergegeben. Aber sie sind teils nicht up to date sowie tendenziös, weil die nur mit Vermittlern kooperieren, denen sie gegen Affiliate-Provision dich als Kundenanfrage weiterleiten. Der Verkauf von Kundenanfragen als Leads ist mMn für eine Verbraucher orientierte Firma nicht akzeptabel.

Was für Verbraucherzentralen gilt, kann auf Finanztipp (eigentlich Stiftung Warentest) übertragen werden.

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, die unrechtmäßige Beratungsleistungen erbringen, weil sie sich selbst nicht an jene Standards halten, die für etablierte Vermittler/Berater gelten? Im Impressum[9] werden nicht einmal die Pflichtangaben bereitgestellt, die gesetzlich vorgeschrieben sind und für die sie selbst andere abmahnen?[10]

Sprechen wir über jene Verbraucherzentralen, deren Inkompetenz dafür sorgte, dass eine Insolvenzanmeldung sowie die Pleite der hauseigenen Betriebsrenten eintrat?[11]

Frei heraus: Was für scheinheilige Parasiten! Da die kürzlich versucht haben mich abzumahnen, habe ich mein ganz persönliches Hühnchen mit denen zu rupfen.

Man muss wissen, dass Verbraucherzentralen über jeden Zweifel erhaben sind, denn so steht es im Gesetz §4 II UKlaG. Ich zitiere:

„… Es wird unwiderleglich vermutet, dass Verbraucherzentralen sowie andere Verbraucherverbände, wenn sie überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, diese Voraussetzungen erfüllen.“

Diese scheinheiligen Figuren müssen nicht einmal die gleichen Zulassungsvoraussetzungen des §34d GewO unterliegen, wie es ein Versicherungsmakler idR tut, sondern haben eine Beratungs-Persilschein in §8 I 4 RDG, wo es heißt:

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die …

Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände, …

im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen.

Auf meiner persönlichen Erfahrung basierend ist die Qualität der Verbraucherzentralen schlecht bis sehr schlecht. Ob es an den beiden o. g. Ausnahme-Regelungen liegt, der schlechten Bezahlung ihrer Mitarbeiter, dem beschränkten Zugang zu Produkten der Versicherungswirtschaft, dem fehlenden Zugang zu internen Schulungen und/oder aus anderen Gründen, sei dahin gestellt.

Jene Kollegen vom Verband der deutschen Honorarberater (VDH), die ich von dort kenne, halte ich alle für gut. Daher würde ich vermuten, dass Du dort tendenziell einen der Guten bekommst. Aber Ausnahmen können auch hier die Regel bestätigen.

Es kommt drauf an. Die Tendenz, basierend auf meiner Erfahrung, ist schlecht. Einfach meinen ausführlichen Artikel zur „Neutralität“ von MLP lesen, dann sollte das Bild klarer sein.

Hier verhält es sich ähnlich zu meinen Ausführungen ggü. dem VDH. Bisher habe nur gute Kollegen von dort kennengelernt, keinen unzufriedenen Kunden gesehen sowie keine Beratungsfehler auf den Tisch bekommen.

Daher würde ich diese zu den Guten zählen, wobei es bestimmt Ausnahmen gibt.

Jemand, der über Geld redet, sich als Influencer aller Verantwortung entzieht und nicht mal im Impressum entsprechende Pflichtangaben hat? Sorry, aber wer so blöde ist hier zu kaufen, der hat es auch nicht anders verdient! Die Tatsache, dass sie auch Kooperationspartner empfiehlt, mit denen ich kooperiere, ändert nichts an dem Fakt, dass sie ohne Zulassung tätig ist.

Zur Klarstellung: Bestimmt wird da nicht nur Unfug erzählt und einige der Tipps taugen etwas. Bestimmt! Das gilt aber auch für qualifizierte Kollegen, die sich an Gesetze halten sowie für Ihre Beratung haften. Geh zu qualifizierten Versicherungsmaklern und hör auf Shitfluencern zu glauben! Zumal ich deren Gebühren für ihre Binsenweisheiten als zu teuer erachte.

Da die Honorarberatung das Problem der eingeschränkten Produktpalette nicht löst, stehe ich dem grundlegend sehr skeptisch gegenüber. Positive Ausnahmen bestätigen die Regel. ;)

Daher tendenziell keine gute Idee!

