About the Author: Walter "Benzinfass" Benda

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PKV-Zielgruppe Mediziner: Arzt, Zahnarzt, Apotheker etc.

Wie versichern sich Humanmediziner?

Laut Springer Medizin und PKV-Verband (Stand 2024-08) ist der Großteil der ausgebildeten Mediziner in der PKV versichert.

Bei Zahnärzten gibt es kleine Abweichungen, die weiter unten stehen.

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Medizin-Studenten
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Krankenhaus-Ärzte
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Freiberufliche Ärzte

Die meisten Mediziner würden sich eher selbst aufopfern, statt einen Patienten verkommen zu lassen. Es geht so weit, dass sie sich mit Symptomen zur Arbeit zwingen, bei denen sie ihre Patienten längst krankgeschrieben hätten. Nicht selten muss man die Mediziner mit erhöhtem Nachdruck zur Selbstsorge zwingen.[1] Ärztlicher Präsentismus wird diese Einstellung genannt,[2] die oft dauerhafte Schäden bei Medizinern verursacht.[3] Dabei schadet diese Einstellung nicht nur der Gesundheit, auch der Versicherungsschutz ist gefährdet. Ist ein Arzt krankgeschrieben, geht aber dennoch zur Arbeit, könnte die BG eine Leistung verweigern, da es ggf. nicht als Wegeunfall anerkannt wird. Daher sollte Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen werden, damit die BG in der Leistungspflicht ist und dem Arzt kein Vorwurf des Raubbaus gemacht werden kann.[4]

Diese Einstellung wird unbewusst auf andere Berufe übertragen, so auch auf Versicherungsagenten und -makler. Doch gelten Mediziner (Ärzte, Veterinäre, Pharmazeuten) in der Versicherungsbranche als die am schlechten beratene Berufsgruppe der Akademiker. Das liegt an vielen Gründen – vermutlich auch am o. g. – und macht auch vor den großen Ärzteberatern nicht halt. Die deutsche Ärzte- und Apotheker-Bank („apoBank“) war mit 50 Millionen Euro in den Cum-Ex-Skandal verwickelt.[5] Der Apothekenversicherungsvermittler Aporisk hat vollmundig falsche Versicherungsversprechen geliefert, was zu Schadensersatzklagen sowie dem Verlust kooperierende Verbände führte.[6] Regelmäßige Fälle von falsch oder gar nicht Haftpflicht versicherten Ärzten sind keine Ausnahmen.[7] Viele Ratgeber-Plattformen sind Interessen gesteuert, da Sie Gastbeiträge von Autoren zulassen, die im Wettbewerb zum kritisierten Thema stehen. So erklärt beispielsweise der Autor einer fondsbasierten Vermögensverwaltung, warum Versicherungsprodukte viel schlechter als Fondsprodukte sein, die es abzuschließen gilt, getarnt als Fachartikel eines Ärzte-Ratgebers.[8]

Erschwerend hinzu kommt, dass täglich (!) 3.000 Fälle von Verbalaggressionen gegenüber Ärzten gibt, weshalb vier von zehn Ärzten schon Opfer wurden. Ein Viertel alle Ärzte hat sogar körperliche Gewalt in der Berufsausübung erfahren! Theoretisch müssten alle Verbalaggressionen – auch Bedrohung und Einschüchterung – innerbetrieblich dokumentiert, sowie zur Unfall-Anzeige gebracht werden.[9] Die Realität sieht anders aus, leider!

Für die eigene Versicherung sollten Mediziner die gleiche Umsicht walten lassen wie für Patienten. Es ist gut, wenn Sie Ihrem Berater vertrauen. Das entbindet Sie aber nicht von der Verwendung des gesunden Menschenverstands!

Für Ärzte gelten grundlegend die gleichen Zugangs-Regeln, wie für andere Arbeitnehmer oder Selbstständige. Oft kommen Sie schon während des Studiums mit der PKV in Berührung. Auch gibt es für das praktische Jahr (pJ) Ärztetarife, die analog den Ausbildungstarifen anderer Berufsgruppen funktionieren. Selbst, wenn es „nur“ ein Praktikum ist, können junge Ärzte bereits in die PKV. Egal ob man es nun Famulatur oder anderweitig nennt.[10] Diese Tarife sind sehr günstig, weil sie keine Alterungsrückstellungen bilden. Auf mittlere sowie lange Sicht sind die Ausbildungstarife – auch Assistenzarzttarife genannt – deutlich teurer, als wenn Sie direkt in die vollwertigen Tarife inklusive Alterungsrückstellungen eintreten.

Ärztetarife und Beitragsrabatt

Ein normaler PKV-Tarif besteht aus einem Risikobeitrag inklusive Alterungsrückstellungen, die zusammen 100% der Prämie ergeben.

Ein PKV-Arzt-Tarif hat zumeist eine Ersparnis von 20%, womit dieser bei gleicherartiger Leistung zumeist günstiger ist und ca. 80% des Gesamtbeitrags kostet. Die Ersparnis ist unten in hellgrün dargestellt.

Ein PKV-Assistenzarzt-Tarif ist nur augenscheinlich günstig, da er keinerlei Alterungsrückstellungen hat; der Fehlbetrag ist unten in rot dargestellt.

PKV Normal-Tarif MIT Alterungsrückstellungen
PKV Arzt-Tarif MIT Alterungsrückstellungen
PKV Assistenzarrzt-Tarif OHNE Alterungsrückstellungen

Wenn Sie die Bedingungen für einen PKV-Beitritt erfüllen, ist diese oft lukrativ, was an den hohen Prämien der GKV bei Mitgliedern von Versorgungswerken liegt. Einige Gesellschaften bieten gesonderte Arzt-Tarife für Zahnärzte oder Humanmediziner an. Teils auch für deren Angehörige, teilweise sogar, wenn der Mediziner nicht selbst bei der gleichen Versicherung versichert ist. Gut ist bspw. die u. g. Version der Rabatt-Regel:

„Ehepartner/innen, Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen und Kinder erhalten die Rabatte auch, wenn der Humanmediziner bzw. die Humanmedizinerin bei einem anderen Versicherungsunternehmen krankenversichert ist.[11]

Achtung: Dieser Nachlass kann wegfallen, z. B. wg. Scheidung. Aber der Nachlass sollte fortbestehen, z. B. durch Individualzusage:

„Hallo Herr XXX, nach Rücksprache mit Hr. YYY (Abteilungsleiter), kann eine Ärztin die bei Vertragsabschluss als Ärztin tätig ist und in die Ärztetarife kommt auch weiterhin so versichert bleiben können, auch wenn Sie irgendwann nicht mehr als Ärztin arbeitet. Viele Grüße,

<< Vorname Nachname >>, Kunden- und Vertragsservice“[12]

Meist gilt ein tarifliches Erstattungsverbot der PKV bei Behandlungen durch Angehörige, was vorher zu prüfen ist. Es wird zumeist analog auf Primärarzttarife angewandt, d. h. sich selbst oder Familienangehörigen Überweisungen zu erstellen ist nicht in jedem Fall möglich. Daher sind Primärarzttarife für Mediziner so schlecht, wie für Normalversicherte auch.

