About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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Wie versichern sich Beamte?

Die meisten Beamten sind in der PKV versichert. Aber die Gründe dafür sind höchst unterschiedlich!

Und nicht alle Beihilfe-Empfänger sind gleich!

0%
PKV-Versicherte
0%
GKV-Versicherte
0%
Davon wollen in die GKV
0%
Davon möchten in die PKV

Fairerweise sollte man beachten, dass Beamte des niederen Dienstes überproportional oft in der GKV sind, weil diese in Relation günstiger ist, als bei den höher besoldeten Kollegen. Gleiches gilt für Beamte in Ländern mit pauschaler Beihilfe, die sehr viele Kinder haben.

Aber für den „Standard“-Staatsdiener mit max. drei Kindern ist die überwältigende Mehrheit in der PKV.

PKV-Zielgruppe Beihilfe, Beamte etc.

Beamte, deren Ehepartner sowie Kinder können als sogenannte Beihilfeberechtigte sich zu einem bestimmten Prozentsatz (i.d.R. 50% bzw. 30%) privat krankenversichern. Wegen der Versicherungsfreiheit von Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1] kann ergänzend zum Beihilfesatz eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Beihilfe und private Krankenversicherung müssen in Summe immer 100% ergeben, ggf. gekürzt um eine Selbstbeteiligung oder einen Verwaltungskostenabschlag.

Der Versicherungsumfang der privaten Krankenversicherung erstreckt sich immer auf den Teil, der in der Beihilfe nicht abgesichert ist. Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, erhält – bis auf die u. g. Ausnahmen – hierfür keine Kostenbeteiligung des Dienstherrn und muss die kompletten Kosten dieser Vollversicherung selbst tragen, da es weder Teilversicherungen noch angepasste Beihilfe-Zusatzversicherungen gibt! Das führt außerhalb des einfachen Dienstes praktisch immer zu Mehrbelastungen im Vergleich zur PKV.

Die Privaten Krankenversicherer bieten für Beamte spezielle Beihilfe(-restkosten-)Tarife an. Der Markt hierfür ist sehr breit gefächert, so dass nur ein individueller Preis-Leistungs-Vergleich zielführend in der Auswahl eines Tarifes bzw. Anbieters ist.

Zu beachten sind auch Einschränkungen in den Beihilfeleistungen in den letzten Jahren, wie die Einführung einer Kostendämpfungspauschale und der Wegfall sogenannter stationärer Wahlleistungen wie „Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer“ und „Chefarztbehandlung“. Diese und in Zukunft entstehende Lücken schließt man mit einem stationären bzw. einem Ergänzungstarif im Rahmen seiner ausgewählten privaten Krankenversicherung.

Die obligatorische Pflegepflichtversicherung schließt sich an die private Krankenversicherung an.

Wie werden die Heilbehandlungen bei Beamten bezahlt?

Die Erstattung der Rechnungen erfolgt aus verschiedenen Quellen. Die Erstattung einer Rechnung gestaltet sich dabei idR wie folgt:

  • Beihilfe (z. B. 50% für Single ohne Kinder in NRW)
  • Beihilfe Wahlleistungsvereinbarung
  • PKV-Erstattung (z. B. 50% Restkosten für Single ohne Kinder in NRW), vorzugsweise ergänzt um Beihilfe-Ergänzungstarif (für den Ausgleich von Beihilfe-Kürzungen/-Lücken)
  • Restkostenbeitrag Verwaltungskosten (z. B. nicht erstattungsfähige AU-Bescheinigung, 10€-Wahlleistungsabschlag in NRW etc.)

Im Details unterscheiden sich die Erstattungen nach dem u. g. Schema.

Erstattung der PKV in Kombination mit der Beihilfe

Die grünen Bausteine kann jeder Staatsdiener auf Antrag erhalten. Die orangen Bausteine sind entweder befristet oder unterliegen dem Vorbehalt einer Gesundheitsprüfung. Dabei sind die Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen sehr unterschiedlich. Der kostenpflichtige Abschluss der Wahlleistungsvereinbarungen der Beihilfe-Stellen (rechts, orange) ist oft die Bedingung, dass die PKV ihre Leistung dem angepasst erbringt.

Wo ist die Beihilfe geregelt und in welcher Höhe?

In jeder Laufbahn muss sich der Beamte mit dem Thema PKV beschäftigen, wobei der Zeitpunkt sowie der Tarif vom Status abhängen. Eine Übersicht dazu finden Sie anbei.

Gruppe Optionstarif Anwärtertarif Beamtentarif
Geöffnetes Buch Silhouette Bildung & Forschung Studium Referendare

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Büroklammer mit einfarbiger Füllung

Verwaltung

Einfacher Dienst Ggf. Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Mittlerer Dienst Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Gehobener nicht technischer Dienst Studium + Ausbildung

Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Höherer Dienst Studium Referendare

Beamte auf Widerruf

Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Polizist mit einfarbiger Füllung Polizei Ausbildung mit freier Heilfürsorge oder Ausbildung mit Beihilfeanspruch Beamte auf Probe

Beamte auf Lebenszeit

Als Beihilfe werden Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle, bei der Früherkennung und Schutzimpfungen bezeichnet. Es gibt eine Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)[2] sowie Beihilfeverordnungen der Bundesländer, die teils stark variieren. Auskünfte erteilen die jeweiligen Beihilfestellen.[3]

Dienstherren und Beamten-Typen

Die typischen Dienstherren sind:

  • Bund oder unmittelbare Bundeskörperschaften
  • Landesbeamte oder landesunmittelbare Körperschaften
  • Kommunalbeamte über lokale Gebietskörperschaft

Ein Sonderfall sind Ehrenämter, wozu Gemeinderäte, Stadträte, Bürgermeister oÄ zählen.

