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Was hat es mit der Kieferorthopädie auf sich?
Die Kieferorthopädie umfasst die Diagnose, Behandlung inklusive der Prävention von Zahn- und Kieferfehlstellungen, welche Dysgnathien heißen.[1] Probleme dort beeinflussen direkt das Beißen, Kauen, Sprechen sowie die Mundgesundheit. Probleme mit Zahnbelag, Entzündungen des Zahnbettes oder Zahnfleisches sind eine häufige Folge. Ein Bruximus (Zähneknirschen) oder gar ein CMD-Syndrom können permanente Schäden verursachen. Neben dem Abschliff des Gebisses, können auch Tinnitus, Atembeschwerden, Schluckbeschwerden sowie psychische Beeinträchtigungen die Folge sein.[2]
Die Folgen sind so schwerwiegend, dass z. B. das Vorliegen eines CMD-Syndroms zur Ablehnung einer PKV führend würde. Entsprechend wichtig ist die Aufarbeitung, ob es ein CMD-Syndrom war oder ein nicht psychisch bedingtes Zahnknirschen!
Kieferorthopädie kann auch im Erwachsenenalter sinnvoll sein, beispielsweise weil sich die Zähne verschieben, durch Entfernung eines Zahns im Rahmen einer Zahnbehandlung oder etwa durch Unfall.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse wird nach KIG unterschieden, Kieferidentifikationsgruppen.[3] Die gesetzliche Kasse trägt die Kosten für KIG drei bis fünf. Für die KIG eins bis zwei wird idR kein Zuschuss gezahlt, da es rein ästhetische Korrekturen sind.[4] PKV Tarife orientieren sich an dieser Methodik. Eine Übersicht finden Sie anbei.
Grafik – KIG-Gruppen, 2016 Memorix: Zahnmedizin, S. 164, DOI: 10.1055/b-0036-134617
Zum besseren Verständnis betrachten Sie folgende Visualisierung einiger Stufen.
Grafik – Bsp. KIG-Visualisierung, 2016 Memorix: Zahnmedizin, S. 163, DOI: 10.1055/b-0036-134617
Die Kosten sind oft hoch, weshalb bei Kindern die Kieferorthopädie mitversichert werden sollte. Vereinzelt bieten Tarife 100% für Kinder-Kieferorthopädie an, 80% lassen sich aber nahezu überall versichern.
Bei Erwachsenen ist es ein nachrangiges Selektionsmerkmal. Ohnehin sehen die meisten Tarife vor, dass die Leistung dem Alter nach begrenzt ist. Oft ist eine Leistung bis maximal zum 21. Lebensjahr vorgesehen.
Zwar ist es technisch möglich, für Erwachsene eine Kieferorthopädie zu versichern, doch schränkt es die Tarifauswahl stark ein und das Problem hätte vor Antragsstellung nicht schon vorliegen dürfen.
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Quellen
[1] 2009-10 B. Kall-Nieke – Einführung in die Kieferorthopädie – Seite V https://books.google.com.mx/books?id=ps2U3Qj4xTAC&pg=PA331&lpg=PA331&dq=kieferorthop%C3%A4die&source=bl&ots=d3urBsWEuP&sig=ACfU3U3OVm5cHePz0Y0KTsnQoVkuXI_R4w&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiB4YeE6aDrAhUHRa0KHeYfBPMQ6AEwAnoECBoQAQ#v=onepage&q=kieferorthop%C3%A4die&f=false
[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik – Welche Aufgaben hat die Kieferorthopädie? https://www.gzfa.de/diagnostik-therapie/kieferorthopaedie/
[3] 2003-06-04 Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung vom 04. Juni 2003 und vom 24. September 2003 in der ab 01. Januar 2004 gültigen Fassung – Anlage 1 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/zahnaerztliche_versorgung/rili_g_ba/15_Kieferorthopaedie-RiLi_2004.pdf
[4] §29 SGB V Kieferorthopädische Behandlung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__29.html