Es haben jedoch nicht alle PKVU spezielle PKV-Tarife für Ärzte, wobei die Größe kein Kriterium ist. So hat beispielsweise die Debeka im Jahr 2010 Arzttarife eingeführt sowie im Jahr 2023 wieder eingestellt, weil diese sich nicht durchgesetzt haben.[13]

Arzt-Tarife haben oft einen Beitragsrabatt, z. B. 20% auf den ambulanten und stationären Tarifbeitrag. Vereinzelt gibt es auch Tarife, die günstiger sind, weil Sie Selbstbehalte in bestimmten Leistungs-Bereichen haben, die Ärzte günstig selbst versorgen können, z. B. Medikamente.

Ärzte können auch in die normalen Tarife einer Gesellschaft eintreten, wobei dies nachteilig im Vergleich zu den Normaltarifen sein kann, aber nicht muss. Zumeist ist es jedoch günstiger bei gleicher Leistung! Ein Arzt-Tarif ist nicht per se besser oder schlechter als ein Normaltarif. Arzt-Tarife haben mehr uneinheitliche Risikomerkmale, weshalb das PKVU mehr Maßnahmen zur Wahrung der Interessen dieser Teilkollektive ergreifen muss, um daraus resultierende Belastungen dieser Teilkollektive zu verhindern. Beispielsweise durch Beschneidung der Tarifwechseloptionen, Optionsprämien, Risikoprüfungen etc. In Summe Maßnahmen, um Tarifwechselbewegungen einzudämmen.[14] Das gelingt mal besser, mal schlechter.

Vorsicht ist zudem geboten, wenn für die Arzttarife isolierte Beiträge beworben werden, z. B. auf Basis einer Beitragsgarantie, wie im u. g. Allianz-PKV-Beispiel:

Beitragssicherheit für Ihre Ärzte
Mit dem Abschluss einer Ärzte Heilkostenvollversicherung bei der Allianz haben Sie eine

sehr gute Entscheidung für die Gesundheit und Ihre finanzielle Sicherheit getroffen.

Unsere Zusage an Sie: Hiermit garantieren wir Ihnen, dass die Beiträge der nachfolgenden Unisex-Tarife für

Ihre Ärzte Heilkostenvollversicherung bis zum 31.12.2024 stabil bleiben.

Ärzte Tarife
– Ärzte Best 100

– Ärzte Plus 100 – Erwachsene

(MB100)

(MP100)

Ärzte Krankentagegeld (KTM07W, KTM14W, KTM27W,

KTM40W, KTM53W)

Ärzte Ausbildungstarife
– Ärzte Best 100 A

– Ärzte Plus 100 A

(MB100A)

(MP100A)

x x
x x
Beitragssicherheit für Ihre Heilkostenvollversicherung
Mit dem Abschluss einer Ärzte Heilkostenvollversicherung bei der Allianz haben Sie eine sehr gute Entscheidung für die Gesundheit und Ihre finanzielle Sicherheit getroffen.
Unsere Zusage an Sie: Hiermit garantieren wir Ihnen, dass die Beiträge der nachfolgenden Unisex-Tarife für

Ihre Ärzte Heilkostenvollversicherung bis zum 31.12.2024 stabil bleiben.

Heilkostenvollversicherung
– AktiMed Plus 70 P

– AktiMed Plus 70 P A

– AktiMed Pus 90 P – Kinder/Jugendliche

– AktiMed Pus 100 – Jugendliche/Erwachsene

(AMP70PU)

(AMP70PUA)

(AMP90PU)

(AMP100U)

Krankentagegeld Angestellte (KTA07W, KTA14W, KTA27W,

KTA40W, KTA53W, KTG07W)

InboundMed Best 100 (IMB100U, IMB100LU, IMB100W)
Krankentagegeld Inbound (KTI07W, KTI14W, KTI27W, KTIL07W,

KTIL14W, KTIL27W)

Krankentagegeld Profisport (KTPS07W, KTPS14W)
Ergänzungsabsicherung Sport (SPT01U)

Hier gibt es den Indikator, dass der Nicht-Arzt-Tarif entweder keine oder eine kürzere Beitragsgarantie hat. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Arzt-Kollektive zu klein sind, als dass sie ohne Durchschnittspreisbildung mit Stütztarifen auskommen, bedeutet eine große Anpassung im Nicht-Arzt-Tarif oft eine Anpassung im Arzttarif. Da Ärzte aber ein begehrteres Risiko in der PKV sind, kann ein PKVU versucht sein durch solche Garantien notwendigen Anpassungen hinauszuzögern, seine zu niedrige Prämie länger wettbewerbsfähig zu halten, um via Staubsaugereffekt länger Kunden einzusammeln, die später hoffentlich nicht wechseln können, weil es unwirtschaftlich oder gesundheitlich unmöglich ist.

Über Gruppentarife bekommen auch „sonstige“ Mediziner – nicht nur Humanmediziner, sondern auch Krankenschwestern, MTAs, Veterinäre etc. – einen erleichterten und/oder vergünstigten Zugang, wobei diese nach Erfahrung des Autors in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.