Ein anderer sind Richter, denn Richter sind „nur“ Beamten in vielen Dingen gleichgestellt; denn, wenn sie Beamte wären, wären sie weisungsgebunden, was im Konflikt mit ihrer sachlichen Unabhängigkeit stünde. Aus pragmatischen Gründen sind sie in der Organisationsstruktur des Staates eingebunden, inhaltlich jedoch frei.[4]

Unterschieden werden dabei die u. g. Beamten-Typen:

  • Beamter auf Widerruf (z. B. Anwärter, bspw. Zollinspektorenanwärter, Finanzanwärter oder Regierungsinspektorenanwärter oÄ „Ausbildungsberufe“)
  • Beamter auf Probe (eine Probezeit nach der Widerrufszeit, in der noch „vereinfachte“ Kündigungsgründe gelten bspw. wg. Disziplinarverstößen)
  • Beamter auf Zeit (z. B. Landrat, Bürgermeister, Juniorprofessoren, Kanzler der Universität, etc.)
  • Beamter auf Lebenszeit (z. B. Professoren, Richter
  • Ehrenbeamte
  • Politische Beamte (z. B. Ministerial-Beamte)

Übersicht der Beihilfe-Sätze

Die Beihilfesätze sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, z. B. der Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen,[5] auch Bundesbeihilfeverordnung genannt. In einigen Bundesländern sind die Regelungen abweichend. Meist bekommt der Primärversicherte 50% Beihilfe, die sich ab dem 2. Kind oder zur Pension erhöht. Ehepartner und Kinder unter bestimmten Einkommen sind oft ebenfalls beihilfefähig. Sie erhalten zumeist mehr Beihilfe als der Primärversicherte. Speziell Hessen und Bremen haben viele abweichend (oft negative) Sonderregeln! Der Dienstherr bzw. die Personalabteilung informieren Sie auf Nachfrage.

Gewährung von Beihilfe

Beihilfeberechtigung (§2 BVO)

Zur Vorlage       [X] beim Krankenhaus

[   ] bei der Universitätsverwaltung

[   ] der privaten Krankenkasse

Hiermit bestätigen wir, dass XXXXXXXXXXXXXXXXx, als Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen z. Z. in Krankheitsfällen Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe im Rahmen der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen vom 05.11.2009 (BVO) hat für

[X]  ich selbst

[   ] die Ehegattin/den Ehegatten

[   ] Kind/er:

Der Beihilfebemessungssatz beträgt ab dem 01.11.2023 50%.

Bei einer Zuordnung des Kindes XXXXXXXXXXXXXx beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz 70%

Freundliche Grüße

Unterschrift

Bekommt also ein Beamter x% Beihilfe, so muss er einen Restkostentarif mit x% abschließen. Ändert sich seine Beihilfe, muss er auch den Restkostentarif zeitnah anpassen. Diese Anpassung der PKV muss zeitnah innerhalb einer Frist erfolgen, ansonsten wird eine Gesundheitsprüfung fällig.

Beihilfe erhalten Beamte, solange ein Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld besteht.

Anbei finden Sie eine nicht vollständige Übersicht der häufigsten Beihilfe-Sätze, welche nicht alle Sonderregeln berücksichtigt, die es gibt. Speziell in Hessen und Bremen muss oft genauer gerechnet werden, da beispielsweise familien- und personenbezogene Bemessungssätze erhoben sowie teils vermischt werden. Teils werden für Pensionäre nochmals abweichende Bemessungssätze verwendet. Diverse Sonderregeln können im Einzelfall zum Tragen kommen.

Bitte beachten Sie, dass für die Gewährung der Wahlleistungen von einigen Bundesländern eine Art versicherungsähnliche Prämie erhoben wird!

Ambulant

Stationär

Beihilfe Primär min. 2 Kinder Ehegatte Kind Regelleistung Wahlleistung
Bund 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Bayern 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Baden-Württemberg 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Nordrhein-Westfalen 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Rheinland-Pfalz 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Sachsen 50% 90% 90% 90% =ambulant =ambulant
Sachse-Anhalt 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Thüringen 50% 70% 70% 80% =ambulant =ambulant
Berlin 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Brandenburg 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Hamburg 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Mecklenburg-Vorpommern 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Niedersachsen 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Saarland 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Schleswig-Holstein 50% 70% 70% 80% =ambulant 0%
Beihilfe

Primär,

ledig

Primär,

verheiratet/ verwitwet

Ehegatte Kind Regelleistung

Ledig-verh./verw.

Wahlleistung

Ledig-verh./verw.

Hessen 50% +5x% 50%+5x% 50% +5x% 50% +5x% 65%-70% 65%-70%
Bremen 50% 70% 70%  80% 50%-70% 0%

Als Faustformel gilt, dass wo keine Wahlleistungen vom Bundesland gewährt wird, auch keine Wahlleistungen im Rahmen der Öffnungsaktion versichert werden können, z. B. in Niedersachsen etc.

Priester waren früher pauschal zu 50% und die Angehörigen zu 70% Beihilfe berechtigt, wobei analog der Bundesbeamten ausgelegt wurde. Heute werden die Beihilfe-Sätze von den Diözesen festgelegt.[6]

Für EU-Beamte, Abgeordnete gelten oft andere Grenzen (zumeist 80% oder 66,67%), wobei eine Abstimmung auf spz. Tarife in Bezug auf das GKFS[7] notwendig sind.

Die Höhe der Beihilfe unterliegt Änderungen, wobei trotz leerer Haushaltskassen vereinzelt Wahlgeschenke gemacht werden, z. B. in Sachsen, wo die Beihilfe teils auf 90% angehoben wurde.[8]

Was ist bezüglich der Wahlleistungen der Beihilfe zu beachten?

Hier gilt: ganz oder gar nicht! Wenn Sie beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dafür oft einen kleinen Beitrag gegenüber der Beihilfe zahlen. Das ist wie ein Versicherungsbeitrag bei der Beihilfe zu verstehen, da Sie sonst auf allgemeine Leistungen beschränkt sind, womit Sie keinen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus hätten.

Sie müssen sich zu Dienstbeginn (Fristbeginn zum Ernennungstag bzw. Übergabe der Ernennungsurkunde) dauerhaft für oder gegen diese Wahlleistungen entscheiden, wobei eine Änderung dieser Entscheidung meist nur bei Umwandlung des Dienstverhältnisses möglich ist, beispielsweise vom Wechsel „auf Widerruf“ zu „auf Probe“. Beispielsweise wird diese Frist in Baden-Württemberg auf fünf Monate beschränkt. Die relevanten Teile wurden fett hervorgehoben:

Was muss ich veranlassen, damit ich Beihilfe zu Wahlleistungen in Anspruch nehmen
kann?
Sie müssen innerhalb einer
Ausschlussfrist von fünf Monaten, in der ausschließlich das Wahlrecht ausgeübt werden kann, gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg auf einem besonderen Vordruck erklären, ob Sie Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn
in Anspruch nehmen wollen oder nicht.[9]

Wenn Sie diese Wahlleistungen nicht versichern, dann leistet auch der Beihilfe-Ergänzungstarif dafür nicht. Dieser leistet nur für Leistungen, die Sie nicht anderweitig versichern könnten.