Heute einen Clown gefrühstückt? Gefühlt weit mehr als die Hälfte aller Skandale der letzten Jahrzehnte gehen auf das Konto dieser Drückerkolonnen…

Theoretisch könnte es gehen. In der Praxis wird es aber scheitern, denn die Transparenz beim Honorar würde sehr schnell bei Frust zu den unteren Stufen der Pyramide führen, die sich fragen, warum sie so viel abgeben sollen. Bei der Provision sehen sie das nicht, da sie nicht darüber aufgeklärt werden was marktüblich ist und über welche Kanäle weitere Zuwendungen fließen bzw. wo sie Geld verlieren. Beim Honorar wäre es transparent, was gegen die Interessen der Struktur-Oberen läuft.

Da ich Strukturvertriebe ablehne und nahezu nur Negativbeispiele von dort auf den Tisch bekomme, rate ich hier klar zur Vorsicht!

Kurzum: Mehr Geld! Worum sonst geht es?

Vereinzelt können dort auch Themen beraten werden, über die typische Vermittler geringe bis keine Kenntnisse oder gar keine Beratungserlaubnis haben, z. B. zum Versorgungsausgleich, der Gültigkeit von Ehen in Bezug auf Rentenpunkte, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Altersrente etc.

Speziell bei den rentennahen Jahrgängen (idR Altersklasse 55+) ist es oft so, dass die hohen Rentenfaktoren der gesetzlichen Rentenversicherung – wenn man es in das private Rentenversicherungssystem umrechnet – so hoch sind, dass sie oft die niedrigere Verzinsung kurzer Restlaufzeiten schlagen.

Ich selbst habe schon mehrfach den Rat erteilt, dass eine Einzahlung in die GRV sinnvoller ist, als das Geld in private Altersvorsorge zu investieren. Aber das waren Ausnahmen, denn es gilt der Einzelfall, der einer Einzelfallabwägung bedarf!

FAQ Kosten Provision – 100% Fakten, 0% Bullshit2024-09-04T01:39:42+02:00

Inhaltsverzeichnis FAQ zu Kosten und Provision

Nein, zumeist ist das Gegenteil der Fall!

Es gibt keinen linearen Zusammenhang von Kosten, Provision und Produktqualität; es ist eher diametral, denn je teuer, umso schlechter. Leicht lässt sich festhalten, dass bei Gleichheit der Produkte (nur approximiert möglich) das Günstigere zu bevorzugen ist.

Bei Sach- und Krankenversicherungen sind die Kosten abstrakt, weil nicht direkt deinen Vertrag auf Vertragsebene betreffend. Bei Lebensversicherungen, speziell der Altersvorsorge, da machen die Kosten einen enormen Hebel und Du solltest die günstigste Lösung bevorzugen, was meist ein Honorar-Tarif ist.

Ja, wenn auch nur indirekt. Doch was nutzt dir diese Information, wenn Du nichts dagegen tun kannst? Bei Altersvorsorge gilt, dass Du dir eine Honorarberatung einkaufen solltest, denn hier gibt es direkte Zusammenhänge auf Ebene deines Vertrags! Ansonsten nutzt dir diese Information wenig bis nichts; leider.

Leider gar nicht! Wenn es dir nicht ehrlich mitgeteilt wird, erfährst Du nur, was in den PIB oder ähnlichen offiziellen Dokumenten steht, jedoch nur die halbe Wahrheit ist; leider. Denn unerlaubte Überprovisionen werden über den bilanziellen Verschiebebahnhof als getarnte Auszahlung vorgenommen, z. B. Orga-Zuschuss, Software-Lizenz etc. In meinem Fachartikel zur Provision findest Du tabellarische Übersichten sowie praxisnahe Näherungswerte.

Hat er doch…

Du bekommst zu jedem Versicherungsprodukt ein Telefonbuch an Unterlagen, dessen Erhalt Du quittierst und dessen Inhalt Du gelesen sowie verstanden zu haben glaubst, zumindest unterschreibst Du es.

Meine Meinung: Das Thema ist zu komplex, die Produkte zu vielfältig und die Dummheit zu groß, als dass es hier zu einer Vereinheitlichung kommen kann. Dir hilft nur dein GMV, dein gesunder Menschenverstand!

Grundsätzlich ja. Aber, und das ist ein großes Aber, in der Praxis ist das nicht so einfach. Daher erfordert es immer eine Einzelfallprüfung! Gründe anbei.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es fast keine Honorartarife. Damit ist der Spielraum für Honorarberatung hier kaum gegeben.

