Die hier gelieferten Informationen sind ein Auszug aus dem Buch HOW2PKV, erhätlich bei Amazon, welches weitere Informationen liefert.
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Naturheilkunde, Heilpraktiker & Co
Dieses Thema ist kontrovers! Da es sich weder um geschützte Begriffe handelt und zumeist keine Regelausbildung existiert, gibt es starke Vorbehalte. Auch dürfen diese Heilbehandler keine Medikamente verschreiben, wenn sie nicht gleichzeitig Ärzte sind. Vielfach wird von alternativer Heilbehandlung gesprochen, obwohl rechtlich der Begriff Komplementär- bzw. Ergänzungsbehandlung angebracht wäre. Es ist keine Alternative!
Generell leistet die PKV nur für schulmedizinische Behandlungen, deren Wirksamkeit in medizin-wissenschaftlichen Studien belegt ist. Einzelne Anbieter bieten hier optionalen Versicherungsschutz, der über kostenpflichtige Bausteine eingekauft werden kann. Gemein haben alle Bausteine, dass sie sog. Sublimits haben, oft gepaart mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung. Dazu ein fiktives Tarifbeispiel:
Versicherungsjahr |
Max. Erstattung |
Erstattungshöhe |
1 |
500€ |
80% |
2 |
750€ |
80% |
3 |
1.000€ |
80% |
4ff |
1.500€ |
80% |
Sie sehen, dass weder die Rechnung nie in voller Höhe bezahlt wird, weil ein prozentualer Abschlag vorgenommen wird und eine jährliche Summengrenze gilt.
Die Tarife richten sich bei der Erstattung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)[1] oder dem Hufeland Verzeichnis.[2]
Gleiches gilt für Osteopathen, die nur erstattungsfähig sind insofern Sie nach GebüH abrechnen, hilfsweise nach analoger Abrechnung für Ärzte. Orthopäden dürfen keine Osteopathie abrechnen.[3] Oft rechnen daher Orthopäden „manuelle Therapie“ ab, wenn sie unerlaubt osteopathische Leistungen erbringen. Wird falsch abgerechnet und es kommt raus, erhalten Sie keine Erstattung der PKV.
Die gleiche Logik findet Anwendung bei Akupunkteuren, Chiropraktikern, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), Kinesiologie, NLP oder anderen Formen der Hypnose.
Die Anwender von Homöopathie fühlen sich von der GebüH nicht ausreichend gewürdigt, da viele Verfahren entweder nicht gelistet sind oder die Rechnungen beschnitten werden. Sie versuchen schon länger sich mittels eigener Verzeichnisse gegenüber der PKV zu behaupten,[4] bislang erfolglos.
Andere Verfahren, z. B. traditionelle germanische Medizin oÄ haben in der Regel keine Erstattungsgrundlage.
Viele Heilpraktiker versuchen über die Analogabrechnung[5] mehr zu berechnen, als ihnen nach GebüH bzw. Hufeland zustünde. Begründet wird dies – absolut vermessen – da man studierten Ärzten gleichgestellt sei und dementsprechend gleich vergütet werden müsste. Es sei nicht gerecht, dass diese eine höhere Vergütung erhalten.[6] Da ein studierter Arzt nach GOÄ abrechnen kann, stellt sich ihm dieses Problem nicht. Es kann also nur für schlechter qualifizierte Heilbehandler gelten, die ein mehrjähriges Medizinstudium für nicht notwendig erachten.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung schränken die Befugnisse für nicht ärztliche Behandler zum Schutze der Bevölkerung ein. Heilpraktiker müssen beispielsweise warnen, dass der Abbruch schulmedizinischer Maßnahmen Nachteile bis hin zum Tod haben können.[7] Dabei steht der Schutz der Bevölkerung im Zweifel über der gewerblichen Ausübung eines Heilpraktikers, wenn dieser nicht die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie ein Arzt hat.[8]
Sowohl den Kassen als auch der PKV sind die überzogenen Rechnungen dieser nicht regulierten Behandler lange ein Dorn im Auge, zumal deren Verbände trotz aller Wirksamkeitsbehauptungen streng die Abkopplung von Behandlungserfolg und Rechnung beibehalten mögen. Das Risiko trägt aber allein der Patient![9]
Klare Positionierung: Wer so einen Unfug in der PKV für unabdingbar hält, ist in der PKV falsch, denn es handelt sich weder um existenzbedrohende noch monetär ruinöse Risiken! Während es für alternative Heilbehandlung teilweise vertretbare Argumente gibt, ist Homöopathie indiskutabler Schwachsinn! Es ist keine Alternativmedizin, sondern höchstens eine Ergänzungsbehandlung!
Mindestanforderung Heilpraktiker und Naturheilkunde
Keine Mindestanforderung, da kein existenzbedrohendes Risiko.
Optimum Heilpraktiker und Naturheilkunde
Kein Optimum, da kein existenzbedrohendes Risiko.
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Quellen
[1] 2002 Fachverband deutscher Heilpraktiker – GebüH https://www.derprivatpatient.de/sites/default/files/cf-02-01-01-gebueh-85-2002-final.pdf
[2] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Hufelandgesellschaft e. V. – Leistungsverzeichnis https://www.hufelandgesellschaft.de/leistungsverzeichnis
[3] 2016 Deutsches Ärzteblatt – 113(20): A-958 / B-808 / C-792 – Osteopathie darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden https://www.aerzteblatt.de/archiv/179373/Osteopathie-darf-nur-von-Aerzten-oder-Heilpraktikern-ausgeuebt-werden?fbclid=IwAR3Huni69b8C8PYyXC2cwM9CQkaU_N0CKixG4U8KXyM16R2O0TX1ooX7oxk
[4] „ohne Datum“, Aufruf 2020-07-29 Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e. V. – Abrechnungsverzeichnis für homöopathische Leistungen (LVKH) https://www.vkhd.de/patienten/leistungen-erstattungen-kosten/abrechnungsverzeichnis-fuer-homoeopathische-leistungen-lvkh
[5] §6 II GOÄ – Gebühren für andere Leistungen https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__6.html
[6] „ohne Datum“, Aufruf 2020-09-18 Bund deutscher Osteopathen e. V. – Patienteninformationen zur Erstattung https://www.bund-deutscher-osteopathen.de/patienteninformationen-zur-erstattung/
[7] 2021-03-25 OLG München – Az. 1 U 1831/18, noch nicht rechtskräftig, Revision zum BGH unter VI ZR 120/21 https://openjur.de/u/2336050.html
[8] 2021-03-11 VG Düsseldorf – Az. 7 L 2665/20 https://openjur.de/u/2332497.html
[9] 2014-02-15 Süddeutsche Zeitung – Patient haftet für falsche Arztrechnung https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/urteil-zur-alternativmedizin-patient-haftet-fuer-falsche-arztrechnung-1.1897415