Warum ist der Beihilfeergänzungstarif so wichtig?

Der Beihilfeergänzungstarif ist ein Nadelöhr bei Beamten, der in der Zukunft hohe Bedeutung haben wird, davon ausgehend, dass die Beihilfe weitere Leistungskürzungen vornehmen wird, die über den Baustein abgefangen werden können. Die Qualitätsunterschiede sind riesig! Bereits mit Einführung der Sozialtarife gingen Experten davon aus, dass Leistungskürzungen der Beihilfe bis hinunter auf das Niveau des Basistarifs als verfassungskonform anzusehen sind. Da sie „in ihrer gegenwärtigen Gestalt nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ zählt, sind Änderungen jederzeit möglich.[10] So ist bei vielen Beihilfe-Stellen bei Privatkliniken eine Begrenzung auf die gesetzlichen Abrechnungsmodalitäten der DRG-Pauschale, KHEntgG sowie der BPflV üblich, aus denen erhebliche Zuzahlungsrisiken hervorgehen, weil sie nicht beihilfefähig sind, z. B. in Niedersachen.[11] Sowas kann über den Ergänzungstarif abgefangen werden.

Was geschieht, wenn sich die Beihilfevorschriften ändern?

Werden die Leistungen ausgeweitet, ist der PKV-Schutz teils zu hoch. In solchen Fällen erlauben Versicherungen in der Regel die formlose Reduktion, wie im beigefügten Beispiel der Barmenia.

… mit beigefügtem BK-Aktuell wurde darüber informiert, dass seit dem 24.11.2021 Beamtenanwärter aus dem Bundesland Hessen einen höheren Beihilfe-Anspruch haben. Dies gilt auch für alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Das bedeutet, dass hessische Beamtenanwärter, die bereits nach den Tarifen BVA(U), BVD(U), BVS(U) und BVEL(U) versichert sind, ihre Leistungsstufen anpassen können. Da sich die Beihilfe für die meisten Anwärter erhöht, können die Leistungsstufen bei der Barmenia reduziert werden.

Insgesamt sind ungefähr 209 Verträge im Maklervertrieb von der Anpassung betroffen. Eine kurze Erklärung, warum die Rede von „ungefähr 209 Verträgen“ ist:

Die Verträge in der Liste wurden wie folgt ermittelt:
>         Ermittlung aller ungekündigt versicherten Personen;
>         davon die, die in den Tarifen BVA bzw. BVAU (mit Leistungsstufe zwischen 30 und 50) und
>         BVS3 bzw. BVS3U (mit Leistungsstufe zwischen 20 und 35) versichert sind.

Damit wird klar, wieso die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es könnten Anwärter aus Hessen fehlen, die andere Tarife führen (z. B. keine Anwärtertarife). Es handelt sich somit vielmehr um eine Annäherung an den Bestand. Datenstand der Auswertung ist der 22.11.2021(iHP-Datenstand).

Es wurde abgestimmt, dass der Umstellungsprozess so einfach wie möglich sein soll.

Daher reicht eine kurze schriftliche Bestätigung der Kunden per E-Mail zur gewünschten Umstellung.
Liegt eine Maklervollmacht vor, reicht eine Bestätigung des Maklers aus.

Herzliche Grüße aus Berlin[12]

Schwieriger wird, wenn die Beihilfe Leistungen streicht. Hier sind die Versicherungen angehalten, dass über entsprechende Tarife – z. B. den Beihilfeergänzungstarif – die Lücken aufgefangen werden können. Weder gibt es dazu eine Pflicht, noch muss die Versicherung diese Tarife ohne Zugangsschranken anbieten, z. B. Gesundheitsfragen, Altersgrenzen etc.

Beihilfe-Ergänzungstarif Positivbeispiel Alte Oldenburger

Die Alte Oldenburger hatte für 1€ den Beihilfeergänzungstarif erweitert und im Rahmen der BET-Plus-Aktion allen Bestandsversicherten ohne Zugangsschranken angeboten, ohne dass es eine gesetzliche Änderung gab, die es notwendig machte. Positiver Bestandskundenservice!

Tarifeinführung zum 01.05.2020

Tarif BET Plus – der neue Beihilfeergänzungstarif

Zum 01.05.2020 haben wir einen zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif (BET Plus) eingeführt. Der BET Plus steht Ihnen ab sofort in unserem Onlinerechner zur Verfügung. Die unabhängigen Software-Häuser haben wir bereits über unseren neuen Tarif informiert. Neben den Inhalten aus dem bekannten Beihilfeergänzungstarif BET bietet Ihnen dieser Baustein noch umfangreichere Leistungen, um den Versicherungsschutz zu optimieren: …

Grafik 20 – Alte Oldenburger Mailing 2020-06-09 BET-Plus-Aktion auch im Bestand

Beihilfe-Ergänzungstarif Positiv- & Negativbeispiel AXA/DBV

Es ist nicht unüblich, dass PKVU im Rahmen von Beihilfe-Änderungen versuchen den Vertrieb anzukurbeln. Vereinfacht ausgedrückt: Du sparst Beihilfe, daher kannst Du mehr Beihilfe-Ergänzung einkaufen, wie am u. g. Beispiel (sic!) der AXA/DBV erkennbar:

Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

einige Bundesländer erhöhen zur Zeit die Beihilfesätze für ihre Beamtinnen und Beamten.

Dadurch können die Restkostentarife und deren Beiträge reduziert werden- eine gute Nachricht.

!!!         Aber- die Beihilfe zahlt nicht alles         !!!

Auch die Beihilfe kennt Begrenzungen. Sie erstattet nicht alle Krankheitskosten zum vollen Beihilfeprozentsatz.

Für Beihilfeberechtigte können also beträchtliche Kosten verbleiben – keine gute Nachricht.

Je höher der Beihilfebemessungssatz, desto größer auch die Lücken!

Dadurch werden leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife noch unverzichtbarer- wir haben unser Angebot modernisiert und optimiert – wieder eine gute Nachricht und es wird noch besser!

Im Rahmen der Produkteinführung unserer neuen Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) bieten wir Ihnen und unseren gemeinsamen Kundinnen und Kunden eine einzigartige Aktion an.