Allianz Übersicht PKV-Gruppenvertrag Mediziner

Generell gilt, dass die PKV nicht mehr als die angefallenen Kosten erstattet, so dass bei Eigenleistung oder Bezug über die eigene Apotheke nicht die Gewinnmarge bezahlt wird, sondern höchstens der Einkaufspreis mit Großhandelszuschlag. Dies kann Gewinn schmälernd sein, da Einkaufspreis und Weiterverkaufspreis nicht zwingend der Marge des Mediziners entsprechen.[17]

Höchstrichterliche Rechtsprechung liegt bisher noch nicht vor, weshalb zzt. unklar ist, wie beispielsweise bei Sozietäten, Gewinnabführverträgen oder ähnlichen Konstellationen verfahren wird, bei denen der PKV-Versicherte nicht alleiniger Nutznießer des vergünstigten Eigenbezugs wäre.[18]

Was ist, wenn der Hauptversicherte nicht mehr Arzt ist

Wichtig, bei einigen PKVU ist die Bedingung, dass der Arzt weiterhin aktiv tätig ist. Geht dieser z. B. in Rente oder übt eine andere Tätigkeit aus, z. B. Medizin-Professor, entfällt der Rabatt. Ein guter Vermittler kann für diese Fälle eine Einzelabsprache treffen, dass dieser Nachlass weiterhin gewährt wird. Diese könnte wie folgt aussehen:

Von: Vorname Nachname < Vorname.Nachname@PKV.de>

Gesendet: Dienstag, 26. September 2023 20:14

An: Maklerbetreuer Vorname Nachname <MB@PKV.de>

Betreff: AW: Ärztin und Nachlass

Hallo Herr XY, Herr Benda,

nach Rücksprache mit Hr. Fachbereichsleiter, kann eine Ärztin die bei Vertragsabschluss als Ärztin tätig ist und in die Ärztetarife kommt auch weiterhin so versichert bleiben können, auch wenn Sie irgendwann nicht mehr als Ärztin arbeitet.

Viele Grüße aus Stadt

Was geschieht, wenn der Hauptversicherte kein Arzt mehr ist?
Die Antwort steht auf der Rückseite
Bei guten PKV-Tarifen passiert nichts.

Bei schlechten PKV-Tarifen droht der Verlust von Priviliegen in Form von Leistungskürzungen sowie Beitragssteigerungen, z. B. Allianz PM100.

Krankentagegeld für Ärzte

Es gibt Sonderklauseln für Ärzte. Einer der großen Unterschiede ist das Krankentagegeld, denn Ärzte können meist höhere Tagessätze absichern, die auch eine geringere Karenzzeit aufweisen, sowie zusätzliche Leistungsauslöser kennen.

Wichtig ist, dass beim Krankentagegeld spezielle Medizinerklauseln berücksichtigt werden, z. B. die Berücksichtigung von Diensten oder privatärztlicher Liquidation. So muss z. B. bei freiberuflichen Ärzten unterschieden werden zwischen Gewinn und Umsatz bzw. bei angestellten Ärzten zwischen Brutto- und Nettolohn. Die Auswahl sollte auch in Hinblick auf eine mögliche Selbstständigkeit als niedergelassener Arzt erfolgen. Mediziner benötigen die Option auf eine höheres Krankentagegeld als die meisten anderen Berufe, das möglichst auch Betriebskosten absichern können sollte.

Bei Praxisneugründungen, -übernahmen oder Ausgründungen gilt ein sog. Jungpraxenprivileg, nach dem mindestens die durchschnittliche Vergütung der Facharztgruppe als Vergütung zu erwarten ist.[19] Leider müssen oft selbst die Durchschnittswerte eingeklagt werden, da die KVN willkürliche Kürzungen vornehmen.[20] Diese Werte können im Rahmen eines Krankentagegeldes angegeben werden.

Aufgrund von Karrieresprüngen, ist oft eine spätere Aufstockung des Krankentagegeldes notwendig. Gerade, weil bei einigen Tarifverträgen für Jungmediziner zu Karriere-Beginn eine befristete KTG-Aufstockung gezahlt wird.[21] Daher sind eine Dynamik oder Anpassungsoption wichtig. Aber der Abschluss ist trotz Vorerkrankungen möglich, bspw. bei der DKV im Tarif KTAA. Somit kann es sein, dass aufgrund von Karrierefortschritt später ein zusätzliches Krankentagegeld bei einer anderen Versicherung abgesichert wird, wenn es aufgrund von Gesundheitsangaben nicht mehr bei der eigenen PKV nachversichert werden kann.

Rabatte für bestimmte Gruppen, etwa der Mitgliedschaft im Hartmannbund,[22] existieren vereinzelt. Meistens sind diese nicht hoch genug, um einen relevanten Einfluss auf die Auswahl zu haben.

Wichtig: Sowohl das Krankentagegeld als auch etwaige Ersatzversicherungsprodukte, z. B. die Praxisausfallversicherung oder die Dread Disease Versicherung als sog. Keyman-Police, sehen keine Mittelverwendung vor. Sie können frei über die Mittel verfügen. Im Zuge der Praxisabsicherung könnten so auch im begrenzten Rahmen Ersatz-Ärzte beschäftigt und entlohnt werden, die eigentlich keine Erlaubnis[23] haben, bspw. weil es Flüchtlinge aus dem Ukraine-Krieg sind,[24] die aber als Betriebskosten berücksichtigungsfähig sind.

Beitragsungleichheiten beim Arzt-KTG

Bei Medizinern gibt es stärkere Ungleichheiten im Kollektiv, was zu unverhältnismäßigen Unterschieden beim Krankentagegeld führen kann.

Beginn-Tag Tagessatz Monatsprämie
TM3+ 115,00€ 225,40€
TM7+ 115,00€ 101,20€
TM14+ 115,00€ 62,10€
TM21+ 115,00€ 43,70€
TM28+ 115,00€ 37,95€
TM42+ 115,00€ 40,25€
TM63+ 115,00€ 28,75€
TM84+ 115,00€ 23,00€
TM365+ 115,00€ 2,30€

In der Tabelle finden Sie Beispiele für die Prämienunterschiede des Krankentagegelds bei Medizinern bei der Barmenia (Stand 2021-08). Im vorliegenden Fall ist erkennbar, dass ein Krankentagegeld, was bereits ab dem 28. Tag (37,95€) leistet, günstiger ist als ein gleich hohes Krankentagegeld ab dem 43. Tag (40,25€). Auch das KTG ab dem 21. Tag ist im Verhältnis günstiger und wäre daher zu bevorzugen. Ähnliche Optimierungen sind auch bei anderen PKVU möglich. Diese Beitragsvorteile werden mit der Zeit jedoch abschmelzen.

Dieser Vorteil ist nur temporär, denn langfristig werden sich die durchschnittlichen Prämien den durchschnittlichen Kosten angleichen, weshalb der Vorteil schwinden wird.

