About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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PKV-Anti-Zielgruppe: Wer soll/darf nicht in die PKV?

Theoretisch darf jeder in die PKV, der versicherungsfrei ist. Das letzte Wort haben die Versicherungen, die Kraft eigener Arroganz bestimmte Klientel nicht versichern möchten, was bei bestimmten Berufen schwere Kontroversen auslöst.

Unerwünschte Berufe

Zudem sind einige Zielgruppen nicht lukrativ für den Berater. Dazu finden Sie später im Kapitel zur Beraterauswahl eine tabellarische Übersicht.

Anbei eine beispielhafte Aufzählung einer PKV, die in ähnlicher Form bei den meisten PKVU existiert. Die u. g. Liste ist für den Vollversicherungstarif und das Krankengeld, wobei die mit * gekennzeichneten Berufe auch kein Krankengeld bekommen würden.

• Angehörige ausländischer Botschaften

• Arbeitslose*

• Artisten

• Ausbeiner

• Aushilfskräfte*

• Bardamen

• Berufssportler* (max. 500€ KTG42)

• Croupiers* (Mitarbeiter von Spielbanken)

• Fahrradkuriere

• Feuerwerker (Ausnahme: Sprengmeister)

• Fingernageldesigner*

• Fotomodelle

• Haushaltshilfen*

• Holzfäller

• Minijobber*

• Models

• Promoter*

• Prostituierte

• Rennfahrer

• Reisegewerbetreibende* (auch ambulantes Gewerbe, z. B. Haustürvertreter,

Marktstandverkäufer mit Reisegewerbekarte)

• Schausteller (z. B. Artisten, Wahrsager)

• Skilehrer

• Stewards/Stewardessen*

• Stuntmen/Stuntwomen

• Tätowierer, Piercer

• Tagesmütter*

• Taucher

• Kurierdienstleister*, die selbst auch Fahrten durchführen

• Verlader*/Verpacker*

• Zeitungsausträger*

Wer langfristig die Beiträge für die PKV nicht zahlen kann, der sollte auch keine abschließen. Leider ist bei o. g. Berufsgruppen erkennbar, dass auch schadenintensive Berufe unerwünschte Kunden sind, obwohl diese finanziell gut aufgestellt sind.

Es gibt aber noch unbeliebtere Berufe, die erschwerten Zugang zur PKV haben. Die u. g. Berufe wären nur versicherbar, wenn die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind.

  • Gewerbe seit mindestens zwei Jahren aktiv (mit positiven Einkünften)
  • Beantragung eines bedarfsgerechten Krankentagegeldes
  • Keine negativen Auskünfte (z. B. Schufa)

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, hätten folgende Berufe eine Chance.

• Bauhandwerker im Bauhaupt- (z. B. Beton-/Stahlbauer, Maurer, Putzer, Dachdecker), Bauneben- (z. B. Tischler, Sanitärinstallateure, Fußbodenleger) und Bauhilfsgewerbe (z. B. Gerüstbauer, Baggerfahrer, Kranführer)

• Friseure und Kosmetiker

• Gastwirte, Hoteliers und Köche

• Gebäudereiniger

• Hausmeister/Hauswarte

Imbiss-/Kioskbesitzer

• Messebauer und Event-Manager

• Sicherheitsdienstleister (Objekt- und Personenschützer)

• Taxi-/Fuhrunternehmer

Dabei wäre zusätzlich ein Berufsfragebogen notwendig. Die Angemessenheit des Krankengeldes obliegt engeren Grenzen als bei „normalen“ Anträgen.[1]

Abweichend zur Berufsunfähigkeitsversicherung führen die PKVU noch kein offizielles Berufs-Scoring[2] durch, weshalb diese Ablehnungslisten intransparent sind, sowie nicht debattierbar. Ein PKVU kann aufgrund der Kombination aus Gesundheitshistorie und Beruf eine Ablehnung aussprechen, obwohl grundsätzliche Versicherbarkeit herrscht. Leider dürfen Versicherungen noch nach Gutsherrenart Anträge ablehnen. Eine Begründung sind sie nicht schuldig. Unten finden Sie ein Beispiel für eine „begründete“ Ablehnung.

Unerwünschte Bonität

Wie steht es um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Versicherungsnehmers? In Zeiten, wo nicht wegen Beitragsrückstands seitens der Versicherung gekündigt werden kann, sondern zuschusspflichtige Sozialtarife zum Tragen kommen, gucken die Versicherungen genau hin, wem sie Schutz anbieten.

Das führt dazu, dass alle PKVU eine Bonitätsprüfung durchführen, meistens via Schufa, selten via CreFo o.Ä. Auskunfteien. Dies kann zu Antragsablehnungen führen, obwohl die Gesund für die Antragsfragen passend wäre. Zum Schutz der Versichertengemeinschaften führt der Autor hier bewusst keine Details zu den Verfahren an!

Wenn ein Antrag aufgrund von Bonität abgelehnt wird, ist es nur schwer in die PKV zu kommen. Spezialisierte Berater haben über Gruppenverträge, Ausgleichsgeschäft und Zahlungsvereinbarungen eine Chance; jedoch müssen Sie in solchen Fällen meist ein Honorar zahlen, da die Lösungen oft nur eine verminderte oder gar keine Provision enthalten. Zudem besteht naturgemäß bei Kunden mit schlechter Bonität ein erhöhtes Zahlungsausfallrisiko. Dagegen sichern sich spezialisierte Berater ab.

 

  1. 2020-11-21 Zitat aus den internen Annahmerichtlinien des 2020er Handbuchs einer PKV, keine namentliche Nennung zum Schutz der PKV
  2. 2021-08-04 procontra online – Mehr Gerechtigkeit in der BU durch Scoring? https://www.procontra-online.de/artikel/date/2021/08/mehr-gerechtigkeit-in-der-bu-durch-scoring/

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