Wir gehen aktiv Kundinnen und Kunden zu und unterbreiten ihnen ein Angebot auf Umstellung in die neuen Beihilfeergänzungstarife ohne erneute Gesundheitsprüfung.[13]

In diesem Beispiel sei positiv erwähnt, dass die AXA/DBV auf alle Kunden zugeht und nicht nur auf die Gesunden oder jene, welche schon den Vorgänger-Tarif hatten. Dies ist nicht selbstverständlich, noch hätten Sie einen Anspruch auf solche Nachkäufe, wenn Sie ursprünglich „Mist“ eingekauft hätten. Blöd nur, dass die AXA/DBV in sich nicht stringent ist, denn bei der Aktion im Juni 2024 war man wieder wählerisch, denn es hieß:

Liebe Vertriebspartnerin, lieber Vertriebspartner,
wir im Rahmen der Produkteinführung unserer neuen Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) im Frühling dieses Jahres eine Bestandsaktion durchgeführt.
In dieser Bestandsaktion haben
alle Neukunden der letzten zwei Jahre oder Neukunden mit Ausbildungskonditionen der letzten drei Jahre sind, ein Angebot erhalten. 

Damit ältere Bestandskunden ebenfalls von den besseren Leistungen unserer neuen Beihilfeergänzungstarife (BN-Tarife) profitieren können, haben Sie jetzt die Möglichkeit dazu, Ihre Kunden ebenfalls darauf anzusprechen. Für die Umstellung stellen wir Ihnen ab sofort spezielle Umstellungsanträge zur Verfügung – einen Antrag für den Wechsel in den Tarif BN-BU(A) und einen Antrag für den Wechsel in den Tarif BN VisB-U (A)! 

Das heißt, zur Antragstellung für die Umstellung in die neuen Beihilfeergänzungstarife können Sie nun die beigefügten Umstellungsanträge in der Anlage nutzen. Es werden ausschließlich diese Formulare für die Umstellung von der Fachabteilung akzeptiert, daher bitte bei interessierten Kunden die beigefügten Anträge ausfüllen und unterschreiben lassen.

Aufgrund von Mehrleistungen ist hier nämlich eine Risikoprüfung erforderlich: …[14]

Der o. g. Umstellungsantrag hat Gesundheitsfragen, wenn auch einfache.[15] Nicht jeder Bestandskunde kann profitieren.

Pauschale Beihilfe

Statt der individuellen Beihilfe bieten einige Bundesländer Ihren Beamten einen Arbeitgeber ähnlichen Zuschuss, die sog. pauschale Beihilfe. Dies sind:

  • Hamburg seit 01.08.2018,
  • Berlin seit 01.01.2020,
  • Brandenburg seit 01.01.2020,
  • Bremen seit 01.01.2020,
  • Thüringen seit 01.01.2020,[16]
  • Baden-Württemberg seit 01.01.2023[17],
  • Sachsen ab dem 01.01.2024[18] und
  • Niedersachsen ab dem 01.02.2024.[19]

Baden-Württemberg entschied im April 2022, die pauschale Beihilfe bis Ende 2022 einführen zu wollen.[20] Der PKV-Verband versuchte dies durch ein Gutachten zu verhindern, welches verfassungsrechtliche Bedenken äußert, dass die Einführung den Staat mehr kosten würde sowie eine Unteralimentierung seiner Beamten darstellen könnte, weil die Leistungen der GKV sich seiner Einflussnahme entzögen.[21]

Potenzielle Vorteile der pauschalen Beihilfe

Dies ist insofern albern, als dass auch ein Zuschuss zur PKV gezahlt werden kann,[22] womit es auch eine kleine Gruppe von Beamten gibt, für welche die pauschale Beihilfe vorteilhaft sein kann; es kommt auf den Einzelfall an. Dies sind u. a.:

Beamte mit Auslands-KV (da kein Vorbehalt der Substituvität gefordert ist)

Diplomaten u. politische Beamte (da hier Nicht-Beamten-Tarife relevant sind)

Niedrige Besoldungsstufen (da die GKV mit Zuschuss günstiger sein kann, spz. mit Kindern)

Spätberufene mit behinderten Angehörigen (da die Versicherbarkeit ggf. unmöglich oder unvorteilhaft ist und die GKV mehr Programme für Behinderte bereithält)

Professoren und Doktoranden, mit Laufbahnwechseln und KTG-Bedarf (da hier Nicht-Beamten-Tarife relevant sind)

Selbstständige Ehepartner über Beihilfe-Einkommensgrenze (da individuelle Beihilfe ggf. unmöglich aber ein Restkostenzuschuss der pauschalen Beihilfe möglich ist)

Beamte des öD mit Beihilfeanspruch (da Nicht-Beamten-Tarife konkurrenzfähig sind und die KTG-Problematik auftreten kann)

Dies ist stets im Einzelfall zu prüfen, zumal die pauschale Beihilfe einige Nachteile hat. Diese Einführung sowie Erweiterung der pauschalen Beihilfe ist grundsätzlich begrüßenswert, weil sie den Staatsdienern mehr Optionen bietet, hat jedoch Nachbesserungsbedarf. In den meisten Fällen wird die PKV die bessere Lösung sein. Vereinzelt mag es Gründe für die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse geben. Zurzeit sind es Ausnahmen! Eine Ausweitung der pauschalen Beihilfe ist aktuell nicht Teil der politischen Diskussion. Die Möglichkeit eines Wechselfensters zurück in die GKV wird erwogen,[23] was jedoch ohne die pauschale Beihilfe sehr selten Sinn ergibt.

Nachteile der pauschalen Beihilfe

Leider gibt es noch einige Probleme, die nicht final geklärt sind, weshalb auch Beamten-Interessentenvertretungen wie der dbb die pauschale Beihilfe tendenziell ablehnen:[24]

Was geschieht, wenn der Beamte in ein anderes Bundesgebiet wechselt, wo er keinen Pauschal-Zuschuss erhält? Für eine ggf. wirtschaftlichere PKV mit Individual-Beihilfe ist er vlt. zu alt, möglicherweise schafft er auch die Gesundheitsprüfung nicht. Änderungen aufgrund von Anpassungen der Beihilfe unterliegen keiner Gesundheitsprüfung. Sonstige Vertragsänderungen schon. Ein sauberer Übergang ist noch nicht gewährleistet, weshalb tendenziell die PKV die bundesweit sicherere Wahl darstellt.

Die Aufgabe der individuellen Beihilfe ist dauerhaft! Die Entscheidung ist unwiderruflich, obwohl der PKV-Verband vermutet, dass dies gegen die Verfassung verstößt.[25]

Die pauschale Beihilfe gilt nicht für die soziale Pflegepflichtversicherung. Dies führt zu einem Mehrbeitrag in der SPV. Außerdem ist die SPV schwächer finanziert ist als das private Gegenstück PVB.