Sie müssen auch in die Zukunft schauen, denn wenn Sie sich mit einer Praxis niederlassen oder die Nachfolge antreten, steigt regelmäßig der Bedarf. Der Reinertrag einer Praxis ist vergleichbar mit dem Bruttolohn eines Arbeitnehmers, denn er stellt die Differenz dar, nachdem Praxisausgaben inklusive Lohnkosten in Abzug gebracht wurden.[25] Mindestens dieser Beitrag sollte über ein KTG finanziert werden. Praxiskosten können teils steuerlich günstiger über eine Praxisausfallversicherung versichert werden.

Negativbeispiel für Nicht-Ärzte-KTG

Auch müssen Sie darauf achten, dass ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe versichert ist und bei Gründung/Übernahme einer Praxis entsprechend angepasst werden kann. Im u. g. Beispiel wäre das Problem, dass Sie bei Übernahme oder Gründung einer Praxis noch keinen Einkommensnachweis erbringen können. Mit 6.000€ Krankengeld pro Monat bestreiten Sie aber nur die eigenen Ausgaben, keinesfalls aber können Sie einen Ersatz-Arzt oder die Praxiskosten finanzieren. Ob Sie dann eine entsprechende Betriebsunterbrechungsversicherung oÄ abschließen können, ist fraglich.

Ein anderes Problem im u. g. Beispiel wäre, dass bei Rückkehr in die GKV, z. B. Ärztin in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, eine Kürzung des KTG erfolgt, weil der maximal versicherbare Tagessatz überschritten ist. Wie aber erhöhten Sie es anschließend, wenn die Einkünfte ggf. nicht nachgewiesen werden können oder Sie zu krank für eine Erhöhung wären? Hier muss eine Einzelabsprache getroffen werden, bspw. für eine temporäre Anwartschaft.

Hallo zusammen,

es gibt Änderungen in Sachen Annahmerichtlinien Krankentagegeld:

() NEU: PKV-Versicherten ohne Voll-KV bei der ARAG und freiwillig GKV-Versicherten bieten wir nur noch ein KT mit einem maximalen Tagessatz von 200,00 EUR an. Eventuell anderweitig bestehende Kranken- und Krankentagegelder werden berücksichtigt.

Für Personen mit einer Voll-KV bei der ARAG beträgt der maximal absicherbare Tagessatz der Krankentagegeldversicherung 500,00 EUR. Sollte im Ausnahmefall einmal eine höhere Absicherung angestrebt werden, wird diese im Einzelfall geprüft und entschieden.

() Zusätzlich geltende Annahmerichtlinien bzgl. Existenzgründer, Berufe, Karenzzeiten, maximale Tagessätze bei bestimmten Tarifen bleiben hiervon unberührt und unverändert.

() Ab einem Tagessatz von über 200,00 EUR ist unverändert ein Einkommensnachweis erforderlich.

Bitte die neuen Annahmerichtlinien ab sofort bei der Antragsaufnahme berücksichtigen.

Die Information bitte auch an den erforderlichen Verteilerkreis weitergeben – Viele Dank! Sollte es Fragen geben, gerne melden.

Viele Grüße

Grafik 16 – ARAG Mailing zum KTG vom 31.01.2023

Die o. g. eventuell bestehenden anderweitigen Krankheitskostenabsicherungen betreffen Praxisausfallversicherungen, Unfallversicherungen etc.

Was geschieht, wenn ich nicht genug KTG absichern kann?

Die Antwort steht auf der Rückseite

Holzauge sei wachsam!

Es ist wichtig, dass ein Krankentagegeld der Einkommensrealität von Ärzten angepasst werden kann. Tarifliche Obergrenzen sollten nicht zu niedrig sein. Auch sollten keine Kaugummi-Klauseln verwendet werden, die zu Interpretationen führen könnten.

Ansonsten gibt es nur noch Notlösungen über Gruppenverträge, die entweder teuer und/oder eingeschränkt in der Leistung sind.

Welche PKV-Besonderheiten gelten für andere Mediziner?

PKV-Besonderheiten für Veterinäre

Veterinäre genießen selten Vergünstigungen. Vereinzelt werden diese wie Humanmediziner versichert. Dabei handelt es sich um vereinzelte vertriebliche Praxis, die gegen die Tarifannahmerichtlinien und diverse Gesetze verstößt und erhebliche Restrisiken aufweist, da Veterinäre keine verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen erstellen dürfen. Sollten Veterinäre sich fälschlicherweise als Humanmediziner versichern und es kommt heraus, droht die Tarifumstellung mit verzinster Nachzahlung, wobei hier von Arglist und zehn Jahren Verjährung auszugehen ist.

PKV-Besonderheiten für Zahnärzte

Wie versichern sich Zahnmediziner?

Im Schnitt verdienen Zahnmediziner mehr Geld, weshalb diese noch öfters in der PKV versichert sind, als die Kollegen der Humanmedizin.

Zudem können diese oft den Baustein für die Zähne günstiger gestalten, entweder durch Weglassen oder reines absichern der Material- und Laborkosten.

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Zahnmedizin-Studenten
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Krankenhaus-Zahnärzte
0%
Freiberufliche Zahnärzte

Bei Zahnärzten gibt es Tarife, welche keine Zahnleistungen versichern, sondern nur die Materialkosten. Auch Mischmodell aus anteiliger Zahnleistung sowie Materialkosten existieren. Daraus können sich Vor- und Nachteile ergeben.

Für angestellte Zahnärztinnen gibt es eine Besonderheit beim Krankengeld, da die Schwangerschaft per Definition ein Tätigkeitsverbot auslöst, in dessen Folge der Arbeitgeber sowie das Krankengeld das Einkommen fortzahlen. Dieser Schutz gilt nicht für Partnerinnen oder niedergelassene Zahnärztinnen.[26] Eine Ausnahmen gilt nur, es möglich wäre der Frau eine reine Verwaltungstätigkeit ohne Infektionsgefahr zu ermöglichen.[27]

Achtung: Nicht alle PKV-Tarife leisten vom ersten Tag des Beschäftigungsverbots an!

Insgesamt ist festzuhalten, dass es merklich weniger PKV-Tarife für den Zahnarzt als für den Humanmediziner gilt. Da die meisten Zahnärzte zudem ökonomischer als Humanmediziner veranlagt sind, stellt der Autor in der Praxis fest, dass diese seltener zu Zahnarzt-Tarifen tendieren, sondern Tarife mit hoher Beitragsrückgewähr sowie hohe Krankentagegelder bevorzugen. Dies muss berücksichtigt werden, da viele PKV-Tarife beim Zahnarzt an das Limit stoßen, was sie versichern können.

