Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
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Ambulante Psychotherapie
Die gesetzliche Krankenkasse war hier stärker aufgestellt als viele alte PKV-Tarife, zumindest bis Einführung der unisex-Kalkulation. Mittlerweile leisten auch die schwachen PKV-Tarife eine solide Grundversorgung, was sich durch eine Mindestzusage von 50 Sitzungen pro Jahr ausdrückt, die auch im Delegationsverfahren angewandt werden kann.
Gerade junge oder erfolgreiche Menschen tun Psychotherapie ab, als wären sie dagegen immun. In Deutschland haben 9% aller Erwachsenen binnen der letzten 3 Jahre eine Psychotherapie in Anspruch benommen. Ca. das 2,5x-fache wird als Dunkelziffer veranschlagt. Arbeitslosigkeit oder der Arbeitsplatzverlust sind mit weitem Abstand der ausschlaggebende Grund. Lange Wartezeiten, eine geringe Versorgungsdichte vor Ort sowie Scham werden als Gründe für die Nichtinanspruchnahme aufgeführt.[1]
In Deutschland leiden sehr viele Menschen an psychischen Störungen. Jeder sechste deutsche Erwachsene leidet an einer Angststörung. An einer affektiven Störung jeder Zehnte.[2] Regelmäßig sind ambulante psychotherapeutische Behandlungen oder Gutachten notwendig, wenn es um die Arbeitsfähigkeit geht, die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit im Vergleich zu einer Krankheit oder um Leistungsansprüche aus dem Krankentagegeld. Verschiedene Fachverbände haben dazu unter anderem die AWMF-Leitlinien zusammengetragen, anhand derer medizinische Sachverständige psychische Leistungsfälle beobachten.[3] Dies spielt eine oft unterschätzte Rolle, weil psychische Probleme ein schleichender Prozess sein können, der die Arbeitsfähigkeit über Monate oder gar Jahre hinweg schleichend mindern kann. Im Zuge der potenziellen, einseitigen Reduktion durch den Krankentagegeldversicherer,[4] ist es wichtig, dass die Leistungsausgaben bezahlt werden und der Versicherte eine Chance auf Regeneration sowie Wiedererlangung der Arbeitskraft bekommt.
Die Musterbedingungen des PKV-Verbands sehen Psychotherapie als Leistung vor, da Sie unter den Begriff des Leistungsfalls fallen. Lediglich eine Wartezeit von acht Monaten nach Vertragsbeginn[5] ist vorgesehen. Hiervon weichen speziell die Billigtarife bzw. Starter- oder Einsteigertarife teilweise nachteilig ab. Einige haben keine Leistung, andere sehen hohe Selbstbeteiligungen vor.
Die Mindestempfehlung lautet: sichern Sie eine angemessene Mindestanzahl an Sitzungen ab (z. B. 50 pro Jahr) ab, die ohne vorherige schriftliche Zusage in Anspruch genommen werden können und vollständig erstattet werden, egal ob bei Psychologen (ungeschützte Berufsbezeichnung)[6] oder Psychotherapeuten (Berufsbezeichnung, idR durch Ärzte, Psychologen oder Pädagogen mit Studium sowie fachkundlicher Weiterbildung in Psychotherapie)[7].
Ein Selbstbehalt (z. B. 20€/Sitzung) ab einer erhöhten Anzahl Sitzungen (z. B. ab 31. Sitzungen pro Jahr) ist in der Regel hinnehmbar, wenn das kumulierte Risiko sich auf wenige hundert Euro beschränkt.
Die Kosten für eine Psychotherapie können sich auf mehrere tausend Euro pro Jahr belaufen. In der Regel ist der Patient in dieser Phase ohnehin wirtschaftlich angeschlagen, weshalb ein eigenes Bestreiten der Kosten unwahrscheinlich ist.
Egal wie gefestigt Sie im Leben stehen, niemand ist vor Schicksalsschlägen gewappnet. Dazu Beispiele aus der Praxis des Autors:
- Ein junger Ingenieur schätzt eine Verkehrssituation falsch ein, er kollidiert mit einem LKW. Seine Frau saß auf dem Beifahrersitz und ist seit dem Unfall von der Hüfte an abwärts gelähmt. Eine Schwangerschaft ist aufgrund des erhöhten Risikos gefährlich für Mutter wie Kind.
- Die Leiterin einer wissenschaftlichen Einrichtung verliert ihren zweijährigen Sohn durch Krebs. Der Gatte verfällt dem Alkoholismus und wird wegen Dienstvergehen von der Feuerwehr suspendiert. Er sucht Trost bei einer Jüngeren und lässt sie in der vor dem Tod erworbenen Immobilie zurück.
- Der Vertriebsleiter eines Maschinenherstellers wird Opfer einer Schmutzkampagne. Eine ehemalige Kollegin zeigt ihn wegen Vergewaltigung an. Die Firma stellt ihn frei, die Kollegen meiden ihn, seine Struktur wendet sich ab, sein Umsatz bricht zusammen. In Folge von Einkommensverlust kann er diverse Raten nicht bezahlen. Er flüchtet ins unbekannte Ausland. Er hinterlässt eine Frau und drei Kinder, die vor dem Nichts stehen.