Im Alter haben freiwillig gesetzliche versicherte Pensionäre mit deutlich höheren Beiträgen zu rechnen, weil alle Einkünfte auf den Kassenbeitrag angerechnet werden, während die Beihilfe zur PKV meistens steigt.

Wenn Sie die Pauschal-Beilhilfe und eine gesetzliche Kasse wählen, sollten Krankenzusatzversicherungen abschließen, welche ein Umwaldungsrecht in eine vollwertige PKV haben.

Lohnt die pauschale Beihilfe?

Die Antwort steht auf der Rückseite.
Im Einzelfall ja, pauschal nein.
Da die Entscheidung nicht rückgängig gemacht werden kann, sollte eine langfristige Betrachtung erfolgen, statt nur einer kurz- bis mittelfristigen.

Besonderheiten für bestimmte Beihilfe-Empfänger

PKV-Besonderheiten für Beamtenanwärter und Referendare

Die Anwärter-Tarife sind als sogenannte Einsteigertarife kalkuliert, d. h. Sie bilden noch keine Alterungsrückstellungen. Dies wird gemacht damit sie preislich attraktiv zur gesetzlichen Krankenkasse sind. Nach der „Ausbildung“ werden Sie in Normaltarife umgewandelt, die Alterungsrückstellungen enthalten. Sie werden dadurch teurer, bleiben aber fast immer günstiger als die gesetzliche Krankenkasse Einsteigertarife dürfen maximal bis zum 39. LJ angeboten werden.[26]

Bitte wählen Sie Ihren Schutz als Anwärter bzw. Referendar danach, wie Sie langfristig versichert sein wollen! Gleiches gilt für junge Polizisten, Feuerwehrleute oder Soldaten.

Einige Ausbildungstarife der PKV sind Mogelpackungen. Es sind Schaufenstertarife, die gut aussehen, um den jungen Kunden zu ködern, hoffend dass diese später nicht mehr wechseln können oder wollen. Die guten Angebote der Ausbildungstarife sind selten die besten Angebote für ein komplettes Leben! Nur weil der Ausbildungstarif gut ist, muss der dahinterstehende Tarif es nicht sein.

Auch die beiden größten Beamtenversicherer – Debeka & Deutsche Beamtenversicherung – bilden hier keine Ausnahme. Prüfen und vergleichen Sie!

Im Studium sollte der Krankenversicherungsschutz schon durch eine Anwartschaft bzw. einen Optionstarif gesichert werden. Quasi eine Krankenversicherung auf Stand-By. Hierbei wird der aktuelle Gesundheitszustand gesichert und gilt unverändert bei Umstellung in eine „aktive“ Krankenversicherung zu Beginn des Referendariats. Die Kosten hierfür liegen zwischen 1 EUR (oft Sondertarife für Lehrer) bis max. 15 EUR monatlich, bei älteren Studierenden.

Die „typische“ Beamtenlaufbahn gliedert sich in drei Schritte, wobei nur im ersten Schritt ein PKV-Abschluss ohne Verlust möglich ist. Je früher der Abschluss erfolgt, umso günstiger sind die Prämien auf die Lebenszeit betrachtet. Daher empfiehlt sich von Anfang an die Entscheidung auf Lebenszeit zu optimieren.

Einige PKVUs bieten keine vergünstigten Anwärter-Tarife an, könnten aber dennoch auf Lebenszeit die bessere Option sein, z. B. Alte Oldenburger oder Deutscher Ring (Stand 2022-07). In solchen Ausnahmefällen sollte ein günstiger Anwärter-Tarif beim Wettbewerb mit gleichzeitiger Option für die Alternativanbieter (z. B. Alte Oldenburger oder Deutscher Ring) abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass nur wenige PKV diese Kombination im Sinne der Versicherbarkeit anbieten.

Nach Wissen des Autors bieten zzt. (Stand 2023-10) nur die Alte Oldenburger, AXA und Barmenia eine befristete Option für Beamte an, die während der Anwärter-Zeit anderweitig PKV-Versicherte sind. Meist beträgt die Laufzeit nur zwei Jahre und kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden, z. B. nicht abgelegtes Staatsexamen aufgrund von Krankheit, wobei der Autor auch erlebt hat, dass gerade deshalb die Verlängerung versagt wurde.

PKV-Wechselmöglichkeiten für Beamte und Beihilfe-Empfänger

Nur weil ein späterer Wechsel theoretisch möglich ist, ergibt es nicht zwingend einen Sinn. Mit jedem verstrichenen Jahr wird ein Wechsel unwahrscheinlicher (Gesundheitsfragen) und teurer (Eintrittsalter; Mehrheitlicher Verlust der Alterungsrückstellungen), womit er nur in sehr begründeten Ausnahmefällen Sinn ergibt.

Grundsätzlich gilt: Wählen Sie nach Ihrem Bedarf und nicht nach dem, was andere versichert haben oder wo diese versichert sind!

Spar-Tipp für die Öffnungsaktion bei Anwärtern

Leider bieten nicht alle PKV die Öffnungsaktion für Anwärter an, z. B. Barmenia (einst bester Anbieter in der Öffnungsaktion) seit 07.2022 nicht mehr. Andere PKV bieten nur Tarife mit (anteiligen) Alterungsrückstellungen an, was diese teurer macht, z. B. Allianz, Deutscher Ring etc.

Die Öffnungsaktion muss im Rahmen der ersten sechs Monate beantragt werden, der Versicherungsbeginn darf aber in der Zukunft liegen. So wäre es möglich, dass ein Anwärter im sechsten Monat die Öffnungsaktion beantragt, welche erst in sechs Monaten aktiv würde. Damit lässt sich im Einzelfall bis zu 11 Monate lang eine günstigere GKV-Prämie fortführen.

Bitte fragen Sie dies immer vorher an, denn die Regeln ändern sich gelegentlich und Sie erhalten keine zweite Chance! Anbei ein Beispiel der Anfrage und der Bestätigung.