PKV-Besonderheiten für Pharmazeuten und Apotheker

Apotheker können vereinzelt die Medikamente mit einem erhöhten Selbstbehalt versehen, womit der Beitrag sinkt. Diese tariflichen Vorteile sind aber mittlerweile fast ausgestorben, so dass Apotheker mehrheitlich wie normale Arbeitnehmer behandelt werden.

Vorsicht sollten Apotheker vor Klauseln walten lassen, welche die Leistung gänzlich ausschließen. Da Arzneimittel der teuerste Leistungsblock der KV geworden sind, wären solche Klauseln ein K.O.-Kriterium, das keinesfalls den Beitragsrabatt rechtfertigt. Ein solche Klausel könnte beispielsweise wie im fiktiven Beispiel lauten:

Dem Apotheker sowie in häuslicher Gemeinschaft wohnende Angehörige erhalten einen Beitragsnachlass in Höhe von 15%, wenn sie auf die Kostenerstattung für Arznei- und Verbandmittel verzichten.“

PKV-Besonderheiten für Assistenzärzte und PJ-ler

Aus Gründen der Vereinfachung werden „PJ-ler“ und „Assis“ gleichgestellt. Hier lauern Gefahren, denn es werden ähnliche „Fallen“ versteckt, wie bei den Beamtenanwärtertarifen. Häufig ist es so, dass die Assistenzarzttarife bestmögliche Leistung aufweisen, eine hohe Beitragsrückgewähr (teils bis zu sechs Monatsbeiträge) und überproportional günstig sind, weil Sie OHNE Alterungsrückstellungen kalkuliert sind. Daraus ergeben sich Probleme:

Die Beiträge sind oft als Treppenfunktion kalkuliert. So kann es sein, dass Sie mit 29 Jahren einen Beitrag X€ zahlen, der ab dem 30. Lebensjahr auf X+Y€ steigt. Dies kann Preisüberraschungen bergen. Außerdem sind Tarife ohne Alterungsrückstellungen maximal bis zum 39. Lebensjahr erlaubt. Ab dem 40. Lebensjahr müssen Sie in die Normaltarife.

Auf lange Sicht ist der Beitragsrabatt für den vermeintlich günstigeren „Assi“-Tarif ohne Alterungsrückstellungen nie günstiger als die PKV mit Alterungsrückstellungen abzuschließen. Selbst aus der „Ersparnis“ finanzierte alternative Anlagen können das meist nicht ausgleichen, weil der „eingesparte“ Arbeitgeberzuschuss nicht für diese gezahlt wird. Konkrete Zahlen zum Assistenzarzttarif finden Sie im Kapitel Beitragskalkulation.

Hinzu kommt, dass der spätere Vollkostentarif teilweise schlechtere Leistungsinhalte hat als der Assistenzarzttarif. Somit werden junge Ärzte oft mit falschen Versprechen gelockt, die sich als Enttäuschung offenbaren.

Die Beitragsrückgewähr ist bei einigen Anbietern davon abhängig, dass Sie noch „Assi“ sind. Wenn Sie aber nach der Facharztprüfung in den Normaltarif wechseln, verlieren Sie bei einigen Anbietern den Anspruch auf die Beitragsrückgewähr.

Wie sind Assistenzarzt-Tarife zu bewerten?
Die Antwort steht auf der Rückseite
Kritisch!

Meiden Sie Assistenzarzttarife! Sie zahlen auf mittlere und lange Sicht drauf! Die augescheinliche Ersparnis ist nicht sonderlich groß, denn Sie vergessen, dass Sie Arbeitgeber-Zuschüsse verschenken, weniger Alterungsrückstellungen aufbauen, keine Steuerrückzahlung für nicht entrichtete Prämien erhalten und die „Ersparnis“ anlegen müssen.

Es ist nahezu unmöglich, die o. g. Rendite-Nachteile durch Sparleistungen sicher (!) auszugleichen.

PKV-Besonderheiten für Medizin-Studenten

Es ist am vielen Hochschulen eine Masche, dass Finanzdienstleister wie z. B. Horbach (Swiss Life Select)[28] oder MLP versuchen bereits Studenten als Kunden zu gewinnen.[29] Dies geschieht über „kostenfreie“ Seminare, White-Label-Lehrbüchern, Bewerbungstrainings etc.

Sie sollten solche Angebote mit sehr großer Skepsis betrachten, denn idR fehlen Ihnen die Erfahrungen, um Qualität wirklich beurteilen zu können. Meist versuchen die jungen Berater Sie über die emotionale Schiene zu gewinnen. Erfahrene Kollegen betreiben diese Form der Akquise normalerweise nicht. Emotionen sind aber ein schlechter Ratgeber bei Finanzthemen!

Während Themen wie die Privathaftpflicht (meist über die Eltern), Berufsunfähigkeit und PKV bzw. PKV-Optionstarife Sinn ergeben, sind andere Versicherungsthemen oder gar Geldanlage mit gesunder Skepsis zu betrachten. Sie werden als Mediziner genug Zeit und Geld haben, um etwaige „Opportunitätsverluste“ durch den späteren Einstieg zu kompensieren. Es gibt keine Eile!

Spannend ist u. a. das neue Angebot der Halleschen KVaG, denn der Optionstarif der Halleschen kann während des Studiums durch Teilnahme an zwei Umfragen jährlich kostenfrei sein und im Anschluss nochmal in einen regulären Optionstarif umgetauscht werden.[30] Dies ermöglicht sehr viel Flexibilität, so dass Auslandssemester, Praxissemester, Ärzte ohne Grenzen oder Teilanstellungen keine Hindernisse darstellen.
Neugierig? Dann sind Sie genau auf die Werbemasche der Versicherungsindustrie reingefallen, denn auch andere PKVU haben Optionstarife, die bis zu 20 Jahre lang Flexibilität ermöglichen. So lang sollte nicht einmal ein Medizinstudium brauchen. Darum gilt: Holzauge sei wachsam!

Bei der Tarifauswahl sollten sich Studenten nicht am Status Quo orientieren, sondern an der langfristigen Perspektive, die zumeist der angestellte Arzt oder der Praxisinhaber ist.

Sollte ein Medizin-Student in die PKV?
Die Antwort steht auf der Rückseite
Wenn wirtschaftlich darstellbar, dann ja!

Wer in die kostenfreie Familienversicherung kann, für den ist die Frage tendenziell zu verneinen. Denn kostenfrei ist preislich nicht zu schlagen. Dann zwingend einen Optionstarif (idR <10€/Monat) versichern!