- Ein Bankfilialleiter konfrontiert nach Schwierigkeiten in der Beziehung seine damalige Partnerin. Er begründete den Verdacht einer verheimlichten Schwangerschaft. Im Streit kam zum Vorschein, dass die schwangere Partnerin das Kind entgegen Absprache gewaltsam abgetrieben hat, indem sie nicht auf Dienstreise ging, sondern auf einen „Drogenrausch“ nach Südafrika. Es kam zur Trennung. In Folge der Trauerbewältigung wurde die Bonifikation verfehlt. Da der Arbeitgeber trotz Schlechtleistung nicht betriebsbedingt kündigen konnte, wurde er in eine andere Filiale versetzt, für die fast 200km täglich überwunden werden müssen.
- Die Prokuristin eines Verpackungsmittelherstellers und Ihr Gatte, Produktionsleiter eines Möbelherstellers, arbeiten in Vollzeit. Die Kinder gelten als betreuungsintensiv, weshalb sie den Tag in einer Betreuungseinrichtung verbrachten, in der sie ungerne waren. Die Tochter macht seit Jahren verschiedene Therapien. Der Sohn ist stark in sich gekehrt. Im Erwachsenenalter kommt durch einen Suizidversuch der Tochter raus, dass die beiden Kinder zeitweise in der Einrichtung missbraucht wurden, zu der die Eltern diese trotz massiver Widerstände der Kinder wochentags persönlich brachten.
Egal wie gut es Ihnen geht, es liegt nicht in Ihrer alleinigen Macht, dass es immer so bleibt. Keiner hätte bei den o. g. Personen jemals gedacht, dass diese am Boden zerstört sein würden. Doch das Leben ist nicht beherrschbar!
Machen Sie nicht den Fehler auf Psychotherapie zu verzichten. Denn wenn Sie diese brauchen, befinden Sie sich in einer Phase, in denen Ihnen die jetzige Stärke höchstwahrscheinlich fehlt!
Software versucht schlechte Leistungen zu verbergen
Aber Achtung bei der Auswahl! Beachten Sie, dass Software, Tabellen und Vergleiche oft empfindliche Lücken haben, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, beispielsweise weil mit doppelter Verneinung gearbeitet wird, wie im u. g. Bildbeispiel:
Auf den ersten Blick wirkt alles gut, schließlich zahlt die Versicherung unbegrenzt. Klickt man aber in das leere Feld (Markierung durch roten Pfeil) unter der Bezeichnung unbegrenzt, dann erscheint Pop-Up mit einer relevanten Information.
Pauschale 15% Selbstbeteiligung seien weder ein wichtiger Hinweis – schließlich gibt es ja den „Hinweis“ durch die doppelte Verneinung – noch für die Benchmark relevant.
Der Software-Anbieter hat auf die Kritik zum o. g. Sachverhalt abgewiegelt. Die Förderung durch eine Versicherung ist anscheinend doch wichtiger als Transparenz gegenüber Kunden und Vermittlern.
Die gleiche Problematik finden Sie bei Check24 oder ähnlichen Portalen. Um zu verkaufen, wird verkürzt dargestellt! Prüfen Sie also nicht nur ob Psychotherapie versichert ist, sondern auch wie!
Mindestanforderung Ambulante Psychotherapie
Mindestens 50 ambulante Sitzungen versichern, wobei der Selbstbehalt gedeckelt sein sollte. Keine Beschränkung des Behandlers.
Optimum Ambulante Psychotherapie
Unbegrenzte Anzahl ambulante Sitzungen ohne Selbstbeteiligung versichern. Keine Beschränkung des Behandlers.
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Quellen
[1] 2020-03 Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. – Report Psychotherapie 2020 – S. 26 & S. 29 https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZuaSxgqzvAhWpmOAKHUsvCgUQFjAAegQIAhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fdownload%2Fdocument%2F658807-dptv-report-psychotherapie-2020.pdf&usg=AOvVaw2jTOreiiTtsmUg8Q0BHkR5
[2] 2020-03 Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. – Report Psychotherapie 2020 – S. 12 https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZuaSxgqzvAhWpmOAKHUsvCgUQFjAAegQIAhAD&url=https%3A%2F%2Fwww.presseportal.de%2Fdownload%2Fdocument%2F658807-dptv-report-psychotherapie-2020.pdf&usg=AOvVaw2jTOreiiTtsmUg8Q0BHkR5
[3] 2020-03-04 Der medizinische Sachverständige – Aktuelle AWMF-Leitlinie zur Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit bei psychischen und psychosomatischen Störungen https://www.medsach.de/berichte-informationen/aktuelle-awmf-leitlinie-zur-begutachtung-der-beruflichen-leistungsfaehigkeit
[4] 2016-09-15 VersR Online – Dr. Markus Sauer, Krankentagegeld und Nettoeinkommen – ein neues Kapitel http://www.versr.de/aufsatzdr-markus-sauer-krankentagegeld-und-nettoeinkommen-ein-neues-kapitel/
[5] PKV-Verband §3 III Wartezeiten MB/KK 2009 https://www.pkv.de/service/rechtsquellen/musterbedingungen/mb_kk_2009.pdf
[6] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen – Berufsbild Psychologie https://www.bdp-verband.de/profession/ausbildung/berufsbild.html
[7] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung – Informationen https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/informationen/