2023-08-02 Anfrage Deutscher Ring 2023-08-03 Antwort Deutscher Ring[27]
SgDuH, eine junge Dame kann gem. Risikovoranfrage nur via Öffnungsaktion in die PKV. Wenn Die Verbeamtung zum 01.08.2023 erfolgt, könnten wir im 12.2023 (6. Monat) einen Antrag mit max. 6 Monaten Vordatierung zum 01.05.2024 stellen, damit der Wechsel möglichst spät erfolgt, jedoch noch im sechsmonatigen Fenster der Erstverbeamtung liegt? Danke für die Auskunft. MfG Sehr geehrter Herr Benda,
Sie erhalten die gewünschten Informationen.
Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist die Antragstellung und nicht der Versicherungsbeginn.
D. h. die Antragstellung im Dezember 2023 ist möglich. Sie brauchen noch weitere Informationen? Bitte rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne! MfG

Was passiert, wenn nach dem „Ref“ Arbeitslosigkeit droht?

In fast allen Fällen eine Pflichtversicherung in der GKV! Da die Beihilfen während des Refs als „sonstige“ Einnahmen jedweder Art als Arbeitsentgelt gelten,[28] gilt auch die Mindestpflichtversicherungszeit von zwölf Monaten als erfüllt, welche einen Anspruch auf die Pflichtversicherung auslösendes Arbeitslosengeld 1 begründen.[29] Dabei wird mit Bestehen des zweiten Staatsexamens ein Ende der öffentlich-rechtlichen Ausbildung angenommen.[30]

Achtung: Spätberufene oder Wechsler aus anderen Laufbahnen erfüllen die zwölf Monate ggf. nicht, womit keine Pflichtversicherung durch Arbeitslosigkeit eintreten könnte. Wenn dann kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder eine Immatrikulation vorliegen, könnten die nicht subventionierten PKV-Beiträge teuer werden.

Zum Ende des Refs sollte daher ALG1 beantragt werden. Klug ist es vorher eine GKV zu wählen, sonst sucht das Amt eine aus, wobei dies zumeist die örtliche AOK oder die letzte GKV vor dem Ref ist, wenn es eine gab.

Mit der ALG1-Bescheinigung kann die PKV außerordentlich gekündigt werden, wobei sie auf Anwartschaft gesetzt werden sollte, damit Sie später ohne Gesundheit erneut in die PKV zurückkehren können.

PKV-Besonderheiten für Pensionäre, Rentner und Ehepartner

Viele pensionierte Beamte erhalten eine erhöhte Beihilfe in der Pension, z. B. 70% für Beihilfeempfänger oder deren Ehepartner in NRW.[31] Die Regeln sind unterschiedlich, je nach Beihilfe. Wichtig ist, dass Ihr Ehepartner grundlegend Beihilfe fähig ist, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, z. B. 18.000€ in NRW im Jahr vor der Antragsstellung.[32] Daraus lassen sich zwei Dinge ableiten:

  • Sie sollten dringend einen Optionstarif für den Ehepartner abschließen, denn der Eintritt in die PKV mit 70% Beihilfe ist trotz hohen Alters oft eine bezahlbare Option. Speziell wenn der Partner zwischenzeitlich schwer oder chronisch krank wurde.
  • Durch kluge Rentengestaltung kann ggf. die Beihilfe erreicht werden, indem die Beihilfe-Grenze unterschritten wird. So könnten beispielsweise gesetzliche Renten früher oder später beantragt werden, betriebliche Altersvorsorge zu einem anderen Zeitpunkt ausgezahlt werden usw. usf.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wenn Sie sich scheiden lassen, der Ex-Ehepartner die Beihilfe-Fähigkeit verliert. Ist dieser erst im Rentenalter in die PKV gewechselt, würde jener vermutlich zu einem der tragischen Fälle mit teuren Beiträgen, teils jenseits der tausend Euro monatlich.

PKV-Besonderheiten für Professoren und Doktoranden

Diese Berufe haben mehrere grundlegende Probleme. Zum einen sind die Erwerbsbiografien unstetig, da zwischen Hochschulen, Projekten und privaten Arbeitgebern oft ein Wechsel herrscht, weshalb eine sehr flexible PKV notwendig ist. In Bezug auf eine etwaige KVdR-Pflichtmitgliedschaft erschwert sich die Prüfung.

Zum anderen ergibt sich selbst bei passender Flexibilität das Problem der passgenauen Versicherung im Bereich der Einkommensabsicherung. Ein Beamter bekommt seine Grundbesoldung ohne „Dienste“ zeitlich unbefristet weitergezahlt. Aber das Einkommen dieser Berufe setzt sich nur selten aus dem Einkommen der Hochschule zusammen, da idR noch Projekte, Firmenbeteiligungen sowie dritte Auftraggeber maßgeblich hinzukommen. Aufgrund der im Vergleich geringen W-Besoldung mit nur drei Erfahrungsstufen,[33] werden Professoren von Hochschulen in der Praxis sogar zu privatwirtschaftlichem Engagement „animiert“, wobei dies stark von Fach und Hochschule abhängt. Diese Nicht-Hochschul-Einnahmen sind schwierig abzusichern. Oft muss auch daran gedacht werden, dass etwaige Krankentagegelder in Anwartschaften umwandelt werden müssen. In der Praxis kam es vor, dass die Ernennungsurkunden oder Planstellen massiv verspätet ausgestellt wurden und es so teils zur Vertragsbeendigung seitens der Versicherung kam. Damit sollten Professoren und Doktoranden neben dem Krankentagegeld oder alternativ eine Dread Disease Versicherung beachten. Außerdem sollten sie nur Anbieter wählen, welche gute Tarife für Beamte und die restlichen Berufsgruppen bilden. Die beiden größten Beamtenversicherer Debeka und DBV fallen hier tendenziell negativ auf.

Die temporäre Verbeamtung birgt auch Probleme bei der Versorgung im Falle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, da die Beamtenprivilegien oft noch nicht greifen. Es kommt oft zu sog. Splitting und Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, weil die Professur meist am Lehrstuhl gekoppelt ist, womit keine Verbeamtung auf Lebenszeit einhergeht. Gleiches gilt für die Post-Doc-Stellen der Doktoranden.

Anstatt einer ggf. umständlichen Versicherung über ein KTG, kann ggf. eine BU-Versicherung mit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gewählt werden, deren Bestand unabhängig von Dienstherren oder Arbeitgebern ist.