Wer ohnehin Prämien zahlen müsste, zahlt in der PKV in etwa das Gleiche wie in der GKV, bei besserer Leistung und ohne später Gefahr zu laufen, dass wg. Gesundheitsfragen kein Zugang besteht.

PKV-Besonderheiten für verbeamtete oder Militär-Ärzte

Sie profitieren sowohl von den Beamten- als auch Medizinervorteilen. Leider sind diese Tarife nicht über Vergleichssoftware oder die Portale der Versicherungen darstellbar, sondern müssen immer individuell berechnet werden.

Wichtig ist die Berücksichtigung eines Karriere-Fortschritts, da eine Rückkehr in die Privatwirtschaft oder Zwischenetappen über den öffentlichen Dienst eher die Regel als die Ausnahme darstellen. Der Autor vermutet, dass diese Sparmaßnahmen künftig ausgeweitet werden. Die PKV muss sich diesem Schutz anpassen. Daher gilt hier mehr denn je, dass eine Anwartschaft für einen Krankentagegeldtarif unverzichtbar ist. Je nach Menge der Dienste (24h-Dienste; DUZ; DZA; etc.) kann auch ein Krankentagegeld für die aktive Dienstzeit geboten sein, weil der Verdienstausfall keine Dienste etc. berücksichtigt.

PKV-Besonderheiten für freie Mitarbeiter

Es ist gängige Praxis, dass z. B. Physiotherapeuten, Vertretungen etc. in Rahmen der Praxis eingegliedert sind, aber aus diversen Gründen nicht als Arbeitnehmer geführt werden, sondern als Freiberufler, hilfsweise Gewerbetreibende. Wenn eine Eingliederung in die Praxisorganisation vorliegt und kein Unternehmerrisiko vorliegt, gilt der freie Mitarbeiter als Angestellter, sowohl steuerlich als auch für die PKV. Typische Indizien für die abhängige Beschäftigung sind im Wesentlichen nur die Patienten der Praxis zu behandeln, maßgeblich deren Infrastruktur zu nutzen (z. B. als eigener Terminplaner), kein eigener Werbeauftritt, keine Partnerschaft in der Praxis sowie kein eingesetztes Kapital.[31] Das Risiko der fehlerhaften Klassifizierung liegt beim fiktiven Arbeitgeber. Aber auch der freie Mitarbeiter kann ein nachträgliches Zuzahlungsrisiko haben, wenn beispielsweise Rente, Versorgungswerk, Krankenkasse oÄ nachgefordert wird.

Selbst bei einer signifikanten Praxisbeteiligung (z. B. 35%) mit Dienstvertrag wird von Arbeitnehmer-Tätigkeit gesprochen, wenn eine Praxiseingliederung vorliegt und das wirtschaftliche Unternehmer-Risiko der „freien“ Mitarbeit nicht oder höchstens geringfügig vorhanden ist. Auch eine großflächige Gewinnabführung (z. B. 65%) an die Praxis qualifiziert nicht als unternehmerisches Risiko.[32]

Bei MVZ ist dies ausgeurteilt. Fehlendes unternehmerisches Risiko oder fehlende Entscheidungskompetenz auf MVZ-Ebene oder feste Arbeitszeiten führen zur Aberkennung der Selbstständigkeit. Zudem gefährden sie die Zulassung des MVZ.[33] Dies kann zu unliebsamen Nachforderungen in der Sozialversicherung führen und ggf. rückwirkend die PKV gefährden, z. B. bei einer Ärztin mit halber Stelle, welche dadurch unter JAEG liegen würde.

Faustformel: Je weniger Sie wie ein freiberuflicher Arzt agieren (dürfen), umso eher werden Sie wie ein Arbeitnehmer eingestuft.

Etwaige Rechtsstreitigkeiten bzgl. Etwaiger fehlender AG-Zuschüsse zur PKV würden vor einem Sozialgericht geführt werden.[34]

Gefahren & Stolperfallen für Mediziner

Vereinzelt üben Mediziner Dienste in Glaubensgemeinschaften aus, z. B. als Ordensschwester oder Mönchsbruder. Oft geschieht dies über sog. Gestellungsverträge, die mit der geistlichen Genossenschaft geschlossen werden, z. B. einem Diakonissenhaus oder Orden.[35]

Obwohl diese oft ähnlich einem Arbeitsvertrag sind, gibt es Unterschiede. Wird beispielsweise kein klassischer Lohn gezahlt, sondern etwa Gotteslohn – höchstens mit Übernahme von Unterkunft und Verpflegung sowie einen kleinen Auslagenersatz – wären bei Corona-Entschädigung oder „Arbeitsunfähigkeit“ keine Ersatzleistungen zu erwarten.[36] Eine klassische Erwerbstätigkeit liegt ja nicht vor. In der Folge sollten Mediziner prüfen, ob beispielsweise das Krankentagegeld fortgeführt werden kann oder in eine Anwartschaft umgewandelt werden sollte. Ähnliches gilt für die Logik der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn der Gotteslohn oder Glaubensdienst stellt gerade keine auf den Unterhalt gerichtete Erwerbstätigkeit dar.

Gefahr durch Bonuszahlungen

Es ist in einigen Praxen und Krankenhäusern gelebte Praxis, dass den Mitarbeitern als Dankeschön ein stichtagsbezogener informeller Bonus ausgezahlt wird. Nicht selten vom Privatkonto des Direktors bzw. Praxisinhabers.

Sie sind nicht für die steuerliche Verfehlungen des Bonusgebers verantwortlich, der oft steuerliche Fehler begeht, da es meist von den Finanzbehörden als sog. verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird.

Um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, sollte der Bonusgeber diesen schon pauschal versteuert haben. Alternativ sollte es als Gehaltszahlung überwiesen werden. Fallen beide Optionen weg, sollten Sie es mindestens als freiberufliche Einnahme bei der Steuer deklarieren, was auch andere Vorteile bieten kann. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und machen Sie sich nicht der Steuerhinterziehung schuldig!

Da die Deutsche Rentenversicherung Bund nach neuen Einnahmequellen sucht, werden vermehrt Prozesse geführt, um neue Zielgruppen für die Pflichtversicherung zu erschließen. In dem Zusammenhang wurden Prozesse gegen die kassenärztlichen Vereinigungen geführt, weil ein Arzt nach Rückgabe seiner Kassenlizenz zur vertragsärztlichen Versorgung noch als Rentner in einem Notfallzentrum tätig war, dabei idR Wochenend- und Notdienste gegen Stundenvergütung durchführend.

