Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
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Heil- & Kostenplan (HKP)
Nur weil die Versicherung kein tarifliches Preisverzeichnis hat, bedeutet das nicht, dass Sie jeden Preis akzeptieren muss. Nebst internen Listen zur Orientierung, kann es auch ein offensichtliches Missverhältnis von Leistung und Rechnung geben. Lassen Sie sich deshalb unbedingt vor der Behandlung Kostenvoranschläge geben. Dieser zweistufige Behandlungsplan mit Berechnungen wird auch Heil- und Kostenplan (HKP) genannt.[1] Manche Tarife sehen die zwingend Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor. Bei Missachtung gegen diese Obliegenheit drohen Leistungskürzungen! Anbei ein Blanko-HKP:
Sie haben keine Pflicht mehrere HKP einzuholen. Aber aufgrund der großen Preisspanne empfehlt es sich! Ihre PKV, die Versichertengemeinschaft und damit langfristig die niedrigeren BAP werden es Ihnen danken!
Der Verzicht auf die HKP-Klausel dient der Bequemlichkeit. Als beitragsstabilisierendes Steuerungsmittel der Versicherung scheint die Vorlage eines HKP dem Einzelnen gegenüber dem Wohle der Versichertengemeinschaft als zumutbar.
Mindestanforderung Heil- und Kostenplan (HKP)
Ein HKP erst ab einer Mindeststumme (z. B. ab 2.000€).
Optimum Heil- und Kostenplan (HKP)
Ein HKP erst ab höherer Mindeststumme (z. B. ab 5.000€). Tarife ohne HKP-Pflicht haben ein erhöhtes Kostensteigerungsrisiko.
Eine gute Beratung spart dir Zeit und…
…bringt dir bessere Ergebnisse! Probier es aus, am besten jetzt!
Quellen
[1] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Kassenärztliche Bundesvereinigung – Heil- und Kostenplan https://www.kzbv.de/heil-und-kostenplan.38.de.html