GKV-Kündigung vor Dienstantritt

Wenn Sie die GKV nicht rechtzeitig kündigen, d. h. vor Dienstantritt oder unmittelbar nach Aushändigung der Ernennungsurkunde, dann werden Sie freiwilliges Mitglied einer GKV, welche die Beiträge entsprechend berechnet. Statt bis zu 150€ (oft weniger) für einen hochwertigen Anwärter-Tarif zahlen Sie den mindestens den Mindestbeitrag der GKV, obwohl Sie nur ein Anwärter-Gehalt erhalten. Würden Sie eine höhere Vergütung erhalten, bspw. für Kinder-, Schicht-, Dienst oder sonstige Zuschläge, würde der Beitrag anteilig nach oben angepasst. Verdienen Sie weniger, z. B. wegen Teilzeit oÄ, dann wird der Wert nie unter eine bestimmte Bemessungsgrundlage nach unten korrigiert.

Sie werden nicht automatisch gekündigt, wenn Sie den Dienst antreten! Kündigen Sie rechtzeitig die GKV, sonst wird Ihre Mitgliedschaft als freiwillig Mitgliedschaft mit ordentlicher Kündigungsfrist fortgeführt.

AOK (GKV) Bemessung Beiträge Beamtenanwärter

Wie streng sind Fristen einzuhalten?

Die Antwort steht auf der Rückseite.
100%, ohne Ausnahme!

Bei Fristen kennen Juristen keine Gnade. Wer zu spät ist, der zahlt drauf. Daher rechtzeitig kümmern!

Fauler Trick Wechselaktion

Einige PKVUs versuchen Beamte, spz. Anwärter, zur Umdeckung zu animieren, beispielsweise weil Vorversicherungszeiten auf die Staffel der Beitragsrückgewähr angerechnet wird. So wirbt z. B. die Allianz:

Der Wechselvorteil für Ihre Kunden – herausragend am Markt

Seit 01.01.2022

Ihre Kunden wechseln in die APKV und können von Anfang an eine höhere BRE erhalten. Die APKV rechnet die leistungsfreie Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an.

So profitieren Ihre Kund:innen vom Wechselvorteil:

• Der Versicherungsbeginn des BRE-berechtigten Tarifs ist ab dem 01.01.2022 oder später.

• Die Versicherungszeit in der GKV beträgt 12 Monate oder mehr.

• Es werden alle vollen, durchgängig leistungsfreien Kalenderjahre unmittelbar vor dem Wechsel angerechnet.

• Bei unterjährigem Wechsel muss bis zum Wechselzeitpunkt Leistungsfreiheit bestanden haben.

• Der Nachweis wird mit dem Antrag bei der APKV eingereicht.“[34]

Sowas ist – mit Verlaub – grober Unsinn. Die Wahl einer PKV sollte immer (!) an den Vertragsinhalten erfolgen und nicht an den kurzfristigen Beitragsrückerstattungen, welche aufgrund der Zinsabhängigkeit gekürzt werden können. Der Autor stuft dieses Geschäftsgebaren als so ehrlich sein wie seinerzeit die „PKV ab 19€“ Werbung.[35]

PKV-Besonderheiten für Beamte & Beihilfe-Empfänger

  • +++ 2Do +++

  • Geringe Selbstbeteiligung wählen

  • Unbedingt starken Beihilfeergänzungstarif einkaufen

  • Umwandlungsrechte (z. B. wg. Beihilfe-Änderung, Pension, Politik etc.)

  • PKV ohne Begrenzung oder Koppelung auf Beihilfe-Leistungen

  • Optionstarif für Ehegatten und/oder Kinder

  • Öffnungsaktion berücksichtigen, falls nicht normal versicherbar

  • Ggf. zweite Option während Anwärter-Zeit für günstigeren Tarif im Anschluss

  • Ggf. Umstellung auf Anwartschaft, falls keine unmittelbare Übernahme nach Anwärter-Zeit

  • Ggf. Absicherung von Diensten/Zulagen etc. über Krankentagegeld

  • Zahnversicherung & Krankenhaus für freie Heilfürsorge

  • — Not2Do —

  • Nicht nach Herdentrieb der Kollegen wählen, da Allianz, AXA/DBV, Debeka u. DKV zzt. nicht erste Wahl sind

  • Nicht nach Größe der PKVU wählen (vgl. Mythen zur PKV)

  • Pauschale Beihilfe nicht langfristig prüfen, nicht revidierbar

  • Billigtarife wählen, weil langfristig höherer BAP

  • Nur nach billigen Anwärter-Tarifen (kurzfristig) wählen, statt Tarifauswahl anhand der Normalpreis-Tarife (langfristig)

  • Karriere- (Gefahr der Versettzung, Aufgabe der Verbeamtung etc.) und Familienplanung (Heirat, Scheidung, Adoption) nicht berücksichtigen

Beratungsbeschränkung des Autors bei Beihilfeempfängern

Die Erfahrung lehrt, dass Beihilfeempfänger sich als Kunden nur lohnen, wenn diese vollständig beraten und versichert werden. Als Fachspezialist ist die Beratung von Beihilfeempfängern für ihn oft unwirtschaftlich. Zudem gibt es ein auffälliges Missverhältnis von beanspruchter Beratungszeit in Relation zur erbrachten Versicherungsprämie, so dass eine Beratung von Beihilfeempfängern durch den Autor nur mit einem Stundenhonorar in Frage kommt.

Natürlich kann man hoffen anderswo eine „kostenfreie“ Beratung zu bekommen. Nur gibt es die nicht. Zum anderen sollte man bedenken, dass die Vertreter der größten Beamtenversicherer (Allianz, AXA/DBV, Debeka, DKV) oft lügen, da die Tarife dieser Gesellschaften per Stand 2024-08 bestenfalls mittelklasssig einzustufen sind. Kein qualifizierter Berater hat Lust sich mit diesem Schwachsinn zu plagen, nur weil Beamte zum Herdentrieb statt zur individuellen Denkleistung neigen und die Aussagen dieser Vertriebs-Idioten ungeprüft wiedergeben.

Daher der klare Aufruf:

Wie viele Berater sollte ich einschalten?

Die Antwort steht auf der Rückseite.
Nur einen!

Geh zum Vertreter und vergleiche gar nicht

oder

geh zum Versicherungsmakler und vertrau ihm. Alles andere führt zu scheiß Ergebnissen!