Er wurde dabei nicht als freiberuflicher Honorararzt eingestuft, sondern als Arbeitnehmer. U. a., da er weisungsgebunden sowie in die Organisationsstruktur der KVN eingebunden ist.[37]

Es ist davon auszugehen, dass diese Rechtsprechung auf ähnliche Konstellationen zutreffen wird. Ein Statusfeststellungsverfahren ist daher angeraten.

Tipps für Praxisinhaber: Ergänzende bKV

Einige Bausteine, die eigentlich in die PKV gehören, können über eine sog. betriebliche Krankenversicherung gelöst werden, kurz bKV. Die bKV ist eigentlich gedacht, um Mitarbeitern Zusatzleistungen zu gewähren, dabei sozialversicherungsrechtlich und steuerlich subventioniert. So kann beispielsweise der Praxisinhaber bis zu 44€/Monat pro Mitarbeiter brutto gleich netto aufwenden (sog. Sachlohn),[38] um damit Zusatzversicherungsschutz für seine Mitarbeiter einzukaufen; und für sich selbst. Der Praxisinhaber kann berücksichtigt werden, so wie Angehörige der Mitarbeiter oder des Praxisinhabers. Einige Vorteile der bKV sind:

  • 100% Betriebsausgabe (private PKV-Bausteine oft nicht)
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Hohe Bindungswirkung der Mitarbeiter (z. B. könnte Fortbestand der Zusatzversicherung von Praxiszugehörigkeit abhängig gemacht werden)
  • Lohneffizientere Betriebsausgabe als Barlohn, da weder Steuern noch Sozialversicherung
  • Einige bKV erlauben die Abrechnung über den Arbeitgeber (z. B. Zahnleistungen, Vorsorge etc.)

Da nahezu alle Bereiche einer PKV auch über eine bKV ergänzt werden können, ergeben sich hier für Praxisinhaber Gestaltungsmöglichkeiten.

PKV-Tipps für Mediziner

  • +++ 2Do +++

  • Spezielles Mediziner-Krankentagegeld (Klauseln, Höhe, Karenzzeit, Privatärztliche Liquidation; Beitrags-Ineffizienzen)

  • Alternatives Krankentagegeld & Praxisausfall

  • Nachlass Medizinertarife (Humanmedizin und/oder Zahnmedizin)

  • Versicherbarkeit der Familie berücksichtigen, teils mit Nachlass

  • Eigenleistung/Familienleistung versichert?

  • Vergünstigter Leistungsbezug versichert, spz. bei Zahnmedizin und Apothekern

  • Karriere-Entwicklung berücksichtigen, spz. Selbstständigkeit/Praxis oÄ

  • Umwandlungsrechte für Niederlassung, Rente, Austritt Versorgungswerk etc.

  • Lücken der Versorgungswerke schließen, z. B. bei Reha, AGM, AHB etc.

  • +++ Not2Do +++

  • Weder Assistenzarzt-Tarife noch Tarife ohne Alterungsrückstellungen wählen

  • Keine Tarife ohne Erstattung bei Behandlung durch oder von Angehörigen

  • Möglichst kein Nicht-Mediziner-Krankengeld

  • Optionstarife vergessen, wenn man Nicht-Mediziner-Tarife wählt

  • Kriseneinsätze (z. B. Ärzte ohne Grenzen) haben zusätzliche Anforderungen

  • Bei Berufswechsel ggf. Wegfall Mediziner-Tarife bzw. Mediziner-Rabatt beachten

  • Bei Zahnärzten mindestens Optionstarif Zähne abschließen, für wenn nicht mehr praktizierend

  • Unzureichende oder keine Berufsunfähigkeitsversicherung

FAQ für Mediziner

Nein, Du musst nicht. Oft ergibt es Sinn, aber ich erlebe immer wieder, dass ein normaler, „Nicht-Arzt-Tarif“ besser passt.

Drum prüfe individuell, statt dem Herdentrieb zu folgen.

Üblicherweise Lebenspartner und Kinder, selten auch die Eltern.

Es ist möglich, dass der Rabattgeber (der Arzt) nur der Vertragsinhaber ist, das versicherte Risiko (der Kunde) aber davon abweicht. Hier sollte nur die Individualabrede getroffen werden, dass bei Scheidung/Trennung eine Versicherungsnehmer-Wechsel erfolgt, damit es nicht zu Komplikationen kommt.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die „üblichen Verdächtigen“ sind Barmenia (z. B. VHV), SDK (Modultarif), Hallesche (MAS) oder Inter (Ja). Natürlich gibt es noch weitere Anbieter.

Kein Tarif ist der „Beste“ für Ärzte, denn alle haben Vor- und Nachteile. Wenn ein Vermittler behauptet, dass XY (z. B. Barmenia VHV) der beste Tarif für Ärzte sei, ist das verkäuferisches Geschwätz und sollte die Alarmglocken schrillen lassen!

Nicht zwingend, denn niemand muss die Zähne versichern, da es nicht Teil der substitutiven Krankenversicherung in Deutschland ist.

Einige Anbieter erlauben, dass nur die Material- und Laborkosten versichert werden. Dennoch sollten auch Zahnärzte die Zahnleistungen versichern, denn der Trend zur kostenfreien Kollegenbehandlung nimmt kontinuierlich ab. Zudem kommt irgendwann die Rente und auch ein Lebensabend im Ausland ist ohne Zahnversicherungsschutz schwierig.

Zahnärzte können die Zähne außen vor lassen, sollten es aber nie komplett rauslassen.

Weniger, als bei anderen PKV-Versicherten. Für Kinder von Humanmedizinern lohnt oft eine höhere Selbstbeteiligung in Relation zum Beitrag, weil kleine Leiden ohnehin von den Eltern behandelt werden. Kinder müssen auch nicht bei der gleichen PKV versichert werden. Vereinzelt ergibt es Sinn, dass diese woanders versichert werden; speziell, wenn die Eltern keinen guten Tarif haben.

Auch die Kombination aus Beihilfe und Arzt-Nachlass ist möglich, muss jedoch individuell angefragt werden, da der Fall zu selten ist, als dass er standardisiert in der Software berücksichtigt würde.