Bei Sachversicherungen ginge es theoretisch jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrags. Aber auch hier gibt es nur begrenzt gute Honorarangebote, so dass es selten lohnt. Bei Gewerbe-Kunden öfters mal, aber bei Privathaushalten/Verbrauchern eher selten.

Bei Lebensversicherungen kann es Sinn ergeben, speziell bei Altersvorsorge-Verträgen! Aber jeder Wechsel, also Kündigung samt Neuabschluss, kostet Geld und birgt Risiken, nicht zuletzt steuerliche. D. h. es ist eine Einzelfallentscheidung notwendig, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Bei Altersvorsorge oft ja, aber nicht immer, denn ein etwaiger Verlust muss gegengerechnet werden.

Es gibt sogar Einzel-Fälle, da ist die Provisionsberatung günstiger, z. B. im Rahmen von Erbschaftsberatungen etc.

Geht’s noch? Abgesehen davon, dass es gem. §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot verboten ist, was ist das für eine Moral. Wie viel von deinem Arbeitslohn soll zur Debatte gestellt werden?!

Selbst Versicherungsberater, die als Rechtsdienstleister einem Provisionsannahmeverbot unterliegen, scheitern regelmäßig an der Hürde dieser, weil kaum eine Versicherung Regeln zur Provisionsweiterleitung geschaffen hat, obwohl sie es müssten. Aber diese kleine Gruppe hat keine Lobby und daher wird sich das – vermute ich zumindest – nicht ändern.

Außerdem: Warum zum Teufel willst Du Teile der Provision, Du Depp? Das bezahlst Du am Ende zigfach obendrauf, daher kauf direkt einen Honorar- bzw. Nettotarif!

Leider ja. Im Gegenzug zu den prognostizierten Ablaufleistungen sind die Kosten „garantiert“, im Sinne von festgesetzt. D. h. günstigere Altersvorsorge-Verträge ergeben auf jeden Fall Sinn, denn im Gegensatz zu den Mehr-Rendite-Versprechen windiger Verkäufer kannst Du durch niedrige Kosten garantierte Sicherheit schaffen!

Achtung: Bei einigen Offerten werden dubiose Kosten angegeben. Solche Kaugummi-Klauseln sagen dann beispielsweise, dass die jährlichen Verwaltungskosten von 0-100% liegen können. Derart willkürliche Klauseln sind zu vermeiden!

Nein! Es gibt auch, abweichend von diverse Pseudo-Juristen behauptend, keine gesetzliche Grundlage dafür. Die Betreuungs-Courtage wird grundlegend nicht direkt aus dem Produkt heraus bezahlt, sondern über windige Kanäle. D. h. dein Produkt wird nicht billiger, weil Du den Berater rausschmeißt. „Wäre ja noch schöner!“, schreit da selbst mein Herz. 😉

Es ergibt für dich keinen Kostenvorteil, wenn Du direkt von der Zentrale betreut wirst.

In 99,9% der Fälle wird es nicht teurer, sondern günstiger!

Die Kosten fallen auf Produktebene an. Vereinzelt bieten Versicherungen die gleichen Produkte über Versicherungsmakler günstiger an, z. B. die AXA. Andere Versicherungen machen es genau andersherum, z. B. die Provinzial Rheinland.

Da Versicherungsmakler aber dein Gesamtportfolio an Versicherungen optimieren, sind solche Bedenken leicht zu zerstreuen, wenn in Summe bessere Angebote vorgelegt werden.

Quellen, Links und Fußnoten

  1. Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz – HAnlBG k.a.Abk.) https://www.buzer.de/gesetz/10779/index.htm ↑
  2. §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34h.html ↑
  3. §34d GewO Versicherungsvermittler, Versicherungsberater https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html ↑
  4. §36 GewO Öffentliche Bestellung von Sachverständigen https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html oder JVEG https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/ ↑
  5. §48b VAG Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__48b.html ↑
  6. §60 VVG Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__60.html ↑
  7. §4 XI UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html ↑
  8. §195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html iVm §199 BGB Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html ↑
  9. https://www.verbraucherzentrale.de/impressum ↑
  10. https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2020/05/11/lg_heidelberg_06.03.2020.pdf ↑
  11. https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/betriebsrenten-fehler-bei-altersrueckstellungen-verbraucherzentrale-bremen-meldet-insolvenz-an/24023714.html ↑
  12. https://www.verbund-deutscher-honorarberater.de/de-de/home ↑
  13. https://www.quirinprivatbank.de/ ↑

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