Fußnoten & Quellenangaben

  1. §6 I 2 SGB V Versicherungsfreiheit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
  2. Bundesbeihilfeverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/
  3. „ohne Datum“, Aufruf 2020-06-14 Bundesverwaltungsamt – Übersicht Beihilfestellen https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/2_Beihilfestellen/_documents/uebersicht_beihilfestellen.html
  4. 2023 BMJ – Unser Rechtsstaat garantiert die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gerichte/gerichte_artikel.html
  5. „ohne Datum“, Aufruf 2021-11-29 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/
  6. Beihilfeordnung für Priester §3 Leistungsrecht https://www.kirchenrecht-ebfr.de/document/972
  7. „ohne Datum“, Aufruf 2023-06-21 AIACE International – GKFS (RCAM/JSIS), Gemeinsames Krankenfürsorgesystem der Institutionen der EU https://aiace-europa.eu/de/gkfs-rcam-jsis/
  8. 2023-09-01 Barmenia KV AG – BK-Aktuell – 09/2023 – News für Beamte aus Sachsen – S. 1
  9. 2022-02 Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg – Informationen zur Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung
    und zur Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen im Krankenhaus – Dokument LBV 305c1 – S. 3 https://lbv.landbw.de/documents/20181/42059/305c1.pdf/24ad975b-971b-4e19-b8e9-6e195c279531?download=true
  10. 2008 MedR 26 – Einbeziehung der GKV in die PKV – Standard- und Basistarif als Gegenstand der Sicherstellung in der vertragsärztlichen Versorgung – S. 486 Die Einbeziehung der Beamten https://sci-hub.ru/10.1007/s00350-008-2227-3
  11. „ohne Datum“, Aufruf 2022-01-21 Niedersächsisches Bundesamt für Bezüge und Versorgung – Krankenhaus https://www.nlbv.niedersachsen.de/beihilfe_heilfuersorge/beihilfe_allgemein/krankenhaus/krankenhaus-68234.html
  12. 2021-12-03 Barmenia KV AG – E-Mail – Beihilfeänderung Hessen
  13. 2024-03-08 AXA KV AG – Newsletter durch Key-Account – DBV – Unsere neuen Beihilfeergänzungstarife- einzigartige Bestandsaktion!
  14. 2024-06-14 AXA Konzern AG – E-Mail von Key Account Manager KV – Umstellungsanträge für den Wechsel in unsere neuen Beihilfeergänzungstarife sind da!
  15. 2024-01 AXA Konzern AG – Dokument 27932095 (01.24) – S. 2 https://newsletter.iwv-gruppe.de/dokumente/Umstellungsantrag_Tarif_BN_VisB-U(A)_27932095_0124_screen.pdf
  16. 2019-12-22 Der Tagesspiegel – Wahlfreiheit für Beamte in vier weiteren Bundesländern https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/krankenversicherung-wahlfreiheit-fuer-beamte-in-vier-weiteren-bundeslaendern/25348274.html
  17. 2022 Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg – Pauschale Beihilfe https://www.kvbw.de/pb/startseite/beihilfe/pauschale+beihilfe.html
  18. 2023-07-05 Ärzte Zeitung – Gesetzliche Krankenversicherung für Sachsens Beamte ohne Mehrkosten https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Gesetzliche-Krankenversicherung-fuer-Sachsens-Beamte-ohne-Mehrkosten-440944.html
  19. 2023-12-14 Versicherungsbote – Krankenversicherung: Niedersachsen lässt Beamte frei wählen https://www.versicherungsbote.de/id/4913039/Krankenversicherung-Niedersachsen-lasst-Beamte-frei-wahlen/?partnerid=nl9745900
  20. 2022-04-19 Versicherungsbote – Baden-Württemberg will Beamten Zugang zu Krankenkassen ermöglichen https://www.versicherungsbote.de/id/4905698/Baden-Wurttemberg-will-Beamten-Zugang-zu-Krankenkassen-ermoglichen/?fbclid=IwAR1oNMCHhtm5ewbXYDoBmDX0qM1H-kPrp1wdooCGTwF_HrtiikGHvUNw37A
  21. 2022-05-01 Ärzte Zeitung – Beamte in die PKV; Ist das Hamburger Modell verfassungswidrig? https://www.aerztezeitung.de/Politik/Beamte-in-die-PKV-Ist-das-Hamburger-Modell-verfassungswidrig-428726.html
  22. §78a VII LBG http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167544820461037151&sessionID=18853189871094017378&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=4169374,99
  23. 2021-11-11 Versicherungswirtschaft heute – PKV unter Druck: Ampel prüft GKV-Wechseloption für Beamte https://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-und-regulierung/2021-11-11/pkv-unter-druck-ampel-prueft-gkv-wechseloption-fuer-beamte/
  24. 2020-02-13 dbb „beamtenbund und tarifunion berlin“ – Warum der dbb die pauschale Beihilfe ablehnt https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/warum-der-dbb-berlin-die-pauschale-beihilfe-ablehnt/
  25. 2020-02 PKV-Verband – „Pauschale“ Beihilfe für Beamte? S. 4 https://www.pkv.de/politik/debatte/pkvkompakt/warum-die-pauschale-beihilfe-fuer-beamte-nicht-die-erste-wahl-ist/pauschale-beihilfe-fuer-beamte-eine-bewertung-des-hamburger-modells.pdf
  26. §10 IV VAG Prämienberechnung https://www.gesetze-im-internet.de/kvav/__10.html
  27. 2023-08-03 Signal Iduna KV AG – SIPID[#9530113] – KV – Frage zu Antragszeiten Öffnungsaktion Beamte Niedersachsen
  28. §14 SGB IV Arbeitsentgelt https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html
  29. §142 SGB III Anwartschaftszeit https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__142.html
  30. 2021-05-12 BSG – B 11 AL 6/20 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_05_12_B_11_AL_06_20_R.html
  31. §12 BVO NRW – Bemessung der Beihilfen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13164&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=593551
  32. 2020-01 Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW – Merkblatt Beihilfe für Nordrhein-Westfalen https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/merkblatt_land.pdf
  33. 2022-12 Deutscher Hochschulverband – Die Grundbesoldung der Besoldungsordnung W https://www.hochschulverband.de/fileadmin/redaktion/download/pdf/besoldungstabellen/grundgehaelter_w.pdf
  34. 2023-03-17 APKV – E-Mail der APKV Direktion Berlin an den Vertrieb – Dokument 20230307_Verbeamtung Berlin Präsentation_MV.pdf – S. 12
  35. „ohne Datum“, Aufruf 2009-2010 Versicherungscheck24 GmbH & Co KG schaltete diese Werbung via Google, was dem Autor aufgrund seiner Vertriebstätigkeit bekannt wurde. Weitere Quellen sind bspw. die Schulungen von T. Müller für die Central KV AG und Continentale KVaG gewesen, wo diese Werbung im Rahmen der Vorträge thematisiert wurde.

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