Wie der Name schon sagt, nur Human-Mediziner. Vereinzelt gelingt es auch Psychologen oder Naturwissenschaftler unterzubringen, doch sind das seltene Ausnahmen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Wer den Arztberuf nicht mehr ausübt, hat hoffentlich eine PKV, welche hier keine Melde-Obliegenheit vorsieht. Für einige spezialisierte PKV stellt es kein Problem dar, wenn man nicht mehr als Mediziner tätig ist. Aber leider nicht für alle. So war z. B. die Allianz mit ihrem Tarif BM100 bei Ärzten lange beliebt, bis Verbraucherschützer darauf hinwiesen, dass dieser Tarif eine aktive Meldeobliegenheit vorsieht, wenn man kein Arzt mehr ist, z. B. weil man in Rente ging.

Wenn die Optionsrechte es erlauben, dann ja. Ansonsten geht es nur gem. §204 VVG, was im Einzelfall eine Gesundheitsprüfung beinhalten kann. Daher kann die Frage nicht pauschal, sondern nur tendenziell beantwortet werden.

Das muss am Anfang berücksichtigt werden, lange bevor die Praxisgründung bzw. -übernahme erfolgt. Der Tarif muss sowohl für Arbeitnehmer als auch Freiberufler gut sein, insbesondere mit Hinblick auf Eigenabrechnungen und Einkommensabsicherung, z. B. das Krankentagegeld oder die Praxisausfallversicherung.

Für spätere Änderungen ist es meist zu spät, daher muss das anfangs berücksichtigt werden.

Fußnoten & Quellenangaben

  1. 2022-02-10 Springer Medizin – Wenn Ärzte krank zur Arbeit gehen https://www.springermedizin.de/praxismanagement/arbeitshilfen/wenn-aerzte-krank-zur-arbeit-gehen/20121028
  2. 2011 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – Präsentismus – Ein Review zum Stand der Forschung – S. 14 ff https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitswelt-und-Arbeitsschutz-im-Wandel/Organisation-des-Arbeitsschutzes/Wirtschaftlichkeit/Praesentismus.html
  3. 2020-07-09 National Center for Biotechnology Information, U.S. National Library of Medicine – Zu Risiken und Nebenwirkungen des ärztlichen Präsentismus https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7326762/
  4. 2022-10-27 Haufe Sozialwesen – Arbeiten trotz Krankschreibung: Erlaubt oder nicht? https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/arbeiten-trotz-krankschreibung-erlaubt-oder-nicht_240_578574.html
  5. 2021-05-12 Handelsblatt – Fiskus fordert wegen Cum-Ex-Geschäften fast 50 Millionen Euro von der Apobank https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/steuerskandal-fiskus-fordert-wegen-cum-ex-geschaeften-fast-50-millionen-euro-von-der-apobank/27179678.html?ticket=ST-2099809-W0DkYX7lLoySewh1vHKl-cas01.example.org
  6. 2021-11-05 Pharmazeutische Zeitung – Vermittler Aporisk räumt Fehler ein https://www.pharmazeutische-zeitung.de/vermittler-aporisk-raeumt-fehler-ein-129254/
  7. 2017-11-01 Verbraucherzentrale Hamburg – Ärzte ohne Haftpflichtversicherung – Patienten gehen leer aus https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/behandlungsfehler/aerzte-ohne-haftpflichtversicherung-patienten-gehen-leer-aus
  8. 2020-08-21 Medical Tribune Verlagsgesellschaft mbH Geschäftsbereich ARZT & WIRTSCHAFT – Finanzexperte: „Kapitallebensversicherungen sind tot!“ https://www.arzt-wirtschaft.de/finanzen/geldanlagen/finanzexperte-kapitallebensversicherungen-sind-tot/
  9. 2022-08 VK-Versicherung und Recht kompakt – Bedrohung und Gewalt in Praxis und Kanzlei, auch ein Fall für die Unfallversicherung! – S. 135
  10. §8 I 6 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html
  11. 2022-03 Zitat SDK KVaG – Prospekt GesundheitsFair Ärzte (sic!) – Version 1.113/03.22 S. 3 unten
  12. 2023-09-26 Barmenia KV AG – E-Mail des Kunden- und Vertragsservice – AW: Ärztin
  13. 2023-03-28 Ärzte Zeitung – Private Krankenversicherung – Ärztetarife spielen bei der Debeka keine Rolle mehr https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Aerztetarife-spielen-bei-der-Debeka-keine-Rolle-mehr-437259.html
  14. 2023-09 DAV e. V. – Aktuar Aktuell Nr. 63 – S. 14-15 https://newslettertogo.com/8us2qjfb-jso08wbb-pynynk03-msn
  15. 2023-08-23 APKV Newsletter – Vertriebsinfo: APKV-IfGP: Weitere Beitragsgarantien der APKV bis 31.12.24 (AktiMed Plus, bKV, Zusatz, KT, Inbound) und neue Beiträge ab 01.01.2024 (PZTB03, PZTA03) – _Aerzte_Garantieurkunde_10.08.2023.pdf
  16. 2022-06 Allianz KV-AG – OS Ärzte_0622_V02 S. 6
  17. 2021-02-22 OLG Zweibrücken – Az. 1 U 281/19 https://openjur.de/u/2342072.html
  18. 2021-12-03 IWW – PKV erstattet privatversichertem Apotheker nur den Einkaufspreis https://www.iww.de/vk/personenversicherung/krankenversicherung-pkv-erstattet-privatversichertem-apotheker-nur-den-einkaufspreis-f142178
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  21. 2023-07-30 Praktisch Arzt – TV Ärzte – alle Arzt Tarifverträge 2023 auf einen Blick https://www.praktischarzt.de/arzt/tv-aerzte-tarifvertraege/
  22. „ohne Datum“, Aufruf 2022-02-02 Hartmannbund https://www.hartmannbund.de/
  23. §10 Bundesärzteordnung „Ohne Titel“ https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
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  28. 2019-09-06 Prof. Dr. Hartmut Walz – Strukkis an Hochschulen – Wie Finanzvertriebe unsere Kinder ködern https://hartmutwalz.de/strukkis-an-hochschule-wie-finanzvertriebe-unsere-kinder-koedern/
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  36. 2024-01-29 VerwG Düsseldorf – Az. 29 K 910/22 http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/29_01_24/index.php
  37. 2023-10-24 BSG – Az. B 12 R 9/21 R https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2023/2023_10_24_B_12_R_09_21_R.html
  38. 2018-08-13 Haufe Personal – Steuerliche Behandlung der bKV https://www.haufe.de/personal/hr-management/betriebliche-krankenversicherung/steuerliche-behandlung-der-bkv-beitraege_80_269814.html

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